Ausschusssitzung zum Straßenbeitrag.

Straßen-Sanierung.So geht es leider nicht
Straßensanierung. So geht es leider nicht

Wahrscheinlich wird heute die Satzung zu den „wiederkehrenden Beiträgen“ (Straßenbeitrag) verabschiedet.

Freitag, 08.12.2017, 19:00 Uhr, Halle Urberach (Mehrzweckraum), Am Schellbusch 1

Ausschusssitzung HFuW und BUSE
Bei der zusammengelegten Ausschusssitzung wurde die am Freitag (8.12. Fortsetzung der Stavo vom 5.12.2017) zur Abstimmung kommende
Satzung – wiederkehrenden Beiträge – beraten. Die Sitzung wurde notwendig, weil der Magistrat recht kurzfristig in dem ursprünglichen Satzungsentwurf eine gravierende Änderung vorgenommen hat. Der Gemeindeanteil steigt von 30% auf 50% für alle Abrechnungsgebiete.

So wie Bürgermeister Kern berichtete, ist nicht zu befürchten, dass die Aufsichtsbehörde einer solchen Satzung nicht zustimmen wird. Die Festlegung des Gemeindeanteils ist Sache der Stadt. Wichtig ist, der Haushalt muss ausgeglichen sein.

Es wurde aber auch gesagt, dass Herr Bauer (externer Berater) weiterhin in Bezug auf Abrechnungsgebiete und Gemeindeanteil seine Vorschläge als der – sicherer Weg (meine Schlussfolgerung aus der Rede vom BM) – betrachtet.
Nachgefragt – liegt zusätzlich zu der mündlichen Auskunft aus dem RP, dass die 50% nicht beanstandet werden, diese auch schriftlich vor? Dies wurde vom Bürgermeister verneint; sei nicht notwendig.

Da durch den höheren Gemeindeanteil mehr Geld von der Stadt für die Sanierungsarbeiten zur Verfügung gestellt werden muss, wurde auch darüber gesprochen, wie viel Euro von der Stadt für die Sanierungsarbeiten bereitgestellt werden können. Eine andere Zahl als die bekannte eine Mio. pro Jahr, ist nicht genannt worden. Was allerdings genannt wurde, war die Investitionssumme für grundhafte Sanierung in der Zeit von 2005-2017 (13 Jahre). Es wurden für 6 Mio. € Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, bei einem Gemeindeanteil von 4,7 Mio. Euro. Gesamt im Schnitt pro Jahr also 461.500,00 €. Davon Gemeindeanteil im Schnitt 361.500,00 €.
Anhand der von der Fachabteilung bekannt gegebenen Zahlen stieg der Betrag für die grundhaft zu sanierenden Straßen seit 2013 pro Jahr um 2,5 Mio. € an. Denken Sie sich ihren Teil.

Angesprochen darauf, ob man nicht mehr als 1 Mio. € pro Jahr sanieren könnte, kam die Antwort: „Von der Verwaltung kaum zu schaffen. Da braucht man mehr Personal, um das stemmen zu können.“
Daran kann man erkennen, was sich daraus ergeben kann, wenn man z.B. die Straßen verrotten lässt. Zunächst schlechte Straßen. Dann ein Sanierungsstau, an dem noch Generationen zu knabbern haben. Höhere Investitionen scheitern am fehlenden Personal. Auch darüber sollte sich der Leser einmal Gedanken machen.

Heute wird über die Satzung abgestimmt. Die Satzung wird wohl mit den Stimmen der Koalition verabschiedet werden. Das Abstimmverhalten der Opposition bleibt abzuwarten.

Siehe auch

Sind die geplanten 1.000.000,00 € p. Jahr für die grundhafte Sanierung genug?
[..]Wenn nichts hinzukommen würde, wären wir in 20 Jahren fertig. Was spricht dagegen? In 2013 waren es 10.0000.000,00 Euro. In 2015 dann schon 15.000.000,00 Euro. Wieder zwei Jahre später schon 20.000.000,00 Euro. Demnach kommen jedes Jahr 2.500.000,00 Euro hinzu. Wir bauen mit den geplanten Maßnahmen den Rückstand nicht ab, sondern wir verlangsamen nur weiteren, jährlichen Aufbau um 1.000.000,00 Euro.[..] Quelle: Blog für Rödermark

Grundhafte Sanierung 2005 bis 2017
Grundhafte Sanierung 2005 bis 2017

» Printausgabe OP 9.12.2017. Weitere Diskussion über den Straßenbeitrag. Strassenbeitrag.

