Fehlerhafter Haushalt wurde zur Entscheidung vorgelegt.

Hinweis 08.2024
Irgendwann, in der Zeit nach dem 27.06.2024 bis ??.08.2024 wurde auf der Webseite der Stadt der HaushaltsBESCHLUSS 2024-2025 abgestellt. Die vor Kenntnisnahme genannten Zahlen zum HaushaltsplanENTWURF 2024-2025 werden nicht angepasst. Die wichtigsten Änderungen:
Fehlbetrag Ergebnishaushalt: 5.465.354,00 €
Rücklagen (ord. Ergebnis): Anfang 2024 6.147.000,00 Ende 2024 623,000,00 €.
Erhöhung der Kreisumlage um kolportierte 2.200.000,00 € ist weiterhin nicht aufgeführt.
Kreisumlage 36,32 % Schulumlage 18,67 %. Gesamt: 54,99 %.
Eine Steigerung in 2024 von 50,93 % auf 54,99 %.
Hier der Beschluss


Ausgangspunkt

Ein Vorgang über 5.000,00 € wurde im Haushalt 2024-2025 mit unterschiedlichen Vorzeichen aufgeführt.
Ich habe die FDP gebeten, diesbezüglich eine inhaltliche Anfrage zu stellen. Die Antwort dazu wurde vom Magistrat in der letzten öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung mündlich gegeben: Es handelt sich um eine Fehlbuchung.
Durch diese Fehlbuchung werden in der Gesamtrechnung die Einnahmen um 10.000,00 Euro (2 x die 5.000,00) niedriger ausgewiesen, als diese in Wirklichkeit sind. Es geht IN DER HAUPTSACHE NICHT um den Betrag, sondern darum, wie es eine Fehlbuchung (es könnte sich ja auch um einen wesentlich höheren Betrag handeln) schafft, bis zur Anfrage unbemerkt zu bleiben. Ein Buchungsfehler, der im DOPPELHAUSHALT festgestellt wurde.
Also für das Jahr 2024 UND 2025.

Daraus ist zu schließen.
Der den Stadtverordneten im Dezember 2023 zur INHALTLICHEN (nicht rechnerischen) Prüfung vorgelegte Haushaltsplan (Doppelhaushalt) und Haushaltssatzung war (und ist weiterhin) fehlerhaft. Kann sichergestellt werden, dass sich im Haushaltsplan nicht weitere Fehler befinden?

Es mag die Meinung vertreten werden,
dass es auf 10.000,00 € mehr oder weniger nicht ankommt. Doch ist gewährleistet, dass es nicht noch weitere Fehlbuchungen im Haushaltsplan der Stadt Rödermark gibt bzw. gab, die bisher unbemerkt geblieben sind? Wie sieht es mit den Haushaltsplänen der Vergangenheit aus?
Bereits vor der Verabschiedung des Haushalts musste für eine andere Unstimmigkeit auf Anfrage der SPD geklärt werden, welche der beiden Zahlen für denselben Posten korrekt ist. Siehe

Bei der Vorbesprechung der Stadtverordneten zum Haushalt
(Blätterrunde) geht es nicht darum, die ordnungsgemäße Buchführung bzw. den Rechenweg zur Summe zu überprüfen. Richtigkeit wird selbstverständlich vorausgesetzt. Vielmehr ist es das Ziel, Einsparpotenziale zu identifizieren und Wege zu finden, wie einem evtl. defizitären Haushalt zu mehr Einnahmen verholfen werden kann. Auskunft zur Kostenentwicklung sollen auch die angegebenen Kennzahlen geben. Muss man auch hier den gesamten Rechnungsweg überprüfen?

Dies wirft jetzt die Frage auf,
ob mit der Buchführung der Stadt etwas nicht stimmt. Ich bin kein Bilanzbuchhalter, aber gelernt habe ich, dass selbst kleinste Buchungsfehler ein Buchhaltungssystem (manuell oder maschinell) erkennen muss. Selbst, wenn es sich nur um einen Centbetrag handelt.

