Einmischung des Dezernat von H. Rotter in das Tarifgefüge. Sind jetzt von den Rödermärkern 600.000,00 € aufzubringen?

Geld verbrennen.
Geld verbrennen.

Die Offenbach Post (Printausgabe 9.11.2018 ) berichtet unter dem Titel:
Stadt möchte für drei Jahre 600.000,00 € nachzahlen.

Ein grandios gescheiterter Vorstoß vom Dezernenten des Fachbereichs 4 kann den Bürgern von Rödermark wohl satte 600.000,00 € Nachzahlung (Quelle OP) kosten. Gibt es zu den Nachzahlungen weiter Kosten, die in den kommenden Haushalten ihren Niederschlag finden?
Noch steht nicht fest, ob der von der Stadt gemachte Vorschlag von den Erziehern angenommen wird.

Vorgeschichte im Telegrammstil.

  • Die Stadt hat den Erziehern etwas versprochen und nicht eingehalten.
  • Mehrere Erzieher haben den Weg zum Arbeitsgericht nicht gescheut.
  • Erzieher haben Recht bekommen und die Stadt soll zahlen.

Fachbereich 4 Kinder, Jugend und Senioren. Dezernent Jörg Rotter.
Im weiteren nur noch Fachbereich 4 genannt.

Wird der Einigungsvorschlag der Stadt von den Erziehern angenommen,
kostet das den Bürgern 600.000,00 € an NACHZAHLUNGEN (Quelle Printausgabe OP). Rödermark kann sich dafür beim Dezernenten des Fachbereichs 4 bedanken, der eine Steigerung der Kita-Gebühren von 3% damit begründet hat, dass die Erzieher zwei Gehaltsgruppen höher eingruppiert werden. Dass die Eltern dem Vorschlag von Herrn Rotter gefolgt sind, dass mit einer ZUSÄTZLICHEN Gebührenerhöhung von 1% auch gleichzeitig eine bessere Entlohnung des Kita-Personals verbunden ist, ist aus Elternsicht nachvollziehbar. Sich über eine Bezahlbarkeit dieser Aktion Gedanken zu machen, ist nicht Aufgabe der Elternschaft. Besonders herausgestellt wurde, dass die Höhergruppierung im Interesse einer Sicherung der Fachkräfte dient. Diese Ansicht konnte die Personalabteilung nicht teilen. [..] Es ist nicht erkennbar, dass die übertarifliche Bezahlung die Personalsituation verbessert.[..]

Hier der entsprechende Auszug, der vom Fachbereich 4 eingereichten Antrag.
Der folgende Text stand nicht zur Abstimmung. Er diente nur als Erklärung für die Vorgehensweise.
[..] Die Elternvertretungen haben sich einvernehmlich für jährliche lineare Erhöhungen um 3% (bzw. 2%) ausgesprochen. Mit der Option von 3% soll eine Höhergruppierung des Fachpersonals auf S 8, im Interesse einer Sicherung der Fachkräfte, verbunden werden.[..]
Gemäß der in den Gesprächen mit den Elternbeiräten getroffen Vereinbarung werden die Gebührensätze ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 bis zum Kindergartenjahr 2018/2019 linear jährlich um 3 % erhöht
.[..] Quelle: Antrag

Der Fachbereich 4 hat den Stadtverordneten im Rahmen der neuen Gebührenordnung auch eine Höhergruppierung der Erzieher empfohlen. Diese Empfehlung hat die Koalition (AL/Die Grünen und CDU) mit einem weiteren Antrag, die empfohlene Höhergruppierung in den kommenden Stellenplan einzuarbeiten, den Stadtverordneten zur Entscheidung vorgelegt. Beiden Anträgen – Gebührenerhöhung und Stellenplan – wurde die Zustimmung (nicht einstimmig) erteilt.

Über eine Höhergruppierung kann meines Wissens nach die
Stadtverordnetenversammlung nicht entscheiden. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt nur dem im Haushaltsplan vermerkten Stellenplan zu. Die – Bezahlbarkeit –, des im Haushaltsplan festgelegten Stellenplans, wird im Haushaltsplan (Verfasser Stadtkämmerer in Rödermark der Bürgermeister) wie folgt vermerkt.
1) Deckungsfähigkeit gemäß § 20 Abs. 1 GemHVO:
Personalaufwendungen innerhalb eines Fachbereichsbudgets / Sonderbudgets sind gegenseitig deckungsfähig.

Oberflächlich gesehen. Aus finanziellen Gründen sprach nichts dafür,
dem Vorschlag des Fachbereichs die Zustimmung zu verweigern. Man musste davon ausgehen, dass der Fachbereich 4 alle Faktoren mit der gebotenen Sorgfalt untersucht hat. Festzuhalten ist, dass nicht alle Fraktionen zu dem gleichen Ergebnis wie der Fachbereich 4 gekommen sind und dem Antrag des Fachbereichs 4 nicht zugestimmt haben.