Rödermark intern.
Fehlerhafter Haushaltszahlen 2024-2025
Fehlerhafte Haushaltspläne wurden den Stadtverordneten zur Entscheidung vorgelegt.


Kurzfristig. Haupt-, Finanz-
und Wirtschaftsförderungsausschusses

Ausschusssitzung zur Satzung „wiederkehrende Beiträge“
Durch eine kurzfristige Änderung der Magistratsvorlage zur Satzung „wiederkehrende Beiträge“, trifft sich vor der Abstimmung am Freitag (8.12. Fortsetzung der Stavo vom 5.12.2017) der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses am Donnerstag zu letzten Beratungen.

Siehe
Satzung. Wiederkehrende Beiträge

Stadtverordnetenversammlung 5.12.2017. U.a. Straßenbeitrag

Am 5.12.2017 ist die Stadtverordnetenversammlung, bei der der Straßenbeitrag verabschiedet wird.
Bei zwei Bürgerversammlungen sind die – wiederkehrenden Beiträge – erläutert worden. Es wurde eine Beispielrechnung vorgelegt, mit der man sich in etwa auf die zu erwartenden Kosten einstellen kann. Es könnte sein, dass noch Änderungsanträge der FWR und FDP behandelt werden. Bei diesen Anträgen geht es in der Hauptsache darum, den Gemeindeanteil von 30% auf 45% (FWR) bzw. 40% (FDP) anzuheben, um damit die Beitragszahler ein wenig zu entlasten.

Überraschungen diesbezüglich (Gemeindeanteil) könnten möglich sein.
 
Siehe auch
» Tagesordnung Stadtverordnetenversammlung 5.12.2017
» Bürgerversammlung 8.11.2017 zum Straßenbeitrag
» Bürgerversammlung 9.06.2017 zum Straßenbeitrag
» Zusammenfassung Straßenbeitrag
» Beispielrechner Straßenbeitrag


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Widerstand gegen den Entwurf „wiederkehrenden Beiträge“.

FDP zum geplanten Straßenbeitrag

Straßenschäden
Straßenschäden

Die Stadt muss Hausbesitzer für die Sanierung von Straßen zur Kasse bitten. Am Dienstag wird das Parlament die Einführung jährlich wiederkehrender Beiträge beschließen. Mehrere Parteien wollen die Belastung der Bürger deckeln beziehungsweise neutralisieren. Quelle: OP-Online

Warum wird wahrscheinlich die FDP (evtl. auch die FWR) dem Entwurf der Satzung „wiederkehrende Straßenbeiträge“ des Magistrats nicht zustimmen?
Sind die wiederkehrenden Beiträge abzulehnen? Nein, darum geht es nicht. Es geht darum, dass man die schwammigen Aussagen zu einer Entlastung der Bürger festzurrt. Der Bürgermeister hat auf beiden Bürgerversammlungen (1 .. 2) anklingen lassen, dass die Bürger durch den Straßenbeitrag nicht weiter belastet werden. Wie der Bürgermeister das verbindlich schaffen will, ist nicht einmal im Ansatz zu erkennen. Wenn er, so wie es auch ganz unverbindlich in einem Antrag der Koalition niedergeschrieben wurde, die Kompensation über eine Grundsteuer B Senkung schaffen will, soll er (oder die Koalition) einmal sagen, wie man dieses Kunststück verwirklichen kann.

