Wer hat uns verraten? …… Die CDU und AL/Die Grünen? Magistrat?

Wer hat uns verraten? ……Die CDU und AL/Die Grünen? Magistrat?

Die von der Stadtverordnetenversammlung für den 1.1.2015 beschlossene Höhergruppierung der Erzieher nach Gehaltsgruppe S8, ohne Anhängsel a) oder b), soll zurückgenommen werden. Hier der Antrag.

20.05.2015 In diesem Interview (20.05.2015 Video bei YouTube ) wird von Höhergruppierung gesprochen.
Ab 0:50 im Video …..eine Zulage zur bisherigen Eingruppierung zu gewähren bzw. eine Höhergruppierung schon zu beschließen. Die konnten wir noch nicht vollziehen, weil der Haushalt noch nicht genehmigt ist…..Gemeint war der Doppelhaushalt 2015/2016

Schaue ich mir den Vorgang „rund um die Bezahlung/Höhergruppierung der Erzieher“ in der folgenden Version an, ist eigentlich alles gesagt. Aber was wurde realisiert?

Im Folgenden wird der m.E. granatenmäßig in den Sand gesetzte Antrag des Ersten Stadtrats aufgeführt. Es mag ja sein, dass es Absprachen/Vereinbarungen zur Bezahlung mit den Erziehern gegeben hat, die nichts in der Öffentlichkeit zu suchen haben. Wenn es diese  Absprachen/Vereinbarungen gegeben haben sollte, scheinen die jedoch nicht ganz klar gewesen zu sein, weil: „Denn gegen diese Einstufung werden Erzieherinnen und Erzieher zu Recht klagen.“ Quelle SPD Rödermark.de
Die jetzt aufgeführten Argumente des Magistrats, gegen eine Höhergruppierung nach S8 Anfang 2015, sind für mich schwer nachvollziehbar. Der Grund allerdings nicht.
Lesen Sie zum besseren Verständnis die Chronologie einer Höhergruppierung

Kein Wort dazu, dass man einen Fehler gemacht hat. Was mir dazu auch aufgefallen ist. In der Presse finde ich nur Äußerungen vom Bürgermeister. In den Sitzungen der Stadtverordneten hat, so wurde mir berichtet, auch nur der Bürgermeister zur Sache gesprochen. Herr Kern ist Personaldezernent und muss sich dazu erklären. Eine Erklärung vom ersten Stadtrat, der die Höhergruppierung Ende 2013 dem Magistrat vorgetragen hat (siehe), hätte man erwarten können. Scheinbar gibt es eine interne Absprache. „Nur der Bürgermeister spricht zur Sache“.

Von mir angesproche Stadtverordnete sind bis zur Bekanntgabe des Antrags der Verwaltung davon ausgegangen, dass die Erzieher, so wie versprochen, höhergruppiert wurden/werden. Die öffentlich zur Verfügung gestellten Äußerungen ließen auch keinen Zweifel aufkommen.

Wer hat dem jetzigen Antrag, die am 18.02.2014 beschlossene Höhergruppierung der Erzieher NICHT zu vollziehen, zugestimmt? Es geht also grob gesagt, um die Zurücknahme eines doch wohl eindeutigen Beschlusses.
» CDU, AL/Die Grünen, FDP und FWR haben dem Beschluss vom 18.02.2014 zurückzunehmen, zugestimmt.
» SPD Rödermark hat den Antrag abgelehnt.
Es kann jetzt der Anschein entstehen, FDP und FWR sind wie die CDU und AL/Die Grünen „wortbrüchig“ geworden. Weit gefehlt. Dem Ursprungsantrag vom 18.02.2014 zur Höhergruppierung hat weder die FDP noch die FWR zugestimmt. (Siehe Niederschrift Punkt 10.1)

Zurückgerudert hat demnach NUR die CDU und AL/Die Grünen und haben damit die versprochene Höhergruppierung der Erzieher verhindert. Verhindert ist eigentlich falsch. Personalangelegenheiten liegen nicht im Entscheidungsbereich der Stavo, sondern der Verwaltung; dem Magistrat. Warum überhaupt abgestimmt wurde, ist mir schleierhaft.

Es sei einmal dahingestellt, ob die vom ersten Stadtrat, Herrn Rotter, vereinbarte Höhergruppierung auch zahlbar gewesen wäre. Für diese Beurteilung leistet sich die Stadt den Ersten Stadtrat, der die Zahlen und die anstehenden Tarifverhandlungen der Profis( Gewerkschaft, VkA) in groben Zügen zu kennen hat. Er hat auch die Gefahren eines solchen Eingriffs in die komplizierte Tarifstruktur zu kennen.

