Kommende Sitzungsrunde der Stadtverordneten. U.a. FNP und Kunstrasen.

Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
25.11.2025.
FNP = Flächennutzungsplan Siehe

Im Rahmen der Offenlage nach dem Raumordnungsgesetz (ROG) 2008 sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach dem Baugesetzbuch (BauGB) innerhalb des Aufstellungsverfahrens des Regionalplans Südhessen (RPS) sowie des Regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP) mit integriertem Landschaftsplan für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main gibt die Stadt Rödermark fristgerecht eine Stellungnahme zu folgenden Vorranggebietsflächen Siedlung sowie Industrie und Gewerbe ab:
 
Nördlich Alter Seeweg“ (A.1)
Fläche für den Gemeinbedarf, Planung „Nördlich Alter Seeweg“ (A.2)
Planung „Östlich Spessartring“
Wohnbaufläche, Planung „Nördlich Rodaustraße“
Nördlich Germania“ (B.1)
Wohnbaufläche, Planung „Steckengarten
Östlich Seligenstädter Straße/ In der Dreispitze
Hainchesbuckel
Nördlich Rodaustraße
Gesamter Text unter: https://www.roedermark.sitzung-online.de


Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
27.11.2025. Siehe

Die Stadt Rödermark beteiligt sich an dem Interessenbekundungsverfahren im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ – Projektaufruf 2025/2026 für ein Projekt der Turnerschaft e.V. 1895 – den Umbau eines Naturrasenspielfeldes in ein Kunstrasenspielfeld.
Gesamter Text unter: https://www.roedermark.sitzung-online.de

Dto. Germania


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Veröffentlicht unter Stavo

Reduzierung auf Anwesenheit

Gestern bei der Sitzung HFuW (Finanzausschuss) eine interessante Aussage eines Stadtverordneten im Zusammenhang mit der Spielautomatensteuer

Sinngemäß. „Wir sind allen Ehrenamtler und keine Finanzexperten. Wir verlassen uns ganz auf die Fachleute der Verwaltung“

Trifft das auch auf andere Sachgebiete zu?

 
Siehe auch


» FDP zum Haushaltssicherungskonzept bei der Stavo am 10.02.2026
» Bericht zum 3.Quartal 2025


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Veröffentlicht unter Stavo

Anlage Rodaugärten (1975) aka Park Rilkestraße

Am 22.10.2025 Thema im Bauausschuss (BUSE).

» Park Rilkestraße
 
Siehe auch
» 300 Millionen Euro Soforthilfe für Hessens Kommunen noch 2025
» Soforthilfe für Hessens Kommunen noch 2025


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Veröffentlicht unter Stavo

Mehr Klarheit in den Finanzen: FDP pocht auf mehr Transparenz

Der Magistrat der Stadt Rödermark wird aufgefordert, analog zum langjährigen bewährten Verfahren im Kreistag des Kreises Offenbach, zu jeder turnusmäßigen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss einen „Bericht des Magistrates zur Haushaltskonsolidierung und zum Controlling vorzulegen. Quelle

Diese Aufforderung an den Magistrat wird wie folgt begründet:
Die Haushaltslage der Städte und Gemeinden landauf, landab ist schlecht bis erschreckend. Für die Kommunalpolitik ist es daher elementar wichtig, regelmäßig bezüglich der aktuellen (Haushalts-)Zahlen „up-to-date“ zu sein. Altbekannte Jahresabschlüsse und gewohnte, allgemeine Quartalsberichte sind vor dem Hintergrund der aktuellen finanziellen Herausforderungen nicht mehr ausreichend – weder zeitlich noch inhaltlich. Dank der aktuellen Software in den städtischen Finanzverwaltungen sind verschiedene Arten von Berichten sehr unkompliziert erstellbar und können damit einen großen Beitrag zur Transparenz leisten. Quelle

Spannend wird es, wenn CDU und AL/Die Grünen gefragt werden, ob sie diesem Antrag zustimmen, der den Bürgerinnen und Bürgern sicherlich mehr Einblick in die Haushaltslage liefern könnte.