Nur zur Verdeutlichung, wovon man reden muss, wenn man eine Kompensation anstrebt.
Z.B. bedeutet eine komplette Kompensation der 1.000.000.00 Euro beitragspflichtiger Straßensanierung p.Jahr aus heutiger Sicht ca. 100 Prozentpunkte Grundsteuer B Senkung. Bei den tatsächlich notwendigen Aufwendungen von 3.000.000 Euro p. Jahr wären wir schon bei einer Senkung von 300 Prozentpunkte. Damit wäre Rödermark dann wieder bei 240% Grundsteuer B. Wer glaubt das? (Grundsteuer ab 01.01.2011 330%; heute 540%.)
Wie kommt man auf die 3 Mio. Euro p.Jahr für die beitragspflichtige Straßensanierung? Ganz einfach. Laut Berechnung der Stadt werden jedes Jahr für 2,5 Mio. € an beitragspflichtige Straßensanierung hinzukommen. Um 1 Mio. € jährlich verlangsamt sich demnach die Verrottung der Straßen. 🙁 🙁 🙁

Zur Erinnerung. Man hatte die Grundsteuer um 40% Punkte erhöht,
um für ein Straßensanierungsprogramm 2005-2008 keine Straßenbeitragssatzung einführen zu müssen. Nach Abarbeitung des Sanierungsprogramms sollte in 2011 die Grundsteuer B (Top 4) wieder reduziert werden. Ein Antrag der FDP, die Grundsteuer wieder um 40%-Punkte zu senken, wurde abgelehnt. Da es sich bei der Grundsteuer B NICHT um zweckgebundene Einnahmen handelt, braucht man die Gelder nicht zwingend für die Straßensanierung einzusetzen. 🙁 🙁 🙁

Entlastung festzurren. JETZT.
FDP fordert einen Gemeindeanteil von 40%. Die Freien Wähler eine festgeschriebene Verpflichtung zu einer Grundsteuer B Senkung um 40 Prozentpunkte sowie einen Gemeindeanteil von 45% zum Straßenbeitrag.
Ich gehe davon aus, dass die Koalition dem Antrag des Magistrats Folge leisten wird. Ich denke, die Koalition wird kaum den Forderungen der FDP (oder der weitergehenden der FWR) zustimmen. Als Totschlagargument könnte vom Bürgermeister Kern einen Hinweis auf die rechtliche Situation sein – mehr als 30% Gemeindeanteil geht nicht. Ob das allerdings den Tatsachen entspricht, wagt die FDP zu bezweifeln. Andere Städte machen vor, wie man den Gemeindeanteil festsetzen kann. Und warum sollte man nicht eine Satzung mit 40% oder höher verabschieden, die sofort ein wenig zur Entlastung der Beitragszahler beiträgt? Sollte die Satzung von einer übergeordneten Behörde nicht akzeptiert werden, hat die Stadt eben ihren zweiten Fehler bei der Satzung gemacht. Gegen eine Ablehnung könnte dann Bürgermeister Kern auch gerichtlich vorgehen; wenn er es dann wollte.
Rechtliche Bedenken gab es anfänglich auch bei dem Zuschlag des Abrechnungsgebietes Bulau zu Urberach.

Die FWR fordern mit ihrem Antrag den von Bürgermeister Kern angedeuteten Vorschlag zu bestätigen. Senkung der Grundsteuer B. Ob eine Grundsteuer B Senkung im Rahmen einer Kompensation für den Straßenbeitrag von übergeordneten Behörden genehmigt wird, ist eine offene Frage.

Was zu den Sanierungskosten gesagt wurde, kann man vermutlich in die Tonne treten.
Mit dem, was die Stadt bisher geplant hat, ist gelinde gesagt nicht gut (euphemistisch). Der von der Stadt genannte Plan sieht die Sanierung von ca. 10% der Straßen im Stadtgebiet vor. Und das in einem Zeitraum von 20 Jahren.
Man darf auch nicht vergessen, dass innerhalb der 20 Jahre eine gewaltige Kostensteigerung hinzukommt.
🙁 🙁 🙁

Rödermark. Grundsteuererhöhung ich seh Dich kommen
Sehen Sie hier die noch einzuplanenden Kosten für die Stadt in den kommenden Jahren. Wenn Sie starke Nerven haben, lesen Sie diesen Artikel.

Hier können Sie die in etwa anfallenden Beiträge grob und unverbindlich ausrechnen lassen.
 
