Was ist richtig. 230.000,00 oder 250.000,00?

Am Dienstag, dem 4.6.2024, eine Stadtverordnetenversammlung mit einer äußerst kurzen Tagesordnung. Es könnte sogar noch passieren, dass man die Tagesordnung noch etwas kürzt.

  • Neufassung der „Satzung über die Stellplatzpflicht sowie die Gestaltung, Größe und Zahl der Stellplätze für Kraftfahrzeuge, Abstellplätze für Fahrräder sowie die Ablösung der Stellplätze für Kraftfahrzeuge der Stadt Rödermark“ (Stellplatzsatzung)
  • Antrag der Fraktion FWR: Initiative zur Nutzung privater Stellplätze
  • Badehaus: Abschaffung zeitlicher Begrenzung bei Mehrfachkarten für Familien
  • Hinzu kommt noch ein nicht öffentlicher Teil und die übliche Einleitung.

    230.000,00 oder 250.000,00
    In der Ausschusssitzung1 des FSIK wurden unterschiedliche Aussagen zu den derzeit geschätzten Kosten für den Umbau der KiTa gemacht. Herr Rotter nannte 230.000,00 €, während in der Präsentation (FSIK-Sitzung) von Herrn Dr. Schwab (KBR) unwidersprochen 250.000,00 € angegeben wurden.

    Nun die Frage:
    Sind die genannten 250.000,00 € korrekt oder, wie in der schriftlichen Antwort zu lesen ist, die 230.000,00 €? Es könnte sein, dass versehentlich der falsche Betrag genannt wurde. Solche Fehler sind menschlich und sollten nicht dramatisiert werden. Dennoch denke ich, dass mehr Aufmerksamkeit erforderlich ist, wenn es um die Angabe von Geldsummen geht, die aus den Mitteln der Bürger bereitgestellt werden. Insbesondere dann, wenn Minuten vorher eine andere Zahl genannt wurde.
    Diesbezüglich sollten Sie unbedingt lesen, was der Bürgermeister erwartet, wenn nicht stimmige Aussagen gemacht werden. Siehe unten unter ‚Siehe auch‚.

    So genau nimmt man es nicht mit den Zahlen.
    Wie im fehlerhaften Haushalt 2024-2025. Es handelt sich ja nur um das Geld der Bürger. Rödermark hat für die Jahre 2024 und 2025 eine falsche Haushaltssatzung. Wenn man auf eine korrigierte Fassung einer Satzung verzichtet, sollte man dies auf der entsprechenden Webseite der Stadt zumindest mit einem Vermerk versehen.
    Wäre die Stadt Rödermark ein Geldinstitut, würde ich die Bank wechseln.

    Präsentation „Kita wird Jugendzentrum

    Weitergabe schriftlicher Informationen an die Bürger.
    Fakt. Der Magistrat (hier Bürgermeister und Erste Stadträtin) kann sich darauf beschränken, Fragen der Stadtverordneten nur und ausschließlich mündlich zu beantworten. Man kann aber auch nach der mündlich gegebenen Antwort, die meist zum Ablesen schriftlich vorliegt, diese den Bürgern über das Bürgerinformationssystem (ALLRIS) zur Verfügung stellen. So kann man auch bei Präsentationen verfahren. Leider klappt das mit der Weitergabe an die Bürger nicht so richtig.

    Präsentation Kita Motzenbruch.
    Die Anwohner wurden im Vorfeld nicht über das Vorhaben ( Ehemalige Kita wird JuZ) informiert und mit dem Umbau begonnen. Der Tagesordnung (FSIK) konnte man nicht entnehmen, dass es hierzu eine Präsentation geben wird. Die Präsentation würde bestimmt auf großes Interesse der unmittelbaren Anwohner stoßen.

    In der öffentlichen Sitzung (FSIK) wurde das Vorhaben zur Kita Motzenbruch und Umbau zum Jugendzentrum Ober-Roden präsentiert. Wie ich von einem Stadtverordneten erfahren habe, wurde diese Präsentation den Stadtverordneten zugestellt. Warum wird diese Information nicht auch den Bürgern über ALLRIS zur Verfügung gestellt? Meine Bitte an einen Stadtverordneten, mir die Präsentation zuzustellen, scheitert bisher daran, dass der Stadtverordnete unsicher ist, ob er dies darf.