Eindeutiger Beschluss am 18.02.2014:

Höhergruppierung der Erzieher von S6 nach S8
Höhergruppierung der Erzieher von S6 nach S8

Es soll jetzt Leute geben, die sich an dieser Formulierung aufreiben. Es steht „zu vergüten“ und es steht „soll im Haushalt“. Juristen könnten sich jetzt trefflich darüber streiten, was wirklich gemeint war. Aber die nach der Beschlussfassung getroffenen Aussagen sprechen eine eindeutige Sprache.

Quelle: Niederschrift Stavo 18.02.2014
Beschlussfassung: Zustimmung CDU, AL/Die Grünen, SPD. Ablehnung FDP und FWR.
Weitere Infos zu diesem Beschluss unter:
» 18.02.2014 Beschluss Stavo Kita Gebühren. Höhergruppierung Personal.
» 18.02.2014 Beschluss zur Höhergruppierung.

Bei der Stavo am 21.06.2016 wurde nicht mehr von einer Höhergruppierung von S6 nach S8 gesprochen, sondern eine Eingruppierung der Erzieher nach S8a bestätigt. Die Eingruppierung nach S8a (alte S6) bedarf  keinerlei Zustimmung von irgendeinem Gremium. Die Höhergruppierung wurde von den Gewerkschaftsprofis und dem Verband kommunaler Arbeitgeber beschlossen und im Tarifvertrag festgelegt. Mit diesem Antrag wurden die über Zulagen gewährte Bezahlung nach S8 zurückgenommen.

Anzeichen für ein Scheitern der geplanten Höhergruppierung schon in 2014? Obwohl man doch eigentlich das Personal laut Stavo-Beschluss schon nach S8 hätte einstellen können,  wurde Personal nach der alten Gruppierung S6 gesucht.

Warum man davon ausgehen muss, dass nichts anderes gemeint gewesen sein kann als eine Höhergruppierung der Erzieher von S6 nach S8. Ohne Anhängsel a) oder b).

19.12.2013 [..] Er wolle dem Magistrat vorschlagen, die Besoldung um zwei Stufen anzuheben, (Anm. es waren Gruppen gemeint) sagte der Erste Stadtrat auf Nachfrage unserer Zeitung. Das steigert die Personalkosten um jährlich 190.000 Euro, ist seiner Ansicht nach aber unumgänglich: „Wir spüren schon jetzt deutlich einen Erzieherinnenmangel.[..] Quelle: Op-Online

18.02.2014  [..]Mit der Option von 3% soll eine Höhergruppierung des Fachpersonals auf S 8, im Interesse einer Sicherung der Fachkräfte, verbunden werden. [..]Quelle: bgb-roedermark

20.02.2014 [..] Nina Daum (AL/Grüne) bezeichnete die Höhergruppierung dagegen als notwendig, um die Qualität der Betreuung zu halten oder gar zu erhöhen. Sie gehe davon aus, dass auch die Eltern hinter dem Antrag stehen.[..]Quelle: Frankfurter Rundschau 20.02.2014

24.02.2015 [..]Benehmen mit den Elternbeiräten seit 2014 die KiTa-Gebühren jährlich um 3%, dies allerdings gekoppelt mit einer Anhebung der Gehälter vom Tarif S6 auf S8 ab Januar 2015 – also immerhin zwei Gehaltstufen,[..] und weiter [..] Die geplante Höhergruppierung wird [..] Quelle: Einbringung Doppelhaushalt 2015/2016 BM Roldand Kern

09.04.2015 [..]Rödermark hat die 140 Erzieherinnen in den städtischen Kindergärten Anfang des Jahres (Anm. 2015) von S?6 auf S?8 hoch gruppiert. Damit will der Magistrat die kommunalen Kitas zu attraktiven Arbeitsplätzen machen und die steigenden pädagogischen Anforderungen im Erziehungs- und Sozialdienst anerkennen[..] und weiter
[..]Sozialdezernent Rotter wollte die Gewerkschaftsforderungen nicht im Detail kommentieren. Er wies darauf hin, dass die Stadt mit der – dem Personalmangel geschuldeten – Höhergruppierung auf S?8 den Erzieherinnen weit entgegengekommen sei. [..] Quelle: OP-Online
13.05.2015 Jetzt lese ich das erste Mal etwas von einer Bezahlung nach Gruppe S8. Auch die späte Erkenntnis von Herrn Rotter [..] Grundsätzlich gelte aber: „Eine bessere Bezahlung muss im Tarifvertrag geregelt werden. „
[..] Das müsse wertgeschätzt werden, und das habe die Stadt mit der freiwilligen Bezahlung der Erzieherinnen und Erzieher gemäß Gehaltsgruppe 8 auch getan. Quelle Stadt Rödermark.

