Ausschusssitzung BUSE 23.11.2017

Ausschusssitzung BUSE 23.11.2017
Ich möchte nur zu dem aus meiner Sicht wichtigsten Tagesordnungspunkt – Straßenbeitrag – etwas schreiben.
Eine zur Abstimmung geplante Satzung wurde von der Genehmigungsbehörde beanstandet. Die Satzung muss nicht wie vorgesehen am 1.1.2019, sondern schon ab 1.1.2018 in Kraft treten.

FDP fordert 40% Gemeindeanteil. Die FWR wollen dort sogar 45% stehen haben.
Knackpunkt war und dürfte sein, wenn sich die Koalition nicht bewegen lässt, hier nochmal nachzudenken, den Eigenanteil der Stadt auf mindestens 40% anzuheben.
Hinweise auf Gerichtsurteile, die einen Anteil von 40% als unzulässig betrachten, kann ich im Internet NICHT finden. Obwohl, sich genau darauf die Argumentation eines Stadtverordneten bezog.

Es gibt genügend Städte, die für alle Abrechnungsgebiete einen Gemeindeanteil von über 30% angesetzt haben. Z.B. Dietzenbach von 37% bis 57%. Man darf natürlich nicht verschweigen, dass es auch „bürgerfeindliche“ Kommunen gibt, die den in Hessen geforderten Mindestanteil der Gemeinde auf 25% festsetzen.

Sehen wir uns einen Richterspruch aus Neustadt an. Gut; Neustadt bzw. Obersülzen liegt in die Pfalz. Für Hessen ist mir ein diesbezügliches Urteil nicht bekannt. Man könne also auf den Gedanken kommen, bei Rechtsstreitigkeiten wird auf Neustadt verwiesen und das war es dann auch.

Was spricht dagegen, einen Gemeindeanteil von bis zu 50% festzusetzen? Wenn die Kommunalaufsicht etwas dagegen hat, könnte der Bürgermeister, so wie auch für die Babenhäuser Straße und die Erzieher, die Angelegenheit gerichtlich klären lassen.

Ich denke aber, der Stadt fehlt die Kohle, um einen höheren Gemeindeanteil zu übernehmen. Eine Grundsteuererhöhung, die meiner Meinung nach kurz bevorsteht, würde bei einer Grundsanierung von 1 Mio. Euro und 40% Gemeindeanteil 40-Prozentpunkte ausmachen. Damit würde einen Teil der Bürger entlastet. Die Prozentpunkte dürften doch im Sinne „Solidargemeinschaft“ angebracht sein. So wie die Solidargemeinschaft ALLER Rödermärker den Stadtumbau – Ortskern Ober-Roden – bezahlen wird. Da geht es im Schnitt um 330.000,00 Euro p.Jahr. In Grundsteuerpunkte ausgedrückt ca. 33.

Die Grundsteuererhöhung würde doch den Mieter belasten und den Vermieter entlasten? Oder?
Richtig. Wäre da nicht der von Bürgermeister Kern bei der Bürgerversammlung ergangene Vorschlag an die Vermieter: „Sprecht mit den Mietern und erhöht die Miete. Für einen Betrag von 10,00 € mtl. wird der bestimmt Verständnis haben (aus dem Gedächtnis)“
Fazit: Je höher der Gemeindeanteil, umso niedriger die Mieterhöhung.

Reicht die geplante Mio. für die Straßensanierung
Natürlich nicht. Die zurzeit geplanten Investitionen für die grundhaften Sanierungen sind weniger als ein „Tropfen auf den heißen Stein“. Mit den 1 Mio. Euro wird der Verfall der Straßen ein wenig abgemildert. Die von der Stadt Rödermark bekannt gegebenen Zahlen sagen aus, – jedes Jahr wächst der Anteil der grundhaft zu sanierenden Straßen um 2,5 Mio. an -. Im Plan sind 20 Mio. Euro für die nächsten Jahre vorgesehen. Bei einer Mio. jedes Jahr also 20 Jahre. Die reichen gerade einmal dazu aus, um weniger als 10% der Straßen in Rödermark grundhaft zu sanieren. 🙁
Macht euch darauf gefasst, es wird zukünftig an 2 Stellschrauben gedreht. Grundsteuer B wird man anheben und aus den bei der Bürgerversammlung genannten 84,00 Euro für den Straßenbeitrag werden garantiert bald 250,00 bis 300,00 Euro. Ein erhöhter Gemeindeanteil könnte etwas zur Entlastung beitragen.

