Steigerung der Mitarbeiter unter BM Kern und BM Rotter.

Vollzeitäquivalente der Beschäftigten (Mitarbeiter) der hessischen Gemeinden und Gemeindeverbände 2011 bis 2024 jeweils am 30. Juni 
2008 305 Bürgermeister Kern. Die Angaben dürften einschl. KBR sein.
2009 310
2010 310
2011 320
2012 320
2013 325
2014 315
2015 305
2016 310
2017 320
2018 320
2019 340 von 2008 bis 2019 + 35 MA (12 Jahre)
2020 350 Bürgermeister Rotter
2021 370
2022 390
2023 395
2024 400 von 2020 bis 2024 + 50 MA (5 Jahre)
 
Quelle: https://statistik.hessen.de/sites/statistik.hessen.de/files/2025-06/liii2_j2024_personal_tabelle_4.xlsx
 
Siehe auch
» Stellenplan FB4 2011-2025
 
#Kommunalwahl2026
Kommunalwahl 2026


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Offenbach. Unternehmensansiedlungen gibt es berechtigte Hoffnung auf bessere Zeiten.

Offenbachs OB zur Stadtentwicklung: „Die Richtung stimmt“

Schlechte Haushaltslage derzeit, aber dank zahlreicher Unternehmensansiedlungen gibt es berechtigte Hoffnung auf bessere Zeiten zum neuen Jahrzehnt -so Oberbürgermeister Oberbürgermeister Felix Schwenke. Siehe OP-Online


Auch in Rödermark hat man erkannt,
dass die Ansiedlung von Unternehmen als Hoffnungsträger für bessere wirtschaftliche Zeiten gilt. Aber nichts Greifbares passiert. Man jammert lieber, anstatt anzupacken. Wird das Jammern 2026 ein Ende haben?

Mit der Unterzeichnung des Koalitionsvertrags 2021 scheint sich die CDU
doch recht widerspruchslos grüner Programmatik untergeordnet zu haben. Ist das aus unterwürfiger Dankbarkeit den Grünen gegenüber geschuldet? Wegen der verkürzten Amtszeit von Roland Kern. Wie erklären Sie den Sinneswandel der CDU, die als essenziell wichtige Gewerbeflächenentwicklung in Rödermark voranzutreiben, fallen zu lassen.

Vor nicht allzu langer Zeit war von essenzieller Bedeutung
und dringendem Handlungsbedarf die Rede – nicht zuletzt durch den Appell von Michael Gensert. Maßnahmen, die sie selbst noch vor Kurzem als wirtschaftspolitisch unabdingbar bezeichnete, scheinen plötzlich verzichtbar.

Bitte ersparen Sie sich den Hinweis auf altbekannte Flächen
wie z.B. den Hainchesbuckel oder das Gelände rund um den Paramountpark. Alles Projekte, die bereits vor Genserts Erkenntnisoffensive mehrfach auf der Tagesordnung standen und die mit dem aktuellen Kurswechsel wenig zu tun haben. (Die Kommune brauche jedoch Wachstumspotenziale, um auch in Zukunft ausreichend Einnahmen erwirtschaften und Infrastruktur sichern zu können. Herr Gensert (CDU) Dreieich Zeitung).

Juni 2021. Vor der Kommunalwahl
Nicht die Presse oder ein Blogschreiber, nein, der Fraktionsvorsitzende der CDU, der zahlenmäßig größere Partner der seit 10 Jahren an der Macht befindlichen Koalition aus CDU und AL/Die Grünen, hat das Problem zur Flächenpolitik beschrieben. „Wir haben zehn Jahre lang nichts gemacht und nichts ist zu wenig. Es reicht nicht, sich von Hemmnis zu Hemmnis zu hangeln. Wir müssen uns künftig besser anstrengen und bei diesem Thema mehr Mumm zeigen.“ Siehe: Flächen- und Baupolitik in Rödermark

Auch im Jun1 2021. 40 Firmen allein aus Rödermark fragten
in den vergangenen drei Jahren bei der Wirtschaftsförderung nach Grundstücken. Ganze drei dieser Wünsche konnte sie erfüllen. Zwischen 15 und 19 Hektar hätte die Stadt an das lokale Gewerbe verkaufen oder vermitteln können, doch nur einen Bruchteil davon waren“s am Ende. Quelle: OP-Online