Doch nicht bezahlbar?
Dann die kalte Dusche und der Beginn eines unappetitlichen Streits vor Gericht?
Die Personalabteilung kam am 9.5.2016 zu dem Ergebnis: [..] Eine erneute übertarifliche Bezahlung ist nicht finanzierbar.[..] Kosten und Begründung (Sichtweise Mai 2016) entnehmen Sie dem AntragZuordnung der Erzieherinnen und Erzieher in die entsprechende“ der Personalabteilung.
Hier die Bewegungen in dem Tarifvertrag der Erzieher.

Die Höhergruppierung wurde zurückgenommen. Die Klagewelle begann.
Hätten die Stadtverordneten die Höhergruppierung verhindern können?
Selbst nach vielen Nachfragen bei denjenigen, die etwas dazu beitragen konnten, erlaubt es mir nicht, eine verbindliche Antwort zu geben.
Ja, man hätte die Höhergruppierung dadurch verhindern können, wenn die Stadtverordneten dem Stellenplan im Haushalt 2015/2016 nicht zugestimmt hätten. Abgesehen von dem Blödsinn, sich in Tarifangelegenheiten einzumischen, warum ablehnen?
Von der Verwaltung gab es keine Warnung, dass eine Höhergruppierung unbezahlbar ist. Weiterhin wurde von der Verwaltung mahnend darauf hingewiesen, dass man durch ein Unterlassen der Höhergruppierung Mitarbeiter verlieren kann und wohl kaum neue Mitarbeiter finden wird.

Hätte der Antrag zur Stellenplanänderung keine Mehrheit gefunden, wäre eine Höhergruppierung gescheitert und man hätte der Stadt die Flut von Prozessen und Kosten erspart. Wäre damit dann auch eine Besserbezahlung der Erzieher unmöglich gewesen? Mitnichten.
Da der Erste Stadtrat eine Höhergruppierung bzw. bessere Bezahlung der Erzieher erwirken wollte, hätte der Magistrat den Weg für eine bessere Entlohnung über eine Zusatzvereinbarung, die die Zustimmung der Stadtverordneten nicht benötigt, regeln können.

Der ganze Vorgang ist handwerklich sehr schlecht gemacht und eine Einmischung in Tarifangelegenheiten sollte man tunlichst den wirklichen Spezialisten (Verdi) überlassen. Aber egal. Man hat ja die Bürger, die klaglos zahlen.

  • Wie viel Straßen hätte man mit diesem Geld grundsanieren können?
  • Ein 86-Jähriger müsste nicht mehr Dächer von Bushaltestellen säubern, weil die Stadt, laut Herrn Rotter, dafür kein Geld hat.
  • Vereine könnten sich über eine höhere Vereinsförderung freuen.
  • Man könnte die den Jugendlichen versprochene Überdachung an „Spalt Tablette“ liefern.
  • Mit dem Geld für die Nachzahlung wäre ein Jahr Hessenkasse (Schuldenabbau Kassenkredite der Stadt Rödermark) bezahlt. In Grundsteuer B ausgedrückt wären das 60 Prozentpunkte.
  • 600 qm Grundstück erwerben für 1.000,00 €/qm.
  • v.v.a.m

Bitte eigene Rückschlüsse bilden.
Es wehrten sich 2015 rund 120 Erzieher. Von diesen 120 Erziehern sind noch aktuell 70 bei der Stadt. Quelle OP 8.11.2018.
Demnach haben 50 Erzieher seit 2015 den Arbeitsplatz gewechselt oder sind jetzt im Ruhestand.

Kurios ist.
Kurios ist, im Haushaltsplan 2015/2016 gibt es im Stellenplan (Erzieher) keine S6 Eingruppierung mehr.

 
Hier die Zusammenfassung der Geschichte, die so wahrscheinlich nur in Rödermark passieren konnte.


Die Spalt-Tablette wurde seinerzeit vom Künstler Friedel Deventer „florales Objekt“ genannt. Siehe


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

PM der SPD Rödermark. Höhergruppierung der Erzieherinnen und Erzieher

Erzieher. Höhergruppierung
Erzieher. Höhergruppierung

Pressemitteilung SPD Rödermark
Datum 05.11.2018
Höhergruppierung der Erzieherinnen und Erzieher:
Die SPD sollte Recht behalten!