Prüft ganz kritisch die Aussagen des Bürgermeisters, der Koalition und dem zurzeit noch schweigsamen Ersten Stadtrat.

Die Nebelkerze Kompensation
Die versprochene Kompensation wurde auch angesprochen. Konkretes, so wie von der FDP und den FWR gefordert, konnte man nicht vernehmen. Mehr als nur eine ganz vage Hoffnung gab es von der CDU nicht. AL/Die Grünen waren zu diesem Thema komplett zugeschnürt.
Zu einer Bemerkung zur Kompensation die Antwort der FWR. „Die Kompensation saugen WIR uns nicht aus den Fingern. Der Bürgermeister hat bei der Bürgerversammlung gesagt, es soll keiner durch den Straßenbeitrag belastet werden (aus dem Gedächtnis)“

Zu Grundsteuererhöhung
Evtl. wird die Stadt durch den Fleiß der Gewerbetreibenden entlastet. Wie man hören kann, sind die Gewerbesteuereinnahmen stark gestiegen. Damit dürfte sich eine Grundsteuer B Erhöhung nach hinten verschieben. Siehe dazu: Rödermark. Grundsteuererhöhung, ich seh Dich kommen.

Siehe auch
» VG NEUSTADT: AUSBAUBEITRAGSSATZUNG: GEMEINDEANTEIL VON 40 V.H. KANN NICHT BEANSTANDET WERDEN
» Beanstandete Satzung
» Pressemeldung Ausbaubeitragssatzung: Gemeindeanteil von 40 v. H. kann nicht beanstandet werden

Ich habe kurz im Internet nachgesehen und so auf die Schnelle 15 Satzungen (nicht nur Hessen) gefunden, bei denen der Gemeindeanteil über 30% bis zu 70% beträgt. Wenn einer die Links haben möchte, bitte per eMail anfordern. ( webmaster — ätt — Patchworkmarkt.com )

Diejenigen, die nicht an Mike Hughes Theorie glauben, sollten Aussagen/Versprechungen von vielen Politikern kritisch gegenüberstehen. Zunächst immer davon ausgehen, die sagen nicht die ganze Wahrheit oder lassen wesentliches aus.


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Tiefsinniger Spruch zur Ortspolitik

Aus dem Ort mit heimgebracht. Ein tiefsinniger Spruch zur Ortspolitik von einem, der es wissen muss.

……Ich wollte wir hätten hier Berliner Verhältnisse mit einer Minderheitsregierung, wo es noch einen Sinn macht, sich als Mandatsträger einzubringen. Derzeit kann man getrost daheim bleiben oder sich nur still hinsetzen und das Sitzungsgeld kassieren……..


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

REWE. Vier Fraktionen haben Stellung bezogen. Nachtrag

REWE Rödermark
REWE Rödermark

Nachtrag 22.11.2017
Da mir bei der Erstellung des Artikels die PM der Freien Wähler nicht vorlag, konnte ich nur Bezug auf die Veröffentlichungen in der Offenbach Post nehmen.

Wenn Sie die jetzt vorliegende Pressemeldung der FWR durchlesen, werden Sie feststellen, dass die Argumente der Freien Wähler weitaus mehr sind, als sich nur auf die Belange der Waldackerer zu beschränken. Die FW beschreiben von einem falschen Ansatz, einen neuen Vollsortimenter auf der Mainzer Straße ansiedeln zu wollen. Der – falsche Ansatz – wird in der Pressemeldung stichhaltig begründet.

