Abzocker und Banken. Gespräch bei einer Weihnachtsfeier

Abzocker und die Banken.
Gespräch auf einer Weihnachtsfeier.

 
Auf einer Weihnachtsfeier erzählte ein Vereinskamerad eine Geschichte. Zunächst war nur ich und meine Frau die Zuhörer, aber je weiter diese Geschichte Formen annahm, gesellten sich immer mehr Vereinskameraden zu dem Kreis der interessierten Zuhörer. Aus der Reaktion konnte man erkennen, die Geschichte war für einige nichts Neues. Neu war nur für den einen oder anderen, wie man gegen solche Geschäftsleute vorgehen kann und sollte.

Jetzt die Geschichte zu dem Abzockversuch aus dem Gedächtnis:

Das ist doch eine Sauerei. Vor einiger Zeit hat meine Tochter, 12 Jahre, im Internet versucht, eine preiswerte Möglichkeit für ?xx.xx Euro? zu finden. Nachdem sie mit ihrer bevorzugten Suchmaschine fündig geworden war, musste sie Ihre Kontaktdaten eingeben und hat wohl bei dem Geburtsdatum ein wenig geschummelt. Es ist aber auch egal, wenn meine Tochter der Meinung gewesen war (und das war sie) es handelt sich um einen kostenlosen Dienst, kann man Ihr nicht nachsagen, sie wollte irgendwen betrügen. Kurz nach der Registrierung kam dann völlig unerwartet eine eMail mit Zugangsdaten. Adressdaten, wo ihr das Gewünschte preiswert angeboten wird, wurden nicht genannt.
 
Meine Tochter zeigte mir die Mail und fragt, ob das so in Ordnung ist? Natürlich war das nicht in Ordnung. Sie war dabei, mit der Bestätigung für diesen Zugang ein kostenpflichtiges ABO abzuschließen.
 
Ich habe sofort, ohne die Mail (Registrierung) zu bestätigen, von dem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht und auch auf das Alter meiner Tochter (12 Jahre) hingewiesen und dass sie deshalb auch kein ABO ohne Einverständnis abschließen kann. Des Weiteren habe ich darauf aufmerksam gemacht, dass auf der Registrierungsseite ein Kostenhinweis nicht so wie vorgeschrieben zu erkennen sei. Was danach geschah, war der einzige Terror. Auf meinen Widerruf wurde erst gar nicht reagiert. Es kamen immer wieder Schreiben mit Zahlungsaufforderungen, wobei jedes Schreiben unverschämter wurde.
 
Glücklicherweise haben wir einen Rechtsanwalt im Freundeskreis, der sich auch mit dieser Art von Geschäftsleuten auskennt und solche als Abzocker bezeichnet. Dieser Rechtsanwalt hat uns geraten (weil wir ja auch schon widersprochen haben) nichts, auch wirklich gar nichts zu unternehmen. Es sei denn, es kommt vom GERICHT ein Mahnbescheid. Wohlgemerkt vom GERICHT. Aber dann UNBEDINGT reagieren. Ich hätte diesen gerichtlichen Mahnbescheid dann zu meinem Freund (Rechtsanwalt) gebracht.
 
Aber so ein Vorgang schüttelt ein unbescholtener Bürger nicht einfach aus den Klamotten. Ich kann nicht sagen, wie ich reagiert hätte, ohne meinen guten Freund. Ich hätte evtl. bezahlt. Dass sich Rechtsanwälte für solche Vorhaben einspannen lassen, das hätte ich mir vor diesem Vorfall nicht träumen lassen. (Hier kam der Hinweis auf einen Rechtsanwalt S. in Hamburg oder war es München?)
 
Aber so ganz habe ich nicht auf meinen Freund gehört. Was mir bei den Anschreiben dieser Abzocker (ich übernehme jetzt den Begriff von meinem Freund) aufgefallen ist, dass diese bei den Anschreiben häufig die Bank wechseln. Eine kurze Recherche im Internet und man wird diesbezüglich recht schnell fündig, warum.
 
