Grundsteuererhöhung weil Geld fehlt. Wenn das Land gerecht wäre, hätten wir weniger Probleme.

Kommunaler Finanzausgleich nach Alsfelder Urteil

In den sozialen Medien wird heftigst über die erneute Grundsteuererhöhung gewettert. Könnte man, neben einem rigorosen Sparkurs, anderweitig Besserung herbeiführen? Durch das sich jährlich wiederholende Jammern der grünen Kämmerer müsste man doch durch eine erneute Klage gegen den KFA (mehr dazu im weiteren Verlauf) etwas erreichen können. Wenn nicht, dann sollte man das Jammern bei diesem Punkt unterlassen und sich einen einleuchtenden Grund für die aus Sicht eines Stadtkämmerers unverschuldete Misere suchen.

2016. Der Haushalt ist gerettet.
Bürgermeister Kern rechnet in 2016 mit Mehreinnahmen aus dem KFA (Kommunaler Finanzausgleich). Möglich geworden durch das Alsfelder Urteil.
Kurz etwas zu „Alsfelder Urteil“. Konnexitätsprinzip. Wer die Musik bestellt, muss die Musik auch bezahlen. Das Alsfelder Urteil hat zumindest eine Besserung herbeigeführt. Vom Land wurden die Zuschüsse zu den tatsächlichen Kosten für -die bestellte Musik– aufgestockt.
» Bürgermeister Kern erwartet ab 2016 knapp 1.7 Mio. mehr aus der Landeskasse (Kommunaler Finanzausgleich).

Warum jetzt die alten Kamellen ausgegraben werden.
Wie ein Mantra hört man bei den Haushaltsreden grüner Stadtkämmerer, dass der Kommunale Finanzausgleich (KFA) selbst nach der Besserung des KFA nicht ausreicht, um die Kommunen mit den nötigen Finanzmitteln auszustatten. D.h. von den übergeordneten Stellen werden Aufgaben an die Kommunen delegiert (die Musik wird bestellt). Die nötigen Finanzmittel werden den Kommunen nicht in ausreichender Höhe erstattet.

Offenbach Post 6.2.2020
[..]Die Schuldigen sitzen in Berlin und Wiesbaden, bleibt Kämmerin Schülner bei der Kritik, die schon ihre Vorgänger geäußert haben: „Bund und Land haben es versäumt, dafür Sorge zu tragen, dass die Kommunen bedarfsgerecht ausgestattet sind[..] Siehe OP-Online

Haushalt 2020/2021
Haushalt 2020/2021

Haushalt 2019
[..] Trotz der immer noch nicht bedarfs- und zeitgerechten Finanzausstattung wirtschaften wir ordentlich[..] Haushalt 2019
 
Haushalt 2017-2018
Wir werden immer noch nicht auskömmlich und bedarfsgerecht ausgestattet! Warum? Weil unser Bedarf nicht in voller Höhe in die Berechnung des Landes einfließt [..]

Jetzt fragt man sich als Bürger doch, warum schwätzen die Hauptamtlichen eigentlich nur darüber? Warum reichen die nicht, wie seinerzeit Alsfeld, eine Klage ein? Hat schwarz/grün Rödermark Angst davor, dass schwarz/grün Wiesbaden Rödermark nicht mehr mag?
Oder, bekommt man genug und man braucht nur einen Punkt, um sich bei einer Haushaltsrede für einen ….. Haushalt zu rechtfertigen.

Also lieber hauptamtliche Magistrat. Nicht meckern, Klage einreichen oder den Mund halten.

Die Meinung von H. Michael Gensert (den und seine Meinung ich sehr schätze) dazu, würde mich brennend interessiern.

Letztmals wurde das Alsfelder Urteil in meinem Artikel zum Haushalt 2020/2021 erwähnt.