Punkte der PM, die Sie teilweise auch in dem OP-Artikel finden werden.
» Busverbindung. Unrealistische Vorstellungen der Koalition.
» Nähe zu Waldacker. Das Quartier darf in Bezug auf Nahversorgung nicht weiter benachteiligt (komplett von Rödermark abgeschnitten) werden.
» Gewerbesteuerausfälle durch weitere Kundenabwanderung nach Dietzenbach.
» Erhöhtes Verkehrsaufkommen provoziert Staus.
» Lärmbelästigung im Wohngebiet. Anlieferung. Anfahren/und Abfahren der Kundschaft.
» Die CO2 und Feinstaubbelastung im Wohngebiet wird steigen.
» Der alternative Standort Kapellenstraße (im neuen Gewerbegebiet gegenüber der Feuerwehr) sollte in die Überlegungen mit aufgenommen werden.
» Absurde Idee. Wohnetagen AUF dem Supermarkt.
Ein zweites (oder weitere) Stockwerk(e) auf dem Verbrauchermarkt. Hintergrund: Verbrauchermarktmarkt soll mit einer Aufstockung die Funktion eines Lärmschutzwalls für die in der direkten Nachbarschaft geplanten Wohnbebauung – Altes Gaswerk – dienen. Durch den kostenlosen Lärmschutzwall wird eine Bebauung für den Investor attraktiver.

Weiter unten (oder auch hier) die ganze Pressemeldung.

REWE. Vier Fraktionen haben Stellung bezogen.
Vier der fünf Fraktionen haben laut Offenbach Post ihre Positionen zum neuen REWE Standort bezogen. CDU, AL und SPD würden den neuen Standort gerne an der Mainzer Straße sehen. Die FWR denken an die Bürger in Waldacker und sehen aus diesem Grund den neuen Standort weiterhin auf der Kapellenstraße, allerdings gegenüber der Feuerwehr. Es dürfte einfacher sein, eine Haltestelle an der Kapellenstraße mit der bestehenden Busverbindung zu realisieren, als eine Routenführung der bestehenden über die Mainzer Straße. Noch schwieriger wäre es, eine Buslinie einzurichten. Man muss auch festhalten, für beide Varianten hätte die Stadt zu zahlen. „So muss bei der Verlagerung des REWE-Marktes (Anm. in die Mainzer Straße) eine Anbindung an den ÖPNV eingerichtet werden.Siehe PM der CDU Rödermark.

Der von CDU, AL und SPD favorisierte Alternativstandort für einen Umzug des Rewe-Marktes aus der Kapellenstraße ist deshalb nach Ansicht der Freien Wähler (FWR) ein „Vorschlag gegen alle Vernunft“. Die Mainzer Straße liegt zu weit von Waldacker entfernt. Quelle: OP-Online

Die FDP Rödermark hat ihren Standpunkt zur Marktverlegung noch nicht öffentlich gemacht.
Ob es zu dem gefürchteten Chaos durch den Rewe-Markt kommen könnte, kann man durch die beliebte Vorgehensweise in Rödermark feststellen lassen. Es wird ein Verkehrsgutachten erstellt, an dem man sich je nach Empfehlung richten wird oder auch nicht.

Möglichkeiten zur Verbesserung der Nahversorgung in Waldacker
Zur Verbesserung der Situation – Nahversorgung – in Waldacker, hat die FDP eine Anfrage – Einrichtung einen Wochenmarktes – an den Magistrat gestellt. Ein Wochenmarkt in Waldacker ist auch einer Empfehlung des Einzelhandelskonzepts, welches von der Stadt Rödermark in Auftrag gegeben wurde, zu entnehmen. Mit der Erstellung des Einzelhandelskonzepts sind die wirklichen Fachleute für viel Geld beauftragt worden, u.a. Schwachstellen in der Nahversorgung aufzudecken und Verbesserungen in einem Konzept aufzuzeigen. Mal sehen, ob den teuer bezahlten Ratschlägen auch Folge geleistet wird, oder wird das neue Einzelhandelskonzept seinen Abstellplatz im Regal neben dem alten Einzelhandelskonzept finden.

