Ob Herr Helfmann dabei an Rödermark gedacht hat?

Weil Eppertshausen (nach der „goldenen Regel des Kaufmanns“, wie es Helfmann nennt) meist deutlich zu hohe Ausgaben und etwas zu geringe Einnahmen plant, könnte an Silvester 2025 unterm Strich eine sogenannte schwarze Null stehen.
Quelle



Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Boris Rhein kommt nach Rödermark. Die Gelegenheit, mal nach der Abschaffung von „Starke-Heimat-Hessen“ zu fragen.

In 15 von 16 Bundesländern hätte Rödermark laut Modellrechnung knapp 800.000€ mehr in der Hauhaltskasse.


Um was geht es genau.
Von 1995 bis 2019 wurden die Gemeinden an der Finanzierung des „Fonds Deutsche Einheit“ beteiligt, indem die von ihnen zu zahlende Gewerbesteuerumlage erhöht wurde. Nachdem diese Regelung 2020 auslief, konnten die Gemeinden in den meisten Bundesländern die entsprechenden Anteile der Umlage wieder für sich verplanen. Anders in Hessen: Dort wurde der größere Teil dieser Umlage unter dem Namen „Heimatumlage“ beibehalten – allerdings wurde der Umlagesatz von 29% auf 21,75% gesenkt – und für ein neues Landesprogramm „Starke Heimat Hessen“ verwendet.


Haushaltseinbringung 2024/2025 mit Hinweis auf die Versäunisse der Bundes- und Landespolitik.
Bundes- und Landespolitik haben es über Jahre hinweg versäumt – auch wenn auf der übergeordneten Ebene die Wahrnehmung eine andere ist –, dafür Sorge zu tragen, dass die Kommunen bedarfsgerecht ausgestattet sind, um in ihrer Selbstständigkeit existieren und eigenverantwortlich die ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben erledigen zu können. Quelle: Haushaltseinbringung 2024/2025

Der Magistrat hat am 18.01.2025 die Möglichkeit,
den Ministerpräsidenten auf die Versäumnisse der Landesregierung auf ihren Teil –die Kommunen bedarfsgerecht auszustatten-, hinzuweisen. Was genau mit den in der Haushaltseinbringung vom Magistrat in Bezug Versäumnissen der Landesregierung gemeint ist, kann sich eigentlich nur auf die Verweigerung, den Abzug der ausgelaufenen Finanzierung des „Fonds Deutsche Einheit“ von den Gewerbesteuerzahlungen einzustellen, beziehen. So wie es die anderen 15 Bundesländer zum Wohle der eigenen Kommunen getan haben.

Der einladende Magistrat hat denjenigen,
der für eine Verbesserung der Finanzlage sorgen könnte, in der Kulturhalle. Ich bin ja mal gespannt, ob der Magistrat den Mut hat, den Ministerpräsidenten direkt auf die Notwendigkeit zur Abschaffung der Abgabe „Starke Heimat Hessen bzw. Heimatzulage anzusprechen.
Ich habe aber allerdings wenig Hoffnung, dass man diese Gelegenheit nutzen wird.
Man lädt ja auch nicht kurz vor einer Bürgermeisterwahl den Parteifreund ein, um diese unangenehmen Fragen zu stellen.
Bei so einer (Wahl)Veranstaltung müssen die Bedürfnisse der Stadt hinten anstehen.

Aus dem Landtag.
[..] Sehr geehrte Damen und Herren von CDU und Grünen, für wie blöd halten Sie uns eigentlich?
[..] Deshalb lecken Sie an dem Geld der Kommunen, das Ihnen und uns als Land Hessen nicht zusteht.
Beides im Video.

Starke Heimat treffend beschrieben.
Herr Kruger beschrieb das „Starke Heimat Hessen Gesetz“ wie folgt:
Man bekommt vom Land die Möbel geklaut. Danach lässt sich das Land dafür feiern, einem einen Teil der eigenen Möbel wiederzugeben und entscheidet aber zugleich, wo und wie diese aufzustellen sindQuelle:

Der Kreistag Offenbach hat einem FDP-Antrag zugestimmt:
Verweigerung des Landes Hessen der Rückführung der Gewerbesteuerumlage durch das geplante Gesetz „Starke Heimat Hessen“ nach Ablauf desSolidaritätspaktes an die hessischen Kommunen.
Vorlage: 0941/2019 FDP

(Hinweis. Eine Klage gegen „Starke Heimat Hessen blieb erfolglos.)



