Zur Erinnerung. Haushaltsgenehmigung und Straßenbeitrag.

Der Bürgermeister ab 2017 hat den schwarzen Peter.
 
Stellt man die Aussage der Behörde, die den Haushalt genehmigt, und die Aussage des Bürgermeisters, Roland Kern, gegenüber, kann man schon ins Grübeln geraten. Man kann doch erwarten, dass Herr Kern seine Aussage,

[..]dass ab dem Jahr 2014 eine Straßenbeitragssatzung beschlossen worden sei. Hiervon soll allerdings für mindestens 5 Jahre abgesehen werden.[..] Quelle: Stavo. Suchen Sie im Dokument nach B um 50 Punkte ab dem Jahr 2017[..]

mit belastbaren Zahlen den Bürgern vorträgt. Oder sagt er sich einfach: „Mit mir keinen Straßenbeitrag. Der RP schreibt ja auch etwas von 2017. Dann bin ich (wahrscheinlich) nicht mehr das ganze Jahr BM und mein Nachfolger kann es schon richten.“
 

Der RP weiß mehr als unsere Stadtverordneten. Der RP weiß, dass wir in 2017 – dringende Straßenbaumaßnahmen – durchführen müssen. Das wissen nicht einmal unsere Stadtverordneten. Die SPD will es wissen. Man hat mal einen Antrag gestellt um genau darüber mehr zu erfahren.

Haushaltsgenehmigung, Straßenbeitrag
Haushaltsgenehmigung, Straßenbeitrag

Quelle: Haushaltsgenehmigung

Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Frage: Warum gibt es in Rödermark keinen Straßenbeitrag?

Frag: Warum gibt es in Rödermark keinen Straßenbeitrag?

Man könnte die Frage auch so formulieren.
Ab wann gibt es in Rödermark einen Straßenbeitrag?

Man könnte meinen, ich wäre ganz wild darauf, einen Straßenbeitrag zu zahlen. Quatsch. Keiner zahlt gerne irgendwelche Gebühren. Aber eines ist klar. Unter der CDU und AL/Die Grünen verrotten unsere Straßen in Rödermark mehr und mehr. Die Frage nach dem WARUM stellt sich eigentlich nicht. Rödermark hat dafür kein Geld. Und die Grundsteuer B für „Grunderneuerung einer Straße“ zu erhöhen, wird nicht funktionieren. Ein schönes Beispiel ist die Schwimmbadstraße. Dort steht eine „grundhafte Sanierung“ an. Die Stadt DARF nur dann „grundhaft sanieren“, wenn die dortigen Anlieger „Stadt und Einkaufszentrum“ einen ?Straßenbeitrag? (auch ohne entsprechende Satzung) entrichten. Alles klar!

Ich befasse mich schon seit einiger Zeit mit dem Thema Straßenbeitrag. Ich habe auch einige Veranstaltungen zu diesem Thema besucht. Ich maße mir aber nicht an, mehr über das Thema zu wissen als unsere Stadtverordneten oder der Magistrat.

Zu diesem Thema gibt es für mich  Fragen, die es zu beantworten gilt. Die Fragen ergeben sich einfach aus der Tatsache, dass mein Wissensstand sich nicht mit dem der Stadtverordneten/Magistrats deckt und deshalb möchte ich diese Wissenslücken geschlossen wissen.

Es gibt seit geraumer Zeit die wunderschöne Einrichtung mitbabbeln.de. Dort habe ich die folgenden Fragen abgestellt und bitte um Beantwortung. Da wir in Rödermark vor dem Kerbwochenende stehen, bin mir aber darüber im Klaren, etwas länger auf die Antwort warten zu müssen.

+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.
Fakt scheint zu sein, wir haben bis zum Jahr 2020 mit ca.10 Mio. Euro für „grundhafte Erneuerung“ zu rechnen. Siehe hier.

Wenn die Stadt, so wie der BM es sagte, in absehbarer Zeit keinen Straßenbeitrag einführt, wie stellt man sich das aus der Sicht der Opposition eigentlich vor? Will auch die Opposition, so wie CDU und AL/Die Grünen, die Straßen verrotten lassen? Oder ist man der gleichen Meinung wie der BM „Es geht auch OHNE Straßenbeitrag.“

– Die Stadt Rödermark wird erst dann die „grundhafte Erneuerung“ angehen, wenn man einen ausgeglichen Haushalt hat. Ende Schutzschirmvertrag.