Wie kann eine Fehlbuchung durch ein Buchhaltungssystem unentdeckt
in den Haushalt gelangen, über den die Stadtverordneten entscheiden müssen? Wurden in der Buchhaltung oder im Berichtswesen verschiedene Quellen für denselben Vorgang genutzt?

Bevor man weiter darüber jammert,
dass man noch mehr Unterstützung vom Bund benötigt, um die gestellten Aufgaben bezahlen zu können, sollte man die Rödermärker Buchhaltung dahingehend untersuchen, ob es im aktuellen Haushaltsplan noch weitere buchhalterische Schätze gibt, die zum Wohle der Bürger gehoben werden können.

Folgen.
Ich kann mir gut vorstellen, dass der Fehler auch dann nicht aufgefallen wäre, wenn es sich bei der Fehlbuchung um 50.000 Euro gehandelt hätte. Der Fehlbetrag wäre damit 100.000 Euro, in etwa 10 Punkte Grundsteuer B.
Hätte es dazu führen können, dass man wegen einer Fehlinformation aus der Buchhaltung, die Grundsteuer B (oder andere Steuern) erhöhen muss?

Die Zahlen in der Haushaltssatzung (Entwurf und Final)
dürften auch falsch sein.
Die Stadtverordneten müssen doch wohl darauf bestehen, dass die fehlerhafte Haushaltssatzung korrigiert wird und anschließend durch die Stadtverordnetenversammlung neu beschlossen wird.

Was würde wohl passieren, wenn z.B. in einer beschlossenen und verabschiedeten Satzung über die Hundesteuer die Jahressteuer mit 12,00 Euro anstatt 120,00 Euro ausweisen wurde? Würde die Satzung geändert, oder würde man die so stehen lassen und einfach den Hundebesitzern 120,00 vom Konto abbuchen?


  • Wie kann eine Fehlbuchung über ein Buchhaltungssystem unerkannt den Weg in einen Haushalt finden, über den die Stadtverordneten zu entscheiden haben?
  • Werden in der Buchhaltung oder Berichtswesen unterschiedliche Quellen für ein gleichen Vorgang genutzt?
  • Man kann ja wohl kaum mit 100% Sicherheit sagen, dass nicht noch mehr Fehler im beschlossenen Haushalt befinden.
  • Wird man, so wie es sich gehört,eine neue Haussahltssatzung beschließen?

Die Bedeutung der Ziffern (Kursiv z.B. 100, 190, 200 ….) entnehmen Sie dem Haushaltsplanentwurf ab Seite 171


Vorher dieses .pfd Dokument duchlesen.



Seite 171 + 172
100 = 77.350.432

200 –> 100 ./. 190
100 77.350.432 Summe mit dem Fehler. Richtig wäre 77.360.423
190 84.834.623
==============
= – 7.484.191 Entspricht dem Ergebnis mit dem falschen Vorzeichen

240 –> 100 + 210
100 77.350.432
210 457.984
==============
= 77.808.416 (Einnahmen) Mit Fehler

250 –> 190 + 220
190 84.834.623
220 956.621
==============
= 85.791.244 (Ausgaben)

Ordentliches Ergebnis
260 ——> 240 – 250
240 77.808.416 ( 100 + 210)
250 85.791.244 ( 190 + 220)
===============
7.982.828 Defizit so auch in der Haushaltssatzung
gerechnet mit den Einnahmen in Höhe vom falschen Ergebnis bei 100. Richtig wäre: 7.972.828

Ergebnis (7.982.828) so auch auf Seite 41. Mit dem falschen Zahlen aus 100

Haushaltssatzung vor den Korrekturen für 2024
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf – 77.808.416 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 85.791.244
mit einem Saldo von 7.982.828

####################################
Haushaltssatzung NACH den Korrekturen für 2024
Die Korrektur war eine Einsparung bei den Ausgaben
7.982.828 VON
5.523.954 AUF
=============
2.458.874 Einsparung.