Ich habe den Schriftverkehr (meinen Widerspruch und die unverschämten Schreiben) kopiert und dem Geldinstitut, welches auf dem letzten Schreiben stand, zugestellt. Ich habe mir keine große Mühe mit dem Anschreiben gemacht.
Die Hauptaussage war:
„So versucht Ihr Kunde Geld einzutreiben. Recherchieren Sie doch einmal im Internet. Recherchieren Sie danach, wie Ihre Kollegen in einem solchen Fall handeln.“
 
Da ich selber (bis heute) keine Post mehr von der Abzockerbande erhalten habe, kann ich nur auf Informationen aus Foren zurückgreifen.
Fazit: Mein angeschriebenes Geldinstitut führt für dieses Unternehmen kein Konto mehr.


Soweit die Geschichte meines Vereinskameraden, der aus verständlichen Gründen namentlich nicht genannt werden will.
 
Anmerkungen vom Admin
Sollte Ihnen ähnliches widerfahren sein und Sie unsicher sind, wie Sie sich verhalten sollen, suchen Sie die Verbraucherzentrale auf und fragen nach Rat. Die Kosten sind in jedem Fall niedriger als der zu zahlende Betrag. Nur so kann man den Sumpf der Abofallen austrocknen. Sollte es sich nach der Beratung dann nicht um Abzocker gehandelt haben, trauern Sie den an die Verbraucherzentrale gezahlten Gebühren nicht nach. Sie wissen aber jetzt, worauf Sie achten müssen.
 
Warum soll ich die Verbraucherzentrale aufsuchen? Im Internet gibt es ja genügend Informationen?
Da gebe ich zunächst jedem Recht. Wenn Sie allerdings die Gerichtsurteile zu Abofallen lesen, müssen Sie diese auch richtig verstehen können. Da der Großteil sich nicht mit den Feinheiten eines Urteils/Formulierungen auskennt, könnte man teilweise beim Lesen dem Gedanken verfallen, man sei in jedem Fall zur Zahlung verpflichtet.
Bitte nicht täuschen lassen. Nachsehen, WER diese Urteile veröffentlicht hat und welcher Absicht dahintersteckt.
 
Fragen Sie, wenn Sie zahlen wollen, 🙁 um Ruhe zu haben und auch zu viel Geld besitzen, UNBEDINGT EINEN FACHMANN.
 
Siehe auch:
Wie kommen Abzocker an Kundschaft?
 
Erläuterung zu ABO-Fallen und wie Abofallen erkennen kann.
Einen lesenswerten Artikel finden Sie bei abzocke-rupodo.blogspot.com
 
Professor Dr.Thomas Hoeren, Uni Münster, hat dem Thema Abzocker einen umfangreichen Blogeintrag gespendet.


Rödermark intern
Haushaltskompetenz
In einer Sitzung, in der über Spielapparatesteuer diskutiert wurde, fiel folgender Spruch eines Stadtverordneten: Sinngemäß. „Wir sind alle Ehrenamtler und keine Finanzexperten. Wir verlassen uns ganz auf die Fachleute der Verwaltung.

Straßenbeitragssatzung Hessischer Landtag. Wiederkehrende Beiträge

Wiederkehrende Beiträge in Hessen Ja oder Nein.
Entschieden ist im Landtag scheinbar noch nichts.
 
Hessischer Landtag · 18. Wahlperiode · 83. Sitzung · 14. September 2011.
Quelle: Alle Beiträge sind unter landtag.hessen.de zu finden.
 
Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD
für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) und zur Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge in Hessen – Drucks. 18/4389 –
 
Günter Rudolph (SPD)

[…]Wir wollen es mit dem Gesetzentwurf den Kommunen freistellen, auf Dauer wiederkehrende Straßenbeiträge zu erheben. Mit unserem neuen § 11a wollen wir die Möglichkeit schaffen, dass sie, statt einmalige Beiträge zu erheben, jährlich auf sie zukommende Investitionsaufwendungen auf alle Bürgerinnen und Bürger verteilen. Das wäre im Ergebnis ein geringerer Beitrag für die Bürgerinnen und Bürger und gleichzeitig eine verlässliche Einnahme für die Städte und Gemeinden, die sich an der durchschnittlichen Höhe der Investitionen im Straßenbau orientieren müssen. Das ist eine sinnvolle, kommunalfreundliche Lösung[…]Quelle: landtag.hessen.de

 
Christian Heinz (CDU)

