Aufgefallen an Pfingsten

Rödermark. Aufgefallen an Pfingsten

An Pfingsten sind mir viele frisch gemähte Wiesen aufgefallen. Als Hundehalter und Betroffener der Setz- und Brutzeit ging mir da so einiges durch den Kopf.
Was ich zunächst als Schreibfehler in der Antwort von Herrn Dr. Werner angesehen habe, ist ein mir bisher völlig unbekanntes Wort. Mahd. Mahd bezeichnet das Mähen von Gras und Getreide,

Frage an den Vorsitzenden des NABU / Rödermark
Sehr geehrter Herr Dr. Werner,
am Pfingstwochenende war ich in der Gemarkung Rödermark mit dem Rad unterwegs. Wie man sehen kann, sind viele Wiesen rund um das Schützenhaus Diana abgemäht.

Die von mir gesehenen Flächen sind teilweise schon länger abgemäht. Es gibt, so jedenfalls berichtet man mir, noch weitere abgemähte Flächen in der Gemarkung Rödermark.

Mein Hund darf in der Setz- und Brutzeit nur in den gekennzeichneten Flächen frei laufen. Ich versuche mit anderen Hundehaltern ins Gespräch zu kommen, die ihre Hunde außerhalb dieser Flächen in der Setz- und Brutzeit frei laufen lassen. Meine Argumentation für das Einhalten dieser Regel wird immer schwieriger und ist vielfach total aussichtslos. Eine Antwort von vielen: „Warum soll ich meinen Hund anleinen, wenn der Bauer die Vögel beim Mähen durch den Quirl schickt?“ Natürlich kommt immer wieder: „Ich zahle ja Hundesteuer. Die höchste in der BRD.“ Jetzt zu den Fragen.

Frage:
Werden die Wiesen in Absprache NABU / Landwirt gemäht?
Antwort:
Nein. Mähflächen und Mähtermine sind alleinig Sache des Landwirts. Der ehrenamtliche Naturschutz muss hierüber nicht in Kenntnis gesetzt werden.

Frage:
Schädigt der Landwirt (notgedrungen) mit den Mähaktionen den Tieren nicht mehr als dies die Hunde aus Rödermark können?
Antwort:
Nicht unbedingt. Natürlich können durch diese Mahden Verluste in der Tierwelt entstehen. Hier sind Kompromisse zwischen dem Naturschutz und der erwerbsmäßigen Landnutzung nötig. Das geschieht auch. Für besonders sensible Bereiche mit seltenen Pflanzengesellschaften (z.B. Orchideen) oder auch langjährige Brutplätze seltener Vogelarten (z.B. Kiebitz) können deshalb den entsprechenden Landwirten von der Naturschutzbehörde Auflagen gemacht werden (z.B. nicht vor dem 15. Juli erstmalig zu mähen oder nur eine Mahd im Jahr mit einem bestimmten Zeitfenster). Dadurch wird eventuell entstehender Verdienstausfall entschädigt.
Wir ehrenamtlichen Naturschützer haben mit einigen Landwirten mündliche Vereinbarungen dahingehend, dass wir uns bekannte Nistplätze von Bodenbrütern angezeigt werden. Die Landwirte haben sich bereit erklärt, diese von uns benannten Nistplätze bei einer Mahd auszulassen.
Da uns unmöglich alle Nester bekannt sind, garantiert diese Methode allerdings keinen 100%igen Schutz. Dies ist der Kompromiss.

Frage:
In einer Presseerklärung von 2012 (AL die Grünen) wird ausdrücklich der Leinenzwang mit dem Schutz der Bodenbrüter ( zum Teil gar vom Aussterben bedrohter Vogelarten) begründet und die Forderung des NABU uneingeschränkt unterstützt. (Quelle: http://www.al-gruene.de/index.php?start=25)
Antwort:
Das ist auch weiterhin der Fall. Wobei der NABU immer betont hat, dass es im Prinzip nicht das Laufen ohne Leine ist, das Probleme bereitet, sondern das Verlassen der Wege, das Benutzen von Trampelpfaden, das Querfeldein laufen. Hierbei ist es egal, ob der Hund an der Leine geführt wird oder neben seinem Herrchen herläuft. So gibt es kaum noch Bereiche, wo Vögel in Ruhe brüten können, ohne dass ihnen wiederholt Hunde wie Menschen so nahekommen, dass die Fluchtdistanz unterschritten wird.