Fazit
Durch diesen Beschluss der Verwaltung/Magistrat wurde den Erziehern der vom ersten Stadtrat aufgezeigte Vorteil und Beschluss rückgängig gemacht. Die Erzieher liegen jetzt wieder auf dem Gehalts-Niveau aller Erzieher der ehemaligen Gruppe S6. Dadurch ist m. E. die Grundlage für den zusätzlichen Prozentpunkt der KiGa-Gebühren, der für die Besserbezahlung der Rödermärker Erzieher vereinbart wurde, hinfällig. Siehe auch: Erzieher Rödermark. Konzept zur Anhebung S6 nach S8 bezahlbar?

Siehe auch
» Zurücknahme der Höhergruppierung
» Rödermark. Erzieher Chronologie einer ?Höhergruppierung?
» Zusammenfassung KiGa


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Zurücknahme der Höhergruppierung

Zurücknahme der Höhergruppierung

Rede von Samuel Diekmann bei der Stavo am 21.06.2016
(Hier die Nachvertont Rede)

Erzieherinnen und Erziehergehalt
Samuel Diekmann

Zurücknahme der Höhergruppierung

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich will den ganzen Vorgang nicht juristisch bewerten, das sollen und werden – wie wir wissen – die Gerichte tun, denn gegen diese Neugruppierung werden Erzieherinnen und Erzieher zu Recht klagen.
Sehr wohl aber will ich auf die moralische Verpflichtung der Stadt und auch von uns als Stadtverordneten eingehen. Wir haben den Erzieherinnen und Erzieherinnen und Eltern vor rund einem Jahr etwas anderes zugesagt und machen jetzt die Rolle rückwärts!
Im Februar 2014 hieß es in der Beschreibung des Sachverhaltes unseres gemeinsamen Beschlusses, dass man sich 3 x mit Elternvertretungen getroffen hat mit dem Ergebnis, ich zitiere:
Die Elternvertretungen haben sich einvernehmlich für jährliche lineare Erhöhungen um 3% (bzw. 2%) ausgesprochen. Mit der Option von 3% soll eine Höhergruppierung des Fachpersonals nach S 8, im Interesse einer Sicherung der Fachkräfte für die Kinderbetreuung in Rödermark, verbunden werden.
Was heißt das im Klartext? Die Grundlage unseres damaligen Beschlusses war die Absprache mit den Elternvertretungen, dass die Erzieherinnen und Erzieherinnen in S8 (heute S8b) eingestuft werden… intensiv besprochen – versprochen! Und jetzt?!
Im Januar 2015 wurde das Ganze dann auch den Erzieherinnen und Erzieherinnen durch den Magistrat schriftlich in einer uns vorliegenden Nebenabrede zum Arbeitsvertrag in Aussicht gestellt, als Sofortmaßnahme wurde eine Zulage verabredet:
§ 2 Die Zulage entfällt nachdem der Haushaltsplan für das Jahr 2015 in Kraft getreten ist und die Höhergruppierung nach Eg S 8 durchgeführt wurde.
Jetzt stellen wir fest, dass die Erzieher aber scheinbar niemals wirklich – wie versprochen – in die S8 eingruppiert wurden, dies soll nun alles nur ein Missverständnis sein…?!
Sie argumentieren heute die ganze Zeit allen Ernstes, dass die Erzieherinnen und Erzieherinnen niemals in der alten Stufe S8 – heute S8b – gewesen seien? Mit der erwähnten…
Nebenabrede,
Gehaltszetteln,
Stellenplan
Begründung unseres Beschlusses aus 2015

