Stadtverordnetenversammlung am 5.3.2024

Der Stadtverordnetenvorsteher Sven Sulzman lädt ein:
Der Stadtverordnetenvorsteher Sven Sulzman lädt ein:

Am 5.3.2024 findet die wohl wichtigste Stadtverordnung Jahr statt.
Die Stadtverordneten der Koalition werden den vorgelegten Haushalt 2024-2025 verabschieden.
Das ist der unspektakuläre Teil.
Interessant werden die Reden der Opposition sein. Hier die Tagesordnung und die Aktenmappe.


Artikel zum Haushalt nach der Einbringung am 5.12.2023.
» Haushalte im Vergleich
» … würde ich sagen: „Sportlich“
» Anfrage der FWR zu Nahversorgungskonzept
» Themen Stavo u.a. Gebührenerhöhungen
» Der Rote Teppich ist ausgerollt
» Eine Fahne gegen Gewalt an Frauen
» Keine Fahne zum Gedenken an die Reichspogromnacht
» Das wird spannend. Grundsteuer B
» Haushalt 2024. Riesiges Haushaltsloch.
» Haushalt. Ordentliche Ergebnisse ab 2011. Schuldenstatistik.
» OP Printausgabe. Kläranlage, Stromfresser, Gebührenerhöhung
» Rödermarktempo. Von 8 auf 10 innerhalb weniger Minuten.
» Haushalt. Eine schwierige Aufgabe.
» Rödermark am Scheideweg
» Angemerkt 7.12.2023. Parlament in die Pflicht nehmen was Roland Kern und Bürger ….. OP Printausgabe unter Angemerkt 7.12.2023
» Schuldenstand Stadt Rödermark
» Rödermark und das Haushaltsdefizit.
» Lässt das Land Hessen finanzschwache Kommunen im Regen stehen?
» Das Jammern sollte ein Ende haben.
» Wunschvorhaben eingereicht. Es war der Magistrat.
» Mehrbelastung der Bürger verhindern
» Historie Haushalt. 2014 zu Haushalt 2024/2025
» FDP. Zurückweisung „Wunschkonzert“-Aussage des Bürgermeisters.
» Steuereinnahmen, Rücklagen und weitere Haushaltszahlen
» „Maßlos und unverschämt“: Grundsteuer sorgt für Ärger
» Doppische Haushaltsführung nicht konsequent genutzt
» 50.579.744,00 €. Das ist Ende 2025 der Schuldenstand
» Kämmerin hat wohl kein großes Interesse an Mitwirkung.
» Dank der Mathematiker dürfte der Haushalt 2024 gerettet sein.
» Gemeinsame Pressemeldung der SPD, FWR und FDP
» Irritiert über Verlautbarungen der Opposition
» Fragen und Antworten zum Haushalt 2024-2025
» Was wird denn da präsentiert?
» Es wird ein genehmigungsfähiger Haushalt eingereicht.
» Es könnte für die Koalition und den Magistrat peinlich werden


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Es könnte für die Koalition und den Magistrat peinlich werden, wenn……

Hinweis 08.2024
Irgendwann, in der Zeit nach dem 27.06.2024 bis ??.08.2024 wurde auf der Webseite der Stadt der HaushaltsBESCHLUSS 2024-2025 abgestellt. Die vor Kenntnisnahme genannten Zahlen zum HaushaltsplanENTWURF 2024-2025 werden nicht angepasst. Die wichtigsten Änderungen:
Fehlbetrag Ergebnishaushalt: 5.465.354,00 €
Rücklagen (ord. Ergebnis): Anfang 2024 6.147.000,00 Ende 2024 623,000,00 €.
Erhöhung der Kreisumlage um kolportierte 2.200.000,00 € ist weiterhin nicht aufgeführt.
Kreisumlage 36,32 % Schulumlage 18,67 %. Gesamt: 54,99 %.
Eine Steigerung in 2024 von 50,93 % auf 54,99 %.
Hier der Beschluss



…… sich am 5.3.2024 viele Bürger Zeit für Stavo nehmen.

