Ein wenig unübersichtlich. Nachtrag

Facebook  bei der Stadt
Facebook bei der Stadt

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Nachtrag 5.5.2020
Zumindest die Info zu den Spielplätzen ist jetzt auch über die Homepage der Stadt unter Änderung der Allgemeinverfügung anbrufbar.
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Der Anrufer hat mich gebeten, unter Zuhilfenahme des Internets etwas zu den »Lockerungen ab 4.5. in Rödermark« in Erfahrung zu bringen.
Interessant waren die Fragen zu – Wo steht grundsätzlich welche Information? Muss ich jetzt bei Facebook sein? Und den Spielplätzen. – schon. Gut, mache ich mal.

Webseite der Stadt keine direkt zu erkennende Info. Bei Facebook konnte ich unter dem 1.5 und 2.5. auf verschiedenen Facebook-Seiten Informationen zu den »Lockerungen ab 4.5.« lesen. Auf den Seiten – Jörg Rotter – Bürgermeister von Rödermark – und bei – Stadt Rödermark (einen Verweis auf Jörg Rotter)-.

„Bitte teilen“ ist über der Information zu lesen. OK. So bekommen viele, die sich bei Facebook registriert haben, die notwendigen Informationen. Besonnene Bürger, die sich nicht bei Facebook registriert haben, gehen aber leer aus.

Auf der Webseite der Stadt konnte ich am 4.5.2020 nichts von den – neu beschlossenen Lockerungen – entdecken.

Es gibt auch Informationen, die sich auf der Webseite der Stadt befinden und in Facebook nicht erwähnt werden.
H.P., ich bin so wie Sie der Meinung, dass man die gewählte Vorgehensweis Informationen zu verteilen, ein wenig überarbeiten sollte. Eine zentrale Informationsquelle (ohne sich registrieren zu müssen) wäre anzuraten.
Wie schon am Telefon gesagt, melden Sie Ihr Anliegen der Stadt.

Siehe auch
» Corona. Umgang mit Corona in Rödermark


Rödermark intern.
Beschäftigte bei der Stadt Rödermark.
Ohne KBR, FB4 (Kinder) und Beamte.
Im Jahr 2018 99 Beschäftigte.
Im Jahr 2024 waren es schon 139 Beschäftigte

2019 insgesamt 277 -- 2024 Insgesamt 382

Die Anzahl der Mitarbeiter für 2024 muss evtl. nach unten korrigiert werden. Evtl. um 40 Mitarbeiter im FB4

Gesetzentwurf zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage.

Gesetzentwurf Epedemie
Gesetzentwurf Epedemie

Bundesgesetzblatt. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite Vom 27. März 2020


Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite.

Formulierungshilfe
für die Fraktionen der CDU/CSU und SPD für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

A. Problem und Ziel
Mit dem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite sowie dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz, jeweils vom 27. März 2020, hat der Gesetzgeber erste Maßnahmen getroffen, um zum einen das Funktionieren des Gesundheitswesens in einem die gesamte Bundesrepublik betreffenden seuchenrechtlichen Notfall sicherzustellen und zum anderen die mit dieser besonderen Situation verbun-denen negativen finanziellen Folgewirkungen in der Gesundheitsversorgung abzumildern. [..] Lesen Sie hier den ganzen Gesetzentwurf.
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Nachtrag.
Die §22 und $28, die für Aufregung (Zwangsimpfung) gesorgt haben, sind im neuen Gestzentwurf nicht mehr augeführt.
Gesetzentwurf Änderung.

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In dem vorliegenden Gestztentwurf der Kalition wird das Wort „Impf-Pflicht“ nicht erwähnt.

Aufreger in der Hauptsache zu §28 und §22.
Aufreger dürfte »Immunitätsdokumentation, Immunitätsausweis« sein.
 
» Grünen Chef Habeck notfalls für Corona-Impfpflicht
» Immunitätsausweis – Grüne und FDP dagegen
 
Geändert werden soll


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Medizinisches Konzept für Training und Spielbetrieb im professionellen Fußball.