Frage:
Sind die Bodenbrüter ab dem 1.6. mit ihrer Brut fertig?
Antwort:
Nein. Je nach Witterung mag eine Kiebitz- oder Lerchenbrut hier schon fertig sein, aber die Erstbruten von Bodenbrütern ziehen sich in der Regel bis Ende Juni hin.

Frage:
Folgende Frage ist schwer zu beantworten, da ich die abgemähten Stellen nicht eindeutig angeben kann. Ich habe die Flächen rund um das Schützenhaus gesehen. Aus Gesprächen mit anderen Hundehaltern sind das aber nicht die einzigen abgemähten Wiesen. Sie als NABU Vorsitzender kennen sicherlich weitere Flächen.
Antwort:
Je nach Nutzungsgrad der Wiesen ist es üblich zwischen Mitte Mai und Ende Juni die Erstmahd durchzuführen. Daher werden in diesen Wochen praktisch alle als intensives Grünland bewirtschaftete Flächen gemäht.

Frage:
Gibt es in diesen Gebieten (abgemähte Wiesen) keine Bodenbrüter?
Antwort:
Es gibt generell (auch aus diesem Grund) nur noch sehr wenige Wiesenbrüter. Doch die Vögel sind anpassungsfähig. So brüten die meisten unserer Feldlerchen mittlerweile auf Ackerflächen, die erst mit der Getreideernte (also deutlich später) gemäht werden. Auch der Kiebitz macht es so. Andere wiesenbrütende Arten brüten heute nur noch auf Flächen, die jahrelang nicht mehr im Frühjahr gemäht wurden (Naturschutzgebiete, verwilderte Flächen, etc.), sodass sich die direkten Verluste für die Bodenbrüter durch die Landwirtschaft in Grenzen halten.

Frage:
Wenn es andere Tiere mit Nachwuchs auf diesen Flächen gibt, frage ich mich, wo finden denn diese auf den kahlgeschorenen Flächen Schutz?
Antwort:
Auch Feldhasen und Rehe gehören zu den Leidtragenden einer frühen Mahd. Die gemähten Flächen eignen sich für einige Wochen nicht mehr als Lebensraum für die Jungtiere. Problematischer sind die indirekten Folgen. Kurz nach einer Mahd finden sich zwar viele Vögel auf den gemähten Flächen ein, um Samen oder nun schutzlose Insekten aufzupicken. In den Folgewochen fällt die gemähte Wiese allerdings als Nahrungsgrundlage aus. Viele Mahden begünstigen wenige wuchs- und konkurrenzstarke Pflanzenarten. Die Vielfalt geht verloren. Solches Grünland ist für die Artenvielfalt nicht sehr viel wertvoller als eine Ackerfläche.

Frage:
Wenn die Fachleute sagen „Wir brauchen eine Brut- und Setzzeit“, sollte diese auch akzeptiert werden. Was hilft es aber, wenn sich die Hundehalter daran halten und kurz vor Ende dieser Zeit von dem Bauer Spiegelei mit Speck auf dem Feld zurückgelassen wird. Kein Vorwurf an die Landwirtschaft. Die Felder müssen gemäht werden. Oder?
Antwort:
Ich habe glücklicherweise noch keinen Landwirt kennengelernt, der die Belange des Naturschutzes völlig ignoriert bzw. sogar missachtet. Ich habe den Eindruck, die Landwirtschaft ist im Rahmen ihrer Möglichkeiten kompromissbereit. Wenn die Allgemeinheit hier dem Naturschutz eine höhere Bedeutung beimessen möchte (was ich natürlich begrüßen würde), muss sie auch bereit sein, dafür die Kosten zu übernehmen.
Bei den Hundehaltern sind unsere Erfahrungen deutlich gemischter. Um es einmal grob einzuteilen: Etwa die Hälfte aller Hunde und ihre Halter machen dem Naturschutz überhaupt keine Probleme. Etwas 40 % der Hundehalter machen dem Naturschutz Probleme aus Unwissenheit und ohne böse Absicht. Dies ist unsere Hauptzielgruppe. Hier hilft vor allem Aufklärung und Information. Maximal 10 % der Hundehalter setzen ihre persönliche Freiheit über die Belange des Naturschutzes und sind nicht kompromissbereit. Von diesen wiederum schadet mehr als die Hälfte der Natur aber kaum, weil sie gar nicht in sensiblen Bereichen spazierengehen und/oder ihre Hunde von sich aus nicht weglaufen und in jedes Gebüsch springen. Letztendlich ist es vielleicht jeder 25. Hundehalter, dessen Fehlverhalten praktisch nur durch Strafmaßnahmen des Gesetzgebers (eventuell) korrigiert werden kann. Sollte es zu einer Verschärfung der Leinenpflicht kommen, wäre das aus unserer Sicht dieser Minderheit geschuldet.

