FDP Rödermark zum Straßenbeitrag.

Pressemeldung der FDP Rödermark.

Rödermark. Straßensanierung
Rödermark. Straßensanierung

Straßenbeiträge: FDP begrüßt Zurückrudern des Magistrates
Bürger/-innen und FDP treiben Bürgermeister und Stadtrat vor sich her. Der Unmut der Bürger/-innen über die Einführung der „wiederkehrenden Straßenbeiträge“, also einer weiteren regelmäßigen finanziellen Belastung, ist aus Sicht der FDP völlig verständlich. „Nach dem sehr – aber leidvoll gewohnt – schwachen Auftritt von Bürgermeister und Erstem Stadtrat bei der Bürgerversammlung“, erklärt FDP-Partei- und Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger,…….. Lesen Sie die ganze Pressemeldung bei der FDP Rödermark.

Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Straßenbeitragssatzung erst im Herbst

Rödermark. Straßensatzung erst im Herbst

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.
Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.

Da die Stadt mit ihrem geplatzten Doppelhaushalt 2017/2018, mit der jetzt neu zu beantragenden Haushaltsgenehmigung für 2018 bis Dezember 2017 Zeit hat, hat man auch Zeit sich zu den ?offenen? Fragen zum Straßenbeitrag Gedanken zu machen.

Ob die von der CDU (nicht vom Magistrat -Bürgermeister, Erster Stadtrat-) eingeforderte Bürgerversammlung den Ausschlag gegeben hat, oder die eingereichten Änderungsanträge (z.B. FDP*1) zum Straßenbeitrag; wer weiß?

Der Artikel bei OP-Online besagt, dass die Abstimmung zur Satzung zum Straßenbeitrag in den Oktober verschoben wurde. Der Hinweis, – die offenen Fragen haben den Magistrat zum Umdenken bewogen -, kann eigentlich nicht der wahre Grund gewesen sein. Man will wohl damit zeigen – wir haben auf die Bürger gehört und uns noch mal vertagt -. Umdenken bei den Abrechnungsgebieten? Das war schon Thema vor der Bürgerversammlung und bereits in einem Änderungsantrag formuliert. Man kann noch zwei weitere Parameter in der Mustersatzung anpassen. Den Gemeindeanteil und die Vorauszahlung. Damit hat es sich aber auch schon. Mehr gibt es meines Wissens nicht an der Satzung zu drehen. Und all diese Punkte waren VOR der Bürgerversammlung bekannt.

Schaun mer mal, ob letztendlich die Satzung dabei herauskommt, die die FDP Rödermark vorgeschlagen hat: – drei Abrechnungsgebiete, 40% Gemeindeanteil für ALLE, keine Vorauszahlung -.

Ein sehr geschickter Schachzug von Bürgermeister Kern, die Abstimmung zu verschieben: „wollen wir die Anregungen aus der Bürgerschaft ausführlich erörtern.“ (Quelle OP-Online). Der BM hat ja Zeit bis Ende 2017. Dann hat der Kämmerer (R.Kern) den zweiten Teil einen geplatzten Doppelhaushalt erneut zur Genehmigung vorzulegen. Voraussichtlich MIT einer Straßenbeitragssatzung.

Man kann es nicht oft genug wiederholen – Vor mehr als drei Jahren hat die Verwaltung mit der Ausarbeitung einer Straßenbeitragssatzung begonnen -. Zeit genug für eine wasserdichte Satzung (z.B. Abrechnungsgebiete, Gemeindeanteil) war vorhanden.

Schön wäre es gewesen, wenn man hätte lesen können, Bürgermeister Kern kämpft auf allen Ebenen dafür, dass es KEINEN Straßenbeitrag gibt und dafür eine Finanzierung über die Grundsteuer. – Kompensation ist keine gute Idee -.
Eine Grundsteuer B Erhöhung (geht zurzeit in Rödermark leider nicht. Oder?) von 100 Prozentpunkte wäre der Betrag, den wir für 1 Mio. grundhafter Sanierung benötigen. Ich denke, auch wenn wir den Schutzschirm verlassen haben, wird es ohne den scheiß Straßenbeitrag nicht gehen. Scheiß Straßenbeitrag deshalb, weil die Verwaltungskosten recht hoch sind, die bei einer Grundsteuer B Erhöhung nicht anfallen.
Eine Beitragssatzung über die Grundsteuer B, wurde im Blog für Rödermark mehrfach als – Königsweg – bezeichnet. Viel Geld hätte dann der Kämmerer zur Verfügung, um weiterhin wertvolle Scherben zu spülen.