Eine Gerichtsentscheidung stellt die Stadt vor große, selbst verursachte Problem
Rückblick: In einer Nebenabrede mit den Rödermärker Erzieherinnen und Erziehern hieß es u.a., dass eine Höhergruppierung nach Eg S 8 (nach dem neuen Tarifvertrag nun S8b) mit dem neuen Haushaltsplan 2015 durchgeführt werden würde. Auch auf Gehaltsabrechnungen der Erzieherinnen und Erzieher war diese vermeintlich „freiwillige Leistung“ als „Höhergruppierung“ damals vermerkt. Unterschrieben wurde diese Vereinbarung im Januar 2015 von den einzelnen Erzieherinnen und Erziehern sowie Bürgermeister Roland Kern und dem Stadtrat und zuständigen Sozialdezernenten Jörg Rotter. Nach einer neuen Tarifrunde hatte die Stadtverordnetenversammlung auf Drängen von Jörg Rotter und Roland Kern diese Abrede zurückgenommen.
Die Fraktionen der Koalition aus CDU und AL/Die Grünen folgten dem Willen der Stadtspitze vorbehaltlos. Freie Wähler und FDP machten einige kritische Anmerkungen, hoben aber ebenfalls ihre Hand für den Beschluss. Einzig die Sozialdemokraten wehrten sich energisch und empört gegen das Vorgehen der Stadt und warnten vor rechtlichen Folgen und zusätzlichen Kosten.
„Wir haben damals trotz großer Empörung auf einer namentlichen Abstimmung bestanden. Niemand sollte sich hinter seiner Fraktion verstecken können! Leider hat trotzdem nur unsere Fraktion geschlossen gegen den Antrag gestimmt“, so der Fraktionsvorsitzende Diekmann. Mit „Moralpredigt“ hatte die CDU Fraktionsvorsitzende Michael Gensert die Gegenrede des sozialdemokratischen Kollegen damals verunglimpft.
Diekmann hatte in der Sitzung auch den drohenden Vertrauensverlust zwischen den Erzieherinnen und Erziehern sowie den Eltern auf der einen Seite und der Stadt andererseits angesprochen.

Sehr wohl aber will ich auf die moralische Verpflichtung der Stadt und auch die von uns als Stadtverordnete eingehen. Wir haben den Erzieherinnen und Erziehern und Eltern vor rund einem Jahr etwas anderes zugesagt und machen jetzt die Rolle rückwärts […]. Sie, Herr Bürgermeiste, und Sie, Herr 1. Stadtrat, sowie wir, die Stadtverordnetenversammlung, haben den Erzieherinnen und Erziehern, Eltern und der Öffentlichkeit zugesagt, dass unsere Fachkräfte besser bezahlt und höhergruppiert werden. Und nur weil jetzt dem Magistrat der neue Tarifvertrag nicht passt, sollen alle Zusagen zurückgenommen werden […]. Mancher hier anwesende Stadtverordnete ist selber Mama oder Papa, hatte oder hat selber Kinder in einer Rödermarker KITA. Ja, mancher war hier sogar als Elternteil sehr aktiv, hat mit Feste organisiert, war selber Mitglied der Elternvertretung… – und heute?! Wie können Sie hier heute einfach so mitmachen? Ich sage, lassen Sie sich, liebe Kolleginnen und Kollegen Stadtverordnete, von keinem fraktionellen Zwang in ihrer Abstimmung beeinflussen – sie sind nur Ihrem Gewissen verpflichtet, sonst gar nichts…wenn Sie Zweifel haben, dann enthalten Sie sich wenigstens…und wenn Sie mutig sind und zu unserem gemeinsamen Versprechen an die Erzieherinnen und Erzieherinnen und Eltern stehen wollen, dann lehnen Sie diese Vorlage zusammen mit uns als SPD heute ab […]“

Der Parteivorsitzende Hidir Karademir erinnert sich: „Die Situation war damals schon durch den Bürgermeisterwahlkampf aufgeladen. Die Koalition versuchte mit allen Mitteln, den ersten Stadtrat aus der Schusslinie zu bringen. Heute können wir nur von einem riesigen Scherbenhaufen und großem Vertrauensverlust zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt und der Magistratsspitze sprechen. Ein echter Skandal!“
Diekmann stellt nun klar, dass seine Fraktion keinen Moment der Schadenfreude empfinde. Im Gegenteil, man sei immer noch fassungslos über das „Komplettversagen sämtlicher damaliger Verantwortlicher“ die jetzt durch richterliche Beschlüsse nicht nur zu Rückzahlungen und neuer Gruppierungen führen würden, sondern auch noch Gerichtskosten zu stemmen habe, die zur Lasten der Bürger innen und Bürger der Stadt gehen.

