Es wird langsam Zeit, dass der Rödermärker Magistrat auch mal eine Zahl nennt.

Angesichts des Haushaltsdefizits stellt sich die Frage, wie hoch der KFA sein müsste, um den Erwartungen des hauptamtlichen Magisters an mehr Unterstützung von oben zu entsprechen.

Laut der Offenbach Post vom 17.02.2025 („Große Erwartungen“) wurde mit einer Finanzausgleichsmasse von über 7,4 Milliarden Euro gerechnet.
Aus dem Artikel geht nicht hervor, ob sich diese Erwartungen auf Mehreinnahmen des Bundes oder auf eine Erhöhung der Verbundquote des Landes von 23 % stützen.
Geworden sind es ca. 7,1 Milliarden.
(Siehe dazu: Erhöhung der Verbundquote auf 23,6 %).

Für die Verteilung der Finanzausgleichsmasse an die Hessischen Kommunen stehen in 2025 7,131 Milliarden Euro zur Verfügung. Der Rödermärker Anteil am Kommunalen Finanzausgleich (KFA) beträgt für 2025 voraussichtlich 15.865.847,00 €, was ein sattes Plus von mehr als 3 Millionen Euro im Vergleich zu 2024 (12.605.133 €) bedeutet.
Die Stadtkämmerin hat für 2025 allerdings 19.511.522 € eingeplant.

Was hätte eine Erfüllung der Erwartungen der Stadt Offenbach (7,4 Milliarden) für Rödermark bedeutet?
Grob überschlagen hätte dies Mehreinnahmen von 3,77 % gebracht. Würde man diese 3,77 % auf den für 2025 in Rödermark zu erwarteten KFA aufschlagen, ergäben sich zusätzliche 598.142,43 €, sodass sich der KFA auf 16.463.989,00 € erhöht hätte.

Laut der Offenbach Post rechnet man für 2026 in Offenbach mit einer zu verteilenden Finanzausgleichsmasse von 7,7 Milliarden Euro. Dabei bleibt jedoch weiterhin offen, ob dieser Betrag aus Mehreinnahmen des Bundes oder aus einer weiteren Erhöhung der Verbundquote resultiert.

Setzt man die Mehreinnahmen aus dem Kommunalen Finanzausgleich in Relation zum Defizit des Rödermärker Haushalts, stellt sich unweigerlich die Frage, wie hoch der KFA tatsächlich ausfallen müsste, um den Erwartungen des hauptamtlichen Magisters an zusätzliche Unterstützung gerecht zu werden.

Es wird von den Kommunen richtigerweise angemahnt, dass die finanzielle Unterstützung „von oben“ zu gering ist. Wie hoch muss die Unterstützung sein, damit die Kommunen kostendeckend ihre von oben übertragenen Pflichtaufgaben erfüllen können.
Offenbach legt sich fest. Die „zu verteilende Summe“ sollte im Jahr 2026 7,7 Milliarden sein.
Was meint unser hauptamtlicher Magistrat? Wie hoch sollte die zu „zu verteilende Summe“ sein“ und wie hoch der Betrag, der dann letztendlich nach Rödermark überwiesen wird?

Der Überschlag ist nicht mehr, wie es der Name schon sagt.
Ein einfacher Überschlag reicht nicht aus, zeigt aber in etwa die Richtung. Denn nicht nur die Verbundquote, sondern auch die Verbundmasse und die Steuerkraft der einzelnen Kommune beeinflussen letztendlich die Höhe des KFA.


Viele in Rödermark wären froh, wenn man zumindest schon mal ähnliches hören würde.

Das Herumeiern um den Rewe in Offenthal geht weiter.
Rewe und Projektentwickler Salco vertrösten Dreieicher Magistrat. Noch immer keine Entscheidung um den Einkaufsmarkt in der Ortsmitte.

Quelle: OP-Online.de

In Offenthal wird an einem notwendigen Einkaufsmarkt gearbeitet. In Rödermark kann man zu der Planung (wenn es denn überhaupt eine gibt) Einkaufsmarkt Germania nichts hören.

Warum auch? Wozu brauchen wir einen zusätzlichen Einkaufsmarkt bzw. zusätzliches Gewerbe, solange der hauptamtliche Magistrat die Grundsteuer und die Gewerbesteuer munter anheben kann. Schuld an einer wohl bevorstehenden weiteren Grundsteuererhöhung in 2026 ist natürlich die fehlende finanzielle Unterstützung von OBEN.