Frage:
Welche Maßnahmen wären aus Sicht des NABU zielführend, um den Schutz der Bodenbrüter zu verbessern?
Antwort:
Vor allem aufklärerische Maßnahmen. Man muss den Beteiligten klarmachen, worin eigentlich das Problem besteht. Eine Brut ist dann erfolgreich, wenn das Vogelpaar einen geeigneten Nistplatz finden, in dem sie über einen gewissen Zeitraum sich ohne Störungen um die Aufzucht ihrer Jungen kümmern können. Die Schlüsselwörter hierbei sind „geeigneter Nistplatz“ und „ohne Störungen“. Geeignete Nistplätze sind immer schwieriger zu finden, weil zum einen Teile der Feldflur zu aufgeräumt sind, Totholz z.B. entfernt wird, und zum anderen durch die schleichende Verringerung der Artenvielfalt das Nahrungsangebot für viele Vögel im Bereich der verbliebenen geeigneten Nistmöglichkeiten nicht mehr groß genug ist. Eine Störung ist die Annäherung eines Hundes genauso wie die Annäherung eines Menschen, wobei Hunde – und hier wiederhole ich meine stark kritisierte Aussage gerne – von den meisten Vögeln ähnlich wie Fuchs, Marder und Katze in erster Linie als Raubtier gesehen werden mit einer entsprechend hohen Fluchtdistanz.
Meine Wünsche als örtlicher NABU-Vorsitzender wären:
An die Grundstücksbesitzer:
Wenn es keine zwingenden Gründe gibt, beschränken Sie sich auf maximal zwei Mahden im Jahr. Lassen sie abgestorbene Bäume stehen, legen sie vielleicht sogar einen Totholzhaufen an, geben sie Wildblumen und Wildkräutern eine Chance.
An die Landwirte:
Nehmen sie generell Rücksicht auf wildlebende Tiere auf den von ihnen bewirtschafteten Flächen. Versuchen Sie nicht, jeden Quadratmeter Boden umzupflügen, sondern lassen sie einen breiteren Ackerrandstreifen als bisher stehen. Dies verringert die Konflikte mit den Hundehaltern und ist gut für die Artenvielfalt.
An die Hundehalter:
Nehmen Sie Hunde mit ausgeprägtem Jagdtrieb generell an die Leine. Verzichten Sie in der Setz- und Brutzeit darauf, mit ihrem Hund querfeldein zu laufen, bleiben Sie auf den Hauptwegen, benutzen Sie keine Trampelpfade, lassen sie ihren Hund nicht weiter als 5 m entlang der Hauptwege frei laufen, nehmen Sie ihn generell in der Nähe von Gewässern an die Leine. Sorgen Sie allgemein dafür, dass sich in dieser Zeit die ungestörten Räume für die Tierwelt vergrößern, auch indem Sie andere Personen darüber aufklären.
An die Kommune:
Auch Hunde sollen sich frei bewegen können, einmal toben dürfen. Weisen Sie daher in Absprache mit Grundstückseignern, Landwirten, Naturschutz und Jagdpächtern mehrere Hundewiesen im Stadtgebiet aus, auf denen Hunde ganzjährig ohne Leine nach Belieben toben dürfen. Diskutieren Sie zumindest Entschädigungen mit den Eigentümern.

Vielen Dank Herr Dr. Werner für die Beantwortung der Fragen.