… mussten die Erzieher aber von etwas anderem ausgehen.
Sie, Herr Bürgermeister, Herr 1. Stadtrat, und wir, die Stadtverordnetenversammlung haben den Erzieherinnen und Erzieherinnen, Eltern und der Öffentlichkeit zugesagt, dass unsere Fachkräfte besser bezahlt werden und höhergruppiert werden und nur weil jetzt dem Magistrat der neue Tarifvertrag nicht passt, sollen alle Zusagen zurückgenommen werden!
Lassen Sie uns, uns alle ehrlich machen. Wir diskutieren hier keine Zurücknahme einer „freiwilligen Leistung“, sondern die Rücknahme unseres Versprechens!
Die Begründungen im Antrag des Magistrats sind auch nicht überzeugend:
„(1) Die Vergütung entsprechend der alten Eg S 8 war eine übertarifliche Leistung und entsprach nicht der tariflichen Eingruppierung“ – stimmt, aber diese (freiwillige) übertarifliche Leistung sollte nur solange bezahlt werden, bis die tatsächliche Höhergruppierung in S8 (alt) vollzogen ist (siehe Nebenabrede). Das wurde scheinbar nie getan – das ist der eigentliche Skandal!
„(3) Die Tätigkeitsmerkmale der Eg S 8 (alt) bzw. Eg S 8b (neu) sind zzt. nicht erfüllt.“ – komisch, unsere Nachbarkommunen sehen das wohl anders. Die Tätigkeitsmerkmale für S8 alt sind die gleichen wie die der neuen S8b. Wussten Sie, Herr Bürgermeister und Sie Herr 1. Stadtrat, dies bereits damals und haben in vollem Bewusstsein, dass für Sie, die Stadt eine Höhergruppierung nicht in Frage kommt, das Versprechen abgegeben? Oder hatten Sie sich in einer solch wichtigen Frage nicht ausreichend informiert?
„(5) Eine erneute übertarifliche Bezahlung ist nicht finanzierbar.“ – hier liegt der Hund begraben! Die Stadtspitze und die sie tragende Mehrheit können oder wollen das alte Versprechen nicht leisten bzw. einlösen.
„(7) Es ist nicht erkennbar, dass die übertarifliche Bezahlung die Personalsituation verbessert.“ – das wird sich zeigen! Erste Anzeichen, dass Ihnen jetzt schon einige Bewerber wieder abgesprungen sind gibt es doch bereits und auch einige enttäuschte Erzieher bei uns überlegen sich zu gehen. Und einmal ehrlich: Wie lange haben Sie denn getestet, ob eine tariflich abgesicherte erhöhte Bezahlung, zusammen mit den von Ihnen genannten besonders guten Arbeitsbedingungen in unseren Kitas, nicht attraktiv wären? Wir alle wissen es: überhaupt nicht!!!
Mancher hier anwesende Stadtverordnete ist selber Mama oder Papa, hatte oder hat selber Kinder in einer Rödermarker KITA. Ja mancher war hier sogar als Elternteil sehr aktiv, hat mit Feste organisiert, war selber Mitglied der Elternvertretung… – und heute?! Wie können Sie hier heute einfach so mitmachen?
Ich sage, lassen Sie sich, liebe Kolleginnen und Kollegen Stadtverordnete, von keinem fraktionellen Druck in ihrer Abstimmung beeinflussen – sie sind nur Ihrem Gewissen verpflichtet, sonst gar nix…
wenn Sie Zweifel haben, dann enthalten Sie sich wenigstens…
und wenn Sie mutig sind und zu unserem Versprechen an die Erzieherinnen und Erzieherinnen und Eltern stehen wollen, dann lehnen Sie diese Vorlage zusammen mit uns ab!
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Hier die Nachvertont Rede)
 
 
» „Goldener Pinsel“ für Rotter und Kern fürs Anschmieren der Erzieherinnen und Erzieher
» Rödermark. Erzieherinnenentgeld Rechtslage
» Rödermark. Erzieher Chronologie einer ?Höhergruppierung?


