Setzt die Verwaltung nicht falsche Prioritäten? Sollte man nicht zunächst sicherstellen, dass Projekte, die Gewerbesteuereinnahmen bringen – wie zum Beispiel Germania Nord – ganz oben auf der Liste stehen?

Projekt Gemania Nord

Im Zusammenhang mit der Grundsteuererhöhung und dem Personal im Bauamt, konnte man am 19.05.2025 in der Printausgabe der Offenbach Post im Artikel: „Mehrkosten von 1300 Euro pro Familie“ lesen, die Germania-Nord-Entwicklung sei mit den derzeitigen Ressourcen gar nicht möglich.

Setzt man hier nicht falsche Prioritäten? Warum reichen die Ressourcen für den Park am Entenweiher, für das Gelände an der Trinkbornschule, für den Skatepark und auch noch für die Aufstellung eines Bebauungsplans, der kein Geld einbringt, sondern nur etwas verbietet.

Ich verstehe immer weniger, wie man in der Verwaltung rechnet und plant.

Was ich aber verstehe, ist, warum es an allen Ecken und Kanten an Geld fehlt.

Für ein besseres Verständnis des städtischen Haushalts wäre es hilfreich, wenn die folgende Frage aus der Stadtverordnetenversammlung vom 20.05.2025 beantwortet würde.

1.) In welcher Höhe finanziert die Stadt Rödermark aktuell Leistungen, die allein durch Landes- und Bundesgesetze sowie entsprechende Vorgaben als (gesetzliche) Pflichtleistungen vorgegeben sind?
Welche Erstattungen und/oder Kompensationen erhält die Stadt Rödermark dafür von Land und Bund?
Wie hoch ist im Ergebnis die Unterfinanzierung durch Land und Bund dabei wofür genau?
2.) Bei welchen Leistungen in wessen (Land/Bund) Auftrag sieht der Magistrat in welcher finanziellen Höhe das Konnexitätsprinzip zu Lasten von Rödermark verletzt?
Quelle: https://www.roedermark.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=1000249&refresh=false&TOLFDNR=1000621


Im Zusammenhang mit der angespannten Haushaltslage sei auf die Aussage der Stadtkämmerin verwiesen, die in zwei Presseartikeln darauf hinwies, dass Rödermark nach Abzug gesetzlich gebundener Ausgaben nur rund 25 Prozent der Einnahmen zur freien Verfügung bleiben.
– Nach Abzug gesetzlich gebundener Ausgaben bleiben Rödermark nur rund 25 Prozent der Einnahmen zur freien Verfügung. –
Siehe: Rödermark hatte ca. 18.150.000,00 € im Jahr 2024 zur freien Verfügung.

24,2 % zur freien Verfügung – und trotzdem soll die Grundsteuer steigen?
Kaum zu glauben, aber laut zwei offiziellen Pressemeldungen des Magistrats (Kämmerin) stehen fast ein Viertel der Haushaltsmittel zur freien Verfügung. Das klingt nach finanziellen Spielräumen – nicht nach Notwendigkeit für neue Belastungen.
 
Falls dies auch noch für 2025 gilt, stellt sich die berechtigte Frage: Warum dann eine Grundsteuererhöhung?

Sollte o.g. falsch sein bzw. falsch verstanden worden sein, wäre eine Richtigstellung längst überfällig.

#Kommunalwahl2026
Kommunalwahl 2026


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Grundsteuer. „Wir müssen nochmal in uns gehen“

Die ursprünglich vorgesehene Grundsteuererhöhung wurde in der Stadtverordnetenversammlung ersteinmal nicht beschlossen, vom Tisch ist sie damit aber noch lange nicht. Proteste aus der Bevölkerung dürften dazu beigetragen haben, dass die entsprechende Beschlussvorlage des Magistrats von der Tagesordnung genom-
men wurde.
Heimatblatt 30.05.2025


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Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Freie Wähler Rödermark. Taktieren vor Regieren

Pressemeldung. FWR
Pressemeldung. FRW

Presserklärung der FREIEN WÄHLER Rödermark
Taktieren vor Regieren

Die FWR reagieren mit großem Unverständnis auf das Gebaren von CDU/AL und des Magistrats angesichts der Entscheidung in der Stavo vom 20.05.2025, die Entscheidung über die neue Hebesatzsatzung zu schieben.

