In einer Pressemitteilung (Heimatblatt Seite 5) fasst die BI Rodaustraße die Aussagen der Parteien zum Thema Lärmbelästigung der Anwohner durch den Straßenverkehr zusammen. Die Auffassung der FDP wird dabei zu stark pauschalisiert und in einigen Punkten auch nicht korrekt wiedergegeben.
Rödermark intern Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.
Wenn man es mal genau betrachtet, machen es sich die Verwaltungen bei der Hundesteuer sehr einfach. Es wird nur eine Unterscheidung zwischen „gefährlich“ und nicht „gefährlich“ gemacht. Ich finde, da ist die Steuerverwaltung, die die Steuer ansetzt, nicht besonders kreativ.
Man macht bei Verwaltungen gerne aus Einfach – Kompliziert.
Warum nicht bei der Hundesteuer?
Beispiel Rödermark. Betrachten wir den ganz einfachen Ansatz der FWR zur Verteilung der „Corona-Hilfe“ an die Vereine. Da haben die Freien Wähler an die Verwaltung gedacht und einen ganz pragmatischen Vorschlag gemacht. Einfach den bestehenden Verteilungsschlüssel mit der zur Auszahlung anstehenden Gesamtsumme versehen und auszahlen. Verwaltungsaufwand so hoch wie bei einer normalen Auszahlung der Vereinsförderung. Das war aber zu einfach. Ein Verfahren mit Antragstellung und Überprüfung und ….. kommt jetzt zur Anwendung.
Zurück zur Hundesteuer.
Warum macht man es sich mit der Hundesteuer so einfach? Warum wird ein Hund nicht z.B. nach Gewicht versteuert? Sagen wir mal pro kg 2,00€. Jedes Jahr muss der Hund von einem Tierarzt:innen (bzw. einer zertifizierten Person:in) gewogen werden. Das neue Gewicht wird in ein Formular eingetragen und bei der Verwaltung zur Neuberechnung der Steuer eingereicht. Das Formular müsste auf der Webseite der Stadt zum download bereitgestellt werden.
Man könnte auch bei einem Hund:ündinnen ein Stockmaß (wie bei Pferden/Hengsten/Stuten) heranziehen. Das Stockmaß für Hund:ündinnen wird von der waagerecht nach vorne zeigenden Schnauze bis zum Boden gemessen. Gemessen von von einer für das Festlegen der Maßeinheiten für Hund:ündinnen (z.B. Tierarzt:innen) von der Stadt zertifizierten Person:in. Für die Zertifizierung müssen die Verwaltungen über die VHS Kurse anbieten.
Es könnte jetzt noch eine Formel entwickeln, die die beiden Einheiten (Gewicht und Stockmaß) berücksichtigt.
Besondere Aufwendungen können von der Steuer abgesetzt werden. Ein Katalog für absetzbare Kosten sollte von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit erfahrenen Hundehalter:innen entwickelt werden. Die genauen Regularien werden innerhalb von einem Jahr durch einen „runden Tisch“ erarbeitet, der dann sein Arbeitsergebnis der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Abstimmung vorlegt.
Kann eine Verwaltung diesen Aufwand stemmen?
Sicherlich nicht. Bei Verwaltungen wird vermutlich bei neuen Aufgaben nicht danach gesucht, wer diese überehmen kann, sondern eine neue Planstelle muss her. Aber egal. Die Hundesteuer wird gerechter.
Rödermark intern Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.
Leserbrief zu OP-Artikel vom 06.03.2021
Pandemie behindert Gutachten
„Wer will findet einen Weg – wer nicht will findet (leichte) Gründe“, so sagt ein Sprichwort und beschreibt damit recht deutlich ein neuerliches Aussitzen der städtischen Anordnungsmöglichkeiten.
Sehr geehrte Frau Schülner, nein, die zeitliche Verschiebung der in Auftrag gegebenen Gutachten ist sicherlich nicht im Interesse aller Bürgerinitiativen. Vor allem nicht im Interesse der BI in Ober-Roden, denn – und wie mir viele BI Mitstreiter bisher bestätigten – der lärm- und gesundheitsschädliche LKW-Verkehr und nur um den geht es hier, hat im Gegensatz zu den eventuell etwas weniger fahrenden PKW auch in Pandemiezeiten keinesfalls nachgelassen. Eher ist es so, dass die Trucker mittlerweile bis gegen Mitternacht die Schlaglöcher der Straßenschäden zwar ungewollt, aber „genüsslich auskosten“.
Mit dieser aktuellen Ankündigung liegt die 1. Stadträtin auch nicht unbedingt auf einer Wellenlänge mit den Aussagen ihrer Partei, in deren aktuellem Wahlwerbeflyer es u.a. heißt: „Selbstverständlich haben die Anwohner der Kipferl-Kreuzung (….) ein Anrecht darauf, dass ihre Forderungen nach Entlastung sachgerecht geprüft werden. (….) und zwar relativ zügig (….).“
Tja, was heißt zügig? Zur Erinnerung, die ersten Beschwerden wurden bereits in 2018 an die Stadt herangetragen – getan hat sich seither sichtbar nichts. Propagierter Gesundheitsschutz als oberstes Gut oder der grundgesetzlich verankerter Eigentumsschutz sieht anders aus – auch zu Corona-Zeiten.
Nein, es geht hier an der L3097 auch nicht um eine von uns geforderte Willkürmaßnahme, sondern – und wir haben es hier in der OP oft genug beschrieben – schlicht um die verkehrsrechtlich mögliche Umleitung des LKW-Verkehrs über den „Rödermarkring“ als ausgewiesene Umgehungsstraße. Leider bleibt dazu die Frage, was das beauftragte Ingenieurbüro – wann auch immer – theoretisch zu der Umfahrungsmöglichkeit sagen wird, ohne es praktisch getestet zu haben. Es bleibt zu hoffen, dass es sich um ein anderes Büro handelt, als das, das vor Jahren möglicherweise den LKW-Verkehr i.Z.m. der Eröffnung der Offenthaler Umfahrung berechnete.
Zu guter Letzt soll nicht vergessen werden, dass die Stadt seit Anfang Januar im Besitz einer Lärmberechnung von Hessen Mobil ist, deren städtische Auswertung auch nach mittlerweile acht Wochen (!) angeblich immer noch nicht abgeschlossen ist. Ein Schelm wer Böses dabei denkt….
Womit wir wieder am Anfang wären: „Wer will findet einen Weg – wer nicht will findet (leichte) Gründe“.
Norbert Kern
BIVER Ortsgruppe Ober-Roden
Rödermark, den 07.03.2021
Rödermark intern Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.
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