    Ich kann das zögerliche Verhalten des Stadtverordneten gut verstehen, wenn wir uns an das Jahr 2020 erinnern. Die Unsicherheit bei der Weitergabe von Dokumenten oder Inhalten aus Protokollen ist nachvollziehbar. Evtl. muss sich der Stadtverordnete dann vom Magistrat den Vorwurf der „Verletzung der Vertraulichkeit“ anhören. Wie die Presse seinerzeit berichtete, hat sich der Magistrat zu weit aus dem Fenster gelehnt und konnte keine Beweise für die gemachten Vorwürfe vorlegen. Es konnten keine Beweise vorgelegt werden, weil der Vorwurf völlig aus der Luft gegriffen war. Das erinnert mich ein wenig an Trump.“

    In letzter Zeit habe ich mehr und mehr das Interesse daran verloren,
    mir Ausschusssitzungen anzutun. Die wenige Lebenszeit, die mir noch verbleibt, will ich nicht mehr durch den Besuch solcher Sitzungen verplempern. Ich werde dann aber auch auf viele Informationen verzichten müssen, die man öffentlich diskutiert, aber nicht weitergegeben werden.

    1Vorbereitende Sitzungen zu Stavo. Z.B. FSIK Familie, Soziales, Integration und Kultur.
     
    Siehe auch
    Mehr zu den geplanten Öffnungszeiten des Jugendzentrums, Party, Basketballplatz, Fertigstellung …
    » Da sollte man doch glatt zu der Gruppe der „nicht informierten Bürger“ wechseln. Und siehe auch dort: Für mich der Spruch des Abends:

    Hessisches Ministerium der Finanzen. Einbrechende Steuereinnahmen.

    Diese Schwerpunkte und der Neuzuschnitt der Landesregierung kommen ohne zusätzliche Stellen aus. Die Hessen-Daten der Mai-Steuerschätzung zeigen einbrechende Steuereinnahmen. Diese Ausfälle können im Einklang mit der Schuldenbremse durch eine Kreditaufnahme aufgefangen werden. Gleiches gilt für die Stärkung der Landesbank Hessen-Thüringen. Die Neuverschuldung liegt daher bei etwas über 2,8 Milliarden Euro. Die Schuldenbremse wird eingehalten. Der Nachtragshaushalt soll vor den Sommerferien vom Landtag beschlossen werden.
    Quelle: Hessen.de

    Erst Mai und schon ein Nachtragshaushalt. 🙁

    Siehe auch
    » Milliardenschwere Neuverschuldung vorgesehen

    Quartalsbericht 1. Quartal 2024. Anstatt einer Verbesserung eine Verschlechterung?

    In der Anlage zur 26. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ist der Quartalsbericht, 1 Quartal 2024, zur Kenntnisnahme beigelegt.

    Auf der Tagesordnung der Stavo steht zum Quartalsbericht:
    Das Ergebnis des 1. Quartal 2024 hat sich im geplanten Bereich entwickelt. Es liegt eine leichte Ergebnisverbesserung von rund 153 TEuro vor.
     
    Aber, ist es nicht eine Verschlechterung wegen vorläufig (erlaubter2,3) Nichtbeachten der gestiegenen Kreisumlage?

    Q1. Die Mindereinnahmen (Seite 3)
    belaufen sich auf 1.178.260,00 Euro.
    Die Ausgaben haben sich um 1.331.307,00 verringert.
    Im ordentlichen Ergebnis ein Überschuss von 12.020,00€ ausgewiesen. (Seite 3)


    Quartalsbericht 1. Quartal 2024. Anstatt einer Verbesserung eine Verschlechterung? weiterlesen

    Unerkannte Buchungsfehler in einem Haushaltsplan. Ist das möglich?

    Weist die Buchhaltung einer Firma beim Jahresabschluss ein Minus aus, muss man sich schleunigst darum bemühen, das Defizit auszugleichen. Sei es durch Überbrückungskredit, Senken der Kosten (Personal entlassen) oder man sorgt für einen höheren Auftragseingang.

    Was wäre aber, wenn durch einen Buchhaltungsfehler der Erlös niedriger ausgewiesen wird als dieser in Wirklichkeit ist? Die Geschäftsleitung wird anhand falscher Daten (durch einen Buchungsfehler) ihre Entscheidungen fällen. Ein Fehler in der Buchhaltung schließt man zunächst aus, da genügend Prüfungen auf Richtigkeit eingebaut sein sollten.

