Der Fluch eines Doppelhaushalts. Der Opposition könnten Zahlen fehlen.

Straßenschäden
Straßenschäden

Der Fluch eines Doppelhaushalts. Der Opposition könnten wichtige Zahlen fehlen.
Ich kann den folgenden Teil des Antrags der Koalition nicht einordnen.

Durch die Einführung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen sollen die Bürger nicht zusätzlich belastet werden. Die durch die Erhebung von Straßenbeiträgen eintretende Höherbelastung soll daher durch eine Absenkung der Grundsteuer B kompensiert werden. Ausreichende Finanzmittel zur Durchführung notwendiger Investitionen sind darzustellen. Der Haushaltsausgleich muss auf Dauer gewährleistet sein. Hervorhebung durch den Admin. Ich nenne diese Passage -Ausstiegsklausel-Auszug aus dem Antrag.

Wenn bei den kommenden Beratungen herauskommen sollte, dass eine Kompensation nicht möglich ist, steht Bürgermeister Kern nicht besonders gut da. Ein kritischer Bürger denkt sich dann:: „Bei der ersten Bürgerversammlung hat Herr Kern die Kompensation des Straßenbeitrags über die Grundsteuer öffentlich gemacht. Drei Monate später wird auf der nächsten Bürgerversammlung von Herrn Kern wieder die Kompensation angesprochen. Er hatte also genügend Zeit zur Klärung, ob seine Idee – die Kompensation – überhaupt machbar ist. Wenn also der Bürgermeister und Stadtkämmerer einen solchen Vorschlag macht, muss der Antrag doch angenommen werden, und zwar ohne schwammige Ausstiegsklausel. Wenn diese stehen bleibt, ist der Antrag für mich einer der beliebten -Schaufensteranträge- „.
Für den Stadtkämmerer und Bürgermeister wäre die Annahme des Antrags mit der Kompensation nur von Vorteil. Seinen Worten wurde gefolgt. Einen Beweis, dass er den Antrag auch umsetzt, braucht er wahrscheinlich nicht anzutreten. Wenn BM Kern uns Stadtkämmerer wie versprochen 2019 zurücktritt, muss sein Nachfolger sehen, wie er mit der Kompensation klarkommt. Erste Beitragsbescheide voraussichtlich 2020. Und in 2020 müsste dann die Kompensation erfolgen. Damit ist H. Kern fein raus. Und wenn er ganz geschickt handelt, wird sein letzter Haushalt (2019) KEIN Doppelhaushalt.

Aber; der Antrag kommt von der Koalition (AL/CDU). Die CDU würde gerne ein Mitglied aus ihren Reihen als kommenden Bürgermeister sehen. Und wenn das klappen sollte, müsste der kommende CDU Bürgermeister das umsetzen, was im Antrag seiner Fraktion steht. Eine Ausrede „ich habe bei dem Antrag der Koalition nicht mitgewirkt“ hat nur dann Bedeutung, wenn sich der angedachte BM-Kandidat der CDU im Vorfeld (z.B. bei der Stavo) klar von diesem Antrag distanziert.

Ausstiegsklause. Aus dem Antrag
Der letzte Satz in dem Antrag sehe ich als Ausstiegsklause. Um diesem Versprechen nachzukommen, könnte man für ein Jahr die Grundsteuer senken und dann jammern, auf den Vorgänger schimpfen und an der Steuerschraube Richtung 800% drehen.
[..] notwendiger Investitionen sind darzustellen. Der Haushaltsausgleich muss auf Dauer gewährleistet sein.

Was hat der Doppelhaushalt mit der Kompensation zu tun?
Wie kommt die Koalition darauf, nach Kenntnis der bekannten Zahlen, überhaupt eine Sekunde Gedanken an eine Kompensation zu verschwenden. Man kann nur vermuten, dass es im Haushaltsjahr 2019 Einnahmesteigerungen gibt, die höher liegen als die vorliegende Schätzung. Z.B. liegt die aktuelle Schätzung für die Gewerbesteuer im Jahr 2020 ein Plus von 1.000.000,00 € vor. Verfügt die Koalition über bessere Einnahmeschätzungen als die allgemein bekannten Zahlen? Die Steigerung müssten dann schon gewaltig sein.
Jetzt wieder zum Doppelhaushalt. Hätten wir KEINEN Doppelhaushalt, wären die Stadtverordneten jetzt in der Beratung zum Haushalt 2018. Alle Zahlen und Schätzungen würden ALLEN Fraktionen vorliegen.

