Gedanken zu einer Haushaltsgenehmigung und einer zu erwartenden Grundsteuererhöhung von 300 Prozentpunkte.

Eine Grundsteuererhöhung im Jahr 2025 um mindestens 300 Prozentpunkte ist nach Stand der vorliegenden Zahlen zu erwarten.

Eine Verbesserung der Haushaltslage ist durch die ab 1.1.2024 gestiegene LAG-Pauschale zu erwarten.

Laut den öffentlich vorliegenden Informationen wird in Rödermark eine weitere Grundsteuererhöhung im Jahr 2025 wohl unvermeidlich sein. Ob sich der Magistrat dazu noch vor der Bürgermeisterwahl im kommenden Jahr äußern wird, bleibt abzuwarten. Anhand des Rechenwegs (weiter unten), basierend auf den Zahlen aus dem Haushaltsplan 2024-2025, dem Jahresabschluss 2023, die nicht berücksichtigte, extrem hohe Steigerung der Kreisumlagen (mehr als 2.2 Mio) sowie den gemeldeten Gewerbesteuereinnahmen wird man zu der Erkenntnis gelangen, dass eine weitere Grundsteuererhöhung notwendig sein wird.


Ich bewerte die Haushaltslage der Stadt Rödermark zum jetzigen Zeitpunkt als angespannt.
Oliver Quilling. Landrat

Verwunderlich ist es, dass der Magistrat der Stadt Rödermark einen Haushalt zur Genehmigung eingereicht hat, der schlicht und ergreifend zumindest einen rechnerischen Fehler enthält. Und das wissentlich. Siehe.

Zum Zeitpunkt der Haushaltsgenehmigung gab es den Beschluss zum Abriss des Alten Feuerwehrhauses Ober-Roden und den Beschluss zum Neubau einer Mensa/Ganztagsbetreuung noch nicht.

Hätte es den folgenden Abschnitt in der Haushaltsgenehmigung
nicht gegeben, wenn der Magistrat die schon weit vor dem Haushaltsbeschluss 2024-2025 bekannte Erhöhung der Kreis- und Schulumlage im Haushalt aufgenommen hätte? Oder wäre es dann überhaupt nicht dazu gekommen, dass der Haushalt 2024-2025 genehmigt worden wäre?
Im Doppelhaushalt der Stadt erfolgte keine Berücksichtigung der erhöhten Kreis- und Schulumlage 2024. Ich verweise diesbezüglich auf den Erlass vom 19.12.2023 des Hessischen Ministerium des Inneren und Sport und die Verpflichtung zur Prüfung der Notwendigkeit einer Nachtragssatzung gemäß § 98 Abs. 2 HGO.. Siehe Haushaltsgenehmigung Seite 5

Haushaltsplan 2024
Zu Beginn 2024 beträgt die ordentliche Rücklage 6.147.080,00 €. Das kumulierte mittelfristige Defizit kann zwar vollständig mit der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt werden, hat jedoch einen Verzehr der Rücklagen zur Folge. Quelle: Haushaltsgenehmigung Seite 3.

In der Haushaltsgenehmigung werden für 2025 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von:
– 2.490.756,00 € (Haushalt der Stadt Rödermark) bzw.
– 3.630.000,00 € (Haushalt der Kommunalen Betriebe Rödermark KBR)
genehmigt.

Hierzu gleich die ersten Fragen:
Wenn ab 2026 die Ganztagsbetreuung beginnt, müssen Investitionen von mindestens 4,4 Mio (3,8 Mio.) – also die Hälfte der geschätzten 8,8 Mio. Euro für das Alte Feuerwehrhaus – getätigt werden. Da man wahrscheinlich im Jahr 2024 diese Kosten noch nicht vorgesehen hat, wie wird man das Haushaltstechnisch im Jahr 2025 stemmen? Da muss doch ein Nachtragshaushalt her. Oder?

Dürfte die KBR betreffen. Breidertschule.
Auf der Grundlage der 1/3- 2/3- Finanzierung trägt die Stadt Rödermark rund 4.521.702 Mio.
Quelle: Kreistagsprotokoll 31.05.2023
Sind die schon berücksichtigt?



