Ärztlicher Notdienst Rodgau-Rödermark soll geschlossen werden.

So richtig realisiert habe ich die vorgesehene Schließung des „Ärztlichen Notdienst  Rodgau-Rödermark“ bis heute nicht.

Notdienst Zentrale in Rodgau-Rödermark
Notdienst Zentrale in Rodgau-Rödermark

Sehen Sie sich einmal die Öffnungszeiten an.

Heute war ich dankbar für die Einrichtung „Ärztlicher Notdienst Rodgau-Rödermark„. Ein Hexenschuss machte mich fast bewegungsunfähig. Die Bewegungsunfähigkeit war nicht so schlimm. Aber die Schmerzen. Der „Ärztliche Notdienst Rodgau-Rödermark“ konnte helfen. Ich hoffe, das WM-Endspiel kann ich schmerzfrei ansehen.

Ich erinnere mich an eine Gallenkolik vor Jahren. Schmerzen, die den Gedanken an Selbstmord aufkommen lassen. Der „Ärztliche Notdienst Rodgau-Rödermark“ konnte schnell helfen. Meiner Frau erging es später ähnlich.

Haben Sie schon einmal Ihren weinenden Enkel(in) mit einer stark blutenden Kopfwunde beruhigen müssen? Sie sind dann dankbar für einen ärztlichen Notdienst in Ihrer Nähe.

Ich könnte von noch mehr schmerzlichen Ereignissen aus unserer Familie bzw. aus dem Bekanntenkreis berichten.

Bald ist der „Ärztliche Notdienst Rodgau-Rödermark“ Geschichte. Wegen schlappen 200.000,00 Euro (aufgeteilt auf 3 Kommunen) soll die sehr wichtige Einrichtung geschlossen werden.

Eine Unterschriftenaktion der Freien-Wähler Rodgau will zum Einlenken bewegen. Leider war es mir nicht möglich, die Webseite der Freien Wähler Rodgau aufzurufen, um Weiteres zu erfahren. Versuchen Sie es einmal. Link aus OP-Online http://www.fw-rodgau.de/

Ob die 200.000,00 Euro das Ende der Fahnenstange ist, kann ich nicht sagen. Die Zahl wurde mir bei dem Notdienst genannt. Auch die genauen Vorgaben, um eine Schließung zu vermeiden, sind mir ebenfalls nicht bekannt. Das wäre einmal eine Aufgabe der Fraktionen, sich einmal schlau zu machen und die Öffentlichkeit aus Rödermärker Sicht zu informieren.

Soweit ich mich erinnern kann, ist der „Ärztliche Notdienst Rodgau-Rödermark“ noch kein Thema bei der Stadtverordnetenversammlung gewesen. Nachtrag. Es gibt eine Resolution der Stadtverordnetenversammlung vom 1.4.2014.

Ca. 70.000,00 (200.000,00 / 3) sollte selbst eine Schutzschirmkommune für eine ärztliche Notversorgung aufwenden können. Die geplanten verbleibenden Notdienste sind einfach zu wenig. Die Wartezeiten werden sich aller Voraussicht stark verlängern. Wartezeiten sind normal, wenn man keinen Termin hat (bei einem Notfall wohl die Regel). Aber wenn man Schmerzen hat, sind lange Wartezeit nicht so prickelnd.

Ich glaube aber der Zug ist abgefahren. Die Stadtverordnetenversammlung macht Urlaub und dann ist schon bald das Jahr vorbei. 🙁 🙁 🙁

Es gibt ja Dietzenbach. Ist sogar noch näher. Aber die müssen jetzt 12.000 bis 15.000 Patienten pro Jahr zusätzlich abfertigen (Quelle)

Siehe auch
» 27.05.2014 Patienten stehen hinter Notdienst
» 09.07.2014 Notdienst in Dudenhofen vor dem Aus


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Hauptsatzung

Bekanntmachungen der Stadt.

Die Änderung der Hauptsatzung bringt jetzt vollständige Klarheit darüber, wie den Bürger die Mitteilungen der Stadt bekannt gemacht werden sollen. (Stavo 15.07.2014)

Die geplante Änderungen der Hauptsatzung findet man so auch in vielen hessischen Kommunen.

Ich verstehe die geplante Änderung der Hauptsatzung so. Streng genommen. Die Bürger müssen sich im „Neuen Heimatblatt“ wöchentlich informieren. In den Bekanntmachungskästen sollte man täglich nachsehen. Im Internet die Webseite www.roedermark.de aufrufen und sich dann dort „durchwühlen“. Natürlich auch täglich.

Hervorhebungen sind Auszüge aus der geplanten Änderung der Hauptsatzung.

