Einstimmung zu den Haushaltsberatungen

» 30.01.2014. Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförder… Hier weitere Infos
» 06.02.2014. Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförder… Noch keine Infos.
» 18.02. + 20.02.2014 Stadtverordnetenversammlung. Noch keine Infos.

Damit man sich als Bürger ein wenig eintakten kann, hier das bisher Geschehene:

15.02.2013
Rödermark setzt die Unterschrift unter den Schutzschirmvertrag. Man verpflichtet sich, bis 2017 einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Der dazugehörige Abbaupfad beschreibt den Weg dorthin.

Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dürften alle Parameter, die den Haushalt positiv oder negativ beeinflussen können, bekannt gewesen sein.
Hier sehen Sie den geplanten Defizitabbau. 2012-2020

21.05.2013
Der Staatsgerichtshof fällt ein Urteil in dem Grundrechtsklageverfahren der Stadt Alsfeld. Hierzu wird BM Roland Kern bei seiner Rede zum Haushalt dann eingehen.

04.10.2013
Am 4. Oktober 2013 wurden von Herrn Bürgermeister Kern und Erstem Stadtrat grundsätzlichen Vorteile der Stadt ( Seite 50 ) ausdrücklich und schriftlich festgehalten. Trotz der erkannten Risiken und der Sorge vor einer möglichen Fehlentscheidung wurde der Schutzschirmvertrag unterzeichnet. Diese Haltung wird jedoch einige Tage später von Herrn Bürgermeister Kern in Frage gestellt.

12.11.2013
Rödermark wird den Abbaupfad zum Rettungsschirm NICHT einhalten. So bei der Haushaltsvorstellung für 2014.
Die unverständlichste Rede zum Haushalt, die ich in Rödermark von einem Stadtkämmerer gehört habe. Das Wort „SPAREN“ wurde für die Zeit der Rede von Kämmerer Roland Kern aus dem Vokabular des Vortragenden gestrichen. Großen Raum nahm das o.g. Gerichtsurteil ein. In seiner Rede setzt der Stadtkämmerer seine Erwartung, den Haushalt in den Griff zu bekommen, auf „gravierende Strukturänderungen der Gemeindefinanzierung“.

Es hat sich nämlich etwas Gravierendes ereignet, das die Erwartung eröffnet, dass die Strukturen der Gemeindefinanzierung grundlegend geändert werden. (Aus der Rede zum Haushalt 2014)

Jetzt, nachdem man den Schutzschirmvertrag noch am 4.10.2013 als „Grundsätzlichen Vorteile der Stadt“ gelobt hat, kommt man 30 Tage später zu der Erkenntnis: „Mit Sicherheit wäre der Ablauf der Ereignisse ein anderer gewesen, und Alexander Sturm und ich wären am 15. Februar nicht nach Wiesbaden gefahren, um für die 99. Kommune unsere Unterschriften unter den Schutzschirmvertrag zu setzen.“ (Aus der Rede zum Haushalt 2014)

12.12.2013
Das muss ein Schlag für den Bürgermeister und Stadtkämmerer gewesen sein. Eine Aussage, die von einem seiner Parteifreunde kam, trübte seine Hoffnung auf Geld aus einem Gerichtsurteil. Der Stadtverordnete der Stadt Rödermark und Fraktionssprecher der Grünen im Kreis Offenbach, Reimund Butz, sieht wenig Sinn darin, weiter auf eine Verbesserung des Finanzausgleichs zu hoffen. Mit Geldern aus dem o.g. Gerichtsurteil in nennenswerter Höhe kann der „einnahmestarke Kreis Offenbach auch nicht hoffen„. Siehe hierzu: Fraktionssprecher der Grünen  zweifelt an „nennenswerter Besserstellung.“

Die Aussicht auf mehr Geld vom Land im Jahr 2016 schwindet.

19.12.2013
Die Kindergartengebühren sollen erhöht werden. Man könnte meinen, die Gebühren sollen erhöht werden, um einen Beitrag zur Konsolidierung zu leisten. Weit gefehlt. Der Erste Stadtrat plant, die Erzieher(innen) mit dem Geld, welches man sich zunächst bei den KiGa Eltern abholt, zwei Gehaltsgruppen höher einzustufen. Eine Gehaltsstufe höher, das wäre S7, geht nicht. Laut Aussage von Herrn Rotter sind Mehrkosten von 190.000,00 Euro, die von den Eltern bezahlt werden, vorgesehen.

Und was haben die Koalitionäre noch bei Ihrem Koalitionsvertrag, unterzeichnet auch vom jetzigen Ersten Stadtrat Herrn Jörg Rotter, vorgehabt?

[..]Weil wir wissen, wie wichtig diese frühe kindliche Förderung ist, möchten wir den Zugang zu Kindertageseinrichtungen allen Bevölkerungsschichten ermöglichen, damit jedes Kind gleichberechtigt teilhaben kann. Vor diesem Hintergrund ist eine Erhöhung der Elternbeiträge in den städtischen Kindertageseinrichtungen nicht beabsichtigt.[..]Quelle: Koalitionsvertrag CDU Rödermark, AL/Die Grünen

17.01.2014
Wenn man die Worte des RP, Herrn Johannes Baron, richtig interpretiert, wäre ein Hoffen auf mehr Geld aus dem o.g. Urteil das reinste Glücksspiel.