» Artikel bei OP Online.
 
Siehe auch
Zusammenfassung Straßenbeitrag, wiederkehrende Beiträge
» 09.06.2017 Bürgerversammlung Straßenbeitrag, wiederkehrende Beiträge.
» 21.06.2017 Leserbrief in der Offenbach Post zur Bürgerversammlung Straßenbeitrag. Bürger Vermissten den „Roten FADEN“ bei der Bürgerversammlung. „Künftige Versammlungen sollte man besser vorbereiten.“

*1Erstellungsdatum ist nicht gleich Einreichdatum.


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Rödermark Straßenbeitrag. Offenbach Post berichtet

Die Anregung, überhaupt eine Bürgerversammlung zum Straßenbeitrag abzuhalten, kam NICHT vom hauptamtlichen Magistrat ( Bürgermeister, Erster Stadtrat). Erst durch den Vorschlag von H. Michael Gensert (CDU) wurde der Termin angesetzt.“

Das zeigt mir, Bürgermeister Kern wollte die Satzung wohl ohne großes Getöse verabschieden. Wenn die ersten Bescheide zugestellt werden, ist er dann, wenn er diesmal sein Versprechen einlöst, im Ruhestand.

Einige Anmerkungen von hier zum Artikel “ Hausbesitzer zahlen für den Straßenbau“ bei OP-Online.

Die Beruhigungspille, – Kompensation – hat gewirkt.
Die Offenbach Post schreibt, dass die Bürgerversammlung – meist sachlich – und ruhig verlief, kann ich bestätigen. Lag es an der Beruhigungspille, die Bürgermeister Kern immer wieder nannte? Ich habe dazu bereits am 09.06.2017 und am 02.06.2017 (dort auch ein Berechungsbeispiel) etwas geschrieben.

Ich stehe auf dem Standpunkt, dass die von Bürgermeister Kern völlig unverbindlich angekündigte Senkung der Grundsteuer B NIEMALS kommen wird. Mal sehen, ob bzw. wann sich der Erste Stadtrat (zur Grundsteuer B Senkung) dazu äußern wird. Wenn ich schreibe, die Grundsteuer B Absenkung – wird niemals kommen – könnte man mich dadurch Lügen strafen, indem man jetzt die Grundsteuer B um 200 Prozentpunkte anhebt und die dann 2020 um 100 Prozentpunkte senkt. Das sollte man im Hinterkopf behalten.

Bei kommenden Wahlen erinnern Sie sich an:
Mit welchen Kosten hat der Bürger in etwa zu rechnen? Diese Frage wurde nicht beantwortet. Ich muss gestehen, kann man auch schlecht. Das Mindeste, was man erwarten kann, ist eine Beispielrechnung. Auf die Frage, wie hoch sind die Grundsteuer B Einnahmen über die, die Kompensation zu erfolgen soll, konnte Bürgermeister UND KÄMMERER DER STADT Kern nichts antworten. Als KÄMMERER der Stadt darüber reden, dass man über die Grundsteuer B eine Kompensation herbeiführen will, aber nicht in etwa die Einnahme kennt – sehr traurig -. Ein neben mir sitzenden Stadtverordneter nannte die GENAUE Zahl und hatte für BM Kern nur Kopfschütteln übrig. Das zu der guten Vorbereitung des Magistrats zur Bürgerversammlung.

[..]„Die Straßenbeiträge bleiben für den Einzelnen im dreistelligen Bereich“, versprach Kern. Quelle: OP-Online [..]

Auch für die Bulau? Dann kommt:

[..]Kern betonte, dass für die Bürger „unterm Strich die Null steht“. Die Stadt bemühe sich, die vom RP geforderten Sanierungskosten über die Grundsteuer zurückzuerstatten. Quelle: OP-Online [..]

