Wegen 60.000 € den Verlust von Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen riskieren?

Das wird die spannende Frage bei der kommenden Stadtverordnetenversammlung sein.
Wegen 60.000 € den Verlust von Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen riskieren?

Satzung aus dem Mai beibehalten oder geringere Spielapparatesteuer?

Die Entscheidung darüber werden zwar die Stadtverordneten (Koalition) treffen müssen, aber die eigentliche Entscheidung trifft wohl die Verwaltung. Wie das? Bei dem im Vorfeld stattgefundenen Finanzausschuss wurde von einem Mitglied der Koalition in etwa erwähnt, dass man in den Reihen der Stadtverordneten wohl keinen Finanzexperten hat, der zu diesem Fall etwas sagen kann. Man wird auf die Aussage der Verwaltung warten und dann entscheiden. Siehe auch Artikel: Reduzierung auf Anwesenheit

Dass sich niemand über eine Erhöhung von Gebühren oder Steuern freut, dürfte selbstverständlich sein. In diesem Fall geht es um gleich drei Steuererhöhungen, die zu tragen sind: Grundsteuer und Gewerbesteuer (wie für jeden anderen Gewerbetreibenden in Rödermark) sowie zusätzlich die Erhöhung der Spielapparatesteuer. Hier der einstimmige Beschluss Mai 2025

Die Aussagen der beiden Spielhallenbetreiber hierzu sind eindeutig: Die im Mai geplante Steuererhöhung sei wirtschaftlich nicht tragbar. Sollte sie in 2026 weiterhin bestehen bleiben, sehe man sich wohl gezwungen, den Betrieb einzustellen.

Nur eine Drohung der Spielhallenbetreiber? Nach dem, was ich in einer öffentlichen Fraktionssitzung hören konnte, erscheint mir das nicht so. Auch die dort vorgetragenen Zahlen des anwesenden Steuerberaters ließen den Schluss zu, dass eine Schließung tatsächlich unvermeidbar wäre.

Ob die Spielhallenbetreiber mit dem Änderungsantrag der FDP ihren Betrieb fortführen können, ist derzeit unklar. (Vielleicht kann ein FDP-Stadtverordneter dazu im Kommentarbereich etwas beitragen.)

Die Satzung ist am 1.7.1025 in Kraft getreten.

Fazit
Eine Fehleinschätzung der Verwaltung, die ja wohl indirekt die Entscheidung darüber trifft, wie die Koalition abstimmen sollte, könnte den Verlust von Arbeitsplätzen sowie von Gewerbe- und Spielapparatesteuer bedeuten. Der Einnahmeverlust könnte die geplanten Einnahmen von 60.000 € pro Jahr deutlich übersteigen.

#Kommunalwahl2026
Kommunalwahl 2026

Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Haushalt, Quartalbericht. Weiters zum Artikel vom 26.10.2025

Nachfragen, die sich aus dem Artikel
Anstieg der Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen in einem Jahr um mehr als 5,5 Mio. Euro
ergeben haben.
Weitere Fragen? Wie gehabt über die Kommentarfunktion

Die Bürgerinnen und Bürger werden von der Verwaltung im Laufe eines Jahres durch Quartalsberichte darüber informiert, inwieweit die im Haushaltsplan festgelegten Ziele erreicht wurden oder nicht. Diese Berichte sagen jedoch zunächst nichts darüber aus, ob es der Kommune insgesamt gut geht. Wie bereits erwähnt, spiegeln sie lediglich das Ergebnis eines Planungszeitraums von ein bis zwei Jahren wider.

Die Berichte sind kein Selbstzweck, sondern richten sich an die Bürgerinnen und Bürger sowie an die Stadtverordneten. Sie sollen anhand der Zahlen nachvollziehen können, wie die Verwaltung im laufenden Jahr die gesetzten Ziele erreicht und ob das Jahr voraussichtlich mit einem Minus oder einem Plus abgeschlossen wird.

Rödermark hat für die Jahre 2024 und 2025 einen Doppelhaushalt verabschiedet. Die Planzahlen des aktuellen Quartalsberichts basieren auf den Vorgaben des Finanzplanungserlasses 2024, der Ende 2023 erstellt wurde. Die darin enthaltenen Prozentsätze dienen den Kommunen als Orientierungshilfe, um die Haushaltsansätze des Vorjahres an den aktuellen Planungszeitraum anzupassen.