Die Aussicht auf mehr Geld vom Land im Jahr 2016 hat sich wohl erledigt.

Es könnte jetzt doch ein Umdenken bei den verantwortlichen Wahlbeamten eintreten. Es könnte ja tatsächlich der Fall eintreten. Man muss sparen.

» 16.01.2013 Wann wird Herr Baron Rödermark besuchen?
» 15.01.2013 Gebührenerhöhung für bessere Bezahlung.

21.01.2014
Der RP, Herr Baron schrieb auf Anfrage:
Schönen guten Tag, Herr Baron,
ich wohne in der Schutzschirmkommune Rödermark. Wie es zurzeit aussieht, werden wir das Ziel des Schutzschirmvertrags schon im zweiten Jahr verfehlen.
Gebührenerhöhungen stehen wieder an.
Gebührenerhöhungen auch im Bereich Kinder und Soziales. Wie man der Presse (Offenbach Post, Dreieich Zeitung) entnehmen kann, nicht um einen Defizitabbau zu erreichen, wie es die Eltern verstanden haben. Nein; man möchte die Gehaltsstufen aller Erzieherinnen wohl von S6 auf S8 anheben. Keine Forderung der Erzieherinnen (zumindest öffentlich nichts bekannt), sondern eine freiwillige Leistung, die unser erster Stadtrat Herr Rotter den Erzieherinnen zukommen lässt. Begründung: Sonst laufen uns die Erzieherinnen (wir haben 105) weg bzw. wir bekommen keine neuen.
Ist es wirklich so, dass man für eine Einstufung nach S6 keine Erzieherinnen bekommt? Hanau, Darmstadt, Rodgau, Eppertshausen versucht es zurzeit mit Stellengesuchen mit Einstufung nach S6.
Wenn der Markt leergefegt ist, betreibt man dann mit der Einstufung nach S8 nicht Abwerbung?
Ist es eigentlich üblich, dass ein Stadtrat eigentlich ohne Not Gehälter aufstockt? Dann brauchen wir ja keine Gewerkschaften mehr.
Könnten jetzt die restlichen Bediensteten der Stadt Rödermark auf gleiches Recht pochen?
Näheres dazu können Sie auch hier nachlesen: https://www.rm-news.de
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.++.+.+.+.+.+
Antwort:
——–
Sehr geehrter Herr Donners,

nach Vorlage des ersten Entwurfs des Haushalts 2014 kann die Stadt Rödermark den Konsolidierungsvertrag in diesem Haushaltsjahr nicht einhalten. Die Stadt Rödermark hat jedoch in dieser Angelegenheit bereits in einem Haushaltsgespräch dazu berichtet und ist nun aufgefordert, nachzuarbeiten. Inzwischen wurde signalisiert, dass der Konsolidierungsvertrag voraussichtlich auch in diesem Jahr eingehalten werden kann.

Nach Auskunft der Stadt Rödermark ist eine regelmäßige Erhöhung der Kindergartengebühren geplant. Über diese Erhöhung sind auch die Eltern bereits informiert.

Die Einstufung der Erzieher/innen in die Gehaltsstufe S8 ist, ebenfalls nach Auskunft von der Stadt Rödermark, bisher nicht beschlossen, aber auch bei den umliegenden Kommunen geplant. Sobald die erste Kommune eine solche Anhebung beschließt, wird auch Rödermark einen entsprechenden Beschluss fassen.

Bei der Anhebung der Kindergartengebühren und der Einstufung des Gehalts für Erzieher/innen handelt es sich um eine Selbstverwaltungsangelegenheit der Kommune. Solange die Stadt Rödermark den Konsolidierungsvertrag mit dem Land Hessen einhält, und damit einen nachhaltigen Haushaltsausgleich anstrebt, besteht für das RP Darmstadt als Aufsichtsbehörde kein Handlungsbedarf.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Baron

Regierungspräsident

23.01.2014
An der Verringerung des Haushaltsdefizits wird gearbeitet. Man wird wohl im Fachbereich 6 Kosten minieren sowie die ERWARTUNG der Gewerbesteuereinnahmen um weitere ?300.000,00? Euro nach oben schrauben. Die im Abbaupfad genannte Steigerungsrate muss um diesen Betrag erhöht werden.

Auszug bisheriger Abbaupfad. Steigerung der Gewerbesteuereinnahmen bis 2018
Auszug bisheriger Abbaupfad. Steigerung der Gewerbesteuereinnahmen bis 2018

Größer? Klicken Sie auf das Bild. Quelle.
Die Spalten beginnen mit dem Jahr 2013 bis zum Jahr 2018. Letzte Spalte ist die Summe.
Was bedeutet eigentlich genau der Titel: „Mehr Gewerbesteuer durch Wirtschaftsförderung“ in der ersten Spalte?

25.01.2014
Zum Kreishaushalt 2014. Der Fraktionssprecher Bündnis90/Die Grünen, Reimund Butz, sieht die Glaubwürdigkeit von Landrat und Kämmerer angesichts der aus dem Hut gezauberten Millionen reichlich strapaziert. Lesen Sie hierzu den Artikel in diesem Blog.