Der erst unmittelbar vor der Sitzung – auch vorbei an allen Fraktionsvorsitzenden – eingereichte Änderungsantrag von CDU/Al Die Grünen sollte erreichen, dem Magistrat bis zur nächsten Stavo Zeit zu verschaffen, ein umfangreiches Maßnahmenpaket umzusetzen, mit dem Ziel, die prognostizierte Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B im Vorfeld einer Entscheidung wieder zu reduzieren.

Dieser Steilvorlage ist der Magistrat mit Bürgermeister Rotter an der Spitze nur zu gern gefolgt, man wolle nochmal „in sich gehen“ und Impulse aus der Bevölkerung aufgreifen und über etwaige weitere Maßnahmen beraten, welche eine Reduzierung des angestrebten neuen Hebesatzes veranlassen könnten. Für die zahlreichen Besucher der Stadtverordnetenversammlung und für die Mehrheit der Abgeordneten eine unerwartete Wendung, erwartete man doch eine politische Auseinandersetzung über die Anhebung des Hebesatzes.

Natürlich hat der Magistrat jederzeit das Recht, seine eigene Vorlage zu schieben und zu überdenken, allerdings wird man durch den Zeitpunkt und die Art und Weise dieses Vorgehens den Vorwurf eines politischen Taktierens schwerlich von sich weisen können.

Zum einen muss die Koalition aus CDU/AL vor versammeltem Haus den Bürgerinnen und Bürgern keine schmerzvolle finanzielle Belastung aufbürden, zum anderen kann sich der Magistrat bei der nächsten Stavo durch einen Vorschlag einer maßvolleren Anhebung des Hebesatzes zum politischen Wohltäter gerieren.

Die Frage bleibt allerdings: Warum jetzt erst? Vier Sitzungen der AG Haushalt mit Vertretern aller Fraktionen und des Magistrats hatten zum Ergebnis, dass man um eine Erhöhung des Hebesatzes nicht umhinkomme, zumindest nach Sichtweise des Magistrats. Nicht alle Fraktionen – so auch die FWR – folgten dieser Einschätzung.

Welche Legitimation hat dieses Gremium also, welches Vertrauen in die Arbeit der Verwaltung sollen die Bürgerinnen und Bürger gewinnen, wenn Beratungsergebnisse auf der politischen Bühne kurzerhand gekippt werden, um anscheinend der angespannten Stimmung in der Bevölkerung Rechnung zu tragen?

Übrig bleibt aus Sicht der FWR ein kompletter Totalschaden: Die Bürgerinnen und Bürger werden aufs Neue vertröstet, der Magistrat wird die von ihm erweckten Hoffnungen in irgendeiner Weise erfüllen müssen und die Koalition hat bewiesen, dass man für ein politisches Manöver auch demokratische Gepflogenheiten getrost unter den Teppich kehren kann.

Ein positives Signal bleibt allerdings: Die zahlreichen Besucherinnen und Besucher dürften zurecht mit dem Gefühl die Veranstaltung verlassen haben, mit ihrem Erscheinen tatsächlich politischen Einfluss genommen zu haben. Die FWR hoffen, dass sich dieser Trend fortsetzt.

Björn Beicken, Pressesprecher FWR
 
#Kommunalwahl2026
Kommunalwahl 2026


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Neustart nach der Notbremse – Forderungen der Fraktionen

Nach der kurzfristig gestoppten Grundsteuer-Erhöhung muss der Magistrat aufs Tempo drücken und Sparvorschläge bei den städtischen Finanzen liefern. Die Fraktionen sehen verschiedene Wege aus der Haushaltskrise, aber kein Vorbild in Dietzenbach.[..]Die Zielmarke sei klar: Man peile an, bei der Grundsteuer unter 1000 zu bleiben, erklärt Gensert auf Nachfrage.[..]
Quelle: OP-Online.de

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Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Transparenz in Rödermark. Warum eine möglicherweise existenzbedrohende Grundsteuererhöhung?

