FDP kritisiert aktuelle Überlegungen zu Euro 7-Abgasnorm

Deutscher Bundestag
Deutscher Bundestag

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1.in einem Rechtsetzungsverfahren der EU zur Einrichtung einer neuen Abgas-norm Euro 7 dahingehend einzuwirken, dass ein faktisches Verbot von Ver-brennungsmotoren vermieden wird und neben umwelt- und gesundheitspoli-tischen Zielen auch wirtschaftliche und soziale Aspekte angemessen Berück-sichtigung finden;
2.darauf hinzuwirken, dass eine neue Abgasnorm Euro 7 auch weiterhin Tech-nologieoffenheit bei der Antriebstechnik ermöglicht;
3.den Deutschen Bundestag und den Bundesrat im Sinne des Artikel 23 Absatz 2 Grundgesetz umfassend und frühzeitig über die weiteren Beratungen auf EU-Ebene zu informieren
Quelle: Deutscher Bundestag

Siehe auch: Heute im Bundestag (HiB)

Das Gerücht um den „Eifler“ geht weiter.

Bäcker Eifler in Rödermark Ober-Roden
Bäcker Eifler in Rödermark Ober-Roden

Der Eifler macht dicht.
Die Stadt verlangt den Betrag X für Parkplätze.“
So das Gerücht.

Dass es Probleme mit den Parkplätzen gibt, ist wohl richtig. Richtig dürfte auch sein, dass die Stadt Rödermark alles unternehmen wird, den Eifler zu erhalten. Da muss aber der Kreis mitspielen.

Den Betreiber vom „Eifler“ nach dem im Pachtvertrag aufgeführten (oder auch nicht aufgeführten) Passus zu den Parkplätzen zu befragen, können Sie sich sparen. „Eifler“ ist ein Franchise-Unternehmen und „Eifler“ hat den Pachtvertrag gemacht.
Ob man den Verpächter in die Pflicht nehmen kann? „Eifler“ kümmert sich darum.


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Kommunalbrief Ausgabe 23 / 2020

Corona
Corona

Hessischer Minister des Innern und für Sport
Kommunalbrief Ausgabe 23 / 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Kommunalbrief erhalten Sie den aktuellen Auslegungshinweis zur Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie vom 20. November 2020.

Privater Unterricht außerschulischer Bildungsangebote, wie beispielsweise privater Sprach-, Musik- oder Gesangsunterricht, der nicht in Einrichtungen, sondern im häuslichen Umfeld stattfindet, ist auf Einzelunterricht zu beschränken. Ebenso gilt dies für Unterricht, der ehrenamtlich oder vereinsmäßig angeboten wird. Vereinsbezogene Proben, zum Beispiel Theater, Chor,- Orchester- oder Bandproben, sowie andere ähnliche Zusammenkünfte sind nur alleine, oder mit Angehörigen des eigenen oder eines weiteren Hausstandes gestattet.

Für Spezial-, Wochen- und Weihnachtsmärkte wurde festgelegt, dass der Verzehr auch auf mehreren ausgewiesenen und abgegrenzten Verzehrbereichen des Marktes erlaubt ist, wenn die Fläche des Marktes dies zulässt. Dabei ist der 1,5 Meter Abstand, ausgenommen zwischen Angehörige zweier Hausstände, einzuhalten. Für den Zeitraum des Verzehrs entfällt selbstverständlich die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung.

Peter Beuth
Hessischer Minister des Innern und für Sport

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Friedrich-Ebert-Allee 12
65185 Wiesbaden
Tel.: +49 (611) 353 1607
Fax: +49 (611) 353 1608
E-Mail: pressestelle@HMDIS.hessen.de

Corona. Zweifel am „Schwedischen Sonderweg“

Corona
Corona

[..]Löfven (Anm. Regierungschef ) erinnerte an die hohe Zahl von bisher 6500 Todesfällen im Zusammenhang mit Covid-19. Sie liegt, gemessen an der Bevölkerungszahl, um ein Vierfaches über der Zahl in Deutschland und noch deutlicher über denen der skandinavischen Nachbarländer. Alarmierend jetzt: [..] Weiter bei fr.de