Weiterführende Hinweise

15 von 16 Bundesländern ziehen den Kommunen
nicht mehr 29% von der zu zahlenden Gewerbesteuerumlage ab. Das Geld steht den Kommunen zur Finanzierung ihrer Auslagen direkt zur Verfügung. Nur in Hessen müssen Kommunen sich über Förderprogramme bewerben, die wiederum einen hohen Bearbeitungsaufwand innerhalb der Kommunen bedeutet, um an die angezogenen Gelder zu kommen.

768.000,00 € (Modellrechnung) will das Land Rödermark nicht sofort auszahlen.
Einsparungen in Höhe von 960.000 € ohne die Gesetzesinitiative stehen damit nur rd. 212.000,00 € ergebniswirksame Verbesserungen durch die Gesetzesinitiative des Landes gegenüber. Die Gesetzesinitiative der Landesregierung „Starke Heimat Hessen“ wirkt sich damit nach heutigem Stand für die Stadt Rödermark finanziell negativ aus. Quelle: Stellungnahme zum Antrag der FDP Rödermark.

Hessens Schwarz/Grüne Zitronenpresse.

ACHTUNG. Das Land will uns zustehendes Geld behalten. Es geht um ca. 720.000,00 €

Volksverdummung? Starke Heimat Hessen: Mehr Gerechtigkeit durch optimale Verteilung

Gegen das Programm klagten einige Gemeinden mit Unterstützung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, die Klage wurde jedoch am 12.10.2022 vom Staatsgerichtshof des Landes Hessen abgewiesen. Quelle

Stattdessen wird nach Art der Hütchenspieler mit den Kommunen (Zitat DZ) umgegangen
Rodgauer Freidemokraten
„Wir Liberalen sind erzürnt darüber, dass die Landesregierung die Gewerbesteueranteile, die nicht mehr für den ‚Aufbau Ost‘ benötigt werden, nicht wie alle anderen Bundesländer wieder an die Kommunen überweist. Stattdessen wird nach Art der Hütchenspieler mit den Kommunen umgegangen“, moniert Reckließ. Quelle

Wie geht das? Weniger bekommen und trotzdem mehr?

KFA. Geplant in Rödermark für 2025 sind: 19.511.522,00
KFA. Geplant in Rödermark für 2025 sind: 19.511.522,00

Ich finde,
den Doppelhaushalt 2024/2025 der Stadt Rödermark hätte ein Märchenbuchautor nicht besser verfassen können.



Kommunaler Finanzausgleich erstmals über 7 Milliarden Euro

Hessens Kommunen bekommen 2025 so viel Geld aus dem Kommunalen Finanzausgleich (KFA) des Landes wie noch nie: 7,13 Milliarden Euro. Dies ist ein Zuwachs von fast 200 Millionen Euro – trotz der angespannten Haushaltslage des Landes.
Quelle: https://finanzen.hessen.de/presse/kommunaler-finanzausgleich-erstmals-ueber-7-milliarden-euro



Im Haushalt der Stadt Rödermark fehlen nicht nur
die schon vor der Verabschiedung des Haushaltsplans 2024/2025 bekannte, aber nicht berücksichtigte STEIGERUNG der Kreisumlagen um 4,5 Mio. Laut den vorliegenden Planzahlen Finanzen Hessen, wird man in Rödermark im Jahr 2025 mit Mindereinnahmen durch den Kommunalen FinanzAusgleich (KFA) in Höhe von ca. 3,6 Mio. rechnen müssen.

Andererseits kann man bei Finanzen Hessen lesen,
dass Hessens Kommunen so viel Geld bekommen wie nie. Gehört Rödermark nicht zu dem Kreis derjenigen, die davon profitiert haben?

Laut Planung gibt es mehr als im Haushaltsjahr 2024
In 2024 hat Rödermark 12.605.133 € über den Kommunalen Finanzausgleich erhalten.
Für 2025 dürften es 15.865.847 € werden.
Also 3.260.714€ mehr als 2024.
Hört man jetzt, dass dem Rödermärker Haushalt alleine ca. 3,6 Mio. Einnahmen über den Kommunalen Finanzausgleich fehlen, liegt das evtl. auch daran, dass die Schätzung des Magistrats (19.511.522,00) wohl total überzogen war.