27.01.2014
Beim Neujahrsempfang kündigte Bürgermeister Kern an, dass das Konsolidierungsziel für 2014 wahrscheinlich erreicht werden kann. Als Grund werden höhere Einkommenssteuersätze, höhere Landesmittel und höhere Gewerbesteuereinnahmen genannt. Die Stadt Rödermark wird einige Personalstellen nicht neu besetzen.

Wird Rödermark seinen Verpflichtungen aus dem Schutzschirmvertrag nachkommen?

Siehe auch
» Was wären wir ohne Schutzschirm.
» Stadtverordnetenversammlung 12.11.2013
» Rede zum Haushalt.
» Zusammenfassung. Artikel zum Haushalt.
» Defizitabbau

Wann wird Herr Baron Rödermark besuchen?

Da bin ich mal gespannt, wann wir in Rödermark Besuch von Herrn Baron bekommen. Verdient hätten wir diesen hohen Besuch schon.

In einem Artikel der Frankfurter Rundschau wird Rödermark und Offenbach, als 2 der Schutzschirmkommunen in Hessen, namentlich erwähnt. Das ist schon einen Artikel wert.

Artikel bei fr-online

[..]Regierungspräsident Johannes Baron (FDP) führt ein strenges Regime mit den Städten, denen das Land Hessen per Vertrag finanziell unter die Arme greift. Sie müssen ihre Standards senken und an Bädern, Bussen und Büchereien sparen.[..]

und weiter

[..]Mittlerweile scheint klar zu sein, dass nicht alle Kommunen den Schutzschirmvertrag einhalten können. Offenbach und Rödermark haben schon gesagt, dass er nicht eingehalten werden kann, und zwar, weil die strukturellen Kosten höher sind als die Einnahmen.[..] Quelle: fr-online.de

Auch die Hoffnung, auf die Bürgermeister Kern setzt (das Gerichtsurteil des Staatsgerichtshofs), wird in dem Artikel erwähnt.

[..]Inwieweit sich dadurch die Zuweisungen ändern, kann derzeit nicht beurteilt werden.[..]

Nicht gut, dieser Satz. Überhaupt nicht gut. Für mich ist klar. Auf Zuweisungen zu warten, die einen Haushalt retten könnten, ist unverantwortliches Glücksspiel.

Weiter kann man lesen: [..]Die Kosten und Einnahmen, die den Haushalt bestimmen, waren den Kommunen bei Abschluss der Schutzschirmvereinbarung bekannt. Es reicht daher nicht aus, auf ungünstige Entwicklungen zu verweisen und auf weitere Sanierung zu verzichten.[..]

Damit ist der Ausrede vom BM (auch die abwartende Haltung: in 2016 gibt es Geld) von höchster Etage endlich mal widersprochen worden bzw. infrage gestellt.
Dass Rödermark die vertraglich vereinbarten Ziele scheinbar nicht erreichen wird, ist für mich kein Wunder. Die Bürger haben ihren Beitrag durch kräftige Gebührenerhöhungen geleistet. Wo spart die Verwaltung?

Rödermark will freiwillig Gehälter von ca. 105 Bediensteten anheben. Alleine einen solchen Gedanken zu haben ist ………………(denken Sie sich etwas aus)
Rödermark. Gebührenerhöhung für bessere Bezahlung.

Ob das Büro für den Klimaschutzbeauftragten schon eingerichtet ist?

Siehe auch
» 15.01.2014 Gebührenerhöhung für bessere Bezahlung.
» 12.12.2013 Grüner zweifelt an “nennenswerter Besserstellung”
» 09.12.2013 Was wären wir ohne Schutzschirmvertrag?
» 16.11.2013 Ein Gerichtsurteil. Die Hoffnung von BM Roland Kern.
» 15.11.2013 Nachtrag zu einer sehr schlimmen Rede.

Abbaupfad nicht erreicht. Soll man umziehen?

Wenn meine Enkel bei einem Computerspiel eine Aufgabe total verpatzen, ist das zunächst nicht so schlimm. Da hat man ein zweites Leben. Man bekommt eine 2. Chance und soll dann mit größerer Aufmerksamkeit weitermachen.
 
So ähnlich ist das mit dem Schutzschirm. Einmal kann man wohl patzen. Dann ist aber Schluss mit Lustig. So jedenfalls kann man es dem Schutzschirmgesetz und der „Durchführung Schutzschirmgesetz“ entnehmen.
 

So steht es im Schutzschirmgesetz. Für Kommunen, die ihre Hausaufgaben schlecht machen.
Der Haushalt für 2014 ist noch nicht verabschiedet. Es ist noch Zeit, bis zum Januar/Februar 2014 das zurzeit bekannte Defizit durch Sparmaßnahmen auszugleichen. Ich glaube aber nicht an große Sparmaßnahmen. Ganz im Gegenteil. Man wird personell aufrüsten und wahrscheinlich im Februar einen subventionierten Klimabeauftragten einstellen. Der Bürger kann ja zahlen.
 