Einige Erkenntnis (aus vielen) möchte ich besonders hervorheben.

[..]Letztendlich ist es vielleicht jeder 25. Hundehalter, dessen Fehlverhalten praktisch nur durch Strafmaßnahmen des Gesetzgebers (eventuell) korrigiert werden kann. Sollte es zu einer Verschärfung der Leinenpflicht kommen, wäre dass aus unserer Sicht dieser Minderheit geschuldet.[..]

Es wird nicht ziellos gemäht sondern:

[..]dass wir uns bekannte Nistplätze von Bodenbrütern angezeigt werden. Die Landwirte haben sich bereit erklärt, diese von uns benannten Nistplätze bei einer Mahd auszulassen.[..]

Siehe auch
» Stadtverordnetenversammlung am 17.06.2014
» und dort der Tagesordnungspunkt Ö5. Einheitliche und verbesserte Regelungen zur Anleinpflicht während der Setz- und Brutzeit
» Gespräche zum Thema Hund.

Auch noch auf der Tagesordnung
Bin ja mal gespannt, ob sich die CDU durchringt und der Reduzierung der Vereinsförderung zustimmt. Ich habe noch die Worte des Fraktionsvorsitzenden der CDU im Ohr. „Wir müssen uns das nochmal überlegen. Ich lasse mich doch nicht (nach einer Zustimmung) wie eine Sau durch den Ort treiben.“
Hier der Antrag.


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Gastbeitrag zum schnellen Internet.

Gastbeitrag (Text nach telefonischer Übermittlung aus dem Gedächtnis)
Ich habe in Rödermark versucht mein NAVI mit einer neuen Europakarte auf den aktuellen Stand zu bringen. Ein ganz normaler Vorgang kann man meinen. Aber nicht in Rödermark. Einen ganzen Tag habe ich damit verbracht, bis mir die Daten fehlerfrei auf meinem Navi zur Verfügung standen.
Schöne Grüße
Egon
 

Nicht auszudenken wenn ich das Internet zu gewerblichen Zwecken benötigen würde.

Die Internetgeschwindigkeit ist eine große Katastrophe für den Wirtschaftsstandort Rödermark.

Wie soll man die Situation einschätzen wenn ein Stadtverordneter meint „1,5 MBit sind genug für Rödermark“.
Quelle Rödermark Examiner

Gymnasium lässt Kinder abblitzen

Gymnasium lässt Kinder abblitzen

[..]24 Rödermärker Viertklässler haben im September keinen Platz an einem Gymnasium. Die Wunsch-Schulen sind voll, sagt das Staatliche Schulamt. Jetzt wollen die Eltern einen Rechtsanwalt einschalten[..] Lesen Sie den ganzen Artikel bei OP-Online.de

BA-Rödermark » Perlite » Gymnasium
 
Siehe auch
Koalitionsvertrag CDU / AL die Grünen
» 30.06.2012 CDU-Rödermark, FWG-Rödermark und das Gymnasium
» 27.06.2012 AL konterkariert CDU in der STAVO
» 27.06.2012 Presseerklärung der CDU
» 14.06.2012 Antrag der SPD Rödermark.
» 14.06.2012 Antrag der FWG Rödermark.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Straßenbeitrag über die Grundsteuer B

Dreieich. Straßenbeitrag über die Grundsteuer B

Rödermark macht das schon seit Jahren. Erklärung weiter unten.

In der Offenbach-Post ist zu lesen:

[..] Demnach soll der für 2018 geplante Haushaltsausgleich auf 2016 vorgezogen werden und bereits 2015 die Grundsteuer B von bislang 370 auf 500 Punkte steigen. Im Gegenzug wird die Stadt bei der Genehmigung der Haushalte davon verschont, eine Straßenbeitragssatzung erlassen zu müssen.[..] Siehe OP-Online.de

Wahrlich eine gute Lösung. Für die Verwaltung läuft der Aufwand gegen 0 für die Einführung einer Straßengebühr. Man braucht keine teure externe Beratung zur Einführung einer Straßenbeitragssatzung oder wiederkehrenden Beiträge einzukaufen. Diese Lösung ist sofort einsatzbereit und wird schon in einigen/einer Kommunen so gehandhabt. Diese Lösung ist für die Bürger die preiswerteste und allerbeste Lösung. Ein riesiger Verwaltungsaufwand entfällt und damit werden gewaltige Kosten gespart.

