Musikschule Rödermark. Herrenberg-Urteil. Vereinsfrieden gefährdet?

Nachtrag:
13.11.2024 Stadt Heusenstamm vertagt Entscheidung zur Musikschule


Das Herrenberger-Urteil bezieht sich auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Lehrberufen.

Bei Sportvereinen sollte man darauf achten, ob eine selbstständige oder doch eine abhängige Beschäftigung vorliegt. Sollte sich bei der Prüfung eine Scheinselbständigkeit feststellen lassen, ist damit zu rechnen, dass Steuern und Sozialabgaben nachzuzahlen sind. Siehe

Musikschulen sehen sich durch das Herrenberger-Urteil gezwungen, die bisher auf Honorarbasis beschäftigten Lehrkräfte in eine Festanstellung zu überführen. So auch die Musikschule Rödermark. Die Mehrkosten werden sich laut Schätzung für die Musikschule Rödermark auf bis zu 65.000,00€ pro Jahr belaufen.

Da die Musikschule wohl kaum in der Lage ist, diesen Betrag zu stemmen, hofft man wohl auf Unterstützung der Stadt. Bereits im Haushaltsplan 2024-2025 (Seite 89) wurde der mögliche Zuschuss für die Musikschule von 69.000,00€ in 2023 auf 120.000,00 für die Jahre 2024 und 2025 angehoben.

Stadtverordnetenbeschluss vom 5.3.2024.
Sollten die 69.000,00 € nicht ausreichen, können weitere Zuschüsse in Höhe von 51.000,00 € mit Beschluss des Haupt- Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses gewährt werden, also insgesamt 120.000,00 € pro Jahr.

Dem OP-Artikel (Printausgabe) vom 11.04.2025 in der Offenbach Post könnte man entnehmen, dass die 51.000,00 € nicht dafür vorgesehen waren, um damit Personalkosten zu decken, die durch das Herrenberger-Urteil verursacht notwendig werden. Das Geld war wohl für Weiterbildung oder neue Instrumente gedacht. Nur so am Rande. Bietet man einer Honorarkraft Weiterbildung an, kann schon eine Scheinselbstständigkeit ableitet werden.
Wird man auf Weiterbildung und Instrumente verzichten? Werden die Kosten, die durch die Übernahme der Honorarkräfte in ein Arbeitnehmerverhältnis entstehen, mit den 51.000,00 € abgedeckt? Da die 51.000,00 € nicht ausreichen werden, wird wohl eine Gebührenerhöhung anstehen. Oder denkt man darüber nach, den bisher gewährten Zuschuss der Stadt dauerhaft auf 65.000,00 € (insgesamt 124.000,00) zu erhöhen? Was ist dann aber mit Weiterbildung oder Instrumente?

Befürchtungen der SPD-Rödermark.
Als darum ging, den Zuschuss für die Musikschule um 74 % auf 120.000,00 anzuheben, meldet sich die SPD zu Wort. Lars Hagenlocher (SPD) „Die pauschale Erhöhung der Bezuschussung sei, so lobenswert die Arbeit der Musikschule ist, „ein Schlag ins Gesicht all jener Vereine unserer Stadt[..] Quelle Printausgabe OP vom 14.03.2024.

Ich denke, das Thema Musikschule wird sich nicht so einfach lösen
lassen, wie es die Stadtkämmerin am 11.04.2024 in der Presse beschreibt.
Wir haben das so beschlossen unter der Maßgabe, dass die Musikschule nachweisen kann, wofür sie zusätzliches Geld braucht. Das scheint ja hiermit nun gegeben und es geht genauso weiter wie beschlossen[..]
Bedenken muss man, dass auch andere Vereine das Problem mit der -Scheinselbständigkeit-haben könnten.


Beschlussvorschlag:
Die Freigabe des Zuschusses für die Musikschule Rödermark e.V., sofern und soweit der Betrag von 69.000,- EUR überschritten wird, wird mit einer Haushaltssperre versehen. Der Beschluss zur Freigabe der Haushaltsmittel erfolgt durch den Haupt- Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU (9), AL/Grüne (12), SPD (4), FWR (4), FDP (1), AfD (1)
Ablehnung: ./.
Enthaltung: FDP (1)
Quelle: Niederschrift STAVO 05.03.2024

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Bundeshaushalt 2024 477.000.000.000,00
Rödermark Haushalt: 85.000.000,00
70.000,00 = 0,08 %
0.08% Bundeshaushalt = 381.600.000,00
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» Urteil
» Anfrage CDU. Honorarkräfte in Sportvereinen
» Landtag RLP. Honorarkräfte in Sportvereinen


