Dank der „Jack Daniels Fraktion (JDF)“ ein vermülltes BraaredBernsche


Video. Vermülltes BraaredBernsche. Danke B.W. für das Video.

Hier ein kurzes, aber aussagekräftiges Video zu dem Zustand am 20.10.2020
Hier ein kurzes, aber aussagekräftiges Video zu dem Zustand am 20.10.2020


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Zufall? Oder hat der „Tritt in den Hintern“ Wirkung gezeigt?

Rennwiesen. Es kommt Bewegung in den Bewegungspark.
Man mag ja an Zufälle glauben. Dass hier der Zufall im Spiel war, wage ich zu bezweifeln. Ich denke, es ist der Anfrage der FDP zu verdanken, dass man hier in die Pötte gekommen ist.

Bewegungspark Rennwiesen
Bewegungspark Rennwiesen


Siehe auch
» Senioren erreichen nach einem steilen Anstieg den Bewegungpark
 


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Bundesregierung soll Kosten für Home Office anerkennen

Bundesrat
Bundesrat

01. Bundesregierung soll Kosten für Home Office anerkennen
Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat setzt sich für eine bessere steuerliche Honorierung des Ehrenamtes sowie für die Anerkennung von Aufwendungen für Tätigkeiten im Home Office ein. Massive Kritik wird an der Verrechnungsbeschränkung von Verlusten bei bestimmten Kapitalanlagen geübt. Dies geht aus der von der Bundesregierung als Unterrichtung (19/23551) vorgelegten Stellungnahme der Länder zum Entwurf des Jahressteuergesetzes 2020 (19/22850) hervor.

In der Stellungnahme fordern die Länder eine Erhöhung der sogenannten Übungsleiterpauschale auf 3.000 Euro. Die Ehrenamtspauschale soll auf 840 Euro angehoben werden. Die Pauschalen waren zuletzt im Veranlagungszeitraum für 2013 angepasst worden. Auch der Freibetrag der Körperschaftsteuer für gemeinnützige Vereine und Stiftungen soll erhöht werden. Sogenannte Freifunk-Initiativen sollen als gemeinnützig anerkannt werden können. Die Möglichkeit eines vereinfachten Nachweises für kleinere Spenden soll von derzeit 200 Euro auf 300 Euro angehoben werden, um Spender, gemeinnützige Organisationen und Steuerverwaltung gleichermaßen vom Bürokratieaufwand zu entlasten.

Der Bundesrat regt an, das Home Office für Arbeitnehmer steuerlich besser zu berücksichtigen. Die Aufwendungen, die hierfür entstehen, seien nach den geltenden Regelungen im Einkommensteuergesetz (Paragraf 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b – Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer) im Regelfall nicht oder nur begrenzt abziehbar. „Es sollte deshalb geprüft werden, ob und unter welchen Voraussetzungen die Aufwendungen, die für einen häuslichen Arbeitsplatz entstehen, der nicht zwangsläufig in einem abgetrennten Arbeitszimmer gelegen sein muss, zukünftig steuerlich berücksichtigt werden können“, schreibt der Bundesrat, der auch annimmt, „dass zukünftig vermehrt vom Arbeitsmodell Home Office Gebrauch gemacht werden wird“.

Außerdem wird die Bundesregierung gebeten, die Auswirkungen des Progressionsvorbehalts beim Kurzarbeitergeld zu prüfen. Um einen weiteren Impuls für die Konjunktur zu geben, wird eine Senkung der Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Mindestmaß gefordert. Dies wird jedoch von der Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung abgelehnt. Bei Mindereinnahmen von mehr als sechs Milliarden Euro würde es für eine drei- bis vierköpfige Familie lediglich zu einer Ersparnis von monatlich fünf bis sechs Euro kommen.

Darüber hinaus fordert der Bundesrat Änderungen bei der Anerkennung von Verlusten bei privat gehalten Anteilen an Kapitalgesellschaften. So sollen die 2019 eingeführten Beschränkungen bei der Verlustverrechnung gestrichen werden. Die Länder beklagen einen enormen Bürokratieaufwuchs durch die Neuregelung und einen widersprüchlichen Regelungsinhalt. Wenn ein Anleger ein Wertpapier unmittelbar vor Eintritt der Wertlosigkeit verkaufe, werde der Verlust anerkannt und uneingeschränkt berücksichtigt. Lasse er das Papier in seinem Vermögen wertlos werden, greife hingegen die Verrechnungsbeschränkung. „Damit wird ein wirtschaftlich vergleichbarer Vorgang steuerlich unterschiedlich behandelt und verschafft steuerlich gut informierten Anlegern einen Vorteil gegenüber weniger gut informierten Anlegern“, argumentiert der Bundesrat.

In der Praxis führe die Verrechnungsbeschränkung auch zu einer Steuer auf Verluste. So weist der Bundesrat darauf hin, dass Anleger bei Termingeschäften Gewinne unbegrenzt versteuern müssten, ohne die Verluste aus diesen Geschäften jenseits von 10.000 Euro gegenrechnen zu dürfen. Die Neuregelung sei auch kein Instrument zur Eindämmung von Spekulation am Kapitalmarkt. Echte Spekulation finde meist im Zuge einer gewerblichen Tätigkeit statt und hier würden die Beschränkungen nicht gelten. Außerdem sei es nicht sachgerecht, Verlust aus Termingeschäften mit schädlicher Spekulation gleichzusetzen.