Bevor ich es vergesse.
Eine Grundsteuer B Erhöhung wird in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und im „Blättchen“ den Bürgern mitgeteilt. Bei der Straßenbeitragssatzung gibt es (bis auf den Gemeindeanteil) keinen %-Satz den man verändern kann. Eine Bemerkung in einem Nebensatz „wir werden im kommenden für Jahr 2.000.000,00 € in die grundhafte Sanierung investieren,“ bedeutet eine Verdoppelung der Straßenbeiträge.

Sind die geplanten 1.000.000,00 € p. Jahr für die grundhafte Sanierung genug?
[..]Wenn nichts hinzukommen würde, wären wir in 20 Jahren fertig. Was spricht dagegen? In 2013 waren es 10.0000.000,00 Euro. In 2015 dann schon 15.000.000,00 Euro. Wieder zwei Jahre später schon 20.000.000,00 Euro. Demnach kommen jedes Jahr 2.500.000,00 Euro hinzu. Wir bauen mit den geplanten Maßnahmen den Rückstand nicht ab, sondern wir verlangsamen nur weiteren, jährlichen Aufbau um 1.000.000,00 Euro. 🙁 Und; begonnen wird erst 2019/2020. Stehen wir dann schon bei > 27.500.000,00 Euro die wir aufbringen müssen? Auszug aus: Bericht von der Bürgerversammlung zum Straßenbeitrag am 8.11.2017.

Diese kurze Passage aus der Dreieich-Zeitung sagt eigentlich alles. Mit der Grundsteuer geht es genauso weiter nach oben wie auch mit dem Straßenbeitrag. Der vorliegende Plan vom Bürgermeister zur Straßensanierung ist gelinde gesagt eine Katastrophe.

Quelle: Dreieich Zeitung 16.11.2017
Quelle: Dreieich Zeitung 16.11.2017

Siehe auch
» Rödermark. Grundsteuererhöhung ich seh Dich kommen.

Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Straßenbeitrag. Gemeindeanteil um 10%-Punkte anheben

Geschockt
Geschockt

Wenn schon Straßenbeiträge, dann aber fair, transparent und gerecht!

Bei der Stadtverordnetenversammlung am 26.06.2017 wurde ein Antrag der FDP zum Straßenbeitrag in eine der kommenden Stadtverordnetenversammlung geschoben. Siehe Niederschrift Punkt 4

Es wird in dem Antrag u.a. die Forderung gestellt, den Gemeindeanteil bei den Straßengebühren für alle Abrechnungsgebiete auf 40% anzuheben. In dem ersten Entwurf der Satzung waren unterschiedliche Sätze geplant. Bei der letzten Bürgerversammlung zum Straßenbeitrag wurde von – einheitlich 30% – gesprochen.
Mit dem Vorschlag der FDP wird zwar der Betrag, den die Bürger letztendlich zu zahlen haben, nicht niedriger, aber die Lastverteilung wird gerechter (fairer).

Ich in mir aber sehr sicher, dass dieser Antrag abgelehnt wird. Die Stadt würde weniger über den Bürgeranteil abkassieren können und müsste dann schauen, wie sie das Geld im laufenden Haushalt bereitstellt. Der Gemeindeanteil würde sich von 300.000,00 € auf 400.000,00 € erhöhen. Die Gebührenzahler für den Straßenbeitrag würden damit um 100.000,00 € entlastet.

Die Argumente gegen die 40% könnten sein: „Das geht nicht. Das Gesetz lässt das nicht zu.“ Man sollte diese Aussage, bevor die überhaupt ausgesprochen wird, auf Wahrheitsgehalt überprüfen.

Nur so nebenbei. In dem FDP-Antrag (noch nicht aufgerufen) steht auch, dass die zunächst geplanten 5 Abrechnungsgebiete auf 4 reduziert werden. Und was ist geschehen. Es wurden vier.

Siehe
» FDP Antrag
» Grundsteuererhöhung ich seh dich kommen
» Kompensation über Grundsteuer B
 

Mit einem höheren Gemeindeanteil könnte sich der entsetzte Gesichtsausdruck auf dem obigen Foto etwas freundlicher werden.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Das Smartmeter – Zwangsbeglückung und Visionen

Von einem Leser bin ich auf einen lesenswerten Artikel aufmerksam gemacht worden.