DFL Konzepzt
DFL Konzepzt

Medizinisches Konzept für Training und Spielbetrieb im professionellen Fußball unter den Bedingungen der SARS-CoV-2-Pandemie

  • Vorgaben für organisatorische Vorkehrungen im Stadion
  • Vorgaben für ablauforganisatorische und hygienische Vorkehrungen im Stadion
  • Vorgaben für die TV-Produktion
  • Vorgaben zur Wiederaufnahme des Mannschaftstrainings
  • Vorgaben für eine Hotelunterbringung
  • Vorgaben für die häusliche private Hygiene im Alltag
  • Vorgaben für die häusliche private Hygiene in Quarantäne

Hier das ganze Konzept: media.dfl.de


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Zu einem Kommentar. Kurzarbeit für den öffentlichen Dienst.

Corona
Corona

Gewerkschaften und Arbeitgeber haben in kurzfristig angesetzten Tarifverhandlungen einen Tarifvertrag über Kurzarbeit für den öffentlichen Dienst der Kommunen abgeschlossen. Für die von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten sieht der Tarifvertrag vor, das Kurzarbeitergeld auf 90 bis 95 Prozent aufzustocken. Der Tarifvertrag betrifft ausdrücklich nicht den Sozial- und Erziehungsdienst. Die GEW lehnt Kurzarbeit in öffentlichen Bildungseinrichtungen generell ab. [….] Quele: gew.de

Siehe auch
» VERDI – Kurzarbeit im öffentlichen Dienst jetzt möglich
 
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Corona: Aktuell rund 150 Personen akut infiziert

Corona
Corona

Im Kreis Offenbach gelten 295 Personen als geheilt von SARS-CoV-2. Dies sind acht Personen mehr als am Vortag. Akut sind 153 Personen mit dem neuartigen Coronavirus infiziert. Dies sind sieben Personen weniger als am Vortag. Derzeit werden in den beiden Krankenhäusern im Kreis zwölf an Covid-19 Erkrankte versorgt. Die Gesamtzahl der Personen, bei denen das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde, ist nahezu gleich. 475 Personen sind kreisweit als infiziert registriert. Dies ist nur eine Person mehr als am Vortag. In dieser Zahl sind sowohl die wieder Genesenen als auch die inzwischen 27 Verstorbenen mitgezählt. Kreis-Offenbach

SPD. Am Jahresende ein Schuldenberg von 6 Mio. Euro?

Pressemitteilung
Pressemitteilung

Presseinformation SPD Rödermark
6 Millionen Schulden am Jahresende?
SPD fordert absoluten Ausgabestopp für die Stadt Rödermark –
mit zwei Ausnahmen

Wenn die SPD Fraktion im Rödermärker Stadtparlament alle verpflichtenden und geplanten Ausgaben für das Haushaltsjahr 2020 den zu erwartenden – und den durch Corona zusammenbrechenden Einnahmen gegenüberstellt – kommt sie auf ein dramatisches Defizit von mehreren Millionen Euro. Alleine eine Halbierung der Gewerbesteuer würde 6 Millionen Euro Mindereinnahmen verursachen. Und das trotz der exorbitanten Erhöhung der Grundsteuer B für alle Bürger in Höhe von 2 Millionen Euro.

In einer Pressemitteilung der SPD sieht der Fraktionsvorsitzende Norbert Schultheis für dieses drohende Problem nur eine Lösung: einen absoluten Stopp für alle nicht verpflichtenden Ausgaben im Haushaltsjahr 2020. Dies gilt sowohl für die geplanten Erhöhungen im Stellenplan als auch für alle angedachten Baumaßnahmen.

Selbst Planungen, für die Zuschüsse übergeordneter Behörden bereits zugesagt sind, sollten zunächst ausgesetzt werden, bis ein zumindest realistischer Überblick über die zu erwartenden Einnahmenminderungen gegeben ist. Notwendigerweise müssten Gespräche mit den zuständigen Gremien geführt werden, um ohne Verluste die Vorhaben, z.B. bei der Ortskernentwicklung und im Baubereich, zu schieben oder zu strecken.

„Wir müssen unbedingt eine Situation vermeiden, die schlimme Erinnerungen an den mühsam abgebauten Schuldenstand von vor 10 Jahren erinnert“, so Schultheis. In diesem Jahr bereits gegebene Aufträge müssten daher nach Möglichkeit zurückgenommen werden. „Zumindest müsste in nichtöffentlichen Sitzungen über bereits getätigte Verpflichtungen berichtet werden“, so die Forderung des Fraktionsvorsitzenden der SPD. Im Übrigen sei sowohl bei den neu geschaffenen Stellen als auch bei Wiederbesetzungen ein Besetzungsstopp angebracht und sofort durchzusetzen.

