Giffey appelliert an Länder, Gebühren zu erlassen

Kita-Ausbau. Gemeinden warten auf Hilfe
Kita-Ausbau. Gemeinden warten auf Hilfe

Giffey appelliert an Länder, Gebühren zu erlassen

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hat an Länder und Kommunen appelliert, Eltern wegen der Corona-Krise die Kitagebühren sofort zu erlassen. „Wir müssen Eltern helfen, mit ihren Einkommenseinbußen klarzukommen, und dürfen sie nicht auch noch mit Gebühren für nicht erbrachte Leistungen belasten, weil die Kita geschlossen werden musste“, sagte Giffey im Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ). „Hier brauchen wir pragmatische und schnelle Lösungen.“[..] Quelle: rtl.de



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Eltern mit Verdienstausfällen können Anspruch auf Zusatzleistung prüfen

Notfall KIZ. Bildquelle:https://www.bmfsfj.de/kiz
Notfall KIZ. Bildquelle:https://www.bmfsfj.de/kiz

Hilfe für Eltern in der Corona-Zeit:
Ministerin Giffey startet NOTFALL-KIZ

Eltern mit Verdienstausfällen können Anspruch auf Zusatzleistung prüfen
Die Ausbreitung des Corona-Virus‘ stellt viele Familien vor große organisatorische und finanzielle Probleme: Eltern müssen wegen Kita- und Schulschließungen die Betreuung ihrer Kinder selbst organisieren, können ihrer Arbeit nicht in vollem Umfang nachgehen, sind in Kurzarbeit oder haben wegen ausbleibender Aufträge gravierende Einkommenseinbußen. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey startet deshalb einen Notfall-KiZ für Familien mit kleinen Einkommen.

Die bereits bestehende Familienleistung Kinderzuschlag, kurz KiZ, unterstützt Familien, in denen der Verdienst der Eltern nicht für die gesamte Familie reicht. Der Wirkungsbereich des Kinderzuschlags wurde im vergangenen Jahr mit dem Starke-Familien-Gesetz ausgedehnt, etwa 2 Millionen Kinder sind anspruchsberechtigt, weil ihre Eltern kleine Einkommen haben. Pro Kind kann das monatlich bis zu 185 Euro zusätzlich bedeuten.

Bisher war das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate die Berechnungsgrundlage. Für den Notfall-KiZ wird nun der Berechnungszeitraum deutlich verkürzt. Ab April müssen Familien, die einen Antrag auf den KiZ stellen, nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen, sondern nur das Einkommen des letzten Monats vor der Antragstellung. Diese Regelung soll befristet bis zum 30. September 2020 gelten.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey:
„Für viele Familien im Land sind Verdienstausfälle derzeit eine existenzielle Sorge. Dieses Problem ist keine reine Privatsache, es braucht auch die Unterstützung des Staates. Deshalb machen wir den Kinderzuschlag leichter zugänglich und öffnen ihn kurzfristig für diejenigen, die jetzt erhebliche Einkommenseinbrüche haben. Damit helfen wir Familien in krisenbedingten Lebenslagen ganz konkret. Eltern sollten deshalb prüfen, ob sie Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. Die Beantragung geht ganz einfach online unter www.notfall-kiz.de. Wir schaffen damit ein Schutzschild für die Familien: Neben dem Kurzarbeitergeld, das für Familien höher ausfällt als für Kinderlose, und den Regelungen zur Entgeltfortzahlung bei geschlossener Kita oder Schule ist der KiZ ein wichtiger Baustein für die Familien im Schutz vor den Corona-Folgen.“

Weitere Informationen zum KiZ
Die Berechnungsgrundlage für den KiZ wird vom 01.04.2020 bis zum 30.09.2020 das Einkommen des jeweils letzten Monats vor Antragsstellung, nicht mehr der Durchschnitt der vergangenen sechs Monate. Antragsteller belegen ihr Einkommen anhand der Einkommensbescheinigung des Monats vor Antragstellung.

Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine Leistung für Eltern, die zwar für sich selbst genug verdienen, deren Einkommen aber nicht oder nur knapp für ihre gesamte Familie reicht. Die Familien werden mit bis zu 185 Euro pro Kind monatlich unterstützt, damit die Kinder besser gefördert werden und Kinderarmut vermieden wird. Mit der zweiten Stufe des Starke-Familien-Gesetzes, das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, besteht für noch mehr Familien Anspruch auf diese wichtige Leistung.

Durch den „Kinderzuschlag Digital“ ist der Zugang zu der Leistung schneller und unbürokratischer geworden. Das ist in Zeiten der Corona-Verbreitung besonders wichtig, weil die Eltern den Antrag nicht persönlich in der Familienkasse abgeben müssen. Ein Online-Antragsassistent spart mit zahlreichen Komfortfunktionen den Gang zur Behörde und unterstützt Eltern bei der Antragstellung.

Informationen zum Notfall-KiZ finden Sie hier:
www.notfall-kiz.de

Eltern und andere Interessierte finden hier Informationen zur Beantragung und können zudem prüfen, ob sie die Voraussetzungen erfüllen:
www.kinderzuschlag.de

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter:
www.infotool-familie.de
www.familienportal.de

Quelle: bmfsfj.de

Auszug aus der Satzung über die Betreuung von Kindern.

Kita-Ausbau. Gemeinden warten auf Hilfe
Kita-Ausbau. Gemeinden warten auf Hilfe

Auszug aus der Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark

§6 Betreuungszeiten …
(4) Die Tageseinrichtung für Kinder kann aus folgenden Gründen und in folgenden Zeiträumen geschlossen werden:
a) während der gesetzlich festgesetzten Sommerferien in Hessen für drei Wochen,
b) in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr,
c) wegen Streiks, Fortbildungsmaßnahmen des Personals, Betriebsausflug, krankheitsbedingten Personalausfällen, bei bestehenden Gesundheitsgefährdungen, höherer Gewalt und vergleichbaren Gründen.
5) Die Kostenbeiträge sind während der Schließungszeiten weiter zu zahlen. Es gibt auch für unerwartete Schließungen z.B. wegen Streiks keinen Rückerstattungsanspruch
Quelle: Roedermark.de

Siehe auch
» Stadtverordnetenversammlung 19.05.2015


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Starke Heimat Hessen. Ein Taschenspielertrick?

Kita-Ausbau. Gemeinden warten auf finanzielle Hilfe
Kita-Ausbau. Gemeinden warten auf finanzielle Hilfe

[..]In Hessen steigt der Bedarf an Kita-Plätzen, die Kommunen bringt das in Bedrängnis: Sie müssen schnell Kitas ausbauen. Zwischen 2012 und 2019 wuchs die Zahl der betreuten Kinder in Hessen unter drei Jahren um 39 Prozent. Und die Kinder, die schon bald einen Platz brauchen, sind noch nicht einmal geboren.

Aber beantragte Gelder kommen nicht: „Die Kommunen stehen mit dem Rücken an der Wand“, sagt Andreas Siebert (SPD), Vize-Landrat des Kreises Kassel.[..]

[..]Die Linken-Abgeordnete Christiane Böhm warf der Landesregierung ähnlich wie die SPD vor, dass das Programm „Starke Heimat“ nicht mehr bedeute, als den Kommunen Geld wegzunehmen und es ihnen dann vorzuenthalten: „Taschenspielertricks“.[..]
Quelle: hessenschau

Siehe auch
» 05.10.2019 Volksverdummung. Starke Heimat Hessen: Mehr Gerechtigkeit durch optimale Verteilung

Kindertagesstätten- Bedarfsplan 2019

Kindertagesstätte
Kindertagesstätte

Strukturdaten, Berichte, Perspektiven Tagespflege / Krabbelgruppen / Kindertagesstätten / Hort- und Schulkinderbetreuung
Da es sich seitens der Stadt vermutlich um eine unbeabsichtigte Freischaltung der Informationen zu Bedarfsplan bzw. Belegungsplan handelt, habe ich die Zugriffe auf die Dokumente entfernt.
Kann freigeschaltet werden. Wird im Haushaltsplan 2020-2021 erwähnt.
» Bedarfsplan
» Belegungsstand

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