  • In der Haushaltsgenehmigung wurden die Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer noch nicht berücksichtigt.
  • In der Haushaltsgenehmigung kann noch nicht der Finanzplanugserlass (ca. Oktober 2024) zur Kalkulation (Prozentsatz) der Gewerbesteuereinnahmen für 2025 berücksichtigt sein.
  • Die im Haushaltsplan 2025 vorgesehene Steigerung der Gewerbesteuereinnahme von 6,5% dürft kaum haltbar sein.
  • In der Haushaltsgenehmigung wurden die gestiegenen Kreisumlagen in Höhe von größer 2,2 Mio. Euro nicht berücksichtigt.
  • Die beschlossene Grundsteuererhöhung bedeutet voraussichtlich nicht, dass die Stadt im Jahr 2025 dadurch Mehreinnahmen zu verzeichnen hat.
  • Der Zahlungsmittelbestand Anfang 2025 in Höhe von 9.064.048,00 € (HHP Seite 90) dürfte wohl nicht realistisch sein
  • Die Gesamtverschuldung der Stadt von 20.058.971,00 im Jahr 2025 steigt bis Ende 2028 auf 43.286.883,00 (Haushaltsgenehmigung Seite 4)
  • Die Ergebnisplanung sowie die Fehlbeträge im Rödermärker Finanzhaushalt werden weiterhin – als ein Strukturproblem bewertet- . Strukturproblem bedeutet u.a., dass Einnahmen und Ausgaben nicht dauerhaft im Gleichgewicht sind. (Haushaltsgenehmigung Seite 4)
  • Ich vermute, dieser Absatz bezieht sich auf die KBR. Für das Wirtschaftsjahr 2025 sind weder Investitionskredite noch Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen. Liquiditätskredite werden in beiden Wirtschaftsjahren nicht veranschlagt. Siehe Seite 6
  • Die ordentliche Tilgung und die Tilgung an das Sondervermögen Hessenkasse können im Planjahr 2024 und im Finanzplanjahr 2026 entweder nicht oder nur teilweise aus dem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit aufgebracht werden. (HHP Seite 24 (23)

  • Wann kommt die Haushaltssperre?


    Siehe auch.
    Haushalt Stadt Rödermark.
    » Verpflichtungsermächtigungen Seite 50 (49)
    Haushalt KBR
    » Verpflichtungsermächtigungen Seite 557 (556)
    » Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.
    » Informationen zum Haushalt. Überschlagsrechnung

    » Beitrittsbeschluss. Reduzierung der Investitionen des Feuerwehrstützpunktes Umbau, Neubau). Siehe
     




    B E M E R K U N G E N

    Rechenweg:

    Gemäß § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO muss der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit mindestens so hoch sein, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, soweit die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Investitionskrediten nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckt sind.

    Der Endbestand der Zahlungsmittel 2023 im Jahresabschluss 2023 Seite 34/35 (zur Stavo 1.10.2024 vorgelegt) liegt bei 10.713.035,58.
    Änderung Anfangsbestand 2024: siehe Änderungsliste
    (5.774.938+8.663.048=14.437.986)

    Steigerung der Kreis- und Schulumlage.
    Bisher habe ich geschrieben, dass die Steigerung der Kreisumlagen wahrscheinlich über 2,2 Mio. Euro betragen wird. Hier sind genauere Angaben, die sich aus den bisherigen Zahlungen ergeben, welche im Haushalt aufgeführt sind.

    2024 18.394.844 Alt 33,32% Neu 36,32% = 20.051.042
    Diff. Kreisumlage 1.656.198
    9.721.885,00 Alt 17,61% Neu 18,67% = 10.307.075,12
    Diff. Schulumlage 585.190
    Summe Kreisumlagen: 2.241.388
    2025 20.232.936 Alt 33,32% Neu 36,32% = 22.054.628
    Diff. Kreisumlage 1.821.692
    10.693.337,00 Alt 17,61% Neu 18,67% = 11.337.001,81
    Diff. Schulumlage 643.664
    Summe Kreisumlagen: 2.465.356
    Hochrechnung ohne Beachtung einer gestiegenen/gesunkenen Steuerkraft.
    Kreisumlage Kreis Offenbach Gesamt 2024 laut HHP. 402.102.950 (265.582.454 + 136.520.496)

    Im Haushalt 2024 nicht berücksichtigt:
    Rechnung siehe Tabelle

    Den Fehlbetrag sollte/muss die Stadt durch Einsparungen im Haushaltshalt aufbringen. Z.B. sollte man nicht weiter darüber nachdenken, ob man für 900.000,00 € Bäume pflanzen soll.
    Den sündhaft teuren Tausch beim -Alten Feuerwehrhaus- Parkplatz gegen Wohnbebauung darf nicht vollzogen werden. Obwohl ich glaube, dafür ist es zu spät. Siehe
    Die 8,8 Mio. für den Umbau des „Alten Feuerwehrhauses unter die Lupe nehmen. Prunk und Protz kann sich eine Kommune, die wahrscheinlich kurz vor der Pleite steht, nicht erlauben.

