FREIE WÄHLER Rödermark lehnen geplante Steuer- und Gebührenerhöhungen entschieden ab

Pressemitteilung
Presserklärung der FREIEN WÄHLER Rödermark

FREIE WÄHLER Rödermark lehnen geplante Steuer- und Gebührenerhöhungen entschieden ab.
Zusätzliche Belastung der Bürger unzumutbar – Stadt muss endlich bei sich selbst sparen.

FREIE WÄHLER Rödermark (FWR) sprechen sich klar gegen die vom Magistrat geplanten Erhöhungen, v.a. der Grundsteuer B und der Kinderbetreuungsgebühren, aus. Diese Maßnahmen bedeuten eine erhebliche finanzielle Zusatzbelastung für die Bürgerinnen und Bürger – und sind aus Sicht der FWR in der aktuellen Situation nicht tragbar.

Eine Modellrechnung zeigt:
Eine Familie mit zwei Kindern (Ü3- und Schulkindbetreuung; Mietshaus) müsste künftig mit einer jährlichen Mehrbelastung von rund 1.300 Euro rechnen. „Das ist eine Summe, die viele Haushalte in Rödermark schlicht nicht mehr schultern können, ohne erhebliche Einbußen am Lebensstandard in Kauf zu nehmen“, erklärt der Pressesprecher und Fraktionsvorsitzende Björn Beicken. Die Stadt schlage wieder mal den einfachsten Weg ein – das Drehen an der Einnahmenschraube – ohne sich ernsthaft mit eigenen Einsparpotenzialen auseinanderzusetzen.

Keine Einsparbemühungen im eigenen Haus.
Kritisch sehen die FWR insbesondere die Entwicklung bei den Personalkosten: Seit 2019 ist die Zahl der Beschäftigten in der Stadtverwaltung – ohne Kinderbetreuung – um ca. 40 Prozent gestiegen – ohne dass Bürgerinnen und Bürger einen entsprechenden Leistungszuwachs feststellen könnten. Statt gezielt zu konsolidieren, wächst der Verwaltungsapparat weiter. Auch bei den städtischen Investitionen fehlt aus Sicht der FWR ein Sparkurs: Investitionen aus Fördermittel werden häufig als „gespartes Geld“ dargestellt – dabei sind sie stets mit einem Eigenanteil verbunden, sowie langfristigen Folgekosten, die vollständig aus dem städtischen Haushalt getragen werden müssen. Bürgermeister Rotter bewertet die Umsetzung von geförderten Maßnahmen indes als wirtschaftlich vernünftig (OP vom 14.05.25). Dies ist insofern irreführend, als dass Maßnahmen zur Verschönerung des Stadtbilds keine zwingend notwendigen Investitionen sind. Daraus lässt sich also kein Anspruch auf Wirtschaftlichkeit ableiten.

Die Argumentation des Bürgermeisters
im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss, dass von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Investitionen dringend umgesetzt werden müssten, wird allein durch das Thema „Germania Nord“ widerlegt. „Ein Beschluss, der die Gewerbesteuereinnahmen deutlich erhöht hätte, liegt seit Jahren auf Eis. Die Stadt verzichtet so sehenden Auges auf dringend benötigte Einnahmen, die der Entlastung der Bürger dienen könnten“, so der Ortsvorsitzende Stefan Schefter.

Verantwortung nicht allein auf Bürger und Land abschieben.
Die Verwaltungsspitze versucht nicht nur, Verantwortung auf das Parlament, sondern auch auf das Land Hessen und den Bund abzuwälzen – Stichwort Konnexitätsprinzip. Natürlich ist es richtig, dass Kommunen für übertragene Aufgaben auch ausreichend Mittel erhalten müssen. Eine Klage diesbezüglich ist längst überfällig.