Für mich stellt sich aber die Frage, wie das funktionieren soll? Eine Steuer zweckgebunden? Eine umlagefähige Steuer mit einem im Prinzip zweckgebundenen Anteil vermischen? Zweckgebunden wäre der Anteil für den Straßenbeitrag. In Rödermark sind das, so wie ich das sehe, 40%-Punkte von der zurzeit erhobenen 450% Grundsteuer.

Gerichte werden wohl noch darüber zu entscheiden haben, ob wiederkehrende Beiträge umlagefähig sind. Mit diesem Dreieich-Modell hätte sich das ja erledigt. Aber, ist die Grundsteuer, mit dem vom Bürgermeister Zimmer erklärten Anteil von 1,6 Mio. Euro für Straßenfinanzierung , komplett umlagefähig?

Was genau meint der BM mit Straßenfinanzierung? Sind auch GRUNDerneuerungen gemeint? Denn nur bei einer GRUNDerneuerung fällt ein separater Straßenbeitrag an. Die Kosten für eine StraßenREPARATUR sind NICHT Bestandteil eines Straßenbeitrags. Die Kosten hierfür wurden/werden bereits aus den Steuereinnahmen der Stadt finanziert. Auch zukünftig werden Reparaturen nicht mit Beträgen aus einer wie auch immer gearteten Beitragssatzung beglichen. Grundsteuer, Gewerbesteuer, Spielgerätesteuer, Hundesteuer…..usw.  

Ist für die Straßeninstandhaltung kein Geld vorhanden, muss man sich dies auf dem Kapitalmarkt besorgen. Jetzt kommt der RP ins Spiel. Eine Haushaltsgenehmigung, bei Schutzschirmkommunen genehmigt der RP, ohne eine entsprechende Straßenbeitragssatzung wird wegen der Finanzierung über Kredite bestimmt schwierig werden.  

Kann man die kompletten Einnahmen einer solch angereicherten Grundsteuer B dem Abbaupfad (Rettungsschirm) anrechnen?

Fragen über Fragen. Da kann man nur hoffen, mehr über das zunächst positiv zu bewertende Modell Dreieich zu erfahren.

Wir in Rödermark sind bereits so fortschrittlich. Eine Aussage von dem damaligen Stadtkämmerer, Herrn Alexander Sturm, steht meines Wissens bis heute unwidersprochen:

„Die Stadt hat die Grundsteuer erhöht und dafür auf die Erhebung von Straßenbeiträgen verzichtet.“
Quelle:27. öffentlichen Sitzung des Wirtschafts- und Bauausschusses

Wir brauchen in Rödermark weder eine Straßenbeitragssatzung noch wiederkehrende Beiträge. Wir zahlen schon unseren Straßenbeitrag. Was sein könnte. Etwas zu wenig.

Ein Antrag der FDP-Rödermark, die Grundsteuer B nach den durchgeführten Maßnahmen wieder auf 290% zurückzuführen wurde abgelehnt.

Die befristete Erhöhung der Grundsteuer B (vgl. VO/0036/07 – „Die Erhöhung der Grundsteuer gilt befristet bis Ende 2010. Zum Haushalt 2011 ist erneut darüber Beschluss zu fassen“) wird zum 01.01.2011 zurückgenommen. Der Hebesatz beträgt ab dann wieder 290%. Quelle: bgb-Roedermark.de

Siehe auch: Niederschrift Stadtverordnetenversammlung 20.03.2007 Punkt 16

Demnach hat doch der gefasste Beschluss, „in der Grundsteuer B ist ein Straßenbeitrag enthalten“ weiterhin Bestand. Oder gibt es eine mir nicht bekannte, andere Erklärung.

So ganz kann ich aber die Dreieicher Lösung als einen kompletten Ersatz für den Straßenbeitrag nicht glauben. Ob rechtlich da so alles abgedeckt wurde, ist für mich mehr als fraglich. Warten wir auf weitere Informationen.