Im Haushaltsplan 2025/2025 steht, dass wegen gestiegener
Gewerbesteuereinnahmen die Schlüsselzuweisung rapid sinken werden.
Hmmm. Man hat vorgesehen, dass im Jahr 2025 die Gewerbesteuer um 6,5 % steigen wird.
Muss man nicht bei steigender Gewerbesteuer mit geringerer Schlüsselzuweisung rechnen? Ist es nicht sehr sportlich vom Magistrat, aufgrund dieser in den Haushalt geschriebenen Tatsache, den Mehrertrag über den Kommunalen Finanzabgleich um knapp 7 Millionen Euro hochzupuschen?

Im Finanzplanungserlass steht zu den
Steigerungsraten/Orientierungsdaten, dass man die örtlichen Gegebenheiten zu beachten hat. Es steht dort nicht, dass man diese Planzahlen ohne nachzudenken in den eigenen Haushalt übernehmen soll.



Doppelhaushalt 2024/2025
Im Referenzzeitraum für den Finanzausgleich 2024 (2. Hj. 2022 und 1. Hj. 2023) sind die Gewerbesteuereinnahmen wieder stark angestiegen. Dies hat zur Folge, dass die Schlüsselzuweisung für das Jahr 2024rapide auf 12.605.133 € sinken wird (= rd. 3,7 Mio. € weniger als 2023 veranschlagt).

Beim Finanzausgleich 2025 wirkt sich die für das Jahr 2025 im Finanzplanungserlass prognostizierte Erhöhung der Teilschlüsselmasse für die kreisangehörigen Kommunen in Höhe von 14,5% aus. Dementsprechend konnte der Ansatz für die Schlüsselzuweisung auf 19.511.522 € angehoben werden. Quelle



Auszug. Finanzplanungserlass
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den Orientierungsdaten umlandesweite Durchschnittswerte handelt, die für die einzelne Gemeinde oder den einzelnen Gemeindeverband lediglich Anhaltspunkte bei der Aufstellung des Haushaltsplanes bzw. der Finanzplanung geben sollen. Bei der Planung der Erträge und Aufwendungen können spezifische Besonderheiten in den Kommunen im Einzelfall zu Ergebnissen führen, die von den Orientierungsdaten erheblich abweichen. […] den örtlichen Gegebenheiten die für ihre Planung zutreffenden Einzelwerte in eigener Verantwortung selbst zu ermitteln. Quelle





Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Keine Antwort für die Öffentlichkeit vom Magistrat. Dem Fragesteller ist es egal.

Angst vor der Antwort?
Keine Antwort ist auch eine Antwort.

Fragen zum Haushalt wurden gestellt. Eine Antwort vom Magistrat gibt es, zumindest für den überwiegenden Teil der Bürger, nicht.

Wenn man die Fragen nicht beantworten kann noch will,
sollte man zumindest erläutern, warum es keine Antwort gibt. Interessant ist auch, dass es der Fraktion, die diese Fragen gestellt hat, nicht einmal öffentlich gemacht hat, dass eine solche Vorgehensweise völlig inakzeptabel ist.

Ich bereite mich schon einmal auf eine deftige Grundsteuererhöhung in 2025 vor.
Auslöser war der Spruch vom Bürgermeister, der in Verbindung mit dem Haushalt von „ein Waterloo wird hereinbrechen“ sprach. Diejenigen, die sich mit dem Haushalt der Stadt auseinandersetzen, konnten schon bei der Verabschiedung des Haushalts erkennen, dass es sich wohl um eher um ein Märchenbuch handelt, als um einen ernstzunehmenden Doppelhaushalt 2024/2025.

Wohl eher ein taktischer Doppelaushalt, damit im Jahr 2025,
dem Jahr der Bürgermeister- und Stadtratswahl, das unangenehme Thema Haushalt nicht auf die Tagesordnung einer Stavo gelangt? Nicht nur, dass die Zahlen in der Haushaltssatzung und im Haushaltsplan nicht korrekt sind, sondern auch, dass bekannte Ausgaben wie die
Kreisumlagen 2024/2025 in Höhe von ca. 4.500.000€) nicht berücksichtigt wurden. Bis zum dritten Quartal kam dann noch hinzu, dass die Gewerbesteuereinnahmen nicht der Planung entsprachen.
Ohne die fehlenden 4.500.000€ ergab sich rechnerisch für 2024 eine Grundsteuer von:
2024 1.229,54 (+ ca. 200 Prozentpunkten für die fehlenden Kreisumlagen)
Siehe: Leistungsfähigkeit für 2024 im Doppelhaushalt 2024/2025.
Rödermark lag im Jahr 2024 weiterhin bei 715 Prozentpunkten. Die beschlossene Erhöhung der Grundsteuer B ab 1.1.2025 wegen der Grundsteuerreform auf 800 Prozentpunkte bedeutet nicht, dass Rödermark dadurch Mehreinnahmen verzeichnen kann.