Mit Urteil vom 21. Mai 2013 hat der Hessische Staatsgerichtshof auf die Grundrechtsklage der Stadt Alsfeld wesentliche Vorschriften des Finanzausgleichgesetzes für mit der Verfassung des Landes Hessen unvereinbar erklärt. Bis spätestens zum 31. Dezember 2015 muss nach den Vorgaben des Gerichts eine Neuregelung getroffen werden. Damit ergibt sich die Notwendigkeit einer grundlegenden Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs) in Hessen.
Quelle

Schon von Gesetzes wegen hat das Land die Kommunen für die Erledigung der Pflichtaufgaben auskömmlich auszustatten, soweit diese nicht durch eigene Einnahmen abgedeckt werden können. Die Differenz hierzu ist der „Bedarf“. Wenn nun -nach dem Urteil des Staatsgerichtshofs vom Mai 2013, das die Kommunen mit vereinten Kräften erstritten haben,[..] Quelle Roland Kern Haushalt 2017/2018


Rödermark intern
Haushaltskompetenz
In einer Sitzung, in der über Spielapparatesteuer diskutiert wurde, fiel folgender Spruch eines Stadtverordneten: Sinngemäß. „Wir sind alle Ehrenamtler und keine Finanzexperten. Wir verlassen uns ganz auf die Fachleute der Verwaltung.

Grundsteuererhöhung. Wo ist eine Stellungnahme der CDU und/oder AL/Die Grünen

Kommune und Bürger.
Kommune und Bürger.

Gastkommentar. Name ist dem Admin bekannt.
» 02.08.2020. Natürlich werde ich den Gastkommentar veröffentlichen. Zwei Tage sollte man den angesprochenen Fraktionen allerdings schon geben.
» 05.08.2020 Die zwei Tage sind vorbei.

Der CDU und AL/Die Grünen dürfte nicht entgangen sein, dass die Grundsteuererhöhung in den sozialen Medien heftig diskutiert wird.
Da nur mit Stimmen der Koalition (CDU, AL) die Erhöhung möglich geworden ist, sollten die mal ihre Kommunikationskanäle nutzen und eine Stellungnahme abgeben. Viele Bürger haben in die Tasten gegriffen und bei Facebook ihren Unmut kundgetan. Da kann man von den beiden verantwortlichen Parteien eine schlüssige Antwort zu den gewaltigen Steuererhöhungen erwarten. Ein Blick auf das kommende Jahr, in Hinblick auf die Folgen der Corona-Pandemie, wäre vor der Kommunalwahl angebracht. Mit welcher Steuererhöhung haben wir 2021 zu erwarten? Die Corona-Pandemie dürfte bei der 2020er-Erhöhung keinen Niederschlag gefunden haben. Wird man trotz mieser Kassenlage weiter ungehemmt die im Stellenplan vorgesehene Neueinstellungen (abgesehen von der Kita-Betreuung) durchziehen?

Hinweis/Ergänzung vom Admin
Ob der Bürger folgendes als Stellungnahme annehmen kann, muss jeder für sich entscheiden. Der Standpunkt der AL bzw. CDU könnte sein: „Ist doch schon frühzeitig alles mehrfach gesagt/geschrieben worden. Weiters ist nicht notwendig.
– Die Erste Stadträtin hat sich zur Erhöhung der Grundsteuer schon am 6.2.20 geäußert. „Haushaltsausgleich gelingt nur durch Erhöhung der Grundsteuer um 32,4 Prozent“ Siehe OP-Online
– Auf der Webseite der AL wurde am 21.02.2020 berichtet.
 
Vor der Zustellung der Gebührenbescheide. Die Reaktionen der Fraktionen oder Bürger in den sozialen Netzwerken oder bei OP-Online (4 Kommentare) hielten sich im Rahmen bzw. es war wenig zu vernehmen.

In eigener Sache und natürlich nicht so offiziell wie von der Koalition (CDU, AL/die Grünen), die die Erhöhung beschlossen hat.
– 04.02.2020. Natürlich wurde auch im „Blog für Rödermark“ darüber berichtet.


Rödermark intern
Haushaltskompetenz
In einer Sitzung, in der über Spielapparatesteuer diskutiert wurde, fiel folgender Spruch eines Stadtverordneten: Sinngemäß. „Wir sind alle Ehrenamtler und keine Finanzexperten. Wir verlassen uns ganz auf die Fachleute der Verwaltung.

Grundsteuer B. Klarstellung

Grundsteuer B
Grundsteuer B

Die Grundsteuerbescheide sind auf dem Weg zum Bürger.

Einigen in Rödermark ist es scheinbar nicht klar, ab wann der geänderte Grundsteuersatz (Hebesatz) gültig ist. Die Grundsteuer mit den neuen Hebesätzen ist ab 1.1.2020 zu zahlen und wird nachträglich fällig. Wie viel man wann zu zahlen hat, entnehmen Sie der PM der Stadt Rödermark.

Hier ein Auszug aus der beschlossenen Haushaltssatzung 2020/2021.