[…]Die schnelle Lösung ist nicht immer die beste. Wir wollen eine rechtssichere Lösung, die auch dauerhaft Bestand hat. Lassen Sie mich deswegen zusammenfassen: Wir wollen keine fragmentarische Einzelregelung; das gesamte Kommunalabgabenrecht muss auf den Prüfstand. Wir werden uns dann auch die Frage der wiederkehrenden Straßenbeiträge in aller Ruhe zusammen anschauen. Unser Ziel ist eine bürgernahe, praxistaugliche – und das ist am Ende ganz entscheidend und rechtssichere Lösung für die Bürger in Hessen.[…]Quelle: landtag.hessen.de


Dr. Frank Blechschmidt (FDP)

[…]Meine Fraktion sieht das, was hier beabsichtigt ist, in der Tat sehr kritisch. Ich persönlich hatte beruflich schon in der Praxis mit dem KAG, § 11, zu tun. Ich kenne die Besonderheiten und will versuchen, das, was die FDP kritisch sieht, etwas differenziert und nachdenklich zu begleiten, weil dieses Thema ein sehr wichtiges ist, das wir nicht unter Aktionismus betreiben sollten, so wie dies hier zumindest bei der Einbringungsrede der SPD der Fall war..[…]Quelle: Hessischer Landtag

 
Ellen Enslin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

[…]Augenblicklich wird in Rheinland-Pfalz um die Rechtmäßigkeit von Details der dortigen Regelung gestritten. Wir sind der Meinung: Auch in Hessen sollte ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht werden, natürlich aber ohne die Mängel, die das Gesetz in Rheinland-Pfalz hat.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die Kommunen hätten dann die Wahlfreiheit, zu entscheiden, ob sie davon Gebrauch machen wollen oder nicht. Auch das Innenministerium scheint einer solchen Variante wohlwollend gegenüberzustehen. Die Basis der CDU steht schon in den Startlöchern. Sie fordern in der Öffentlichkeit eine Änderung zum Jahreswechsel. (Günter Rudolph (SPD): Die haben aber in der CDU nichts zu melden!)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, da ist aber der Koalitionspartner FDP. Von ihm werden die Straßenbeiträge als Straßenausbausteuer verunglimpft. Das verwundert uns nun wirklich nicht. Die FDP ist reflexartig und strikt dagegen. Angeblich ist das Thema sowieso vom Tisch. Na ja, das werden wir sehen[…]Quelle: landtag.hessen.de

 
Hermann Schaus (DIE LINKE)

[…]Allerdings sehen wir in einer solchen Ratenzahlung auch durchaus eine Gefahr: Durch kleinere jährlich wiederkehrende Beiträge ist es denkbar, dass versucht wird, eine Akzeptanz für diese Beiträge zu erreichen. Das ist ja auch eben schon von meinen Vorrednern so beschrieben worden. Infolge dieser Akzeptanz lässt aber die Aufmerksamkeit der zahlenden Anlieger nach, was eine schleichende Beitragssteigerung zur Folge haben könnte;

 
Vizepräsidentin Sarah Sorge:

Vielen Dank, Herr Innenminister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit haben die erste Lesung und die Aussprache dazu stattgefunden. Wir überweisen den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Innenausschuss und [..]Quelle: landtag.hessen.de

Auf dem Terminkalender ist bei Innenausschuss keine Ansetzung zu finden.
 
Quelle: Alle Beiträge sind unter landtag.hessen.de zu finden.
 
Ablauf und Lesung
Das Gesetzgebungsverfahren im Hessischen Landtag
 
Weiterführende Fundstellen
Das Verwaltungsgericht Koblenz hält §§ 10, 10a Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz (KAG), die gesetzliche Grundlage für die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge, für verfassungswidrig und hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob diese Vorschriften verfassungsgemäß sind.
 
17.08.2011 Verwaltungsgericht Koblenz. Ist die Vorschrift über die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge verfassungswidrig?
 
Kommunalabgabengesetz (KAG) Vom 20. Juni 1995* Wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen
 
Thüringen
[..]Volksgesetzgebung. Für die Abschaffung der Abwasser- und Straßenausbaubeiträge. […]
Die Unterschriftensammlung für den Antrag auf Volksbegehren startete am 25. Juni 2011. Am 19. August 2011 wurden 23.791 gültige Unterschriften eingereicht (5.000 Unterschriften benötigt)..[..]Quelle: wissen.mehr-demokratie.de
 
Beispiel einer Satzung wiederkehrende Beiträge
Maxdorf
 
 
Siehe auch:
» FDP verhindert wiederkehrende Beiträge. Thema: Strassenbeitragssatzung (Stimmt wohl so nicht ganz. Man ist noch nicht soweit für eine Abstimmung.)
 