Zunächst verbindlich und dann unverbindlich (- Die Stadt bemühe sich -). Über solche Formulierungen von Bürgermeister Kern können die Erzieher sicherlich ein trauriges Lied singen.

[..]zweieinhalb Stunden Diskussion angemahnten Modellrechnungen hatten aber weder Stadt noch Planungsbüro: Dazu müssen unter anderem Größe, Nutzung und Bebauung der rund 9000 beitragspflichtigen Grundstücke ermittelt werden.[..]Quelle: OP-Online

Bei einer gut vorbereiteten Bürgerversammlung wäre das bestimmt möglich gewesen. Andere Kommunen haben es geschafft , den Bürgern eine solche Modellrechnung zu präsentieren. Der Magistrat kann das Argument – die Zeit war nicht dafür da – kaum anführen. Schließlich beschäftigt man sich seit mehr als drei Jahre mit der Straßenbeitragssatzung. Nostalgie. Als wir noch einen Dipl. Kaufmann (Alexander Sturm) als KÄMMERER hatten, waren Präsentationen, wie die aus Bad Vilbel, selbstverständlich.

[..]Straßensanierungen sind nur dann möglich, wenn sich die Stadt das Geld über Beiträge von den Bürgern zurückholt. „Wir arbeiten an einer solchen Satzung“, kündigte Kern an. Was die Bürger zahlen müssen, steht noch nicht fest. Quelle: OP-Online 01.05.2014

 
Artikel in der Offenbach Post. Hausbesitzer zahlen für den Straßenbau
 
Siehe auch
» Zusammenfassung Straßenbeitrag, wiederkehrende Beiträge
 
» 21.06.2017 Leserbrief in der Offenbach Post zur Bürgerversammlung Straßenbeitrag.


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Bürgerversammlung. Der Konjunktiv ist der Glaubwürdigkeit sein Tod

Die Anregung, überhaupt eine Bürgerversammlung abzuhalten, kam NICHT vom hauptamtlichen Magistrat (Bürgermeister, Erster Stadtrat). Erst durch den Vorschlag von H. Michael Gensert (CDU) wurde der Termin angesetzt.“

Das zeigt mir, Bürgermeister Kern wollte die Satzung wohl ohne großes Getöse verabschieden. Wenn die ersten Bescheide zugestellt werden, ist er dann, wenn er diesmal sein Versprechen einlöst, im Ruhestand.

Aussagen/Fragen bei der Bürgerversammlung vom Podium:
 
„Wenn der Haushalt 2019 ausgeglichen ist, kann der RP gegen Grundsteuersenkung nichts mehr sagen“

„Durch den Straßenbeitrag soll keine zusätzliche Belastung auf die Bürger zukommen.“

„Der Verwaltungsaufwand für die wiederkehrenden Beiträge ist riesig. Unangemessene Art der Gemeindefinanzierung.“
Es werden 1 1/2 Mitarbeiter benötigt. Kosten 80.000,00 Euro oder weniger (BM Kern)

„Kompensation über Grundsteuersenkung“
Zu Kompensation Herr Dr. K. (Zuhörer) „Es werden Weichmacher verteilt.“

„In 2019 die ersten Maßnahmen und dann in 2020 die ersten Bescheide“

„Für unbebaute Grundstücke, für die ein Bebauungsplan existiert, wird nach Bebauungsplan abgerechnet. Stehen zwei Geschosse im Bebauungsplan und es wird nur eingeschossig gebaut, werden weiterhin zwei Geschosse abgerechnet.“
Feststellung: „Seit 1977 keine grundhafte Sanierung der Straßen auf der Bulau“

„Auf der Bulau sind keine Maßnahmen geplant!“
Die Straße ist 40 Jahre alt. Lesen Sie dazu den Blog von Dr. Rüdiger Werner.

„Die wiederkehrenden Beiträge können nicht auf die Mieter umgelegt werden.“
Schlussfolgerung: Die Mieten werden steigen.

