11.05.2015 – ( KOD )
Rödermark. Streik. Erstattung der KiTa Gebühren.
Mit einer Erstatten der KiTa-Gebühr für die durch den Streik entfallenen Betreuungstage kann nicht gerechnet werden.
Es spricht wohl nichts dagegen so zu verfahren wie in 2009. Ein beschlossener Doppelhaushalt kann nicht als Argument angebracht werden für –deshalb geht es nicht-.
Richtlinien zur Ausführung des Haushaltes
Punkt 6.2.
Siehe auch
Streik in den Kindertagesstätten Kostenerstattung