Die deligierten Aufgaben werden nicht bedarfsgerecht bezahlt. Dreieich
[..]Zu groß sind die Belastungen durch Vorgaben von Bund, Ländern und EU. Kita-Ausbau, Neubauten für die Schulbetreuung, [..] Die FDP wollte der Stadt mehr Luft zum Atmen verschaffen. Doch ihr Antrag, wonach der Magistrat rechtliche Schritte gegen das Vorgehen von Land, Bund und EU prüfen sollte, fand keine Mehrheit. [..]
Quelle: OP-Online Hervorhebung durch den Admin.
Entschließungsantrag – Klage gegen wegen Verletzung des Konnexitätsprinzips
Beschlusstext
1. Der Magistrat wird aufgefordert, zunächst mit den Kommunalen Spitzenverbänden auf Landesebene die Erfolgsaussichten einer Klage der Stadt Dreieich zum Hessischen Staatsgerichtshof wegen einer Verletzung des Artikels 137 Abs. 6 der Hessischen Verfassung zu eruieren.
2. Diese Untersuchung wird auf rechtliche Schritte gegen Maßnahmen des Bundes und der EU erstreckt, da auch das Grundgesetz und die Unionsverträge das Recht auf kommunale Selbstverwaltung schützen.
3. Im Falle einer positiven Rückmeldung wird der Magistrat Kontakt mit einem im öffentlichen Recht ausgewiesenen Anwaltsbüro aufnehmen und eine Klage vorbereiten lassen.
Trotz erheblicher Rücklagen und sehr guter Gewerbesteuereinnahmen drohen der Stadt für 2024 16,8 Mio. Euro neue Schulden sowie 3,7 Mio. Euro Unterdeckung im Ergebnishaushalt.
Hauptgrund für diese paradoxe Situation: Die Übertragung von immer neuen, gar nicht oder nicht ausreichend finanzierten Aufgaben durch Land, Bund und EU, die nicht nur die kommunale Autonomie untergraben, sondern gegen das Konnexitätsprinzip verstoßen.
Aufgrund Volksabstimmung aus dem Jahre 2002 wurde jedoch Artikel 137 der Hessischen Verfassung mit Wirkung vom 25.10. 2002 um folgenden Absatz 6 ergänzt und so das „Konnexitätsprinzip“ zugunsten der Gemeinden als unmittelbar klagbares Recht eingeführt: [..] Hier der ganze Antrag der FDP Dreieich
Anmerkung. Konnexitätsprinzips
Wer bestellt, der bezahlt: Das Konnexitätsprinzip Es stellt sicher, dass keine kostenintensiven Aufgaben vom Land auf die kommunale Ebene übertragen werden, ohne dass die Kommunen für diese Mehrbelastung vom Land einen entsprechenden Ausgleich erhalten. Es gilt: Wer bestellt, der bezahlt.
Im Landkreis Stendal gilt das Deutschlandticket von Januar 2024 an nicht mehr in Regional- und Stadtbussen. Grund ist der Streit mit dem Bund um die Finanzierung. Quelle: sueddeutsche.de
In Rödermark fehlen mehr als 10 Mio. in der Haushaltskasse
In Hessen gibt es 422 Kommunen
100 Kommunen schlüpften unter den Schutzschirm
und
171 Kommunen nutzten das Angebot „Hessenkasse“.
In den Zeiten des Rettungsschirms und Hessenkasse hatten/hat in Rödermark die Koalition CDU/Grüne das Sagen. Der hauptamtliche Magistrat wurde/wird von Mitgliedern der CDU/Grüne gestellt.
Aus der Haushaltsrede von Frau Schülner: „Bundes- und Landespolitik haben es über Jahre hinweg versäumt – auch wenn auf der übergeordneten Ebene die Wahrnehmung eine andere ist –, dafür Sorge zu tragen, dass die Kommunen bedarfsgerecht ausgestattet sind, um in ihrer Selbstständigkeit existieren und eigenverantwortlich die ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben erledigen zu können. An dieser Stelle muss – im Sinne des Wohls der kommunalen Familie – deutlich nachgebessert werden! Nun ist es so gekommen.[..
Man kann demnach vermuten,
dass sich die Kämmerin mehr finanzielle Unterstützung von Land und Bund wünscht. Die Notwendigkeit dürfte auch gegeben sein. Hilfreich wäre es, wenn man zusätzlich zu –bedarfsgerecht ausgestattet– mal die eigene Vorstellung (Betrag) nennen würde, wie hoch man sich -bedarfsgerecht- vorstellt. Weder von der Stadtkämmerin noch vom Bürgermeister wurde ein Betrag genannt.
