Von wieviel Mitarbeiter wird man sich trennen?

Aktualisiert: 18.10.2025 23:00h

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage zu dieser Drucksache beigefügte „Satzung zur Auflösung des Eigenbetriebs „Kommunale Betriebe Rödermark“ der Stadt Rödermark und zur Aufhebung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ der Stadt Rödermark“. Quelle:

Die Hessische Landesregierung hat in ihrem Leitfaden „Haushaltskonsolidierung“ (insbesondere den ehemaligen Schutzschirmkommunen) die Rückführung der Eigenbetriebe und öffentlichen Unternehmen in den Kernhaushalt empfohlen, um Ressourcen in der Verwaltung und somit Kosten einzusparen.Quelle

Rödermark will sich den Kommunen anschließen, die ihre Eigenbetriebe bereits in den Kernhaushalt zurückgeführt haben. Das ist für die Übersicht sicherlich ein Vorteil, da es dann ab 2026 nur noch einen Haushalt geben wird.


Es folgen Fragen, die möglicherweise im Finanzausschuss zur Sprache kommen


Von den im Antrag aufgeführten Punkte, die zur Kostensenkung beitragen können, ist eigentlich nur der Punkt -Personalkosteneinsparung- erwähnenswert, da sich die Einsparung hier direkt bei den Personalkosten ablesen lässt.
Die Kosten für die Betriebskommission und den Jahresabschluss KBR betragen ca. 19.000,00 € (siehe weiter unten)


Personalkosteneinsparungen durch die Auflösung von Doppelstrukturen nach
Eingliederung in bestehende Strukturen und Hierarchien der Kernverwaltung.


Bedeutet das Vorgenannte, dass sich die Kommunalen Betriebe Rödermark (KBR) von Mitarbeitenden trennen werden – etwa schon ab dem 1. Januar 2026? Im Jahr 2024 waren durchschnittlich 104,25 Mitarbeitende beschäftigt. (Seite 58)
 
Die Mitarbeiter stellen die wichtigste Ressource des Eigenbetriebes KBR dar und tragen maßgeblich zu dessen Erfolg bei.Um einen langfristigen Unternehmenserfolg zu erzielen ist eine dauerhaft angelegte Personalentwicklung unumgänglich. Diese trägt auch zur Motivation der Mitarbeiter bei (Seite 63)


1)Die Betriebsleitung stellt zum 31. Dezember 2025 den Jahresabschluss und den
Lagebericht auf (§ 27 EigBGes). 2)Der Jahresabschluss nach Satz 1 ist zugleich die Schluss- und Auflösungsbilanz des Eigenbetriebes


Das bedeutet wohl, dass im Haushaltsplan 2026 der Stadt Rödermark bereits die Finanzdaten der KBR enthalten sind. Möglicherweise werden auch neue Fachbereiche aufgenommen?
 
– Wann wird die KBR ihre Finanzdaten für das Jahr 2025 so aufbereitet haben, dass die Stadt Rödermark diese in ihren Haushaltsplan 2026 übernehmen kann?
– Ist es aufgrund der hohen allgemeinen Rücklagen der KBR möglich, dass die Stadtkämmerin einen ausgeglichenen Haushalt für 2026 vorlegt?
– Wird der Haushalt 2026 noch vor der kommenden Kommunalwahl verabschiedet bzw. wird ein Haushatsplanentwurf vorliegen?
 
Anmerkung:
Vor der Kommunalwahl 2026? Wenn die Rücklagen der KBR genutzt werden können, wäre dies denkbar.
Die Rücklagen (ordentliches Ergebnis) im Kernhaushalt der Stadt dürften am 1. Januar 2025 etwa 1,7 Mio. € betragen und bis zum 31. Dezember 2025 auf 0,00 € abgeschmolzen sein.