Rückblick Pressestimmen:
„… die Rödermärker Verwaltung erlebt derzeit die offenbar schwersten internen Verstimmungen seit der Stadtgründung vor knapp 40 Jahren. Die Führungsfiguren der Adminis¬tration (Bürgermeister und Stadträte) liegen mit einer großen Gruppe der Angestellten im Clinch. Das Erzieher-Personal der kommunalen Kindertagesstätten fühlt sich „angeschmiert“…“ (Dreieich-Zeitung)
„… SPD-Bürgermeisterkandidat Samuel Diekmann sprach dort von „Augenwischerei“ und von der „Rücknahme eines Versprechens“. Das Thema gipfelte in einem SPD-Antrag auf namentliche Abstimmung. Jetzt klagen die Erzieherinnen gegen den Beschluss…“ (Frankfurter Rundschau)
 
+-+- Soweit die Pressemeldung der SPD. Hier die PM im Original +-+

 
Weiterführend


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

» Zusammenfassung: Kindergarten/KiTa KiGa. Gebührenerhöhung, Höhergruppierung
» Wie gewonnen so zerronnen. Erfolg für die Erzieher in Rödermark.

Erfolg für die Erzieher in Rödermark.

Erzieher bekommen vor Gericht Recht.
Erzieher bekommen vor Gericht Recht.

Den im „Notizbuch der Woche“ der OP (Print Ausgabe) getroffenen Aussagen wird man wenig dagegenhalten können.

  • Ruppiger Umgang der Stadt mit ihren Erziehern
  • Erzieher mit der juristischen Peitsche vor sich hertreiben
  • Belegschaft kräftig vors Schienbein zu treten.

Gestern noch die erfreuliche Nachricht über die gestiegenen Zuweisungen und heute kann man in der OP lesen, dass man an die Erzieher Nachzahlungen zu leisten hat. Ob die eingeplanten 600.000,00 € ausreichen werden?

Wie man dem Artikel der Offenbach Post entnehmen kann, könnte man den Eindruck gewinnen, der Ball für diesen unsäglichen Vorgang liegt im Spielfeld der Stadtverordneten. Wer diesem Vorhaben zugestimmt hat und wer sich dagegen ausgesprochen hat, können Sie der Zusammenfassung zu diesem Drama entnehmen.

Ob die Stadtverordneten wirklich ein Mitspracherecht bei Personalangelegenheiten haben, kann ich nicht beantworten. Die Frage, ob die Stadtverordneten sich über die Konsequenten einer Einmischung in Tarifangelegenheiten im Klaren waren, kann ebenfalls von hier nicht beantwortet werden. Wenn aber der zuständige Dezernent (Herr Rotter) den Stadtverordneten einen bezahlbaren Vorschlag unterbreitet, mit dem man die Erzieher länger an die Stadt binden kann und nur so zusätzlich neues Personal für die Stadt zu gewinnen ist, kann man da als Stadtverordneter dem zuständigen Dezernenten widersprechen? Wenn ja, würde man damit nicht gleichzeitig seine fachliche Kompetenz infrage stellen? Wie gesagt, ist Gehalt und Eingruppierung Personal eine Aufgabe der Stadtverordneten oder ausschl. Aufgaben des Magistrats?

Heute beim OP Online

[..]Im Gehaltsstreit mit Erzieherinnen in ihren Kitas sucht die Stadt nach drei Jahren und vier Arbeitsgerichtsprozessen (Hervorhebung durch den Admin) nun einen gütlichen Weg. Am nächsten Dienstag soll es eine Teilpersonalversammlung mit Erzieherinnen und Magistrat geben.[..]
[..] Im Juni 2016 hatte die Stadtverordnetenversammlung gegen den massiven Widerstand der SPD beschlossen, die Erzieherinnen und Erzieher städtischer Kitas von der früheren Tarifgruppe S6 in die neu geschaffene Gehaltsstufe S8a statt in die höher besoldete S8b einzuordnen.
[..] Finanziell ist für etwaige Nachzahlungen an die 70 Betroffenen von damals und für eine künftige Höhergruppierung weiterer 50 Frauen vorgesorgt. Im Haushalt stehen dafür etwa 600.000 Euro[…]
Lesen Sie den ganzen Artikel bei OP online.

Die SPD berichtete schon Dezember 2016

Das Arbeitsgericht am Amtsgericht Offenbach gab einer Erzieherin mit ihrer Klage gegen die Stadt in Sachen Höhergruppierung Recht. Die Mehrkosten könnten den frisch beschlossen Doppelhaushalt gefährden. Die spannende Frage bleibt aber: Was wusste Bürgermeister Kern und was hat er den Stadtverordneten verschwiegen?
Im Juni diesen Jahres beschloss die Stadtverordnetenversammlung, gegen den massiven Widerstand der SPD, die Erzieherinnen und Erzieher der Kitas der Stadt Rödermark in die während der Tarifverhandlungen in Nachfolge der früheren Tarifgruppe S6 neu geschaffene Gehaltsstufe S8a statt in die höhere Gruppierung S8b einzuordnen.[..]