Ein weiterer Vorschlag, die Nahversorgung in Waldacker zu verbessern, kam von der CDU. Ein Rewe-to-Go in der OMV-Tankstelle, oder wie die CDU diese Einrichtung nennt – Mini-Supermarkt-, würde die Situation in Waldacker deutlich verbessern. Siehe Blog für Rödermark.

Hier die in Auftrag gegebenen Einzelhandelskonzepte
Suchen Sie in den Vorschlägen nach in Rödermark umgesetzten Empfehlungen der Fachleute.
» Das Einzelhandelskonzept 2009
» Das Einzelhandelskonzept 2016
 
Siehe auch
Zusammenfassung ALDI, Rossmann, REWE in Ober-Roden. Einzelhandelskonzepte
 



Hier die ganze Pressemeldung der FWR

Pressemitteilung
Supermarkt in Ober-Roden (Nord)
Koalitionsvorschlag gegen alle Vernunft

In der 13.Stadtverordnetenversammlung am 04.10.2017 hat die schwarz/grüne Koalition den Magistrat beauftragt, ein Konzept für die Ansiedlung eines hochwertigen Vollsortimenters (Supermarkt) auf dem Areal „Nördlich der Mainzer Landstraße“ zu erstellen. Dabei sollen möglichst über dem Supermarkt zusätzliche Geschosse für Wohnungen vorgesehen werden. Bei näherem Betrachten dieses Konzeptes muss man glauben, dass dieser Vorschlag aus Absurdistan stammt. Die Ansiedlung eines Vollsortimenters an dieser Stelle (gedacht ist an eine Umsiedlung des REWE Marktes aus der Kapellenstr.) wird die Schließung der bisherigen Waldacker am nächsten liegenden Einkaufsmöglichkeit, eben den REWE Markt in der Kapellenstraße zur Folge haben. Dies bedeutet, dass ein erhebliches Kundenpotenzial mit hoher Wahrscheinlichkeit nach Dietzenbach abwandern wird – mit der Folge von Gewerbe-steuerausfällen in Rödermark. Dass extra eine Buslinie für den neuen Supermarkt eingerichtet werden wird gehört zu den Fantasien des CDU Ortsvorsitzenden Hartung. Des Weiteren ist in Betracht zu ziehen, dass sich bereits jetzt – ohne jede Bebauung – an der Kreuzung Mainzer Straße/ Rödermarkring zu Stoßzeiten erhebliche Staus bilden. Wenn dazu noch die vielen PKWs kommen, die zum Supermarkt wollen, wird sich das zeitweise zu einem Chaos entwickeln. Völlig absurd ist, in dieser Lage Wohnungen bauen zu wollen. Selbst wenn die Wohnetagen über dem Supermarkt , wie von dem Fraktionsvorsitzenden der Grünen Gerl angeregt, auf der Westseite zum Rödermarkring hin keine Fenster aufweisen würden, wird die Lärmbelästigung durch den Verkehr auf dem Rödermarkring und der Mainzer Str. sowie die frühmorgendlichen Anlieferungen mit LKWs und das ständige Ankommen und Abfahren der einkaufenden Bevölkerung ein nicht erträgliches Maß erreichen. Lärm breitet sich nun mal in alle Richtungen aus. Ganz erstaunlich ist, dass die so umweltbewußten Grünen kein Problem damit haben, Menschen, die dort wohnen sollen, einer stark erhöhten CO2- und Feinstaubbelastung auszusetzen. Dies wird das starke Verkehrsaufkommen mit den durch dieses Konzept provozierten unvermeidlichen Staus mit sich bringen.