„Die in den wiederkehrenden Beiträgen enthaltenen Lohnkosten können steuerlich nicht geltend gemacht werden.“

„Die Einnahmen und Ausgaben wurden angesprochen. Machen wir uns doch nichts vor, wenn die Finanzen in Rödermark in Ordnung wären, bräuchte man keine Straßenbeitragssatzung.“

„Grundsteuer erhöhen und gleichzeitig grundhafte Sanierungen angehen; geht nicht.“

„Um die Kosten für die geplanten Sanierungsarbeiten in Höhe von 1 Mio. jährlich zu kompensieren, muss die Grundsteuer um 100 Prozentpunkte abgesenkt werden.“

„BM Kern erwähnte, dass es in der Verwaltung Pläne gibt, die den Straßenzustand beschreiben und damit den Beginn der notwendigen Maßnahmen bestimmt werden kann.“
Es wurde kein Plan vorgelegt und auch keine Zahlen genannt. Warum auch? Konnte man nicht oder wollte man nicht? Hier ein alter Plan. Da dürften die notwendigen Maßnahmen etwas unter 10.000.000,00 Euro liegen.

Einleitung zur Bürgerversammlung vom Stadtverordnetenvorsteher Sulzmann (CDU). „Wir wollten keine Straßenbeitragssatzung. Der RP hat diese verlangt“. Kein Wort darüber, wie man den Stau von 15.000.000,00 Euro an grundhafter Sanierung sonst stemmen will. Diejenigen, die es noch nicht wissen, die Besteigung des Schuldenbergs, der in Amtszeit von Roland Kern aufgetürmt wurde, würde selbst Reinhold Messner nicht schaffen. Herr Sulzman bat die anwesenden Stadtverordneten, keine Fragen zu stellen.
Die Bürger sollen hier fragen. Die Stadtverordneten haben in den kommenden Beratungsrunden Zeit für Fragen.

Bürgermeister Kern stellte seine Nebenleute auf dem Podium vor. Da er sehr erstaunt war, dass es nicht wenige gab, die Herrn Sulzman nicht kannten, hat er dann vorsichtshalber Herrn Rotter als „Ersten Stadtrat Herr Rotter“ vorgestellt. Aus der Finanzabteilung war Herr Breustedt, Bauamt Herr Kron sowie der externe Berater Herr Bauer auf dem Podium.

Herr Kern erklärte in seiner Einleitung den Anwesenden, warum sein Doppelhaushalt vom RP nicht genehmigt wurde. Ein Punkt war, dass die Stadt die Kassenkredite abzulösen hat und die Investitionen über langfristige Kredite finanzieren muss. Der Punkt ist schon abgehakt und erledigt. Damit kann eine Hälfte des Doppelhaushalts 2017/2018 genehmigt werden. Für die Genehmigung 2018 muss zwingend eine Straßenbeitragssatzung, an der die Verwaltung angeblich seit 2014 arbeitet, her.

Herr Bauer war mit seinem Fachwissen eine wahre Wohltat. Kurze und punktgenaue Erklärungen gab es auf Rückfragen. Auch scheute er sich nicht, falsche Aussagen von Bürgermeister Kern zu korrigieren. Kurzum, der Vortrag von Herrn Bauer war der informativste Teil des Abends.

Leider bietet die Stadt (noch) keine Möglichkeit, die vielen Informationen auf der Webseite der Stadt nachzulesen. Andere Städte bieten diesen Service. Die Stadt hat über drei Jahre Zeit gehabt, solch einen Fragen/Antworten Katalog zu erstellen. Schließlich arbeitet man seit 2014 an einer Straßenbeitragssatzung. Wie schreibt der RP zu dem Straßenzustand in Rödermark? – Nach Presseberichten – deren Richtigkeit unterstellt – so auch zu sehen bei der Aussage in 2014: „Wir arbeiten an einer solchen Satzung“, kündigte Kern an. Was die Bürger zahlen müssen, steht noch nicht fest! Das war in 2014

Was der Magistrat ablieferte, war einfach viel zu wenig. Gut, dass Herr Bauer (externer) dabei war. Die Antworten von Bürgermeister Kern waren teilweise so inhaltslos wie eine von Graf Dracula angeknabberte Jungfrau blutleer ist. Den Bürgern die wiederkehrenden Beiträge zu erklären, war wohl eine so große Herausforderung für Verwaltung einschl. hauptamtlicher Magistrat, dass man sich externer Hilfe (Herr Bauer) bedienen muss. Da man schon seit mehr als drei Jahren an einer Straßenbeitragssatzung arbeitet, ist das recht verwunderlich. Man sollte die wiederkehrenden Beiträge bis ins Detail kennen. Oder war die Aussage in 2014 nicht so ganz richtig?

