Widerstand gegen den Entwurf „wiederkehrenden Beiträge“.

FDP zum geplanten Straßenbeitrag

Straßenschäden
Straßenschäden

Die Stadt muss Hausbesitzer für die Sanierung von Straßen zur Kasse bitten. Am Dienstag wird das Parlament die Einführung jährlich wiederkehrender Beiträge beschließen. Mehrere Parteien wollen die Belastung der Bürger deckeln beziehungsweise neutralisieren. Quelle: OP-Online

Warum wird wahrscheinlich die FDP (evtl. auch die FWR) dem Entwurf der Satzung „wiederkehrende Straßenbeiträge“ des Magistrats nicht zustimmen?
Sind die wiederkehrenden Beiträge abzulehnen? Nein, darum geht es nicht. Es geht darum, dass man die schwammigen Aussagen zu einer Entlastung der Bürger festzurrt. Der Bürgermeister hat auf beiden Bürgerversammlungen (1 .. 2) anklingen lassen, dass die Bürger durch den Straßenbeitrag nicht weiter belastet werden. Wie der Bürgermeister das verbindlich schaffen will, ist nicht einmal im Ansatz zu erkennen. Wenn er, so wie es auch ganz unverbindlich in einem Antrag der Koalition niedergeschrieben wurde, die Kompensation über eine Grundsteuer B Senkung schaffen will, soll er (oder die Koalition) einmal sagen, wie man dieses Kunststück verwirklichen kann.

Nur zur Verdeutlichung, wovon man reden muss, wenn man eine Kompensation anstrebt.
Z.B. bedeutet eine komplette Kompensation der 1.000.000.00 Euro beitragspflichtiger Straßensanierung p.Jahr aus heutiger Sicht ca. 100 Prozentpunkte Grundsteuer B Senkung. Bei den tatsächlich notwendigen Aufwendungen von 3.000.000 Euro p. Jahr wären wir schon bei einer Senkung von 300 Prozentpunkte. Damit wäre Rödermark dann wieder bei 240% Grundsteuer B. Wer glaubt das? (Grundsteuer ab 01.01.2011 330%; heute 540%.)
Wie kommt man auf die 3 Mio. Euro p.Jahr für die beitragspflichtige Straßensanierung? Ganz einfach. Laut Berechnung der Stadt werden jedes Jahr für 2,5 Mio. € an beitragspflichtige Straßensanierung hinzukommen. Um 1 Mio. € jährlich verlangsamt sich demnach die Verrottung der Straßen. 🙁 🙁 🙁

Zur Erinnerung. Man hatte die Grundsteuer um 40% Punkte erhöht,
um für ein Straßensanierungsprogramm 2005-2008 keine Straßenbeitragssatzung einführen zu müssen. Nach Abarbeitung des Sanierungsprogramms sollte in 2011 die Grundsteuer B (Top 4) wieder reduziert werden. Ein Antrag der FDP, die Grundsteuer wieder um 40%-Punkte zu senken, wurde abgelehnt. Da es sich bei der Grundsteuer B NICHT um zweckgebundene Einnahmen handelt, braucht man die Gelder nicht zwingend für die Straßensanierung einzusetzen. 🙁 🙁 🙁

Entlastung festzurren. JETZT.
FDP fordert einen Gemeindeanteil von 40%. Die Freien Wähler eine festgeschriebene Verpflichtung zu einer Grundsteuer B Senkung um 40 Prozentpunkte sowie einen Gemeindeanteil von 45% zum Straßenbeitrag.
Ich gehe davon aus, dass die Koalition dem Antrag des Magistrats Folge leisten wird. Ich denke, die Koalition wird kaum den Forderungen der FDP (oder der weitergehenden der FWR) zustimmen. Als Totschlagargument könnte vom Bürgermeister Kern einen Hinweis auf die rechtliche Situation sein – mehr als 30% Gemeindeanteil geht nicht. Ob das allerdings den Tatsachen entspricht, wagt die FDP zu bezweifeln. Andere Städte machen vor, wie man den Gemeindeanteil festsetzen kann. Und warum sollte man nicht eine Satzung mit 40% oder höher verabschieden, die sofort ein wenig zur Entlastung der Beitragszahler beiträgt? Sollte die Satzung von einer übergeordneten Behörde nicht akzeptiert werden, hat die Stadt eben ihren zweiten Fehler bei der Satzung gemacht. Gegen eine Ablehnung könnte dann Bürgermeister Kern auch gerichtlich vorgehen; wenn er es dann wollte.
Rechtliche Bedenken gab es anfänglich auch bei dem Zuschlag des Abrechnungsgebietes Bulau zu Urberach.

