Rödermark intern Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.
Rödermark intern Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.
Bis auf 3 Grundstücke ist das geplante Areal in Besitz der Stadt Rödermark.
Gesamtfläche: 29.360 qm
Verwertbar: 11.537 qm
Stadt: 8.945 qm
Privat: 2.593 qm
Angedachter Verkaufspreis: 400,00 Euro.
In der Präsentation wurden Beispiele für eine Bebauung mit 10/11 Häusern gezeigt. (Siehe auch OP vom 23.10.2013)
Laut Bürgermeister soll der gesamte Festplatz der Stadt Rödermark (nach Abzug aller Kosten) in etwa 900.000,00 Euro einbringen.
Abstimmung: Einstimmig
TOP 3
Die benötigten Fachleute der KVG sind heute auf einem Betriebsausflug.
Verschoben auf Donnerstag.
Trend: BM „Wie bisher soll es nicht weitergehen“
Entscheidung zu diesem Thema kann auch noch im November erfolgen.
TOP 4
Vermarktung Grundstück Erich-Kästner-Straße 38
Siehe Tagesordnung Punkt Ö4
Die Firma Bach beantragt eine Reduzierung des Kaufpreises von 290,00 €/qm (Junge Familien) auf 250,00 €/qm inklusive Erschließungskosten. Der BM hat eine Reduzierung auf 270,00 Euro vorgeschlagen. Herr Kron argumentierte die Preissenkung mit den nicht optimalen Eigenschaften des Grundstücks.
Der Stadtverordnete H. Spieß (CDU), der sich wohl sehr intensiv mit dieser Sache auseinandergesetzt hat, machte den Vorschlag: „Die zulässige Breite der Häuser um 50 cm erhöhen, um damit das Grundstück aufzuwerten und der alte Preis soll weiterhin Bestand haben“
Erst nach diesem Vorschlag informierte Herr Kron die Stadtverordneten darüber: „Wurde bereits im Kreis beantragt oder soll beantragt werden“. Ich hatte den Eindruck, diese Information war auch für den BM neu.
Die SPD will das alleinige Vermarktungsrecht nicht mehr nur der Fa. Bach überlassen.
Entscheidung aufgrund diese neuen Erkenntnisse geschoben.
TOP 5
Einstimmig
TOP 6
Ortsdurchfahrt Urberach.
H. Rotter. Ortstermin Freitag mit Hessen Mobil. Dann berichtet der Magistrat.
TOP 7
Maiglöckchenpfad
Der Spielplatz Maiglöckchenpfad ist als Ersatz für den Spielplatz Erikastraße gedacht.
Der Bürgermeister:
Wir sind eigentlich sehr schnell. Schneller als erforderlich.
Spielplatz Erikastraße gibt es noch.
Spielplatz Maiglöckchenpfad gibt es schon
Zu den Kosten habe ich nicht gehört.
TOP 8
Bouleanlage Waldacker
Bleibt ein Standort über. Nähe Bolzplatz.
Von der SPD kam am Ende der Sitzung die Frage nach der Straßenbeitragssatzung. Laut Bürgermeister ist hier noch nichts geplant. Man wird den Haushalt 2014 und dann die Genehmigung vom RP abwarten. Nachfragen kann man aber nochmal im Dezember.
Ob unser Bürgermeister diesem Ansatz folgt?
BM Egelsbach.[..]einschließlich Bürgermeister und Verwaltung stehen auf demselben Standpunkt, der sich auf zwei Sätze reduzieren lässt: „Nur nix übers Knie brechen! Lassen wir ruhig erstmal andere Kommunen, die von der Kommunalaufsicht dazu ,verdonnert‘ worden sind[..]Lesen Sie bei op-online.de
Nachtrag
Es gab da noch eine Anfrage der Freien Wähler bezüglich einer Reklameserie auf der Kerb. Reklame auf der Kerb in Ober-Roden
Es ging nicht alleine um die Werbung, sondern um die Frage nach Gleichbehandlung der Gewerbetreibenden im Ort. Die Freien Wähler: „Es gibt Beschwerden von ortsansässigen Gewerbetreibenden“
Auch wenn es sich um einen weggerückten Bauzaun gehandelt hat, hätte man diesen so aufstellen können, damit die Werbung nicht sichtbar ist.
Diejenigen, die den Bauzaun dort so aufgestellt haben, kann man wohl kaum einen Vorwurf machen.
Rödermark intern Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.