KBR

  • Rücklagen (Allgemeine) 21.312.006,86 € (Seite 36)
  • Rücklagen (Zweckgebundene) 6.052.590,18 €
  • Verbindlichkeiten 7.769.481,90 (Seite 47)
  • Zehn Sitzungen der Betriebskommission statt. Hierfür wurden EUR 3.977,85 an Sitzungsgeldern erstattet (Seite 51)
  • Das vom Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr berechnete Honorar für die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfung beträgt TEUR 15 (Seite 53)
  • Der Wirtschaftsplan 2025 für die Kommunalen Betriebe Rödermark sieht einen Jahresverlust von EUR 3.272.620 vor. (Seite 62)
  • Abfallbeseitigung 53.775,09
    Abwasserentsorgung 440.600,29
    Badehaus -655.341,20
    Betriebshof -752.700,43
    Gebäudewirtschaft -202.970,18 (Seite 98)
  • Die Städte und Gemeinden haben sicherzustellen, dass die Vorgaben des KAG eingehalten und regelmäßig Voraus- und Nachkalkulationen erstellt werden. Dabei ist zu empfehlen, die Möglichkeit eines mehrjährigen Kalkulationszeitraum zu nutzen. Daraus resultiert der Vorteil, dass nicht in jedem Jahr erneut Gebührenkalkulationen erstellt werden müssen und somit personelle Ressourcen im Bereich der Finanzverwaltung gebunden werden.Quelle
     
    Nach der Eingliederung in den Kernhaushalt der Stadt Rödermark wird doch wohl eine neue Gebührenkalkulation auf Basis des neuen Betriebs (Kernhaushalt) notwendig sein.
    Sind nach einer der Eingliederung in den Kernhaushalt Gebührenerhöhungen zu befürchten?

    a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste?
    Das Badehaus ist ein dauerdefizitärer Betrieb. Der Wesentliche Teil des Verlustes des Betriebshofes würde ausgeglichen, wenn die internen Leistungsverrechnungen mit den anderen Betriebszweigen einbezogen würden.

    b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche Maßnahmen handelt es sich?
    Maßnahmen zur Verlustbegrenzung werden fortlaufend initiiert. Im Bereich Badehaus wird ein breites Angebot von Schwimmkursen für Vereine und Schulen geschaffen. Von der Stadt Rödermark wird weiterhin jährlich eine Verlustabdeckung in Höhe von TEUR 300,0 gezahlt (Seite 99)


    Haushalt Stadt Rödermark. Kernhaushalt.
    Aus dem Jahresabschluss 2024

    Die folgenden Kennzahlen zeigen wenig Gutes.

    Hessenkasse
    Beitrag zur Hessenkasse konnte 2020 nicht vollständig gezahlt werden. Für 5 Jahre wird ein erhöhter Betrag gezahlt.

    Verbindlichkeiten (Kreditinstitute).
           2019 || 13.604.273,00. Anfang 2019. Seite 68
           2024 || 25.709.297,22. Ende 2024. Seite 63

    Zinsen und Tilgung.1.1.xxxx
          Jahr || Zinsen || Tilgung
           2019 || 729.643,00 || 1.518.524,00 (in 2019. Seite 73, 106)
           2024 || 842.969,00 || 2.586.187,00 (in 2024. Seiten 69, 113)

    Verschuldungsgrad
    Die Kennzahl zeigt die Höhe des Fremdkapitals an. Je höher die Verschuldung, umso höher ist die zu tragende Kapitallast.
    Bemerkung Jahresabschluss 2024
    Der Verschuldungsgrad hat sich im Vergleich zu den Vorjahren um mehr als 6% erhöht. Aufgrund des geringeren wirtschaftlichen Eigenkapital und weiter ausbleibenden Steuereinnahmen wird sich der Verschuldungsgrad auch in den nächsten Jahren nicht verbessern
          Jahr || %
            2019 || 63 %
            2020 || 64,3 %
            2021 || 60,8 %
            2022 || 64,1 %
            2023 || 64,7 %
            2024 || 70,4 %
     
    Berechnung: Fremdkapital / Wirtschaftl. Eigenkapital
    Fremdkapital: Bilanz Passiva 3) Rückstellungen 4) Verbindlichkeiten 5) Rechnungsabgrenzng
    Wirtschaftliches Eigenkapital: Bilanz Passiva 1) Eigenkapital 2) Sonderposten

    Anlagenintensität
    Die Anlagenintensität ermittelt den Anteil des Anlagevermögens am Gesamtvermögen der Kommune. Die Kennzahl liefert eine Aussage über den Vermögensaufbau. Eine hohe Anlagenintensität führt zu hohen Abschreibungen und geringerer Liquidität, da das Kapital langfristig gebunden ist. Bei Kommunen ist der Wert regelmäßig sehr hoch, da man aufgrund des Infrastrukturvermögens immer einen anlageintensiven Bereich hat.
          Jahr || %
            2019 || 92,5 %
            2020 || 87,3 %
            2021 || 87,6 %
            2022 || 85,4 %
            2023 || 85,0 %
            2024 || 86,1 %