Bürger, die aus welchen Gründen auch immer, an einer solch wichtigen Veranstaltung nicht teilnehmen können, bleibt eine Stadtverordnetenversammlung verwehrt. Leider sind einige Stadtverordnete dagegen, um mit den gegebenen Möglichkeiten dieser Bevölkerungsgruppe einen barrierefreien (virtuellen) Zugang für kleines Geld die Teilnahme an einer Stadtverordnetenversammlung zu ermöglichen. Hier ein Beispiel aus dem Kreistag.

Voraussichtlich wird es eine Stadtverordnetenversammlung (Stavo) geben, bei der ein Haushalt, der rechnerisch wohl nicht zu beanstanden ist, nur mit Stimmen der CDU und AL/Die Grünen verabschiedet wird. Bürgermeister, ein CDUler und die Kämmerin von AL/Die Grünen sind Parteimitglieder der regierenden Koalition.

Am 5.3.2024 steht der Haushalt auf der Tagesordnung. Bei dem Doppelhaushalt 2024-2025 handelt es sich in der Planung für mich um einen so schlechten Haushalt, den man in Rödermark seit Aufzeichnung der Wetterdaten noch nicht erlebt hat.

Es soll am 5.3.2024 ein Haushalt beschlossen werden, der in der Planung ein in dieser Höhe (<10 > Mio.) bisher nicht gekanntes Defizit aufweist. Nach der Einreichung der Planung am 5.12.2023 hat der Magistrat es offenbar im Alleingang geschafft, dieses Defizit mit für mich fragwürdigen Kürzungen auf 5.523.954,00 € zu reduzieren. Bei diesen Kürzungen hat man die am 28.02.2023 vom Kreistag beschlossene Kreisumlage, die die Stadtkasse um weitere ca. 2.200.000,00 € belasten wird, nicht mit eingerechnet.
 
Für mich sind es keine Einsparungen im klassischen Sinne, sondern wohl eher die Hoffnung, diese Kosten, die die Kämmerin im Plan doch bestimmt mit Bedacht aufgeführt hat, umgehen zu können. Ich bin mir ziemlich sicher, dass dies auch ein Thema in den Haushaltsreden der Opposition sein wird.

Einmalig ist auch die Tagesordnung, auf der die Verabschiedung des Haushalts steht. Anträge der Koalition (0) oder der Opposition (3) kann man an einer Hand abzählen. Ich werde das Gefühl nicht los, man hat resigniert.

Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass die Bürger, die diese Stadtverordnetenversammlung besucht haben, die im Haushalt nicht aufgezeigten Risiken in Millionenhöhe erkennen werden.
Besucher, die auch die gemeinsame Pressemeldung der SPD/FWR und FDP gelesen haben, können nach dieser Stavo wahrscheinlich auch die Gegendarstellung der Kämmerin dorthin einordnen, wohin diese Gegendarstellung gehört.

Warum eine Erhöhung der Grundsteuer fällig wäre.
Mit einem Antrag der KBR (Kommunale Betriebe Rödermark) wird die Erhöhung der Eintrittspreise für das Badehaus beantragt. Eine Erhöhung, die laut Aussagen mehr als notwendig ist. Gestiegene Personal- und Energiekosten wurden als Hauptgrund aufgeführt.
Es ist schon verwunderlich, dass bei der Stadt Rödermark die gestiegenen Personal- und Energiekosten sich bis Ende 2025 (in 2025 sind Bürgermeisterwahlen) nicht in einer gestiegenen Grundsteuer B bemerkbar machen. Der Automatismus des Haushaltsplanentwurfs empfiehlt (ohne die erhöhte Kreisumlage) einen Satz von 1.458,58% (Haushaltsplan 2024-2025 Seite 94). Dass dieser Satz wohl zu hoch sein dürfte, ist klar. Es bleiben aber Fragen, die nach einer Antwort schreien.

Hinweis für die teilnehmenden Bürger.
Sollte es eine begrenzte Redezeit für die Haushaltsreden geben, ist das als Nachteil für die teilnehmenden Bürger zu sehen.

Es wäre wohl angebracht, dass die Begrenzung der Redezeit für die Haushaltsreden aufgehoben wird oder man diese zumindest auf 20 Minuten begrenzt.

Meine ganz persönliche Meinung in Kurzform.
Der vorgelegte Haushalt ist eine Frechheit.
Am 5.3.2024 wird der Haushalt beschlossen, obwohl ein Änderungshaushalt am Horizont zu erkennen ist.