Doch entbindet dies den Magistrat nicht von seiner eigenen Verantwortung.
Die von der Verwaltungsspitze reklamierten Maßnahmen (OP vom 14.05.2025) sind aus Sicht der FWR reine Kosmetik und das Einsparpotenzial gering: „Keines dieser Instrumente leitet einen wirklichen Paradigmenwechsel ein, der ein Umdenken v.a. in der Personalpolitik bewirkt“, so Beicken. Zudem vermisse der Bürgermeister klare Vorschläge seitens der Kritiker. Dabei liegen diese längst vor: Stellenabbau, Ausbau der Digitalisierung, Umsetzung bereits beschlossener Erschließungen von Gewerbegebieten, Diskussion über Leistungseinschränkungen oder Überprüfung von Service-Angeboten. Viele dieser Forderungen wurden bereits mehrfach in Haushaltsdebatten angesprochen und angemahnt.

Bevor Bürgerinnen und Bürger jetzt aber erneut zur Kasse
gebeten werden, erwarten die FWR ein klares Signal von der Stadt: Ein echter Sparkurs ist überfällig.

„Wir sind uns bewusst, dass auch die Bevölkerung ihren Beitrag leisten muss – aber erst dann, wenn die Stadt selbst glaubhaft vorangeht und zeigt, dass sie alle internen Möglichkeiten zur Konsolidierung ausgeschöpft hat“, betont Björn Beicken abschließend.

Björn Beicken, Pressesprecher FWR

Grundsteueranstieg unter den Bürgermeistern Roland Kern und Jörg Rotter.

Zeitpunkt ab 2011 wurde deshalb gewählt, weil mir ab da die Haushaltpläne zur Verfügung stehen.

Gundsteuer unter Bürgermeister Roland Kern:
» Grundsteuer ab 01.01.2011 330%
» Grundsteuer bis 31.12.2019 540%
Ein Anstieg in dieser Zeit um 210 Prozentpunkte.

Gundsteuerererhöhung unter Jörg Rotter
» Stand 31.12.2019 540%
» Grundsteuer 01.01.2025 Vorraussichtlich 1.250 %
Ein Anstieg in dieser Zeit um 710 Prozentpunkte.
 
Siehe aucb
» Massive Grundsteuererhöhung in Rödermark steht an


Rödermark 2015

Bei dieser Demonstration vor der Halle Urberach ging es um die Anhebung der Grundsteuer B von 450% af 540%

Demonstration in Rödermark gegen den Doppelhaushalt. 24.03.2015
Demonstration in Rödermark gegen den Doppelhaushalt. 24.03.2015

Siehe: Stadtverordnetenversammlung 24.03.2015. Auszug aus dem Sitzungssaal

#Kommunalwahl2026
Kommunalwahl 2026


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Massive Grundsteuererhöhung in Rödermark steht an

P R E S S E M I T T E I L U N G
Massive Grundsteuererhöhung in Rödermark steht an
FDP fragt: Defizit fremdverschuldet oder auch selbst gemacht?

Am 20. Mai werden die Rödermärker Stadtverordneten darüber abstimmen müssen, ob der Hebesatz für die Grundsteuer in Rödermark um satte 450 Prozentpunkte auf dann 1.250 Prozentpunkte angehoben werden soll. Das wäre eine massive Steigerung um über 50%! Die FDP-Fraktion wird diesem ungenierten Griff in die Geldbörse der Bürgerinnen und Bürger natürlich nicht zustimmen.

„Ich bin in der Offenbach Post vom 17.04.2025 mit den Worten zitiert worden «Wenn Sparpotenziale ausgeschöpft sind, bleibt nur die Steuererhöhung.» Nicht zitiert wurde leider der danach folgende entscheidende Satz «Die FDP glaubt nicht, dass alle Sparpotenziale ausgeschöpft sind.»“, stellt FDP-Finanzexperte Dr. Rüdiger Werner klar. „Wir sind es leid, ständig medienwirksam zu hören oder zu lesen, wie schlimm es doch den Kommunen geht, weil Bund und Land für die von Ihnen bestellten Aufgaben nicht auskömmlich bezahlen, es auf der anderen Seite aber seitens der Regierenden offensichtlich keine ergebnisoffene Überprüfung der städtischen Ausgaben gegeben hat. Eine Grundsteuer-Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger in dieser Höhe darf es aus Sicht der Liberalen daher nicht geben.“