Hier geht es für jeden einzelnen um eine Entscheidung mit großer finanzieller Tragweite.
Straßenbeitrag oder wiederkehrende Beiträge wird uns wohl bald beschäftigen. Man hört zwar noch nichts Offizielles (hat ja noch Zeit bis voraussichtlich Anfang 2014), aber die Verwaltung wird schon eifrig am Zubereiten der bitteren Speise sein. Wenn die dann damit fertig sind, werden sich die Ereignisse überschlagen.
Einige im Stadtparlament haben sich in der Vergangenheit schon gegen eine Straßenbeitragssatzung ausgesprochen. Man hat sogar die Grundsteuer B um 40% angehoben um den Bürgern eine solche Satzung zu ersparen. (Die 40% haben heute noch Bestand. Oder wurden die heimlich aufgehoben?) 29.06.2005Rödermark: 27. öffentlichen Sitzung des Wirtschafts- und Bauausschusses.
[..]Anfragen, ob nicht die Erhebung von Straßenbeiträgen sinnvoll wäre/kann die Stadt es sich leisten, auf Straßenbeiträge zu verzichten?
Antwort des Ersten Stadtrates:
„Die Stadt hat die Grundsteuer erhöht und dafür auf die Erhebung von Straßenbeiträgen verzichtet.“[..]
Also, 40% der Grundsteuer B sind für den Straßenerhalt gedacht.
Weiter steht da die Aussage vom Bürgermeister. Er gibt die Hoffnung nicht auf, die wiederkehrenden Beiträge einführen zu können.
[..]Bürgermeister Roland Kern (Andere Liste). Er gebe die Hoffnung nicht auf, dass die Stadt die wiederkehrenden Beiträge erheben kann.[..] Quelle: fr-online
Was wiederkehrende Beiträge sind und den Aufwand für eine solche Satzung dürfte Herrn Kern zum Zeitpunkt seiner Aussage wohlbekannt gewesen sein. Kollegen aus anderen Bundesländern praktizieren ( <2012) ja schon die Möglichkeit der wiederkehrenden Beiträge.
Seit der vorstehenden Aussage ist viel Wasser die Rodau heruntergeflossen.
Ab 06.03.2013 ist wieder alles offen.
[..]Es ist zwischen zwei Varianten zu unterscheiden:
a) Wiederkehrende Straßenbaubeiträge
b) Einmalige Straßenbaubeiträge (altes System)
„Es könnte sein, dass es sich für die Stadt Rödermark als günstiger herausstellt, bei dem „alten System“ zu bleiben“[..]Quelle: Ausschuss Bau, Umwelt …. Stadt Rödermark Hervorhebungen durch den Admin
Und weiter am 25.05.2013.
Enormer Personalaufwand
„Wir sind uns nicht sicher, welchen Weg wir einschlagen sollen“, sagt Bürgermeister Roland Kern aus Rödermark. Im Magistrat und hauptsächlich im Fachausschuss Bau und Verkehr habe man sich mit der Straßenbeitragssatzung befasst. Wiederkehrende Straßenbeiträge seien für die Stadt ein kompliziertes Verfahren. Der Personalaufwand für die Bestandsaufnahme und die Bewertung der einzelnen Grundstücke sei riesig. „Wir sind nicht Feuer und Flamme für die neuen gesetzlichen Möglichkeiten“, erklärt er. Die Stadt Rödermark habe vor einigen Jahren die Grundsteuer in zwei Etappen erhöht – statt der Einführung von Straßenbeiträgen. Kern sieht durchaus die Möglichkeit, die Grundsteuer ein drittes Mal nach oben zu setzen. Das wäre dann allerdings erst 2017 der FallQuelle: fr-online
Wir alle in Rödermark sind ja einsichtig und werden selbstverständlich zum Wohle der Stadtverwaltung einer Straßenbeitragssatzung zustimmen. Und komplizierte Verfahren? Oh Gott, bitte nicht in Rödermark. (Dass eine Straßenbeitragssatzung Existenzen vernichten, ist halt persönliches Schicksal.)
Das wird ein spannender Herbst.
Welchen Beträgen können anfallen?