Auch für die Gewerbesteuer wird ein Steigerungssatz empfohlen, der allerdings nicht im Zusammenhang mit dem Hebesatz der Kommune steht. Bei den Gemeindesteuern kann jede Kommune mit eigenen Annahmen planen. Dazu gehören unter anderem die Anteile der Gewerbesteuer, die über den Hebesatz beeinflusst werden können, sowie Grundsteuer, Vergnügungssteuer, Spielapparatesteuer, Hundesteuer usw.

Im Finanzplanungserlass wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei der Festlegung der Steigerungsraten die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen sind. Ein Blick in den Haushaltsplan zeigt jedoch, dass die dort angegebenen Steigerungsraten weitgehend übernommen wurden.


Jetzt zum Quartalbericht Q3 2025.

Geplantes Ergebnis aus dem Doppelhaushalt 2024/2025

Quartalbericht Q3

Die im Quartalsbericht aufgeführten Ausgangszahlen sind diejenigen, die im Doppelhaushalt 2024/2025 (Anfang 2024) als Planungsgrundlage festgesetzt wurden.
Siehe: (Einnahmen sind mit – gekennzeichnet)
-87.599.582 || 87,445.148 || -154.434

In der Hochrechnung des Quartalsberichts sind berücksichtigt.
Im Quartalsbericht sind neu bekannt gewordene Daten (Bescheid, Steuerschätzung 05/2025 und Orientierungsdaten aus 10/2025) eingeflossen. Die gestiegene Kreis-/Schulumlage wurde berücksichtigt sowie die wegen der Hebesatzerhöhung gestiegene Gewerbesteuer und Grundsteuer. Wie aber das Ziel für die Gewerbesteuereinnahmen, kann ich nicht ermitteln.

Gewerbesteueransatz Haushaltsplan 2024/2025 Seite 40 19.840.000

Im ersten Halbjahr zuzüglich Q3 belaufen sich die Einnahmen durch die Gewerbesteuer auf 12.863.961 € Quelle: Stand 21.10.2025

Das mit der Gewerbesteuer aus dem -Bericht zum Quartal- bekomme ich nicht geregelt

Bei gleichbleibendem Gewerbesteueraufkommen (Jahresabschluss 2024 i.H.v. 16,840 Mio. €) wird mit Mehreinnahmen in Höhe von 0,9 Mio. € jährlich gerechnet: (Also 17.740.000 Siehe

Dabeiwird davon ausgegangen, dass bei der Gewerbesteuer noch rund 0,4 Mio. € bis zum Jahresende zu erwarten sind. Damit würde ein Ergebnis bei der Gewerbesteuer von 17,2 Mio. € erzielt werden. Quelle: Bericht zum 3. Quartal 2025

Da in den Quartalsberichten Bruttozahlen genannt werden, gehe ich davon aus, dass mit den 400.000 € ebenfalls der Bruttobetrag gemeint ist. Die Abzüge sind unter den Ausgaben aufgeführt

Sollte der Ansatz aus dem Haushaltsplan (19.840.000) zählen, würden zur Planerfüllung im Q4 6.976.039 € notwendig.
Sollte das Ziel 17.740.000 zählen, wären im Q4 4.536.039 € notwendig.
Sollte der Ziel 17.200.000 zählen, wären im Q4 4.336.099 € notwendig.

Das Jahresergebnis weist im ordentlichen Ergebnis einen Fehlbetrag von 5.264.399 (+ 371.744 außerordentliches Ergebnis 5.636.143)
Ordentliches Ergebnis: laufende, regelmäßig wiederkehrende Geschäftsvorgänge.
Außerordentliches Ergebnis: außergewöhnliche, nicht wiederkehrende Vorgänge.

Wie finanziert man das, was man sich in einem Jahr vorgenommen hat?
Idealerweise könnten die Einnahmen die Ausgaben decken. Leider ist dies zurzeit in Rödermark nicht der Fall. Für solche Situationen wurden in guten Jahren Rücklagen gebildet, und ein gewisses Finanzpolster aufbauen. (Anfangsbestand Finanzmittel).
Das Jahr 2024 konnte noch mit Rücklagen in Höhe von 6.935.471,57 (Seite 9) und einem Finanzpolster (Anfangsbestand) von 10.713.035,58 (Seite 33) begonnen werden.
 