[..] „Geht so nicht“, beschied ihnen die kommunale Rechtsaufsicht. Die Grundsteuer darf nicht – auch nicht in Teilen – dauerhaft einem bestimmten Zweck gewidmet werden.[..] Quelle: echo-online.de

Was ist dauerhaft? Kann/Darf der bestimmte Zweck ein – Straßenbeitrag – sein? Für wie lange kann man die – Widmung zu einem bestimmten Zweck – gelten lassen? Dreieich hat, so wie Rödermark es getan hat, einen Zeitraum vorgegeben. Rödermark hat den zunächst festgesetzten Zeitraum bereits überschritten. Dreieich kommt noch in die Verlegenheit, gegebenes Wort zu halten. Siehe weiter unten. Ein einlösbares Versprechen?

Es kann aber auch sein, das Modell ist eine Art – Stillhalteabkommen – und hat mit einer Straßenbeitragssatzung nicht das geringste zu tun. Da haben wir aber die folgende Aussage, die wiederum auf einen Straßenbeitrag hinzielt.

Bei der Steuererhöhung stehe der Haushaltsausgleich im Vordergrund. Um in Zukunft aber doch genügend Mittel für die Straßenfinanzierung zu haben, will Zimmer 1,6 Millionen festschreiben und für die Sanierung verwenden Quelle: OP-Online

Ein einlösbares Versprechen?

Nun soll sie von 2015 bis einschließlich 2017 auf 500 steigen, danach aber auf die geplanten 450 abgesenkt werden. [..] Quelle: OP-Online.

In Rödermark ist die Erhöhung der Grundsteuer B (von 290% auf 330%)  zunächst auch mit einem Laufzeitende verabschiedet worden. Bis 2010. Siehe hier Punkt 16

Siehe auch
» Zusammenfassung Grundsteuer B
» Straßenbeitrag. Wiederkehrende Beiträge
» Niederschrift Stavo 20.03.2007
» Dreieich. Stadtverordnete beraten über Straßenbeiträge.
» 
Ran an die Grundsteuer? Vorgezogener Etatausgleich

Dreieich
» 08.04.2014 Magstratsvorlage.
» 29.04.2014 Einführung einer Straßenbeitrassatzung.
» 13.05.2014 Beschluss


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011


Elektronikmarkt kommt nach Rödermark

Rödermark Examiner berichtet. Elektronikmarkt für Rödermark
Rödermark Examiner. Elektronikmarkt kommt nach Rödermark
10.06.2013 – ( KOD )
 
 
„Low-Tech-Shop“ Elektronikmarkt kommt nach Rödermark

[….]Ein weiteres Ansiedlungsproblem, nämlich eine für Low-Tech zu hohe Internetgeschwindigkeit sei ebenfalls in Rödermark glücklicherweise nicht gegeben. Zwar gebe es in Rödermark stellenweise DSL 1500 – jedoch könnte man dies über entsprechende mechanische Drosselungen relativ unproblematisch auf Low-Tech-Standard anpassen und zudem sei die Gefahr einer höheren oder gar State-of-the-art-Internetgeschwindigkeit in Rödermark in absehbarer Zukunft nicht zu befürchten. „Wir verlassen uns“, so der Low-Tech-Shop Aufsichtsratsvorsitzende auf Nachfrage, „hier auf die Äußerung eines Kommunalpolitikers von AL/Die Grünen, der vor geraumer Zeit richtigerweise öffentlich festgestellt hat, dass keine Privatperson mehr Bandbreite als DSL 1500 benötigt.“ […] Lesen Sie den ganzen Artikel im Rödermark Examiner

 
 
Rödermark Examiner
Bisherige Artikel.
 
 


FDP-Rödermark.
Offene Fraktionssitzung

FDP-Rödermark. Offene Fraktionssitzung“
FDP-Rödermark. Initiative Transparenz2.0 Offene Fraktionssitzung10.06.2014 – ( KOD )
 
FDP-Rödermark.Offene Fraktionssitzung 12.06.2014

Zur Vorbereitung auf die am 17.06.2014 stattfindende Stadtverordnetenversammlung lädt die FDP-Rödermark zur offenen Fraktionssitzung ein. Hier die Einladung mit weiteren Einzelheiten.