Es wäre mal von Interesse, ob die fehlende Unterstützung von oben auch der gleiche Betrag ist, den der Haushalt der Stadt als Fehlbetrag in den letzten Haushalten ausweisen muss.
Wenn ja, müsste der Kommunale Finanzausgleich (KFA) für RÖDERMARK von zurzeit 15,9 Millionen auf mindestens 26 Millionen anwachsen.
Ein DRITTER Rettungsschirm in 10 Jahren für die Stadt Rödermark, die sich bereits in der Phase einer Haushaltssperre befinden, hilft hier kaum etwas. Zwei Rettungsschirme in Höhe von ca. 40 Mio. haben zwar finanziell geholfen, aber man hat scheinbar nicht gelernt, wie man dauerhaft die Finanzen seiner Stadt einigermaßen in den Griff bekommt.
Was man aber beherrscht, ist, die ALLEINIGE Schuld (zumindest habe ich bei den Reden zu Haushalt keinen anderen ausmachen können) auf andere zu schieben.

Finanzen. Rücklagen sind in 2025 wohl komplett aufgebraucht.

Zur Erinnerung:
AL/Die Grünen stellen die Stadtkämmerin in der Stadtverordnetenversammlung. Offenbar waren sie vor der Bürgermeisterwahl entweder schlecht oder gar nicht über die leeren Kassen der Stadt informiert – oder ware sie zur Verschwiegenheit verpflichtet?
AL/ Die Grünen noch am 21.01.2025: Wir haben die Zeichen der Zeit erkannt und alles richtig gemacht. Mit unserem genehmigten Doppelhaushalt über zwei Jahre haben wir die Verwaltung handlungsfähig gemacht. Quelle: AL/Die Grünen
Dann, ganz kurz nach der Bürgermeisterwahl, kam die Haushaltssperre.

Die Verwaltung muss doch jetzt alle Zahlen kennen.
Warum wird der Bürger nicht informiert? Wann wird der neue Hebesatz für die Grundsteuer B genannt?


Im Dezember 2023 nannte die Stadtkämmerin ein Defizit von 8 Millionen für 2024. Bei der Haushaltseinbringung waren es dann immerhin noch 5,5 Millionen. Das Jahr 2025 plant Frau Schülner mit einem Defizit von 2,3 Millionen. Zu diesem Zeitpunkt hatte Rödermark noch Rücklagen in Höhe von 6.740.000,00 Euro.

In 2025 kann man nach einer privaten, aber bisher nicht widersprochenen Überschlagsrechnung mit einem Fehlbetrag von ca. 9,8 Millionen rechnen. Hinzu kommt, dass die Rücklagen nach dieser Überschlagsrechnung komplett aufgebraucht sind.

Erstmals gab es die Überschlagsrechnung am 9.10.2024. Nach Kenntnisnahme neuer, öffentlich zugänglicher Zahlen zum Haushalt, wurde diese Überschlagsrechnung angepasst.

Siehe auch
» Haushalte ab 2012

» Gewerbesteuer Brutto/Netto Q4 nur Hochrechnung.
» Hier das Ergebnis
 

Das nächste Millionenloch im Haushalt? Nach 2024 steigen die Kreisumlagen in 2025 weiter an

Wird dem Kreishaushalt zugestimmt, werden die Kreisumlagen um weitere 3,5% angehoben. Kreis-Haushalt 2025 Einbringung

Nachtrag:

Eine Gefährdung der finanziellen Leistungsfähigkeit der kreisangehörigen Kommunen durch die Änderung der Umlagen ist daher nicht zu erkennen.
Siehe weiter unten.


Wie wirkt sich das auf meine
Überschlagsrechnung vom 15.01.2025 Grundsteuer-Hebesatz 1.529 für 2024 aus? Rechnen wir bei der erneuten Steigerung Steigerung mit nur 1,6 Mio. dann wird sich der Hebesatz um 150 Punkte1 erhöhen. Dann wären wir rein theoretisch bei einem Hebesatz vom 1.679 Punkte.1 Aktuell liegen wir bei 800 Punkte.

Ich glaube, vor solch einem Hebesatz (1.679 Punkte1) brauchen wir keine Angst zu haben. Wenn der Blogger aus Rödermark zu einer solchen Horror-Zahl VOR der Bürgermeisterwahl gekommen ist, dann hätte die Verwaltung auch schon VOR der Bürgemeisterwahl davon wissen müssen und bestimmt informiert.
Sollte es jedoch so kommen, sollte noch Bürgermeister Rotter zurücktreten und den Weg für Neuwahlen freimachen.