Im Jahresabschluss 2024 können Sie nachlesen, dass die Rücklagen Anfang 2025 (Seite 9) nur noch 2.073.000,00 Euro betragen und damit nicht ausreichen, den zu erwartenden Fehlbetrag in Höhe von 5.636.143,00 Ende 2025 auszugleichen.

a haben wir aber noch das Finanzpolster (geplanter Endbestand an Zahlungsmittel) (Seite 32) in Höhe von 7.435.327,75 €. Wo sich das Geld befindet, sehen Sie hier. Rüklagen dürften in 2025 komplett aufgebraucht sein.

All dies gilt, wenn es so weitergeht wie bisher, was jedoch wahrscheinlich nicht der Fall sein wird. Die Kommunalen Betriebe werden aufgelöst und in den Kernhaushalt der Stadt übergehen. Ende 2024 verfügten die Kommunalen Betriebe über ein Rücklagenpolster von insgesamt ca. 27,3 Mio. Euro (Siehe 36)

Mal sehen, wie lange es dauern wird, bis die Stadt Rödermark die von der KBR übertragenen Rücklagen aufgebraucht hat.“

» Finanzplanungserlass (2023 für 2024)
» Finanzplanungserlass (2024 für 2025)
» Doppelhaushalt 2024/2025
» Jahresabschluss 2024
» Bericht zum 3. Quartal 2025
»
Quartalsbericht. Erstes Quartal
» Stadt: Entwicklung Haushalt 2025
 
» 15.11.2025 Ende der Kommunalen Betriebe besiegelt Seite 3

FDP schlägt Alarm: Der beliebten Sauna im Badehaus droht das Aus!

Pressemeldung FDP Rödetark
FDP schlägt Alarm: Der beliebten Sauna im Badehaus droht das Aus!
Schließung der Sauna im Badehaus steht zu befürchten.
16 Arbeitsplätzte gefährdet

„Es fühlt sich so an, als wolle man einem Ort das Herz herausreißen“, sagt FDP-Parteivorsitzender Hans Gensert nach einem Besuch bei den Saunarittern (Betreiber der Sauna) im Badehaus Rödermark. „Hier spürt man in jeder Ecke Leidenschaft, Wärme und echtes Engagement. Seit zehn Jahren schaffen die Betreiber mit Herzblut eine Oase der Erholung, die weit über die Stadtgrenzen hinaus bekannt ist – und jetzt soll all das einfach so enden?“ Das endgültige Aus steht zu befürchten: Ende März 2026 läuft der Pachtvertrag aus. Trotz fehlender Alternativen und jährlicher Einnahmen von rund 100.000 Euro für die Stadt aus Pacht- und Nebenkosten soll die Sauna wohl schließen. „Es gibt keinen Plan B, keine Perspektive, nur Unsicherheit – für die Betreiber, die Gäste und vor allem für die 16 Beschäftigten, die um ihre Zukunft bangen müssen“, so Gensert.

Auch der FDP-Fraktionsvorsitzende Tobias Kruger zeigt sich tief enttäuscht: „Wir haben mit eigenen Augen vor Ort gesehen, wie viel Herzblut und persönliches Engagement hier in der Sauna und im Saunabetrieb steckt. Diese Menschen leben und lieben ihren Beruf und die Sauna – sie schaffen damit Lebensqualität für uns alle. Dass ausgerechnet dieses Engagement jetzt wohl mit Desinteresse seitens der Stadt beantwortet werden soll ist bitter. Die Saunaritter brauchen logischerweise eine absehbare Planungssicherheit, sonst stehen sämtliche Investitionen natürlich still – und mit ihnen ein Stück Rödermark.“

Unverständlich erscheint auch der Umgang der Stadt mit den ausstehenden, fraglichen Renovierungskosten in der Sauna: „Wenn Bürgermeister Rotter meint, die Betreiber müssten sämtliche Kosten alleine tragen, während die Stadt gleichzeitig Renovierungen in vergleichbarer Höhe in der Gastronomie der Halle Urberach oder der Kulturhalle finanziert, ist das schlicht ungerecht“, kritisiert die FDP. „Gleichbehandlung für alle Pächter muss selbstverständlich sein! Und: Die Sauna im Badehaus ist nicht irgendein Betrieb; sie ist eine wesentliche Ergänzung und Aufwertung des städtischen Hallenbades – ein Ort der Erholung und Entspannung, ein weicher Standortfaktor, der Rödermark lebenswert macht.“