Es muss nicht so passieren wie ab hier aufgeführt, aber nach dem Vertragswerk kann es so kommen. Der Bürger zahlt für nicht deutlich erkennbaren Sparwillen des hauptamtlichen Magistrats.
 
Wenn die Auflagen des Schutzschirmgesetzes verfehlt werden, sollte man sich überlegen, auszuwandern.
 
Schutzschirmgesetz §4

Schutzschirmgesetzt $4
Schutzschirmgesetzt §4

Schutzschirmgesetz §3
Schutzschirmgesetz §3
Schutzschirmgesetz §3

Verpflichtet hat sich die Stadt Rödermark, bis 2018 einen ausgeglichenen Haushalt zu führen. Danach muss der Haushalt DAUERHAFT ausgeglichen sein. (§3 Absatz 3, Satz 1)
Wenn nicht, wird es teuer für die Bürger.
 
Verpflichtet hat sich die Stadt Rödermark, die dazu notwendigen Maßnahmen (Abbaupfad) zu beschreiben und durchzuführen. (§3 Absatz 3, Satz 1)
Wird sich nicht daran gehalten, wird es teuer für die Bürger.
 
Durchführung Schutzschirmgesetz §4
Durchführung $4
Durchführung $4

Hat man sein Ziel erreicht, kann es evtl. eine Fristverlängerung geben. Aber nur EINMAL.
Dann wird es teuer für die Bürger.
 
Die ca. 12,5 Mio. Schulden können zurückkommen. Die Tilgung der Schuld und wahrscheinlich höhere Zinsen werden den Haushalt (und damit dem Bürger) sehr teuer zu stehen kommen. Im schlimmsten Fall könnte unser hauptamtlicher Magistrat eine weisungsbefugte Hilfe vom RP zur Seite gestellt bekommen.
 
Was kann sonst noch passieren
Im Vertrag §4 steht:

[..]können Zwangsmaßnahmen nach dem Siebenten Teil der Hessischen Gemeindeordnung ergiffen sowie die [..]

Lesen Sie dazu den Text in der HGO
 
Der Stadtkämmerer hofft auf Geld aus dem Urteil des Staatsgerichtshofs und darauf, dass es dann alles GUT wird für Rödermark. Der Stadtkämmerer sollte sich einmal nach der Höhe des der Stadt voraussichtlich zustehenden Geldstroms bei seinem Parteifreund Reimund Butz erkundigen.
 
Es wäre schön, wenn sich die bisher einzig ausgesprochene Hoffnung des Stadtkämmerers (Einbringung Haushalt 2014) auf einen ausgeglichenen Haushalt erfüllen würde. Nur der Glaube daran fehlt mir.
 
Der hauptamtliche Magistrat muss jetzt liefern, der Bürger hat seinen Beitrag bereits kräftig geleistet.
 
Ein Hinweis zu den kommenden Beiträgen zum Straßenbau
Hier wird der Bürger in Kürze mit einem kräftigen Beitrag belastet. Aber JEDEM MUSS KLAR SEIN, dieser Betrag ist ein Beitrag, der auf den Abbaupfad nur minimale Auswirkungen hat.
 
Gebühren: Zahlt der Bürger für eine konkrete Leistung. Z.B. Personalausweis.
Beitrag: Geldleistung für eine Herstellung. Z.B. GRUNDerneuern einer Straße.
Steuer: Kein konkreter Verwendungszweck.
 
Bei OP-Online kann man zu Mainhausen lesen.

[..]Es müsse den jeweiligen Budget-Verantwortlichen in der Verwaltung klar sein, dass es über ständige Steuer-, Abgaben- und Gebührenerhöhungen oder gar weitere Verschuldung dauerhaft nicht möglich sei, einen ausgeglichenen Etat zu erreichen. „Nur ein sparsamer Umgang mit den anvertrauten Mitteln wird langfristig zum Ziel führen“, so Egner abschließend.[..] Quelle: OP-Online

Siehe auch
» 16.12.2013 Sparantrag (Prüfantrag) von der Koalition abgeschmettert
» 12.12.2013 R. Butz zweifelt an “nennenswerter Besserstellung”.
» 09.12.2013 Was wären wir ohne Schutzschirmvertrag?
» 29.11.2013 Jammern auf hohem Niveau
» 22.11.2013 Ist Rödermark pleite?
» 17.11.2012 Besserung für den Haushalt ab 2016 durch ein Urteil?
» 16.11.2013 Die Hoffnung von BM Roland Kern. Ein Gerichtsurteil.
 
Artikel zum Haushalt der Stadt Rödermark

Wer kontrolliert den Haushalt?

Rödermark. Wer konntrolliert den Haushalt?

Wie man lesen konnte, ist der Haushalt der schutzschirmfreien Stadt Rodgau vom Landrat bemängelt worden bevor dieser von den Stadtverordneten beschlossen wurde.

Kann das Rödermark auch passieren?
So wie im Rodgau nicht.
Die Schutzschirmkommune Rödermark ist nach §4 Abs. 3 des Hessischen Kommunalen Schutzschirmgesetzes dem RP unterstellt. Rödermark bekommt den Brief, wenn der RP dies für erforderlich sieht, nicht vom Landrat Quilling, sondern vom RegierungsPräsidenten. Ob da schon was da ist?

