12.06.2025 Bürgerfraktionssitzung der FWR

Pressemeldung. FWR
Pressemeldung. FRW

Presserklärung der FREIEN WÄHLER Rödermark
Bürgerfraktionssitzung der FWR

Die FWR laden alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich zur Bürgerfraktionssitzungen am Donnerstag, den 12.06.2025, ab 19.30 Uhr in die „Königlich Bayerischen Stuben“ (Bachgasse 24 -Urberach) ein. Anliegen und Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern werden zuerst behandelt, danach erst möchten sich die FWR mit den Gästen schwerpunktmäßig den Tagesordnungspunkten der nächsten Stavo befassen. Die FWR freuen sich auf eine rege Beteilung

Björn Beicken, Pressesprecher FWR

Grundsteuer. „Wir müssen nochmal in uns gehen“

Die ursprünglich vorgesehene Grundsteuererhöhung wurde in der Stadtverordnetenversammlung ersteinmal nicht beschlossen, vom Tisch ist sie damit aber noch lange nicht. Proteste aus der Bevölkerung dürften dazu beigetragen haben, dass die entsprechende Beschlussvorlage des Magistrats von der Tagesordnung genom-
men wurde.
Heimatblatt 30.05.2025


#Kommunalwahl2026
Kommunalwahl 2026


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Bebauungsplan „Ortskern Ober-Roden“

Bebauung Ortskern Ober-Roden
Bebauung Ortskern Ober-Roden

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch die Aufstellung eines Bebauungsplans für ein 3,5 Hektar großes Gebiet entlang des nördlichen Abschnitts der Dieburger Straße und des südlichen Abschnitts der Frankfurter Straße zwischen dem Bahnübergang sowie der Einmündung der Mainzer Straße. Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ausschluss unerwünschter Nutzungen wie z.B. Vergnügungsstätten sowie Shisha-Bars geschaffen werden.

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A68 „Ortskern Ober-Roden“. Er soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch sowie als einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch aufgestellt werden. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch soll durchgeführt werden. [..]
Quelle: BUSE 04.06.2025

Am 5.6.2025 Sitzung HFuW.
Themen u.A.:
– Änderung der Satzung über die Betreuung von Kindern
– KFZ-Kennzeichen für Rödermark
– Personalabbau
– Erhöhung der Gewerbesteuer
– Hopper – Ausstieg oder grundlegende,kostengünstige und transparente Reform
Hier die Aktenmappe

Freie Wähler Rödermark. Taktieren vor Regieren

Pressemeldung. FWR
Pressemeldung. FRW

Presserklärung der FREIEN WÄHLER Rödermark
Taktieren vor Regieren

Die FWR reagieren mit großem Unverständnis auf das Gebaren von CDU/AL und des Magistrats angesichts der Entscheidung in der Stavo vom 20.05.2025, die Entscheidung über die neue Hebesatzsatzung zu schieben.

Der erst unmittelbar vor der Sitzung – auch vorbei an allen Fraktionsvorsitzenden – eingereichte Änderungsantrag von CDU/Al Die Grünen sollte erreichen, dem Magistrat bis zur nächsten Stavo Zeit zu verschaffen, ein umfangreiches Maßnahmenpaket umzusetzen, mit dem Ziel, die prognostizierte Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B im Vorfeld einer Entscheidung wieder zu reduzieren.

Dieser Steilvorlage ist der Magistrat mit Bürgermeister Rotter an der Spitze nur zu gern gefolgt, man wolle nochmal „in sich gehen“ und Impulse aus der Bevölkerung aufgreifen und über etwaige weitere Maßnahmen beraten, welche eine Reduzierung des angestrebten neuen Hebesatzes veranlassen könnten. Für die zahlreichen Besucher der Stadtverordnetenversammlung und für die Mehrheit der Abgeordneten eine unerwartete Wendung, erwartete man doch eine politische Auseinandersetzung über die Anhebung des Hebesatzes.

Natürlich hat der Magistrat jederzeit das Recht, seine eigene Vorlage zu schieben und zu überdenken, allerdings wird man durch den Zeitpunkt und die Art und Weise dieses Vorgehens den Vorwurf eines politischen Taktierens schwerlich von sich weisen können.

Zum einen muss die Koalition aus CDU/AL vor versammeltem Haus den Bürgerinnen und Bürgern keine schmerzvolle finanzielle Belastung aufbürden, zum anderen kann sich der Magistrat bei der nächsten Stavo durch einen Vorschlag einer maßvolleren Anhebung des Hebesatzes zum politischen Wohltäter gerieren.

Die Frage bleibt allerdings: Warum jetzt erst? Vier Sitzungen der AG Haushalt mit Vertretern aller Fraktionen und des Magistrats hatten zum Ergebnis, dass man um eine Erhöhung des Hebesatzes nicht umhinkomme, zumindest nach Sichtweise des Magistrats. Nicht alle Fraktionen – so auch die FWR – folgten dieser Einschätzung.

Welche Legitimation hat dieses Gremium also, welches Vertrauen in die Arbeit der Verwaltung sollen die Bürgerinnen und Bürger gewinnen, wenn Beratungsergebnisse auf der politischen Bühne kurzerhand gekippt werden, um anscheinend der angespannten Stimmung in der Bevölkerung Rechnung zu tragen?

Übrig bleibt aus Sicht der FWR ein kompletter Totalschaden: Die Bürgerinnen und Bürger werden aufs Neue vertröstet, der Magistrat wird die von ihm erweckten Hoffnungen in irgendeiner Weise erfüllen müssen und die Koalition hat bewiesen, dass man für ein politisches Manöver auch demokratische Gepflogenheiten getrost unter den Teppich kehren kann.

Ein positives Signal bleibt allerdings: Die zahlreichen Besucherinnen und Besucher dürften zurecht mit dem Gefühl die Veranstaltung verlassen haben, mit ihrem Erscheinen tatsächlich politischen Einfluss genommen zu haben. Die FWR hoffen, dass sich dieser Trend fortsetzt.

Björn Beicken, Pressesprecher FWR
 
#Kommunalwahl2026
Kommunalwahl 2026


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.