 
 

RBgT zur Klage vor dem Verwaltunsgerichtshof

RBgT, Rödermärker Bürgergruppe gegen Fluglärm und Tiefflüge
Hessischer Verwaltungsgerichtshof hat die Klage der Stadt Rödermark am 27.Mai 2014 abgewiesen
Geschrieben von Hoffmann, Rainer

Das jüngste Urteil des hessischen Verwaltungsgerichthofs in Sachen Fluglärm und Tiefflüge betrifft die vergangenes Jahr dort eingereichte Klage der Stadt Rödermark gegen die 245. Durchführungs-Verordnung (DVO) zur Luftverkehrsordnung. Diese von der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) 2008 auf den Weg gebrachte und auf Veranlassung des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung (BAF) 2010 revidierte DVO brachte Rödermark die zunächst schnell steigende Zahl von Tiefflügen sogenannter „High Performance Aircrafts“ (HPA, das sind vor allem Business Jets mit bis zu 20 Tonnen Gewicht) auf einer quer über die Stadt führenden Route. Eine erstes Resümee der RBgT lautet: Das Verwaltungsgericht konnte zwar die im Sinne Rödermarks vorgebrachten Argumente durchaus nachvollziehen und dafür Verständnis aufbringen, wie die vorsitzende Richterin gelegentlich verlauten ließ, und dass es mit einer Anhörung der Stadt vor Erlass der beklagten 245. Durchführungsverordnung (DVO) zur Luftverkehrsordnung aus heutiger Sicht hätte besser laufen können. Aber das war eben nicht „rechtsentscheidend“, wie es wiederholt zu den von der Stadt bzw. von ihrem Klagevertreter mit großem Einsatz und guten Begründungen zahlreich vorgebrachten Entgegenhaltungen hieß. Ohne der erst in einigen Wochen zu erwartenden Urteilsbegründung vorgreifen zu wollen, war der Tenor der vorsitzenden Richterin etwa folgender: Vielmehr seien die allermindesten Voraussetzungen für die Rechtkräftigkeit der 245. DVO seinerzeit nun mal erfüllt, und deshalb ein Einbezug der Stadt Rödermark und ihrer Belange formalrechtlich nicht notwendig gewesen. Und auf der Grundlage des geltenden Luftverkehrsrechts, welches eben die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Luftverkehrs priorisiere, sei so zu entscheiden, wie geschehen. Für alle weiteren Überlegungen und Schritte wollen wir nun die Urteilsbegründung abwarten und analysieren. Aber sicher war es den zu keiner Zeit aussichtslosen Versuch wert gewesen, die 245. DVO (->HPA-Anflugroute) zu Fall zu bringen, auch wenn es nicht nur die Stadtverwaltung und vor allem die beauftragte Anwaltskanzlei, sondern auch alle Aktiven der RBgT seit 2013 einen enormen Arbeitsaufwand gekostet hat, die Klage in etlichen Besprechungen und ausführlichen schriftlichen Darlegungen mit juristischer ebenso wie mit fachlicher Substanz so viel wie möglich zu füllen. Doch zum Unverständnis der betroffenen Bürger: Am Ende haben für den Verwaltungsgerichtshof weder die formalrechtlich begründbaren noch die in der Sach-Erörterung vorgetragenen und von unserer Seite flugtechnisch fundierten Einwendungen gezählt, so vernünftig und nachvollziehbar diese auch gewesen sein mögen.
Quelle: RBgT Rödermark.

Berichte zur WM. Ist Beckenbauer ein Hellseher?

Berichte zur WM
WM dauert nur 2 Tage

Schock für Frankreich: Der Weltmeister von 1998 muss bei der Fußball-WM in Brasilien (12. bis 13. Juli) auf Franck Ribery verzichten. Quelle: 6.6.2014 bei OP-Online

Beckerbauer ein Hellseher?

Hat Beckenbauer die Verletzung von Reus und die evtl. Nachnominierung von Volland vorausgesehen?

Dass wir mit Klose und Volland nur zwei Stürmer im Aufgebot haben, sehe …. Quelle: Kostenfeie Sonderausgabe der Bild am 6.6.2014 um 15.00 h im Briefkasten.

Nicht ganz getroffen. Mustafi fährt mit.


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011