Aber ist es so, dass das Land Hessen die Kommunen im Regen stehen lässt? Wie hoch muss der DAUERHAFTE Landes- oder Bundeszuschuss sein, damit eine Kommune nicht wieder in ein Schuldenloch fällt?
Mit dem Schutzschirm 1 , wurde der Haushalt von 100 hessischen Kommunen mit einem miserablen Haushaltsergebnis, darunter auch Rödermark, vor dem Schlimmsten bewahrt. Das Land Hessen hat 12.260.962,00 Euro Rödermärker Schulden ohne jegliche finanzielle Gegenleistung übernommen. Die Schulden sind zwar weiterhin da. Die Rödermärker Schulden verteilen sich jetzt auf alle Bürger in Hessen.
Bereits 2018, also fünf Jahre später, ist Rödermark erneut unter einen Rettungsschirm geschlüpft. Titel diesmal „Hessenkasse“. Die Hessenkasse wurde von den hessischen Kommunen nicht so angenommen, wie sich das der hessische Finanzminister vorgestellt hat. Es wurde eine Milliarde Euro weniger gebraucht, als veranschlagt. Siehe: Hessenschau. Nur 171 Kommunen haben das Angebot angenommen.
Rödermark hat den Minister nicht enttäuscht. Der damalige Stadtrat (Rotter) nahm das Dokument entgegen. Es bescheinigt der Stadt, dass das Land Kassenkredite bis zu einem Höchstbetrag von 27,9 Millionen Euro ablöst. Dafür müssen bis zum Jahr 2039 nur 13,95 Millionen Euro zurückgezahlt werden. Schulden in Höhe von 13,95 Millionen (die Hälfte von 27,9 Mio.) Schulden wurden ohne weitere Auflagen gestrichen. – in jährlichen Raten von 681.050 Euro und einer letzten Rate von 329.000 Euro. Siehe: Rödermark.de
Weitere Mittel stehen in Form von Förderung zum Stadtumbau/Stadtgrün zur Verfügung. Bis zu 2/3 der genehmigungsfähigen Summe werden übernommen. -Genehmigungsfähig- ist wichtig. Z.B. bei grundhafter Sanierung von Straßen dürfte der Zuschuss wesentlich niedriger sein.
Es gibt in Hessen Kommunen, deren Steuerkraft über dem Jahresdurchschnitt liegt. Für diese Kommunen ist die Zahlung einer Solidaritätsumlage vorgesehen. Da Rödermark nicht zu diesen Kommunen (über dem Jahresdurchschnitt) gehört, wird sich das in höherer Zuweisungen (KFA) für finanzschwächere Städte und Gemeinden (also auch Rödermark) im Land zugutekommen. Wie werden die 133 Mio. Mehreinnahmen auf die Kommunen aufgeteilt? Wieviel hat Rödermark zu erwarten?
Wie hat eigentlich die Mehrheit der Kommunen in Hessen die Kurve bekommen, die die Rettungsschirme NICHT in Anspruch genommen haben?
Fazit (spekulativ)
Wie Sie sehen können, hat das Land Hessen Rödermark in den Jahren 2013 bis 2018, also in 5 Jahren, Rödermark ca. 26,21 Millionen (12,26 Mio. + 13,95 Mio.) Euro an Schulden abgenommen. Weitere 13,95 Mio. zahlen wir in jährlichen Raten ab.
Das würde für die Jahre bis 2018 einem jährlichen Zuschuss zum Haushalt von 5,24 Mio. entsprechen.
Sind es diese 5,24 Mio., die sich Rödermark als DAUERHAFTE zusätzliche Leistung (bedarfsgerechte) unausgesprochen wünscht.
Der sinnvollste Antrag, um Geld einzusparen,
gab es 2012. Sinnvoller und wahrscheinlich auch preiswerter als man für zwei weitere Einzelhandelskonzepte ausgegeben hat. Was man aus den insgesamt drei Einzelhandelskonzepten gelernt/umgesetzt hat, sieht man bei einem Schaufensterbummel durch den Ortskern. Hier der angesprochene Antrag der FDP und FWR aus 2012
Zum vorliegenden Haushaltsplan (Entwurf) muss man wissen, dass es sich um einen Haushaltsplan handelt, der niemals genehmigt würde. Auch die Haushaltssatzung, in der keine Grundsteuererhöhung (bis 2025) vorsieht, dürfte in der Endfassung keinen Bestand mehr haben. Normalerweise berichtet man bei einer Haushaltseinbringung voller Stolz, wenn es in einem Haushalt OHNE Grundsteuererhöhung weitergeht.