Ziehen wir diese Einsparungen von der Haushaltssatzung vor der Korrektur ab, dann haben wir das folgende Ergebnis:

77.808.416 EUR Erträge (Bleibt wie im Entwurf. Also MIT dem Fehler
83.332.370 EUR Aufwendungen (83.332.370 + 2.458.874 = 85.791.244)
mit einem Saldo von 5.523.874

 
Siehe auch
» 5.000,00€ mal mit und mal ohne Vorzeichen.


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.


Grundsteuerreform aufkommensneutral. Rödermark gehört scheinbar nicht dazu.

Besorgniserregender Trend: Hessens Städte finanziell immer stärker unter Druck
Bund der Steuerzahler Hessen beleuchtet kommunale Haushalts- und Steuerpolitik der 59 hessischen Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern / Mehr als 70 Prozent ohne ausgeglichenen Haushaltsplan / Steuererhöhungen nahmen zu / Mehrheit will Grundsteuer aufkommensneutral umstellen.
Lesen Sie den Artikel bei Bund der Steuerzahler

Mehrheit will Grundsteuer aufkommensneutral umstellen“ kann man beim Bund der Steuerzahler lesen. Wirft man einen Blick in das .pdf Dokument, wird man feststellen, dass Rödermark wohl nicht zu den Kommunen gehört, die dem Vorschlag des Bundesfinanzministeriums bzw. Finanzamts Hessen folgen werden.


Was kann man beim Bundesfinanzministerium zur Grundsteuerreform lesen?
[..]Der Hebesatz soll durch die Städte und Gemeinden so angepasst werden, dass die Grundsteuerreform für die jeweilige Stadt oder Gemeinde möglichst aufkommensneutral ist. Für die einzelnen Steuerpflichtigen kann sich die Höhe der Grundsteuer jedoch ändern. [..]
Quelle: Bundesfinanzministerium


Könnte die finanzielle Lage nicht besser aussehen, wenn man mit den Steuergeldern etwas sorgsamer umgehen würde? Siehe: 34 Mio. Miete für 95% Leerstand. Hessen hats ja. 🙁. Nicht nur im Land. Sondern auch in den Städten und Gemeinden. Wäre den Kommunen nicht geholfen, wenn das Land Hessen aufhören würde, über die Heimatumlage (Starke Heimat Hessen) von den Kommunen Millionenbeträge einzutreiben?

Siehe auch
» Grundsteuer B. Aufkommensneutralität der Hebesätze
» Kommunalsteuerr 2024
» Grundsteuerreform. Wir müssen dem Magistrat und der Koalition sehr genau auf die Finger schauen.
Nachtrag:
» Finanzminister Professor Dr. Lorz zum Hessengeld und zur Grundsteuerreform


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

34 Mio. Miete für 95% Leerstand. Hessen hats ja. :-(

So kann man auch das Geld der Steuerzahler ausgeben
So kann man auch das Geld der Steuerzahler ausgeben

Hinweis 08.2024
Irgendwann, in der Zeit nach dem 27.06.2024 bis ??.08.2024 wurde auf der Webseite der Stadt der HaushaltsBESCHLUSS 2024-2025 abgestellt. Die vor Kenntnisnahme genannten Zahlen zum HaushaltsplanENTWURF 2024-2025 werden nicht angepasst. Die wichtigsten Änderungen:
Fehlbetrag Ergebnishaushalt: 5.465.354,00 €
Rücklagen (ord. Ergebnis): Anfang 2024 6.147.000,00 Ende 2024 623,000,00 €.
Erhöhung der Kreisumlage um kolportierte 2.200.000,00 € ist weiterhin nicht aufgeführt.
Kreisumlage 36,32 % Schulumlage 18,67 %. Gesamt: 54,99 %.
Eine Steigerung in 2024 von 50,93 % auf 54,99 %.
Hier der Beschluss


Dem gestrigen Bericht in der ARD (Extra3 ab 9:45) und dem Kommentar des Herrn Papendiek (Bund der Steuerzahler) kann man entnehmen, dass die Landesregierung in Wiesbaden jährlich 3,4 Mio. Euro (bis 2035, also insgesamt 34 Mio.) an Kaltmiete für ein Gebäude zahlt, das gerade mal zu 5% genutzt wird.