» Musikschulen arbeiten oft am Rande der Legalität.
» Urteile zu Scheinselbstständigkeit
» Pflichten des Vereins als Arbeitgeber
» Wann sind Trainer und Übungsleiter abhängig beschäftigt?
» Ausgenommen davon sind solche,…..
» Feststellung des Erwerbsstatus
» Offenbach gewährt 1 Million Euro Zuschuss zur Rettung der Musikschule
 
» Die Offenbach-Post (Printausgabe) berichtet am 14.03.2024 unter dem Titel „Schlag ins Gesicht andrere Vereine“

» Am 11.04.2024, ebenfalls Offenbach Post, zu dem Herrenberger-Urteil. Nach diesem Urteil fallen für die Musikschule weiter Kosten von bis zu 65.000,00 € pro Jahr an.


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Herzlich willkommen.

Kita-Fachkräfte aus Spanien in feste Arbeitsverhältnisse
10 Spanierinnen und ein Spanier kamen vor einem Jahr nach Rödermark und arbeiteten in Kitas. Nun haben sie feste Arbeitsverträge bekommen und helfen der Stadt gegen den Fachkräftemangel. Lesen Sie weiter bei OP-Online


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

SPD. Haushalt 2024-2025 abgelehnt.

Presseportal der SPD Rödermark

Warum die Koalition im Lichte der prekären Haushaltslage gänzlich auf Erhöhung von Steuern und Gebühren verzichtet und einen Doppelhaushalt beschließt, hängt vielleicht auch mit den Wahlen in 2025 zusammen. Die Koalition möchte so im Jahr der Bürgermeisterwahl und der Stadtratswahl unliebsame Debatten über Steuer- und Gebührenerhöhungen vermeiden, vermutet die SPD-Fraktionsvorsitzende Anke Rüger. Wenn dann in zwei Jahren alle Reserven aufgebraucht sind, werde die Stadt aber um Steuer- und Gebührenerhöhungen nicht herumkommen.

» Städtische Finanzen auf tönernen Füßen
#Kommunalwahl2026
Kommunalwahl 2026


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

@TeamGrau

Haushalt. Das Schicksalsbuch Rödermarks

Auf die Anfrage von @TeamGrau.
Für die kurze Übersicht zu den jeweiligen Haushalten habe ich mir ein kleines Progrämmelchen erstellt.
Gerne kann das ganz unverbindlich genutzt werden.
https://www.rm-news.de/KFA.php


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

KFA. Finanzausgleich von 2011 (Ist) bis 2025 (Plan) um 713,5% gestiegen.

Anstieg KFA. Schlüsselzuweisung
Anstieg KFA. Schlüsselzuweisung

Hinweis 08.2024
Irgendwann, in der Zeit nach dem 27.06.2024 bis ??.08.2024 wurde auf der Webseite der Stadt der HaushaltsBESCHLUSS 2024-2025 abgestellt. Die vor Kenntnisnahme genannten Zahlen zum HaushaltsplanENTWURF 2024-2025 werden nicht angepasst. Die wichtigsten Änderungen:
Fehlbetrag Ergebnishaushalt: 5.465.354,00 €
Rücklagen (ord. Ergebnis): Anfang 2024 6.147.000,00 Ende 2024 623,000,00 €.
Erhöhung der Kreisumlage um kolportierte 2.200.000,00 € ist weiterhin nicht aufgeführt.
Kreisumlage 36,32 % Schulumlage 18,67 %. Gesamt: 54,99 %.
Eine Steigerung in 2024 von 50,93 % auf 54,99 %.
Hier der Beschluss


Schlechte Unterstützung der Kommunen durch das Land Hessen?
Kann es evtl. sein, dass Rödermark (Magistrat und Koalition) unter Grün/Schwarz nicht haushalten kann?

Im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs erhalten die Städte und Gemeinden zur Stärkung ihrer Finanzkraft vom Land eine Schlüsselzuweisung (KFA).


Sparen hat Priorität
Finanzminister Lindern redet andauernd darüber, dass Sparen im Bundeshaushalt absolute Priorität hat.
Sparen passt wahrscheinlich nicht zu den erstrebenswerten Zielen der Grün/Schwarzen Koalition in Rödermark.

Herr Kruger (FDP) in seiner Haushaltsrede:
Einsparwille hat die Kämmerin gejagt, aber sie war immer schneller.
Ihre Rede zur Haushaltseinbringung enthielt 1350 Worte. Die Wörter –Sparen, Einsparen, Konsolidierung– kamen nicht vor. Siehe

Frau Schülner (Kämmerin), AL/Die Grünen, ist das kommunale Pendant zum Bundesfinanzminister Lindner (FDP), allerdings mit einem völlig anderen Ansatz.