    Ich habe nicht die Hoffnung, dass der Gedanke an Einsparung beim jetzigen Magistrat überhaupt ein Thema ist. Man kann ja nach der Bürgermeisterwahl ganz einfach die Grundsteuer um 420 Prozentpunkte mit Hinweis auf andere Kommunen NACH DER BÜRGERMEISTERWAHL erhöhen.

    Anmerkung zum Parkplatztausch
    Das Seitz- und das Köhlerhaus (Dieburgerstraße 29 und 31) haben zusammen eine Fläche von 615 qm, der Volksbank-Parkplatz liegt bei ca. 335 qm.
    Der Erwerb der Grundstücke hat dem Bürger schon 350.000,00 € gekostet. Der Abriss und Neuanlage des Parkplatzes wird ca. 300.000,00 Euro kosten. Hinzu kommt nach, dass preiswerte Fläche gegen teure Fläche getauscht wird.
    Wird die Öffentlichkkeit den Taschvertrag zu sehen bekommen?

    Anmerkung Feuerwehr Kapellenstraße
    Die Stadtverordnetenversammlung hat am 05. März 2024 den Wirtschaftsplan der KBR beschlossen. Aufgrund der finanziellen Situation und aus weiteren, grundsätzlichen Erwägungen, wurden die Investitionen im Wirtschaftsplan der KBR, insbesondere beim Um- und Neubau des Feuerwehrstützpunktes, im Vorfeld der Beschlussfassung stark reduziert. Eine Reduzierung bei der veranschlagten Darlehensaufnahme (5 Mio. Euro) wurde nicht vorgenommen.

    Kredite
    Allgemeine Lage der Kommunalfinanzen: (HHP 2019)
    Mit dem Entschuldungsprogramm der HESSENKASSE wurden hessenweit die in der Vergangenheit aus Altfehlbeträgen entstandenen kumulierten Liquiditätskredite abgelöst.
    Für die Stadt Rödermark belief sich der Bestand der Liquiditätskredite auf 31 Mio. €. Der von der Hessenkasse gewährte Ablösungsbetrag betrug 27,9 Mio. €. 50 % dieses Betrages (= 13.950.000 €) muss die Stadt Rödermark in Jahresbeiträgen von 681.050 € (= 25 € je Einwohner pro Jahr) von 2019 bis 2038 an das Sondervermögen HESSENKASSE leisten.
    Die Schlussrate wird 2039 mit 329.000 € fällig. Der von der Stadt Rödermark direkt im Jahr 2018 zu tilgende Eigenanteil belief sich auf 3,1 Mio. Euro.


    Hessen hat 422 Gemeinden

    Mussten alle Kommunen Rettungsschirme in Anspruch nehmen?
    Mit dem Schutzschirm 1 , wurde der Haushalt von 100 hessischen Kommunen mit einem miserablen Haushaltsergebnis, darunter auch Rödermark, vor dem Schlimmsten bewahrt. Das Land Hessen hat 12.260.962,00 Euro Rödermärker Schulden […

    Bereits 2018, also fünf Jahre später, ist Rödermark erneut unter einen Rettungsschirm geschlüpft. Titel diesmal „Hessenkasse“. Die Hessenkasse wurde von den hessischen Kommunen nicht so angenommen, wie sich das der hessische Finanzminister vorgestellt hat. Es wurde eine Milliarde Euro weniger gebraucht, als veranschlagt. Nur 171 Kommunen haben das Angebot angenommen. [..]
    » Quelle: Lässt das Land Hessen finanzschwache Kommunen im Regen stehen?

    Siehe auch
    » Hessenkasse. Weniger hilfsbedürftige Kommunen als gedacht
    » Karte zum Kommunalen Schutzschirm
    » Liste der Schutzschirmkommunen.


