Kommunalaufsichtliche Anweisung zum Erlass einer Straßenbeitragssatzung

Kommunalaufsichtliche Anweisung zum Erlass einer Straßenbeitragssatzung
VGH Hessen, 12.01.2018 – 8 A 1485/13 (Volltext)
Leitsatz:
Bei defizitärer Haushaltslage muss eine Gemeinde alle Möglichkeiten zur Einnahmenbeschaffung ausschöpfen. Dies umfasst auch die Erhebung von Straßenbeiträgen und den Erlass der hierfür erforderlichen Straߟenbeitragssatzung.
Die Kommunalaufsicht kann eine Gemeinde gemäß Â§Â 139 HGO zum Erlass einer Straßenbeitragssatzung anweisen.
Bei Nichterfüllung der Anweisung kann die Kommunalaufsicht im Wege der Ersatzvornahme nach § 140 HGO eine Straßenbeitragssatzung erlassen.
Eine Androhung der kommunalaufsichtsrechtlichen Ersatzvornahme sieht das hessische Recht nicht vor.
Siehe: www.lareda.hessenrecht.hessen.de


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Waldackerer übergeben BM Kern Unterschriftenliste.

Umfrage Waldacker. Verbrauchermarkt
Umfrage Waldacker. Verbrauchermarkt

2018.
Unterschriftenlisten mit mehr als 500 Unterzeichnern wurden Bürgermeister Kern übergeben.

Die Quartiersgruppe Waldacker hat bei der letzten Bürgermeistersprechstunde in Messenhausen Herrn Bürgermeister Kern eine Unterschriftenliste zum angedachten Standort eines REWE-Marktes übergeben. Mehr als 500 Bürger haben unterzeichnet.

Mit dieser Aktion wollen die Bürger des „abgehängten Stadtteils Waldacker“ weitere Nachteile für ihren Wohnort abwenden. AL/Die Grünen, CDU und SPD sehen den Standort eines Vollsortimenters an der Mainzer Straße Ecke Rödermarkring. Die Initiative Waldacker möchte diesen Markt lieber auf der Kapellenstraße Ecke Rödermarkring (auf dem ehem. Parkplatz Paramount Park) sehen.

Das Anliegen ist mehr als verständlich. Beide Standorte sind geeignet. Der Standort an der Kapellenstraße dürfte besser geeignet sein als der an der Mainzer Straße. Auf dem Gelände „Altes Gaswerk“ möchte wohl ein Investor aus dem hohen Norden Wohnungen errichten. Dazu ist eine Schallschutzwand Richtung Rödermarkring erforderlich. Nach Vorstellung der Koalition soll der zukünftige Markt mehrstöckig sein, um gleichzeitig die Funktion Lärmschutzwall für eine Wohnbebauung zu erfüllen.

Das sind natürlich schwerwiegende Argumente für die Mainzer Straße. Man stattet ein Neubaugebiet so aus, dass der Investor sich um den Lärmschutz keine Gedanken mehr machen muss. Und Waldacker kann nur dagegen halten, dass man weiter abgeschnitten wird. Der Weg zum einzigen Nahversorger wird weitere 500 Meter entfernt sein.

Siehe auch

Unterschriftenliste an H. Kern übergeben.
Unterschriftenliste an H. Kern übergeben.

» Rewe – soll nicht in die Mainzer Straße
» Zusammenfassung Aldi / Rossmann / Drogerie / REWE
» 2025, Abgehängter Stadtteil Waldacker?
 

Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Front gegen Straßenbeiträge

In vielen hessischen Städten und Gemeinden ist es ein Aufregerthema: Die Beiträge von Grundstückseigentümern zum Straßenbau. Es regt sich breiter Widerstand. Im Landtag streiten die Fraktionen darum, wie es mit der Regelung weitergehen soll.[..]
[..] Die FDP-Fraktion will dafür die Hessische Gemeindeordnung ändern – die Pflicht für die Kommunen, Straßenbeiträge zu erheben, soll damit gekippt werden. [..] Quelle: OP-Online

 
Siehe auch
» 17.01.2018 FDP Gesetzentwurf Straßenbeitrag. Kommunen sollen selbst entscheiden.