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Erzieherinnenentgeld. Rechtslage

Erzieherinnenentgeld 21.06.2016
Pressemeldung der SPD Rödermark

Von Justyna Rulewicz, SPD Stadtverordnete

Antrag auf Absetzung des Antrags, Rechtslage

Die SPD-Fraktion beantragt die Absetzung des Tagesordnungspunktes.
Unabhängig davon, dass die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Thema auch für uns von großer Bedeutung ist, müssen hier die rechtlichen Vorgaben beachtet werden. Die Stadtverordnetenversammlung ist juristisch gesehen vorliegend jedoch nicht zuständig. Gemäß § 73 Abs. 1 HGO gehören Personalangelegenheiten zu den Aufgaben der Gemeindevertretung, mithin des Magistrats.
Der hessische Verwaltungsgerichtshof hat bereits im Jahr 1994 eine Grundsatzentscheidung zu diesem Thema erlassen (Beschluss vom 22.12.1994 – G TG 3242/94). Das Gericht stellte klar, dass die Vorschrift durch die Zuweisung der Personalangelegenheiten an den Gemeindevorstand den Grundsatz durchbricht, wonach die wichtigen Entscheidungen von der Gemeindevertretung getroffen werden (§ 9 Abs. 1 S.2 HGO). Damit begründet der Paragraf eine ausschließliche Zuständigkeit des Magistrats.
Dies führt dazu, dass ein dennoch getroffener Beschluss formell rechtswidrig wäre, sodass wir Herr Bürgermeister Kern darauf aufmerksam machen, dass er dieses Beschluss gem. § 63 Abs. 1 S.1 HGO widersprechen müsste.

Siehe auch
 
Artikel der SPD Rödermark zu dieser Stavo und zu diesem Punkt.
» „Goldener Pinsel“ für Rotter und Kern fürs Anschmieren der Erzieherinnen und Erzieher
» Rödermark Zurücknahme der Höhergruppierung
» Rödermark. Erzieher Chronologie einer ?Höhergruppierung?


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

„Goldener Pinsel“ für Rotter und Kern fürs Anschmieren der Erzieherinnen und Erzieher

Streit um das Erzieherinnengehalt in Rödermark
„Goldener Pinsel für Rotter und Kern fürs Anschmieren der Erzieherinnen und Erzieher.“

Pressemeldung der SPD Rödermark.

(Rödermark)Bereits im Vorfeld der gestrigen Stadtverordnetenversammlung gab es Proteste enttäuschter Erzieherinnen und Erzieher sowie der betroffenen Eltern um das Gehalt der Erzieher/-innen in Rödermark. Die SPD verlangte in der gestrigen Sitzung eine Absetzung des Tagesordnungspunktes zur Entlohnung des KITA-Personals. Mehrheiten dafür fand sie nicht.

„Zuordnung der Erzieherinnen und Erzieher in die entsprechende Entgeltgruppe“ hieß der Tagesordnungspunkt der einigen politischen Sprengstoff für den Bürgermeister und seinen 1. Stadtrat Jörg Rotter bedeutet. Kurz vor der Sitzung überreichte der Personalratsvorsitzende der Stadt Rödermark dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung Sven Sulzmann stellvertretend für den Magistrat einen goldenen Pinsel für das Anschmieren des Kitapersonals bei deren Entlohnung.

In dem vom Magistrat eingereichten Antrag wurde eine Zuordnung der Erzieherinnen und Erzieher in eine nach den letztjährigen Tarifverhandlungen neu geschaffenen Stufe S8a als Ersatz für die nicht mehr existierende alte Stufe S6 vorgeschlagen Dagegen hatte sich bereits im Vorfeld Widerstand der Erzieherinnen und Erziehern, mit der Forderung weiter in der neu geschaffen höheren Stufe S8b, die alte S8 ersetzt, eingestuft zu bleiben, formiert. Der Streit entzündete sich an einer diesen städtischen Angestellten.

Hitzige Diskussionen in den Ausschüssen
Bereits in den vorangegangenen Ausschüssen wurde heftig gestritten. In der Diskussion des Ausschusses für Familien und Soziales wunderten sich beispielsweise auch die Freien Wähler Rödermark (FWR) darüber, dass dieser Tagesordnungspunkt überhaupt von den Stadtverordneten besprochen werden sollte. Diese Entscheidungen sei eigentlich Sache des Magistrats und nicht die der Stadtverordneten. Schon in der Ausschussrunde dementierte die Stadt durch Stadtrat Rotter, dass es in der Vergangenheit eine Vereinbarung zur Höherstufung der Erzieher in die alte S8 (heute S8b) gegeben hätte, sondern es sich hier lediglich um freiwillige Höherbezahlung gehandelt habe. Hier wollte es die FDP genau wissen und forderte den Magistrat dazu auf, den Fraktionen die erwähnte Nebenabrede zum Arbeitsvertrag einsehen zu lassen. Nachdem die Vereinbarung vorlag, entpuppte sich die Aussage von Stadtrat Rotter als wacklig! In der Nebenabrede heißt es u.a., dass eine Höhergruppierung nach Eg S8 (nach dem neuen Tarifvertrag nun S8b) ab dem neuen Haushaltsplan 2015 durchgeführt werden würde. Auch auf Gehaltsabrechnungen der Erzieher war diese vermeintlich freiwillige Leistung als Höhergruppierung vermerkt. Unterschrieben wurde diese Vereinbarung im Januar 2015 von den einzelnen Erziehern sowie Bürgermeister Roland Kern und dem Stadtrat und zuständigen Sozialdezernenten Jörg Rotter.