Die FDP-Fraktion hat daher aktuell zwei Anfragen an den Magistrat gestellt: Zum einen wollen die Liberalen wissen, wie hoch die Einsparungen durch die von der Stadtverordnetenversammlung einstimmig beschlossenen Wiederbesetzungssperre bei der Stadt bisher waren. Wiederbesetzungssperre heißt hier, dass freiwerdenden Personalstellen erst nach einem halben Jahr wiederbesetzt werden dürfen. Die Entscheidung im Einzelfall hierzu wurde auf Initiative von CDU und AL/Grüne auf den Magistrat übertragen. Zum anderen wollen die Freien Demokraten wissen, wie hoch der Betrag tatsächlich ist, der von Bund und Land zur Bewältigung der von Ihnen bestellten Aufgaben zu wenig bezahlt wird. Klare Frage der FDP: Was haben Bund und Land beschlossen, wofür die Stadt Rödermark wie viel zahlen muss?

„Sicherlich und unbestritten gibt es schon länger eine ganz erhebliche Unterfinanzierung der Kommunen, z.B. im Bereich der Kinderbetreuung.“, stellt FDP-Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger fest. „Die entscheidende Frage ist dabei jedoch: Wie hoch ist diese finanzielle Deckungslücke für die Kommunen tatsächlich? Liegt sie in Rödermark in der Höhe des aktuellen Haushaltsdefizites in Höhe von 8,4 Mio. €. Oder sind es für Rödermark vielleicht doch nur 3 Mio. € und der Rest des Defizites ist hausgemacht? Diese Frage ist wichtig und berechtigt, denn es kann nicht sein, dass die unstrittige Unterfinanzierung durch Bund und Land als Argument dafür herhalten muss, auf spürbare eigene Sparanstrengungen in Rödermark zu verzichten – zu Lasten aller Bürgerinnen und Bürger.“

Zu den Einsparmöglichkeiten, die die FDP sieht, gehören neben den Personalkosten unter anderem auch die geplanten Investitionen und die freiwilligen Leistungen der Stadt. „Einsparungen beim Personal bedeuten in der Regel, dass einige wünschenswerten Dienstleistungen der Stadt nur verzögert oder eingeschränkt erbracht werden können. Das müssen wir dann akzeptieren“, sagt Dr. Werner. „Investitionen in die Infrastruktur zu streichen oder zu verzögern, tut uns als Liberale besonders weh, weil wir das als Kernaufgabe der Stadt sehen. Doch wenn der Geldbeutel leer ist, ist es aus unserer Sicht eine Pflicht, zumindest auf sämtliche Investitionen, die die Stadt nur «schön» machen, aber nicht zwingend notwendig sind, vorerst zu verzichten. Auch bei den freiwilligen Leistungen sehen wir ein Einsparpotenzial von rund 250.000 €. Wir wollen die Vereinsförderung und die Kultur- und Heimatpflege (Weihnachtsmärkte, Kerb, Seniorenfeiern etc.) unbedingt auf dem jetzigen Niveau erhalten. Alle anderen freiwilligen Leistungen, wie beispielsweise die Geschwisterkinderregelung in den Kindergärten, gehören aber zumindest ergebnisoffen auf den Prüfstand.“

„Aus Sicht der FDP ist es außerdem ungerecht, dass bei den jetzt vorliegenden Vorschlägen des Magistrates nur die Bürger die Zeche zahlen müssen und die Unternehmen außen vor Bleiben“, meint FDP-Stadtverbandsvorsitzender Hans Gensert. „Würde man den Gewerbesteuerhebesatz um 20 Prozentpunkte erhöhen, würde das für die Unternehmen verkraftbar sein, aber rund 800.000 € zusätzlich in die Kasse spülen. Die Grundsteuererhöhung könnte entsprechend niedriger ausfallen. Das hätte man parallel diskutieren müssen.“

Das nüchterne Fazit der FDP lautet: Ganz verhindern können hätte man eine Grundsteuererhöhung unter den gegebenen Rahmenbedingungen leider nicht. Aber bei echtem Sparwillen hätte man zumindest die Größenordnung minimieren können. „Einen echten, spürbaren Sparwillen sehen wir auf Seiten der Stadt nicht“, so Gensert abschließend.