Haushaltssatzung 2020/2021
Haushaltssatzung 2020/2021

Der erhöhte Grundsteuersatze (Grundsteuer B) wurde mit Stimmenmehrheit von CDU und AL/Die Grünen beschlossen.

Haushalt 2020/2021. Beschluss Grundsteuer
Haushalt 2020/2021. Beschluss Grundsteuer

Für das Haushaltsjahr 2019 wurden noch folgende Sätze zur Berechnung herangezogen: Grundsteuer A 200%, Grundsteuer B 540%, Gewerbesteuer 380%. Quelle: roedermark.de

Vielen Dank an den Kommentator Marvin Falz für den Link Hebesätze 2020 im Landkreis Offenbach im Vergleich

Siehe auch die Zusammenfassungen
» Haushalt / Schutzschirm / Hessenkasse, Kassenkredite / Gewerbe
» Grundsteuer
 


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

SPD. Am Jahresende ein Schuldenberg von 6 Mio. Euro?

Pressemitteilung
Pressemitteilung

Presseinformation SPD Rödermark
6 Millionen Schulden am Jahresende?
SPD fordert absoluten Ausgabestopp für die Stadt Rödermark –
mit zwei Ausnahmen

Wenn die SPD Fraktion im Rödermärker Stadtparlament alle verpflichtenden und geplanten Ausgaben für das Haushaltsjahr 2020 den zu erwartenden – und den durch Corona zusammenbrechenden Einnahmen gegenüberstellt – kommt sie auf ein dramatisches Defizit von mehreren Millionen Euro. Alleine eine Halbierung der Gewerbesteuer würde 6 Millionen Euro Mindereinnahmen verursachen. Und das trotz der exorbitanten Erhöhung der Grundsteuer B für alle Bürger in Höhe von 2 Millionen Euro.

In einer Pressemitteilung der SPD sieht der Fraktionsvorsitzende Norbert Schultheis für dieses drohende Problem nur eine Lösung: einen absoluten Stopp für alle nicht verpflichtenden Ausgaben im Haushaltsjahr 2020. Dies gilt sowohl für die geplanten Erhöhungen im Stellenplan als auch für alle angedachten Baumaßnahmen.

Selbst Planungen, für die Zuschüsse übergeordneter Behörden bereits zugesagt sind, sollten zunächst ausgesetzt werden, bis ein zumindest realistischer Überblick über die zu erwartenden Einnahmenminderungen gegeben ist. Notwendigerweise müssten Gespräche mit den zuständigen Gremien geführt werden, um ohne Verluste die Vorhaben, z.B. bei der Ortskernentwicklung und im Baubereich, zu schieben oder zu strecken.

„Wir müssen unbedingt eine Situation vermeiden, die schlimme Erinnerungen an den mühsam abgebauten Schuldenstand von vor 10 Jahren erinnert“, so Schultheis. In diesem Jahr bereits gegebene Aufträge müssten daher nach Möglichkeit zurückgenommen werden. „Zumindest müsste in nichtöffentlichen Sitzungen über bereits getätigte Verpflichtungen berichtet werden“, so die Forderung des Fraktionsvorsitzenden der SPD. Im Übrigen sei sowohl bei den neu geschaffenen Stellen als auch bei Wiederbesetzungen ein Besetzungsstopp angebracht und sofort durchzusetzen.

Zwei Ausnahmen sehen die Sozialdemokaten allerdings bei ihrer Forderung nach strikter Haushaltsdisziplin für dringend erforderlich. Die Zuschüsse für Vereine und andere Institutionen mit ehrenamtlich Tätigen müssten auf jeden Fall weiter gezahlt werden. Vor allem in auslaufenden Corona-Zeiten seien die sozial integrativen Angebote besonders wichtig und müssten deshalb für die Revitalisierung der Gesellschaft funktionierend bereitstehen. Ähnliches gelte für den Kitabereich. Hier müssten alle bisher befristeten Verträge wie geplant mit festen Stellenbesetzungen abgesichert werden. Dies sei unbedingt erforderlich um die gesetzlich verordnete Betreuung der Kitakinder zu gewährleisten.

„Im Übrigen zeige die Corona-Krise, dass die Aufgaben im Bereich für unsere Jüngsten nicht nur sozial und bildungspolitisch unbedingt erforderlich, sondern auch für berufstätige und alleinerziehende Eltern und damit auch für die Wirtschaft unabdingbar sei“, so Schultheis abschließend.


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 vor.
Kurz und bündig:
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