Ein Thema waren die für Abrechnungsgebiete. Warum geht nicht ein Abrechnungsgebiet? Hier musste auch Herr Bauer passen. Nicht vom Fachwissen, sondern von der Erklärung, warum es so sein muss. Befriedigend war die Antwort auf: „Warum ist der Bienengarten Urberach zugeordnet und die Bulau nicht?“ nicht. Es ist eben sehr schwer den Bürgern zu vermitteln, warum es für ganz Rödermark nur eine Grundsteuer gibt und für die wiederkehrenden Beiträge unterschiedliche Beitragssätze und fünf Gebiete. Es ist schwer zu erklären, warum es für diese Abrechnungsgebiete zwei unterschiedliche Gemeindeanteile der Stadt gibt. Eine diesbezügliche Frage aus Messenhausen konnte nicht befriedigend beantwortet werden. Warum es nicht möglich ist, einen generellen Gemeindeanteil für alle Abrechnungsgebiete festzulegen, erschließt sich mir nicht. Die FDP Rödermark hat einen Antrag eingereicht, bei dem es drei Abrechnungsgebiete und einen Satz Gemeindeanteil gibt. Sehen Sie sich einmal den Gemeindeanteil in Dietzenbach an. (Artikelende)

Die Beruhigungspille, die wie angekündigt verteilt worden ist – die Kompensation -, zog sich durch die gesamte Veranstaltung. Nur, wenn man von Kompensation redet, muss man auch Zahlen kennen. Auf die Frage „wie viel Grundsteuer B die Stadt einnimmt“ hatte Bürgermeister Kern keine Antwort. Daraus schließe ich, dass er sich noch keine Gedanken gemacht hat, wie die Kompensation aussehen könnte, aber diese hier schon großzügig ankündigt. Die Kompensation soll allerdings dann erst stattfinden, wenn Bürgermeister Kern sich im (versprochenen) Ruhestand befindet. Wie will die Stadt Rödermark Straßenbaumaßnahmen in der angekündigten Größenordnung von 1 Mio. jährlich stemmen? Wir haben 2017 60 Mio. Schulden, wir haben wahrscheinlich in 2018 60 Mio. Schulden und wir haben auch wahrscheinlich auch noch in 2020 60 Mio. Schulden. Der RP will, dass die Stadt die Kassenkredite (gleichzusetzen mit Überziehungskredit) zwischen 37 Mio. und 43 Mio. reduziert.

Und dann erwähnte Kern (die Beruhigungspille), dass er eine Kompensation (man muss annehmen, er meint eine 1:1 Kompensation) anstrebt. Für mich ist das so etwas von unseriös, dass ich fast kotzen musste. Verwunderlich ist auch, dass solche Aussagen ohne mit der Wimper zu zucken getätigt werden.

„Es wird damit ein Keil zwischen Mieter und Vermieter getrieben“ war eine Aussage dazu, dass man die wiederkehrenden Beiträge nicht umlegen kann. Um die Mieter stärker an den Kosten zu beteiligen, kam der Vorschlag, die Grundsteuer B anzuheben und den Gemeindeanteil zu erhöhen. Vollkommen richtig, dieser Vorschlag. Eine Erhöhung der Grundsteuer bzw. eine Erhöhung des Gemeindeanteils ist aber nicht notwendig. Bürgermeister Kern hat ja vor, die Bürger überhaupt nicht zu belasten. Er will sogar die Grundsteuer senken – Kompensation- . Der Haken an der Sache ist – Bürgermeister Kern sprach immer im Konjunktiv, also absolut unverbindlich. Und wenn es so weit ist, befindet er sich im Ruhestand. Er braucht all das nicht umzusetzen – Er könnte jetzt, um ein Zeichen zu setzen, den Gemeindeanteil auf 50% setzen und damit zunächst einmal Fakten schaffen. Fakten, die erst über einen Stadtverordnetenbeschluss wieder rückgängig gemacht werden können. Einen klaren Text dazu , warum 50% nicht gehen sollten, kann ich im Internet nicht finden. Herr Kern soll dafür Sorge tragen, dass 50% Gemeindeanteil festgeschrieben werden. Wenn es dann zu einer Ablehnung kommen sollte, muss halt geklagt werden. Wie sagte Herr Kern auf der Bürgerversammlung? „Das wäre nicht das erste Mal, dass er gegen das Land geklagt hat.“ Auf ein Neues, Herr Kern.

