Eltern müssen Klingelton-Abo bezahlen!

Wieso muss ich (Vater einer minderjährigen) für ein Handy-Abo zahlen und für ein Interner-Abo evtl. nicht?

Eltern müssen von minderjährigen Kindern bestellte Klingelton-Abos bezahlen.
So ein Gerichtsurteil vom Amtsgericht Berlin (Az.: 15 C 423/08).

Ein Vater hatte gegen den Anbieter auf Rückzahlung der Abokosten geklagt. Er berief sich darauf, dass seine Tochter (minderjährig) das ABO gegen sein Verbot bestellt hat.

Die Richter meinten aber, als Inhaber des Anschlusses müsse er auch für die Kosten aufkommen, die durch Dritte entstünden.

Also Achtung.
Der Unterschied zu den Inernet-Abos dürfte darin liegen, dass sich der Besteller (im Internet) zunächst durch seine persönlichen Angaben identifiziert. Der Anschuss (IP-Adresse) ist NICHT zur Identifikation einer bestimmten Person im normalen Geschäftsleben geeignet. (Identifikation nur durch Gerichtsbeschluss). Ich will jetzt nicht hier auf Details wie der Adressenangabe/Altersangabe/Widerspruchsrecht eingehen. Nur eines soll deutlich werden: Der Besteller ist der Gegenseite NICHT bekannt. Die gemachten Angaben bei der ON-Line-Bestellung (auch bezüglich der Altersangabe) müssen nicht richtig sein.

Bei einem Handy ist die Rufnummer immer einer bestimmten Person (also in diesem Fall einer NICHT minderjährigen) zugeordnet. Eine Identifikation der Person ergibt sich aus Rufnummer »–« Antragsformular. Wird etwas bestellt, wird davon ausgegangen, dass der Inhaber des Anschlusses die Bestellung aufgegeben hat. Der Besteller ist also der Gegenseite (auch bezüglich seines Alters) bekannt.

Eine ältere und andere Entscheidung. Amtsgericht Düsseldorf. Urteil vom 02. August 2006, Az. 52 C 17756/05.

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Handys
Minderjährige können kein Handy mit Kartenvertrag erwerben, der Vertrag muss immer von den Eltern abgeschlossen werden.
Prepaid-Handys werden von den großen Netzanbietern an Jugendliche ab 16 Jahren verkauft, weil der Vertrag über den Taschengeldparagrafen wirksam wird und der Jugendliche keine großen „Telefonschulden“
machen kann. Ist allerdings das vom Minderjährigen erworbene Handy sehr teuer und die Eltern sind mit dem Kauf nicht einverstanden, dann wird der vom Minderjährigen geschlossene Vertrag nicht wirksam und das Handy kann zurückgebracht werden.
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Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Unerlaubte Telefonwerbung!

Unerlaubte Telefonwerbung kann bis 50.000 Euro kosten. Telefonnummernunterdrückung ist nicht erlaubt.

Seit dem 4. August 2009 ist das Gesetz
Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen
in Kraft getreten.

Für einen Werbeanruf ist die ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers erforderlich. Ist die Einwilligung nicht vorhanden, können Bußgelder bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden. Der Anrufer muss beweisen können, dass der Angerufene seine Einwilligung zu diesem Anruf gegeben hat.

Jeder Angerufene kann eine Ordnungswidrigkeitsanzeige bei der Bundesnetzagentur stellen und der Verstoß wird von Amts wegen verfolgt. Der Angerufene braucht keinen eigenen Anwalt einzuschalten. Der Angerufene hat also keine Kosten zu befürchten. Auf der Home-Page der Bundesnetzagentur (siehe weiter unten) ist ein entsprechendes Anzeigeformular veröffentlicht. Es ist in Zukunft damit zu rechnen, dass diese Werbeanrufe (cold-calling) stark zurückgehen werden, da das Vorgehen der Verbraucher mit keinerlei Kosten mehr verbunden ist.

Bei der Telefonnummer MUSS die Telefonnummer des Anrufers (nicht des Auftraggebers) angezeigt werden. Es MUSS die Rufnummer angezeigt werden, die von der Bundesnetzagentur oder durch den Anbieter des Netzzugangs zugeteilt wurde. Es ist auch verboten, eine 0900 Nummer weiterzugeben.

Informieren Sie sich auf der Home-Page der Bundesnetzagentur

Hier bei der Bundesnetzagentur den Verstoß melden
Für Gewerbetreibenden gelten etwas andere Regeln.


Rödermark intern
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Stadtkern/Ortskern Rödermark/Ober-Roden.

Bürgerversammlung in der Kulturhalle am 27. August 2009 um 19.30 h
Themen u.a.: Neugestaltung des Ortskerns Ober-Roden

Eine Arbeit von Tobias Benjamin Kraft.
…..Das Projekt befasst sich mit dem den Stadtkern der Gemeinde Rödermark, Ober-Roden. Der Stadtkern des Ortes ist in einem Zustand ……..
Erarbeitung einer Gestaltungssatzung, unterstützt durch Visualisierungen
Am Beispiel der Stadt Rödermark Ober-Roden


Leseprobe


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Radartechnologie in der Bundeswehr. Radaropfer.

Die Zeit arbeitet für das Verteidigungsministeriums.

Sagen Sie NEIN zur Verzögerungstaktik des Verteidigungsministerium

So sollte man nicht mit Menschen umgehen, die dem Staat gedient haben.

Radaropfer. Hinterlassenschaft der Bundeswehr.

Die Bundeswehr setzt seit den 1950er Jahren Radartechnologie in der Luftwaffe, Marine und Heer ein. Aufgrund von Personalmangel wurden nicht nur freiwillig dienende, sondern auch Grundwehrdienstleistende Soldaten im Radardienst eingesetzt.

Insbesondere bei unzureichender Abschirmung besteht ein hohes Strahlenrisiko mit erheblichen Gesundheitsgefährdungen für die beteiligten Soldaten.

Die Bundeswehr war bereits sehr frühzeitig über die Gesundheitsrisiken für die Soldaten informiert.

Dennoch wurde bis Mitte der 1970er, zum Teil sogar bis in die 1980er Jahre, der Radardienst ohne geeignete Schutzmaßnahmen angeordnet und die Gefährdung der Soldaten auch weiterhin verschwiegen. Die betroffenen Soldaten leiden seither an den strahleninduzierten Folgeschäden. Viele Radaropfer sind bereits verstorben.

Das Verteidigungsministerium spielt auf Zeit: Trotz öffentlicher Zusage einer schnellen und unbürokratischen Wiedergutmachung im Jahre 2001 sind bis heute nur etwa 750 von ca. 3.700 Anträgen auf Beschädigtenversorgung anerkannt worden. Alle Anträge auf Entschädigung/Schmerzensgeld sind ausnahmslos abgelehnt worden.

Denn die Bundesregierung bürdet den Radaropfern die Beweislast auf und verschleppt die Gerichtsverfahren zu deren Anerkennung und Entschädigung. Als letztes Mittel wird die Einrede der Verjährung erhoben.

Helfen Sie den Opfern mit Ihrer Unterschrift.
Hier können Sie ein PDF-Formular abholen und sich an der Unterschriftaktion beteiligen.

Informieren Sie auch Ihre Freunde und Bekannten. Jede Unterschrift zählt.

Weitere Links:
Hessischer Rundfunk


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