Zuschüsse zum Haushalt scheint es vom Land ja zu geben.

Ca. Einnahmen über den KFA PRO Jahr.
Finanzausgleich KFA 2011 (Ist) 2.398.600 €
Finanzausgleich KFA 2025 (Plan) 19.511.522,00 €
Das entspricht 713,5% bzw. 17.112.922,00 € MehrEINNAHMEN
 
Ca. Ausgaben PRO Jahr.
Personalaufwendungen 2011(Ist) 11.501.000€ HHP 2012 Seite 37
Personalaufwendungen 2025(Plan) 24.271.063 HHP 2012 Seite 41
Das entspricht 111% bzw. 12.770.063,00€ MehrAUSGABEN.

Investitionen.
Rödermark kann durch das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) bis zu 2.529.670 € investieren. Davon stehen 598.366 € durch das Landesprogramm und 1.931.304 € durch das Bundesprogramm zur Verfügung.


Haushalt 2012 Seite 25
Der Grundbetrag der Schlüsselzuweisung wurde für 2012 gegenüber dem Vorjahr um rd. 10% auf 882,55 € angehoben. Auf Basis dieser Berechnungsdaten steigt die Schlüsselzuweisung 2012 auf 3.867.995 € (Ansatz 2011: 2.398.600 €).
2011: 2.398.600,00 €
2012: 3.867.995,00 €

Haushalt 2017-2018 Seite 25
Ausgehend von einer Steigerung des Grundbetrages um 4,4 % wird für das Jahr 2017 von einem Anstieg der Schlüsselzuweisung auf 9.392.905 € ausgegangen. Für 2018 wird von einem weiteren Zuwachs von 4 % auf rd. 9.768.620 € ausgegangen.
2017: 9.392.905,00 €
2018: 9.850.065,00€1

Haushalt 2019 Seite 27
Ausgehend von einer Steigerung des Grundbetrages um 1,3 % wird für das Jahr 2019 von einem Anstieg der Schlüsselzuweisung auf 10.526.752 € ausgegangen (festgesetzte Schlüsselzuweisung
2018: 19.850.065,00€
2019: 10.526.752,00 €

Haushalt 2022 Seite 27
Ergibt sich für das Jahr 2020 ein Anstieg der Schlüsselzuweisung auf 12.028.967 € (Ansatz Schlüsselzuweisung 2019: 10.526.752 €). Für 2021 wurde die Schlüsselzuweisung auf 12.510.100 € angesetzt.
2020: 12.028.967,00 €
2021: 10.600.000,00 €2

Haushalt 2022 Seite 26
Da die Steuerkraft in diesem Zeitrum gegenüber dem Referenzzeitrum des Vorjahres um rd. 2,9 Mio. € gestiegen ist, sinkt nach der Systematik des Kommunalen Finanzausgleichs zeitverzögert die Schlüsselzuweisung von rd. 11,3 Mio. € im Jahr 2021 auf rd. 210,6 Mio. € für das Jahr 2022.
2022: 10.600.000,00 €

Haushalt 2023 Seite 27
Ausgehend von einer Steigerung des Grundbetrages ergibt sich für das Jahr 2023 ein Anstieg der Schlüsselzuweisung auf 16.277.600 €.
2023: 16.277.600,00 €

Haushalt 2024-2025 Seite 27
Dies hat zur Folge, dass die Schlüsselzuweisung für das Jahr 2024 rapide auf 12.605.133 € sinken wird (= rd. 3,7 Mio. € weniger als 2023 veranschlagt.

Beim Finanzausgleich 2025 wirkt sich die für das Jahr 2025 im Finanzplanungserlass prognostizierte Erhöhung der Teilschlüsselmasse für die kreisangehörigen Kommunen in Höhe von 14,5% aus. Dementsprechend konnte der Ansatz für die Schlüsselzuweisung auf 19.511.522 € angehoben werden.
2024: 12.605.133,00 € (Land Hessen berichtet von 12.939.666,00 €)
2025: 19.511.522,00 €

Siehe auch
» Lässt das Land Hessen finanzschwache Kommunen im Regen stehen?


2016. Der Haushalt ist gerettet.
Bürgermeister Kern rechnet in 2016 mit Mehreinnahmen (1.700.000,00 €) aus dem KFA (Kommunaler Finanzausgleich). Möglich geworden durch das Alsfelder Urteil. Siehe hier.


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.