Rödermark. Straßenbeitrag. Noch eine ?seriöse? Rechnung.
[..]sagt etwa Bürgermeister Roland Kern (Andere Liste). Er gebe die Hoffnung nicht auf, dass die Stadt die wiederkehrenden Beiträge erheben kann.[…] fr-online
Ab 2014 zusätzliche Belastung durch neue Gebühren?
100,00 bis 1.000,00 Euro pro Jahr sind im Gespräch.
Die finanziellen Folgen einer Straßenbeitragssatzung oder wiederkehrenden Beiträge haben schon einige Bürger schockiert. Aber scheinbar nur den Bürger; nicht die Politiker. Siehe auch OP-Online
[…]Die Stadt hat die Grundsteuer erhöht und dafür auf die Erhebung von Straßenbeiträgen verzichtet[..]
Dazu: Hessenrecht Landesrechtsprechungsdatenbank Entscheidungen der hessischen Gerichte
[..]bei der Entscheidung, ob eine Abweichung vom Grundsatz der Deckung durch spezielle Entgelte vertretbar und geboten sei, sei ein strenger Maßstab anzulegen. Daraus folge, dass eine vollständige Aufhebung der Straßenbeitragssatzung und die Beschaffung der dadurch entfallenden Einnahmen durch eine Erhöhung der Grundsteuer B grundsätzlich nicht zulässig sei.[..] Quelle: Hessenrecht
Hervorhebungen durch den Autor.
Ob es zwischen Aufhebung und NICHTeinführung einen Unterschied gibt?
Meiner Meinung nach besteht dieser Zustand – 40 Punkte der Grundsteuer B sind als Strassenbeiträge zu betrachten – weiterhin weil der Beschluss NICHT aufgehoben wurde.
Ich finde keinen entsprechenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung.
Hätte man 2005 die Straßenbeitragssatzung einführen sollen? Man kann die Vorgehensweise der Stadt befürworten WENN:
Die großen Straßenbaumaßnahmen die zwischen 2005 und 2012 durchgeführt wurden: (ohne Anspruch Vollständigkeit)
Karlsbader Platz, Eisenbahnstraße, Odenwaldstraße, Babenhäuser Straße, Freiherr-vom-Stein-Straße, Forststraße, Lengertenweg ….weitere ?
Diese Anwohner profitieren natürlich von dieser Regelung die ab 2013 den zulässigen – wiederkehrenden Beiträge – bezüglich der Lastverteilung nahe kommt.
Wenn jetzt die Stadtverwaltung auf die Idee kommt, die zurzeit noch gültige Regelung (Einzug von Straßenbeitrag über die Grundsteuer B) durch eine Straßenbeitragssatzung abzulösen wäre das ein Betrug an die Anwohner der restlichen Straßen.
Man darf allerdings nicht so naiv sein und meinen, die Gelder wären (zumindest nach 2008) in den Straßenbau geflossen. Die sind bestimmt für wichtigere Dinge der Stadt eingesetzt worden.
Eine Steuer (Grundsteuer) ist nicht zweckgebunden.
Ein Beitrag oder Gebühr (Strassenbeitragssatzung ist zweckgebunden.
Rödermark intern Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.
Viele Bürger in Rödermark sind der Meinung, wir haben ca. 10 Mio. Euro an Schulden. Dieser Betrag (+/- 1Mio.) wird auch immer wieder bei den Haushaltsdebatten genannt.
Das ist die NEUVERSCHULDUNG.
Der Kreditstand ist leider nicht in den Haushaltsplänen veröffentlicht. Der erscheint nur in den Berichten zum Haushalt (und in den Reden vom Stadtkämmerer).
Die folgenden Zahlen sind Zahlen, die bei Sitzungen, Reden oder sonstigen Anlässen genannt wurden. Eine verbindliche Quellenangabe ist mir bedauerlicherweise nicht möglich.
Wir hatten in Rödermark Ende 2012 etwa 70.000.000,00 Euro Schulden.
Etwas zu Kassenkrediten.
Kassenkredite sind vergleichbar mit einem Überziehungskredit bei Privatpersonen. Die Zinsen für Kassenkredit liegen zurzeit deutlich unter 1% (0,36% im Schnitt für 2012). Ein Traum für den Privatmann.