Siehe auch
» Es wird ein genehmigungsfähiger Haushalt eingereicht.
» Mit Grundsteuererhöhung den Bürgern signalisieren.


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

#Kommunalwahl2026
Kommunalwahl 2026

Was man auch mit einer Grundsteuererhöhung den Bürgern signalisieren kann.

Hinweis 08.2024
Irgendwann, in der Zeit nach dem 27.06.2024 bis ??.08.2024 wurde auf der Webseite der Stadt der HaushaltsBESCHLUSS 2024-2025 abgestellt. Die vor Kenntnisnahme genannten Zahlen zum HaushaltsplanENTWURF 2024-2025 werden nicht angepasst. Die wichtigsten Änderungen:
Fehlbetrag Ergebnishaushalt: 5.465.354,00 €
Rücklagen (ord. Ergebnis): Anfang 2024 6.147.000,00 Ende 2024 623,000,00 €.
Erhöhung der Kreisumlage um kolportierte 2.200.000,00 € ist weiterhin nicht aufgeführt.
Kreisumlage 36,32 % Schulumlage 18,67 %. Gesamt: 54,99 %.
Eine Steigerung in 2024 von 50,93 % auf 54,99 %.
Hier der Beschluss


Von juristischer Seite wird dahingehend bereits seit einiger Zeit beleuchtet, einen Mechanismus umzusetzen, der sofern keine anderweitige Deckung der Aufwendungen (Ressourcenverbrauch) in hinreichendem Maße erfolgt, einen Ausgleich über die Grundsteuer vorsieht (Vgl. exemplarisch Oebbecke: Reaktionen des Rechts auf kommunale Finanzprobleme, in: DVBL 22/2013, Seite 1409 bis 1415). Das hätte vielerlei Vorteile: U.a. würde damit für die Einwohner wieder der Zusammenhang zwischen kommunalen Leistungsangeboten und deren Finanzierung erfahrbar (Fühlbarkeit). Indirekt würden damit kommunalpolitische Entscheidungen zu Aufwandsenkungen wieder eher diskutabel, weil sie die für den Ergebnisausgleich notwendige Steuerbelastung der Einwohner reduzieren. Es ist davon auszugehen, dass mit steigender und für den einzelnen spürbarer Steuerbelastung das Interesse der Einwohner an den kommunalpolitischen Entscheidungen zu Ertragsverzichten bzw. unterlassenen Aufwandreduzierungen merklich zunimmt. Die Grundsteuer B ist dafür besonders geeignet, weil sie direkt oder indirekt (Einrechnung in Mietpreise) alle Einwohner und Unternehmen einer Kommune belastet. Gleichzeitig würde mit einer solchen Regelung der personelle und politische Aufwand zur Durchsetzung des Rechts (im Kontext der Erreichung des Haushaltsausgleiches) seitens der Finanzaufsichtsbehörden sinken. Quelle

Alle aufgeführten Zahlen sind recherchierbar Zahlen
Schuldenstand von 2022 nach 2025 mehr als verdoppelt.
(Haushaltsplanentwurf Seite 132)

Folgern könnte man.
Ohne Grundsteuererhöhung alles Bestens mit den Finanzen in Rödermark. Erfreulich.
Da in Rödermark in 2024 und 2025 KEINE Grundsteuererhöhungen vorgesehen sind, kann der Bürger davon ausgehen, dass man sich um den Haushalt der Stadt keine Gedanken machen muss. Anstrengungen für neue Einnahmequellen (Gewerbegebiete) sind nicht notwendig.
Weiter wie bisher.

Ohne die mit hoher Wahrscheinlichkeit schon heute feststehenden Kosten in den Haushaltsplanentwurf einzuarbeiten, konnte die Stadtkämmerin einen genehmigungsfähigen Doppel-Haushalt einreichen. Der genehmigungsfähige Haushalt wird u.a. damit erreicht, dass man die Rücklagen fast komplett aufbrauchen (Seite 25) wird, im Personalbereich Kinder 1.500.000,00 € an Ausgaben streicht, sowie weitere 660.000 € im Fachbereich 4 (Soziales) streicht. Streicht im HaushaltsplanENTWURF 2024-2025.