Hans Gensert ergänzt: „Die Saunaritter sind das Beste, was dem Badehaus bisher passieren konnte – engagiert, erfahren, beliebt. Eine sinnvolle Alternative wurde bisher nicht einmal ansatzweise aufgezeigt. Stattdessen wird über eine Kindertagesstätte in den ehemaligen Saunaräumen spekuliert – ein völlig unrealistisches Vorhaben. Weder notwendig noch wirtschaftlich sinnvoll. In den kommenden Jahren werden in der Region ohnehin weniger Kitaplätze gebraucht.“

Die Konsequenzen einer Schließung der Sauna im Badehaus wären fatal: „Wird der Pachtvertrag nicht verlängert, verliert Rödermark nicht nur eine beliebte Einrichtung und 16 Arbeitsplätze, sondern das Badehaus reißt zusätzlich ein jährliches Defizit von rund 100.000 Euro in den städtischen Haushalt. Diese Kosten zahlen dann am Ende des Tages wieder die Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Grundsteuer“, warnt Gensert.

Es ist aus Sicht der FDP völlig unverständlich, warum die Stadt nicht längst den Dialog mit den Betreibern sucht, um eine faire und langfristige Lösung zu finden. Die Saunaritter wollen weitermachen – am liebsten noch zehn Jahre. Alles, was es dafür braucht, ist der politische Wille.

Die FDP fordert daher klar und unmissverständlich: „Der Magistrat muss jetzt handeln und den Erhalt der Sauna im Badehaus sichern – im Interesse der Betreiber, der Mitarbeiter und der ganzen Stadt

Siehe auch
» Haushaltskasse der Stadt und Saunabetrieb.
 
Siehe auch Heimatblatt 7.11.2025 Seite 3
» Der Sauna im Badehaus droht das Aus

#Kommunalwahl2026
Kommunalwahl 2026

Anstieg der Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen in einem Jahr um mehr als 5,5 Mio. Euro

Etwas zum Jahresabschluss 2024

Es gab eine Frage zum Rechenweg in der Ergebnis- und Finanzrechnung. Vielleicht hilft das Folgende ja weiter.
Falls nicht, machen wir weiter wie bisher über die Kommentarfunktion.


Antwort zu nachträglich gestellte Fragen. 01.11.2025


Ergebnisrechnung

Vorzeichen beachten.
Minus bedeutet Einnahme. || Ohne Vorzeichen, Fehlbetrag.
Jahresergebnis (Jahresabschluss Seite 10 + 59 || Position*)

Verwaltungsergebnis (200*):
Summe aus ordentlichen Erträgen (100*) und Summe ordentlicher Aufwendungen (190)
 
Ordentliches Ergebnis (240*):
Summe aus Verwaltungsergebnis (200*) und Finanzergebnis (240*)
 
Jahresergebnis: (320*): Summe aus Ord. Ergebnis (240*) und außerordentliches Ergebnis (270*) und interne Leistungsbezeichnung (310)
 
Jahresergebnis wäre für 2024 ein Fehlbetrag von 4.862.073 Euro.
In 2023 waren es 5.474.808 Euro.

Der Fehlbetrag (4.862.073) wird durch die Rücklagen ausgeglichen. (Jahresabschluss Seite 59 + 86)
Rücklagen 6.935.471 am 1.1.2024 (Jahresabschluss Seite 58)
Verbleiben für 2025 nur noch 2.073.398 Euro (Jahresabschluss Seite 9)


Finanzrechnung

Vorzeichen beachten.
Minus Auszahlungen. || Ohne Vorzeichen, Einzahlungen.

Jahresergebnis (Jahresabschluss, Seite 32 || Position*). Finanzmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres 2024: 7.435.000 Euro Seite 113

Zahlungsmittel aus Verwaltungstätigkeit (190*):
Summe aus Einzahlungen (90*) und Auszahlungen (180*)
 
Bedarf Invest (290*):

Summe aus Einzahlung Invest (230*) und Auszahlung Invest(290*)
 
Zahlungsmittelbedarf (300*):
Summe aus: Zahlungsmittel (190) und Zahlungsmittel (290*)
 
Änderung Zahlungsmittelbedarf (340*):
Summe aus: Zahlungsmittelbedarf (300*) und Überschuss (330*)
 
Veränderung Zahlungsmittel (390*):
Summe aus: Änderung Zahlungsmittelbedarf (340*) und Zahlungsvorgängen (370*)
 
Geplanter Anfangsbestand
Geplanter Anfangsbestand für das jeweilige Folgejahr ist der Endbestand (400*).
Anfangsbestand Folgejahr (400*):
Summe aus: Anfangsbestand (380*) und Veränderung (390*)

