Abbaupfad nicht erreicht. Soll man umziehen?

Wenn meine Enkel bei einem Computerspiel eine Aufgabe total verpatzen, ist das zunächst nicht so schlimm. Da hat man ein zweites Leben. Man bekommt eine 2. Chance und soll dann mit größerer Aufmerksamkeit weitermachen.
 
So ähnlich ist das mit dem Schutzschirm. Einmal kann man wohl patzen. Dann ist aber Schluss mit Lustig. So jedenfalls kann man es dem Schutzschirmgesetz und der „Durchführung Schutzschirmgesetz“ entnehmen.
 

So steht es im Schutzschirmgesetz. Für Kommunen, die ihre Hausaufgaben schlecht machen.
Der Haushalt für 2014 ist noch nicht verabschiedet. Es ist noch Zeit, bis zum Januar/Februar 2014 das zurzeit bekannte Defizit durch Sparmaßnahmen auszugleichen. Ich glaube aber nicht an große Sparmaßnahmen. Ganz im Gegenteil. Man wird personell aufrüsten und wahrscheinlich im Februar einen subventionierten Klimabeauftragten einstellen. Der Bürger kann ja zahlen.
 
Es muss nicht so passieren wie ab hier aufgeführt, aber nach dem Vertragswerk kann es so kommen. Der Bürger zahlt für nicht deutlich erkennbaren Sparwillen des hauptamtlichen Magistrats.
 
Wenn die Auflagen des Schutzschirmgesetzes verfehlt werden, sollte man sich überlegen, auszuwandern.
 
Schutzschirmgesetz §4

Schutzschirmgesetzt $4
Schutzschirmgesetzt §4

Schutzschirmgesetz §3
Schutzschirmgesetz §3
Schutzschirmgesetz §3

Verpflichtet hat sich die Stadt Rödermark, bis 2018 einen ausgeglichenen Haushalt zu führen. Danach muss der Haushalt DAUERHAFT ausgeglichen sein. (§3 Absatz 3, Satz 1)
Wenn nicht, wird es teuer für die Bürger.
 
Verpflichtet hat sich die Stadt Rödermark, die dazu notwendigen Maßnahmen (Abbaupfad) zu beschreiben und durchzuführen. (§3 Absatz 3, Satz 1)
Wird sich nicht daran gehalten, wird es teuer für die Bürger.
 
Durchführung Schutzschirmgesetz §4
Durchführung $4
Durchführung $4

Hat man sein Ziel erreicht, kann es evtl. eine Fristverlängerung geben. Aber nur EINMAL.
Dann wird es teuer für die Bürger.
 
Die ca. 12,5 Mio. Schulden können zurückkommen. Die Tilgung der Schuld und wahrscheinlich höhere Zinsen werden den Haushalt (und damit dem Bürger) sehr teuer zu stehen kommen. Im schlimmsten Fall könnte unser hauptamtlicher Magistrat eine weisungsbefugte Hilfe vom RP zur Seite gestellt bekommen.
 
Was kann sonst noch passieren
Im Vertrag §4 steht:

[..]können Zwangsmaßnahmen nach dem Siebenten Teil der Hessischen Gemeindeordnung ergiffen sowie die [..]

Lesen Sie dazu den Text in der HGO
 
Der Stadtkämmerer hofft auf Geld aus dem Urteil des Staatsgerichtshofs und darauf, dass es dann alles GUT wird für Rödermark. Der Stadtkämmerer sollte sich einmal nach der Höhe des der Stadt voraussichtlich zustehenden Geldstroms bei seinem Parteifreund Reimund Butz erkundigen.
 
Es wäre schön, wenn sich die bisher einzig ausgesprochene Hoffnung des Stadtkämmerers (Einbringung Haushalt 2014) auf einen ausgeglichenen Haushalt erfüllen würde. Nur der Glaube daran fehlt mir.
 
Der hauptamtliche Magistrat muss jetzt liefern, der Bürger hat seinen Beitrag bereits kräftig geleistet.
 
Ein Hinweis zu den kommenden Beiträgen zum Straßenbau
Hier wird der Bürger in Kürze mit einem kräftigen Beitrag belastet. Aber JEDEM MUSS KLAR SEIN, dieser Betrag ist ein Beitrag, der auf den Abbaupfad nur minimale Auswirkungen hat.
 
Gebühren: Zahlt der Bürger für eine konkrete Leistung. Z.B. Personalausweis.
Beitrag: Geldleistung für eine Herstellung. Z.B. GRUNDerneuern einer Straße.
Steuer: Kein konkreter Verwendungszweck.
 
