
Gesetzentwurf zur Einsparung von Energie nicht abgestimmt
Der Bundestag hat am Freitag, 7. Juli 2023, nicht wie vorgesehen den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf „zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes“ (20/6872) beschließen können. Die AfD-Fraktion hatte kurz vor der Abstimmung vor Sitzungsschluss die Beschlussfähigkeit des Bundestages angezweifelt.
Als amtierende Bundestagspräsidentin ließ Aydan Özoğuz (SPD) zur Feststellung der Beschlussfähigkeit einen „Hammelsprung“ durchführen. Dabei verlassen die Abgeordneten den Plenarsaal, um je nach Abstimmungsverhalten durch unterschiedliche Türen wieder einzutreten. Beim Eintritt in den Saal werden sie gezählt. Das Ergebnis der Auszählung erbrachte, dass die Anzahl von 241 Abgeordneten festgestellt wurde. Für die Beschlussfähigkeit des Bundestages wären 365 Stimmen erforderlich gewesen. Denn in der Geschäftsordnung des Parlaments ist festgelegt, dass der Bundestag beschlussfähig ist, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist. Entsprechend der Geschäftsordnung hob Vizepräsidentin Özoğuz die Sitzung nach Paragraph 45 Absatz 3 Satz 1 der Geschäftsordnung die 116. Plenarsitzung des Bundestages auf. Die Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes kann zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
Hervorhebungen duch den Admin.
Quelle: Bundestag.de
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Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

