Rödermark. Etwas zur Odenwaldstraße.

Zu dem Thema Odenwaldstraße bald wieder Rennstrecke?
 
Die Webseiten der Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung (HSVV) sind nicht mehr zu erreichen.

 
Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung (Die Webseiten der Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung sind nicht mehr zu erreichen.)
 Nichtförderfähige Sammel-, Quartier- und Gewerbestraßen

Nicht förderfähig sind grundsätzlich dagegen Straßen:
» ohne überörtliche Verbindungsfunktion,
 
» Straßen in Gewerbe- und Industriegebieten, die ausschließlich oder überwiegend der inneren Verkehrserschließung des Gebietes dienen.
 
» ohne Einrichtungen mit zentralörtlicher Funktion, die am Ortsrand enden oder dort in Feldwege übergehen,
 
» in kleineren Ortschaften, die in geringer Entfernung weitgehend parallel zu klassifizierten Straßen verlaufen oder als Schleichweg zur Umgehung klassifizierter Straßen genutzt werden (Ausnahme: die Straße hat eine wichtige Funktion als Umleitungsstrecke oder erfüllt die Kriterien der förderfähigen Straßentypen),
 
» mit Zielen außerhalb der Bebauung, die zu Ausflugszielen, kulturellen Einrichtungen, Sportstätten führen, deren Einzugsgebiet auf die Kommune oder deren Nachbarorte beschränkt ist (z.B. Waldparkplätze, Grillplatz, Ausflugslokale mit geringem Einzugsbereich)
 
» Tempo 30-Zonen (Zonenschilder) oder Verkehrsberuhigte Bereiche nach StVO

3.7.5.4 Unvereinbarkeit von Tempo 30 – Zonen, Verkehrsberuhigte Bereiche
Der Einrichtung von Tempo-30-Zonen liegt ein flächenhafter Ansatz nach der Straßenverkehrsordnung zugrunde, der in Wohngebieten die Erhöhung der Verkehrssicherheit bewirken soll. In Gewerbe- und Industriegebieten ist die Einrichtung nicht zugelassen. Die Anordnung soll auf Grundlage einer flächenhaften Verkehrsplanung der Gemeinde erfolgen, in deren Rahmen zugleich das innerörtliche Vorfahrtsstraßennetz festgelegt wird. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen), noch auf weitere Vorfahrtsstraßen erstrecken.
Die Einbindung einer Straße in eine Tempo-30-Zone führt zwingend dazu, dass es sich nicht um eine verkehrswichtige innerörtliche Straße handeln kann. Folglich darf eine Verkehrsinfrastrukturförderung nicht erfolgen bzw. müssen bereit gestellte Fördermittel im Rahmen der Zweckbindung zurückgefordert werden, wenn diese Ausschilderung nachträglich eingerichtet wird.
Im Unterschied zur Unvereinbarkeit von Tempo-30-Zonen und der Verkehrsinfrastrukturförderung ist die Anordnung von ZEICHEN 274 (zulässige Höchstgeschwindigkeit), z.B. im Bereich von Querungsstellen im Zuge von Schulwegen oder anderen punktuellen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, nicht förderschädlich.
Auch die Ausweisung einer Straße zum „Verkehrsberuhigten Geschäftsbereich“ ist nicht förderfähig. Gemäß der STVO wird der „verkehrsberuhigte Geschäftsbereich/Tempo 20-Zone“ den Zonengeschwindigkeiten zugeordnet (entsprechend der Einrichtung von Tempo-30-Zonen, ZEICHEN 274.1 und 274.2). Die Einbindung einer Straße in eine geschwindigkeitsreduzierte Zone bedeutet daher, dass es sich nicht oder nicht mehr um eine verkehrswichtige innerörtliche Straße handelt. Folglich sind die so ausgeschilderten Straßen nicht förderfähig, müssen ggf. bereit gestellte Fördermittel zurückgefordert werden.
Ist eine Straße oder eines Straßenabschnittes als „Verkehrsberuhigter Bereich“ (STVO ZEICHEN 325, ZEICHEN 326) ausgewiesen, handelt es sich ebenfalls nicht um eine verkehrswichtige innerörtliche Straße, so dass im Rahmen der Verkehrsinfrastrukturförderung keine Zuwendungen gewährt werden können.
 

Die gesamten Dokument können Sie hier downloaden: Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung
Die Links befinden sich auf der angewählten Seite oben rechts unter Downloads.
 
30-er Zone und zulässige Höchstgeschwindigkeit 30
Aus wikipedia:
Tempo-30-Zonen, die dort amtlich Tempo 30-Zone[3] heißen, können in Deutschland auf der Basis des § 45 Abs. 1c der StVO eingerichtet werden. Der Beginn der Zone wird mit Zeichen 274.1 und das Ende der Zone mit Zeichen 274.2 gekennzeichnet. Nach § 45 Abs. 1c StVO ist die Vorfahrt innerhalb einer Tempo-30-Zone grundsätzlich durch die Regel „Rechts vor links“ festgelegt (§ 8 StVO), für ältere ampelgeregelte Einmündungen besteht jedoch Bestandsschutz. In Tempo-30-Zonen dürfen darüber hinaus keine benutzungspflichtigen Radwege ausgewiesen werden. Seit dem 1. Februar 2001 müssen in Deutschland Tempo-30-Zonen nicht mehr durch Hindernisse auf der Fahrbahn angekündigt werden. Mit der neu eingeführten Vorschrift des § 39 Abs. 1a StVO wurde festgelegt, dass der Autofahrer innerhalb geschlossener Ortschaften abseits der Vorfahrtstraßen mit der Anordnung von Tempo-30-Zonen jederzeit zu rechnen hat.
Quelle: Wikipedia


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Odenwaldstraße bald wieder Rennstrecke?