– Was dann? Hat die Stadt einen Überschuss zu erwarten, der es ihr ermöglicht, eine Straße „grundhaft zu erneuern“?

– Wenn damit begonnen wird, den Stau von 10 Mio. in 10 Jahren abzubauen, muss die Stadt, wenn der Haushalt dann konsolidiert ist, jedes Jahr 1 Mio. € zusätzlich erwirtschaften. (Nicht konsolidieren). Wie stellt man sich das vor?

– Aus den letzten Haushaltsdebatten konnte man entnehmen, dass die Konsolidierung des Haushalts erst durch unerwartete Zuweisungen Dritter möglich war. Hätte man den Konsolidierungspfad aus eigener Kraft einhalten können?

– Rechnet man damit, dass man die Mehreinnahmen aus dem neuen Finanzausgleich nehmen kann? Obwohl; die sind doch recht hilfreich für die weitere Konsolidierung und stehen wohl kaum für andere Zwecke zur Verfügung.

– Während der Konsolidierungsphase hatte die Stadt auch das Glück der niedrigen Zinsen. Ist die Stadt darauf vorbereitet, wenn man für den riesigen Schuldenberg höhere Zinsen zu zahlen hat? Wenn ja, wie ist der Plan, diese Summen zu bewältigen? Das beschlossenen Zins- und Schuldenmanagement dürfte evtl. Spitzen abfangen können, aber höhere Zinszahlungen sind auf Dauer nicht ausgeschlossen

– Die Grundsteuer kann man ja nicht erhöhen, wenn man im Haushaltsjahr „grundhaft erneuert“ und keinen Straßenbeitrag erhebt. Oder?

– Die z.B. die „wiederkehrenden Beträge“ benötigen vom Start bis zur Einführung eine gewisse Vorlaufzeit. Wie lange schätzen Sie dauert die?

– Sind die Kommunen, die bereits jetzt schon die „wiederkehrenden Beiträge“ eingeführt haben, nicht so klug wie die Führung der Stadt Rödermark?

– Was ist die Wahrheit?

Nachtrag 26.09.2015
Die Zinsfalle bleibt gespannt.


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Wer hat den MUT und stellt den Antrag zu einem Straßenbeitrag

Rödermark. Wer stellt den Antrag zu einem Straßenbeitrag?
Offenheit ist nicht unbedingt die Stärke von politischen Parteien/Wählergemeinschaften. Was man alles für Pöstchen tut, kann allerorts beobachtet werden. Bei der Kompromissbereitschaft nimmt man unter Umständen sogar einen Gesichtsverlust in Kauf. Auch kann man manchmal beobachten, dass Fraktionen, die eigentlich die Mehrheit in der Koalition haben, sich dem kleineren Fraktionspartner bedingungslos unterwerfen. Alles wegen der Posten.
 
Fehlende Offenheit bei bevorstehende Ereignisse, wie Wahlen, können sich sehr negativ für die Bürger auswirken. Stellen Sie sich z.B. die Fragen: „Warum gab es in Rödermark den ersten Doppelhaushalt?“ …. „Warum verrotten in Rödermark die Straßen?“
 
Doppelhaushalt. Wie war es in der Vergangenheit? Ende des Jahres gab es die Debatten zum Haushalt. Die Koalition holte die Räucherstäbchen heraus und es gab nur etwas zu feiern. Nur schade, es gibt da noch die Opposition. Die versuchen unablässig, die Räucherstäbchen auszublasen.
 
In den Haushaltsreden der Opposition mag Populismus und Ironie den Faden vorgeben. Dennoch, es war immer viel Wahrheit vorhanden. Wahrheiten, die keine Koalition oder Fraktion mit Mehrheit hören möchte.
 
Dieses Szenario (Haushaltsreden) wird der Doppelhaushalt im Wahljahr brutal unterbinden. Es gibt keine „Rede zum Haushalt“. Viel Wahrheit, Ironie und Populismus bleibt dem Magistrat und der Koalition im Wahljahr erspart. Keiner kann die Räucherstäbchen ausblasen. Der Magistrat und die Koalition haben mit dem ersten Doppelhaushalt der Stadt aufkommende Kritik, die nur eine Haushaltsdebatte bieten kann, im Wahljahr 2016 geschickt verhindert.
 
