Entlastung der Ortsdurchfahrt.

Umgehung Urberach gefordert.
Umgehung Urberach gefordert.

Die Freien Wähler haben die Diskussion um den Bau einer Urberacher Ortsumgehung neu befeuert. „Urberach braucht Verkehrsentlastung“ heißt ein Antrag für die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung. Weiter bei OP-Online

Siehe auch
» Rödermark. Projekt B486-G10-HE Umgehung Urberach
» Umgehung. Lageplan.
» Zusammenfassung KL-Trasse. Ortsumgehung Urberach


Haushaltskompetenz
In einer Sitzung, in der über Spielapparatesteuer diskutiert wurde, fiel folgender Spruch eines Stadtverordneten: Sinngemäß. „Wir sind alle Ehrenamtler und keine Finanzexperten. Wir verlassen uns ganz auf die Fachleute der Verwaltung.

Rödermark. Ortsumgehung. Urberach braucht Verkehrsentlastung

Umgehung Urberach
Umgehung Urberach

Pressemitteilung FWR
FWR: Urberach braucht Verkehrsentlastung
Projekt Ortsumgehung vom Bund beschlossen
 
Die Verkehrssituation in der Ortsdurchfahrt von Urberach und der daraus resultierenden starken Belastung der Ortsstraßen waren schon mehrfach Thema in der Stadtverordnetenversammlung und in den Ausschüssen ohne dass konkrete Schritte beschlossen wurden. Diese Situation wollen die FREIEN WÄHLER nicht weiter so hinnehmen und haben an die am 06.02.2018 tagende 15.Stadtverordnetenversammlung den Antrag gestellt, dass der Magistrat beauftragt werden soll, umgehend gemeinsam mit Hessen-Mobil eine konkrete, auch zeitliche Planung für eine wirksame Verkehrsentlastung in Urberach einzuleiten. Nach Erhebungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BVMI) rollen aktuell täglich 10.800 Pkw und 560 LKW durch die Konrad-Adenauer-Str/Traminer Str.. Die Prognosen für 2025 sagen mit 24.000 Pkw und 3.000 LKW mehr als eine Verdoppelung des Durchgangsverkehrs und damit faktisch einen Verkehrsinfarkt voraus, sofern keine geeigneten Entlastungs-maßnahmen ergriffen werden. Die zu erwartende CO2-, Feinstaub- und Lärmbelastung ist für die betroffenen Anwohner nicht hinnehmbar. Wer im Berufsverkehr die Bundesstraße als Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer in Urberach überqueren möchte, muss sich schon heute auf lange Wartezeiten einstellen und einplanen, dass es in einigen Jahren zu bestimmten Tageszeiten unmöglich sein wird. Besonders wichtig ist aber die Sicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer, wie Senioren, Kinder und Personen mit eingeschränkter Mobilität, sei es als Fußgänger, Fahrrad- oder Rollstuhlfahrer auf unseren Straßen. Die Grundlagen für effektive Maßnahmen wurden vom Bund längst gelegt. In der im Dezember 2016 von Bundestag und Bundesrat beschlossenen 6.Gesetzesänderung des Fernstraßenausbaugesetzes ist als Maßnahme mit vordringlichem Bedarf unter der laufenden Nummer 643 der 2-spurige Bau einer Ortsumgehung für Urberach aufgelistet. Eine detaillierte Planung dafür ist in dem aktuellen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 enthalten. Die Finanzierung der Kosten für dieses Projekt (B486-G10-HE) ist durch den Bund bereits eingeplant. Bei dieser Sachlage wäre es unverantwortlich, wenn der Magistrat der Stadt Rödermark nicht ohne weitere Verzögerung mit Nachdruck auf die Realisierung der so ermöglichten Verkehrsentlastung für den durch Urberach führenden Teil der B486 und damit auch der abgehenden Ortsstraßen dringen würde.

 
Siehe auch

» Beschlussvorlage der Freien Wähler
» Zusammenfassung Ortsumgehung Urberach / KL-Trasse

Geht es doch ohne Straßenbeitrag?

Geht es doch ohne Straßenbeitrag?

Das eine Straßenbeitragssatzung ZWINGEND erforderlich ist, hat die Vergangenheit gezeigt. In Rödermark gab es ohne einen Straßenbeitrag (es gibt wenige Ausnahmen) keine grundhafte Sanierung der Straßen.

Ohne Straßenbeitragssatzung. Keine grundhafte Sanierung. Keine Haushaltsgenehmigung.

Ein Widerstand, so wie jetzt in Rüsselsheim praktiziert, wird keinen kurzfristigen Erfolg haben. Das RP wird aller Voraussicht nach eine einmalige Beitragssatzung anordnen.
Für die Stadtverordneten und dem Bürgermeister in Rödermark gab es letztendlich keinen Ausweg mehr. Ein Straßenbeitrag musste her, um den weiteren Verfall der Straßen entgegen wirken zu können. Keiner, aber auch wirklich keiner ist von dieser Satzung begeistert. Aber irgendwann muss man mal damit beginnen, den Renovierungsstau von 15.000.000,00 € abzubauen.