Weiter bei der SPD Rödermark

Siehe auch
Kindergarten/KiTa KiGa. Gebührenerhöhung, Höhergruppierung


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

CDU Rödermark. Neue Konzept Bürgertreff Waldacker

Pressemeldung CDU Rödermark.
Pressemeldung CDU Rödermark.

Pressemeldung der CDU Rödermark vom 14. September 2018

CDU vor Ort – wir hören zu!
Die Fraktion der CDU Rödermark lädt die Bürgerinnen und Bürger Rödermarks, insbesondere die aus Waldacker, zu einem Treffen im Bürgertreff in Waldacker am Freitag, den 21. September 2018 um 17:30 Uhr recht herzlich ein. Der Erste Stadtrat Jörg Rotter (CDU) wird das neue Konzept des Bürgertreffs darstellen und über weitere Planungen im Stadtteil Waldacker informieren. Die Fraktion erhofft sich Anregungen zur zukünftigen Nutzung des Bürgertreffs, zur Betreuungssituation in den Kindertagesstättenmm ( Kita ), zur Umgestaltung der Hauptstraße, zur Nahversorgung und zu möglichen Angeboten für Jugendliche und Senioren in Waldacker. Die CDU Rödermark würde sich über eine große Beteiligung sehr freuen.

 
Siehe auch
» 01.06.2017 Bürgertreff bleibt offen für alle Gruppen
» 14.07.2016 Rödermark Waldacker. Bürgertreff, KiGa, Kinderwaldstadt

Antworten zur Anfrage „Höhergruppierung Erzieher.“ Warum hat der zuständige Dezernent nicht geantwortet?

Tarifvertrag S8. Erzieher
Tarifvertrag S8. Erzieher

Faktencheck zur gescheiterten Höhergruppierung der Erzieher in Rödermark.

Worum geht es.
Fragen der FDP an den Magistrat zur Höhergruppierung der Erzieher bei der Stavo am 28.08.2018.
Das ist passiert.

  • Eltern und Dezernent einigen sich auf eine Gebührenerhöhung von 3%. Damit wird dem Vorschlag des Dezernenten H. Rotter gefolgt, durch eine um 1% höhere Gebühr die Erzieher um zwei Gehaltsgruppen höher einzugruppieren. In dem Elternbrief, unterzeichnet vom Dezernent Herr Rotter, geht diese Vereinbarung hervor.
  • Im Stellenplan des Doppel-Haushalts 2015/2016 (Datum 24.03.2015) unter „Erziehungsdienst“ ist keine Stelle mehr unter Eg 6 (S6) bzw. Eg 7 (S7) aufgeführt. Alle 105,5 Stellen findet man jetzt in der Einkommensgruppe Eg 8 (S8).
  • Keine Höhergruppierung. Die Eltern zahlten weiter den erhöhten Betrag.
  • Einige Erzieher klagen vor Gericht.
  • Tarifabschlüsse spielen im Zusammenhang Höhergruppieren der Erzieher in Rödermark absolut keine Rolle.
  • Ich denke, Rödermark fehlt einfach das Geld für die Höhergruppierung.
  • ??? Erster Stadtrat Jörg Rotter (CDU) hatte schon in den Ausschüssen eine Vereinbarung zur Höhergruppierung dementiert???
  • Es laufen noch weitere Gerichtsverfahren. Erzieher/Stadt
  • Mit solchen Aktionen, die nicht verborgen bleiben, fügt der hauptamtliche Magistrat der Stadt Schaden zu.

Die Antworten zu den gestellten Fragen, die eigentlich Herr Rotter (Dezernent) hätte geben müssen, kamen aber von Bürgermeister Kern. Der Aufforderung des Stadtverordnetenvorstehers zur Beantwortung der Fragen erging zunächst an Herrn Rotter, der dann (war auch so zu erwarten) auf Herrn Kern verwies.

Hier die Antworten vom Magistrat

Fakten zur Höhergruppierung

Fragen zu der gescheiterten Höhergruppierung der Erzieher.
Es ist schon schlimm. Da wird von einem hauptamtlichen Magistratsmitglied ein schwerer und weitreichender Fehler gemacht, dem mehrere gerichtliche Auseinandersetzungen mit den Mitarbeitern folgten/folgen. Schwerwiegend deshalb, weil eine andere Kommune, die ebenfalls den in Rödermark geplanten Weg eingeschlagen hat, zu ihrem Beschluss gestanden hat. Schwerwiegend deshalb, weil sich wahrscheinlich der Dezernent nicht über die immensen Kosten im Klaren war und deshalb von der Personalabteilung (hört, hört) die Notbremse gezogen werden musste. Schwerwiegend deshalb, weil die Meinung des Dezernenten, Erzieher durch bessere Bezahlung vor Abwanderung in andere Kommunen abzuhalten, sich als falsch erwies. Der Fachmann aus der Personalabteilung: Es ist nicht erkennbar, dass die übertarifliche Bezahlung die Personalsituation verbessert.