» Bürgermeisterkandidaten vor der Wahl 2011. Rödermark. Strassenbeitragssatzung, Strassenbeitrag. Anfrage an die Bürgermeisterkandidaten.
 
 
Nachtrag 21.12.2011

Städte können weiter hoffen
Die Alternative zur Straßenbeitragssatzung ist noch nicht vom Tisch
[..]Gelassen gehen dagegen die Städte Rodgau, Rödermark und Dietzenbach mit der Aufforderung um. Sie haben von den kommunalen Spitzenverbänden erfahren, dass die von der Kommunalaufsicht verbreitete Einschätzung falsch ist. Die Sachlage habe sich nicht verändert, sagt etwa Bürgermeister Roland Kern (Andere Liste). Er gebe die Hoffnung nicht auf, dass die Stadt die wiederkehrenden Beiträge erheben kann.
 
Der Dietzenbacher Bürgermeister Jürgen Rogg (parteilos) hält das Schreiben für einen Alleingang des Regierungspräsidiums und vermutet vorauseilenden Gehorsam.[..]Lesen Sie den ganzen Artikel bei fr-online


Rödermark intern
Haushaltskompetenz
In einer Sitzung, in der über Spielapparatesteuer diskutiert wurde, fiel folgender Spruch eines Stadtverordneten: Sinngemäß. „Wir sind alle Ehrenamtler und keine Finanzexperten. Wir verlassen uns ganz auf die Fachleute der Verwaltung.

Badehaus Rödermark. Schwimmbad und Sauna

Wie man so hören kann, sind in dem Wirtschaftsplan der Kommunalen Betriebe Rödermark (KBR) unter Investitionen Badehaus mit dem Titel BHKW (BlockHeizKraftWerk) mehr als 200.000,00 Euro aufgeführt.
 
Wäre ich jetzt in einer Fraktion und könnte Anfragen an den Magistrat stellen, würden diese Fragen in etwa so aussehen.

Ist es richtig, dass für ein BHKW mehr als 200.000,00 Euro in 2011 bzw. 2012 eingeplant sind?

Die Ausschreibung für ein . Neues BHKW KA Rödermark endete am 16.09.2011. Ist ein Auftrag vergeben worden?

Wurde auch darüber nachgedacht, die vorhandenen zwei Motoren zu übernehmen und auf Gas umrüsten zu lassen?

Ist es richtig, dass der ehemalige private Betreiber die zugesagte Wärme-Lieferung ohne jegliche Ausgleichszahlung an das Badehaus einstellen konnte?

Wie sehen/sahen die Verträge mit dem privaten Betreiber aus?


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Kletterturm im alten Feuerwehrhaus.

Ob derjenige, der sich auf die folgende Stelle beworben hat, lange seinen Job bei der Stadt Rödermark ausüben kann?
 
Quelle: Heimatblatt 13.10.2011

Personalsuche für Kletterturm altes Feuerwehrhaus
Personalsuche für Kletterturm altes Feuerwehrhaus

Antrag der CAL. Prüfen, ob das alte Feuerwehrhaus abgerissen werden soll.
Siehe: Rödermark. Altes Feuerwehrhaus.
 


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

FDP verhindert wiederkehrende Beiträge. Thema: Straßenbeitragssatzung

Schon seit Jahren wird in Hessen über die Möglichkeit diskutiert, anstelle der Straßenbeitragssatzung die wiederkehrenden Beiträge für den Straßenerhalt einzuführen. Rödermark hatte seinerzeit anstelle der Straßenbeitragssatzung die Grundsteuer B um 40% angehoben.

Ganz grob erklärt.
Die Straßenbeitragssatzung wird nur dann erhoben, wenn die Grunderneuerung einer Straße ansteht. In der Vergangenheit wäre die Straßenbeitragssatzung z.B. bei der Odenwaldstraße oder Forststraße angefallen. Bei einer Straßenbeitragssatzung werden nur die Anlieger dieser Straße an den Kosten mit bis zu 75% beteiligt. Für den Hausbesitzer kann das schnell ein Betrag von über 10.000,00 Euro werden. Die Kosten können nicht auf die Mieter umgelegt werden.