Das dicke Ende kommt nach den anstehenden Wahlen (2016 Kommunalwahl, 2017 BM Wahl). Dann wird den Bürgern mit weinerlicher Stimme klargemacht: „Leute, wir müssen die Straßen richten. Wir brauchen mehr Geld von euch. Auch einige der Straßen, die wir in den letzten Jahren notdürftig geflickt haben, müssen komplett erneuert werden, weil der Untergrund marode war.
 
Warum hat eigentlich keine der Oppositionsparteien soviel Mut (wollte zunächst etwas von Eier schreiben) und fordert JETZT und SOFORT die Einführung eines Straßenbeitrags. Ein Straßenbeitrag kann keiner auf Dauer in Rödermark abwenden. Zurzeit lassen wir in Rödermark unsere Straßen verrotten, weil wir einen Haushalt, mit GRUNDerneuerung einer Straße, ohne Straßenbeitrag nicht genehmigt bekommen. Aus dem Grund werden die Straßen geflickt. Flicken geht. Flicken bezahlen wir über die Grundsteuer B. Wenn man sich an die geschriebenen Worte des Bürgermeisters erinnert, wird es bis 2020 KEINEN Straßenbeitrag in Rödermark geben und demnach gibt es die nächsten 4 ½ Jahre nur Flickschusterei. Das wird man nicht durchhalten können.
 
[..]Um sich diese Angebote dauerhaft leisten zu können, ist die Erhöhung von Steuern nicht zu vermeiden. Das Haushaltssicherungskonzept sah bislang eine Erhöhung der Grundsteuer B um 50 Punkte ab dem Jahr 2017 vor, also von 450 auf 500 Punkte. Dies geschah unter der Annahme, dass ab dem Jahr 2014 eine Straßenbeitragssatzung beschlossen worden sei. Hiervon soll allerdings für mindestens 5 Jahre abgesehen werden.[..] Quelle: Stavo. Suchen Sie im Dokument nach – B um 50 Punkte ab dem Jahr 2017
 
Wieso gerade 5 Jahre. Ich kann nur Vermutungen anstellen. 2017 der erste ausgeglichene Haushalt. Dann muss man weitere 3 Jahre einen ausgeglichenen Haushalt vorweisen, um aus dem Schutzschirmvertrag zu kommen. Erst dann kann man die GRUNDsanierung angehen. Sogar OHNE einen Straßenbeitrag. Soweit die Therorie.
 
Was in diesem Zusammenhang (Angebote) der Straßenbeitrag zu suchen hat, ist mir völlig schleierhaft. Was hat der Straßenbeitrag mit der Grundsteuere B zu tun? Es sei denn, man FLICKT mit den Einnahmen aus der Grundsteuer B Straßen, die eigentlich GRUNDerneuert werden müssten. Für mich wäre das pure Geldverschwendung.
 
Einen oberflächlich betrachteten Lichtblick in der Sache gibt es. Die SPD Rödermark hat ein „Gesamt-Konzept zum Abbau des Sanierungsstaus bei den städtischen Straßen“ angefordert. Dieser Antrag bezieht sich aber leider nur auf „Die Vernachlässigung der Sanierung der städtischen Straßen“. Die Finanzierung der „Sanierung“ kann, so wie gefordert, über Steuermehreinahmen ( Grundsteuer B, Gewerbesteuer) erfolgen. Das Problem „GRUNDerneuerung“ und dem damit verbundenen Straßenbeitrag wird durch diesen Antrag nicht angesprochen.
 
» Rödermark hat kein Geld für GRUNDerneuerung der Straßen.
» Rödermark DARF keine Straßen OHNE Straßenbeitrag zu erheben GRUNDerneuern
» Rödermark FLICKT die Straßen provisorisch.
» Rödermark muss bis 2020 für 10 Mio € GRUNDerneuerunge durchführen.
» Wenn die Grundsteuer B vor 2018 nochmals erhöht wird, wird wahrscheinlich Geld für die FLICKEREI benötigt.
» Dann, wenn viel Geld für die FLICKEREI ausgegeben wurde, kommt der Straßenbeitrag und die Straßen werden GRUNDERNEUERT.
 
Alles für die Wahl. Darin sind sich wohl ALLE Fraktionen einig. Bei der Koalition kommt hinzu. Die Koalition könnte Schaden abwenden. Man hat die Macht. Man zögert. Man will wohl nicht als die -Regierung in Rödermark- in die Geschichte eingehen (Ist aber schon zu spät. Man hat bereits Geschichte geschrieben.) die den stärksten Anstieg der Kommunalsteuer- gebühren (sowie Schulden) zu verantworten hat. Regierung: Hauptamtlicher Magistrat CDU und AL/Die Grünen. Stadtverordnetenversammlung Koalition CDU und AL/Die Grünen.
 

