Gewerbesteuereinnahmen im zweiten Quartal weiterhin auf niedrigem Niveau.

Hinweis 08.2024
Irgendwann, in der Zeit nach dem 27.06.2024 bis ??.08.2024 wurde auf der Webseite der Stadt der HaushaltsBESCHLUSS 2024-2025 abgestellt. Die vor Kenntnisnahme genannten Zahlen zum HaushaltsplanENTWURF 2024-2025 werden nicht angepasst. Die wichtigsten Änderungen:
Fehlbetrag Ergebnishaushalt: 5.465.354,00 €
Rücklagen (ord. Ergebnis): Anfang 2024 6.147.000,00 Ende 2024 623,000,00 €.
Erhöhung der Kreisumlage um kolportierte 2.200.000,00 € ist weiterhin nicht aufgeführt.
Kreisumlage 36,32 % Schulumlage 18,67 %. Gesamt: 54,99 %.
Eine Steigerung in 2024 von 50,93 % auf 54,99 %.
Hier der Beschluss



Einzahlungen aus der Gewerbesteuer (brutto):
Hier nur Rödermark.

Erstes Quartal 2023: 5.711.067,00 Euro
Zweites Quartal 2023: 5.026.290,00 Euro
Drittess Quartal 2023: 3.654.204,00 Euro
Viertes Quartal 2023: 4.356.907,00 Euro

Erstes Quartal 2024: 3.432.181,00 Euro
Zweites Quartal 2024: 3.744.247,00 Euro
Drittess Quartal 2024:
Viertes Quartal 2024:
Quelle: https://statistik.hessen.de
Hier der Direktaufruf zur Tabelle.

Diese Beträge sind NICHT die Beträge, die der Stadt Rödermark an Gewerbesteuer (netto) verbleiben. Aus diesen Beträgen wird der Gemeindeanteil berechnet. Die an die Stadt überwiesenen Beträge fallen niedriger aus. Berechnunsmethode im jeweiligen Haushaltsplan.

Die Verwaltung rechnet im Jahr 2024 mit ca. 18.630.000,00 Euro (brutto) Einnahmen über die Gewerbesteuer. In 2025 ist der Ansatz 19.840.000 Euro.
[..] Auf dieser Basis wurde der Haushaltsansatz 2024 auf 18.630.000,00 Euro (brutto) festgesetzt. [..] Doppelhaushalt(Entwurf) 2024-2025 Seite 27.
Pro Quartal also ca: 4.657.500,00 Euro (brutto).
Denken Sie daran, dass es sich bei den bei o.g. Quartalszahlen aus der Statistik um die Ausgangszahlen für die Ermittlung der Zahlungen (netto) an die Kommune handelt. Brutto – Gewerbesteuerumlage.
Siehe Gewerbesteuer brutto/netto

Hier ganz Hessen.

Im ersten Halbjahr 2024 haben die hessischen Kommunen Gewerbesteuereinzahlungen von rund 3,6 Milliarden Euro erzielt. Das waren 269 Millionen Euro mehr als im Vorjahreszeitraum (plus 8,1 Prozent). Über die Hälfte der Kommunen (239 von 421) konnte ihr Gewerbesteueraufkommen steigern. Quelle:

Fazit: Sieht nicht gut aus für die Rödermärker Finanzen.


Haushaltsgenehmigung für 2024-2025 liegt vor.

Auf der Webseite der Stadt Rödermark kann man lesen, dass die Haushaltsgenehmigung für den Doppelhaushalt 2024-2025 vorliegt.
Danke für den Hinweis. Das Sahnehäubchen wäre aber, wenn diese Haushaltsgenehmigung auch veröffentlicht wird. Ist ja etwas Positives.

Webseite der Stadt:
Doppelhaushalt 2024/2025 (genehmigt durch die Aufsichtsbehörde am 04.07.2024)
 
Siehe auch
» Landesregierung beschließt Erhöhung der Pro-Kopf-Pauschale für Kommunen


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

In Neu-Isenburg. Weniger Gewerbesteuereinnahmen. Nicht nur in Neu-Isenburg.

Hinweis 08.2024
Irgendwann, in der Zeit nach dem 27.06.2024 bis ??.08.2024 wurde auf der Webseite der Stadt der HaushaltsBESCHLUSS 2024-2025 abgestellt. Die vor Kenntnisnahme genannten Zahlen zum HaushaltsplanENTWURF 2024-2025 werden nicht angepasst. Die wichtigsten Änderungen:
Fehlbetrag Ergebnishaushalt: 5.465.354,00 €
Rücklagen (ord. Ergebnis): Anfang 2024 6.147.000,00 Ende 2024 623,000,00 €.
Erhöhung der Kreisumlage um kolportierte 2.200.000,00 € ist weiterhin nicht aufgeführt.
Kreisumlage 36,32 % Schulumlage 18,67 %. Gesamt: 54,99 %.
Eine Steigerung in 2024 von 50,93 % auf 54,99 %.
Hier der Beschluss



Neu-Isenburg hat, wie auch Rödermark, einen Doppelhaushalt für 2024 und 2025 aufgestellt.