Die wiederkehrenden Beiträge fallen unabhängig davon an, ob eine Grunderneuerung einer Straße ansteht oder nicht. Die wiederkehrenden Beiträge werden von allen Bürgern der Stadt getragen und belaufen sich deshalb auf einen überschaubaren Jahresbeitrag. Die wiederkehrenden Beiträge sind zweckgebunden und müssen für den Straßenbau eingesetzt werden.

Wenn die Politiker uns damals nicht getäuscht haben, können wir in Rödermark mit Senkung der Grundsteuer B um 40% rechnen, wenn wiederkehrenden Beträge oder Straßenbeitragssatzung eingeführt wird.

Eine Anmerkung an diejenigen, die meinen: „Wir sind ja fein raus„.

Bei uns (Odenwaldstraße, Babenhäuser Straße, Forststraße, Freiherr-vom-Stein-Straße ….) wurde ja erst grunderneuert. Hier muss man aus dem Blickwinkel der Gleichbehandlung in eine Straßenbeitragssatzung auch die Vergangenheit betrachten. Siehe hierzu den Artikel vom 3.12.2011
Hausbesitzer in Hessen. Das kann/wird teuer werden.

In der Offenbach-Post vom 14.12.2011 war jetzt zu lesen: „Die Landes-FDP blockiert das Gesetz zur Einführung der wiederkehrenden Beiträge nach dem rheinlad-pfälzischem Modell.“ Bedeutet das jetzt, die FDP will keine wiederkehrenden Beiträge oder will die Landes-FDP wiederkehrende Beiträge, aber nicht nach dem Modell Rheinland-Pfalz? Das wäre noch zu klären. Aber dazu haben wir ja in Rödermark unsere FDP-Politiker, um das in Erfahrung zu bringen.

Bei OP-Online am 14.10.2011

[…]Wenn der Gesetzgeber jetzt auf die Bremse tritt und völlig überraschend Nein zum rheinland-pfälzischen Modell sagt, ist das nach allgemeinem politischen Bekunden der Landtags-FDP geschuldet. Die hat sich, so ist zu hören, von ihrer Basis beeinflussen lassen und blockiert eine Änderung der jetzigen Gesetzeslage – anders als übrigens die Dreieicher FDP[..]Lesen Sie den ganzen Artikel bei OP-Online.de

Man muss in Rödermark jetzt die im Stadtparlament sitzenden FDP-Politiker anschreiben und um Stellungnahme bitten. Was haben die FDP’ler im Landtag genau für Argumente gegen die wiederkehrenden Beiträge oder Modelle aufgeführt?
Eine Mail von Ihnen an einen der Stadtverordneten der FDP könnte wie folgt aussehen.

Guten Tag Herr Kruger (Guten Tag Herr Dr. Werner)

wie ich in der Offenbach-Post am 14.12.2012 lesen konnte, haben sich Ihre Parteigenossen im Landtag gegen die wiederkehrenden Beiträge und somit gegen eine gerechte Verteilung der Straßenbaukosten gestellt.

Zunächst möchte ich von Ihnen wissen, ob die FDP in der Stadt Rödermark die Haltung der Landes-FDP mitträgt. Des Weiteren bitte ich Sie darum, mir die Gründe der Landes-FDP für die Blockade zu nennen.

Wenn die FDP der Stadt Rödermark sich für die wiederkehrenden Beiträge aussprechen, würde ich gerne die weitere Vorgehensweise der FDP-Rödermark kennenlernen.

Mit freundlichen Grüßen

Die Mail senden Sie dann an tobias.kruger — ätt — fdp-roedermark.de oder ruediger.werner — ätt — fdp-roedermark.de
Das –ätt — natürlich durch @ ersetzen.

Insbesondere an die SPD gerichtet
Warum insbesondere die SPD?
Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) und zur Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge in Hessen

Einen Weg, den die Parteien gehen können, wenn man sich für die wiederkehrenden Beiträge in Rödermark ausspricht, wäre das Einreichen einer Petition. Siehe hierzu http://www.openpetition.de/

Nachtrag. 16.12.2011
Entschieden ist scheinbar noch nichts. Siehe hierzu Straßenbeitragssatzung Hessischer Landtag.


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.