Zwei Ausnahmen sehen die Sozialdemokaten allerdings bei ihrer Forderung nach strikter Haushaltsdisziplin für dringend erforderlich. Die Zuschüsse für Vereine und andere Institutionen mit ehrenamtlich Tätigen müssten auf jeden Fall weiter gezahlt werden. Vor allem in auslaufenden Corona-Zeiten seien die sozial integrativen Angebote besonders wichtig und müssten deshalb für die Revitalisierung der Gesellschaft funktionierend bereitstehen. Ähnliches gelte für den Kitabereich. Hier müssten alle bisher befristeten Verträge wie geplant mit festen Stellenbesetzungen abgesichert werden. Dies sei unbedingt erforderlich um die gesetzlich verordnete Betreuung der Kitakinder zu gewährleisten.

„Im Übrigen zeige die Corona-Krise, dass die Aufgaben im Bereich für unsere Jüngsten nicht nur sozial und bildungspolitisch unbedingt erforderlich, sondern auch für berufstätige und alleinerziehende Eltern und damit auch für die Wirtschaft unabdingbar sei“, so Schultheis abschließend.

„Dort lockern, wo wir es verantworten können“

Corona
Corona

Die Landesregierung hat heute nach der Videokonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder vom Donnerstag Lockerungen bei den Corona-Beschränkungen beschlossen. Ab Montag können in Hessen unter anderem Friseure, Museen und Tierparks unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln öffnen. Auch Spielplätze dürfen wieder genutzt werden. Weiter bei aktuelle-woche.hessen.de

Hessische Landesregierung ermöglicht Besuche von Gottesdiensten und in Alten- und Pflegeheimen

Corona
Corona

28. April 2020. Presseinformation der Hessische Landesregierung.
Hessische Landesregierung ermöglicht Besuche von
Gottesdiensten und in Alten- und Pflegeheimen.
Ministerpräsident Volker Bouffier: „Trost spenden, Orientierung geben und Mut zusprechen –
das ist es, was die Menschen in dieser Zeit ganz besonders brauchen“

Wiesbaden. Die Hessische Landesregierung hat die Regelungen zur Corona-Krise aktualisiert: Glaubensgemeinschaften dürfen sich ab dem 1. Mai wieder versammeln. Auch Besuche in Alten- und Pflegeheimen sind mit Auflagen ab dem 4. Mai wieder erlaubt. Die Möglichkeit, an Sonntagen einzukaufen, um das Einkaufsgeschehen an den Werktagen zu entzerren, wird auf die Zeit von 13 bis 18 Uhr beschränkt. An Feiertagen bleiben die Geschäfte ganz geschlossen.

„Wir hatten intensive und konstruktive Gespräche, um diese Neuregelungen möglich zu machen. Wir sind froh, dass wir einen praktikablen Konsens mit den Vertretern der Glaubensgemeinschaften gefunden haben und die Gläubigen wieder zusammenkommen können. Gerade in dieser Zeit kann ein starker Glaube Halt geben. Sehr wichtig war uns auch, für alte und kranke Menschen den Besuch von nahen Angehörigen wieder zu ermöglichen. Trost spenden, Orientierung geben und Mut zusprechen – das ist es, was die Menschen in dieser Zeit ganz besonders brauchen. Diesen Zuspruch finden sie vor allem im Kreis der Familie und in den Kirchen oder Glaubensstätten vor Ort. Darüber hinaus haben wir entschieden, dass weiterhin die Möglichkeit besteht, Geschäfte am Büro Regierungssprecher: Telefon (0611) 32 39 18 od. 32 39 48 Telefax (0611) 32 38 00 presse@stk.hessen.deailto: www.hessen.de www.twitter.com/RegHessen 2Sonntagnachmittag zu öffnen“, sagte der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier heute in Wiesbaden.