Haushalte der „guten“ Gemeinden“ stehen beim Landrat unter Aufsicht und die „bösen“ beim RP.

Ist auch verständlich. Landräte können mit Ihren Kommunen auch unter die „Schutzschirmkommunen“ fallen und dann so weiter wirtschaften wie bisher. „So nicht“ argumentierte seinerzeit die FDP und sorgte für eine Anpassung des §136 Abs. 3 der HGO über das Schutzschirmgesetz (§4 Abs. 3).

Wann endet der Vertrag?
Wenn im dritten (?Standard?) aufeinanderfolgenden Jahr der Ergebnishaushalt/Ergebnisrechnung ausgeglichen ist. Festgestellt durch den RP.

Siehe auch
» Artikel zum Haushalt
» Durchführung Schutzschirmgesetz
» Schutzschirmvertrag Dietzenbach

Rödermark. Was wären wir ohne Schutzschirmvertrag?

Was wären wir ohne Schutzschirmvertrag?
Um 12,5 Mio. ÄRMER.
 
„Wir können auf keinen noch so kleinen Konsolidierungsbeitrag verzichten“ sagte Herr Sturm
 
Vorweg
 
Über das Thema „Haushalt 2014“ in Verbindung mit dem „Rettungsschirm/Schutzschirm“ wurde in letzter Zeit mehrfach geschrieben. Da kleine Nuancen das Gesamtbild verändern, lohnt es sich, dieses Thema erneut aufzugreifen.
 
Ich (egoistisch) persönlich empfand den Beschluss, dem Schutzschirm/Rettungsschirm beizutreten, für gut. Ich hatte auch gehofft, der hauptamtliche Magistrat der Stadt Rödermark stellt sich der schwierigen Aufgabe und ist bereit zu den notwendigen Einsparungen und steht zu dem Abbaupfad. Erkennen kann ich das bis jetzt noch nicht. Zeit ist bis zum Februar 2014, dann soll der Haushalt verabschiedet sein. Hoffentlich. Wenn der hauptamtliche Magistrat es nicht richten kann, wird es wohl eine übergeordnete Behörde richten müssen?
 
Kommunen, die unter dem Rettungsschirm geschlüpft sind, haben einen Teil der Schulden (Rödermark ca. 12,5 Mio.) an das Land Hessen abgegeben. Damit wurde der Bürger in Rödermark entlastet und die Schuld auf alle Bürger in Hessen verteilt. Für dieses Entgegenkommen sind selbstverständlich auch Regeln aufgestellt worden. Die bedürftigen Kommunen müssen sparen. Mehr sparen als diejenigen, die NICHT unter dem Rettungsschirm stehen. Das ist doch wohl auch die Pflicht den Kommunen gegenüber, die den Entschuldungsfonds NICHT beansprucht haben und alles aus eigener Kraft schaffen wollen.
 
War der Grund einer Kommune NICHT unter den Rettungsschirm/Schutzschirm/Entschuldungsfond zu schlüpfen die

„Einschränkung der Selbstständigkeit der Kommune“

so hat man dort wohl die Rechnung ohne die Kommunalaufsicht gemacht.
 
Den Haushalt (Rodgau) noch nicht verabschiedet; und schon beanstandet. So kann es auch einer Stadt ergehen, die NICHT unter dem kommunalen Schutzschirm des Landes Hessens steht. Die Stadt muss/sollte die Grundsteuer erhöhen, damit der Haushalt für das kommende Jahr genehmigt wird. Hatte man vermutet, wenn man sich NICHT unter den Rettungsschirm/Schutzschirm begibt, hätte man mehr Freiheiten bei der Haushaltsgestaltung? Es ist scheinbar nicht so. Aus der schutzschirmfreien Zone Rodgau berichtet die Offenbach-Post.
Stadt muss Grundsteuer erhöhen.

[..] Die Stadt müsse die Realsteuern hinaufsetzen, um höhere Einnahmen zu erzielen. Kommunen gleicher Größenordnung, die nicht dem Schutzschirm unterlägen, verlangten weitaus höhere Steuer-Hebesätze als Rodgau, heißt es weiter.[..]Lesen Sie den ganzen Artikel bei op-online.de .

 
[..]Wir werden genauso behandelt wie Schutzschirmkommunen“, sagte Bürgermeister Jürgen Hoffmann[..] Was soll man dazu sagen Herr Hoffmann? Ist schon Sch….
 
Merkwürdig ist der Vorgang schon. Ein Haushalt, der noch nicht durch das Stadtparlament gegangen ist, wird schon vorab von der Aufsichtsbehörde kritisiert.
 
Das folgende mag verstehen wer will. Ich nicht
Zurück nach Rödermark.
Bevor man weiterliest sollte man wissen. Im Oktober 2013 (Seite 50) wurde von Bürgermeister Kern und Stadtrat Jörg Rotter der Beitritt zum Rettungsschirm/Schutzschirm, am 15.02.2013, als gut für die Stadt Rödermark geadelt. Die „Rede zum Haushalt“ war am 12.11.2013.
 