Stellungnahme zum Antrag der Verwaltung auf erneute Anhebung der Grundsteuer B im Jahr 2025

Kommt jetzt noch die Erhöhung der Gewerbesteuer in Rödermark?
Dietzenbach denkt zurzeit über eine Anhebung von 405 Punkte auf 450 Punkte nach.
Grundsteuer in Dietzenbach voraussichtlich 1.120 Punkte.
Quelle

Der Doppelhaushalt 2024/2025 weist für das Jahr 2025 im ordentlichen Ergebnis einen Überschuss in Höhe von rund 0,15 Millionen Euro aus. Somit konnte der Haushalts- ausgleich trotz Kostensteigerungen in allen Bereichen, wie z. B. bei Bauvorhaben, Personalaufwendungen oder Energiekosten, hergestellt werden. Dies trotz einer bereits im Jahr 2024 durchgeführten Erhöhung der Kreis- und Schulumlage in Höhe von 2,4 Millionen, die sich auch im Haushaltsjahr 2025 voll auswirkt. Quelle: Allris

Anmerkung:
Im Doppelhaushalt wird für Ende des Haushaltsjahrs 2025 ein Überschuss von 154.434,00 Euro ausgewiesen. Bei diesem Ergebnis sind die schon beim Haushaltsbeschuss (März 2024) bekannte Steigerung der Kreisumlagen schlichtweg NICHT enthalten. Nur einen Tag nach Beschlussfassung des Doppelhaushalts der Stadt Rödermark, hat der Kreistag die bereits allseits bekannte Erhöhung der Kreisumlagen offiziell beschlossen. Wäre diese Mehrbelastung im Doppelhaushalt der Stadt Rödermark berücksichtigt worden, hätte sich statt eines kleinen Überschusses ein Defizit von geschätzten 4,4 Millionen Euro ergeben.

Weiß der Geier, warum man diese Mehrausgaben nicht im Haushalt aufgeführt hat. Die Bürgerinnen und Bürger wurden damit im Glauben gelassen, im Jahr 2025 sei die Haushaltslage wieder im grünen Bereich. Eine ehrliche, transparente Haushaltsplanung sieht anders aus.


Mittlerweile ist bedingt durch äußere Einflüsse mit Ausfällen bei den Erträgen sowie mit Mehraufwendungen zu rechnen: Es ergeben sich Minderträge bei der Schlüsselzuweisung in Höhe von 3,5 Millionen Euro, bei der Einkommen- und Umsatzsteuer in Höhe von rund 0,75 Millionen und legt man das Jahresergebnis 2024 zu Grunde, bei der Gewerbesteuer in Höhe von rund 3 Millionen Euro. Quelle: Allris

Anmerkung:
Es ist schon erstaunlich, wie optimistisch ein Haushalt in Rödermark geplant wird. Mich beschleicht das Gefühl, dass man die fehlenden Einnahmen etwas schönrechnet, um sie den hohen Ausgaben anzupassen. Für 2025 hat man sich bei den Einnahmen aus dem Kommunalen Finanzausgleich (KfA, Schlüsselzuweisung) um glatte 3.645.675,00 € verschätzt. Geplant waren 19.511.522,00, tatsächlich werden es voraussichtlich aber nur 15.865.847,00 € sein – also 3.645.675 € weniger bzw. eine Abweichung von etwa 18,7 %.

