Ein Kommentar wird zum Artikel. Neue Aufgaben für Frau Schülner?
Kommentar von Regina Getlach.
Zur Sitzung der Stadt vom 27.8.26, zuerst nochmal – DANKE – von mir an alle Mitstreiter der BI Faire Grundsteuer und alle Rödermärker, die im August 25 an der Bürgerversammlung Finanzen teilgenommen haben.
Gestern Abend, in der Sitzung zum Haushalt, Finanzen, Wirtschaftsförderung, wurde unter anderem vom Beratungstermin Wiesbaden (25.6.26) sowie Haushalt 2026 und Haushaltspfad 2033 berichtet.
Es hat mich positiv überrascht, dass die Beratung Wiesbaden einige Punkte moniert haben, die im umfangreichen Fragenkatalog der BI Faire Grundsteuer im August 25 enthalten waren.
– zu hoher Kulturetat
– die hohe Anzahl der Spielplätze
– Zwei Rathäuser
– Buchhaltung/Controlling
Herr Breustedt hat zum Abschluss den Haushalt 2026 vorgestellt, der mit der Grundsteuererhöhung auf 1327 Prozent, Verschiebung der Investitionen von 26 auf 27 und einer Kreditaufnahme von 8 Mio. seitens der Aufsichtsbehörde für genehmigungsfähig erklärt wurde, Genehmigung sollte folgen.
Zuletzt wurde der Haushaltspfad bis 2033 vorgestellt, in dem zu sehen war, wie die Stadt Rödermark bis 2033 wieder schwarze Zahlen schreiben wird.
Auf Nachfrage eines Stadtverordneten (Danke nochmal 👏) wie man auf die ausgewiesenen schwarzen Zahlen kommt, wurde von Herrn Breustedt mitgeteilt, dass hier 2 weitere Grundsteuererhöhungen enthalten sind. In 2028 eine Grundsteuererhöhung auf 1700 Prozent und eine weitere 2029/30 (?).
Meine persönlichen weiteren Fragen dazu wären: Was ist bei weiteren Gewerbesteuer Einbrüchen?
Bei Änderungen der Sozialkosten ?
Bei sinkenden Erträgen aus Kindergärten (laut Statistik in Hessen und D ein drastischer Geburtenrückgang seit 2025) ?
Bei Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst?
Etc.
In der Sitzung am Mittwoch wurde erwähnt, dass man vorerst nicht die nicht die leerstehenden Gebäude und das verlassene Kita Gelände Im Taubhaus veräußern möchte.
Ich kann mich nur fragen: Private Personen müssen alles veräußern, ihre Finanzen in Ordnung bringen, warum nicht eine Gemeinde? Ich bin gespannt, welche Haushaltsdiskussionen in 2027 folgen.
Bevor die Vorstellung des Haushaltes begann, habe ich im Geräuschpegel gehört/verstanden, dass Frau Schülner einen neuen Aufgabenbereich übernehmen wird – eine Information hierzu soll folgen.
Des Weiteren stimme ich Herrn Rotter beim Punkt Ton-/Bildübertragung zu: Es wäre von großem Vorteil, die Wort Hoheit zu behalten, indem man die Sitzungen und Stadtverordnetenversammlungen per Livestream überträgt. Danke schon mal vorab für Ihren Einsatz und Ihre Mühe. Die FDP hatte hier als Beispiel Dieburg eingebracht. Wäre sehr positiv.
Anmerkung vom Admin
Links wurden vom Admin eingefügt.
Zwei Grundsteuererhöhungen. Ich denke, Herr Breustedt meinte die in 2026 und eine weitere Erhöhung in 2028.
Wo kann ich im Haushalt erkennen, für WAS ein Sonderposten (SoPo) aufgelöst wurde?
Ich finde keine Aufstellung, für welches Vorhaben, Produkt ein SoPo aufgelöst wurde.
Budgetrecht ist „Königsrecht des Parlaments“

Quelle: HESSISCHER RECHNUNGSHOF
In früheren Haushaltsplänen der Stadt Rödermark wurde das Prinzip ausdrücklich beschrieben:
Den Budgetbereichen wird zusätzlich zu ihrer Fachverantwortung die Verantwortung über die Ressourcen Geld und Sachmittel zur flexiblen Bewirtschaftung im Rahmen der gesetzlichen Regelungen übertragen. Voraussetzung hierfür ist die bewusste Delegation von finanzieller und fachlicher Verantwortung.
Quelle
In diesem Zusammenhang verstehe ich Delegation so:
Eine übergeordnete Stelle überträgt Entscheidungskompetenzen und Verantwortung auf eine nachgeordnete Stelle. Die übergeordnete Stelle ist die Stadtverordnetenversammlung.
Also, Stadtverordnete: Gebt der Verwaltung aus Eurer Sicht
ein auskömmliches Budget für jeden Fachbereich vor. Damit muss die Verwaltung klarkommen. Sollte im Jahresverlauf dennoch mehr Geld benötigt werden, muss die Verwaltung den Mehrbetrag beantragen.
So mein Gedanke.
Aber nach dem neuen Haushaltsplanentwurf bin ich nicht mehr sicher, ob die Stadtverordneten das so handhaben können. Ich kann mich allerdings auch nicht daran erinnern, dass die Stadtverordneten in der Vergangenheit für die Fachbereiche ein Budget festgelegt haben.
Im Haushaltsplanentwurf 2026, eingebracht im Dezember 2025:
Dort war die alte Budgetierungslogik mit der „bewussten Delegation“ noch enthalten. [..] Voraussetzung hierfür ist die bewusste Delegation von finanzieller und fachlicher Verantwortung[..] Quelle
Warum fehlt diese Passage im Haushaltsplanentwurf,
der im Augusgt/September zur Beratung ansteht?
Was ist zwischen diesen beiden Fassungen passiert?
Wird das in allen weiteren Haushalten der Konsolidierungsphase zu finden sein?
Was bleibt vom „Königsrecht des Parlaments“?
Können sich die Stadtverordneten weiterhin ausdrücklich als „Haushaltsgeber“ bezeichnen?
Jetzt kommt aber mein ABER.
Brauchen wir die ganze Diskussion über das „Königsrecht des Parlaments“ in Rödermark überhaupt?
Ist man überhaupt in der Lage, dieses „Königsrecht“ auch auszuüben?
Ein Stadtverordneter (noch im Stadtparlament) hat einmal geäußert, dass die Stadtvetrordneten Ehrenamtler sind und kein Finanzexperten, und sich demnach auf die Verwaltung verlassen müssen. Also vergessen wir: Budgetrecht ist Königsrecht des Parlament 🙁
Ein Stadtverordneter, der noch im Stadtparlament sitzt, hat einmal geäußert, dass die Stadtverordneten Ehrenamtler und keine Finanzexperten seien und sich deshalb auf die Verwaltung verlassen müssten.
Siehe: Reduzierung ausf Anwesenheit
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Aufruf über Allris Seite 14