Aus dem Haushaltsplan:
Einige der wesentlichen Entwicklungen im Ergebnishaushalt 2025 sind nachfolgend aufgeführt:

69,5 Millionen Euro höheren Bedarf an Kreisumlage der sich im Wesentlichen aus den nachfolgenden Änderungen ergibt:

  • 2,4 Millionen Euro höherer Bedarf an Schulumlage, der insbesondere auf die steigenden Schülerzahlen und das steigende Preisniveau zurück-
    zuführen ist. Hierin ist bereits die Auflösung des für das Abrechnungsjahr 2023 gebildeten Sonderposten i.H. von 5,4 Millionen Euro
    berücksichtigt.
  • 9,0 Millionen Euro geringere Kreisschlüsselzuweisung des Landes.
  • 9,5 Millionen Euro höhere Zahlungen an den LWV aufgrund eines steigenden Verbandsumlagesatzes.
  • 0,3 Millionen Euro höhere Krankenhausumlage.
  • 5,4 Millionen Euro höheres Defizit aus Transferleistungen (Transferaufwendungen-Transfererträge) gegenüber dem Plan 2024 im Bereich Jugend- und Familienhilfe. Zu verzeichnen ist hier sowohl ein Anstieg der Fallzahlen als auch ein Anstieg der Kosten je Einzelfall.
  • 8,7 Millionen Euro höheres Defizit aus Transferleistungen im Bereich SGB XII, Asyl und sonstige soziale Leistungen. Zu verzeichnen ist hier vor allem ein Anstieg im Asylbereich (7,6 Millionen Euro) durch die anhaltend hohe Anzahl Geflüchteter aus der Ukraine.
  • 10,4 Millionen Euro geringere Zuweisungen und Zuschüsse im Asylbereich.
  • 6,8 Millionen Euro höhere Personalaufwendungen aufgrund Tarifsteigerungen und der Besetzung von im Haushaltsjahr 2024 geschaffenen
    neuer Stellen insbesondere im Bereich des Gesundheitswesens und Schulen. Die geplanten Stellen in 2025 sind nicht berücksichtigt
  • 2,3 Millionen Euro höherer Zinsaufwand sowohl aufgrund der durch Kredite finanzierten hohen Investitionen der Vergangenheit als auch
    aufgrund veränderter Zinsmarktsituation.
  • 0,3 Millionen Euro höherer Aufwand für Sach- und Dienstleistungen im Bereich der Flüchtlingsbetreuung.
  • 0,42 Millionen Euro steigende DV-Kosten durch weiter voranschreitende Digitalisierung in den Schulen.
  • Zu den Zahlungen an den LWV (▪ 9,5 Millionen Euro) schreibt der Hessische Städttag:
    So will der Hessische Städtetag, dass das Land die Kostenlast der dem LWV Hessen übertragenen Landesaufgaben mit originären Landesmitteln ausgleicht, die Zuweisung an den LWV weiter gewährt und sie weiterhin jährlich dynamisiert in einer Höhe von zumindest 10 Prozent der im jeweiligen Ausgleichsjahr von den Kommunen an den LWV zu entrichtenden Umlage. Siehe

    Aus dem Kreishaushalt. Seite 439
    […]Die Belastung der Kommunen im Kreis Offenbach durch die Kreis- und Schulumlage sollte maximal so bemessen sein, dass dieser Betrag je gewichtetem Einwohner sichergestellt ist. Dieser Wert wird bei drei der dreizehn Kommunen leicht unterschritten. Eine Gefährdung der finanziellen Leistungsfähigkeit der kreisangehörigen Kommunen durch die Änderung der Umlagen ist daher nicht zu erkennen.[..] Siehe

    Wie werden sich die Kreisumlagen laut Haushaltsplan (Seite 42) weiterentwickeln?

    2025 – 58,49% ||   2026   ||   2027   ||   2028  
    Kreisumlage Hebesatz:

    || 42,55% || 42,35% || 42,00%
    Schulumlage Hebesatz:

    || 18,68% || 18,92% || 18,95%
    Gesamthebesatz:

    || 62,23% || 61,27% || 60,95%

    Siehe auch
    » Beteiligungsbericht 2023
    » Kreis Offenbach muss sparen: Kommunen sollen höhere Umlage zahlen


    1Es ist zu beachten, dass durch die Grundsteuerreform sich der Euro-Betrag, der 100 Prozentpunkte repräsentiert, von 2024 auf 2025 im Rahmen der Grundsteuerreform geändert hat.
    Grundsteuer 7.676.000 2024, mit dem im Jahr 2024 gültigen Messbetrag und einem Hebesatz von 715 Prozentpunkte.
    100 Prozentpunkte wären dann ca. 1.074,00 €

    Grundsteuer 7.676.000 2024, mit dem ab 2025 gültigen Messbetrag und einem Hebesatz von 800 Prozentpunkte.
    100 Prozentpunkte wären dann ca. 959.000 €