 Siehe Anträge.
» Magistrat mit der Satzung.
» Koalition (CDU/AL)
» FWR (Anheben Gemeindeanteil)
» FWR (Senkung Grundsteuer)
» FDP
 
Siehe auch
» Ausschusssitzung BUSE 23.11.2017
» Straßenbeitrag. Gemeindeanteil um 10%-Punkte anheben
» Der Fluch eines Doppelhaushalt. Der Opposition könnten Zahlen fehlen.
» Zusammenfassung Straßenbeitrag.
 
Nachtrag: Vergleiche Aussage zur Senkung der Grundsteuer B
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Die Grundsteuer B wird ab dem Jahr der ersten Erhebung von Straßenbeiträgen um 40 Punkte reduziert. Unmissverständlich. Aus dem Antrag der FWR. Hervorhebung durch den Admin.

Durch die Einführung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen sollen die Bürger nicht zusätzlich belastet werden. Die durch die Erhebung von Straßenbeiträgen eintretende Höherbelastung soll daher durch eine Absenkung der Grundsteuer B kompensiert werden. Ausreichende Finanzmittel zur Durchführung notwendiger Investitionen sind darzustellen. Der Haushaltsausgleich muss auf Dauer gewährleistet sein. Schwammig. Unverbindlich. Aus dem Antrag der Koalition. Hervorhebung durch den Admin.


Rödermark intern.
Fehlerhafter Haushaltszahlen 2024-2025
Fehlerhafte Haushaltspläne wurden den Stadtverordneten zur Entscheidung vorgelegt.

Straßenbeitrag. Gemeindeanteil um 10%-Punkte anheben

Geschockt
Geschockt

Wenn schon Straßenbeiträge, dann aber fair, transparent und gerecht!

Bei der Stadtverordnetenversammlung am 26.06.2017 wurde ein Antrag der FDP zum Straßenbeitrag in eine der kommenden Stadtverordnetenversammlung geschoben. Siehe Niederschrift Punkt 4

Es wird in dem Antrag u.a. die Forderung gestellt, den Gemeindeanteil bei den Straßengebühren für alle Abrechnungsgebiete auf 40% anzuheben. In dem ersten Entwurf der Satzung waren unterschiedliche Sätze geplant. Bei der letzten Bürgerversammlung zum Straßenbeitrag wurde von – einheitlich 30% – gesprochen.
Mit dem Vorschlag der FDP wird zwar der Betrag, den die Bürger letztendlich zu zahlen haben, nicht niedriger, aber die Lastverteilung wird gerechter (fairer).

Ich in mir aber sehr sicher, dass dieser Antrag abgelehnt wird. Die Stadt würde weniger über den Bürgeranteil abkassieren können und müsste dann schauen, wie sie das Geld im laufenden Haushalt bereitstellt. Der Gemeindeanteil würde sich von 300.000,00 € auf 400.000,00 € erhöhen. Die Gebührenzahler für den Straßenbeitrag würden damit um 100.000,00 € entlastet.

Die Argumente gegen die 40% könnten sein: „Das geht nicht. Das Gesetz lässt das nicht zu.“ Man sollte diese Aussage, bevor die überhaupt ausgesprochen wird, auf Wahrheitsgehalt überprüfen.

Nur so nebenbei. In dem FDP-Antrag (noch nicht aufgerufen) steht auch, dass die zunächst geplanten 5 Abrechnungsgebiete auf 4 reduziert werden. Und was ist geschehen. Es wurden vier.

Siehe
» FDP Antrag
» Grundsteuererhöhung ich seh dich kommen
» Kompensation über Grundsteuer B
 

Mit einem höheren Gemeindeanteil könnte sich der entsetzte Gesichtsausdruck auf dem obigen Foto etwas freundlicher werden.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Koalition zum Straßenbeitrag. Kompensation über Grundsteuer B

Die Koalition stellt einen Antrag zur Kompensation des Straßenbeitrag über die Grundsteuer B.

Kompensation Straßenbeitrag
Kompensation Straßenbeitrag

Hier jetzt der ganze Antrag.

Legen Sie ihr Hauptaugenmerk auf den letzten Satz. Damit ist für mich die Kompensation schon erledigt.

Den Antrag kann ich zurzeit nur auf der Facebook-Seite der AL sehen. Wenn dieser dann im Bürgerinformationssystem abgelegt ist, werde ich hier den entsprechenden Link auf den gesamten Antrag zeigen.