Was macht der Magistrat mit seiner Koalition in Rödermark.
Neue Gewerbegebiete, die Rödermark Geld einbringen können, geht man nicht an. Ganz im Gegenteil. Personalressourcen werden für die Entwicklung von Grünanlagen und Freiheitflächen eingesetzt. Für Projekte, die heute und in den Folgejahren die Bürger, nicht nur mit Zinsen und Tilgung belasten werden, sondern insbesondere noch in der Pflege. Ich würde mich nicht wundern, dass der Magistrat über kurz oder lang zusätzliches Personal benötigen wird.
(Schuldenstatistik. Nur Investitionskredite aus Doppelhaushalt 2024/2025 || 2021: 20.917.030 € Schulden || 2025 40.916.343 € Schulden )


Noch vor der Kommunalwahl 2021.
Bemerkenswert war die verbale Schärfe, mit der der CDU-Fraktionsvorsitzende Michael Gensert die Einwände der AL abkanzelte. Letztendlich hätten Gerl und dessen Mitstreiter nur Blockade und Abwürgen im Sinn. Die Kommune brauche jedoch Wachstumspotenziale, um auch in Zukunft ausreichend Einnahmen erwirtschaften und Infrastruktur sichern zu können, erklärte Gensert Quelle: Dreieich Zeitung


 
#Kommunalwahl2026
Kommunalwahl 2026


Rödermark intern
Haushaltskompetenz
In einer Sitzung, in der über Spielapparatesteuer diskutiert wurde, fiel folgender Spruch eines Stadtverordneten: Sinngemäß. „Wir sind alle Ehrenamtler und keine Finanzexperten. Wir verlassen uns ganz auf die Fachleute der Verwaltung.

Wird das Jammern 2026 ein Ende haben?

In 2026 wird hoffentlich die Diskussion um fehlende finanzielle Ausstattung der Kommnen beendet.
Kommunaler Finanzausgleich KFA.

 
Hessisches Gesetz zur Regelung des Finanzausgleichs
(Hessisches Finanzausgleichsgesetz – HFAG)
Stand: zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. März 2025 (GVBl. 2025 Nr. 22)
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Grundsätze
(1) Das Land sichert den Gemeinden und Gemeindeverbänden im Wege des Lasten- und Finanzausgleichs die Geldmittel, die erforderlich sind, um ihre eigenen und die ihnen übertragenen Aufgaben (Pflichtaufgaben) sowie ein Mindestmaß an freiwilliger öffentlicher Tätigkeit (freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben) durchzuführen.
 
(2) Das Land gewährleistet die finanzielle Mindestausstattung der Gemeinden und Gemeindeverbände. Darüber hinaus wird ihnen zum Zweck einer angemessenen Finanzausstattung ein Anteil am Steueraufkommen des Landes zugewiesen (Finanzkraftzuschlag). Zur Verstetigung ihrer Finanzausstattung wird ihnen ein weiterer Zuschlag (Stabilitätsansatz) gewährt.
 
(3) Soweit dies im Einzelfall vorgesehen ist, können Zuweisungen nach diesem Gesetz auch unmittelbar an kommunale Aufgaben wahrnehmende Dritte geleistet werden.
 
(4) Regelungen außerhalb dieses Gesetzes, nach denen Zuwendungen oder sonstige Finanzleistungen an Gemeinden und Gemeindeverbände gewährt werden, bleiben unberührt.

An einem Nivellierungshebesatz könnte es in Rödermark, wenn man es ÜBERgenau nimmt, ein wenig Diskussionsbedarf geben.
1. der Grundsteuer von den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Grundsteuer A) die Grundbeträge, die nach dem Ist-Aufkommen ermittelt werden, mit 332 Prozent (Nivellierungshebesatz Grundsteuer A)

§5 Absatz 1
(1) Die Höhe der Finanzausgleichsmasse wird bestimmt durch den Festansatz, den Stabilitätsansatz und die im Finanzausgleich aufgrund dieses oder anderer Gesetze oder nach Maßgabe des Landeshaushalts zu vereinnahmenden Beträge.

Siehe auch:
» Hessisches Gesetz zur Regelung des Finanzausgleichs
» Desaströse Finanzlage der Kommunen
» Karte zum KFA


Mindestanforderung an den KFA
Mindestanforderung an den KFA

Hessischer Städtetag
Das HMdF hat gegenüber den Kommunalen Spitzenverbänden das Ergebnis seiner Bedarfsrechnung für den KFA 2025 vorgelegt (Abbildung 6)5. Das HMdF weist darin nach, dass es für das Jahr 2025 eine kommunale Mindestausstattung von 4.703 Mio. Euro schuldet und diese Mindestausstattung mit einer FAG-Masse von 7.131 Mio. Euro deutlich übererfüllt.