Wie komme ich auf 1:1 Kompensation. Gute Frage, die ich mir da stelle. Als ich das erste Mal davon hörte, konnte ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass hier das Dobrindt Modell Anwendung finden soll. Es gibt zwar eine Straßennutzungsgebühr, die aber über die KFZ-Steuer komplett kompensiert wird. Roland Kern hat dies eingangs ebenfalls so beschrieben: „Durch den Straßenbeitrag soll keine zusätzliche Belastung auf die Bürger zukommen“. Bleibt abzuwarten, ob der RP diesem Spiel seine Zustimmung geben wird.
Sehen wir uns einmal an, wie das theoretisch funktionieren könnte. Der Doppelhaushalt 2017/2018 (Seite 37) sieht für 2020 ein Plus von 1,4 Mio. Euro. Nach Abzug der Straßenbaumaßnahmen (Kompensation), jährlich 1 Mio. sind geplant, verbleibt ein Plus von 0,4 Mio. Hat also funktioniert!?

Ich glaube aber, dass ein Großteil der Besucher die Nebelkerze erkannt haben. Auf die Frage „Gibt es schon Beispiele, bei denen Kommunen den Straßenbeitrag über andere Maßnahmen kompensiert haben“ antwortete Herr Bauer: „Mir ist kein Fall bekannt„. In diesem Zusammenhang erwähnte Bürgermeister Kern -Taunusstein-. Hier die Vorlage zur Stadtverordnetenversammlung. Da ich dazu im Internet nichts finden konnte, habe ich angerufen. Taunusstein hat noch keine wiederkehrenden Beiträge. Wird noch in den Gremien diskutiert. Am Dienstag kann ich evtl. mehr erfahren.

Was man hätte man erwarten können/müssen, wäre die von einem Bürger eingeforderte Beispielrechnung. Da hatte man wohl zu viel von der Verwaltung erwartet. Wie eine gut vorbereitete Informationsveranstaltung auszusehen hat, die dann auch nachträglich noch zur Verfügung steht, sehen Sie hier. Oder wie hier eine Sammlung von Fragen/Antworten
Eine grauenhafte Veranstaltung, in der ich Versprechungen zu hören bekam, die so unwahrscheinlich waren wie ein schuldenfreies Rödermark.

Man könnte meinen, dass man aufgrund der Neubaugebiete durch Neubürger höhere Grundsteuer B Einnahmen hat. Schon klar, ist nicht von der Hand zu weisen. Dass die Mehreinnahmen (und mehr) gleich für die Kinderbetreuung ausgegeben werden, dafür wird schon Herr Rotter sorgen. Siehe Zusammenfassung KiTa, KiGa, Erzieher.

Siehe auch
» Straßenbeitrag. Die Offenbach Post berichtet.
» Haushaltsablehnung 2017/2018 und Haushaltsgenehmigung 2017
» Zusammenfassung Straßenbeitrag, wiederkehrende Beiträge
» Bundesverfassungsgericht
» Straßenbeitrag. Argumentationshilfe für den BM von seiner Koalition
» Etwas zum weinen. Kompensationsmaßnahmen Straßenbeitrag
» Berechnungsbeispiel Bad Vilbel.
 
» 21.06.2017 Leserbrief in der Offenbach Post zur Bürgerversammlung Straßenbeitrag.


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Bürgerversammlung zum Straßenbeitrag.

Bürgerversammlung zum Straßenbeitrag.
Bürgerversammlung. 8.6.2017, 19.00h, Halle Urberach

Bürgerversammlung zum Straßenbeitrag
Bürgerversammlung zum Straßenbeitrag

Siehe auch
» Straßenbeitrag. Argumentationshilfe für den BM von seiner Koalition
» Zusammenfassung. Straßenbeitrag. Wiederkehrende Beiträge

Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.