Am 04.07.2013 bekräftigte der Magistrat man werde natürlich am Konsolidierungsziel festhalten. Ziel ist: „Bis 2018 ein ausgeglichener Haushalt“.

[..]Mit seinem am 21. Mai verkündeten Urteil in einem von der Stadt Alsfel[..]
[..]Inwieweit der Vollzug des auch von der Stadt Rödermark am 15. Februar unterzeichneten Schutzschirmvertrages hiervon berührt wird, muss zum gegenwärtigen Zeitpunkt ebenfalls offen bleiben. Am Konsolidierungsziel soll natürlich festgehalten werden.Quelle: Stadt Rödermark[..]

Bei seiner „Rede zum Haushalt“ äußerte sich der Stadtkämmerer und Bürgermeister zum Schutzschirm wie folgt:

[…]Mit Sicherheit wäre der Ablauf der Ereignisse ein anderer gewesen, und Alexander Sturm und ich wären am 15. Februar nicht nach Wiesbaden gefahren, um für die 99. Kommune unsere Unterschriften unter den Schutzschirmvertrag zu setzen. [..]
Quelle:„Rede zu Haushalt 2014“ von Bürgermeister Kern.


Was will der Bürgermeister und Stadtkämmerer uns damit sagen? Der Interpretationsspielraum ist sehr groß:
 
» 1) Den Rettungsschirm/Schutzschirm gäbe es nicht. (Dann kann man nichts unterzeichnen) Die 12.5 Mio Schuldenübernahme durch das Land hätte es auch nicht gegeben. Evtl. gibt es in 2016 mehr Geld. Kürzungen wären allerdings auch möglich.
 
» 2) Man wäre nicht die 99. Kommune gewesen, sondern z.B. die 50.(Maschinerie anders verlaufen)
 
» 3) Man hätte nicht unterzeichnet weil es laut Urteil evtl. in 2016 Geld gibt. (Weiter so wirtschafteten wie bisher. 🙁)
 
Hätte, hätte Fahrradkette. Fakt ist doch, selbst wenn das Urteil im Januar 2013 (vor der Schutzschirmunerzeichnung) vorgelegen hätte, für den Haushalt 2014/2015 von Rödermark wäre das nicht die Rettung gewesen. (8. Der kommunale Finanzausgleich ist spätestens für das Ausgleichsjahr 2016 neu zu regeln. Bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung bleibt das bisherige Recht anwendbar.) Jedem dürfte klar sein, dass „spätestens“ auch „frühestens“ bedeuten kann weil, auch bei der Landesregierung die Personalkapazität „auf Kante genäht“ ist.
 
Jetzt kennt man das Urteil.
Jetzt haben wir den Status wie oben unter 1) aufgeführt.
Was hindert die Stadt daran, freiwillig aus dem Vertrag auszusteigen? Übernehmen wir wieder ca. 12,5 Mio. Schulden. Wie der Zeitraum bis 2016, evtl. gibt es da Geld ( Rückzahlungen wären auch möglich), ohne Ärger mit der Kommunalaufsicht überbrückt werden kann, darüber muss noch beschlossen werden.
Wenn Bürgermeister Kern (Fall 3) den Vertrag mit Kenntnis des Gerichtsurteil NICHT unterschrieben hätte, müssen dadurch logischerweise andere Vorteile für die Stadt erwachsen. Fragt sich nur, welche?
 
Geld oder kein Geld? Das ist hier die Frage. Staatsgerichtshof

[..]Eine Aussage zur Höhe der den hessischen Kommunen von Verfassungs wegen zustehenden Finanzausgleichsleistungen hat der Staatsgerichtshof damit nicht getroffen. Beanstandet wurde die fehlende Bedarfsermittlung. Hätte das Land Hessen den kommunalen Finanzbedarf ermittelt, wären die Finanzzuweisungen zwar möglicherweise höher ausgefallen. Andererseits ist es aber auch nicht ausgeschlossen, dass weitere Kürzungen sachgerecht wären.[..] Quelle: Staatsgerichtshof
Hervorhebungen durch den Admin.

 
Gibt es jetzt, nach dem Urteil, für Rödermark Geld oder nicht?
Was weiß denn ich. Fragen Sie einmal den Bürgermeister. Evtl. hat der ja eine schlüssige Antwort.
Kommunen, die ihre freiwilligen Leistungen weit runtergefahren haben, werden wohl mit mehr Geld rechnen können.
Die klagende Stadt, Alsfeld, hat:
» öffentliche Einrichtungen geschlossen
» freiwillige Leistungen zurückgeführt
» Ausrichtung des Hessentages 2010 verzichtet
» habe sie von 135,75 Stellen 8,75 Stellen abgebaut
» Förderung des Kinderhorts eingestellt
» freiwilligen Polizeidienst eingestellt
» Förderung von Präventionsrat eingestellt
» Förderung von Musikschule eingestellt
» Förderung von Musik- und Kulturpflege eingestellt
» Siehe weiter unten unter Punkt 11.
» Umweltschutzaufgaben eingestellt.