Die FWR fordern mit ihrem Antrag den von Bürgermeister Kern angedeuteten Vorschlag zu bestätigen. Senkung der Grundsteuer B. Ob eine Grundsteuer B Senkung im Rahmen einer Kompensation für den Straßenbeitrag von übergeordneten Behörden genehmigt wird, ist eine offene Frage.

Was zu den Sanierungskosten gesagt wurde, kann man vermutlich in die Tonne treten.
Mit dem, was die Stadt bisher geplant hat, ist gelinde gesagt nicht gut (euphemistisch). Der von der Stadt genannte Plan sieht die Sanierung von ca. 10% der Straßen im Stadtgebiet vor. Und das in einem Zeitraum von 20 Jahren.
Man darf auch nicht vergessen, dass innerhalb der 20 Jahre eine gewaltige Kostensteigerung hinzukommt.
🙁 🙁 🙁

Rödermark. Grundsteuererhöhung ich seh Dich kommen
Sehen Sie hier die noch einzuplanenden Kosten für die Stadt in den kommenden Jahren. Wenn Sie starke Nerven haben, lesen Sie diesen Artikel.

Hier können Sie die in etwa anfallenden Beiträge grob und unverbindlich ausrechnen lassen.
 
 Siehe Anträge.
» Magistrat mit der Satzung.
» Koalition (CDU/AL)
» FWR (Anheben Gemeindeanteil)
» FWR (Senkung Grundsteuer)
» FDP
 
Siehe auch
» Ausschusssitzung BUSE 23.11.2017
» Straßenbeitrag. Gemeindeanteil um 10%-Punkte anheben
» Der Fluch eines Doppelhaushalt. Der Opposition könnten Zahlen fehlen.
» Zusammenfassung Straßenbeitrag.
 
Nachtrag: Vergleiche Aussage zur Senkung der Grundsteuer B
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Die Grundsteuer B wird ab dem Jahr der ersten Erhebung von Straßenbeiträgen um 40 Punkte reduziert. Unmissverständlich. Aus dem Antrag der FWR. Hervorhebung durch den Admin.

Durch die Einführung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen sollen die Bürger nicht zusätzlich belastet werden. Die durch die Erhebung von Straßenbeiträgen eintretende Höherbelastung soll daher durch eine Absenkung der Grundsteuer B kompensiert werden. Ausreichende Finanzmittel zur Durchführung notwendiger Investitionen sind darzustellen. Der Haushaltsausgleich muss auf Dauer gewährleistet sein. Schwammig. Unverbindlich. Aus dem Antrag der Koalition. Hervorhebung durch den Admin.


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Ausschusssitzung BUSE 23.11.2017

Ausschusssitzung BUSE 23.11.2017
Ich möchte nur zu dem aus meiner Sicht wichtigsten Tagesordnungspunkt – Straßenbeitrag – etwas schreiben.
Eine zur Abstimmung geplante Satzung wurde von der Genehmigungsbehörde beanstandet. Die Satzung muss nicht wie vorgesehen am 1.1.2019, sondern schon ab 1.1.2018 in Kraft treten.

FDP fordert 40% Gemeindeanteil. Die FWR wollen dort sogar 45% stehen haben.
Knackpunkt war und dürfte sein, wenn sich die Koalition nicht bewegen lässt, hier nochmal nachzudenken, den Eigenanteil der Stadt auf mindestens 40% anzuheben.
Hinweise auf Gerichtsurteile, die einen Anteil von 40% als unzulässig betrachten, kann ich im Internet NICHT finden. Obwohl, sich genau darauf die Argumentation eines Stadtverordneten bezog.

Es gibt genügend Städte, die für alle Abrechnungsgebiete einen Gemeindeanteil von über 30% angesetzt haben. Z.B. Dietzenbach von 37% bis 57%. Man darf natürlich nicht verschweigen, dass es auch „bürgerfeindliche“ Kommunen gibt, die den in Hessen geforderten Mindestanteil der Gemeinde auf 25% festsetzen.

Sehen wir uns einen Richterspruch aus Neustadt an. Gut; Neustadt bzw. Obersülzen liegt in die Pfalz. Für Hessen ist mir ein diesbezügliches Urteil nicht bekannt. Man könne also auf den Gedanken kommen, bei Rechtsstreitigkeiten wird auf Neustadt verwiesen und das war es dann auch.