Siehe auch
» Rödermark. Grundsteuererhöhung ich seh Dich kommen.
» Der Fluch eines Doppelhaushalt. Etwas zur Kompensation. 🙁
» Zusammenfassung Straßenbeitrag


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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SPD Anfrage. Wofür wurde die Grundsteuer B verwendet?

SPD Anfrage12.11.2017
SPD Anfrage12.11.2017

 
Anfrage der SPD-Fraktion: Wurden die Mehreinnahmen aus der Grundsteuer B Erhöhung für die grundhafte Sanierung der Straßen verwendet?

Im März 2007 hatten alle Parteien gemeinsam beschlossen, den Hebesatz von 290 auf 330 Prozent anzuheben, um eben eine Straßenbeitragssatzung zu vermeiden. Die Mehreinnahmen für die Anhebung der Grundsteuer B sollten für die Grundhafte Erneuerung der Straßen verwendet werden. So hieß es bereits in der 27. öffentlichen Sitzung des Wirtschafts- und Bauausschusses 2005: [..] Hier die ganze Anfrage.

 
Siehe auch
Zusammenfassung Straßenbeitrag


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Noch Fragen zum Straßenbeitrag?

Noch Fragen zum kommenden Straßenbeitrag?
Heute haben Sie die Möglichkeit, ihre Fragen zu stellen.
Können Fragen nicht beantwortet werden, werden wir eine Anfrage an den Magistrat formulieren.
Gaststätte “Königlich Bayrische Stuben“ (Bachgasse 24 / Urberach). Beginn 19:30 Uhr.
Hier weitere Informationen.
 

Hier ein kleiner Rechner für Sie. Berechnen Sie den Straßenbeitrag den Sie voraussichtlich zu zahlen haben. Der Rechner basiert auf den von der Stadt Rödermark genannten Zahlen.
Zurzeit liegen mir nur die Zahlen von Ober-Roden vor. Der Rechner ist nicht schön, aber dafür ein Unikat.
Rechner ohne jegliche Gewähr.

Bericht von der Bürgerversammlung zum Straßenbeitrag am 8.11.2017.

Geschockt
Geschockt

Bericht von der Bürgerversammlung zum Straßenbeitrag am 8.11.2017
Auf dem Podium Herr Bauer (extern), Herr Kron (Bauamt), Herr Kern (BM), Herr Sulzmann (Stadtverordnetenvorsteher), Herr Rotter Erster Stadtrat.

Herr Sulzmann, man kann eine Sitzung auch etwas freundlicher gestalten.

Zunächst muss festgehalten werden. Die Vorgehensweise der Stadt zum Straßenbeitrag ist für viele völlig unverständlich und auch die absolut schlechteste und für die Verwaltung die aufwendigste Lösung. Leider bleibt der Stadt KEINE ANDERE Möglichkeit. Man MUSS sich dem Gesetz beugen. Der Königsweg, den Straßenbeitrag über die Grundsteuer B einzutreiben, kann NICHT beschritten werden. Alle, auch wirklich alle in der Verwaltung und in der Stadtverordnetenversammlung, würden den Königsweg „Grundsteuer“ bevorzugen.

Die wichtigste Antwort auf die Frage: „Was werde ich zu zahlen haben und kann ich die Kosten auf meine Mieter umlegen?“
Umlegen: Nein. Tipp vom Bürgermeister; Miete erhöhen.
Kosten für Ober-Roden: Grundstück 500 qm, 2 Geschosse. Beitrag ca. 84,56 pro Jahr.
Berechnungsbeispiel weiter unten.

Planung für Sanierung pro Jahr 1000.000,00 Euro ab 2020.
490.000,00 Ober-Roden
400.000,00 Urberach
80.000,00 Waldacker (Abrechnung alle drei Jahre 240.000,00)
30.000,00 Messenhausen ( Abrechnung alle sieben Jahre 210.000,00)

Abbaupfad 🙁
Wenn nichts hinzukommen würde, wären wir in 20 Jahren fertig. Was spricht dagegen? In 2013 waren es 10.0000.000,00 Euro. In 2015 dann schon 15.000.000,00 Euro. Wieder zwei Jahre später schon 20.000.000,00 Euro. Demnach kommen jedes Jahr 2.500.000,00 Euro hinzu. Wir bauen mit den geplanten Maßnahmen den Rückstand nicht ab, sondern wir verlangsamen nur weiteren, jährlichen Aufbau um 1.000.000,00 Euro. 🙁 Und; begonnen wird erst 2019/2020. Stehen wir dann schon bei > 27.500.000,00 Euro, die wir aufbringen müssen?