Betrifft (leider) NUR Bayern.

Jetzt die CSU. Die will den Straßenbeitrag kippen. Damit wird viel, viel Geld gespart und die nie verhallenden Diskussionen über die ungerechte Behandlung hätten ein Ende. Die Umstände, warum die CSU dieses Thema aufgreift, sollen mal Scheiß egal sein.

CSU: Beiträge für Straßenausbau werden gekippt
Die Landtagsfraktion will den Streit um die Abgaben vom Tisch haben und wird wahrscheinlich Anfang des neuen Jahres eine radikale Lösung beschließen. Lesen Sie den ganzen Artikel bei www.augsburger-allgemeine.de

Der Artikel sagt zusammengefasst aus, dass eine Straßenbeitragssatzung nicht mehr von einer übergeordneten Stelle den Kommunen verordnet werden soll. Die Straßenbeitragssatzung soll wieder eine KANN-Bestimmung.werden.
Das soll aber nicht heißen, dass die Bürger für den kommunalen Straßenbau nicht mehr zahlen müssen. Bezahlen muss man dann eben über die Grundsteuer B. Und dann ALLE.

Die Bürger würden aber jede Menge Geld sparen, wenn es KEINEN Straßenbeitrag gäbe. Ein neues Verwaltungsmonster mit zusätzlichen Mitarbeitern, separate Abrechnungen, aufwendige Erhebungen, Gebührenbescheide, Prozessrisiko …… – all das würde entfallen.

Stellen Sie sich einmal vor, Bayern wird den Kommunen die Möglichkeit geben, ohne einen Straßenbeitrag die Grundsteuer B erheben. Was man da ein Geld sparen kann. In Hessen wird für viel Geld mit externen Beratern eine Satzung für den Straßenbeitrag erarbeitet. Alle Grundstücke werden mit einer Kennzahl zur Erhebung der Straßenbeitrags versehen. Sonderregelungen für Sportanlagen werden in einer sep. Satzung verankert werden. Diese Aufgaben hat die Stadtverwaltung Rödermark mit hohem finanziellen Aufwand im kommenden Jahr zu bewältigen. All das könnte man sich sparen, wenn wie oben beschrieben „Die Straßenbeitragssatzung soll wieder eine KANN-Bestimmung werden“. Dies wäre auch der Wunsch von BM Roland Kern und der Stadtverordneten.

Auf Rödermark umgesetzt.
Straßenbaumaßnahmen die über einen Straßenbeitrag abrechnet werden können. Jährlich 1.000.000,00.
Da man bis heute nichts von einer geplanten Grundsteuer B Erhöhung hört, müssten die bei einer Straßenbeitragssatzung geplanten 50% Eigenanteil über die bisherigen Einnahmen gedeckt sein. Es fehlen dann nach 50%. Diese 50% würden einer Grundsteuer B >Erhöhung von 50 Prozentpunkten entsprechen.

Die Kommunen in Hessen sollten sich dem Beispiel von Rüsselsheim anschließen und das Verwaltungsmonster „Straßenbeitrag“ abschaffen. Abschaffen kann das nur die Landesregierung. Eine Verpflichtung der Stadt, eine bestimmte Anzahl von Prozentpunkten der Grundsteuer B ZWECKGEBUNDEN für – grundhafte Sanierungen – festzulegen, muss noch gefunden werden.

Ich hab zufällig Herrn Diekmann auf die Ereignisse in Bayern angesprochen (sie waren ihm bereits bekannt). Er wollte die bayrischen Bestrebungen nicht weiter kommentieren, stellte stattdessen aber eine berechtigte Frage: „Glaubst Du im Ernst Karl, dass Rödermark das Problem Straßensanierung ohne die auferlegte Pflicht des RP nachhaltig angegangen wäre? Ich habe da meine berechtigen Zweifel. Selbst jetzt haben wir es erlebt, dass nicht das Notwendige, sondern nur eine Minimallösung eine Chance in der STAVO hatte – wir haben auch jetzt das Problem weiter nach hinten geschoben und statt der notwendigen 3.000.000,-€ nur eine Millionen in die Hand genommen. Man kann die Straßenbeitragssatzung hassen und kritisieren wie man will, aber Hand aufs Herz ohne sie würden Kommunen wie Rödermark weiter nur mehr oder wenig Löcher flicken – jetzt haben alle die komfortable Situation, dass sie alle sagen können, dass man ja muss.
– ich glaube Diekmann hat Recht in Bezug auf den Vollzug!

Hier die Rede von Samuel Diekmann zum Beschluss des Straßenbeitrags.
 
 
Siehe auch
» 17.01.2018 Straßenbeitrag. Kommunen sollen selbst entscheiden. FDP Gesetzentwurf.
» 29.11.2017 CSU zum Straßenbeitrag
» Zusammenfassung Straßenbeitrag, wiederkehrende Beiträge
» Reden Bayerischer Landtag aus 2016


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.