Es geht hierbei nicht um eine Diskussion darüber, ob der diesbezügliche Vortrag des HMdF rechtlich und rechnerisch zutrifft.
Das HMdF belegt jedenfalls, dass das Bedarfsmodell in seiner von Land und Staatsgerichtshof herbeigeführten Interpretation der Finanzausstattung keine für die Praxis taugliche Abgrenzung leistet. Schon die Finanzausgleichsmasse in Höhe von 7.131 Mio. Euro wird die Kommunen 2025 nicht davor bewahren, reihenweise defizitäre Haushalte zu produzieren. Man stelle sich vor, das Land würde den Kommunen nur die von ihm nach Gesetz errechnete Mindestausstattung von 4.703 Mio. Euro ausreichen. Dieser Betrag entspricht knapp zwei Dritteln des nunmehr tatsächlich zur Verfügung gegebenen Betrags von 7.131 Mio. Euro. Die Städte, die bei einer solchen Mindestausstattung noch ihren Haushalt ausgleichen könnten, wären schnell aufgezählt.
 
Der Hessische Städtetag sieht daher in dem Ergebnis der Bedarfsrechnung keinen Hinweis darauf, wie eine und eine angemessene Finanzausstattung für Hessens Kommunen, wollen sie dem wahren Bedarf der Kommunen entsprechen, auszusehen haben.

Von 2021 bis 2024 galt bekanntlich das so genannte Festbetragsmodell. Dieses „Modell“ besagt letztlich nichts anderes, als dass Land und Kommunen den Betrag aushandeln, weil weder eine Bedarfsrechnung noch eine Verbundquote direkt über den Betrag bestimmen. Die Bedarfsrechnung dient noch der Kontrolle.

In Corona-Zeiten wollte das Land den Kommunen Planungssicherheit gewähren, was zunächst auch gelang. Vor allem in den Jahren 2021 und 2022 konnte sich die kommunale Familie darauf verlassen, dass sie aus dem Kommunalen Finanzausgleich sicheres Geld bezog[..]

[..](Seite 19) Wenn das Land aber für 2025 noch einmal einen Festbetrag vorsehen will (Anmerkung. Hat das Land getan), dann muss es auch den Charakter des Festbetrags berücksichtigen. Für ihn gibt es keine Norm. Er ist auszuhandeln.
Quelle: Seite 17


2025 erhielten die Landkreise, Städte und Gemeinden in Hessen 7,13 Milliarden Euro. Erwartet hätten die Kommunen 7,4 Milliarden Euro, sagte Mende. Für 2026 müssten es mindestens 7,7 Milliarden Euro sein. Dies sei etwas mehr als der Inflationsausgleich und somit angemessen. Die Defizite seien damit noch längst nicht abgegolten. Quelle n-tv


Rödermark intern
Haushaltskompetenz
In einer Sitzung, in der über Spielapparatesteuer diskutiert wurde, fiel folgender Spruch eines Stadtverordneten: Sinngemäß. „Wir sind alle Ehrenamtler und keine Finanzexperten. Wir verlassen uns ganz auf die Fachleute der Verwaltung.

Koalition und Magistrat versagen bei Haushalt und Bürgernähe

Pressemitteilung
Presserklärung der FREIEN WÄHLER Rödermark

Grundsteuererhöhung, Kita-Gebühren, Planlosigkeit – Rödermark braucht einen Neustart

Die FREIE WÄHLER Rödermark (FWR) üben scharfe Kritik an der Politik der Rödermärker Koalition und des Magistrats. Die jüngsten Maßnahmen – insbesondere die drastische Erhöhung der Grundsteuer sowie der unglaubwürdige Schlingerkurs in der Kinderbetreuungspolitik – sind Ausdruck eines politischen Scheiterns auf ganzer Linie.

Die Koalition aus CDU und AL/Grüne und auch die Verwaltungsspitze zeigen, wie man Vertrauen in der Bevölkerung verspielt: Statt konsequenter und v.a. kontinuierlicher Haushaltskonsolidierung und echten Reformbestrebungen lässt man sich von der öffentlichen Meinung und der eigenen Angst vor dem Wählerwillen durch die kommunale Manege führen.

Was man bei der Korrektur der Grundsteuererhöhung noch mit etwas gutem Willen als „Reflexionsprozess“ bezeichnen konnte, wurde spätestens mit der Reaktion auf den massiven Kita-Protest als Planlosigkeit und Halbherzigkeit enttarnt. Die FWR unterstützen ausdrücklich jegliche Bürgerbeteiligung und auch -proteste. Diese sind Ausdruck einer lebendigen Demokratie. Aber die Bürgerinnen und Bürger erwarten auch Führung, Verantwortung und Haltung. Dazu gehört auch die transparente Kommunikation über drohende Einschnitte.