Der Hammer aus Wiesbaden zum Haushaltsjahr 2025
Schlüsselzuweisung/KFA. Rödermark hat mit wesentlich mehr gerechnet.
Ca. 3,6 Mio. Euro weniger als geplant. Rödermark bekommt laut der Meldung aus Wiesbaden zwar mehr Zuweisungen/KFA als im Jahr 2024, aber wesentlich weniger, als man im Doppelhaushalt vorgesehen hat. Hier eine ausführlichere Erklärung.

Andererseits könnte man denken, so schlimm kann es ja nicht sein, wenn die Stadtverordneten der Magistratsvorlage zustimmen, der Volksbank für viel Geld einen neuen Parkplatz auf Kosten der Steuerzahler zu bauen.
Dass es mit den Finanzen der Stadt Rödermark sehr schlecht aussieht und Geld zum Erhalt der bestehenden Infrastruktur fehlt, das scheinen die Stadtverordneten, die dem Magistrat ihre Zustimmung erteilt haben, offensichtlich auszublenden. Siehe ALLRIS. Stadtverordnetenversammlung 3.12.2024

Wenn Sie im Dezember beim amtierenden Bürgermeister einen Kaffee trinken,
dann fragen Sie ihn doch einmal, mit welchem Hebesatz für die Grundsteuer B in 2025 zu rechnen ist. Fragen Sie auch, was er mit Waterloo genau gemeint hat.


Aus einem älteren Artikel.

Aus öffentlich zugänglichen Informationen erstellt.
Meine Überschlagsrechnung zum Zahlungsmittelbestand im Haushalt 2025 der Stadt Rödermark. Sollte sich die Situation nicht so dramatisch darstellen (ich denke, die ist noch dramatischer), dann bitte ich um Wortmeldung.


Siehe auch:
» Wo bleiben die Antworten zu den gestellten Fragen zum Haushalt?
» Informationen zum Haushalt der Stadt Rödermark gibt es einiges.
» Gedanken zu einer Haushaltsgenehmigung und einer zu erwartenden Grundsteuererhöhung
 


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Wo bleiben die Antworten des Magistrats zu den gestellten Fragen zum Haushalt?

Hat der amtierende Magistrat im laufenden Bürgermeisterwahlkampf ein Interesse daran, die Bürger über die Haushaltssituation der Stadt zu informieren?
Abgesehen davon, dass der Bürgermeister den Haushalt mit der verlorenen Schlacht Napoleons bei Waterloo vergleicht. Der martialische Duktus für schwierige Situationen scheint sich in der politischen Rhetorik durchzusetzen: Es wird von ‚D-Day‘ (FDP) und ‚Waterloo‘ (CDU) gesprochen, wenn besonders gravierende Zustände beschrieben werden sollen.

Um die Haushaltssituation besser verstehen zu können,
sind aktuelle Informationen zum Haushalt für den interessierten Bürger unabdingbar. Zurzeit sieht es so aus, dass, wenn Rödermark ein Unternehmen wäre, man zahlungsunfähig sein könnte und Konkurs anmelden müsste. Die Stadt kann einfach die Grundsteuer erhöhen. Mit den Antworten zu den gestelltehn Fragen könnte sich allerdings ein anderes Bild ergeben.

Der Bürger kann nur dann die im Wahlkampf
evtl. verkündeten Wohltaten einordnen, wenn ihm bewusst ist, dass die Stadt Rödermark kaum finanzielle Möglichkeiten hat, diese erfüllen zu können.

Noch spricht der Bürgermeister nur von einem Waterloo.
Wird es noch schlimmer?
Was mich fürchterlich ärgert. Im Haushaltsausschuss (21.11.2024) lagen wohl die gestellten Fragen der FDP zum Haushalt vor. Der Magistrat hat, so wurde mir berichtet, auf Wunsch der Stadtverordneten auf das Vorlesen der recht umfangreichen Antwort verzichtet und zugesagt, dass die schriftlich zur Verfügung gestellt werden. Jetzt, 03.12.2024, liegen im Informationssystem (Allris) die Antworten noch immer nicht vor. Es kann doch wirklich nicht so schwer sein, ein bereits zum Vorlesen vorliegendes Dokument im Allris abzustellen.

Ich schließe daraus,
dass es mit dem Haushalt seh schlimm aussieht und der Magistat an einer Veröffentlichung wenig Interesse hat.



