Hauptsatzung

Bekanntmachungen der Stadt.

Die Änderung der Hauptsatzung bringt jetzt vollständige Klarheit darüber, wie den Bürger die Mitteilungen der Stadt bekannt gemacht werden sollen. (Stavo 15.07.2014)

Die geplante Änderungen der Hauptsatzung findet man so auch in vielen hessischen Kommunen.

Ich verstehe die geplante Änderung der Hauptsatzung so. Streng genommen. Die Bürger müssen sich im „Neuen Heimatblatt“ wöchentlich informieren. In den Bekanntmachungskästen sollte man täglich nachsehen. Im Internet die Webseite www.roedermark.de aufrufen und sich dann dort „durchwühlen“. Natürlich auch täglich.

Hervorhebungen sind Auszüge aus der geplanten Änderung der Hauptsatzung.

Satzungen, Verordnungen sowie andere Gegenstände, deren öffentliche Bekanntmachung erforderlich ist, werden mit Abdruck in der Wochenzeitung (im Sinne von § 1 Abs. 1 BekanntmachungsVO) „Neues Heimatblatt Rödermark“ öffentlich bekannt gemacht oder auf der Internetseite (im Sinne von § 5 a BekantmachungsVO) der Stadt Rödermark unter www.roedermark.de bereitgestellt.
Zum besseren Verständnis
Bekanntmachungen stehen entweder in der Wochenzeitung „Neues Heimatblatt Rödermark“ oder im Internet. Warum wird in der Hauptsatzung die Internetadresse nicht zwingend wie folgt festgeschrieben: http://roedermark.de/bekanntmachungen/? Weiteres unten bei „einschlägig“

Die Möglichkeit der öffentlichen Bekanntmachung auf der Internetseite gilt nicht für Wahlen und Abstimmungen sowie im Bauleitplanverfahren. Hier erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung mit Abdruck im „Neuen Heimatblatt Rödermark“.
Zum besseren Verständnis
Wahlen und Abstimmungen sowie Bauleitplanverfahren nur im „Neuen Heimatblatt Rödermark“. Im Internet wird nicht zwingend darüber berichtet.

Abweichend von Abs. 1 werden die Ladungen zu den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung, ihrer Ausschüsse und des Ausländerbeirates durch Aushang in folgenden Bekanntmachungskästen öffentlich bekannt gemacht:….
Zum besseren Verständnis
Ladungen zu Sitzungen brauchen nicht im Internet und auch nicht im „Neuen Heimatblatt Rödermark“ erwähnt zu werden. Die stehen in den „Bekanntmachungskästen“
Wann muss die Ladung in den „Bekanntmachungskästen“ öffentlich bekannt gemacht werden? Genügt 1 Stunde vorher?

Die Bekanntmachung im Internet erfolgt durch die Bereitstellung auf der Internetseite der Stadt Rödermark unter Angabe des Bereitstellungstages. Zudem hat die Stadt im „Neuen Heimatblatt Rödermark“ im Sinne von § 1 Abs. 1 BekanntmachungsVO auf die Bekanntmachung im Internet und die einschlägige Internetadresse nachrichtlich hinzuweisen.
Zum besseren Verständnis
Im „Neuen Heimatblatt Rödermark“ könnte jetzt stehen: „schauen Sie mal im Internet nach“. Genügt es, die einschlägige Internetadresse mit  www.roedermark.de zu benennen? Ziehe ich den Duden zu Rate, bedeutet „einschlägig“: „zu einem bestimmten Gebiet oder Fach gehörend, dafür zutreffend„. Damit dürfte eigentlich klar sein, die genaue Webadresse muss bekannt gegeben werden.  Diejenigen,  die das  style=“color: #333333;“>„Neue Heimatblatt Rödermark“ nicht lesen, müssen sich weiter durch die Webseite der Stadt Rödermark hangeln, wenn nicht ein GRUNDSÄTZLICHES VERZEICHNIS z.B. www.roedermark.de/bekanntmachungen/ in der Hauptsatzung festgeschrieben wird.

Unter Erklärungen steht: (Änderung der Hauptsatzung)
In Anbetracht der sensiblen Materie der Öffentlichen Bekanntmachung wird jedoch grundsätzlich angeraten, es bei der Bezeichnung der allgemeinen Internetadresse der Gemeinde, ohne genaue Angabe eines Links/Pfades, bewenden zu lassen.

Der Text für die Hauptsatzung der Stadt Rödermark findet man in dieser Form auch in anderen Städten. Unter Beck-Online bzw. Beck-Online (Bekanntmachungen im Internet) kann man den Standardtext einsehen.

Siehe auch
» Die Änderung der Hauptsatzung

SPD-Rödermark lädt zum Polit-Frühstück ein.

SPD-Rödermark lädt zum Polit-Frühstück ein.

Zu ihrem Polit-Frühstück lädt der Vorsitzende der SPD Rödermark, Hidir Karademir, ein. Am Sonntag, 06. Juli 2014, können Sie sich rund um das Thema „Macht uns das Freihandelsabkommen arm und krank?“ informieren und mit diskutieren. Zum Einstieg in das Thema wird dabei Dr. Markus Adameck, Kandidat der SPD bei der Europawahl im Mai, referieren. Beginn ist um 10:30 Uhr. ..Lesen Sie weiter bei der SPD-Rödermark

Rödermark-Examiner in der Offenbach-Post.

Rödermark-Examiner in der Offenbach-Post und bei OP-Online
 
In der Offenbach-Post und OP-Online wird in einem Artikel zum Breitband auch der Rödermark-Examiner erwähnt.
 
Der Rödermark-Examiner wird gelesen und etabliert sich, nach Rückfrage bei den Herausgebern, bei vielen als „Täglich zu lesende Zeitung“
 
 
Zur Erinnerung. Abstimmergebnis 2009 „Schnelles Internet“
In 2009 hat AL/Die Grünen GEGEN diesen Antrag gestimmt.

Der Magistrat wird beauftragt, beim lokal zuständigen Internetprovider (Direkt und Resale) mit allem nötigen Nachdruck darauf hinzuwirken, dass im gesamten Rödermärker Stadtgebiet die aktuell höchstmögliche Breitband-Internet-Datenübertragungsrate (Richtwert: Down-/Upstream: 16.000/1.024 kbit/s) – speziell auch für Privat- und Endkunden – technisch und faktisch verfügbar wird. Hierbei ist insbesondere auch das korrespondierende Programm der Bundesregierung: „Zukunft Breitband: Flächendeckende Breitbandversorgung forcieren – Aufbau von Hochleistungsnetzen unterstützen“ mit eventuellen Förderungsoptionen in den Blick zu nehmen. Quelle: bgb-Roedermark.de

Ob sich die Ablehnung auf die in dem Antrag recht niedrig angegebene Geschwindigkeit bezogen hat?