    Rödermark intern
    Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
    Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 vor.
    Kurz und bündig:
    Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
    Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

    Abriss Feuerwehrhaus. Ganztagsbetreuung

    Die Ganztagsbetreuung hat die Kommune umzusetzen.
    Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter
    (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG)

    Die Finanzierung der Ganztagsbetreuung in Verbindung mit der Kreisumlage wird uns wohl die nächste Zeit beschäftigen.

    Bei der Stadtverordnetenversammlung am 1. und 2.10.2024 steht der Grundsatzbeschluss zur „Niederlegung des Alten Feuerwehrhauses “ auf der Tagesordnung.
    Kosten für die Niederlegung und den Neuaufbau laut Plan der Verwaltung.

    Zu den Kosten aus dem Beschluss.
    Gemäß einer ersten überschlägigen Schätzung der Baukosten betragen diese ca. 8,8 Mio. Euro (brutto). Darin sind die Abrisskosten für das Bestandsgebäude sowie ein Risikozuschlag in Höhe von 15 Prozent enthalten.

    Was zunächst wie ein Geschenk aussieht,
    ist die Beteiligung des Kreises an den Baukosten.
    [..] seitens des Kreises Offenbach eine Beteiligung an den Baukosten in Höhe von 50 Prozent zugesagt. Ein entsprechender Beschluss des Kreistags liegt vor Siehe [..]
    Hier steht zwar „Baukosten“, aber bei der BUSE Sitzung hat Herr Rotter bestätigt, dass damit auch die Innenausstattung gemeint ist. Explizit erwähnte er auch, dass wir in der Wahl der Innenausstattung freie Hand hätten.

    Da kann man meinen,
    dass wir nur 4,4 Mio. zu zahlen haben. In der Stadtpost steht allerdings, 3,8 Mio. hätte die Stadt zu zahlen.
     
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass es dem Kreis Offenbach nur durch Landes- und Bundeszuschüsse möglich sein wird, die anfallende Förderung für das Ganztagsbetreuungsangebot für Grundschüler zu stemmen. Schließlich werden wohl alle 13 Kommunen im Kreis eine Förderung erhalten. Siehe unten, wie die Gesamtsumme des Bundes von 3.500.000.000,00 Euro auf die Bundesländer aufgeteilt wird.

    Der Kreis wird die Umlagen wahrscheinlich erneut erhöhen müssen.
    Die letzte Erhöhung um ca. 2.200.000,00 Euro haben wir in Rödermark im Jahr 2024 schlucken müssen.

    Über den Hopper möchte ich vorerst nicht nachdenken.
    Zuschüsse vom Bund/Land wird es für den Hopper wohl nicht geben. Der Kreis muss den Verlust aus eigener Kasse (Geld der 13 Kommunen) begleichen.

    Kuddelmuddel.
    Scharfe Kritik gab es in der Stadtverordnetenversammlung zur Planung des Alten Feuerwehrhauses. Diese wurde dort als ein einziges Kuddelmuddel beschrieben. Kein Ruhmesblatt für den amtierenden Magistrat.
    Dazu bald mehr.

    Mir bekannte Förderungen von Bund und Land.
    Der Bund stellt dafür insgesamt 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in die Ganztagsinfrastruktur bereit, um Kapazitäten auszubauen und die Qualität der Betreuung zu verbessern.
     
    Die Verteilung könnte wie folgt aussehen:
    700 Mio. Nordrhein-Westfalen
    525 Mio. Bayern
    420 Mio. Baden-Württemberg
    350 Mio. Niedersachsen
    280 Mio. Hessen
    210 Mio. Rheinland-Pfalz
    210 Mio. Berlin
    175 Mio. Sachsen
    140 Mio. Schleswig-Holstein
    140 Mio. Brandenburg
    105 Mio. Thüringen
    70 Mio. Mecklenburg-Vorpommern
    70 Mio. Sachsen-Anhalt
    35 Mio. Bremen
    35 Mio. Saarland
    35 Mio. Hamburg

    Hessen hat das Programm ‚Pakt für den Nachmittag‘, das den Ausbau von Betreuungsangeboten in Grundschulen fördert. Mir ist jedoch nicht bekannt, ob und in welchem Umfang eine Kommune Fördermittel über dieses Programm erhält.