Bei OP-Online kann man zu Mainhausen lesen.

[..]Es müsse den jeweiligen Budget-Verantwortlichen in der Verwaltung klar sein, dass es über ständige Steuer-, Abgaben- und Gebührenerhöhungen oder gar weitere Verschuldung dauerhaft nicht möglich sei, einen ausgeglichenen Etat zu erreichen. „Nur ein sparsamer Umgang mit den anvertrauten Mitteln wird langfristig zum Ziel führen“, so Egner abschließend.[..] Quelle: OP-Online

Siehe auch
» 16.12.2013 Sparantrag (Prüfantrag) von der Koalition abgeschmettert
» 12.12.2013 R. Butz zweifelt an “nennenswerter Besserstellung”.
» 09.12.2013 Was wären wir ohne Schutzschirmvertrag?
» 29.11.2013 Jammern auf hohem Niveau
» 22.11.2013 Ist Rödermark pleite?
» 17.11.2012 Besserung für den Haushalt ab 2016 durch ein Urteil?
» 16.11.2013 Die Hoffnung von BM Roland Kern. Ein Gerichtsurteil.
 
Artikel zum Haushalt der Stadt Rödermark

Prüfantrag, ob die Stadt Geld sparen kann abgeschmettert.

Rödermark. Prüfantrag ob die Stadt Geld sparen kann.
 
CDU und AL/Die Grünen lehnten Antrag zur Prüfung einer Einsparmöglichkeit ab.
 
Viele Städte denken darüber nach, die Kommunalen Eigenbetriebe (KBR in Rödermark) wieder in die städt. Verwaltung einzugliedern. Die Offenbach Post berichtetet hierzu über Babenhausen.
 
Bei der Stadt Rödermark wurde ein PRÜFAntrag zu „Gibt es zu der bisherigen Organisationsform der Eigenbetriebe eine kostengünstigere Alternative“ NICHT zugelassen. Abgeschmettert von CDU und AL/Die Grünen.
 

Wie schon in dem Artikel „Gibt es Sparvorschläge von der Koalition?“ aufgeführt, ist „Sparen“ nicht unbedingt ein Thema der CDU und AL/Die Grünen. Man lehnt sogar die Feststellung einer möglichen Einsparung ab.
 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark möge beschließen. Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und darzustellen:
1. Die bisherige Organisationsform der Eigenbetriebe ist auf vier Varianten hin zu überprüfen:
1a) Beibehalt der Eigenbetriebe in der jetzigen Organisationsform
1b) Auflösung der Eigenbetriebe und Eingliederung in die jeweiligen Fachbereiche der Stadtverwaltung
1c) Anpassung der Organisationsstrukturen der Eigenbetriebe unter Berücksichtigung heutiger und künftiger Aufgaben.
1d) Überführung der Eigenbetriebe in eine Stadtwerke GmbH
 
2. Die jeweiligen Vor- und Nachteile der Varianten 1a) – 1d) sind in einer Tabelle darzustellen und dem zuständigen Fachausschuss vorzulegen.
 
3. Die finanziellen Auswirkungen der Varianten 1a) – 1d) sind in Bezug auf
» Bilanzen der Stadt/Eigenbetriebe
» Rechtskosten (z.B., Gerichtskosten, Notarkosten, Übertragung von Liegenschaften etc.)
» Wirtschaftsprüfer
» Auswirkungen Haushalte
» Interne Verrechnung
» Personal
in ihren jeweiligen Auswirkungen darzustellen.
 
4. Ebenso sind die Auswirkungen auf die Betriebskommission in Bezug auf die jeweilige Rechtsform der Eigenbetriebe darzustellen.
 
5. Die Ergebnisse der Prüfung zu den Ziffern 1-4 sind in der nächsten Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses am 30.08.2012 und damit vor Einbringung des Haushalts 2013 vorzulegen und zu beraten.
Quelle: bgb-roedermark

Das Ergebnis dieser Prüfung hätte ergeben können:
» Alles gut wie es ist.
» Es geht preiswerter.
 

Siehe auch
» 09.12.2013 Was wären wir ohne Schutzschirmvertrag?
» 29.11.2013 Jammern auf hohem Niveau.
» 22.11.2013 Ist Rödermark pleite?
 
» Rödermark. Artikel zum Haushalt.

Wer kontrolliert den Haushalt?