Neu-Isenburg

Das Haushaltsjahr 2024 weist nach Planung
im ordentlichen Ergebnis ein Defizit (Verwaltunmgsergebnis) von 722.519,00 Euro aus.
Bei Aufwendungen von insgesamt: 187.784.162,00 Euro.
Siehe: Haushaltsplan NI. Seite 14

Rücklagen
Zum Ende des Haushaltsjahrs 2024 rechnet man in Neu-Isenburg mit Rücklagen von 59.717.000,00 Euro.
Am Jahresanfang lagen die Rücklagen bei 59.582.000,00 Euro.
Rücklagen einschl. außerordentliches Ergebnis
Siehe: Haushaltsplan NI. Seite 790

Einnahmen Gewerbesteuer geplant
im Jahr 2024: 108.000.000,00 Euro. 2023: 167.000.000,00 Euro.
Laut Op-Online 21.07.2024 reduziert auf 81.000.000,00. Siehe
Siehe: Haushaltsplan NI. Seite 20

Rödermark

In den Haushaltszahlen der Stadt ist die feststehende
Erhöhung der Kreisumlage von ca. 2.200.000,00 Euro noch nicht ausgewiesen.
Das Haushaltsjahr weist nach erster Planung im ordentlichen Ergebnis ein Defizit von 10.182.828,00 EUR (einschl. der gestiegenen Kreisumlage) aus. (7.982.828.000,00 + 2.200.000,00)
Bei Aufwendungen von insgesamt: 85.791.244,00 Euro. Siehe Seite 4

Nach einer Korrektur plant man nun mit einem Defizit von: 7.723.954,00 (5.523.954+2.200.000,00) Siehe

Rücklagen
Zum Ende des Haushaltsjahrs 2024 rechnet man in Rödermark mit Rücklagen von 652.000,00 Euro.
Anfang 2024 lagen die Rücklagen bei 6.678.000,00 Euro.
Rücklagen einschl. außerordentliches Ergebnis.
Siehe: Seite 25

Einnahmen Gewerbesteuer
geplant in 2024 18.630.000,00 Euro.
In 2023 geplant 16.000.000,00 Euro. Siehe Seite 41
Siehe auch
» Quartalsbericht 1. Quartal 2024. Anstatt einer Verbesserung eine Verschlechterung?



Bericht bei OP-Online 12.07.2024

[..] Somit fehlen, Stand derzeit, rund 27 Millionen Euro im Stadtsäckel. Nach Abzug von reduzierten Umlagezahlungen müsse er aktuell von einem Haushaltsdefizit von 24 Millionen ausgehen.[..] Wenn es bei dem Negativ-Trend bleibt, „dann bleibt uns wohl nichts anderes übrig, als an unsere Rücklagen zu gehen“[..] Quelle: OP-Online.de

Stand heute. In Gegensatz zu Neu-Isenburg hat Rödermark nicht die Mittel, einen ausgeglichenen Haushalt durch Rückgriff auf Rücklagen zu erreichen.

Wie reagiert man in NI?
Wie man auch in der Offenbach Post lesen kann, stellt der Neu-Isenburger Kämmerer fest, dass man recht gut auf großem Fuß gelebt hat und es so nicht weitergehen muss.

Und in Rödermark?
 


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Protokoll BUSE 26.06.2025. Wer ist mit „Rügemer“ gemeint?

Im Protokoll zur BUSE-Sitzung wird auch der städtebauliche Vertrag mit „Rügemer“ aufgeführt.

Rügemer ist weiterhin zum Rücktritt berechtigt, wenn infolge des Verlaufes der zur Erschließung des Plangebietes neu zu erstellenden, von Ost nach West verlaufenden Erschließungsstraße eine Zweiterschließung des Betriebsgeländes von Rügemer an der Messenhäuser Straße 42 (Gemarkung Urberach Flur 7, Flurstück 251/16) stattfindet und Rügemer für diese Zweiterschließung zu Erschließungsbeiträgen herangezogen werden kann.“

Meine Frage? Wer ist mit Rügemer gemeint. Ist ein Herr Jörg Rügemer oder die Rügemer GmbH gemeint? Für mich ist durch das Weglassen der Anrede in einem Protokoll nicht gerade eine höfliche Form gewählt worden, sondern eher eine abwertende.

