» Stavo 8.12.2017. Wiederkehrende Beiträge verabschiedet.
In 2018 wieder abgeschafft.
In 2027 oder 2028 ein neuer Anlauf
Wie hoch wird dann die jährliche Belastung sein?
Natürlich kann ich keine seriösen Zahlen nennen. Was ich nennen kann, ist ein Link auf einen Artikel mit einem Rechenbeispiel aus 2017.
» Bericht von der Bürgerversammlung zum Straßenbeitrag am 8.11.2017.
Siehe weiter unten Beträge je Quadratmeter in Münster.
Siehe auch: Straßenbeiträge sind weiterhin ein Aufreger
Da es schon die Spatzen von den Dächern pfeifen,
sollte sich Herr Rotter bei der kommenden Stadtverordnetenversammlung uu diesem das Thema äußern.
Geplant Ja/Nein?
Wenn ja, ab wann?
Mit welchen Kosten kann der Bürger rechnen?
Siehe auch
» Einfach mal damit befassen, weil es kommen könnte.
Nachtrag.
Recht schnell kam der Hinweis: „Die Bereiche im Ort, bei denen gerade die Straße gemacht wurde, sind fein raus.“
Dem ist nicht so.
In der Satzung zu den 2017 schon mal geplanten wiederkehrenden Beiträgen, sind folgende Abrechnungsgebiete aufgeführt:
Abrechnungsgebiet 1:
Sämtliche Verkehrsanlagen im Stadtteil Ober-Roden im Sinne von § 11a Abs. 2 b KAG
Abrechnungsgebiet 2:
Sämtliche Verkehrsanlagen im Stadtteil Urberach (mit Bulau) im Sinne von § 11a Abs. 2 b KAG
Abrechnungsgebiet 3:
Sämtliche Verkehrsanlagen im Stadtteil Waldacker im Sinne von § 11a Abs. 2b KAG
Abrechnungsgebiet 4:
Sämtliche Verkehrsanlagen im Stadtteil Messenhausen im Sinne von § 11a Abs. 2b KAG
Der beitragsfähige Aufwand wird nach den Investitionsaufwendungen für den Um- und Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen (grundhafte Erneuerung) im Abrechnungsgebiet ermittelt. Nicht beitragsfähig sind die Kosten für die laufende Unterhaltung und Instandsetzung
Quelle: Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge
Hier die Satzung 2026 aus Münster, bei der auch die Beiträge genannt sind. Der Beitragssatz je Quadratmeter Veranlagungsfläche beträgt im Jahr 2024
im Abrechnungsgebiet 1, Ortsteil Münster, 0,1381567 €
im Abrechnungsgebiet 2, Ortsteil Altheim, 0,7791602 €
Quelle: SATZUNG über die Festlegung von Beitragssätzen