Ein Blick auf das Haushaltsjahr 2026 zeigt eine weitere Steigerung auf 20.111.516,00 €. Ich will es nicht verkomplizieren, aber als Faustregel gilt: Einer der Gründe für den Anstieg des kommunalen Finanzbedarfs sind unter anderem auch die niedrigen Einnahmen aus der Gewerbesteuer.
Merken: Im Haushaltsjahr 2023 konnte insbesondere aufgrund besonders niedriger Gewerbesteuereinnahmen im Referenzzeitraum bedingt durch die Coronakrise eine Schlüsselzuweisung in Höhe von 16.277.600 € veranschlagt werden“ Quelle: Doppelhaushalt 2024/2025

Kommunaler  Finanzausgleich für 2025. Stahndn 05.05.2025
Kommunaler Finanzausgleich für 2025. Stand 05.05.2025

Insgesamt entsteht eine Mehrbelastung von 8,35 Millionen Euro, die sich rechnerisch um den Überschuss aus dem Haushaltsplan in Höhe von 0,15 Millionen Euro auf 8,2 Millionen Euro reduziert. Der mittlerweile fertiggestellte Jahresabschluss 2024 weist einen Rücklagenbestand in Höhe von 2 Millionen aus. Diese 2 Millionen können zur Reduzierung des Fehlbetrags verwendet werden, sodass ein Fehlbetrag von 6,2 Millionen Euro verbleibt. Es wird vorgeschlagen, von den 6,2 Millionen Euro 4,2 Millionen Euro über eine Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B um 450 Punkte von bisher 800 auf nunmehr 1.250 Punkte vorzunehmen. Der verbleibende Fehlbetrag entspricht der Höhe nach der Anhebung der Kreis- und Schulumlage des Jahres 2025 und bleibt als nicht leistbarer Fehlbetrag ausgewiesen. Quelle: Allris

Anmerkung:
Meine Schätzung von Anfang 2025 war 6.529.661,00. Laut Verwaltung: ein Fehlbetrag von 6,2 Millionen Euro verbleibt.
Was sagt uns das? Nach aktueller Vorausschau steht Rödermark Ende 2025 ohne Rücklagen da – mit einem deutlichen Defizit in der Stadtkasse. UND; Der verbleibende Fehlbetrag entspricht der Höhe nach der Anhebung der Kreis- und Schulumlage des Jahres 2025 und bleibt als nicht leistbarer Fehlbetrag ausgewiesen
Die finanzielle Lage ist alarmierend. Verantwortlich hierfür sind maßgeblich der Magistrat sowie die schwarz-grüne Koalition, deren Entscheidungen zu dieser Entwicklung beigetragen haben. Toll gemacht. 🙁

Doch damit nicht genug: Weitere erhebliche Ausgaben stehen bevor – beispielsweise für den Park an der Trinkbornschule, das Gelände rund um die Kirche, die Schule im Breidert, das alte Feuerwehrhaus um nur einige zu nennen. Diese Projekte treiben nicht nur die Verschuldung weiter in die Höhe, sondern erhöhen auch die Zinslast und die künftige Tilgungsverpflichtung der Stadt.

Da keine genauen Zahlen vorliegen, auf denen die von der Verwaltung genannte Vorschau basiert, lässt sich auch nicht beurteilen, ob das Defizit von 6,2 Mio. Euro auf einer ähnlich fehlerhaften Schätzung beruht wie die oben genannte Schlüsselzuweisung (KfA) für 2025. Zudem ist nicht ersichtlich, ob in der Vorschau die im letzten Finanzplanungserlass (Seite 5) abgesenkten Planzahlen zur Steigerung der Steuereinnahmen bereits berücksichtigt wurden. Es hat allerdings den Anschein, dass bei dem Bericht für Q1 noch die HÖHEREN Planzahlen -Finanzplanungserlass 2024- herangezogen wurden.

Schaut man sich der Bericht zu Q1 der Verwaltung an, wird man feststellen, dass dieser von gleichen Zahlen ausgeht, wie im Haushaltsplan 2024/2025 vorgesehen.

Q1 sieht nicht gut aus.

Damit dürfte auch die im Finzplanungserlass für 2025 vorgegebenen MINDERUNG der Steuereinnahmen NICHT eingearbeitet sein.

Siehe auch
» Sitzung zum Haushalt. Vorsichtshalber nicht öffentlich. Bis Juni kann die Grundsteuer B noch auf 1600 oder mehr Punkte angehoben werden. RÜCKWIRKEND AB 1.1.2025

#Kommunalwahl2026
Kommunalwahl 2026


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.