„Sicherlich und unbestritten gibt es schon länger eine ganz erhebliche Unterfinanzierung der Kommunen, z.B. im Bereich der Kinderbetreuung.“, stellt FDP-Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger fest.
„Die entscheidende Frage ist dabei jedoch: Wie hoch ist diese finanzielle Deckungslücke für die Kommunen tatsächlich? Liegt sie in Rödermark in der Höhe des aktuellen Haushaltsdefizites in Höhe von 8,4 Mio. €.
Oder sind es für Rödermark vielleicht doch nur 3 Mio. € und der Rest des Defizites ist hausgemacht?
Quelle:FDP Rödermark

Vorweg:
Warum eine Grundsteuererhöhung? Ich denke, wenn es die nicht geben wird, könnte es Mitte des Jahres ein Liquiditätsproblem geben.

Ich vermute, Erstbesuchern der Stadtverordnetenversammlung dürfte es kaum aufgefallen sein, dass in den Reihen der Stadtverordneten etliche Stühle leer blieben. Mal sehen, wie viele Stadtverordnete tatsächlich gefehlt haben – das Protokoll wird es zeigen.

Interessant: Herr Rotter über die Absetzung der geplanten Beschlussfassung zur Hebesatzänderung:
»Wir müssen neu rechnen.«
Der Druck der Bürger hat also ganz offensichtlich Wirkung gezeigt.
Mehr muss man dazu eigentlich nicht sagen – aber Gedanken darf man sich schon dazu machen.

Mit dem spätestens Ende 2024 vorhandenen Wissen, dass es im Jahr 2025 eine zweite, diesmal erhebliche Grundsteuererhöhung geben muss, empfinde ich es als nicht bürgerfreundlich, dies den Bürgern so spät (interessanterweise nach der Bürgermeisterwahl) mitzuteilen.
Siehe auch: Ein Waterloo wird hereinbrechen.
 
Nach der ersten Grundsteuererhöhung im Jahr 2025 mussten nicht alle Bürger mehr zahlen. Aber diejenigen, die nach der ersten Erhöhung um 85% bereits mehr zahlen mussten, sprechen nun von einer Grundsteuererhöhung von 535 %.
Die erste Grundsteuererhöhung (Grundsteuerreform) im Jahr 2025 war aufkommensneutral. D.h., die Stadt sollte weder mehr noch weniger an Grundsteuer einnehmen als vor der Erhöhung.
Bedeutet aber für Bürger: Es kann mehr oder auch weniger sein.
Ob es so gekommen ist? Die Statistik dazu ist noch nicht öffentlich.


Die Zahlen, die Herr Rotter bei der Stavo zum Haushalt
vorgetragen hat, kann ein Bürger kaum sinnvoll einordnen. Er erwähnte eine Reduzierung des Fehlbetrags. Ich habe allerdings eine andere Zahl verstanden als 612.734,00 €, die schriftlich vorliegt. Siehe.
Die Verbesserung um 612.734 Euro ist zwar erfreulich, aber insgesamt gesehen nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Siehe Finanzierungssaldo

Die Grundsteuererhöhung (Erhöhung des Hebesatzes) wird kommen – die Frage ist nur, ob es bei den geplanten 450 Prozentpunkten bleibt. Die Entscheidung darüber muss am 17.06.2025 fallen.
Da kaum anzunehmen ist, dass an diesem Tag weniger als 20 Stadtverordnete anwesend sein werden, gilt eine Erhöhung als sicher. Was sich eventuell noch ändern könnte, ist die genaue Höhe des Hebesatzes, und da denke ich, wird eine Zahl etwas niedriger als 450 stehen..

Zur Überschrift. Transparenz in Rödermark.
Die Verwaltung hätte doch schon im Laufe des Jahres 2024 wissen müssen, wie es um den Haushalt 2025 steht. Wissen musste man auch, dass es bei den Einnahmen durch die Gewerbesteuer einen Einbruch geben wird. Der Einbruch war schon im ersten Halbjahr 2024 auch für diejenigen zu erkennen, die nicht in der Finanzhaltung der Stadt ihr Geld verdienen. Siehe
Vor den überzogenen Planzahl bei der Schlüsselzuweisung 2025 und die im Haushalt nicht aufgeführte Steigerung der Kreisumlagen ganz zu schweigen.
Apropos Kreisumlage. Der erneuten Steigerung der Kreisumlage in 2025 im Kreistag hat Bürgermeister Rotter zugestimmt. Siehe