Bei diesen nicht weg zu diskutierenden Fakten ist es völlig unverständlich warum sich die Koalition gegen den Vorschlag der Freien Wähler sperrt. Der REWE Markt könnte auf das Areal „Nördlich der Kapellenstr.“ an der Kreuzung Kapellenstr./Rödermarkring umziehen und eine Überbauung für Büroräume genutzt werden. Dort gibt es keine Staus, die Lage wäre für die Bewohner aus Waldacker nicht weiter als vorher, die NBS Schüler könnten weiterhin in der Pause dort einkaufen, Menschen würden nicht einer enormen Umweltbelastung ausgesetzt sein, die morgendlichen Anlieferungen würden niemanden stören und es wäre eine gute Nahversorgung für die Bewohner der am Friedhof entstehenden Wohnanlage. Wird dieser Vorschlag von der „Macht“ im Parlament nur abgelehnt, weil er von der Opposition kommt, wie schon mehrere gute Vorschläge der FWR vorher? Es bleibt die Hoffnung, dass die Koalition das doch noch als eigenen Alternativvorschlag einbringt, der dann natürlich Zustimmung finden würde.

Die Pressemeldung als .PDF


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Zwei FDP Stadtverordnete legen íhr Mandat nieder.

Zwei FDP Stadtverordnete legen íhr Stadtverordnetenmandat nieder
Wie man aus zuverlässiger Quelle erfahren kann, haben die FDP Stadtverordnete Bombelka und Menzel ihr Mandat niedergelegt. Allerdings erst zum Jahresende.


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Der Fluch eines Doppelhaushalts. Der Opposition könnten Zahlen fehlen.

Straßenschäden
Straßenschäden

Der Fluch eines Doppelhaushalts. Der Opposition könnten wichtige Zahlen fehlen.
Ich kann den folgenden Teil des Antrags der Koalition nicht einordnen.

Durch die Einführung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen sollen die Bürger nicht zusätzlich belastet werden. Die durch die Erhebung von Straßenbeiträgen eintretende Höherbelastung soll daher durch eine Absenkung der Grundsteuer B kompensiert werden. Ausreichende Finanzmittel zur Durchführung notwendiger Investitionen sind darzustellen. Der Haushaltsausgleich muss auf Dauer gewährleistet sein. Hervorhebung durch den Admin. Ich nenne diese Passage -Ausstiegsklausel-Auszug aus dem Antrag.

Wenn bei den kommenden Beratungen herauskommen sollte, dass eine Kompensation nicht möglich ist, steht Bürgermeister Kern nicht besonders gut da. Ein kritischer Bürger denkt dann: „Bei der ersten Bürgerversammlung hat Herr Kern die Kompensation des Straßenbeitrags über die Grundsteuer öffentlich gemacht. Drei Monate später wird auf der nächsten Bürgerversammlung von Herrn Kern wieder die Kompensation angesprochen. Er hatte also genügend Zeit zur Klärung, ob seine Idee – die Kompensation – überhaupt machbar ist. Wenn also der Bürgermeister und Stadtkämmerer einen solchen Vorschlag machen, muss der Antrag doch angenommen werden, und zwar ohne schwammige Ausstiegsklausel. Wenn diese stehen bleibt, ist der Antrag für mich einer der beliebten -Schaufensteranträge- „.
Für den Stadtkämmerer und Bürgermeister wäre die Annahme des Antrags mit der Kompensation nur von Vorteil. Seinen Worten wurde gefolgt. Einen Beweis, dass er den Antrag auch umsetzt, braucht er wahrscheinlich nicht anzutreten. Wenn BM Kern als Stadtkämmerer wie versprochen 2019 zurücktritt, muss sein Nachfolger sehen, wie er mit der Kompensation klarkommt. Erste Beitragsbescheide voraussichtlich 2020. Und in 2020 müsste dann die Kompensation erfolgen. Damit ist H. Kern fein raus. Und wenn er ganz geschickt handelt, wird sein letzter Haushalt (2019) KEIN Doppelhaushalt.