Scheitern. Das Geld für die Verwirklichung des kühnen Plans war für die Schutzschirmkommune Rödermark wohl nicht vorhanden. Beschämend ist, dass der verantwortliche Dezernent scheinbar nicht in der Lage ist, sich selbst zu seinem schwerwiegenden Fehler zu bekennen und sein Amtskollege (Bürgermeister) die Angelegenheit klären muss. Klären im Sinne des Dezernenten, der wohl so aus der Sache herauskommen soll, dass ihm nichts vorzuwerfen ist.
Hier die Fragen der FDP.

Sachlage.
Es war von der Stavo beschlossen, die Erzieher unter ausgehandelten und vollzogenen Voraussetzungen zwei Gehaltsgruppen höher einzugruppieren. Vorausgegangen war ein Gespräch mit der Abteilung Kinder (Dezernent Herr Rotter) und Elternschaft. Es standen zwei Modelle zur Wahl. Einmal eine Gebührenerhöhung (2%) mit Beibehalten der Gehaltsgruppe oder eine höhere Gebührenerhöhung (3%) mit der Auflage, die Erzieher zwei (S6 nach S8) Gehaltsgruppen höher einzugruppieren.

Nicht verwirren lassen durch die Gruppennamen S6, S8, S8a, S8b.
Bis zu dem Zeitpunkt, bei dem die Höhergruppierung hätte erfolgen sollen, gab es S6 (darin war der Großteil der Erzieher eingruppiert) und S8.
WICHTIG. Ab Januar 2015 hätten sich eigentlich alle Erzieher (Gruppe S6) in der S8 befinden müssen/sollen. S8a oder S8b gab zu diesem Zeitpunkt noch nicht.

Gegen Jahresende 2015 änderten sich die Namen RÜCKWIRKEND für die Gruppe S6 und S8.
» S6 entfällt. Erzieher wandern in die Gruppe S8a
» S8 entfällt. Erzieher wandern in die Gruppe S8b. Zu diesem Zeitpunkt (Jahresende 2015) hätte es dem Beschluss nach KEINE Erzieher mehr in der Gruppe S6 geben dürfen, sondern in der S8.
D.h. Alle Erzieher der S8 hätte man nach dem Tarifabschluss in die S8b eingruppieren müssen.
Hätte es den Deal zwischen H. Rotter (Dezernent) und Elternschaft NICHT gegeben, wären die Erzieher von der S6 in die S8a eingruppiert worden. So ist der Stand heute. Ein Großteil der Erzieher befindet sich in der S8a.
Die nicht vollzogene Höhergruppierung steht nicht im Einklang mit dem Stadtverordnetenbeschluss. Meine private Meinung als Steuerzahler. Hätte die Höhergruppierung stattgefunden, hätte man bestimmt auch die Grundsteuer erhöht. Ich zahle ungern Steuer.

Dass Tarifverhandlungen alle 2-3 Jahre anstehen, muss ein jeder wissen. Insbesondere ein Dezernent, der das Tarifgefüge für eine bestimmte Einkommensgruppe in Rödermark ändern will.

Antworten zur Anfrage der FDP Rödermark.
Der Stadtverordnetenvorsteher (Herr Sulzmann) bat bei der Stavo am 28.08.2018 den Ersten Stadtrat und zuständigen Dezernent (H.Rotter) um Beantwortung der Fragen. Herr Rotter verwies auf Bürgermeister Kern, der dann den Part des Dezernats (Kinder) übernahm und die Fragen beantwortete.

Fragen zur gescheiterten Höhergruppierung der Erzieher.
Fragen zur gescheiterten Höhergruppierung der Erzieher.