Sprüche des Abends
„Nicht jedes Grundstück hat die gleiche Anzahl von qm“
„Man soll hier keine Visionen erzählen.“ Dafür gab es Applaus.
„Rödermark hat 15 Jahre nichts unternommen. Jetzt sollen wir für die Versäumnisse teuer bezahlen.“ Applaus.

Schäden durch Schwerlastverkehr
Als Beispiel wurde die recht neue Odenwaldstraße erwähnt. Wer zahlt für die Schäden, die durch den Neubau auf dem Hitzel&Beck Gelände durch den LKW-Verkehr entstehen können?
Keine Bedenken seitens der Stadt. Die Straße kann, ohne Schäden zu nehmen, den Schwerlastverkehr verkraften. Kosten, die durch Schäden am Bürgersteig entstehen, hat der Bauherr zu begleichen. „Die Odenwaldstraße ist so gebaut, dass Schwerlastverkehr darüber fahren kann. Ist doch klar“ so BM Roland Kern.

Kompensation über die Grundsteuer B
Oft erwähnt, aber kein herausragendes Thema. Es wurde dazu auch keine Frage gestellt. Ich denke, keiner im Saal wollte schon im November ein Weihnachtsmärchen hören. „Obwohl es schwerfällt, gedenke ich, die Grundsteuer B zu senken!“
Was zählen die Worte von Bürgermeister Kern? Letztendlich braucht er diese Kompensation nicht umzusetzen. Etwas anderes wäre es, wenn er seine Versprechungen von seinem Rücktritt bricht (hoffentlich nicht) und die ersten Beitragsbescheide werden nun in seiner Amtszeit verschickt. Dann kann er die im Konjunktiv zugesagte Grundsteuer B Senkung in die Wege leiten. Die Erde ist eine Scheibe.

Straßentyp
Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen
Auch hier werden die Bürger zur Kasse gebeten. Allerdings nur für Kosten für Nebenanlagen wie Bürgersteig, Beleuchtung …

Kostenüberwachung. WICHTIG.
Laut Herrn Bauer haben die Bürger das Recht auf eine genaue Kostenaufstellung. Einsicht in die Unterlagen der Stadt MUSS gewährt werden. Kopien müssen gegen Kostenerstattung zur Verfügung gestellt werden.

Stellschrauben
Abrechnungsgebiete. Hier sind der Stadt die Hände gebunden. Rödermark kann nicht komplett als EIN Abrechnungsgebiet dargestellt werden. Man hat in Zusammenarbeit mit einem externen Berater Rödermark in vier Abrechnungsgebiete eingeteilt, die da wären: Ober-Roden, Waldacker, Urberach mit Bulau und Messenhausen.
Abrechnung. Jährlich. Jährlich unterschiedliche Beitragsbescheide. Alle fünf Jahre. Gleichbleibende Beiträge über fünf Jahre. Danach die Endabrechnung.
Stadtanteil. Hier wurde der Satz auf 30% festgelegt. Es mag den Anschein erwecken, oh, hier gibt die Stadt Geld dazu. Quatsch. Das Geld wird z.B. über die Grundsteuer eingezogen. Ich bin mir nicht sicher, ob es eine Obergrenze für den %-Satz des Gemeindeanteils gibt. Die Untergrenze liegt bei 25%. Es gibt Städte, bei denen liegt der Eigenanteil höher. Die Stadtverordneten MÜSSEN dafür sorgen, dass in der endgültigen Satzung der Anteil spürbar angehoben wird. Ein hoher Eigenanteil senkt die Kosten für die Hausbesitzer, und der Eigenanteil wird von ALLEN Bürgern gezahlt. Diesbezüglich wird sich wohl kaum eine Fraktion hinsetzen und einen diesbezüglichen Antrag formulieren. Das Thema dürfte zu ….