    Anlagendeckungsgrad
    Der Anlagendeckungsgrad gibt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens mit wirtschaftlichem Eigenkapital finanziert wird. Bei einer Quote von 100 Prozent wäre das Anlagevermögen vollständig mit dem wirtschaftlichen Eigenkapital finanziert. Je geringer der Prozentsatz ist, umso höher ist die Fremdfinanzierung
          Jahr || %
            2019 || 66,3 %
            2020 || 69,7 %
            2021 || 71 %
            2022 || 71,3 %
            2023 || 71,5 %
            2024 || 68,2 %

    Eigenkapitalquote II
    Die Eigenkapitalquote II zeigt das Verhältnis zwischen wirtschaftlichem Eigenkapital und der Bilanzsumme an. Je niedriger die Eigenkapitalquote, umso höher die Fremdfinanzierung. Hieraus resultieren ein höherer Zinsaufwand und eine sinkende Kreditwürdigkeit.
          Jahr || %
            2019 || 61,4 %
            2020 || 60,8 %
            2021 || 62,2 %
            2022 || 60,9 %
            2023 || 60,7 %
            2024 || 58,7 %
     
    Berechnung: Wirtschaftl. Eigenkapital / Bilanzsumme
    Wirtschaftliches Eigenkapital: Bilanz Passiva 1) Eigenkapital 2) Sonderposten
    Bilanzsumme: Lezte Sumenzeile.

    Die Eröffnungsbilanz (Doppik) weist unter 1 Eigenkapital bei 1.1 von 92.945.466,17 aus. Dürfte „Einlage“ oder „Anfangskapital“
    In der Bilanz steht in der Bilanz seit mindestens 2018 74.287.863,12€.
     
    Das Eigenkapital (1.1) hat sich seit der Eröffnungsbilanz auf knapp 19 Mio. € in 2024 verringert. Wird sich der Betrag 2025 erneut vermindern, weil die Rücklagen und das Stiftungskapital den Fehlbetrag wohl nicht mehr ausgleichen können? Bis zu welcher Höhe darf die Einlage bzw. das Anfangskapital abgesenkt werden? Oder kommt die KBR zur rechten Zeit mit ihren hohen Rücklagen?
    2024. Das Eigenkapital hat sich aufgrund des Jahresfehlbetrages in Höhe von 4.862 T€ stark reduziert. Seite 92

    Siehe auch
    » Satzung. Auflösung KBR
    » KBR Stadtverordnetenbeschluss
    » KBR Jahresabschluss 2024
    » Jahresabschluss 2024. Kernhaushalt
    » Konsolidierungsbuch für 2025
    » Erklärungen zum Jahresabschluss 2024
     
    #Kommunalwahl2026
    Kommunalwahl 2026

    Bauplatz für einen REWE

    Beschlussvorschlag:
    Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch auf Antrag des Vorhabenträgers – REWE Markt GmbH/ Rosbach – das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans gemäß § 12 Baugesetzbuch einzuleiten. Quelle: Aktenmappe BUSE 22.10.2025

     

    Sieha auch
    » 22.10. Aktenmappe BUSE (Bauausschuss)
    » 23.10. Aktenmappe HFuW (Finanzausschuss)
    » 04.11. Stavo (Stadtverordnetenversammlung)

     


    Rödermark intern
    Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
    Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
    Kurz und bündig:
    Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
    Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

    Geschwindigkeitskontrollen in Rödermark

    Presserklärung der FREIEN WÄHLER Rödermark
    Geschwindigkeitskontrollen in Rödermark – Zeit für Klarheit und Transparenz

    Die FREIE WÄHLER Rödermark kritisieren die zunehmend kontroverser laufende Debatte um Geschwindigkeitskontrollen in Rödermark. Nach den jüngsten Berichten der Offenbach Post über den geplanten stationären Blitzer in Waldacker und die Kritik der Bürgerinitiative BIVER wird deutlich: Zwischen Stadtverwaltung und Bürgerinitiative bestehen weiterhin erhebliche Differenzen – und die Bürgerinnen und Bürger verlieren zunehmend den Überblick.