Die gestellten Fragen.

Der Magistrat wird vor diesem Hintergrund beauftragt, im zuständigen Fachausschuss ausführlich zu berichten:
1. Fragen zu Steigerungen / Zuwachs bei den Erträgen
Sind die angegebenen beziehungsweise geschätzten Prozentsätze für 2024 (Trend) erfüllt worden? Sind die Erwartungen für 2025 nach aktuellem Kenntnisstand nach wie vor realistisch?

2. Fragen zum „Bericht zum 3. Quartal 2024“7
a. Im Bericht zum 3. Quartal 2024 werden 2 Ergebnisrechnungen dargestellt. Die eine Ergebnisrechnung weist für den Betrachtungszeitraum (Jan. – Sept. 24) Erträge in Höhe von 49.911 T€ auf (Seite 2), während die anderen Erträge in Höhe von 56.112 T€ ausweist (Seite 3).
i. Wie setzen sich die beiden Ertragspositionen zusammen bzw. wie unterscheiden sich diese voneinander?
ii. Welche Bestandteile der Ertragspositionen gehen wie in das Finanzergebnis ein?
b. Im Bericht zum 3. Quartal 2024 wird der Anfangsbestand an Zahlungsmitteln (Pos. 380) mit 14.438 T€ angegeben. Im Bericht zum 1. Halbjahr 2024 wird dieser Wert mit 8.002 T€ angegeben. Im Beschluss zum Doppelhaushalt 2024/2025 beträgt dieser Wert ebenfalls 14.438 T€,
ohne dass sich dieser Wert aus dem Haushalt 2023 überleiten lässt. Im Jahresabschluss 2023 wird der Endbestand an Zahlungsmitteln (Pos 400) mit 10.713 T€ angegeben.
i. Warum gibt es unterschiedliche Werte für den Liquiditätsbestand zu Beginn des Jahres 2024?
ii. Welcher Wert ist der tatsächlich richtige?
c. Im „Bericht zum 3. Quartal 2024“ werden bei der Finanzrechnung Einzahlungen in Höhe von 50.099 T€ ausgewiesen und Auszahlungen in Höhe von -57.395 T€. Damit liegen die Einzahlungen deutlich unter dem geplanten Werten.
i. Welche Einzahlungen sind hier besonders betroffen?
ii. Wie sieht die Prognose für die Einzahlungen für das 4. Quartal 2024 aus?
iii. Welches Ziel erscheint hinsichtlich der Einzahlungen für das Jahr 2024 noch erreichbar?
d. Laut Quartalsbericht hat 2024 bereits ein erheblicher Liquiditätsabfluss stattgefunden (ca. 8,5 Mio. € per 30.09.2024). Hinzu kommt die
Unsicherheit über den tatsächlichen Wert zu Beginn des Jahres und die schlechte Situation auf der Einnahmen-Seite.
i. Ist die Liquidität für das 4. Quartal ausreichend sichergestellt?
e. Aller Voraussicht nach wird die Liquidität am Ende des Jahres 2024 geringer sein als geplant. Für das Jahr 2025 wurde mit einem leicht positiven Finanzergebnis von +219 T€ (Pos .390) geplant, wobei mit deutlich steigenden Einnahmen (+ ca. 10 Mio. €) gerechnet wurde.
i. Wie sieht die aktuelle Prognose für die Liquidität für das Jahr 2025
aus?
ii. Ist die Liquidität auch unter den aktuellen Bedingungen ausreichend sichergestellt?
iii. Können die angekündigten und erwarteten Investitionen mit den vorhandenen Kreditermächtigungen und der vorhandenen Liquidität 2025 vollumfänglich durchgeführt werden?
f. Es zeigen sich große zeitliche Verschiebungen im Bereich der Investitionen. Schon 2023 waren Auszahlungen für Investitionen (Pos. 280) in Höhe von 13.424 T€ geplant, realisiert davon wurden 3.956 T€. Im Bericht zum 3. Quartal 2024 werden 14.060 T€ als geplante Summe ausgewiesen, realisierte davon wurden per 30.09.2024 nur 2.811 T€, also etwa 20%. Für 2025 sind wiederum neue Investitionen in Höhe von5.058 T€ geplant.
i. In welcher Größenordnung wurden für 2023 etatisierte Investitionen 2024 durchgeführt?
ii. Welche Investitionen genau sind von dem Rückstau im Jahr 2024 betroffen?
iii. Kann dieser Rückstau aufgeholt werden und bis wann könnte das erfolgt sein?


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.
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