Die Debatte in der Stadtverordnetenversammlung
In der Aussprache der Stadtverordnetenversammlung vor gut gefüllten Zuschauerplätzen legte der Fraktionsvorsitzende und Bürgermeisterkandidat der SPD, Samuel Diekmann, den Finger in die eigentliche Wunde. „Ich will den ganzen Vorgang nicht juristisch bewerten, das sollen und werden – wie wir wissen – die Gerichte tun. Denn gegen diese Einstufung werden Erzieherinnen und Erzieher zu Recht klagen. Sehr wohl aber will ich auf die moralische Verpflichtung der Stadt und auch von uns als Stadtverordnete eingehen. Wir haben den Erziehern und Eltern vor gerade einmal einem Jahr etwas anderes zugesagt und machen jetzt die Rolle rückwärts! Sie argumentieren hier die ganze Zeit allen Ernstes, dass die Erzieher niemals in der alten Stufe S8 – heute S8b – gewesen seien? In ihrer Unterschriebenen Nebenabrede, mit den Gehaltszetteln, dem Stellenplan und in der Begründung unseres Beschlusses aus 2015 – dass die Gebührenerhöhung in den Kitas anteilig zur Finanzierung Höhergruppierung verwendet werden sollen – mussten die Erzieher aber von etwas anderem ausgegangen sein. Sie haben den Erziehern, Eltern und Öffentlichkeit zugesagt, dass die Erzieher besser bezahlt und höhergruppiert werden würden. Und nur weil Ihnen der neue Tarifvertrag nicht passt, sollen jetzt alle Zusagen zurückgenommen werden!“

Diekmann nannte das Vorgehen Augenwischerei. „Selbstverständlich soll hier eine Höhergruppierung zurückgenommen werden! Wir diskutieren hier keine Zurückname einer freiwilligen Leistung, sondern die Rücknahme eines Versprechens“, so Diekmann weiter.

Die ganze Rede von Samuel Diekmann finden Sie hier: www.spd-roedermark.de/fileadmin/pressearchiv/Diekmann_Rede_Erzieherinnenentgelt.pdf PDF Download

Bürgermeister Kern und Stadtrat Herr Rotter wiederholten ihre bekannten Argumente, dass eine Einstufung nicht erfolgt sei und die Stadt sich die Kosten in Höhe von 300.000 € nicht leisten könne. Die Fraktionen der Koalition schlossen sich vorbehaltlos dieser Auffassung an, während FWR und FDP kritische Anmerkungen machten, sich aber aus Kostengründen der von ihren Fraktionen den Erzieherinnen und Erzieher sowie den Eltern gegebenen Zusage aus vorgenannten Gründen absetzten.

SPD-Vertreter Norbert Schultheis betonte nochmals, dass die Bezahlung nach 8b keine freiwillige Leistung sei, wenn sich der Magistrat 2015 an seine Zusage zur Höhergruppierung gehalten hätte.

Nachdem der CDU-Fraktionsvorsitzende Michael Gensert die Rede seines Kollegen und Pastors Samuel Diekmann (SPD) als Moralpredigt bezeichnet hatte, bat der SPD-Stadtverordnete Jochen Zeller den Stadtverordnetenvorsteher Sven Sulzmann, in Zukunft auf die Einhaltung angemessener Umgangsformen zu achten. Bezüge auf private und berufliche Tätigkeiten durch Kolleginnen und Kollegen dürften im Umgang der Stadtverordneten keinen Raum haben.

Zum Abschluss der Debatte legte die SPD-Stadtverordnete Justyna Rulewicz ausführlich die juristische Seite des Antrags des Magistrats klar und betonte, die Entscheidung über den Inhalt der Vorlage liege eindeutig im Aufgabenbereich des Magistrats. Aus dieser Sicht stellte Rulewicz den Antrag auf Absetzung des Tagesordnungspunktes und damit der Abstimmung.