    „Seit Monaten kursieren widersprüchliche Aussagen über Zuständigkeiten, Genehmigungen und Prioritäten bei den Blitzerstandorten“, erklärt Stefan Schefter, Ortsvorsitzender der FREIE WÄHLER Rödermark.

    „Für die Menschen in unserer Stadt ist das kaum noch nachvollziehbar. Wir wollen endlich Klarheit schaffen – auf Basis von Fakten, nicht von Behauptungen.“
     
    Während die Stadt betont, dass der Standort in Waldacker derzeit der einzige genehmigungsfähige sei, zweifelt die Bürgerinitiative BIVER an dieser Darstellung und verweist auf andere neuralgische Punkte, etwa die Frankfurter Straße oder die Kipferl-Kreuzung in Ober-Roden. Auch die FWR erreichten im Nachgang zur Stavo viele Rückmeldungen aus der Bevölkerung, welche die Entscheidung angesichts vieler anderer verkehrs- und lärmintensiver Standorte nicht nachvollziehen können.
     
    Die FREIE WÄHLER Rödermark fordern in diesem Zusammenhang eine offene und transparente Kommunikation zwischen allen Beteiligten. „Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, wo, wann und warum über Geschwindigkeitskontrollen entschieden wird – und warum manche Standorte durch die HÖMS genehmigt werden, andere aber nicht,“ so Schefter weiter.

    Um hier Aufklärung zu schaffen, haben die FREIE WÄHLER dem Magistrat eine detaillierte Anfrage vorgelegt. Darin geht es unter anderem um folgende Punkte:
    • Nach welchen Kriterien wurde der Standort Waldacker ausgewählt und wurde er gegenüber anderen priorisiert?
    • Wurden für weitere Gefahrenpunkte – insbesondere an der Kipferl-Kreuzung – Genehmigungsanträge gestellt?
    • Welche Standorte wurden in den letzten Jahren zur Prüfung eingereicht und mit welchem Ergebnis?
    • Warum wurden Ablehnungsgründe bislang nicht veröffentlicht?

    Auch wenn die FWR den Standort Waldacker grundsätzlich befürworten, soll dieser nur der Beginn einer konsequenten Verkehrssicherheitsstrategie sein. „Jede Maßnahme, die zur Verkehrssicherheit beiträgt, ist ein Schritt in die richtige Richtung“, betont Schefter. „Aber wir dürfen uns nicht darauf ausruhen. Die Problemzonen in Ober-Roden – insbesondere an der Frankfurter Straße – bleiben ungelöst. Hier muss die Stadt endlich handeln.“

    Die FWR betonen hierbei, dass die Anfrage ausdrücklich lösungsorientiert motiviert ist: „Unser Ziel ist es nicht, alte Konflikte weiter anzuheizen, sondern sie zu lösen“, fasst Schefter zusammen. „Die Stadt, die Bürgerinitiative und die Politik müssen wieder an einen Tisch. Nur durch Transparenz und Kooperation können wir das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Verkehrspolitik zurückgewinnen.“

    Darüber hinaus möchten die FWR klarstellen, dass man zwar den Unmut und Frustration von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern angesichts der langsamen Entwicklung nachvollziehen kann, jedoch an alle Beteiligten appelliert, nicht einzelne Personen an den öffentlichen Pranger zu stellen, sondern die Sachlichkeit in den Vordergrund zu rücken.

    Die FREIE WÄHLER Rödermark werden die Entwicklung weiterhin kritisch begleiten und auf eine sachliche, faktenbasierte Aufarbeitung drängen. Denn Verkehrssicherheit darf in Rödermark keine Frage von Zuständigkeiten oder Eitelkeiten sein – sondern eine gemeinsame Aufgabe im Interesse aller.

    Björn Beicken, Pressesprecher FWR

    Haushaltskasse der Stadt und Saunabetrieb. Es sind pragmatische Lösungen gefordert.

    Da die Bürger nicht zur Ausschusssitzung der Stadtverordneten eingeladen waren, kann man sich nur eine Meinung aus dem Bericht der Offenbach-Post bilden.
    Der Magistrat war schlecht auf die Sitzung vorbereitet.“
    Ist meine Meinung.