Die Ermächtigung zur Aufnahme von Kassenkrediten in Rödermark liegt aktuell bei 55 Mio. € (Haushaltssatzung 2013, § 4)
Davon hat die Stadt bis Ende 2013 (nach Übernahme von Schulden durch das Land im Rahmen des Schutzschirms) ca. 39,0 Mio ausgeschöpft.
Die Stadt Rodgau will für den Fall einer Zinssteigerung bei den Kassenkrediten, so ist in der OP zu lesen, Sicherheit. Man will Kassenkredite durch Kredite ablösen. Das bedeutet Planungssicherheit, aber auch eine höhere Zinsbelastung.
Betrachten wir einmal die Zahlen für Rödermark und was eine Zinssteigerung bedeuten könnte.
39.000.000 Mio. und 0,5% Zinsen bedeuten = 195.000,00 Zinsen p.J. Jetzt mögliche Steigerungen.
39.000.000 Mio. und 1% Zinsen bedeuten = 390.000,00 Zinsen p.J.
39.000.000 Mio. und 2% Zinsen bedeuten = 780.000,00 Zinsen p.J.
Was könnte eine evtl. Zinssteigerung für das Konsolidierungskonzept bedeuten?
Lösungen sollten, auch wenn noch nicht in die Öffentlichkeit getragen, schon als Plan B vorhanden sein. Die Gelder müssen ja bereitgestellt werden.
Es darf nicht vergessen werden. Diese Zahlen sind von 2013. Bis 2018 werden noch ca. 27.000.000,00* € neue Schulden hinzukommen. Dazu weitere Informationen in dem Artikel von Dr. Rüdiger Werner im Blog der FDP.
Rödermark intern Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.
[..]3.3.10.1 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
EUR 11.261.638,00
(EUR 11.139.879,00)
31.12.10 31.12.11
EUR EUR
Pensionsrückstellungen 8.858.597,00 8.761.384,00
Als Rückstellungen für Pensionen sind zunächst Verpflichtungen der Stadt Rödermark für
Versorgungsansprüche der Beamtinnen und Beamten und deren Hinterbliebene ausgewiesen[…]Quelle: Jahresabschluss 2011. Seite 57
Wie lange wird das reichen?
Berechnung Ruhegeld (Pension)
[…]Mindestversorgung
Das Ruhegehalt beträgt mindestens 35 v.H. der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (siehe I.) oder wenn dies günstiger ist, 65 v.H. der jeweils ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 zuzüglich eines Betrags von zurzeit 30,68 €. Bleibt jedoch das erdiente Ruhegehalt allein wegen langer Freistellungszeiten hinter der Mindestversorgung zurück, so wird nur das erdiente Ruhegehalt gezahlt; es sei denn, die Versetzung in den Ruhestand erfolgt wegen Dienstunfähigkeit.[..] Quelle: Allgemeine Information zur
Berechnung des Ruhegehalts
Rödermark intern Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.
Gegen 22.00h war ich schon zu Hause und hatte auch noch ein Bier in Urberach getrunken. Es hätte eine noch kürzere Sitzung geben können, wenn nicht der Antrag der Koalition – Änderung der Hauptsatzung – auf der Tagesordnung gestanden hätte.
Zunächst das Ergebnis. Der Antrag wird in der kommenden Stadtverordnetenversammlung wohl keine Mehrheit bekommen. Nach dem Willen der Koalition wird es weiterhin einen hauptamtlichen Stadtrat geben.
Für die Koalition sprach zunächst Herr Gerl (AL/Die Grünen)
Herr Gerl erinnerte an die Frage von Bürgermeister Kern (Erwähnung bei Stadtverordnetenversammlung Februar 2013) an den ehrenamtlichen Magistrat.
(Aus dem Gedächtnis)
Frage: Kann der ehrenamtliche Magistrat weitere Aufgaben übernehmen?
Antwort: Der jetzige ehrenamtliche Magistrat kann keine weiteren Aufgaben übernehmen.
Müssen diese überhaupt weitere Aufgaben übernehmen? Es kommt doch einer HINZU! Rödermark hat zurzeit 6 ehrenamtliche Stadträte. Wenn der Wille der Opposition umgesetzt wird, hat Rödermark 7 ehrenamtliche Stadträte. Was wollte Herr Gerl da eigentlich wertvolles mitteilen?