[..]In diesem Jahr beginnt der zwangsweise Zählertausch, zunächst bei Kunden mit mehr als 10.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch. Ab 2020 sind die Verbraucher ab 6.000 Kilowattstunden dran, die anderen folgen. Meist lässt sich das Gerät nicht einfach tauschen, sondern die Zählerplätze müssen umgebaut und ganze Zählerschränke gewechselt werden. Kosten von mehr als tausend Euro fallen dann an. Eigentümer werden zwangsabkassiert, können sich die Kosten aber über die Mieter wiederholen, wenn vorhanden. Quelle: /www.eike-klima-energie.eu

Siehe auch
Stromkunden sollen sich überwachen lassen – und dafür zahlen


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Koalition zum Straßenbeitrag. Kompensation über Grundsteuer B

Die Koalition stellt einen Antrag zur Kompensation des Straßenbeitrag über die Grundsteuer B.

Kompensation Straßenbeitrag
Kompensation Straßenbeitrag

Hier jetzt der ganze Antrag.

Legen Sie ihr Hauptaugenmerk auf den letzten Satz. Damit ist für mich die Kompensation schon erledigt.

Den Antrag kann ich zurzeit nur auf der Facebook-Seite der AL sehen. Wenn dieser dann im Bürgerinformationssystem abgelegt ist, werde ich hier den entsprechenden Link auf den gesamten Antrag zeigen.

Siehe auch
» Rödermark. Grundsteuererhöhung ich seh Dich kommen.
» Der Fluch eines Doppelhaushalt. Etwas zur Kompensation. 🙁
» Zusammenfassung Straßenbeitrag


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Im Einzelhandelskonzept steht es. Und wann kommt die Umsetzung?

Wochenmarkt in Waldacker
Wochenmarkt in Waldacker

Für viel Geld wurde ein Einzelhandelskonzept erstellt. Wochenmarkt in Waldacker
Wie sieht es mit der Umsetzung der gewonnenen Erkenntnissen aus? Die FDP Rödermark fragt nach.

Die FDP Rödermark bezieht sich mit Ihrer Anfrage an den Magistrat der Stadt auf eine Passage in dem Einzelhandelskonzept.

In der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes findet sich ausdrücklich die Vokabel „Wochenmarkt“ im Zusammenhang mit den „abgesetzten Ortsteilen von Rödermark“ Quelle Anfrage FDP-Rödermark.

Bin auf die Antwort gespannt.
 
Hier die Antworten vom Magistrat zu „Wochenmarkt“

Grundsteuererhöhung ich seh Dich kommen.

Meine Betrachtungsweise, die jeder mit nachprüfbaren Zahlen korrigieren kann. Mit dem – korrigieren – spreche ich besonders den Kreis der mitlesenden Stadtverordneten an. Einfach einen Kommentar absetzen.
Wir müssen in Rödermark damit rechnen, dass in naher Zukunft ganz gewaltig an der Steuer- und Gebührenschraube gedreht wird. Was macht ein Bürger, der die kommenden Belastungen in etwa kennt und dem der Haushaltsplan der Stadt Rödermark vorliegt. Er wird für sich eine Planung anstellen, wie viel Geld ihm in Zukunft fehlen wird. Die Berechnung kann er mit den bekannten/vermuteten Zahlen durchführen. Im weiteren Verlauf dieses Artikels stelle ich Ihnen meine Berechnung vor und damit werden auch Sie über einen Teil der bevorstehenden Belastungen informiert. Auch darüber, wie sich die neue Belastung auf die Grundsteuer B auswirken könnte. Es kann sein, dass sich die Finanzierung anders als nachfolgend aufgeführt realisieren lässt und damit die jährliche Belastung etwas vermindert wird.
Investitionen könnten über Grundstücksverkäufe, die wir aber kaum noch haben, bezahlt werden. Damit könnten die jährlichen Belastungen etwas niedriger ausfallen.
Fakt ist: „Die Ausgaben müssen von den Bürgern gezahlt werden. OHNE WENN UND ABER.

Es werden nur Posten aufgeführt, die NEU hinzukommen werden/können. Die im Haushaltsplan aufgeführten Einnahmen über die Grundsteuer B liegen von 2018 bis 2021 gleichbleibend bei 5.450.000,00 €. Gleichbedeutend mit ca. 100.000,00 € pro 10-Prozentpunkte Grundsteuer B. Die Einnahmen über die Grundsteuer B werden sich erhöhen, wenn die zurzeit im Bau befindlichen (geplanten) Häuser/Wohnungen in der Odenwaldstraße, Rennwiesen, Kapellenstraße, Festplatz bezogen sind. Allerdings steigen dann die Kosten für die Kinderbetreuung ganz gewaltig an. Siehe Odenwaldstraße