Die Kommunalwahl und die kommende Bürgermeisterwahl dürfte KEIN Hindernis sein, die Wahrheit zu sagen.

 
Die Opposition MUSS einen Straßenbeitrag einfordern. Ein Straßenbeitrag ist für den Bürger BILLIGER als die jetzt geplante Vorgehensweise.
 

Quelle: Genehmigung Doppel-Haushalt 2015/2016
Quelle: Genehmigung Doppel-Haushalt 2015/2016

Genehmigung Doppel-Haushalt 2015/2016

Anmerkung:
Nach meinen neuesten Erkenntnissen kann man einen STRAßENBEITRAG nicht über die Grundsteuer B einziehen. Rein theoretisch ist dies nur solange erlaubt, bis man die Grundsteuer B erhöhen will. Dann MUSS eine Straßenbeitragssatzung her.
 
Siehe auch
» Ohne Straßenbeitrag. Haushaltsgenehmigung verweigert.
» Hessischer Landrat zur Haushaltsverweigerung wegen Straßenbeitrag
 
Zusammenfassung. Straßenbeitrag. Wiederkehrende Beiträge


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Straßenbeitragssatzung geht uns alle an.

Rödermark. Straßenbeitragssatzung geht uns alle an.

Fakt ist. Es MUSS über kurz oder lang eine Straßenbeitragssatzung eingeführt werden. Ohne eine solche Satzung kann Rödermark die akut anstehenden „grundhaften Sanierungen“ (siehe weiter unten) nicht durchführen.

Ich vermute: „Bis die letzte Wahl 2017 vorbei ist, wird es keine Straßenbeitragsatzung geben.“ Die Straßen werden weiterhin verrotten oder provisorisch saniert. Nach der Wahl hat der Bürger dann richtig zu zahlen. „Alles für die Pöstchen.“

Rödermark MUSS Straßen „grundhaft“ sanieren. Schon 2013 hat Herr Kron einen Betrag von 10 Mio. Euro genannt

Herr Kron gibt einen Überblick über die akut anstehenden „Grundhaften Sanierungen“, die in den nächsten 3 – 8 Jahren anstehen, das erforderliche Finanzvolumen hierzu beträgt ca. 10 Millionen Euro. Quelle: bgb.roedemark.de Hervorhebung durch den Admin

Straßen, die grundhaft saniert werden müssen, kann man die noch flicken?

In den Köpfen der Verantwortlichen war in 2012 der Gedanke vorhanden, wiederkehrende Beiträge einzuführen. Für 2013 stand zu lesen: Straßenbeitrag Berliner Straße/Breslauer Straße.
Quelle: Rödermark. Haushalt mit wiederkehrenden Beiträgen

Die in diesem Blog auch als – Königsweg – bezeichnete Möglichkeit, Straßenbeitrag WEITERHIN*1 über die Grundsteuer B einzuziehen, kann man vergessen.

Eine -klassische- Straßenbeitragssatzung könnte eine riesige Belastung für den Bürger bedeuten. Beispiel aus Pfungstadt, Kaplaneiweg: Mit 2.000,00 bis 28.000 € bei der Abrechnung über eine -klassische- Straßenbeitragssatzung kann ein Bürger rechnen. Der Betrag ist sofort zu zahlen. Klagen oder Einspruch hilft in den seltensten Fällen. Bei wiederkehrenden Beiträgen wäre ein Betrag von ca.100,00 € pro Jahr zu zahlen.

In Rödermark werden NOCH KEINE (richtigen) Straßenbeiträge gezahlt. Der Grund ist nicht, dass Rödermark genügend Geld hat und den Bürgern diesen Luxus erlauben kann. Nein, Rödermark grunderneuert einfach keine Straßen mehr. Eingeführt wird ein Straßenbeitrag, wohl nur aus wahltaktischen Gründen, erst nach allen anstehenden Wahlen. Denken Sie daran, die Koalition hat die Grundsteuer B in 2015 erhöht, Vereinszuschüsse reduziert, Gebühren erhöht. Als Nächstes müssen die Müllgebühren erhöht werden. Da passt es ganz einfach nicht, dass man auch noch eine Straßenbeitragssatzung einführt. Da könnte ja der Gedanke aufkommen, die Koalition, CDU und AL/Die Grünen, nehmen die Bürger aus wie eine Weihnachtsgans. Da man seit geraumer Zeit keine Straßen einer „grundhaften Sanierungen“ unterzieht, müsste meiner Meinung nach die Grundsteuer B um 40%-Punkte gesenkt werden. Siehe weiter unten. Schon klar, wird nicht gehen. Hinters Licht geführt wird/wurde der Bürger aber schon.