Mir wird jetzt immer klarer, warum Hessen als einziges Bundesland, sich weiterhin vom Kuchen »Gewerbesteuer« einen dicken Batzen einverleibt bzw. einverleiben MUSS. Die brauchen das Geld, um u.a. Leerstand (bzw. ihre Misswirtschaft) zu finanzieren und trotzdem noch als der große Geldgeber für Förderprogramme zu glänzen. So nebenbei verteilt man auch noch über den Kommunalen Finanzausgleich einen Teil der in einer Kommune erwirtschafteten Gewerbesteuer mit der Gießkanne über Hessen.

Das Geld, das den Kommunen zunächst vorenthalten wird, könnten diese sich, wahrscheinlich mit hohem Verwaltungsaufwand, möglicherweise über Fördergelder teilweise wieder zurückholen. Wenn allerdings kein geeignetes Förderprogramm für eine Kommune gibt, geht sie leer aus.

Die Heimatumlage errechnet sich, indem das tatsächliche Gewerbesteueraufkommen der Gemeinde (Haushaltsansatz 2024: 18.630.000 €) durch den örtlichen Hebesatz dividiert (380%) und anschließend mit dem Vervielfältiger (x 21,75 %) multipliziert wird = 1.066.322 € Ansatz 2024. Für 2025 ist bei der Heimatumlage ein Ansatz von 1.135.579 € vorgesehen.
Hervorhebung durch den Admin.
Quelle: Haushaltsplan 2024-2025 Seite 30.

Fazit
Hessen kann nicht auf die Einnahmen (Heimatumlage, Starke Heimat Hessen) verzichten. Man muss ja Miete zahlen. Auch für einen Leerstand. Hätten die diese Einnahme nicht, müssten die Fördergelder und KFA halt anders finanziert werden. Durch besseres Haushalten?



Bei – Steuergelder statt Fördergelder – denke ich an die unter Schwarz/Grün beschlossene Abzockumlage der Landesregierung Hessen,

» Kommunen brauchen keine Förderprogramme


Rödermark intern
Haushaltskompetenz
In einer Sitzung, in der über Spielapparatesteuer diskutiert wurde, fiel folgender Spruch eines Stadtverordneten: Sinngemäß. „Wir sind alle Ehrenamtler und keine Finanzexperten. Wir verlassen uns ganz auf die Fachleute der Verwaltung.

Massive Steuererhöhungen im Kreis Offenbach. Nicht in Rödermark!

Steuererhöhung nicht in Rödermark. Trotz einer sehr hohen Finanzierungslücke schaffte es der Magistrat den Stadtverordneten einen Haushalt vorzulegen, der ohne Steuererhöhungen auskommt. Es wurde mehrfach betont, dass es sich bei dem vorgelegten Haushalt um einen genehmigungsfähigen Haushalt handelt. Die Nachricht, dass der Haushalt genehmigungsfähig ist, sollte jeder auf Wunsch des Fraktionsvorsitzenden der CDU als eine der 10 Wahrheiten zum Doppelhaushalt in Rödermark verbreiten.

Laut Haushaltsplan (Haushaltssatzung) 2024 und 2025 sind keine Steuererhöhungen eingeplant. Eine Erhöhung könnte im Jahr 2025 allerdings auch ohne Anheben des Steuersatzes (Grundsteuer B 715%) durch die Grundsteuerreform anfallen. Schade, dass in dem Artikel bei of-news nicht aufgeführt ist, dass die Rödermärker zu den glücklichen Bürgern einer Kommune gehören, die sich dafür ausgesprochen haben, die Grundsteuerreform aufkommensneutral durchzuführen. Wenn Rödermark zu den Kommunen gehören sollte, braucht man 2025 zumindest nicht mit einem Anheben des Steuersatzes (715%) zu rechen.

Ich lehne mich mal ganz weit aus dem Fenster. Es wird so kommen. Der Satz 715% für die Grundsteuer B wird das Jahr 2025 nicht überstehen. Oder wird es 2024 schon so weit sein?