Rödermark. Wer konntrolliert den Haushalt?

Wie man lesen konnte, ist der Haushalt der schutzschirmfreien Stadt Rodgau vom Landrat bemängelt worden bevor dieser von den Stadtverordneten beschlossen wurde.

Kann das Rödermark auch passieren?
So wie im Rodgau nicht.
Die Schutzschirmkommune Rödermark ist nach §4 Abs. 3 des Hessischen Kommunalen Schutzschirmgesetzes dem RP unterstellt. Rödermark bekommt den Brief, wenn der RP dies für erforderlich sieht, nicht vom Landrat Quilling, sondern vom RegierungsPräsidenten. Ob da schon was da ist?

Haushalte der „guten“ Gemeinden“ stehen beim Landrat unter Aufsicht und die „bösen“ beim RP.

Ist auch verständlich. Landräte können mit Ihren Kommunen auch unter die „Schutzschirmkommunen“ fallen und dann so weiter wirtschaften wie bisher. „So nicht“ argumentierte seinerzeit die FDP und sorgte für eine Anpassung des §136 Abs. 3 der HGO über das Schutzschirmgesetz (§4 Abs. 3).

Wann endet der Vertrag?
Wenn im dritten (?Standard?) aufeinanderfolgenden Jahr der Ergebnishaushalt/Ergebnisrechnung ausgeglichen ist. Festgestellt durch den RP.

Siehe auch
» Artikel zum Haushalt
» Durchführung Schutzschirmgesetz
» Schutzschirmvertrag Dietzenbach

Rotes Kreuz. Kleiderladen Rödermark

Kleiderladen Rödermark. Einkaufen mit Sozialschein oder dem Rödermarkpass
 
Wer kann (darf) (sollte) in den DRK Kleiderläden einkaufen? Hierzu ein Artikel aus der Presse, dem man dies nicht genau entnehmen kann.

Hier gibt’s nicht nur Kleidung, wie der Name vielleicht suggeriert, sondern vieles mehr für den täglichen Bedarf. Ware abgeben kann jeder Bürger, der etwas gut Erhaltenes übrig hat. Die Sachen werden nicht verschenkt: Einkaufen – zu Preisen von 50 Cent bis maximal 5 Euro – kann hier jeder Mensch, der einen Sozialschein oder den Rödermark-Pass besitzt. Den gibt es gegen Vorlage des Sozialscheines in den Rathäusern von Ober-Roden und Urberach. Er erleichtert nicht nur den Einkauf im Kleiderladen, sondern bringt zusätzlich Vergünstigungen in der Kulturhalle und erlaubt den Einkauf im Rödermärker Brotkorb.
Quelle: OP-Online
Hervorhebung durch den Admin.

 
Webseite der Stadt Rödermark

Für Rödermark-Pass Inhaber gibt es alle drei Monate einen Gutschein in Höhe von 20 €. Ansonsten werden die gespendeten Sachen für 1 – 5 € verkauft. Den Rödermark-Pass bekommen ALG I+II und Sozialhilfeempfänger beim Sozialdienst (siehe Kasten rechts), bitte bringen Sie einen aktuellen Bescheid mit. Lesen Sie weiter bei der Stadt Rödermark

 
Das schreibt das Rote Kreuz zu den DRK-Kleiderläden

[..]Eine wahre Fundgrube für kostenbewusste Menschen und alle sonstigen Schnäppchenjäger.[..]
und weiter
[..]Die DRK-Kleiderläden stehen allen offen!
Unsere DRK-Kleiderläden befinden sich „mitten im Leben“, das heißt in guter und zentraler Einkaufslage. Sie unterscheiden sich daher deutlich von den Kleiderkammern und bieten Ihnen eine angenehme und entspannte Einkaufsatmosphäre. Ein Nachweis der Bedürftigkeit wird nicht verlangt, so dass alle Kunden ganz unbeschwert einkaufen können. Benötigen Sie einen Rat, stehen Ihnen die MitarbeiterInnen vor Ort gerne zur Seite und kümmern sich um Ihr Anliegen. Außerdem finden Sie viele wichtige Informationen zu weiteren sozialen DRK-Angeboten zur Auslage in unseren Geschäften.[.]
Quelle: Deutsches Rotes Kreuz

 
Siehe auch
Im ehemaligen Schreibwarengeschäft Berker können sich Bedürftige kostenlos oder gegen ein geringes Entgelt mit Jacke, Hose & Co. eindecken.