Ob die Stadt einen ausgeglichenen Haushalt hat, können Sie mit einem Blick dem ordentlichen Haushalt (Seite 37) der Stadt Rödermark entnehmen. Hier werden die Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt. Ergibt der Saldo einen Betrag, der gleich/größer NULL ist, haben wir einen ausgeglichenen Haushalt. Ein ausgeglichener Haushalt besagt NICHT, dass Rödermark keine Schulden mehr hat. Laut Schuldenrechner der FDP Rödermark belaufen sich die Schulden auf mehr als 61.075.000,00 €. Stand 13.11.2017 12:00h

Wird eine Straße „grundhaft saniert“, müssen die entstehenden Kosten auch im ordentlichen Haushalt aufgeführt werden. Da es sich bei Straßen um eine Investition handelt, könnte man den notwendigen Eigenanteil der Stadt (Beschreibung weiter unten) über Kredit finanzieren oder den kompletten Betrag in den ordentlichen Haushalt einstellen. Der Unterschied, der sich ergibt, wäre:
Bei kompletter Abbildung im ordentlichen Haushalt müssen pro Jahr 300.000,00 Euro (Gemeindeanteil für Straßensanierung) erwirtschaftet werden. Z.B. Gewerbesteuer/Grundsteuer? Oder die in Rödermark beliebteste Methode – die gute Fee -.
Bei Kreditaufnahme fallen die laufenden Zinsen und Tilgungen ins Gewicht. Dann dürften sich die jährlich neu zu generierenden Einnahmen bei etwa 20.000,00 Euro pro Jahr liegen. Zinsen kann man natürlich für die langen Laufzeiten nicht voraussagen. Der Betrag kann sich erhöhen, aber auch vermindern.

Zu beachten ist bei der Kreditaufnahme für Investitionen, dass der Stadt Rödermark dort auch eine Höchstgrenze vorgegeben wurde. Mehr als 0,7 Mio. darf die jährliche Neuverschuldung (Seite 100) nicht betragen. Diese Höchstgrenze dürfte ohne die zusätzlichen Ausgaben schon jetzt erreicht werden.

Sollten die folgenden Belastungen über die Grundsteuer B eingetrieben werden, könnte dies aus heutiger Sicht in 2019 wie folgt aussehen:

Geplanter Überschuss 2019: 933.000,00 € (einschl. außerordentliches Ergebnis)
Abzüglich: Hessenkasse (Rödermark) 690.000.00 €
Abzüglich: Hessenkasse (Kreis) 358.000,00 €
Abzüglich: Stadtumbau im Schnitt p. Jahr 10 Jahre 330.000,00 €
Abzüglich: ÖVNP (ganz grobe Schätzung) 160.000,00 €
Abzüglich: gestiegene Kreisumlage 377.000,00 €
Kreisumlage niedriger als ursprünglich geplant.

Überschuss 933.000,00 € – 1.915.000,00 € ergibt ein negatives Ergebnis von 982.000,00 Euro und entspricht einer Erhöhung der Grundsteuer um ca. 100 Punkte.

In 2020 kommen der Gemeindeanteil Straßenbeiträge hinzu. Von den jährlich 1.000.000,00 Euro, die verplant werden, zahlen 500.000,00 700.000,00 Euro die Bürger über den Straßenbeitrag. Die verbleibenden 500.000,00 300.000,00 Euro muss die Stadt im Rahmen des Gemeindeanteils beisteuern. Gemeindeanteil wurde von ursprünglich 30% auf 50% angehoben.

Geplanter Überschuss 2020: 867.000,00 € (einschl. außerordentliches Ergebnis)
Abzüglich: Hessenkasse (Rödermark) 690.000.00 €
Abzüglich: Hessenkasse (Kreis) 358.000,00 €
Abzüglich: gestiegene Kreisumlage 377.000,00 €
Kreisumlage niedriger als ursprünglich geplant.
Abzüglich: Stadtumbau im Schnitt p. Jahr 10 Jahre 330.000,00 €
Abzüglich: ÖPNV (ganz grobe Schätzung) 160.000,00 €
Abzüglich: Gemeindeanteil Straßenbeitrag 500.000,00 €

Überschuss 867.000,00 € – 2.415.000,00 € ergibt ein negatives Ergebnis (wenn die Grundsteuer 2019 nicht erhöht wurde) vom 1.548.000,00 €. Weitere Grundsteuererhöhung nicht erforderlich, wenn in 2019 um mindestens 160 Prozentpunkte erhöht wurde.

Die Rechnung ist nicht mehr als eine Schätzung mit stark veränderbaren Parametern. Die Rechnung wird der Wirklichkeit dann nicht mehr gerecht, wenn sich die Zinsen für die laufenden Kredite (Darlehn) um nur 1% erhöhen. Laufende/evtl. anstehende Prozesse (Erzieher, Babenhäuser Straße), die auch zuungunsten der Stadt ausgehen könnten, würden die Ausgabenseite weiter extrem belasten. Auch die Miete (70.240,00 €) für die angemietete KiTa, die Gehaltskosten für das zusätzlich benötigte KiTa-Personal, zusätzliche Kosten für einen Mitarbeiter zur Bearbeitung der Straßenbeiträge sind nicht berücksichtigt.