    Fazit zu Beginn:
    Wäre es nicht sinnvoll, den Saunabetreiber für zwei Jahre von der Pachtzahlung (nicht jedoch von den Umlagen) zu befreien und ihm zu gestatten, die erforderlichen Maßnahmen auf eigene Kosten durchführen zu lassen? Nach fünf Jahren könnte das Thema erneut überprüft werden. Ein Fachbetrieb schätzte die Kosten für die Arbeiten auf ca. 80.000 €. Laut Verwaltung: 750.000 €.
    So wäre sichergestellt, dass der Saunabetrieb nach „öffentlichen Standards“ weitergeführt werden kann und nicht durch Leerstand gefährdet ist – so wie es offenbar derzeit beim Schasser der Fall ist.


    Angesichts der ohnehin überstrapazierten Gemeindekasse ist derzeit kein Raum für unnötige Ausgaben, die die Bürger durch eine weitere Grundsteuererhöhung zusätzlich belasten würden.

    Der Aussage des Bürgermeisters zur Sauna im Badehaus
    bei OP-Online
    kann man nur schwer folgen.
    Zitat OP-Online: „[…] Arbeiten zwingend nötig seien, um den Betrieb nach öffentlichen Standards fortzuführen […]“. Was meint Bürgermeister Rotter damit genau?

    Die Sauna dürfte doch wohl dem „öffentlichen Sicherheits-Standard“ entsprechen. Andernfalls wäre sie ja geschlossen worden.
     
    Das kann nicht die beabsichtigte Aussage (Sicherheits) gewesen sein. Wahrscheinlich wollte der Bürgermeister nur darauf hinweisen, dass sich die Sauna in einem schlechten Zustand befindet und daher die Gäste sich unwohl fühlen und der Einrichtung fernbleiben.
     
    Doch das erscheint wenig plausibel: Wenn die Besucherzahlen tatsächlich so schlecht wären, müsste der Saunabetreiber doch das Pachtende herbeisehnen. Ich bin überzeugt, dass Geschäftsleute so etwas besser einschätzen können als z.B. ein Beamter auf Zeit ohne Einsicht in die Bücher. Schließlich arbeiten die Pächter mit Geld, das sie selbst verdienen müssen.

    im Laufe der Zeit wird man wohl mehr als eine Million Euro an Einnahmen durch Pacht und Nebenkosten erzielt haben. Abgesehen von den Arbeitsplätzen, die durch die Aufgabe des Saunabetriebs verloren gehen würden. Die Sauna ist kein Luxusobjekt, sondern eine gute Einnahmequelle für die Stadt.
     
    Im Jahr 2023 hat der Betreiber der Sauna zu der Kostenschätzung
    der Verwaltung Stellung genommen. Hier ist die Kostenaufstellung derer, die am Weiterbetrieb der Sauna mit „öffentlichem Standard“ interessiert sind: Link zur Stellungnahme.

    Dass es schlecht um Rödermarks Finanzen steht,
    dürfte sich mittlerweile auch in den kleinsten Ecken herumgesprochen haben. Rödermark ist zurzeit nicht in der Lage, den Eigenanteil für die Ortsverschönerung aufzubringen. Deshalb: „Die Gegenfinanzierung wird mit der Schiebung von ca. 1 Mio. Euro für den Straßenbau gewährleistet.“ Quelle


    In Rödermark hat man festgeleg, jedes Jahr eine Mio. in den Straßenbau zu investieren. Laut einem Gutachten, das die Stadt in Auftrag gegeben hat, müssten es aber 2,2 Millionen Euro sein.


    Die Straßen, die zu den schönen Plätzen führen, verrottern zunehmend schneller. Wir halten fest:
    Um den Eigenanteil an einem Förderprogramm begleichen zu können, müssen dringend erforderliche Straßenbaumaßnahmen zurückgestellt werden. Diesen schlechten Plan hat sich die Verwaltung bereits absegnen lassen. Siehe:

    Die genannten Kosten von 750.000,00 € sind NICHT die Kosten, die entstehen, wenn man die Sauna in eine Kindertagesstätte umbauen wird. Die 750.000,00 sind für mich als abschreckende Zahl für Renovierungskosten zu werten, die den Weiterbetrieb der Sauna als unmöglich erscheinen lassen sollen. Eine Kostenaufstellung des Saunabetreibers, der Interesse an der Weiterführung hat, beläuft sich auf knapp 80.000,00 €.