Zunächst einmal etwas zu dem Unterschied „Sanieren“ und „Grunderneuern“

Sanierung/Instandhaltung
Wenn bei einer Straße nur  die Fahrbahnoberfläche repariert oder mit anderen Verfahren erneuert/geflickt wird, spricht man von „Sanierung“. Auf ein Haus bezogen: „Der Putz wird erneuert/geflickt, die Mauern bleiben stehen.“

Grunderneuerung
Hier wird die gesamte Straße (mit Aufbau) erneuert. Im Prinzip hat man dann eine komplett neue Straße. Auf ein Haus bezogen: „Komplett neue Mauern und dann kommt der Putz wieder darauf.“

Die Sanierung wird aus den laufenden Einnahmen (Grundsteuer B) finanziert. Die Kosten für eine Grunderneuerung darf voraussichtlich in Rödermark nicht mehr aus diesem Topf bedient werden. Darum grunderneuert Rödermark keine Straßen mehr. Man müsste dafür eine „Straßenbeitragssatzung“ oder „Wiederkehrende Beiträge“ einführen. Und das vor Wahlen? Nein, da wartet man lieber und lässt die Straßen weiter verrotten oder flickt die provisorisch.

Straßen, die jetzt eine Grunderneuerung benötigen zu flicken, mit welcher Methode auch immer, darf man als Bürger nicht akzeptieren. Man wird die Grunderneuerung um ?8? Jahre nach hinten verschieben. Ich halte eine solche Vorgehensweise für den falschen Umgang mit Steuergeldern. Warum? Wenn eine Straße, die in die Kategorie „Grunderneuert“ fällt (so wie von den Fachleuten s.o. festgestellt), kann man die doch wohl kaum noch sanieren. Der Unterbau ist marode. Wenn man jetzt doch saniert, wurde da der Bürge mit der Feststellung „es muss grunderneuert werden“ nicht falsch informiert?

Was mir zu denken gibt. „Wenn eine Straße nicht mehr zu reparieren ist, also grunderneuert werden MUSS, hilft da eine 2 cm dicke Asphaltschicht?
Dünnschichtverfahren. Ist das die angestrebte Sanierungstechnik in Rödermark?

Straßen, die noch über eine gute Substanz verfügen, können so für längere Zeit wieder optimal nutzbar gehalten werden. Quelle Hervorhebung durch den Admin.

 

*1 Zur Erinnerung (Grundsteuer B, Straßenbeitrag):
29.06.2005 Rödermark: 27. öffentlichen Sitzung des Wirtschafts- und Bauausschusses.

[..]Anfragen, ob nicht die Erhebung von Straßenbeiträgen sinnvoll wäre/kann die Stadt es sich leisten, auf Straßenbeiträge zu verzichten?
Antwort des Ersten Stadtrates:
„Die Stadt hat die Grundsteuer erhöht und dafür auf die Erhebung von Straßenbeiträgen verzichtet.“[..]

Also, 40% der Grundsteuer B sind für den Straßenerhalt gedacht. Hierzu gab es für 2005 bis 2008 ein Straßeninvestitionsprogramm

Meines Wissens ist dieser Aussage bis heute nicht widersprochen worden.
Lesen Sie weiter im Blog für Rödermark

BTW
Die – wiederkehrenden Beiträge- sind nicht in allen Bundesländern zugelassen.

Setzen wir den Start für die erste Überlegung des Magistrats zur Einführung der wiederkehrenden Beiträge einmal auf den 1.12.2012. Jetzt sind  schon mehr als 2 1/2 Jahre vergangen. Ich denke aber, eine Straßenbeitragssatzung wird in Rödermark schneller kommen als Breitband.

Siehe auch
» Zusammenfassung Straßenbeitrag
» Marode Straßen: Bürger sollen 800.000 Euro zahlen


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Nette Post von der Stadt Rödermark im Briefkasten.

Die Grundsteuerbremse muss her

Wie beginnt das beigelegte Schreiben zum Grundsteuerbescheid?