Meine Frau sagt: „Das gehört sich nicht!“
Siehe auch
» Protokoll HFuW 27.06.2025
» Protokoll BUSE 26.06.2025
» Protokoll FSIK 25.06.2025


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Zahlen von A bis Z Finanzen in Hessen


Hinweis 08.2024
Irgendwann, in der Zeit nach dem 27.06.2024 bis ??.08.2024 wurde auf der Webseite der Stadt der HaushaltsBESCHLUSS 2024-2025 abgestellt. Die vor Kenntnisnahme genannten Zahlen zum HaushaltsplanENTWURF 2024-2025 werden nicht angepasst. Die wichtigsten Änderungen:
Fehlbetrag Ergebnishaushalt: 5.465.354,00 €
Rücklagen (ord. Ergebnis): Anfang 2024 6.147.000,00 Ende 2024 623,000,00 €.
Erhöhung der Kreisumlage um kolportierte 2.200.000,00 € ist weiterhin nicht aufgeführt.
Kreisumlage 36,32 % Schulumlage 18,67 %. Gesamt: 54,99 %.
Eine Steigerung in 2024 von 50,93 % auf 54,99 %.
Hier der Beschluss


Im ersten Quartal 2024 sank die Einzahlungen der Gewerbesteuer dramatisch. Im Vergleich zum 1. Quartal 2023 von 5.711.067,00€ auf 3.432.181,00€.
Dramatisch auch deshalb, weil man im Haushalt für 2024 bei den Gewerbesteuereinnahmen (auf der Grundlage 18 Mio. in 2023. Seite 27) mit einem Zuwachs von 3,5% und im Jahr 2025 mit 6,5% gerechnet hat.
Einzahlungen der Gewerbesteuer jeweils 1. Quartal
2020 3.650.010,00
2021 3.679.769,00
2022 3.337.841,00
2023 5.711.067,00
2024 3.432.181,00

Wenn für das Jahr 2023 auf einen Sondereffekt (z.B. Corona) verweist wird, muss man die außergewöhnlich hohe Steigerung auf die Jahre 2020 bis 2023 verteilen.

Diese Beträge sind NICHT die Beträge, die der Stadt Rödermark an Gewerbesteuer verbleibt. Aus diesen Beträgen wird der Gemeindeanteil berechnet. Die an die Stadt überwiesene Beträge fallen niedriger aus. Berechnunsmethode im jeweiligen Haushaltsplan.

Hoffen wir auf einen Einmaleffekt. Wenn nicht, sieht es zappenduster aus mit Rödermarks Finanzen.


INHALT

  • Anteile der hessischen Gemeinden an Gemeinschaftsteuern 2023 (letzte Aktualisierung: 27.03.2024)
  • Anteile der hessischen kreisfreien Städte und Gesamtkreise an Gemeinschaftsteuern 2023 (letzte Aktualisierung: 27.03.2024)
  • Ein- und Auszahlungen der Kernhaushalte der hessischen Gemeinden und Gemeindeverbände 2015 bis 2023 (letzte Aktualisierung: 27.03.2024)
  • Einzahlungen aus der Gewerbesteuer (brutto) der hessischen Gemeinden 2020 bis 2024 (quartalsweise)
  • Einzahlungen aus der Gewerbesteuer (brutto) der hessischen Gemeinden 2019 bis 2023 (halbjährlich)
  • Einzahlungen aus der Gewerbesteuer (brutto) der hessischen Gemeinden 2020 bis 2024 Quartals-, Halbjahres- und Jahressummen (letzte Aktualisierung: 03.05.2024)
  • Einzahlungen aus der Gewerbesteuer der hessischen Gemeinden Brutto-Umlage-Netto 2010 bis 2023 (letzte Aktualisierung: 03.04.2024)
  • Einzahlungen aus der Grundsteuer A der hessischen Gemeinden 2015 bis 4. Quartal 2023 (letzte Aktualisierung: 03.04.2024)
  • Einzahlungen aus der Grundsteuer B der hessischen Gemeinden 2015 bis 4. Quartal 2023 (letzte Aktualisierung: 03.04.2024)
  • Finanzierungssalden der Kernhaushalte der hessischen Gemeinden und Gemeindeverbände 2014 bis 2023 (letzte Aktualisierung: 22.03.2024)
  • Finanzstatistische Kennzahlen der Kernhaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände in Hessen 2013 bis 2018
  • Realsteuerhebesätze der hessischen Gemeinden 1. bis 4. Quartal 2023
  • Realsteuerhebesätze der hessischen Gemeinden jeweils am Ende des 4. Quartals 2013 bis 2023 (letzte Aktualisierung: 18.03.2024)
  • Realsteuerkraft und -anspannung der hessischen kreisfreien und kreisangehörigen Städte sowie Gemeinden nach Landkreisen 2000 bis 2019 (letzte Aktualisierung: 10.03.2021)
  • Realsteuervergleich in Hessen – Indikatoren für die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Gemeinden im Jahr 2019
  • Steuereinzahlungen der hessischen Gemeinden 2014 bis 2023 (letzte Aktualisierung: 27.03.2024)
  • Steuereinzahlungen je Einwohnerin und Einwohner der hessischen Gemeinden 2023 (letzte Aktualisierung: 26.03.2024)