In dem Artikel wird erwähnt, dass man die Last der Ausgaben nicht nur auf die Bürger abladen soll.
Mindestens genauso wichtig sei es, die Ausgabeseite in den Blick zu nehmen: „Die politisch Verantwortlichen müssen wieder lernen ,Nein‘ zu sagen. [..]Nicht jede Kommune müsse alle Leistungen und Aufgaben selbst und allein erfüllen. Durch Interkommunale Zusammenarbeit ließen sich Synergien erzeugen[..]
» Lesen Sie den Artikel bei of-news.de

Die Ausgabeseite in den Griff bekommen, ist in Rödermark wenig populär. Dementsprechend müsste gewaltig an der Einnahmeseite gedreht werden. Man sollte sich mal erkennbar um den Hainchesbuckel kümmern und endlich beginnen, dem bestehenden Auftrag –Gewerbegebiet nördlich der Germania– Leben einzuhauchen. Dann gäbe es auch mehr Gewerbesteuer.
Die CDU begrüßt die Initiative des Bürgermeisters, nördlich der Germania den Vollsortimenter anzusiedeln. Quelle
Hier der Antrag

Vorstehendes bringt zwar nicht gleich Geld in die Kasse, aber ein Ziel bis 2040 müsste auch im Rödermark machbar sein. Oder man bedient sich eines neuen -Rödermark Tempo- in Verbindung mit weniger Bremser in der Stadtverordnetenversammlung.

Wir bräuchten natürlich kein neues Gewerbe in Rödermark. Man verzichtet komplett auf Neues (wenn es der Stadtumbau (ISEK) wäre, dem würde ich nicht eine Träne nachweinen) und alle freiwilligen Einrichtungen werden hinterfragt und ggf. aufgegeben.

Siehe auch
» Grundsteuerreform. Wir müssen dem Magistrat und der Koalition sehr genau auf die Finger schauen.
» Ein Blatt für Rödermark


Rödermark intern
Haushaltskompetenz
In einer Sitzung, in der über Spielapparatesteuer diskutiert wurde, fiel folgender Spruch eines Stadtverordneten: Sinngemäß. „Wir sind alle Ehrenamtler und keine Finanzexperten. Wir verlassen uns ganz auf die Fachleute der Verwaltung.

Musikschule Rödermark. Herrenberg-Urteil. Vereinsfrieden gefährdet?

Nachtrag:
13.11.2024 Stadt Heusenstamm vertagt Entscheidung zur Musikschule


Das Herrenberger-Urteil bezieht sich auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Lehrberufen.

Bei Sportvereinen sollte man darauf achten, ob eine selbstständige oder doch eine abhängige Beschäftigung vorliegt. Sollte sich bei der Prüfung eine Scheinselbständigkeit feststellen lassen, ist damit zu rechnen, dass Steuern und Sozialabgaben nachzuzahlen sind. Siehe

Musikschulen sehen sich durch das Herrenberger-Urteil gezwungen, die bisher auf Honorarbasis beschäftigten Lehrkräfte in eine Festanstellung zu überführen. So auch die Musikschule Rödermark. Die Mehrkosten werden sich laut Schätzung für die Musikschule Rödermark auf bis zu 65.000,00€ pro Jahr belaufen.

Da die Musikschule wohl kaum in der Lage ist, diesen Betrag zu stemmen, hofft man wohl auf Unterstützung der Stadt. Bereits im Haushaltsplan 2024-2025 (Seite 89) wurde der mögliche Zuschuss für die Musikschule von 69.000,00€ in 2023 auf 120.000,00 für die Jahre 2024 und 2025 angehoben.

Stadtverordnetenbeschluss vom 5.3.2024.
Sollten die 69.000,00 € nicht ausreichen, können weitere Zuschüsse in Höhe von 51.000,00 € mit Beschluss des Haupt- Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses gewährt werden, also insgesamt 120.000,00 € pro Jahr.