Außerdem kritisiert der Bundesrat, dass der schon im vergangenen Jahr vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes, mit dem Maßnahmen gegen Steuergestaltungen zur Vermeidung von Grunderwerbsteuer in Form sogenannter Share Deals ergriffen werden sollten, nicht weiter beraten worden sei. Es bestehe die Sorge, „dass der Deutsche Bundestag das oben genannte Gesetzgebungsverfahren nicht mit der aus Sicht des Bundesrates notwendigen Priorität vorantreibt“, heißt es in der Stellungnahme. Aus Sicht des Bundesrates sei es nicht hinnehmbar, dass der Erwerb eines Eigenheims mit Grunderwerbsteuer belastet werde, während die Übertragung von großen Gewerbeimmobilien oder umfangreichen Wohnungsbestände nicht selten unter Umgehung der Grunderwerbsteuer gestaltet werde. Share Deals würden zu Steuermindereinnahmen in erheblichem Umfang für die Haushalte der Länder führen.

Quelle: „HiB Heute im Bundestag.“ Siehe FDP Rödermark 23.10.2020

AL/GRÜNE zu Verkehrsbelastung in der Rodaustraße

Pressemitteilung AL/Die Grünen
Pressemitteilung AL/Die Grünen

Nachtrag 29.01.2021
» Gutachter sollen Verkehrslärm prüfen


Pressemeldung AL/GRÜNE zu Verkehrsbelastung in der Rodaustraße
Nach Ansicht der AL klagen die Bewohner der an die Rodaustraße angrenzenden Wohngebiete zu Recht über unzumutbare Lärmbeeinträchtigung. „Die Stadt tut deshalb gut daran“, so der AL/Grünen-Fraktionsvorsitzende Stefan Gerl, „die von den Anwohnern durchgeführten Lärmmessungen durch eine eigene Auftragsmessung zu verifizieren. Dann können auf gesicherter Grundlage konkrete Maßnahmen in Angriff genommen werden.“
 
Auf große Sympathie stoßen hierbei die Vorschläge der BI Rodaustraße auf Einführung einer durchgehenden Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h, das Auftragen eines schallabsorbierenden Flüsterasphalts sowie eine entschleunigte Fahrbahnführung mit ausgewiesenen Radwegen. Stefan Gerl: „Die Vorschläge der Anwohner sind durchdacht, seriös und nicht unfinanzierbar. Am Runden Tisch Verkehr werden wir dies alles wohlwollend unterstützen.“ Quelle: AL/Die Grünen

Gastartikel zur Ortsumgehung Urberach und dem „Runden Tisch Verkehrsentlastung“

Gastartikel zur Ortsumgehung Urberach und dem
Gastartikel zur Ortsumgehung Urberach und dem „Runden Tisch Verkehrsentlastung“

Gastartikel von Klaus Neumann.
Antwort auf einen Leserbrief von Herrn Hoffmann (kann ich leider nicht veröffentlichen)
in der Offenbach Post vom 16.10.2020
Freie Wähler sind kommunaler Spaltpilz


Klaus Neumann zum Leserbrief von Herrn Hoffmann
Eigentlich kenne ich Rainer Hoffmann als klar denkenden Menschen, der sachlich argumentieren kann. Wenn ich seinen Leserbrief studiere, zeigt sich jedoch nur Hetze, Verbohrtheit und eine Ansammlung von Unwahrheiten.

Eine Bundesstraße hat in einem Ortskern nichts mehr zu suchen. Sie unterliegt zwangsläufig Vorgaben, die Rödermark nicht beeinflussen kann. Deshalb sollte sie, wohin auch immer, aus dem Ortskern verschwinden. Darüber besteht sicher Einigkeit bei allen Bürgerinnen und Bürgern. Über das „Wohin“ gibt es unterschiedliche Meinungen. Hessen Mobil sagt dazu: „Im Rahmen einer ergebnisoffenen Trassensuche müssen die verschiedenen Varianten u. a. nach verkehrlichen, städtebaulichen, ökologischen und wirtschaftlichen Kriterien bewertet und gegeneinander abgewogen werden. D.h., Hessen Mobil und die Stadt Rödermark entwickeln aus rein fachlicher Sicht eine Vorzugsvariante, die im nachfolgenden Planungsprozess weiter ausgearbeitet wird.“ Genau das wollen die FWR erreichen, endlich etwas tun. Die FREIEN WÄHLER Rödermark deshalb als „kommunalen Spaltpilz“ zu bezeichnen, ist der Gipfel der Unverschämtheit. Wir sollten dankbar dafür sein, dass überhaupt eine politische Gruppierung das Thema aufgreift, aussitzen bringt uns nicht weiter.

R. Hoffmann spricht weiter von „Schnellstraßentrasse“. Also ich habe nicht den Eindruck, auf der ähnlich gestalteten Umgehung um Offental herum mit 70 über eine Schnellstraße zu fahren. Existenz von landwirtschaftlichen Betrieben wird untergraben? Also meist waren die Landwirte nicht die Verlierer bei solchen Straßenbauten. Vom Wald abgeschnitten, Naherholungsgebiet zerstört? Tipp: Planungsvorschlag im Internet ansehen, da wird kein Weg abgeschnitten, und landwirtschaftliche Felder sollten sowieso nicht „als Naherholungsgebiet“ betreten werden. Aber siehe oben, da muss man halt mal planen und ggf. ändern.

Wenn ich das alles betrachte, kann ich mir nicht vorstellen, dass mit so jemand am „Runden Tisch“ überhaupt diskutiert werden kann oder gar ein Kompromiss zu erzielen ist. Wir können nur hoffen, dass die anderen Teilnehmer des „Runden Tisches“ sich von solch unqualifizierter Hetze eines einzelnen nicht beeinflussen lassen und versuchen, endlich einen realisierbaren Weg für eine Ortsumgehung zu finden.

Klaus Neumann


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.