Das Ziel in den nächsten Monaten muss sein, einen genehmigungsfähigen zu erstellen. Dazu wird man die Einnahmen steigern und die Ausgaben senken müssen. D.h. im ersten Quartal werden wir eine Neufassung mit (so hoffe ich) massiven Änderungen erhalten.
Nachtrag:
01.11.2023 Aufgrund der anhaltend hohen Flüchtlingszahlen kommen die Kommunen aber nunmehr neben den organisatorischen Herausforderungen auch in finanzieller Hinsicht an die Grenze des Leistbaren. Die Landesregierung wird den hessischen Kommunen noch in diesem Jahr mit weiteren 50 Millionen Euro beistehen. » Quelle
[…]In einer interfraktionellen Arbeitsgruppe und auch in der Verwaltung sollen nun weiter nach Einsparmöglichkeiten Ausschau gehalten werden.[..] Quelle OP-Online
[..]Die Kommunalen Betriebe Rödermark werden in den kommenden beiden Jahren weiter investieren – in Personal und Gebäude. Allerdings müssen angesichts steigender Kosten Abstriche gemacht werden.[..]
Quelle: OP-Online
Bemerkenswert in dem OP-Artikel die Aussage: „Darüber hinaus gibt es in Rödermark derzeit keine Pläne für größere Neubau- oder Gewerbegebiete.“
Zu den unbedingt notwendigen Einsparungen im Haushalt.
Wie man den Doppelhaushalt 2024-2025 dahin bringen kann, dass er genehmigt wird, ist eine echte Herausforderung.
Es handelt sich um einen Betrag im Millionenbereich, der eingespart werden muss. Als Beispiel, wie schwer diese Aufgabe zu lösen ist, ein Artikel aus der Vergangenheit.
Nachdenklich macht ihn auch die jüngste Haushaltsberatung. Die letztlich zur Abstimmung gestellten Anträge hätten ein Einsparpotenzial von lediglich 72.000 Euro aufgezeigt. Dafür aber seien „Hunderte Arbeitsstunden in der Verwaltung und tagelange Debatten im Parlament“ erforderlich gewesen.[..] Quelle: op-online (Siehe auch weiter unten)
Wie bekommt man zunächst den 24er in eine annehmbare Größenordung?
Für 2024 könnte man einen Betrag von ca. 6 Mio. problemlos ausgleichen.
Dann sind allerdings die gesamten Rücklagen weg, die man noch im Haushaltsplan 2023 zum Ausgleich der Unterdeckung bis 2026 eingeplant hat. Es verbleibt für 2024 dann noch eine Unterdeckung von 4 Mio.
Im Haushalt 2025 stehen jedenfalls für die Jahre 2025 bis 2028 die Rücklagen auf 0. Siehe Haushalt (Entwurf) Seite 25
Die Herausforderung ist groß. Mal sehen, wie die Stadtverordneten unter Mithilfe des Magistrats, wie man so schön sagt: „Die Kuh vom Eis bekommt.“
Positiv ist, dass man erst im Jahr 2025, nach der Bürgermeisterwahl, wieder über den Haushalt eine große Diskussion führen muss.
Im Bürgermeisterwahljahr 2025 bleibt uns deshalb das „Störfeuer Haushalt“ erspart.
Wie schätzt man eigentlich das Steuereinkommen für die kommenden Jahre?
Im Haushaltsplan findet man dort den Hinweis auf den Finanzpalungserlass.
Hier als Beispiel Gewerbesteuer. Dort steht:
[..]Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den Orientierungsdaten um landesweite Durchschnittswerte handelt, die für die einzelne Gemeinde oder den einzelnen Gemeindeverband lediglich Anhaltspunkte bei der Aufstellung des Haushaltsplanes bzw. der Finanzplanung geben sollen. Bei der Planung der Erträge und Aufwendungen können strukturelle Unterschiede in der Aufgabenstellung und die besondere Finanzlage im Einzelfall zu Ergebnissen führen, die von den Orientierungsdaten erheblich abweichen. Es bleibt deshalb Aufgabe jeder Gebietskörperschaft, anhand der Durchschnittswerte entsprechend den örtlichen Gegebenheiten die für ihre Planung zutreffenden Einzelwerte in eigener Verantwortung selbst zu ermitteln. Dies gilt insbesondere für die Gewerbesteuer, die sprunghafte Veränderungsraten aufweisen kann. Es ist deshalb nicht zielführend, die landesweiten Werte ohne Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten anzuwenden.[..] Hervorhebungen durch den Admin.
Wie man sehen kann, wurde der Prozentsatz für die Steigerung bei der Gewerbesteuer 1:1 (3,5% bzw. 6,5%) übernommen.
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