Satzungen, Verordnungen sowie andere Gegenstände, deren öffentliche Bekanntmachung erforderlich ist, werden mit Abdruck in der Wochenzeitung (im Sinne von § 1 Abs. 1 BekanntmachungsVO) „Neues Heimatblatt Rödermark“ öffentlich bekannt gemacht oder auf der Internetseite (im Sinne von § 5 a BekantmachungsVO) der Stadt Rödermark unter www.roedermark.de bereitgestellt.
Zum besseren Verständnis
Bekanntmachungen stehen entweder in der Wochenzeitung „Neues Heimatblatt Rödermark“ oder im Internet. Warum wird in der Hauptsatzung die Internetadresse nicht zwingend wie folgt festgeschrieben: http://roedermark.de/bekanntmachungen/? Weiteres unten bei „einschlägig“

Die Möglichkeit der öffentlichen Bekanntmachung auf der Internetseite gilt nicht für Wahlen und Abstimmungen sowie im Bauleitplanverfahren. Hier erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung mit Abdruck im „Neuen Heimatblatt Rödermark“.
Zum besseren Verständnis
Wahlen und Abstimmungen sowie Bauleitplanverfahren nur im „Neuen Heimatblatt Rödermark“. Im Internet wird nicht zwingend darüber berichtet.

Abweichend von Abs. 1 werden die Ladungen zu den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung, ihrer Ausschüsse und des Ausländerbeirates durch Aushang in folgenden Bekanntmachungskästen öffentlich bekannt gemacht:….
Zum besseren Verständnis
Ladungen zu Sitzungen brauchen nicht im Internet und auch nicht im „Neuen Heimatblatt Rödermark“ erwähnt zu werden. Die stehen in den „Bekanntmachungskästen“
Wann muss die Ladung in den „Bekanntmachungskästen“ öffentlich bekannt gemacht werden? Genügt 1 Stunde vorher?

Die Bekanntmachung im Internet erfolgt durch die Bereitstellung auf der Internetseite der Stadt Rödermark unter Angabe des Bereitstellungstages. Zudem hat die Stadt im „Neuen Heimatblatt Rödermark“ im Sinne von § 1 Abs. 1 BekanntmachungsVO auf die Bekanntmachung im Internet und die einschlägige Internetadresse nachrichtlich hinzuweisen.
Zum besseren Verständnis
Im „Neuen Heimatblatt Rödermark“ könnte jetzt stehen: „schauen Sie mal im Internet nach“. Genügt es, die einschlägige Internetadresse mit  www.roedermark.de zu benennen? Ziehe ich den Duden zu Rate, bedeutet „einschlägig“: „zu einem bestimmten Gebiet oder Fach gehörend, dafür zutreffend„. Damit dürfte eigentlich klar sein, die genaue Webadresse muss bekannt gegeben werden.  Diejenigen,  die das  style=“color: #333333;“>„Neue Heimatblatt Rödermark“ nicht lesen, müssen sich weiter durch die Webseite der Stadt Rödermark hangeln, wenn nicht ein GRUNDSÄTZLICHES VERZEICHNIS z.B. www.roedermark.de/bekanntmachungen/ in der Hauptsatzung festgeschrieben wird.

Unter Erklärungen steht: (Änderung der Hauptsatzung)
In Anbetracht der sensiblen Materie der Öffentlichen Bekanntmachung wird jedoch grundsätzlich angeraten, es bei der Bezeichnung der allgemeinen Internetadresse der Gemeinde, ohne genaue Angabe eines Links/Pfades, bewenden zu lassen.

Der Text für die Hauptsatzung der Stadt Rödermark findet man in dieser Form auch in anderen Städten. Unter Beck-Online bzw. Beck-Online (Bekanntmachungen im Internet) kann man den Standardtext einsehen.

Siehe auch
» Die Änderung der Hauptsatzung


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SPD-Rödermark lädt zum Polit-Frühstück ein.

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Zu ihrem Polit-Frühstück lädt der Vorsitzende der SPD Rödermark, Hidir Karademir, ein. Am Sonntag, 06. Juli 2014, können Sie sich rund um das Thema „Macht uns das Freihandelsabkommen arm und krank?“ informieren und mit diskutieren. Zum Einstieg in das Thema wird dabei Dr. Markus Adameck, Kandidat der SPD bei der Europawahl im Mai, referieren. Beginn ist um 10:30 Uhr. ..Lesen Sie weiter bei der SPD-Rödermark


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Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Schwarz/Grün zieht um.

Schwarz/Grün zieht um. So kann man in Rödermark Examiner lesen.


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