[..]Ob am Ende das Land oder die Kommunen die Gewinner sein würden, lasse sich erst nach der vom Gericht geforderten Bedarfsanalyse sagen. [..] Quelle FAZ

 
Hofft man in Rödermark auf einen Geldsegen aus dem Gerichtsurteil. ? Ja!
 
Wir in Rödermark sind 12,5 Mio. Schulden los. …… Noch.
 
Entwurf Haushaltsplan 2014
Im Haushaltsplanentwurf (Seite 27) wird aufgeführt:

Kompensationsumlage
Kompensationsumlage

Um diesen Text zu verstehen lohnt ein Blick in das Urteil.

6. Der Landesgesetzgeber ist prinzipiell nicht gehindert, eine Kompensation-sumlage einzuführen. Belastet er allerdings die Kommunen mit einer neuen Umlage, die ihre finanzielle Handlungsfähigkeit spürbar beeinträchtigt, muss er den kommunalen Finanzbedarf ermitteln, wobei er nach den kommunalen Gruppen der kreisangehörigen Gemeinden, kreisfreien Städte und Landkreise zu differenzieren hat.
7. Die angegriffenen Vorschriften über die Einführung der Kompensationsumlage sind ebenfalls wegen des Fehlens einer Finanzbedarfsermittlung verfas-sungswidrig und verletzen das Selbstverwaltungsrecht der Antragstellerin.

Es dreht sich alles um die fehlende Finanzbedarfsermittlung.
Anzumerken sei noch. Es ist KEIN Urteil bezügl. Kompensationsumlage in einem eigenen Prozess.
 
Vorgehen gegen die Kompensationsumlage

[..]Der Hessische Städtetag empfiehlt eine Klageerhebung aus prozessualen Gründen nur den Kommunen, die zum Kreis der am stärksten betroffenen Städte und Gemeinden gehören, also den Kommunen, bei denen die Schlüsselzuweisung negativ ist oder denen nach Abzug der Kompensationsumlage nur noch die Mindestschlüsselzuweisung verbleibt. Rödermark zählt nicht zu diesen Kommunen.

Bei allen anderen Kommunen ist eine Klage selbstverständlich auch denkbar, müsste jedoch anders und umfangreicher begründet werden.[..]
Quelle. roedermark.de

 
Einige Passagen aus dem Urteil (Auf Reiter Langtext klicken). Man achte auf die Wortwahl

11 Die Antragstellerin habe in Umsetzung ihres Haushaltssicherungskonzeptes öffentliche Einrichtungen geschlossen, freiwillige Leistungen zurückgeführt und auf die Ausrichtung des Hessentages 2010 verzichtet. Von 2008 auf 2009 habe sie von 135,75 Stellen 8,75 Stellen abgebaut, wobei (zum 30. Juni 2009) lediglich 121,5 Stellen tatsächlich besetzt gewesen seien. Durch organisatorische Maßnahmen seien weitere Personalkosten eingespart worden. Während sich der Gesamtbetrag der Ausgaben mit freiwilligem Charakter im Verwaltungshaushalt 2006 noch auf ca. 2,6 Millionen € belaufen habe, sei er nach Berechnungen der Aufsichtsbehörde im Haushaltsjahr 2010 auf rd. 1,6 Millionen € gesunken. Diese Ausgaben enthielten allerdings überwiegend solche für öffentliche Einrichtungen und seien – da die Gemeinde zu deren Bereitstellung verpflichtet sei – keine freiwilligen Leistungen im Rechtssinne. Die Ausgaben für Wirtschaftsförderung von ca. 130.000 € (2010) bzw. 170.000 € (2011) bestünden im Wesentlichen aus Personalkosten. Die Antragstellerin habe die Förderung des Kinderhorts eingestellt, eine Kindertagesstätte geschlossen, die Erd- und Steindeponie verkauft, Umweltschutzaufgaben nicht mehr wahrgenommen, den freiwilligen Polizeidienst sowie die Förderung von Präventionsrat, Musikschule, Musik- und Kulturpflege, Rentenberatung, Städtepartnerschaften und des öffentlichen Personennahverkehrs eingestellt. Ferner habe sie Gebäude veräußert. Die Antragstellerin habe keine nennenswerten Leistungen erbracht, für die keine rechtliche Verpflichtung bestanden habe. Investitionen bei Straßen, Brücken und im Feuerwehrwesen, die infolge der seit Jahren zugespitzten Haushaltslage sehr vernachlässigt worden seien, könnten nicht mehr weiter gestreckt werden.
 
130 Will sich der Gesetzgeber zur Erfüllung seiner Finanzbedarfsermittlungspflicht auf bereits vorhandene statistische Daten stützen, muss erkennbar sein, dass er aus dem ihm zur Verfügung stehenden Datenmaterial selbst entsprechende Folgerungen gezogen und bei seiner Entscheidung berücksichtigt hat.
 