Was spricht dagegen, einen Gemeindeanteil von bis zu 50% festzusetzen? Wenn die Kommunalaufsicht etwas dagegen hat, könnte der Bürgermeister, so wie auch für die Babenhäuser Straße und die Erzieher, die Angelegenheit gerichtlich klären lassen.

Ich denke aber, der Stadt fehlt die Kohle, um einen höheren Gemeindeanteil zu übernehmen. Eine Grundsteuererhöhung, die meiner Meinung nach kurz bevorsteht, würde bei einer Grundsanierung von 1 Mio. Euro und 40% Gemeindeanteil 40-Prozentpunkte ausmachen. Damit würde einen Teil der Bürger entlastet. Die Prozentpunkte dürften doch im Sinne „Solidargemeinschaft“ angebracht sein. So wie die Solidargemeinschaft ALLER Rödermärker den Stadtumbau – Ortskern Ober-Roden – bezahlen wird. Da geht es im Schnitt um 330.000,00 Euro p.Jahr. In Grundsteuerpunkte ausgedrückt ca. 33.

Die Grundsteuererhöhung würde doch den Mieter belasten und den Vermieter entlasten? Oder?
Richtig. Wäre da nicht der von Bürgermeister Kern bei der Bürgerversammlung ergangene Vorschlag an die Vermieter: „Sprecht mit den Mietern und erhöht die Miete. Für einen Betrag von 10,00 € mtl. wird der bestimmt Verständnis haben (aus dem Gedächtnis)“
Fazit: Je höher der Gemeindeanteil, umso niedriger die Mieterhöhung.

Reicht die geplante Mio. für die Straßensanierung
Natürlich nicht. Die zurzeit geplanten Investitionen für die grundhaften Sanierungen sind weniger als ein „Tropfen auf den heißen Stein“. Mit den 1 Mio. Euro wird der Verfall der Straßen ein wenig abgemildert. Die von der Stadt Rödermark bekannt gegebenen Zahlen sagen aus, – jedes Jahr wächst der Anteil der grundhaft zu sanierenden Straßen um 2,5 Mio. an -. Im Plan sind 20 Mio. Euro für die nächsten Jahre vorgesehen. Bei einer Mio. jedes Jahr also 20 Jahre. Die reichen gerade einmal dazu aus, um weniger als 10% der Straßen in Rödermark grundhaft zu sanieren. 🙁
Macht euch darauf gefasst, es wird zukünftig an 2 Stellschrauben gedreht. Grundsteuer B wird man anheben und aus den bei der Bürgerversammlung genannten 84,00 Euro für den Straßenbeitrag werden garantiert bald 250,00 bis 300,00 Euro. Ein erhöhter Gemeindeanteil könnte etwas zur Entlastung beitragen.

Prüft ganz kritisch die Aussagen des Bürgermeisters, der Koalition und dem zurzeit noch schweigsamen Ersten Stadtrat.

Die Nebelkerze Kompensation
Die versprochene Kompensation wurde auch angesprochen. Konkretes, so wie von der FDP und den FWR gefordert, konnte man nicht vernehmen. Mehr als nur eine ganz vage Hoffnung gab es von der CDU nicht. AL/Die Grünen waren zu diesem Thema komplett zugeschnürt.
Zu einer Bemerkung zur Kompensation die Antwort der FWR. „Die Kompensation saugen WIR uns nicht aus den Fingern. Der Bürgermeister hat bei der Bürgerversammlung gesagt, es soll keiner durch den Straßenbeitrag belastet werden (aus dem Gedächtnis)“

Zu Grundsteuererhöhung
Evtl. wird die Stadt durch den Fleiß der Gewerbetreibenden entlastet. Wie man hören kann, sind die Gewerbesteuereinnahmen stark gestiegen. Damit dürfte sich eine Grundsteuer B Erhöhung nach hinten verschieben. Siehe dazu: Rödermark. Grundsteuererhöhung, ich seh Dich kommen.

Siehe auch
» VG NEUSTADT: AUSBAUBEITRAGSSATZUNG: GEMEINDEANTEIL VON 40 V.H. KANN NICHT BEANSTANDET WERDEN
» Beanstandete Satzung
» Pressemeldung Ausbaubeitragssatzung: Gemeindeanteil von 40 v. H. kann nicht beanstandet werden

Ich habe kurz im Internet nachgesehen und so auf die Schnelle 15 Satzungen (nicht nur Hessen) gefunden, bei denen der Gemeindeanteil über 30% bis zu 70% beträgt. Wenn einer die Links haben möchte, bitte per eMail anfordern. ( webmaster — ätt — Patchworkmarkt.com )

Diejenigen, die nicht an Mike Hughes Theorie glauben, sollten Aussagen/Versprechungen von vielen Politikern kritisch gegenüberstehen. Zunächst immer davon ausgehen, die sagen nicht die ganze Wahrheit oder lassen wesentliches aus.