Dass man sich nun in der Stavo-Sondersitzung am 08.07. vor die Eltern stellt und reumütig zugibt, man habe die Wirkung der Maßnahmen unterschätzt, dürfte für die meisten Zuhörerinnen und Zuhörer wenig glaubhaft gewirkt haben. Eltern sowie Erzieherinnen und Erzieher nicht in den Gedankenprozess miteinzubinden, war der große Fehler – nicht die generelle Abschaffung des Geschwisterbonus, welcher der Stadt im Jahr 420.000€ kostet. Über diesen und andere schmerzhafte Einschnitte mit allen Beteiligten rechtzeitig und offen zu reden, nicht in einer kleinen Arbeitsgruppe, hätte so manchen nun entstandenen Schaden an der öffentlichen Darstellung der Stadt verhindern können. Vielleicht wäre man im öffentlichen Diskurs auf andere, sinnvollere Lösungen gekommen. Aber dafür hätte es die Weit- und Einsicht der Verantwortlichen gebraucht.

Seit Ende 2023 war bekannt, dass der zu verabschiedende Haushalt die Finanzlage der kommenden zwei Jahre nicht annähernd adäquat abbilden kann: Die drohende und offen kommunizierte Erhöhung der Kreis- und Schulumlage, die zu erwartenden Gewerbesteuerausfälle aufgrund der konjunkturellen Lage und die allgemeine Preisentwicklung auf dem Tarif- und Versorgungsmarkt waren alles Anzeichen dafür, bereits frühzeitig Gedanken zu entwickeln, diese Misere abzufedern. Stattdessen folgen nun knapp 1,5 Jahre später überstürzte und wenig durchdachte Maßnahmen, welche nicht mehr und nicht weniger als ein auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger erkauftes Durchschnaufen vor der nächsten Hürde sind.

Zurück bleibt ein politischer Scherbenhaufen: Die Verwaltungsspitze und die Koalition zeigen keinerlei politische Führungs- und Meinungsstärke, Verantwortungen werden abgewälzt und statt eines anpackenden und optimistischen Tons werden quasi-apokalyptische Zustände bejammert. Die Bürgerinnen und Bürger in Rödermark verdienen mehr!

„Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf eine transparente, sparsame und zukunftsfähige Haushaltspolitik. Wer das Vertrauen der Menschen zurückgewinnen will, muss endlich handeln – und nicht weiter verwalten“, so auch der Ortsvorsitzende Stefan Schefter.

Die FREIE WÄHLER Rödermark fordern einen echten Paradigmenwechsel: Schluss mit der Belastungspolitik, her mit Reformwillen, Transparenz und Mut zur Entscheidung. Der Reorganisierung der Verwaltung muss nun auch eine deutliche personale Entschlackung folgen, die bereits angedeuteten Ansätze zeigen zumindest in die richtige Richtung und anstatt Bund und Land für die gesamte Misere verantwortlich zu machen, müssen endlich eigene Fehlentwicklungen korrigiert werden.

Björn Beicken, Pressesprecher FWR

Großes Lob vom Bund der Steuerzahler für Rödermark.

Nachtrag
Sehr geehrter Herr Donners,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihren Hinweis!
 
Für unsere jährliche Kommunalfinanzanalyse fragen wir etliche Daten bei den 421 Städten und Gemeinden in Hessen ab, unsere Auswertungen beruhen auf den Rückmeldungen der Kommunen. Im Fall von Rödermark hat die Stadt wohl eine Rückmeldung gegeben, bevor sich die Finanzlage in 2025 verschärft hat. Wir haben dazu mehrere Hinweise auf aktuellere Daten erhalten und werden diese in der nächsten Aktualisierung mit einarbeiten.

Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Kilp
Vorstand


In schwierigen Zeiten eine sensationelle Leistung, mit einem solchen positiven Ergebnis in einem Pressebericht des BdSt erwähnt zu werden.

Ein Artikel zum einrahmen.


Bund der Steuerzahler Hessen analysiert Finanzsituation der Städte und Gemeinden / Nur Rödermark kann ausgeglichenen Haushalt vorlegen /

Nach den Ergebnissen der Kommunalfinanzanalyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen im Landkreis Offenbach spitzt sich die Schieflage der Städte und Gemeinden immer mehr zu. So kann Rödermark als einzige der 13 Kreiskommunen einen ausgeglichenen Haushaltsplan für 2025 vorlegen – im Vorjahr waren es noch fünf Kommunen.

Hier der ganze Artikel: Nur Rödermark kann ausgeglichenen Haushalt

Was im Artikel vom BdSt nicht steht. Rödermark hat nicht nur einen ausgeglichenen Haushalt 2025, sondern einen Überschuss im Ergebnishaushalt von 213.034,00. Und das bei einem Hebesatz von 715% .


 
Siehe auch
» Wie könnte das Jahr 2025 ablaufen. Es könnten 8.690.309,67 fehlen.