Die Kirchen und Religionsgemeinschaften haben eigene Konzepte zur Einhaltung der Abstandsregeln, der Hygiene und der Steuerung des Zutritts erarbeitet und zusammen mit den Ländern und dem Robert Koch-Institut abgestimmt.

Nach der Verordnung sind Gottesdienste und religiöse Zusammenkünfte dann wieder möglich, wenn

  • ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten wird.
  • Vom Mindestabstand ausgenommen sind nur Personen, die in einem Haushalt zusammenleben.
  • Gegenstände, wie beispielsweise das Kollekten-Körbchen, dürfen nicht entgegengenommen und anschließend weitergereicht werden.
  • Geeignete Hygienemaßnahmen wie das Aufstellen von Desinfektionsspendern sind sicherzustellen.
  • Zudem müssen die Glaubensgemeinschaften die erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen entsprechend am Versammlungsort gut sichtbar aushängen.

Die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen macht es möglich, Gottesdienste und religiöse Zusammenkünfte wieder durchzuführen. Auch wenn das nicht im gewohnten Rahmen sein wird, so können die Menschen gemeinsam ihren Glauben leben und zu Eucharistie und Abendmahl zusammenkommen.

Das Kabinett entschied des Weiteren, dass auch Zusammenkünfte bei Trauerfeierlichkeiten und Bestattungen möglich sind – entsprechend der Regelungen für Gottesdienste. „Von einem geliebten Menschen würdig Abschied nehmen zu können, ist vielen ein großes Bedürfnis. Diesem möchten wir mit unserer Entscheidung Rechnung tragen“, unterstrich Bouffier.

Die Lockerung der Besuchsregelung in Alten- und Pflegeheimen soll mit einem möglichst umfassenden Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Pflegenden einhergehen. „Besonders die alten und kranken Menschen, die in Heimen keine Besuche mehr von ihren Ehepartnern, Kindern oder Enkeln empfangen durften, leiden sehr unter der Situation. Mit der jetzigen Regelung schützen wir die Betroffenen vor einer Infektion und gleichzeitig vor einer möglichen Vereinsamung“, sagte Klose. Folgende Maßnahmen werden getroffen:

  • Die Einrichtungen müssen über ein individuelles Schutzkonzept verfügen – nach Maßgabe der aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und der Handlungsempfehlungen des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration sowie der einrichtungsbezogenen Hygienepläne.
  • Um das Infektionsrisiko soweit wie möglich zu minimieren, ist der Kreis der Besucher auf nahe Angehörige und enge Bezugspersonen begrenzt.
  • Nahen Angehörigen und engen Bezugspersonen wird der Besuch von einer Person pro Woche für eine Stunde gestattet.
  • Die Mindestabstände und Hygieneregeln müssen eingehalten werden.
  • Außerdem muss von den Besucherinnen und Besuchern ein entsprechender Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske) getragen werden, der einen besseren Schutz bietet als eine sonst im öffentlichen Raum zulässige Mund-Nasen-Bedeckung.

Die Landesregierung hat darüber hinaus weitere kleinere Anpassungen der Corona-Verordnungen beschlossen. Unter anderem wurde eine Regelung für Ausnahmen vom Mindestabstandsgebot bei richterlichen Amtshandlungen und Gerichtsverhandlungen getroffen, die den Sitzungsbetrieb in den Gerichten unter Pandemiebedingungen sicherstellt. Zudem können die überbetrieblichen und betrieblichen Berufsbildungseinrichtungen zur Wahrnehmung der Angebote für prüfungsrelevante Lehrgänge des Abschlussjahres 2020 wieder öffnen und an den Hochschulen Präsenzveranstaltungen stattfinden, für die spezielle Lehr- und Arbeitsräume notwendig sind.

Die Gültigkeit der von der Hessischen Landesregierung getroffenen Verordnungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wird bis zum 10. Mai 2020 verlängert.

Quelle:
Hessen.de

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Besuchsregelungen geändert
In einem Video erläutern Ministerpräsident Volker Bouffier und Kai Klose, Minister für Soziales und Integration, die aktualisierten Regelungen zur Corona-Krise. Mehr Informationen dazu auch unter www.corona.hessen.de
Hier geht es zu dem Video
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» Rödermark. Vorsichtige Rückkehr zum Unterricht
» Informationen für Bürger
» Informationen für Unternehmer