  • Finanzvermögen der Kernhaushalte der hessischen Gemeinden und Gemeindeverbände 2021 und 2022 (letzte Aktualisierung: 19.09.2023)
  • Neuverschuldung der hessischen Gemeinden und Gemeindeverbände am 31.12.2022 (letzte Aktualisierung: 01.08.2023)
  • Schulden der Kernhaushalte der hessischen Gemeinden und Gemeindeverbände am 31.12.2022 (letzte Aktualisierung: 03.08.2023)
  • Quelle: https://statistik.hessen.de/unsere-zahlen/finanzen


    » Weitere Statistiken


    Rödermark intern
    Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
    Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.
     
    Siehe auch
    » Gewerbesteuer im zweiten Quartal weiterhin auf niedrigem Niveau.

    Rechenzentren in Rödermark?

    FDP beantragt Prüfung:
    Ansiedlung von Rechenzentren in Rödermark?
    Liberale sprechen sich für Rechenzentren am Urberacher Umspannwerk aus!

    Frankfurt besitzt mit DE-CIX einen der bedeutendsten Internetknotenpunkte der Welt. Ständig steigende Datenmengen benötigen Speicherkapazitäten, Cloud-Computing ist mittlerweile Standard und die aufkommenden KI-Anwendungen benötigen weitere riesige Mengen an Rechenkapazitäten. Diese Kapazitäten werden in Rechenzentren gebündelt, die im besten Falle sehr kurze Wege zu den Internetknotenpunkten haben.

    Das Rhein-Main-Gebiet ist Standort von 50 % aller Groß-Rechenzenten in Deutschland und die am schnellsten wachsende Rechenzentrumsregion in ganz Europa. Nachdem die Stadt Frankfurt bereits über 20 Rechenzentren aufweist und keine Flächen mehr für den weiteren Ausbau zur Verfügung stehen, suchen die Betreiberfirmen Flächen im Umland. Allein im Kreis Offenbach sind sechs Rechenzentren aktuell in der Planung bzw. im Bau, für weiteresieben bestehen Anfragen oder sie sind bereits in der Vorplanung.

    Rechenzentren stellen eine enorme Herausforderung für die kommunale Strominfrastruktur dar. Für die Rechenzentren in Dietzenbach und Heusenstamm müssen beispielsweise zuerst millionenteuer Strom-Erdleitungen von umliegenden Umspannwerken verlegt werden.

    Rödermark besitzt mit dem Amprion-Umspannwerk am Ortsrand von Urberach einen bedeutenden Energieknotenpunkt. „Es drängt sich“, so FDP-Parteivorsitzender Hans Gensert, „daher doch die Frage auf, warum Rechenzentren nicht zuerst dort gebaut werden, wo die Energie bereits vorhanden ist und folglich nur sehr kurze Kabeltrassen mit überschaubarem Umwelteingriff verlegt werden müssen und die beeinträchtigenden Emissionen naturgemäß im allgemeinverträglichen Rahmen bleiben?“.

    „Die FDP spricht sich grundsätzlich sehr für die Ansiedlung von Rechenzentren in Rödermark aus und hat deshalb“, führt FDP-Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger weiter aus, „zur nächsten Stadtverordnetenversammlung einen entsprechenden Antrag zur eingehenden Prüfung der Ansiedlung von Rechenzentren in Rödermark gestellt. Der Magistrat soll dazu in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung alle möglichen Herausforderungen sowie (rechtlichen) Bedingungen im Zusammenhang mit dem Ziel, Rechenzentren in Rödermark anzusiedeln, überprüfen und dazu im Fachausschuss öffentlich berichten.“ Auch die naturgemäß anfallende Abwärme bei Rechenzentren und deren ökologisch sinnvolle Nutzung (Stichwort: „Nahwärmekonzept“) ist aus Sicht der FDP ein wesentliches Prüfungs- und Bewertungskriterium.

    Siehe auch
    » IHK-Geschäftsführer Quidde zu geplanten Rechenzentren in Maintal und Schöneck
     


    Rödermark intern
    Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
    Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.