Anstieg der Schulden laut Haushaltsplanentwurf 2024-2025. Seite 132.
Gruß an die Kinder und Enkel.

2022 23.817.037,45 Euro
bei 28.723 Einwohner sind das 829,20 € Schulden pro Kopf
 
2025 50.579.774,60 Euro
bei 28.723 Einwohner sind das 1.760,95 € Schulden pro Kopf
 
Und das alles ohne die Grundsteuer zu erhöhen. Chapeau.
 
Siehe auch
» Der Haushalt 2024 dürfte gerettet sein.


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Kameralistik, Doppik

Bei Diskussionen zum Haushalt der Stadt Rödermark besteht bei einigen noch die Meinung, dass in Rödermark die kameralistische Buchführung im Einsatz ist.

Mit dem folgenden Auszug: Kamerale Jahresabschlüsse 2003 bis 2005 Eröffnungsbilanz zum 01.01.2006 und doppische Jahresabschlüsse 2006 und 2007 aus 2008 dürfte sich das Thema endgültig erledigt haben.

Kamerale Jahresabschlüsse 2003 bis 2005
Die Stadtverordnetenversammlung entlastet den Magistrat für die Haushaltsführung der Jahre 2003 bis 2005.
Eröffnungsbilanz

Die Stadtverordnetenversammlung stellt die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2006 fest.

Doppische Jahresabschlüsse 2006 und 2007
Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG und des Rechungsprüfungsamtes vom 12. September 2008 versehenen Jahresabschluss 2006 und den am 23. Oktober 2008 testierten Jahresabschluss 2007 gemäß § 114u GemHVO-Doppik fest und entlastet somit den Magistrat für die Führung der Geschäfte.

Der Jahresfehlbetrag 2006 (3.001.974,50 €) und der Jahresfehlbetrag 2007 (2.767.659,14 €) werden gemäß § 25 (3) GemHVO-Doppik auf neue Rechung vorgetragen.

Quelle: https://www.roedermark.sitzung-online.de/public//to020.asp?TOLFDNR=11062

Hier ein Link aiuf die Haushalte der Stadt Rödermark ab 2011. Selbstverständlich DOPPIK.


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Alle Aufregung unnötig. Es wird ein genehmigungsfähiger Haushalt eingereicht.

Haushalt 2024-2025
Haushalt 2024-2025

Hinweis 08.2024
Irgendwann, in der Zeit nach dem 27.06.2024 bis ??.08.2024 wurde auf der Webseite der Stadt der HaushaltsBESCHLUSS 2024-2025 abgestellt. Die vor Kenntnisnahme genannten Zahlen zum HaushaltsplanENTWURF 2024-2025 werden nicht angepasst. Die wichtigsten Änderungen:
Fehlbetrag Ergebnishaushalt: 5.465.354,00 €
Rücklagen (ord. Ergebnis): Anfang 2024 6.147.000,00 Ende 2024 623,000,00 €.
Erhöhung der Kreisumlage um kolportierte 2.200.000,00 € ist weiterhin nicht aufgeführt.
Kreisumlage 36,32 % Schulumlage 18,67 %. Gesamt: 54,99 %.
Eine Steigerung in 2024 von 50,93 % auf 54,99 %.
Hier der Beschluss


Sitzung HFuW 22.02.2024

Das Erfreuliche vorweg.
Wie schon in meinem Artikel Wunderbar. Dank der Mathematiker dürfte der Haushalt 2024 gerettet sein angedeutet, wird laut Kämmerin ein genehmigungsfähiger Doppel-Haushalt zur Verabschiedung den Stadtverordneten am 5.3.2024 vorgelegt. Eine ausdrückliche Nachfrage, ob sich die Genehmigungsfähigkeit auf den Doppelhaushalt bezieht, wurde bejaht. Da mit dem Doppelhaushalt auch die Haushaltssatzung mit den Hebesätzen beschlossen wird, dürfte der Hebesatz von 715 v.H für die Grundsteuer und 380 v.H. bis Ende 2025 Bestand haben.

Zu einem bisher nie dagewesenem Defizit.
Gelernt habe ich, dass ein anfängliches Haushaltsdefizit von über 8 Mio. bzw. 10 Mio. in einem Haushaltsplanentwurf einer Kommune zunächst kein Grund zur Besorgnis sein muss. Die Aufregung in den Monaten nach der Einbringung des Haushaltsplans bis zur gestrigen Sitzung war völlig umsonst. Alles wird gut. Hoffen wir mal.
 