    Im Endeffekt wird diese Firma nicht nur durch Sparmaßnahme oder Steigerung der Einnahmen mehr Geld in der Kasse haben, sondern auch noch durch eine einfache Korrektur einer Fehlbuchung (Vorzeichen richtig setzen). Wie durch Zauberhand hat man das doppelte der Fehlbuchung in der Kasse.

    Ich war bisher der Meinung.
    In einer Buchhaltung darf es keine Fehler in den Dokumenten (Haushaltsplan) geben, die einem Gremium zur Entscheidung für eine Jahresplanung oder Zwei-Jahresplanung vorgelegt werden. Dachte ich. Mehr dazu in Kürze. 🙁

    Siehe auch:
    » Fehlerhafter Haushalt wurde zur Entscheidung vorgelegt.

    Fehlerhafter Haushalt wurde zur Entscheidung vorgelegt.

    Ausgangspunkt

    Ein Vorgang über 5.000,00 € wurde im Haushalt 2024-2025 mit unterschiedlichen Vorzeichen aufgeführt.
    Ich habe die FDP gebeten, diesbezüglich eine inhaltliche Anfrage zu stellen. Die Antwort dazu wurde vom Magistrat in der letzten öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung mündlich gegeben: Es handelt sich um eine Fehlbuchung.
    Durch diese Fehlbuchung werden in der Gesamtrechnung die Einnahmen um 10.000,00 Euro (2 x die 5.000,00) niedriger ausgewiesen, als diese in Wirklichkeit sind. Es geht IN DER HAUPTSACHE NICHT um den Betrag, sondern darum, wie es eine Fehlbuchung (es könnte sich ja auch um einen wesentlich höheren Betrag handeln) schafft, bis zur Anfrage unbemerkt zu bleiben. Ein Buchungsfehler, der im DOPPELHAUSHALT festgestellt wurde.
    Also für das Jahr 2024 UND 2025.

    Daraus ist zu schließen.
    Der den Stadtverordneten im Dezember 2023 zur INHALTLICHEN (nicht rechnerischen) Prüfung vorgelegte Haushaltsplan (Doppelhaushalt) und Haushaltssatzung war (und ist weiterhin) fehlerhaft. Kann sichergestellt werden, dass sich im Haushaltsplan nicht weitere Fehler befinden?

    Es mag die Meinung vertreten werden,
    dass es auf 10.000,00 € mehr oder weniger nicht ankommt. Doch ist gewährleistet, dass es nicht noch weitere Fehlbuchungen im Haushaltsplan der Stadt Rödermark gibt bzw. gab, die bisher unbemerkt geblieben sind? Wie sieht es mit den Haushaltsplänen der Vergangenheit aus?
    Bereits vor der Verabschiedung des Haushalts musste für eine andere Unstimmigkeit auf Anfrage der SPD geklärt werden, welche der beiden Zahlen für denselben Posten korrekt ist. Siehe

    Bei der Vorbesprechung der Stadtverordneten zum Haushalt
    (Blätterrunde) geht es nicht darum, die ordnungsgemäße Buchführung bzw. den Rechenweg zur Summe zu überprüfen. Richtigkeit wird selbstverständlich vorausgesetzt. Vielmehr ist es das Ziel, Einsparpotenziale zu identifizieren und Wege zu finden, wie einem evtl. defizitären Haushalt zu mehr Einnahmen verholfen werden kann. Auskunft zur Kostenentwicklung sollen auch die angegebenen Kennzahlen geben. Muss man auch hier den gesamten Rechnungsweg überprüfen?

    Dies wirft jetzt die Frage auf,
    ob mit der Buchführung der Stadt etwas nicht stimmt. Ich bin kein Bilanzbuchhalter, aber gelernt habe ich, dass selbst kleinste Buchungsfehler ein Buchhaltungssystem (manuell oder maschinell) erkennen muss. Selbst, wenn es sich nur um einen Centbetrag handelt.

    Wie kann eine Fehlbuchung durch ein Buchhaltungssystem unentdeckt
    in den Haushalt gelangen, über den die Stadtverordneten entscheiden müssen? Wurden in der Buchhaltung oder im Berichtswesen verschiedene Quellen für denselben Vorgang genutzt?