    Siehe auch
    » Altes Feuerwehrhaus wird zur neuen „Alten Wache“ in Ober-Roden

    FWR kritisieren frühe Ansetzung der Bürgermeisterwahl 2025

    Pressemitteilung
    Presserklärung der FREIEN WÄHLER Rödermark

    FWR kritisieren frühe Ansetzung der Bürgermeisterwahl 2025

    Bei einer Bürgermeisterwahl gilt es, viele Aspekte zu bedenken, gerade wenn es um eine Terminfindung geht. Der Termin, der in der Stavo vom 01.10. beschlossen wurde, ist aus Sicht der Freien Wähler allerdings sehr unglücklich gewählt.

    Der Wahlakt in einer Demokratie stellt die höchste Legitimierungsform dieser Staatsform dar, er muss natürlich rechtlich und organisatorisch absolut sattelfest sein. Die Argumentation von Michael Gensert (CDU), dass ein ordentlicher und einwandfreier Ablauf oberste Priorität haben müsse, ist nicht demnach nicht falsch, gilt aber gleichwohl für andere Termine, beispielsweise im März. Dass man auch die Verfügbarkeit von Räumlichkeiten und etwaige Terminkollisionen im Auge haben muss, ist selbstredend. Aber es kann und darf nicht entscheidend für einen Termin sein, ob ein Wahllokal vielleicht eventuell verlegt werden muss. Frei nach dem Motto: Wo ein Wille, da ein Weg und genau diesen fehlenden Willen kritisieren die FWR.

    Mit der Festlegung des jetzigen Termins (26.01.) fällt die unmittelbare Wahlkampfphase in die Weihnachts- und Neujahrszeit beziehungsweise die hessischen Weihnachtsferien, die Fastnachtszeit klopft auch schon an. Zeit und v. a. Aufmerksamkeit für Kandidatenvorstellungen, Podiumsdiskussionen oder andere Formate bleibt da kaum, der Wahlakt verkommt zur Nebensache.

    Wir machen weder die Koalition noch den Bürgermeister dafür verantwortlich, den Termin gewählt zu haben. Aber es wäre seitens der Koalition ein Akt der Solidarität gewesen, die Argumentation der anderen Parteien mitaufzugreifen und dahingehend die Wahlleitung zum Aufstellen zumindest eines Alternativtermins, z.B. nach dem Vorschlag der FDP, zu bewegen“, so der Fraktionsvorsitzende der FWR Björn Beicken.

    So spielt der Koalition das Datum natürlich in die Karten. Die CDU kann demnach hoffen, ihren Kandidaten schnellstmöglich und geräuschlos im Amt zu bestätigen, AL/ Die Grünen verzichten allem Anschein nach sogar gänzlich darauf, einen Gegenkandidaten beziehungsweise eine Gegenkandidatin aufzustellen. Angesichts ihrer Fraktionsgröße zumindest ein verwunderlicher Schritt, aber man will den Koalitionsfrieden anscheinend nicht nachhaltig stören. Warum soll man sich also die Mühe machen, auf einer späteren Terminierung zu bestehen?

    Die Bürgerinnen und Bürger jedenfalls werden wenig Verständnis dafür aufbringen, warum der Termin so früh im Jahr gewählt werden muss. Politik muss verständlich bleiben und es muss Raum bleiben, Politik erklären zu können. Diese Chance hat man wieder einmal vertan! Man sollte tunlichst verhindern, dass ein Wahlakt zur reinen Formalie abgestempelt wird, die man schnell hinter sich bringen möchte. Das wird weder der Bedeutung des Amtes noch der Demokratie an sich gerecht und die Wahlen der vergangenen Jahrzehnte haben gezeigt, dass eine Terminierung später im Frühjahr immer möglich war und so die Wahl auch die Aufmerksamkeit bekommen hat, die sie verdient.

    Björn Beicken, Pressesprecher
     
    #Kommunalwahl2026
    Kommunalwahl 2026



    Rödermark intern
    Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
    Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 vor.
    Kurz und bündig:
    Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
    Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

    Scharfe Kritik. Planung zur Alten Feuerwehr, ein einziges Kuddelmuddel.

    Hätte die Verwaltung 2022 damit angefangen, sich um die gesetzlich angeordnete
    ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter
    zu kümmern, hätte man viel Geld und Nerven sparen können!

    Jahre sind mit vielen unnötigen Aktivitäten verstrichen.
    Jetzt der Beschluss. Dem Grundsatzbeschluss „Alte Wache“ des Magistrats wurde zugestimmt. Platz um die Forderungen für das Ganztagsförderungsgesetz zu erfüllen, wird geschaffen.