[..] Seit nunmehr über 10 Jahren verfügt die Stadt Rödermark nicht mehr über einen ausgeglichenen Haushalt.[…]

Seit 2005 ist Roland Kern Bürgermeister.

Grundsteuerbremse für Rödermark
Grundsteuerbremse für Rödermark

Erfreuliche Post von der Stadt Rödermark im Briefkasten. 🙁
Der Bescheid für die Grundsteuer mit einer fetten Erhöhung ist raus.

Der Geldhunger der Stadt ist noch nicht gestillt.
Zahlen und ruhig sein.

Die Stadt muss sich mal auf die Finger schauen lassen (Antrag gelangte nicht zur Abstimmung), ob es nicht doch noch Einsparmöglichkeiten in der Verwaltung gibt. Die Schmerzgrenze für Steuern und Gebühren ist erreicht und wird bald überschritten.

So wird es munter weitergehen.
» Bald werden wir uns über höhere Abfallgebühren freuen können.

» Bin auch mal gespannt, wann sich die Abwassergebühren erhöhen.
(Bis 2017 sind die Preise wohl stabil).

» Straßenbeiträge werden wir bestimmt in 2-3 Jahren zu zahlen haben.

» Woher nehmen wir das Geld für die Grunderneuerung der Straßen?

» Ich kann den Spruch vom Bürgermeister „Wir sind auf Kante genäht“ nicht mehr hören.
Bei Sport1 müsste jeder, der diesen Spruch loslässt, 5,00 Euro in das „Phrasenschwein“ werfen.
 

» Was wird die Gehaltsforderung der Erzieher(innen) an Belastung bringen?

Mehreinnahmen der Stadt und dennoch Grundsteuererhöhung UND Gewerbesteuererhöhung

» Die Steuereinnahmen sprudeln.

» Das Gewerbe ist fleißig und bringt ein Plus an Gewerbesteuer (auch ohne Gewerbesteuererhöhung)

» Bürgermeister Kern erwartet ab 2016 knapp 1.7 Mio. mehr aus der Landeskasse (Kommunaler Finanzausgleich).

All das genügt nicht.

Lesen Sie den Artikel: Grundsteuerbremse dringend nötig und die Argumente der AL/Die Grünen zur Grundsteuererhöhung.
 
Eines ist sehr schade. Durch den von CDU und AL/Die Grünen verabschiedeten Doppelhaushalt (SPD, FDP und Freie Wähler haben aus Protest an der Abstimmung nicht teilgenommen und den Saal verlassen) werden wir im Wahljahr 2016 KEINE Debatte über den Haushalt in Rödermark führen. Ich finde: „Ganz geschickt eingefädelt“.

STOPPT den Geldhunger der Stadt Rödermark

Zeigt dem Bürgermeister (AL/Die Grüne) und dem ersten Stadtrat (CDU) die ROTE Karte. Wann? Die nächste Möglichkeit haben Sie 2016.

Ich bin kein Fan­tast. Die Stadt braucht Geld, um den Laden am Laufen zu halten. Es stellt sich aber die Frage, ob alle getätigten Ausgaben notwendig sind. Sind alle Einrichtungen in Rödermark, z.B. die doppelte Feuerwehr, notwendig? Beschäftigt sich keine der Fraktionen mit diesem Thema, weil man um Wählerstimmen fürchtet? Ich glaube FELSENFEST daran; es ist an die Angst um Wählerstimmen. Ist die Stadt mit Personal übervölkert? Warum kauft die Stadt Schrottimmobilien, die jetzt leer stehen bzw. kein Geld bringen? Fragen über Fragen. Hier kann NUR ein Externer helfen.
 
Zu Betriebsuntersuchung. Externe Beratung

[..] “Es läuft gerade eine Untersuchung. Die führen wir mit Bordmitteln und externer MODERATION durch” Einfach köstlich – mit eigenen Bordmitteln, sprich Mitarbeiter -. Das ist so, als wenn Uli Hoeneß zu seinem Steuervergehen einen Untersuchungsausschuss bestehend aus Matthias Sammer, Franz Beckenbauer und Karl-Heinz Rummenigge gebildet hätte. [..] Siehe Blog für Rödermark

Siehe auch
»
Die Stadt rüstet weiter auf.
» Rödermark. Hohe Personalkosten?
» Eine Unverschämtheit wie man in den Reihen der Grünen über die Grundsteuer B Erhöhung redet. Sind ja nur 5,00 Euro im Monat.


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.