Da Rödermark noch keine Zahlen genannt hat, hier ganz VAGE Schätzungen. Wiederkehrende Beiträge: Jährlich von 100,00 bis 250,00 Euro. (Auch für Mieter) Straßenbeitragssatzung: Wenn die Straße, an der mein Haus steht, grunderneuert wird, können leicht 15.000,00 Euro als Einmalzahlung anfallen. (Die Mieter zahlen nichts)
Solidargemeinschaft
All diejenigen, deren Straßen in den letzten Jahren grunderneuert wurden, werden die nächsten 30-40 Jahren keine Belastungen mehr haben. Alle Bürger (auch die Mieter) der Stadt Rödermark haben ja die Straße bezahlt. Sollten jetzt die wiederkehrenden Beiträge eingeführt werden, müssen auch diese (obwohl für ihre Straße die nächsten Jahre nichts zu zahlen wäre) zahlen. Oh, wie ungerecht ist doch die Welt. Nein, ich bin für eine Straßenbeitragssatzung. Solidargemeinschaft nein danke.
SPD und CDU sprechen sich gegen eine Straßenbeitragssatzung aus
Kooperation aus SPD und CDU fordert Vermeidung einer Straßenbeitragssatzung
[..]In einem gemeinsamen Antrag zur nächsten Stadtverordnetenversammlung am 22. März 2010 fordert die Kooperation aus SPD und CDU den Magistrat auf, schnellstmöglich zu prüfen, unter welchen Bedingungen der Erlass einer Straßenbeitragssatzung für die Stadt Rödermark vermieden werden kann.[..]Quelle: SPD Rödermark
FDP spricht sich gegen eine Straßenbeitragssatzung aus
[..]Daher fordere an dieser Stelle auch ich, auch die FDP mehr Solidarität. Lieber wiederkehrende, kleinere Beiträge für alle Bürger als wenige große Einmalbeiträge, gegen sie man sich nicht wehren kann, die man nicht beeinflussen kann und die Existenzen vernichten können.[..]Quelle: FDP-Rödermark
AL/Die Grünen sind im Koalitionsvertrag für eine Ablehnung und eine Prüfung!
Die CDU hat sich 2010 bereits festgelegt
[..]Eine allgemeine „Straßenbeitragssatzung“ wird abgelehnt. Sofern die gesetzlichen Grundlagen geschaffen sind, ist die Einführung von „Wiederkehrenden Straßenbeiträgen“ zum Erhalt der Gemeindestraßen, Gehwege und Plätze zu prüfen.[..]Quelle: Koalitionsvertrag
Man hat 2 Möglichkeiten. Eine „Straßenbeitragssatzung“ oder „Wiederkehrende Straßenbeiträge“. Eine „Straßenbeitragssatzung“ wird abgelehnt. Prüfung hin, Prüfung her. Bleibt eigentlich nur noch „Wiederkehrende Straßenbeiträge“.
Es gibt Städte die den komplizierten Weg gehen werden
[..]Für die Stadtverordneten der Stadt Dreieich ist die nun vorliegende Gesetzesänderung eine erfreuliche Entwicklung, denn damit hat sich erfüllt, was sie in ihrer Sitzung am 28. September 2010 beschlossen hatten: Die Hessische Landesregierung und der Hessische Landtag wurde aufgefordert, „die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen die Entscheidung, ob sie für die Straßengrundsanierung erforderlichen Mittel über herkömmliche Straßenbeiträge, wiederkehrende Straßenausbaubeiträge oder über die Grundsteuer beschaffen, in eigener Verantwortung treffen können.“[..]Quelle Dreieich
Der Plan ist, in Dreieich ab 2015 die „wiederkehrenden Beiträger“ einzuführen. Verwirklichen will man diesen Zeitplan mit externen Kräften.
Eigene Recherche
Wenn Sie selbst im Internet nachsehen, welche Städte die „wiederkehrenden Beiträge“ ablehnen, achten Sie unbedingt darauf, ob dort bereits eine „Straßenbeitragssatzung“ existierte. In diesen Fällen wird es im Rahmen der „Gleichbehandlung“ etwas schwieriger.
War noch keine „Straßenbeitragssatzung“ vorhanden, haben ja IMMER ALLE BÜRGER gezahlt.
Nachtrag
Übrigens. Was „wiederkehrende Beiträge“ bedeutet und welcher Aufwand dafür zu betreiben ist, hätte eigentlich keinen überraschen dürfen. In anderen Bundesländern gibt es schon länger die Möglichkeit der wiederkehrenden Beiträge. Und man hat ja in Rödermark sehnsüchtig darauf gewartet. Oder hatte man etwas zur Presse gesagt, ohne auch nur in etwa zu wissen, was das bedeutet?
Rödermark intern Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.
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