    Die Zustimmung gab es von der Opposition nicht,

    weil der Magistrat (Verwaltung) ein wegweisendes Projekt plant oder einen Meilenstein in der Stadtentwicklung setzt, sondern nur deshalb, weil der Gesetzgeber es verlangt und die Verwaltung bzw. die Koalition keine Alternativen anzubieten hat. Deshalb die Reaktion:

  • Kein Lobesblatt für die Verwaltung.
  • Hochgelobt und ständig verändert.
  • Hoffentlich ist das jetzt die endgültige Konzeption.
  • Es gab noch jede Menge weitere Nettigkeiten in Richtung Magistrat zur Planungsarbeit.

    Zurzeit werden die Baukosten auf 8,8 Mio. Euro geschätzt,
    wovon 50% vom Kreis übernommen werden.
    Damit ist das Projekt „Altes Feuerwehrhaus“ keine Einzelmaßnahme mehr von ISEK. Über ISEK wurden bereits Fördermittel abgerechnet. Müssen diese zurückgezahlt werden? Siehe
    Kann es sich die Stadt finanziell erlauben, für die entfallende Einzelmaßnahme „Altes Feuerwehrhaus“ ein alternatives Projekt zu starten?


    Die Koalition würde diese Planung gerne als wegweisend

    und als Meilenstein in der Stadtentwicklung von Rödermark sehen. Dabei wird von der Koalition übersehen, dass für jetzt mit beschlossener Planung all das, was in hunderten Stunden von Bürgern, an Runden Tischen, in der Stadtverordnetenversammlung und in der Verwaltung an Planungsarbeiten geleistet wurde, im Papierkorb landet.
    Ganz zu schweigen von der Planung, zwei Grundstücke, auf denen zwei Häuser stehen, in einen Parkplatz zu verwandeln. Siehe
    Die unnötigen Kosten, die entstanden sind, sind mehr als ärgerlich. Ich kann mir gut vorstellen, dass der Magistrat deshalb kein schlechtes Gewissen hat.


    Aufstellung kein Anspruch auf Vollständigkeit.


    2. Oktober 2021
    Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) Vom 2. Oktober 2021


    Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter wurde verabschiedet

    29. März 2023
    II. Liegenschaft „ehem. Feuerwehrhaus“
    Das ehemalige Feuerwehrhaus soll in ein multifunktional nutzbares Gebäude
    umgewandelt werden:
    1. Im Unter-, Erd- und Obergeschoss sollen flexibel teil- und nutzbare
    Räume bzw. Flächen, z.B. für Vereine, Gruppen (Jugendgruppen und
    Seniorentreff …), städtische Gremien sowie für Veranstaltungen entstehen [..]
    Weiter

    III. Freiflächen zwischen dem ehem. Feuerwehrgebäude sowie der Volksbank
    1. Die Freifläche zwischen dem ehemaligen Feuerwehrhaus und dem
    Gebäude der Volksbank soll in eine flexibel nutzbare, barrierefreie
    öffentliche Platzfläche umgestaltet werden. Ein Bezug zu der Nutzung des
    ehemaligen Feuerwehrhauses ist herzustellen.
    Weiter

    7. August 2023
    Pressemeldung CDU Rödermark
    CDU weiterhin für JUZ in der Mitte von Rödermark
    Wir stehen zur Grundsatzentscheidung, das alte Feuerwehrhaus, in dem sich momentan das Jugendzentrum befindet, zukünftig Vereinen für Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen Siehe

    17.05.2025
    Hat sich der Magistrat bis 2025 Zeit gelassen, sich damit zu befassen, wohin mit den Kindern, die Anspruch auf Ganztagsbetreuung haben? Jedenfalls habe ich bei den Stadtverordnetenversammlung derartiges nicht mitbekommen.
    Diese großen Räumlichkeiten könne man in Schulnähe nur mit dem Anbau an die alte Feuerwache realisieren. „Wir haben jetzt die Chance, die Wache zu erweitern, da die Volksbank uns die Chance gibt“, meinte Rotter. Das sei eine Win-Win-Situation. OP-Online