Was die Stadt retten könnte, wäre die gute Fee. Ohne die gute Fee und ohne vollzogene und gewaltige Steigerung der Grundsteuer B hätte der Kämmerer wohl kaum einen ausgeglichenen Haushalt erreicht.

Wer ist dafür verantwortlich? Auch hier ohne WENN und ABER. Wie in jeder Firma natürlich die Führungsspitze. Und das ist in Rödermark Roland Kern, Jörg Rotter und die Koalition aus CDU und AL/Die Grünen.

Nur noch so nebenbei. Mit den 1.000.000,00 € p. Jahr für „grundhafte Sanierung“ wird der Sanierungsstau NICHT abgebaut. Der Sanierungsstau wächst nur langsamer. 🙁 Siehe hierzu: Bericht von der Bürgerversammlung zum Straßenbeitrag am 8.11.2017.

Es werden noch Wetten angenommen.
» Wird Bürgermeister seine angedeutete Grundsteuersenkung zu Kompensation des Straßenbeitrags senken?

» Die Grundsteuer B wird nicht gesenkt, sondern angehoben!

» Die Grundsteuer wird stärker angehoben als notwendig, damit man die dann 2020 senken kann.
 
 
Siehe auch
» Geburtstagsfeier vom Bürgermeister auf Kosten der Gemeindekasse?
» Miete Kita. 70.240 Euro. Odenwaldstraße
 


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Winterdienst. Fehlende Haftung bei Nachbarschaftshilfe

Winterdienst
Winterdienst

Winterdienst. Fehlende Haftung bei Nachbarschaftshilfe.
Ich habe gerade eine Mail bekommen, in der es darum geht, dass ein Bürger aus gesundheitlichen Gründen den Winterdienst nicht mehr durchführen kann. In dieser Mail wird ein Problem geschildert, welches auch meine Mutter in Mönchengladbach hatte. Im Falle meiner Mutter wurde zunächst der Räumdienst im Rahmen einer Nachbarschaftshilfe organisiert. Hier weitere Informationen dazu.

Ist nicht reibungslos gelaufen. Eine Frau ist auf dem Bürgersteig gefallen und hat sich den Arm gebrochen. Da meine Mutter in der Haftung war, wurde sie verklagt. Im Fall meiner Mutter wurde glücklicherweise der Gehweg ordnungsgemäß geräumt, und die Klage wurde abgewiesen. Aus dieser Erfahrung heraus haben wir die Stadt Mönchengladbach mit dem Räumdienst beauftragt. Haftungsfrage ist damit geklärt. Es soll damit nicht eine Nachbarschaftshilfe infrage gestellt werden. Aber wenn diese unerwartet ausfällt, hat man den schwarzen Peter. Und das kann sehr, sehr teuer werden.

Mir ist nicht bekannt, dass die Stadt Rödermark eine solche Dienstleistung anbietet. Ich habe einen Winterdienst in Rödermark angerufen, der eine solche Dienstleistung mit Haftungsübernahme durchführt. Die ca. Kosten liegen bei ca. 10,00 Euro pro lfd. Meter für 5 Monate. Dieser Dienstleister hat allerdings keine freien Kapazitäten mehr für die anstehende Wintersaison.

Siehe auch: Achtung Falle. Winterdienst in Mönchengladbach.

Winterdienst_1
Winterdienst_1


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

SPD Anfrage. Wofür wurde die Grundsteuer B verwendet?

SPD Anfrage12.11.2017
SPD Anfrage12.11.2017

 
Anfrage der SPD-Fraktion: Wurden die Mehreinnahmen aus der Grundsteuer B Erhöhung für die grundhafte Sanierung der Straßen verwendet?

Im März 2007 hatten alle Parteien gemeinsam beschlossen, den Hebesatz von 290 auf 330 Prozent anzuheben, um eben eine Straßenbeitragssatzung zu vermeiden. Die Mehreinnahmen für die Anhebung der Grundsteuer B sollten für die Grundhafte Erneuerung der Straßen verwendet werden. So hieß es bereits in der 27. öffentlichen Sitzung des Wirtschafts- und Bauausschusses 2005: [..] Hier die ganze Anfrage.

 
Siehe auch
Zusammenfassung Straßenbeitrag


Rödermark intern
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