151 Ob und inwiefern eine solche Verschiebung die Veränderung der Steuerverbundmasse und damit auch der Finanzausgleichsmasse zum Nachteil der Kommunen rechtfertigen kann, beurteilt sich nach dem Grundsatz der Verteilungssymmetrie und bedarf vorliegend keiner Entscheidung. Eine Bedarfsanalyse wird dadurch nämlich nicht entbehrlich. Denn die Pflicht zur Bedarfsermittlung und das Gebot der Verteilungssymmetrie sind zwei prinzipiell unabhängig voneinander bestehende verfassungsrechtliche Vorgaben für den Finanzausgleichsgesetzgeber. Fehlt es bereits an einer Ermittlung des kommunalen Finanzbedarfs, kommt es auf die Frage, ob die Veränderung der Finanzausgleichsmasse zum Nachteil der Kommunen dem Gebot der Verteilungssymmetrie Rechnung trägt, nicht mehr an.
 
158 Die verfassungsrechtlich erforderliche Bedarfsanalyse mag schwierig und komplex sein. Der Staatsgerichtshof verkennt auch nicht, dass der Finanzbedarf der Kommunen nicht nach objektiven Kriterien eindeutig feststellbar ist. Aber dies verlangt die Hessische Verfassung vom Landesgesetzgeber auch nicht. Vielmehr hat er auch bei der Bedarfsanalyse Gestaltungs- und Einschätzungsspielräume.
 
159 So darf der Gesetzgeber bei der Ermittlung der Kosten für Pflichtaufgaben durchaus pauschalieren. Die Pflicht zur Bedarfsanalyse bedeutet auch nicht, dass der Finanzausgleichsgesetzgeber alle Ausgaben der Kommunen als ausgleichsrelevant in seine Kostenanalyse einstellen müsste. Aus der Pflicht des Landes nach Art. 137 Abs. 5 Satz 1 HV, lediglich die „erforderlichen Mittel“ sicherzustellen, folgt bereits, dass Aufwendungen, die das Gebot wirtschaftlicher und sparsamer Haushaltsführung nicht beachten, unberücksichtigt bleiben dürfen.
 
163 Im Rahmen der Bedarfsanalyse könnte der Gesetzgeber etwa die (gesamten) tatsächlichen Ausgaben für Pflichtaufgaben erfassen, diese (um Ausreißer nach oben und unten) bereinigen und um einen zusätzlichen Betrag für freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben erhöhen, um sodann durch Anrechnung der originären Einnahmen bzw. Einnahmemöglichkeiten der Kommunen deren Finanzbedarf zu ermitteln.
 
170 Es besteht auch keine Verpflichtung oder Obliegenheit der kommunalen Spitzenverbände, eine Bedarfsanalyse für alle Kommunen zu erstellen. Dies ist vielmehr ausschließlich eine verfassungsrechtliche Pflicht des Gesetzgebers. Nicht zutreffend ist zudem die Behauptung des Antragsgegners, die Spitzenverbände hätten nie eine solche Bedarfsanalyse gefordert. Die Landesregierung selbst schildert in ihrem Gesetzentwurf für ein Finanzausgleichsänderungsgesetz 2011 vom 27. August 2010, dass der Hessische Städte- und Gemeindebund die fehlende Betrachtung der Ausgabenseite sowohl im Verhältnis zwischen Land und Kommunen als auch innerhalb der kommunalen Ebene gerügt habe, wodurch seiner Auffassung nach in verfassungswidriger Weise die Frage unbeantwortet gelassen worden sei, welches Geld für die Erfüllung welcher Aufgaben bei den Kommunen vorgesehen sei.
 
184 Die Antragstellerin hat im Einzelnen dargelegt, welche Aufgaben sie aufgrund fehlender Finanzmittel nicht mehr wahrnehmen konnte. Hätte der Antragsgegner den kommunalen Finanzbedarf ermittelt, wären die Finanzzuweisungen im Jahr 2011 an die Antragstellerin möglicherweise signifikant höher ausgefallen. Der finanzielle Zwang, den kommunalen Aufgabenbestand zu reduzieren, wäre in diesem Fall deutlich geringer gewesen. Die Relevanz der fehlenden Ermittlung des kommunalen Finanzbedarfs für die Wahrnehmung der kommunalen Aufgaben, die das Selbstverwaltungsrecht des Art. 137 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 HV garantiert und die durch den Anspruch auf eine angemessene Finanzausstattung nach Art. 137 Abs. 5 HV ermöglicht werden soll, ist damit hinreichend belegt.

 
In dem Urteil wird sich für die Bedarfsermittlung an der thüringischen Gesetzgebung orientiert.
 
OP-Online am 7.12.2013
Steuern sollen steigen: „Bürger zahlen Zeche“
Steueranhebung im Rodgau geplant.
Grundsteuer A 290% (bisher 230)
Grundsteuer B 390% (bisher 330)
Gewerbesteuer 350% (bisher 330)
Rodgau. Haushalt Rodgau noch nicht durch das Stadtparlament und schon mischt sich die Aufsichtsbehörde ein. Gab es das schon mal? Oder wird es jetzt grundsätzlich ernst?
 

Quelle: youtube.com
 
Siehe auch
» Jammern auf hohem Niveau. Wie soll die Konsolidierung klappen?
» Ist Rödermark pleite?
» Besserung für den Haushalt ab 2016 durch ein Urteil?
» Die Hoffnung von BM Roland Kern. Ein Gerichtsurteil.
» Kompensationsumlage kreisangehöriger Gemeinden
» Artikel zum Haushalt