    29.03.2022
    Nach dem beschlossenen Ganztagsförderungsgesetz wurden am 29.03.2022 externe Planungsbüros beauftragt. Zu diesem Zeitpunkt musste sich die Verwaltung doch schon Gedanken gemacht haben, in welcher Immobilie (nähe der Trinkbornschule) integrieren kann.
    Bereits frühzeitig wurde daher das Büro Rittmannsperger Architekten/ Darmstadt beauftragt, mittels Machbarkeitsstudien die Entwicklungsmöglichkeiten bzw. -potenziale der städtischen Liegenschaften “Jägerhaus“ (Dieburger Straße 21), ehem. Feuerwehrhaus sowie Dieburger Straße 29/ 31 zu untersuchen. Ergänzt um eine verkehrsgutachterliche Stellungnahme des Büros Freudl Verkehrsplanung/ Darmstadt
    wurden die Einzelstudien zu einem „Masterplan funktionaler Ortskern“ zusammengefasst.
    Siehe.

    07.05.2024
    Prüfauftrag „Bürgerhaus Alte Wache“
    Die entstehenden Bedarfe sind innerhalb des bestehenden „ehemaligen Feuerwehrhauses“ räumlich nicht vollumfänglich abbildbar. Es sollte daher geprüft werden, ob durch einen Anbau an das bestehende Gebäude im Bereich des derzeitigen Volksbankparkplatzes die erforderlichen Flächen bereitgestellt werden können. Siehe
    Ist das geprüft worden? Liegen die Prüfergebnisse den Stadtverordneten vor?
    Wenn nicht, hat man schon Verhandlungen mit der VOBA aufgenommen, wobei noch nicht geprüft wurde?

    07.05.2024
    Grundstück Gemarkung Ober-Roden Flur 19 Flurstück 189/2, Dieburger Straße 29, Übertragung vom Anlagevermögen der Stadt in das Anlagevermögen der Kommunalen Betriebe Rödermark.
    Ein entsprechender Grundstückstauschvertrag ist in Vorbereitung.
    Siehe
    Kennen die Stadtverordneten den Tauschvertrag vollumfänglich?
    Ist es mit dem Tauschvertrag erledigt, oder muss die Stadt der VOBA den neuen Parkplatz herrichten?
    Wie viel qm werden getauscht?
    Wie hoch sind die Gesamtkosten, die aus dem Grundstückstauschvertrag entstehen?

    01.10.2024
    Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark hat in ihrer Sitzung vom 07.05.2024 einen erweiterten Prüfauftrag für das „Bürgerhaus Alte Wache“ beschlossen. In Ergänzung des Grundsatzbeschlusses vom 29.03.2022 soll unter Einbeziehung der Fläche des Volksbankparkplatzes geprüft werden, ob das Raumprogramm um ein Ganztagsbetreuungsangebot für Grundschüler erweitert werden kann. In diesem Zusammenhang sollten zudem Möglichkeiten untersucht werden, ob mittels einer Teilniederlegung im Bereich der Westseite des Bestandsgebäudes der erforderliche Raum für eine wünschenswerte Verbreiterung des Straßenraums – und damit für eine Erhöhung der Verkehrssicherheit – geschaffen werden kann. Siehe

    Siehe auch
    » Mit guter Planung kann man viel, viel Geld einsparen. Nicht nur Geld. Man entlastet auch das Personal.



    Mir bekannte Förderungen von Bund und Land.
    Der Bund stellt dafür insgesamt 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in die Ganztagsinfrastruktur bereit, um Kapazitäten auszubauen und die Qualität der Betreuung zu verbessern.

    Die Verteilung könnte wie folgt aussehen:
    700 Mio. Nordrhein-Westfalen
    525 Mio. Bayern
    420 Mio. Baden-Württemberg
    350 Mio. Niedersachsen
    280 Mio. Hessen
    210 Mio. Rheinland-Pfalz
    210 Mio. Berlin
    175 Mio. Sachsen
    140 Mio. Schleswig-Holstein
    140 Mio. Brandenburg
    105 Mio. Thüringen
    70 Mio. Mecklenburg-Vorpommern
    70 Mio. Sachsen-Anhalt
    35 Mio. Bremen
    35 Mio. Saarland
    35 Mio. Hamburg

    Das sich der Kreis an den Kosten beteiligen würde, war frühzeitig abzusehen.Siehe


    Rödermark intern
    Haushaltskompetenz
    In einer Sitzung, in der über Spielapparatesteuer diskutiert wurde, fiel folgender Spruch eines Stadtverordneten: Sinngemäß. „Wir sind alle Ehrenamtler und keine Finanzexperten. Wir verlassen uns ganz auf die Fachleute der Verwaltung.