Gestern bei der Stadtverordnetenversammlung wurde bekanntgegeben: „Es gibt ein Problem mit den geleisteten Zuschüssen in Höhe von ca. 1,1Mio Euro für die Erneuerung von 3 Straßen (Oderwaldstraße, Freiherr-vom Stein-Straße und Babenhäuser Straße) in Rödermark.„

Bei der Odenwaldstraße geht es um 500.000 Euro.
 
Das könnte z.B. mit der Odenwaldstraße passieren.
 
» Kompletter Rückbau der 30-Zone und Abschaffung der Vorfahrtregel „rechts vor links“
 
» Die Stadt Rödermark bezahlt den Zuschuss (bei der Odenwaldstraße 500.000 insges. ca. 1.1 Mio Euro zurück)
 
» Die Begründung der Stadt Rödermark zu dem ergangenen Bescheid wird akzeptiert. Und alles bleibt wie es ist.
 
 
Der Stadt Rödermark trifft keine Schuld. Zu dem damaligen Zeitpunkt gab es laut Bürgermeister Kern die jetzt angemahnten Bedingungen nicht.
Satz gestrichen. Siehe Rödermark. Zuschüsse für den Straßenbau

Man kann nur hoffen, dass hier die Vernunft zum Wohle der Bürger und Verkehrssicherheit siegen wird. Der finanzielle Aufwand für den Rückbau (damit man die Zuschüsse nicht zurückerstatten muss) dürft die Stadtkasse ganz ordentlich belasten und heute sicher ausgewiesene Schulwege verlaufen dann wieder auf einer Rennstrecke.

Wenn die Begründung der Stadt Rödermark nicht akzeptiert wird und wir die Straßen in dem jetzigen Zustand belassen, haben die Rödermärker ca. 1.1 Mio zu zahlen.

Sicherlich werden die in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Parteien auf Ihren Webseiten mehr zu diesem Thema schreiben und die Anlieger der betroffenen Straßen mit weiteren Informationen versorgen.


 
Damit Sie es einfacher haben, hier die Links zu den Parteien:
CDU CDU-Rödermark.
AL/Die Grünen AL-Die Grünen.
SPD-Rödermark SPD-Rödermark.
FDP-Rödermark FDP-Rödermark
Freie Wähler Freie Wähler
 
Nachtrag 25.06.2011
Lesen Sie diesen Artikel hier. Ein Dokument der Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Forststraße vor der Sanierung.

Jetzt scheint es ja für die Forststraße einen Termin für den Beginn der Bauarbeiten zu geben. Zwei Punkte fallen in dem Beitrag der Offenbach-Post aber auf und sollten zum Nachdenken anregen.
 
» Es wird ein Kreisel gebaut. Hoffentlich sind da andere Planer am Werk wie bei dem Kreisel am Friedhof. ( Nachtrag: Siehe Rödermark Forststraße. Der Kreisel kommt nicht.)
 
» Anliegerbeiträge fallen nicht an. Das gibt eigentlich mehr zu denken. Bei Straßensanierungen wurde bisher nicht erwähnt, dass

Anliegerbeiträge NICHT anfallen.

Warum wird das explizit erwähnt?
Sind schon Pläne für Straßenbeiträge bei zukünftigen Projekten vorhanden?
Wann und für welches Vorhaben müssen die ersten Anlieger in Rödermark TAUSENDE EURO (nach oben offene Beitragsskala *1) an Straßenbeitrag zahlen?
 
Lesen Sie auch die Kommentare zu diesem Artikel.
 

Ich hoffe ja auch, dass die Planer dem Eppertshäuser Beispiel ( DSL-Netz ist ein löchriges ) bezügl. der vebuddelten Leerrohre folgen werden.
 
Bezügl. Straßenbeitrag bzw. Straßenbeitragssatzung lesen Sie diese Artikel hier. 
 
 
Straßenbeitrag. Letztmalig im Sitzungskalender zu finden.
22.04.2010 – 40. öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Antrag der CDU und SPD

Der Magistrat wird beauftragt, schnellstmöglich zu prüfen und darüber zu berichten, unter welchen Bedingungen und konkreten Maßnahmen der Erlass einer Straßenbeitragssatzung für die Stadt Rödermark abgewendet oder verhindert werden kann.

29.06.2010 36. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark. Straßenbeitragssatzung.

Die Inkraftsetzung einer Straßenbeitragssatzung befindet sich derzeit in der politischen Diskussion. Zur Umsetzung wird zunächst keine Aussage getroffen.

 
 
*1) »Nach oben offen« ist schon richtig, weil Werte oberhalb 50.000 Euro (zum Glück) noch nicht gezahlt wurden. 😉 🙁
 
Nachtrag 18.01.2011
Siehe: Ausschreibung Forststraße


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.