Für 2025: Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 7.435.322.
In 2024 waren es 10.713.035


Eigenkapital // Verschuldungsgrad

Eigenkapital
Durch den Fehlbetrag von 4.862.074 sinkt das Eigenkapital von 81.376.722 in 2023 auf 76.514.648. Jahresabschluss Seite 86

Eigenkapital (Seite 93)
Die Eigenkapitalquote II zeigt das Verhältnis zwischen wirtschaftlichem Eigenkapital und der Bilanzsumme an. Je niedriger die Eigenkapitalquote, umso höher die Fremdfinanzierung. Hieraus resultieren ein höherer Zinsaufwand und eine sinkende Kreditwürdigkeit.
      Jahr || %
        2019 || 61,4 %
        2020 || 60,8 %
        2021 || 62,2 %
        2022 || 60,9 %
        2023 || 60,7 %
        2024 || 58,7 %
 
Berechnung: Wirtschaftliches Eigenkapital / Bilanzsumme
Wirtschaftliches Eigenkapital: Bilanz Passiva 1) Eigenkapital 2) Sonderposten
Bilanzsumme: Letzte Summenzeile.

Verschuldungsgrad (Seite 94)
Die Kennzahl zeigt die Höhe des Fremdkapitals an. Je höher die Verschuldung, umso höher ist die zu tragende Kapitallast.
Bemerkung Jahresabschluss 2024
Der Verschuldungsgrad hat sich im Vergleich zu den Vorjahren um mehr als 6% erhöht. Aufgrund des geringeren wirtschaftlichen Eigenkapitals und weiter ausbleibender Steuereinnahmen wird sich der Verschuldungsgrad auch in den nächsten Jahren nicht verbessern.
      Jahr || %
        2019 || 63 %
        2020 || 64,3 %
        2021 || 60,8 %
        2022 || 64,1 %
        2023 || 64,7 %
        2024 || 70,4 %
 
Berechnung: Fremdkapital / Wirtschaftl. Eigenkapital
Fremdkapital: Bilanz Passiva 3) Rückstellungen 4) Verbindlichkeiten 5) Rechnungsabgrenzng
Wirtschaftliches Eigenkapital: Bilanz Passiva 1) Eigenkapital 2) Sonderposten


Der Anfangsbestand von Bank und Kasse in Höhe von 7.435.327,75€ verteilt sich wie folgt: Seite 58 und 59
Sparkasse Dieburg, Girokonto 1.000,00
Sparkasse Dieburg, Tagegeld 1.032.121,58
Sparkasse Dieburg, Girokonto EONIA 5.967.230,93
Sparkasse Dieburg, Stiftungskapital 132.935,88
Sparkasse Dieburg, Sperrkonten 55.596,11
Sparkasse Dieburg, Schiedsamt 241,60
Frankfurter Volksbank eG, Girokonto 101.093,75
Frankfurter Volksbank eG, Stiftungskapital 20.472,53
Postbank, Girokonto 83.246,03
Postbank, Girokonto Bußgelder 17.477,48
im Umlauf 5.095,39
Barkasse 5.097,16
Nebenkassen 13.719,31
Anfangsbestand für 2025 7.435.327,75 Euro


Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen

Anstieg der Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen in einem Jahr um mehr als 5,5 Mio. Euro.

Die Verbindlichkeiten sind von 20.058.971,45 im Jahr 2023 auf 25.709.297,22 im Jahr 2024 gestiegen. Seite 85.
Zu den vorgenannten Verbindichkeiten kommt noch der Eigenanteil zur Hessenkasse in Höhe von 9.999.910 Euro. Der normale Rückzahlungsbetrag zur Hessenasse beträgt p.Jahr 681.050€. Zurzeit wegen einer Stundung 749.155 Euro


Bericht zum 3. Quartal 2025

In Rödermark verfügte man Ende 2024 laut Jahresabschluss 2024 (Seite 9) noch über etwa 2 Millionen Euro an Rücklagen. Der Bericht (Ergebnisrechnung) zum 3. Quartal 2025 weist einen Fehlbetrag von vorassichtlich 5.636.143 Euro bis zum Jahresende aus. Prognose Jahresende 2025. Seite 2..
Zu hoffen ist, dass die gestiegenen Kreisumlagen dabei bereits berücksichtigt sind.

» Jahresabschluss 2024
» Bericht zum 3. Quartal 2025

» Von wieviel Mitarbeiter wird man sich trennen?
» Haushaltspläne 2013 -20xx
 
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