Fürsorgepflicht
Ein Bürger bemerkte: „Seit mehr als zwei Jahren sacken die Kanaldeckel in der Thomas-Mann-Straße ab. Obwohl städt. Mitarbeiter mehrfach die Kanaldeckel zur Säuberung anheben müssen, ist nichts passiert. Die Stadt kennt das Problem seit Jahren.“ Applaus. Herr Rotter hat kürzlich eine Mail bekommen, mit der er auf das Problem aufmerksam gemacht wurde. Er wird sich darum kümmern.
Man glaubt es kaum. Mitarbeiter der Stadt kennen seit Jahren das Problem und man reagiert nicht. Da stimmt doch etwas nicht in der Organisation bzw. Berichtswesen. Da versagt doch der Vorgesetzte. Oder sehe ich das falsch? Anmerkung. Ich hätte als zuständiger Referatsleiter dazu nichts gesagt.

Frage mit falscher Formulierung. So etwas macht man in Rödermark nicht.
Falsche Formulierung. Bei seiner Frage zur allgemeinen Finanzsituation erwähnte der Fragesteller die hohen Kosten, die für die Flüchtlinge zu zahlen sind. „Jetzt wissen wir ja auch, aus welcher Ecke die Frage kommt“, so Bürgermeister Kern. Pfiffe aus dem Publikum. Wir sind schon so weit, dass man in einer Frage die Flüchtlingsproblematik nicht einbauen darf. 🙁

Wasserrohrbruch. Wer zahlt die Kosten?
Dazu Herr Rotter: „Ein Wasserrohrbruch entsteht nicht durch marode Leitungen, sondern durch zu hohen Wasserdruck vom Wasserwerk. Die sind versichert und haben zu zahlen!“
Herr Rotter hat mit diesen Aussagen einigen Zuhören einen großen Gefallen erwiesen.

Berechnung
Man kann nur hoffen, dass die Stadt die gezeigten Folien den Bürgern zur Verfügung stellt. Ich habe nur die Zahlen mitgeschrieben, die Ober-Roden betreffen.

Es wird zurzeit davon ausgegangen, dass in GANZ Rödermark ab 2020 jedes Jahr für 1.000.000,00 Euro Straßen GRUNDHAFT saniert werden. Mit den Zahlen aus der Vergangenheit vermindern wir damit NUR den Anstieg der grundhaft zu sanierenden Straßen von 2,5 Mio. Euro pro Jahr auf 1,5 Mio. Euro pro Jahr. 🙁

Eine grundhafte Sanierung muss über einen Straßenbeitrag abgerechnet werden. In Ober-Roden sollen in einem Beispieljahr für 490.000,00 Euro grundhafte Sanierungen durchgeführt werden. Die gesamte Berechnungsfläche (Erklärung Fußnote), die in Ober-Roden zur Beitragsberechnung herangezogen werden kann, beträgt 2.535.126 qm. Jetzt soll ermittelt werden, wie hoch der Straßenbeitrag für ein Haus mit einem/zwei Geschoss(en) sein könnte.

490.000,00 Gesamtbeitrag. 30% Gemeindeanteil wird abgezogen. Es verbleiben demnach 343.000,00 Euro die für Ober-Roden für das entsprechende Jahr beitragspflichtig sind.
343.000.00 Euro Kosten / 2.535.126 qm Berechnungsfläche in Ober-Roden ergibt gerundet 0,14 Cent Beitrag pro QM/Ober-Roden.
Jetzt gibt es evtl. noch einen Aufschlag (Erklärung Fußnote) auf den Multiplikator. Haben Sie aber ein Haus mit einem Geschoss auf 500 qm stehen, dann gibt es für den Multiplikator keinen Aufschlag. 500 x 1 = 500 qm Berechnungsfläche, die Sie dann mit den Kosten pro QM multiplizieren. 500 x 0,14 = 70,00 Euro Straßenbeitrag für das entsprechende Abrechnungsjahr.