Die Erzieher sollten sich, OHNE jegliche Tarifverhandlungen, ab dem 1.1.2015 eigentlich in der Gehaltsgruppe S8 befinden. Folglich hätte die o.g. Zuzahlung nicht erfolgen müssen, wenn die Erzieher sich dem Beschluss nach in der Gruppe S8 befunden hätten. Von der Geldzahlung her hat Rödermark den gefassten Beschluss umgesetzt. Es musste jetzt nur noch die Eingruppierung erfolgen, die dann die Zusatzzahlung abgelöst hätte. Alles, was über Tarifverhandlungen geredet wird, spielt absolut keine Rolle und ist für mich einfach nur ein Ablenkungsmanöver. Im Stellenplan des Doppel-Haushalts 2015/2016 (Datum 24.03.2015) unter „Erziehungsdienst“ ist keine Stelle mehr unter Eg 6 (S6) bzw. Eg 7 (S7) aufgeführt. Alle 105,5 Stellen findet man jetzt in der Einkommensgruppe Eg 8 (S8). Im Haushaltsplan 2014 waren noch 104,5 Stellen in Eg 6 (S6) und 1 Stelle in Eg 7 (S7) vorgesehen. Eine Genehmigung der Eingruppierung ist vom Regierungspräsidium (RP) nicht erforderlich, wenn der Konsolidierungspfad eingehalten wird. Der Stadtverordnetenbeschluss vom 21.06.2016 (s.o.) kam zu spät.
Was gab es für Gründe, die Höhergruppierung (zahlen einer Zulage ist keine Höhergruppierung) nicht zu vollziehen?
» Dem Antrag auf Höhergruppierung der Abteilung Kinder (Dezernat H. Rotter) wurde zugestimmt.
» Dass eine Höhergruppierung von S6 nach S8 auch rechtlich funktioniert, hat die Stadt Obertshausen gezeigt.

Es kommt der Verdacht auf, dass bei dem Vorschlag von Herrn Rotter die Finanzierung nicht bzw. nicht mit der gebotenen Sorgfalt überdacht wurde. Der Schutzschirmkommune Rödermark fehlt wohl einfach das Geld, die Höhergruppierung zu zahlen. Man hat von Herrn Rotter meines Wissens nach, nach seinem Vorschlag der Höhergruppierung um zwei Gruppen, zu diesem Thema kaum noch etwas gehört. Stellungnahmen zu einem Dezernat, welches nicht zu Aufgabengebiet des Bürgermeisters zählt, kamen jetzt fast nur noch vom Bürgermeister. Schlussfolgerung: Der Bürgermeister traute Herrn Rotter wohl nicht zu, zu der Sachlage Antworten geben zu können.

Saubere Lösung.
Der Magistrat (in Person von Herrn Rotter) hätte ganz offiziell die vereinbarte Höhergruppierung zurücknehmen müssen. Er hätte den Eltern mitteilen müssen: „Der Deal mit den Eltern, 3% Gebührenerhöhung, ist geplatzt!“ Die Gebührenerhöhung hätte auf 2% herabgesetzt werden müssen.

Die konkrete Leistung war von Herrn Rotter glasklar definiert. Die Gebühren wurden entsprechend der Vereinbarung (Dezernat Kinder, Leiter Herr Rotter und Elternschaft) festgelegt.
Fachabteilung Kinder Dezernent Herr Rotter
… Die Elternvertretungen haben sich einvernehmlich für jährliche lineare Erhöhungen um 3% (bzw. 2%) ausgesprochen. Mit der Option von 3% soll eine Höhergruppierung des Fachpersonals auf S 8, im Interesse einer Sicherung der Fachkräfte, verbunden werden.
Gemäß der in den Gesprächen mit den Elternbeiräten getroffenên Vereinbarung werden die Gebührensätze ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 bis zum Kindergartenjahr 2018/2019 linear jährlich um 3 % erhöht.
Die beigefügten Gebührensatzungen wurden entsprechend dieser Vereinbarung angepasst und die lineare Erhöhung bis zum Jahr 2019 festgeschrieben.
Lediglich die tatsächliche Festlegung des Kindergartenjahres erfolgt – in Anlehnung an die Schulsommerferien – durch jährliche Bekanntmachung……
Hervorhebungen durch den Admin.
Nachzulesen bei bgb.roedermark.de
 
Die neue Gebührensatzung wurde am 1.09.2014 in Kraft gesetzt.
Der Kostendeckungsgrad muss in dem Zusammenhang mit der Höhergruppierung nicht unbedingt erwähnt werden. Den muss der Dezernent im Auge behalten. Wenn dieser dann meint, das ist schon so in Ordnung, dann muss man später auch dazu stehen. Ich bin mir aber fast sicher, dass bei dem Gedanken der Höhergruppierung der Deckungsgrad einfach nicht beachtet wurde.
Der Dezernent hätte auch vorschlagen können, 3% ohne und 4% mit Höhergruppierung.

Schaut man sich die Zahlen von BM Kern an, dann fragt man sich, wie …….. muss man gewesen sein, als man dem Beschluss die Zustimmung (SPD+FDP lehnen ab) gegeben hat. Mit einem Elternanteil von 9.200,00 Euro eine Höhergruppierung um ZWEI Gehaltsgruppen zu finanzieren ist schon an Blauäugigkeit kaum noch zu übertreffen. Hinzu kommt noch, dass jeder Arbeitnehmer sich darüber im Klaren ist, dass gewerkschaftliche Tarifanpassungen im gewissen Turnus erfolgen. Bei den Erziehern war das Jahr 2015 dafür vorgesehen. Also, eine Überraschung konnte es nur für schlecht informierte Personen sein.
Der Deal mit den Eltern – keine Höhergruppierung 2%. Höhergruppierung 3%-.
Dazu gab es von Herrn Rotter, der dieses Modell den Eltern zur Auswahl gestellt hat, bei der Stavo am 28.08.2018 nicht ein Wort zu hören.