Der Grund für die fehlende Transparenz beim Haushalt 2025 ist bei Gesprächen nach der Sitzung am 20. Mai 2025 schnell gefunden: die Bürgermeisterwahl. Das Verhalten wie zur Bürgermeisterwahl 2025 wird man bei der kommenden Kommunalwahl nicht durchziehen können. Es wird wahrscheinlich schon vor der Kommunalwahl 2026 absehbar sein, ob der Hebesatz in 2026 die 2000-Marke knacken wird oder sich leicht darunter bewegt. Eine sehr gewagte Schätzung des Fehlbetrags für Ende 2025 wird von mehreren Personen auf ca. 10 Mio. Euro geschätzt. Ob diese Schätzung so realistisch ist wie das Märchenbuch „Doppelhaushalt 2024/2025“, wird sich zeigen.

Sie können es drehen wie Sie wollen.
Die seit Jahren regierende Koalition aus Schwarz/Grün und der Schwarz/Grüne hauptamtliche Magistrat trägt meiner Meinung nach eine große Schuld an der finanziellen Misere in Rödermark.
Wie ist der Personalaufbau von 40% (siehe Heimatblatt) nach der Amtsübermahme durch Herrn Rotter zu erklären?
Fragen Sie doch einmal den Bürgermeister, wie steht es um ein Gewerbegebiet „Altes Gaswerk“. Hat nicht der Bürgermeister gesagt, wenn die Stadtveordneten ihm einen Auftrag geben, dann hat er den auch auszuführen? Fragen Sie ihn diesbezüglich, wie es mit dem Antrag seiner Verwaltung zum Gewerbegebiet „nördlich der Hermania“ steht.


[..] Die Argumentation des Bürgermeisters im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss, dass von der Stadtverordnetenversamm-
lung beschlossene Investitionen dringend umgesetzt werden müssten, wird allein durch das Thema „Germania Nord“ widerlegt. „Ein Beschluss, der die Gewerbestezereinnahmen deutlich erhöht hätte, liegt seit Jahren auf Eis. Die Stadt verzichtet so sehenden Auges auf dringend benötigte Einnahmen, die der Entlastung der Bürger dienen könnten“, so der Ortsvorsitzende Stefan Schefter.[..]
[..] Seit 2019 ist die Zahl der Beschäftigten in der Stadtverwaltung – ohne Kinderbetreuung – um ca. 40 Prozent gestiegen – [..]
Quelle: Heimatblatt Seite 3

Hervorhebung durch den Admin


Der Bürger soll die Last nicht alleine tragen.
[..]Darüber hinaus bringen die Liberalen eine moderate Erhöhung der Gewerbesteuer ins Spiel: Eine Anhebung um 20 Prozentpunkte könne bis zu 800 000 Euro einbringen. „Es ist ungerecht, wenn ausschließlich die Bürger zur Kas-se gebeten werden“, sagt FDP Stadtverbandsvorsitzender Hans Gensert zur Begründung.[..]
Quelle: Stadtpost

SPD will klagen
[..]Die SPD schlägt einen anderen Weg vor: den juristischen.
Fraktionsvorsitzende Anke Rüger fordert eine Klage gegen Bund und Land wegen Verletzung des Konnexitätsprinzips.[..]

Quelle: Stadtpost

Die Begründung für die geplante Steuererhöhung beschränkt sich
im Wesentlichen darauf, dass die erforderliche finanzielle Ausstattung durch Bundes- und Landesmittel nicht gegeben ist

Siehe auch
» PM der FDP Denkwürdige Stadtvo
» FW lehnen geplante Steueerhöhungentschieden ab
» Finanzierungssaldo der Stadt Rödermark von -10.273.553 Euro.
» Eine bemerkenswerte Aussage von Bürgermeister Rotter
» Stadtverordnetenversammlung 20.05.2025
» Über eine Grundsteuererhöhung auf 1.250 wird abgestimmt.
» Das nächste Millionenloch im Haushalt?
» Finanzen. Rücklagen sind in 2025 wohl komplett aufgebraucht.
» Ohren auf bei Wahlversprechen.
» Keine Steuererhöhung in Rödermark
 
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Kommunalwahl 2026


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.