Leider hat die FDP nicht gefordert, dass diese –sehr unkompliziert erstellbare – Information unverzüglich bereitgestellt wird, also schon zur letzten Sitzung der Stadtveordneten im Dezember 2025.
Allerdings könnte man auf diese Informationen in der letzten Stadtverordnetenversammlung verzichten, wenn in dieser Sitzung der Haushaltsplanentwurf 2026 vorgelegt wird.

» Jahresabschluss 2024
» Bericht zum 3. Quartal 2025
 
#Kommunalwahl2026
Kommunalwahl 2026


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Anzahl der Einwohner. Bedarf.

Warum ist die Einwohnerzahl wichtig?

Die amtlichen Einwohnerzahlen des Zensus mit den vom Einwohnermeldeamt Rödermark erfassten Zahlen stimmen, wie bei vielen anderen Städten und Gemeinden nicht überein. Zahlreiche Kommunen haben bereits Klage gegen die fehlerhafte Bewertung eingereicht oder bereiten eine Klage vor. Quelle

Würden die Einwohnerzahlen dem jeweils gültigen Zensus entsprechen, wären das die Zahlen aus dem Jahr 2011. Bei der Schlüsselzuweisung (KFA) würde man bis 2026 für Rödermark wohl mit einer Einwohnerzahl von 26.262 rechnen. Quelle


Die Zahlen aus dem Zensus werden fortgeschrieben.

Werfen wir aber einmal einen Blick in die Haushalte 2019, 2022 und 2024 unter Schlüsselzuweisung (KFA)
 
2019
Diese wird für das Jahr 2019 auf Basis der Einwohnerzahl zum 31.12.2017. Seite 27
Einwohnerzahl 31.12.2017 27.838 Seite 86
 
2022
Diese wird für das Jahr 2022 auf Basis der Einwohnerzahl zum 31.12.2020 Seite 27
Einwohnerzahl 31.12.2020 28.243 Seite 90
 
2024
Diese wird für das Jahr 2024 auf Basis der Einwohnerzahl zum 31.12.2022 Seite 28
Einwohnerzahl 31.12.2022 28.723 Seite 90
 
Im März 2025 hat die Bevölkerungsfortschreibung auf Basis Zensus 2022 mit der Veröffentlichung des Berichtsmonats 11/2024 die gleiche Aktualität erreicht wie die Bevölkerungsfortschreibung auf Basis Zensus 2011. Es erfolgt danach keine weitere Fortschreibung auf Basis Zensus 2011. Quelle
 
Zu diesem Zeitpunkt (11/2024) war der Doppelhaushalt 2024/2025 bereits verabschiedet. Ich gehe davon aus, dass erst im Haushalt 2027 die Zahlen aus dem Zensus 2022 (781 Einwohner weniger) (28.645) berücksichtigt werden. Es könnte jedoch auch bereits eine Fortschreibung geben, sodass die Bevölkerungszahl gestiegen ist: 28.645 + xx.

Die Zahlen aus dem Zensus 2011 werden angepasst.
Dementsprechend kann man sich vorstellen, dass die Einwohnerzahl (28.645) aus dem Zensus 2022 mittlerweile nicht mehr aktuell ist.
 
Aktuell haben die Einwohnerzahlen auf Basis des Zensus 2022 noch keine Auswirkungen auf den kommunalen Finanzausgleich. Für die Berechnung der Schlüsselzuweisung für das Jahr 2026 werden (letztmalig) die fortgeschriebenen Einwohnerzahlen auf Basis des Zensus 2011 verwandt. Siehe.

Aber warum ist die Einwohnerzahl so wichtig?
Für die Ermittlung der Zahlungen aus dem Kommunalen Finanz Ausgleich wird zunächst die Steuerkraft der Kommune ermittelt. Diese entspricht der Summe der Steuereinnahmen der Stadt. Von diesem Betrag wird dann der ermittelte Bedarf der Kommune abgezogen.
 