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Straßenbeitrag. Gemeindeanteil um 10%-Punkte anheben

Geschockt
Geschockt

Wenn schon Straßenbeiträge, dann aber fair, transparent und gerecht!

Bei der Stadtverordnetenversammlung am 26.06.2017 wurde ein Antrag der FDP zum Straßenbeitrag in eine der kommenden Stadtverordnetenversammlung geschoben. Siehe Niederschrift Punkt 4

Es wird in dem Antrag u.a. die Forderung gestellt, den Gemeindeanteil bei den Straßengebühren für alle Abrechnungsgebiete auf 40% anzuheben. In dem ersten Entwurf der Satzung waren unterschiedliche Sätze geplant. Bei der letzten Bürgerversammlung zum Straßenbeitrag wurde von – einheitlich 30% – gesprochen.
Mit dem Vorschlag der FDP wird zwar der Betrag, den die Bürger letztendlich zu zahlen haben, nicht niedriger, aber die Lastverteilung wird gerechter (fairer).

Ich in mir aber sehr sicher, dass dieser Antrag abgelehnt wird. Die Stadt würde weniger über den Bürgeranteil abkassieren können und müsste dann schauen, wie sie das Geld im laufenden Haushalt bereitstellt. Der Gemeindeanteil würde sich von 300.000,00 € auf 400.000,00 € erhöhen. Die Gebührenzahler für den Straßenbeitrag würden damit um 100.000,00 € entlastet.

Die Argumente gegen die 40% könnten sein: „Das geht nicht. Das Gesetz lässt das nicht zu.“ Man sollte diese Aussage, bevor die überhaupt ausgesprochen wird, auf Wahrheitsgehalt überprüfen.

Nur so nebenbei. In dem FDP-Antrag (noch nicht aufgerufen) steht auch, dass die zunächst geplanten 5 Abrechnungsgebiete auf 4 reduziert werden. Und was ist geschehen. Es wurden vier.

Siehe
» FDP Antrag
» Grundsteuererhöhung ich seh dich kommen
» Kompensation über Grundsteuer B
 

Mit einem höheren Gemeindeanteil könnte sich der entsetzte Gesichtsausdruck auf dem obigen Foto etwas freundlicher werden.


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Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Koalition zum Straßenbeitrag. Kompensation über Grundsteuer B

Die Koalition stellt einen Antrag zur Kompensation des Straßenbeitrag über die Grundsteuer B.

Kompensation Straßenbeitrag
Kompensation Straßenbeitrag

Hier jetzt der ganze Antrag.

Legen Sie ihr Hauptaugenmerk auf den letzten Satz. Damit ist für mich die Kompensation schon erledigt.

Den Antrag kann ich zurzeit nur auf der Facebook-Seite der AL sehen. Wenn dieser dann im Bürgerinformationssystem abgelegt ist, werde ich hier den entsprechenden Link auf den gesamten Antrag posten.

Siehe auch
» Rödermark. Grundsteuererhöhung ich seh Dich kommen.
» Der Fluch eines Doppelhaushalt. Etwas zur Kompensation. 🙁
» Zusammenfassung Straßenbeitrag


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Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

SPD Anfrage. Wofür wurde die Grundsteuer B verwendet?

SPD Anfrage12.11.2017
SPD Anfrage12.11.2017

 
Anfrage der SPD-Fraktion: Wurden die Mehreinnahmen aus der Grundsteuer B Erhöhung für die grundhafte Sanierung der Straßen verwendet?

Im März 2007 hatten alle Parteien gemeinsam beschlossen, den Hebesatz von 290 auf 330 Prozent anzuheben, um eben eine Straßenbeitragssatzung zu vermeiden. Die Mehreinnahmen für die Anhebung der Grundsteuer B sollten für die Grundhafte Erneuerung der Straßen verwendet werden. So hieß es bereits in der 27. öffentlichen Sitzung des Wirtschafts- und Bauausschusses 2005: [..] Hier die ganze Anfrage.

 
Siehe auch
Zusammenfassung Straßenbeitrag
 


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