Die gestiegenen Kreisumlagen (?2,2 Mio.?) werden in dem zur Verabschiedung eingereichten Haushalt nicht enthalten sein. Wie sich das z.B. auf die Rücklagen auswirkt, wird man in der Haushaltsfassung –Beschluss – Endfassung– nachschlagen können.

Eine Umfrage, wie hoch man die Grundsteuer im Jahr 2024 einschätzt, brachte folgendes Ergebnis.
Geschätzt wurde: Niedrig: 720 v.H.
Hoch: 1399 v.H.
Schnitt: 1042.65 v.H.

Angst vor dem Neuen. Besonders bei den Alten.

Neu anfangen, so Bruder Paulus, sei „schön, aber auch schwierig“. Man wünsche sich Neues, aber „wenn es dann kommt, dann ist es uns doch nicht so ganz recht“. Fünf Reaktionen könne man unterscheiden – gefordert seien aber nicht Verleugnung, Aggression, Depression oder Verhandeln, sondern die Versöhnung mit dem Neuen. „Die Wandlung ist das Menschengeschäft“, betonte Bruder Paulus.
Quelle: Bruder Paulus bei OP-Online

Livestream. Interessant war die Diskussion darüber,
ob man den Bürgern nicht per Livestream die Stadtverordnetenversammlung (Stavo) in die Wohnzimmer übertragen sollte. Damit wäre es auch den Bürgern möglich, die politischen Entscheidungen besser zu verstehen, denen ein Besuch einer Stadtverordnetenversammlung (Stavo) nicht möglich ist.
Ein Livestream der Debatten in der Stavo ist ein sinnvoller „Beitrag zur Barrierefreiheit“.

Bei den Argumenten gegen einen Livestream wurde von denjenigen, die einen Livestream ablehnen, ausgeblendet, dass ein Redner der Übertragung seiner Rede widersprechen kann. Hätte man das bei der Diskussion berücksichtigt, hätte es kein nachvollziehbares Argument gegen eine Übertragung der Stavo gegeben.

Es ist aller Voraussicht nach nicht zu erwarten, dass der FDP-Antrag eine Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung erhalten wird. Es wird dann wohl dabei bleiben, dass die Beteiligung der Bürger an der Stadtverordnetenversammlung die 1% Hürde in absehbarer Zeit nicht übersprungen wird. So wie es ist, ist es gut. Das dürfte wohl die Meinung der Mehrheit der Stadtverordneten sein.
Teilnahme der wahlberechtigten Bürger an der Stadtverordnetenversammlung. 0.1131% (Stand 23.02.2024) der Wahlberechtigten besuchen eine Stavo

Hier im Blog hatte ich den Lesern angeboten, ihre Meinung zu diesem Thema abzugeben. 62 Stimmen wurden abgegeben. 57 würden eine Übertragung befürworten. 5 sprachen sich gegen eine solche Übertragung aus.
Selbstverständlich ist diese Umfrage nicht repräsentativ.

Es wurde ein zusätzlicher Antrag auf die Tagesordnung des HFuW gesetzt.
Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kulturhalle Rödermark
Diesem Antrag werden wahrscheinlich alle Fraktionen bei der Stadtverordnetenversammlung zustimmen.

Zum Abschluss
Abschließend möchte ich einen Stadtverordneten der Grünen nicht enttäuschen. Stichwort. -Das kann man morgen in den sozialen Medien lesen.-
Im Zusammenhang mit der geplanten Änderung zur Nutzung der Kulturhalle kam es zu einer bedauerlichen Entgleisung (euphemistisch) eines Grünen Stadtverordneten. Abgesehen von einer Anmerkung meinerseits möchte ich es dabei belassen. „Der Stadtverordnete der Grünen kann von Glück sagen, dass nicht von jeder in die Stadtverordnetenversammlung gewählten Partei zumindest ein Stadtverordneter an der Haushaltssitzung teilgenommen hat.

Siehe auch:
» Stavo 5.3.2024 und die Ausschusswoche ab 20.02.2024


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.