Nehmen wir an, die Summe der Steuereinnahmen beträgt: 46.776.983 €. Das bedeutet: Wenn Rödermark eine Steuer (z. B. Spielapparatesteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer) erhöht (Nivellierungssatz beachten3), steigt die Steuerkraft der Kommune und die Schlüsselzuweisung (KFA) sinkt.

Den Bedarf für jeden Einwohner einer Kommune kann man der Antwort der Verwaltung auf eine entsprechende Frage entnehmen: Bedarf 1.780,72. Ich gehe einmal davon aus, dass der Gewichtungsfaktor2 (130) hier noch nicht berücksichtigt ist. Gehen wir also von einem Bedarf von (1780,72*1,3) 2.314,94 aus.

Jetzt kommt die Einwohnerzahl ins Spiel.
Die Anzahl der Einwohner wird mit dem Bedarf pro Einwohner multipliziert. Bedarf*Einwohner:
 
2.314,94 * 28.723 = 66.492.021
2.314,94 * 28.645 = 66.311.456 (Bespiel 28.645 Einwohner)
 
Die Steuerkraft von 46.776.983 ist der Betrag (Steuerkraft), den die Kommune zur Deckung des Bedarfs zusteuern kann. Der Rest sollte über Schlüsselzuweisungen (KFA) ausgeglichen werden.
 
Einwohner 28.723
2.314,94 * 28.723 = 66.492.021 Bedarf
66.492.021 ist Bedarf bei (1.780 + Gewichtungsfaktor) = 2.314,94
46.776.983 ist die Steuerkraft der Kommune
19.715.038 Finanzlücke.
Schlüsselzuweisung aus dem KFA voraussichtlich 15.865.847. Das ergibt dann eine Deckungslücke von 3.849.192
 
Einwohner 28.645 Siehe
2.314,94 * 28.645 = 66.311.456 Bedarf.
66.311.456 ist Bedarf bei (1.780 + Gewichtungsfaktor) = 2.314,94
46.776.983 ist die Steuerkraft der Kommune
19.534.473 Finanzlücke sinkt bei weniger Einwohner, da weniger Bedarf.
Da sich auch die Schlüssenzuweisung (KFA) verändert hätte, kann die Deckungslücke nicht errechnet werden.
66.492.021 – 66.311.456 = 180.565,00

Laut Antwort der Verwaltung dürfte der Verlust bei 180.000,00 € liegen.
 
Sie sehen, dass die Einwohnerzahl den Bedarf und damit auch die Schlüsselzuweisung beeinflusst.

Wichtig für die Beispielrechnung
Es ist wichtig, dass sich nur die Einwohnerzahl ändert. Steuerkraft, Bedarf pro Einwohner und Gewichtungsfaktor müssen unverändert bleiben.

1 278 weniger bei op-online.
78 weniger die Antwort der Verwaltung.
2 Rödermark ist Mittelzentrum. für die Untergruppe der Mittelzentren und Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums, die keine Sonderstatus-Städte sind: 130 Prozent Siehe §19
3Nivellierung.
Unter dem Nivellierungshebesatz. Steuerkraft wird nach oben „hochgerechnet“. So, als hätte sie den höheren Hebesatz.
Über dem Nivellierungshebesatz. Die Steuer wird „gedeckelt“. Das heißt, es wird nur der Nivellierungshebesatz angesetzt.
 


Das Alsfelder Urteil kann als formal umgesetzt angesehen werden, da der Gesetzgeber den KFA auf ein bedarfsorientiertes System umgestellt hat. Ob diese Umsetzung den Vorgaben des Urteils inhaltlich vollständig gerecht wird, ist eine davon zu unterscheidende Frage.


Siehe auch
» Weniger Einwohner kosten Hessen mehrere Millionen
» Umstellung auf die Ergebnisse des Zensus 2022
» Zensus 2022. Rödermarks Bevölkerung sinkt.
» Kommunaler Finanzausgleich und Finanzierungslücke
 
#Alsfelder Urteil #umgesetzt