Dem OP-Artikel (Printausgabe) vom 11.04.2025 in der Offenbach Post könnte man entnehmen, dass die 51.000,00 € nicht dafür vorgesehen waren, um damit Personalkosten zu decken, die durch das Herrenberger-Urteil verursacht notwendig werden. Das Geld war wohl für Weiterbildung oder neue Instrumente gedacht. Nur so am Rande. Bietet man einer Honorarkraft Weiterbildung an, kann schon eine Scheinselbstständigkeit ableitet werden.
Wird man auf Weiterbildung und Instrumente verzichten? Werden die Kosten, die durch die Übernahme der Honorarkräfte in ein Arbeitnehmerverhältnis entstehen, mit den 51.000,00 € abgedeckt? Da die 51.000,00 € nicht ausreichen werden, wird wohl eine Gebührenerhöhung anstehen. Oder denkt man darüber nach, den bisher gewährten Zuschuss der Stadt dauerhaft auf 65.000,00 € (insgesamt 124.000,00) zu erhöhen? Was ist dann aber mit Weiterbildung oder Instrumente?

Befürchtungen der SPD-Rödermark.
Als darum ging, den Zuschuss für die Musikschule um 74 % auf 120.000,00 anzuheben, meldet sich die SPD zu Wort. Lars Hagenlocher (SPD) „Die pauschale Erhöhung der Bezuschussung sei, so lobenswert die Arbeit der Musikschule ist, „ein Schlag ins Gesicht all jener Vereine unserer Stadt[..] Quelle Printausgabe OP vom 14.03.2024.

Ich denke, das Thema Musikschule wird sich nicht so einfach lösen
lassen, wie es die Stadtkämmerin am 11.04.2024 in der Presse beschreibt.
Wir haben das so beschlossen unter der Maßgabe, dass die Musikschule nachweisen kann, wofür sie zusätzliches Geld braucht. Das scheint ja hiermit nun gegeben und es geht genauso weiter wie beschlossen[..]
Bedenken muss man, dass auch andere Vereine das Problem mit der -Scheinselbständigkeit-haben könnten.


Beschlussvorschlag:
Die Freigabe des Zuschusses für die Musikschule Rödermark e.V., sofern und soweit der Betrag von 69.000,- EUR überschritten wird, wird mit einer Haushaltssperre versehen. Der Beschluss zur Freigabe der Haushaltsmittel erfolgt durch den Haupt- Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU (9), AL/Grüne (12), SPD (4), FWR (4), FDP (1), AfD (1)
Ablehnung: ./.
Enthaltung: FDP (1)
Quelle: Niederschrift STAVO 05.03.2024

######################################
Bundeshaushalt 2024 477.000.000.000,00
Rödermark Haushalt: 85.000.000,00
70.000,00 = 0,08 %
0.08% Bundeshaushalt = 381.600.000,00
######################################


» Urteil
» Anfrage CDU. Honorarkräfte in Sportvereinen
» Landtag RLP. Honorarkräfte in Sportvereinen


» Musikschulen arbeiten oft am Rande der Legalität.
» Urteile zu Scheinselbstständigkeit
» Pflichten des Vereins als Arbeitgeber
» Wann sind Trainer und Übungsleiter abhängig beschäftigt?
» Ausgenommen davon sind solche,…..
» Feststellung des Erwerbsstatus
» Offenbach gewährt 1 Million Euro Zuschuss zur Rettung der Musikschule
 
» Die Offenbach-Post (Printausgabe) berichtet am 14.03.2024 unter dem Titel „Schlag ins Gesicht andrere Vereine“

» Am 11.04.2024, ebenfalls Offenbach Post, zu dem Herrenberger-Urteil. Nach diesem Urteil fallen für die Musikschule weiter Kosten von bis zu 65.000,00 € pro Jahr an.


Rödermark intern
Haushaltskompetenz
In einer Sitzung, in der über Spielapparatesteuer diskutiert wurde, fiel folgender Spruch eines Stadtverordneten: Sinngemäß. „Wir sind alle Ehrenamtler und keine Finanzexperten. Wir verlassen uns ganz auf die Fachleute der Verwaltung.