    Wie will die Stadt die Umbaumaßnahmen
    der Sauna in eine Kindertagesstätte stemmen? Weiter Kosten für Umbau/Renovierung stehen wahrscheinlich für die Gastronomie in der Kultuhalle an! Mehr dazu weiter unten.
    [..] Die Räume der Sauna könnten künftig als Standort für eine neue Kindertagesstätte dienen. [..] Das bisherige Kita-Grundstück könnte anschließend verkauft oder anders genutzt werden.[..] Quelle: OP-Online
    Ein schlechter Plan und sehr teurer Plan.

    Liegt ein durchdachter Finanzierungplan der/des
    Stadtkämmerin/Bürgermeisters vor?
    Wie sieht der konkrete Plan aus, falls der Saunabetrieb eingestellt wird? Wie sieht der Finanzierungsplan für eventuell anstehende Umbauarbeiten der Sauna zu einem Kindergarten aus? Wird zunächst das Gelände Taubhaus 1 verkauft, um die Umbaukosten überhaupt tragen zu können? Das erscheint eher unwahrscheinlich.
    Ist ein Kindergartenneubau unbedingt erforderlich? Hat man nicht im Doppelhaushalt 2024/2025 noch Investitionen für die Kita Taubhaus bis 2028 vorgesehen? Wann will man mit der Prüfung beginnen, ob man den Saunabetrieb in eine Kita umwandeln kann? Was ist, wenn sich nach der Prüfung herausstellt, dass die Räumlichkeiten nicht geeignet sind? Was macht man dann, der Vertrag mit dem Pächter ist ja gekündigt? In der Weitsicht des Haushaltsplans hat man mit einem Abriss vor 2029 wohl nicht eingeplant. Werden für dieses Vorhaben Straßenbaumaßnahmen weiter verschoben? Hat man den Pachtausfall und den Wegfall von Arbeitsplätzen beachtet?
    (Rotter schlug vor, zu prüfen, ob ein Umzug ins Badehaus möglich wäre. Siehe)
     
    Eile dürfte nicht angebracht sein! Warum gibt man sich nicht bis 2030 die Zeit, um einen vernünftigen und durchdachten Plan auszuarbeiten?

    Hat man schon mit den Eltern gesprochen,
    deren Kinder dann im weit entfernten Badehaus untergebracht werden sollen?

    Wie erklären Sie das den Arbeitnehmern,
    die nach einer Schließung ihren Arbeitsplatz verlieren, um anschließend eventuell jahrelang einen Leerstand zu erleben?
    Arbeitnehmer 2023 Insgesamt 21.

    Was ist mit der Kulturhalle?
    Es wird kolportiert, dass Rödermark zwischen 600.000 und 900.000 Euro investieren müsste, damit ein neuer Pächter dort Gäste bedienen kann. Wie lange würde es dauern, bis sich diese Investition amortisiert? Und wie sollen diese Kosten beglichen werden, wenn bereits kein Geld mehr vorhanden ist, um den Eigenanteil für die Ortsverschönerung zu zahlen?

    Immer daran denken, dass geplant ist, die Kommunalen Betriebe KBR in den Kernhaushalt der Stadt zu überführen. Schulden oder Guthaben der GmbH werden dann das Konto der Stadt entsprechend belasten oder entlasten

    Fazit
    Wäre es nicht sinnvoll, den Saunabetreiber für zwei Jahre (bei 5 Jahre Pachtvertrag) von der Pachtzahlung (nicht jedoch von den Umlagen) zu befreien und ihm zu gestatten, die erforderlichen Maßnahmen auf eigene Kosten durchführen zu lassen? Nach fünf Jahren könnte das Thema erneut überprüft werden.
    Ein Fachbetrieb schätzte die Kosten für die Arbeiten auf ca. 80.000 €. Laut Verwaltung: 750.000 €.
    So wäre sichergestellt, dass der Saunabetrieb nach „öffentlichen Standards“ weitergeführt werden kann und nicht durch Leerstand gefährdet ist – so wie es offenbar derzeit beim Schasser der Fall ist. Arbeitsplätze bleiben erhalten.

    Siehe auch:
    » Zusammenfassung Saunabetrieb in Rödermark
    » FDP schlägt Alarm: Der beliebten Sauna im Badehaus droht das Aus!


    Rödermark intern
    Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
    Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
    Kurz und bündig:
    Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
    Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.