Für jedes zusätzliche Geschoss kommt ein Zuschlag von 0,25 auf den Multiplikator hinzu. Steht auf dem o.g. Grundstück von 500 qm ein Haus mit zwei Geschossen, ergibt sich ein Beitrag von; 500 x 1,25 * 0,14 = 87,50. Der bei der Präsentation genannte Betrag von 84,56 ist der genaue Betrag, der sich aus den Vorgaben ergibt. Bei meiner Beispielrechnung ergibt sich die Differenz aus dem gerundeten Centbetrag (0,14).

Zur Berechnung (Nutzung) werden unter Umständen weitere Aufschläge erhoben. Für ein normales WOHNHaus ist allerdings nur der Aufschlag von 0,25 pro Geschoss zu erwarten. Als Geschoss zählt auch der Keller, mit mehr als 1,40 Meter über der Erde. Auch ausgebaute Dachwohnungen zählen hinzu. Ist auf einem Grundstück laut Bebauungsplan eine Bauweise mit mehr als einem Geschoss erlaubt und man hat aber nur eingeschossig gebaut, zahlt man den Aufschlag von 0,25. Der Bebauungsplan ist ausschlaggebend. Natürlich zahlen auch Grundstückseigentümer für unbebaute Grundstücke.
Bei Neubaugebieten, die über die Anliegergebühr zur Kasse gebeten wurden, sind für 20 Jahre von dem Straßenbeitrag befreit.

Mir ist klar, dass noch viele Fragen offen bleiben. Für eine erschöpfende Antwort wenden Sie sich an ihren gewählten Stadtverordneten. Der wird ihnen alle Fragen beantworten können.

Fazit.
Zunächst geht mein Dank an Bürgermeister Kern, Erster Stadtrat Jörg Rotter und die Koalition aus CDU und AL. Tolle Leistung in den vergangenen Jahren. 🙁
Nach dieser Vorstellung zur Instandhaltung unserer Straßen werden wir in Rödermark bald nicht mehr mit einem normalen PKW die Straßen befahren können. Bei dem Gedanken, ein neues Fahrzeug muss her, kann die Wahl nur auf ein geländefähiges Fahrzeug fallen.

*-*-

Berechnungsfläche im Abrechnungsgebiet. Für jedes Vollgeschoss plus 0,25.
Nehmen wir zwei Grundstücke mit jeweils 500 qm. Einmal eingeschossige Bauweise und einmal zweigeschossig.
500×1 = 500. 500×1,25 = 625.
Tatsächliche Grundstücksgröße 1.000 qm. Berechnungsgröße aber 1.125 qm.

 
Siehe auch
» Rödermark. Grundsteuererhöhung ich seh Dich kommen.
» Der Fluch eines Doppelhaushalt. Etwas zur Kompensation. 🙁
» OP-Online. Straßenbeiträge sind weiterhin ein Aufreger
» Gemeindeanteil von 40 v.H. kann nicht beanstandet werden


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Heute Bürgerversammlung. Etwas zur Einstimmung.

Die schlimmsten Befürchtungen werden weit übertroffen
 

20.000.000,00 Euro für Straßensanierung
20.000.000,00 Euro für Straßensanierung

Bürgerversammlung
Thema: Straßenbeitragssatzung
am 8. November ab 19 Uhr
in der Kulturhalle

Ende 2015 waren es 15.000.000,00 Mio. Euro Sanierungsstau für die Straßen in Rödermark.

Zwei Jahre später sind es bereits 20.000.000,00 Euro.

Liste der Strassensanierung.20.000.000,00 Mio. stehen an.
Liste der Strassensanierung.20.000.000,00 Mio. stehen an.

Nicht so schlimm. Bürgermeister Kern wird uns heute noch seinen angekündigten Weg erläutern: „Straßensanierung, ohne die Bürger damit weiter zu belasten.“ 🙁 🙁


Siehe auch
» Wer den Mund so spitz macht, muss auch pfeifen.
» Zusammenfassung Straßenbeitrag.
» Feier vom Bürgermeister auf Kosten der Gemeindekasse
» 86-Jähriger reinigt Bushaltestellen im Norden von Waldacker. Die Stadt hat kein Geld für die sachgerechte Pflege ihrer Einrichtung.


Nachtrag:

Laut Gutachten müssten in Rödermark bedarfsgerecht jährlich mindestens 2.200.000,00€ in unser Straßen investiert werden. Das Geld dafür ist nicht da.


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011