Der Antrag kommt von der Koalition (AL/CDU). Die CDU würde gerne ein Mitglied aus ihren Reihen als kommenden Bürgermeister sehen. Und wenn das klappen sollte, müsste der kommende CDU-Bürgermeister das umsetzen, was im Antrag seiner Fraktion steht. Eine Ausrede „ich habe bei dem Antrag der Koalition nicht mitgewirkt“ hat nur dann Bedeutung, wenn sich der angedachte BM-Kandidat der CDU im Vorfeld (z.B. bei der Stavo) klar von diesem Antrag distanziert.

Ausstiegsklausel. Aus dem Antrag
Der letzte Satz in dem Antrag sehe ich als Ausstiegsklausel. Um diesem Versprechen nachzukommen, könnte man für ein Jahr die Grundsteuer senken und dann jammern, auf den Vorgänger schimpfen und an der Steuerschraube Richtung 800% drehen.
[..] notwendiger Investitionen sind darzustellen. Der Haushaltsausgleich muss auf Dauer gewährleistet sein.

Was hat der Doppelhaushalt mit der Kompensation zu tun?
Wie kommt die Koalition darauf, nach Kenntnis der bekannten Zahlen, überhaupt eine Sekunde Gedanken an eine Kompensation zu verschwenden. Man kann nur vermuten, dass es im Haushaltsjahr 2019 Einnahmesteigerungen gibt, die höher liegen als die vorliegende Schätzung. Z.B. liegt die aktuelle Schätzung für die Gewerbesteuer im Jahr 2020 ein Plus von 1.000.000,00 € vor. Verfügt die Koalition über bessere Einnahmeschätzungen als die allgemein bekannten Zahlen? Die Steigerung müsste dann schon gewaltig sein.
Jetzt wieder zum Doppelhaushalt. Hätten wir KEINEN Doppelhaushalt, wären die Stadtverordneten jetzt in der Beratung zum Haushalt 2018. Alle Zahlen und Schätzungen würden ALLEN Fraktionen vorliegen.

Bevor ich es vergesse.
Eine Grundsteuer B Erhöhung wird in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und im „Blättchen“ den Bürgern mitgeteilt. Bei der Straßenbeitragssatzung gibt es (bis auf den Gemeindeanteil) keinen %-Satz, den man verändern kann. Eine Bemerkung in einem Nebensatz „wir werden im kommenden für Jahr 2.000.000,00 € in die grundhafte Sanierung investieren,“ bedeutet eine Verdoppelung der Straßenbeiträge.

Sind die geplanten 1.000.000,00 € p. Jahr für die grundhafte Sanierung genug?
[..]Wenn nichts hinzukommen würde, wären wir in 20 Jahren fertig. Was spricht dagegen? In 2013 waren es 10.0000.000,00 Euro. In 2015 dann schon 15.000.000,00 Euro. Wieder zwei Jahre später schon 20.000.000,00 Euro. Demnach kommen jedes Jahr 2.500.000,00 Euro hinzu. Wir bauen mit den geplanten Maßnahmen den Rückstand nicht ab, sondern wir verlangsamen nur weiteren, jährlichen Aufbau um 1.000.000,00 Euro. 🙁 Und; begonnen wird erst 2019/2020. Stehen wir dann schon bei > 27.500.000,00 Euro, die wir aufbringen müssen? Auszug aus: Bericht von der Bürgerversammlung zum Straßenbeitrag am 8.11.2017.

Diese kurze Passage aus der Dreieich-Zeitung sagt eigentlich alles. Mit der Grundsteuer geht es genauso weiter nach oben wie auch mit dem Straßenbeitrag. Der vorliegende Plan vom Bürgermeister zur Straßensanierung ist, gelinde gesagt, eine Katastrophe.

Quelle: Dreieich Zeitung 16.11.2017
Quelle: Dreieich Zeitung 16.11.2017

Siehe auch
» Rödermark. Grundsteuererhöhung ich seh Dich kommen.

Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.