Die Frage zu der kurzen Antwort vom BM.


Antwort vom BM: Nein

Diff. S8a zu S8b. Wie hoch hätte der Betrag ausfallen können.
Da mir die Dienstjahre fehlen, die zur Einstufung notwendig sind, eine abenteuerliche Überschlagsrechnung. Erzieher werden in Rödermark meines Wissens nach mindestens in der Stufe 2 eingruppiert. In Stufe 6 S8b kann noch kein Erzieher eingruppiert werden. (Siehe unten unter -Weiterführend -)
Die Differenz (S8a zu S8b) beträgt ab Stufe 2 65,00+97,00+249,00+384,00 = 795,00 Euro.
795,00/4=198,75 Euro im Schnitt Gehaltssteigerung Erzieher/Monat. 108*198,75*12 Monate = 257.580,00 Euro pro Jahr OHNE Lohnnebenkosten, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld.

(Gültigkeit der Tabelle: 01.03.2018 – 31.03.2019)

Dieser geschätzte Betrag (257.580,00 €) sollte durch eine zusätzliche Gebührenerhöhung von 1% durch den Vorschlag vom Dezernat Kinder (Herr Rotter) abgefangen/gemildert (oder was auch immer) werden. BM Kern gab bekannt, dass durch die zusätzliche Gebührenerhöhung von 1%, Mehreinnahmen von 9.200,00 (Kita-Jahr 2015/2016) eingenommen werden konnten.

Wenn man alles gelesen hat, ist Folgendes an Lächerlichkeit nicht mehr zu übertreffen.
[..] Der Rödermärker Sozialdezernet Jörg Rötter (CDU) richtet vor diesem Hintergrund einen dramatischen Appell an seine kommunalen Kollegen: „Der Tarifvertrag muss eingehalten werden. Es darf keine Bezahlung nach Kassenlage geben![..] Quelle: Printausgabe Offenbach Post 31.01.2018 Titelseite.
Das sagt der Richtige. Da kann man nur sprachlos sein und beim Kopfschütteln darauf achten, dass dieser nicht abfällt.
Hätte Herr Roter doch berichtet, wie er sich in Rödermark eine blutige Nase geholt hat.

Fazit
Das soll es dann auch von meiner Seite zu dem Thema „Höhergruppierung“ gewesen sein. Es sei denn, noch laufende Gerichtsverhandlungen würden eine dramatische Wende einleiten.

Weiterführend
Bei der Höhergruppierung nimmt der Beschäftigte allerdings nicht seine bereits erreichte Entgeltstufe mit, sondern fällt vielmehr in den Stufen der neuen Entgeltgruppe so weit zurück, dass sein neues Gehalt gerade noch dem alten entspricht.
Es erfolgt jedoch mindestens eine Zuordnung zur Stufe 2.
S8a Stufe 2 nach S8b Stufe 2
S8a Stufe 3 nach S8b Stufe 3
S8a Stufe 4 nach S8b Stufe 4
S8a Stufe 5 nach S8b Stufe 4
S8a Stufe 6 nach S8b Stufe 5
 
» In diesem Interview (20.05.2015 Video bei YouTube. ) wird bei 0:50h von Höhergruppierung gesprochen.
Ab 0:50 im Video …..eine Zulage zur bisherigen Eingruppierung zu gewähren bzw. eine Höhergruppierung schon zu beschließen. Die konnten wir noch nicht vollziehen, weil der Doppelhaushalt 2015/2016 noch nicht genehmigt ist. Der Haushalt wurde im Juli 2015 genehmigt.

» Eine Genehmigung zur Eingruppierung ist vom Regierungspräsidium (RP) nicht erforderlich. Laut Auskunft des damaligen RP, Herr Baron, kann die Kommune das Personal nach eigenem Gusto entlohnen. Es muss nur der Abbaupfad eingehalten werden.
Mail von H. Baron
 
» Doppelhaushalt 2015/2016 wurde im Juli 2015 genehmigt. Genehmigung Doppelhaushalt 2015/2016.
 
» Elternbrief
 
» Stellenplan im Doppelhaushalt 2015/2016. ALLE Erzieher in der S8 eingruppiert
 
» 20.02.2014 Erzieher Rödermark. Konzept zur Anhebung S6 nach S8 bezahlbar?
 
» Zusammenfassung. Kindergarten/KiTa KiGa. Gebührenerhöhung, Höhergruppierung


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.