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Diekmann verbreitet Panik

Heftige Reaktion von Bürgermeister Kern zu dem Artikel von Samuel Diekmann in der Offenbach Post.

„Herr Diekmann verbreitet unverantwortlichen Humbug“, wies der Kämmerer die Behauptung des Fraktionsvorsitzenden zurück… Quelle OP-Online

Wir wären in Rödermark alle froh, ich glaube auch Herr Diekmann, wenn sich herausstellen sollte, dass nichts aus dem Artikel von Herrn Diekmann eintreten wird. Ich glaube auch kaum, dass jemand unglücklich darüber wäre, wenn der Stadtkämmerer die angedeutete Kompensation der Straßenbeiträge über die Grundsteuer B noch während seiner Amtszeit durchführen würde.
Es wird eine spannende Zeit werden. Wir werden sehen, ob etwas von dem „Schreckensszenario“ Realität wird.

Liegt den Stadtverordneten der Text der Haushaltsgenehmigung vor?
Der Text der Haushaltsgenehmigung 2017 stand kurz nach dem 29.05.2017 (Datum Schreiben RP) zur Verfügung. Dass es bei der Haushaltsgenehmigung 2018 so fix geht, wie bei der Genehmigung zum Haushalt 2017, darf bezweifelt werden. Die SPD bitte sogar darum (bei 2017 war das nicht erforderlich), etwas über den Text/Inhalt zu erfahren. Man BITTET um das Original.
Die Presse berichtete bereits am 10.01.2018 darüber.

Standardtexte
Auch dann, wenn ein Bescheid mit Textbausteinen (Standardtexte) verfasst ist, ändert es an dem Gehalt der Nachricht nichts. Für viele Verordnungen existieren unterschiedliche Standardtexte. Zur Anwendung kommt der passende Text.

Samuel Diekmann ist nicht allein
Was den Haushalt angeht, ist Samuel Diekmann nicht allein. Die FDP hat einen Antrag zu einem „Nachtragshaushalt“ gestellt. Die kommenden und nicht geplanten Ausgaben in 2018 geben zu denken. Mit einem kurzen Artikel in der OP ist es nicht getan. Die Stadtverordneten müssen darüber reden.

Wird eine schnelle Reaktion von BM Kern zu einem Presseartikel jetzt zur Regel?
Vielleicht ist es ja auch nur ein Gefühl von mir. Aber eine so schnelle Reaktion von BM Kern auf Artikel in der Presse ist ungewohnt.
Hier bei Samuel Diekmann. Auch bei der FDP-Forderung nach einem Nachtragshaushalt kam recht fix die Reaktion.

Siehe auch
» 01.2018 FDP Antrag zum Nachtragshaushalt
» 17.01.2018 RP-Bescheid steckt voller Tücken
» 11.01.2018 Ein genehmigter Haushalt mit Tücken.


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

VGH Kassel Urteil mit Folgen für Rödermark?

VGH Kassel Urteil mit Folgen für Rödermark?
Lesen Sie unbedingt den Artikel von Samuel Diekmann. Hier wird Klartext geredet.

[..]Der VGH Kassel hat entschieden: dies könnte auch für Rödermark und andere defizitäre Kommunen Folgen haben. Laut jüngstem Urteil (Aktenzeichen: 8 A 1485/13) müssen verschuldete Kommunen nicht nur eine Straßenbetragssatzung erlassen, sondern auch die auf die Bürger umzulegenden Kosten im „höchstmöglichen Rahmen“ festsetzen.[..]
[..] Dieses Urteil könnten für die Bürgern in Rödermark noch sehr teuer werden. An eine Kompensation der Straßenbeiträge durch eine Absenkung der Grundsteuer B (so wie es Schwarz/ Grün den Rödermärkern versprachen) ist damit jedenfalls in absehbarer Zeit vom Tisch. Selbstverständlich müssen wir als Stadtverordnete kreativ werden um mögliche Gebührenexplosionen vom Bürger abzuwenden, aber…[..]
Lesen Sie hier den ganzen Text. Samuel Diekmann

 
Anmerkung
Der Text der Entscheidung liegt mir noch nicht vor. Bisher liegt vor. (Link anklicken)

Die Revision gegen dieses Urteil wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen. Über eine Revision hätte das BVerwG zu entscheiden.


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.