Zur rechtlichen Situation finden Sie das Statement von Justyna Rulewicz hier: PDF Download
SPD und FDP stimmten dem Antrag zu, der vom übrigen Haus abgelehnt wurde. Daraufhin beantragte die SPD namentliche Abstimmung, bei der alle SPD-Stadtverordneten den Antrag des Magistrats ablehnten. Der Rest des Hauses stimmte geschlossen zu.

„Wir wollten mit der namentlichen Abstimmung erreichen, dass man sich nicht hinter einer Fraktion verstecken konnte, sondern dass jeder Einzelne Flagge zeigen musste. Unsere Fraktion hat geschlossen gegen den Antrag gestimmt. Wir stehen zu unserem Wort an die Eltern und Erzieher“, so Hidir Karademir Parteivorsitzender der SPD. Er bemängelte, dass sich die andern Fraktionen in wohlfeilen Ausführungen über die Notwendigkeit einer Gleichstellung der Bezahlung mit den Grundschullehrinnen und -lehrern in ferner Zukunft ergingen, aber in ihrem Handlungsbereich hinter ihre Zusagen zurückfielen.

Siehe auch
 
» Rödermark Zurücknahme der Höhergruppierung
» Rödermark. Erzieherinnenentgeld Rechtslage
» Rödermark. Erzieher Chronologie einer ?Höhergruppierung?


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Rödermark. Schmierentheater

Schmierentheater in Rödermark ….

so wurde mir berichtet.
Später mehr dazu.

Die SPD Rödermark hat sich bereits umfangreich zu Wort gemeldet.
» 22.06.2016 „Goldener Pinsel“ für Rotter und Kern fürs Anschmieren der Erzieherinnen und Erzieher
» 22.06.2016 Rödermark Zurücknahme der Höhergruppierung
» 22.06.2016 Rödermark. Erzieherinnenentgeld Rechtslage

Können die Eltern nicht Geld von der Stadt zurückfordern?

Könnten die Eltern nicht die Erhöhung der Kindergartengebühren von 1% zurückfordern oder aufheben lassen? Die Voraussetzungen für den Deal existieren ab dem neuen Tarifvertrag auch ANSATZWEISE NICHT MEHR.

Die Elternvertretungen haben sich einvernehmlich für jährliche lineare Erhöhungen um 3% (bzw. 2%) ausgesprochen. Mit der Option von 3% soll eine Höhergruppierung des Fachpersonals auf S 8, im Interesse einer Sicherung der Fachkräfte, verbunden werden. Gemäß der in den Gesprächen mit den Elternbeiräten getroffen Vereinbarung werden die Gebührensätze ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 bis zum Kindergartenjahr 2018/2019 linear jährlich um 3 % erhöht. Hervorhebungen durch den Admin.


Das war der Deal mit dem Ersten Stadtrat, Herrn Rotter. UNMISSVERSTÄNDLICH.

Dem Deal wurde jegliche GRUNDLAGE entzogen. Das 1% war der Satz, der von den Eltern für die Höhergruppierung der Erzieher in die Gehaltsgruppe S8, geleistet werden sollte. Keine einGRUPPIERUNG nach S8. S8 IST NICHT S8a. S8a ist die ALTE S6. S8 wäre S8b.

Wenn KEIN Deal geschlossen worden wäre, wäre die jetzige Gehaltsstruktur (S8a) auch ohne Deal eingetreten. Ergo, die Eltern zahlen ab neuem Tarifvertrag das eine % für NIX.

Kein Zuschlag von 1% auf die KiGa Gebühren. So einfach ist die Welt. Nachzuprüfen, ob das Geld ausreicht um diese Höhergruppierung auch finanzierbar ist, ist nicht Aufgabe der Eltern. Dafür das Magistratsmitglied verantwortlich (Her Rotter), der diesen Deal eingefädelt hat.

Siehe auch
» 22.06.2016 „Goldener Pinsel“ für Rotter und Kern fürs Anschmieren der Erzieherinnen und Erzieher
» 22.06.2016 Rödermark Zurücknahme der Höhergruppierung
» 22.06.2016 Rödermark. Erzieherinnenentgeld Rechtslage
» 04.06.2016 Neuer Streit um Erzieherinnen-Gehalt
» 04.06.2016 Rödermark Erzieher Chronologie einer ?Höhergruppierung?“


Rödermark intern
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Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.