Herr Gerl hat aus dem Stand heraus nach den genauen Zahlen zu den Bezügen des jetzigen Ersten Stadtrats (H. Alexander Sturm) gefragt. Zufälligerweise hatte der Bürgermeister (AL/Die Grünen) die detaillierten Zahlen griffbereit. Diese Zahlen (Bezüge) werde ich hier nicht nennen.
Die von der Opposition genannte Einsparung in der Größenordnung von 800.000,00 wird von Herrn Gerl angezweifelt. Nachtrag Mai 2013.Die Kosten für einen Ersten Stadtrat können Sie hier nachlesen. Gesamtkosten (Nur Gehalt+Pension) ca. 1.000.000,00 Euro.
Wenn man das Sekretariat unangetastet lässt (also die Kosten sind weiterhin da) und den ehrenamtlichen Stadtrat mit den von Herr Kern genannten 625,00 Euro ansetzt, kommt man in der Tat nicht auf die von der Opposition genannten Einsparung von 800.000,00 Euro.
Der eingesparte Betrag liegt aber noch weit über 600.000,00 Euro. Wobei zu beachten ist, bei den von Herrn Kern genannten Zahlen sind keine Angaben über weitere Lohnkosten wie z.B. Pensionen …. gemacht worden. Da fällt doch sicherlich noch weiteres an? Und weiter ist zu beachten, dass man die Kosten im Sekretariat senken kann.
Die Aussage von Herrn Gerl, die vom Bürgermeister bestätigt wurde,
– Die von der Koalition genannten Zahlen stimmen vorne und hinten nicht –
kann so nicht stehen bleiben.
Kosten, die NICHT aufgeführt werden
Die o.g. Rechnung zu den Kosten eines hauptamtlichen Stadtrats könnte man auch als Lotteriespiel bezeichnen. Wenn ich den folgenden Text richtig interpretiere, könnte es der Stadt viel Geld sparen, wenn Herr Sturm einen neuen Dienstherren findet.
Zur Pensionszahlung:
[..]Es gilt, dass der Dienstherr, aus dessen Beamtenverhältnis der Beamte mit Anspruch auf Versorgung ausscheidet, die volle Pension zu zahlen hat.[..]Quelle: Forschung und Lehre
Diese Kosten sind bei der Einsparrechnung von BM Kern und Stadtverordnete Gerl nicht zu finden.
Es war ein Abgeordneter der AL/Die Grünen (Koalitionspartner der CDU) der öffentlich über die genauen Bezüge des Ersten Stadtrats informiert werden wollte. Erreicht hat man mit dieser Offenlegung NICHTS.
Ein Punkt, der zu einer Sitzungsunterbrechung führte. Von der Koalition wurde ein Gutachten erstellt. Dieses Gutachten wollte die Opposition einsehen. Natürlich wurde diesem Begehren nicht stattgegeben. Das erstellte Gutachten ist für die Bewertung des Antrags nicht von Relevanz. Um was es bei dem Gutachten geht, können Sie hier nachlesen.
Die Retourkutsche kam von Herrn Michael Gensert „ich hätte zu dem Antrag etwas zu sagen“.
Er wollte aber jetzt nichts dazu sagen, weil die Opposition ihrerseits das Gutachten nicht vorlegt.
Der Bürgermeister hat sich über eine Passage Bürgermeister Kern und die Pressetermine.
in dem Flyer der SPD, FDP und Freie Wähler geärgert und angekündigt, für Termine (z.B. Fototermine) der Vereine der 3 Fraktionen, nicht mehr zur Verfügung zu stehen. Das kann man sehr gut verstehen.
Siehe hierzu ein Flyer der CDU-Rödermark aus dem Jahr 2007.
Rundfunkgebühr
Die Stadt bezahlte 3.642,00 Euro an Rundfunkgebühren
Die neuen Rundfunkgebühren betragen 6.903,00 Euro
Zu dem Beitrag von Herrn Till Andrießen
Herr Andrießen sprach von einem Projekt Energie-Profit und einer Zusammenarbeit mit u.a. Babenhausen. Auf der Webseite der Stadt Babenhausen können Sie dazu etwas lesen. Ob Herr Andrießen dieses Projekt in die Hände des kommenden Klimamanager / Klimaschutzbeauftragten legen wird?
Rödermark intern Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.
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