    Bevor man weiter darüber jammert,
    dass man noch mehr Unterstützung vom Bund benötigt, um die gestellten Aufgaben bezahlen zu können, sollte man die Rödermärker Buchhaltung dahingehend untersuchen, ob es im aktuellen Haushaltsplan noch weitere buchhalterische Schätze gibt, die zum Wohle der Bürger gehoben werden können.

    Folgen.
    Ich kann mir gut vorstellen, dass der Fehler auch dann nicht aufgefallen wäre, wenn es sich bei der Fehlbuchung um 50.000 Euro gehandelt hätte. Der Fehlbetrag wäre damit 100.000 Euro, in etwa 10 Punkte Grundsteuer B.
    Hätte es dazu führen können, dass man wegen einer Fehlinformation aus der Buchhaltung, die Grundsteuer B (oder andere Steuern) erhöhen muss?

    Die Zahlen in der Haushaltssatzung (Entwurf und Final)
    dürften auch falsch sein.
    Die Stadtverordneten müssen doch wohl darauf bestehen, dass die fehlerhafte Haushaltssatzung korrigiert wird und anschließend durch die Stadtverordnetenversammlung neu beschlossen wird.

    Was würde wohl passieren, wenn z.B. in einer beschlossenen und verabschiedeten Satzung über die Hundesteuer die Jahressteuer mit 12,00 Euro anstatt 120,00 Euro ausweisen wurde? Würde die Satzung geändert, oder würde man die so stehen lassen und einfach den Hundebesitzern 120,00 vom Konto abbuchen?


    • Wie kann eine Fehlbuchung über ein Buchhaltungssystem unerkannt den Weg in einen Haushalt finden, über den die Stadtverordneten zu entscheiden haben?
    • Werden in der Buchhaltung oder Berichtswesen unterschiedliche Quellen für ein gleichen Vorgang genutzt?
    • Man kann ja wohl kaum mit 100% Sicherheit sagen, dass nicht noch mehr Fehler im beschlossenen Haushalt befinden.
    • Wird man, so wie es sich gehört,eine neue Haussahltssatzung beschließen?

    Die Bedeutung der Ziffern (Kursiv z.B. 100, 190, 200 ….) entnehmen Sie dem Haushaltsplanentwurf ab Seite 171


    Vorher dieses .pfd Dokument duchlesen.



    Seite 171 + 172
    100 = 77.350.432

    200 –> 100 ./. 190
    100 77.350.432 Summe mit dem Fehler. Richtig wäre 77.360.423
    190 84.834.623
    ==============
    = – 7.484.191 Entspricht dem Ergebnis mit dem falschen Vorzeichen

    240 –> 100 + 210
    100 77.350.432
    210 457.984
    ==============
    = 77.808.416 (Einnahmen) Mit Fehler

    250 –> 190 + 220
    190 84.834.623
    220 956.621
    ==============
    = 85.791.244 (Ausgaben)

    Ordentliches Ergebnis
    260 ——> 240 – 250
    240 77.808.416 ( 100 + 210)
    250 85.791.244 ( 190 + 220)
    ===============
    7.982.828 Defizit so auch in der Haushaltssatzung
    gerechnet mit den Einnahmen in Höhe vom falschen Ergebnis bei 100. Richtig wäre: 7.972.828

    Ergebnis (7.982.828) so auch auf Seite 41. Mit dem falschen Zahlen aus 100

    Haushaltssatzung vor den Korrekturen für 2024
    im ordentlichen Ergebnis
    mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf – 77.808.416 EUR
    mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 85.791.244
    mit einem Saldo von 7.982.828

    ####################################
    Haushaltssatzung NACH den Korrekturen für 2024
    Die Korrektur war eine Einsparung bei den Ausgaben
    7.982.828 VON
    5.523.954 AUF
    =============
    2.458.874 Einsparung.

    Ziehen wir diese Einsparungen von der Haushaltssatzung vor der Korrektur ab, dann haben wir das folgende Ergebnis:

    77.808.416 EUR Erträge (Bleibt wie im Entwurf. Also MIT dem Fehler
    83.332.370 EUR Aufwendungen (83.332.370 + 2.458.874 = 85.791.244)
    mit einem Saldo von 5.523.874

     
    Siehe auch
    » 5.000,00€ mal mit und mal ohne Vorzeichen.