Die wohl wichtigte Sitzung für die Erste Stadträtin in ihrer bisherigen Amtszeit

  • Die aktuelle und absehbare finanzielle (Schief-)Lage der Stadt Rödermark ist mit „katastrophal“ wohlwollend umschrieben.
  • Die Stadt ist am (finanziellen) Limit
  • Aktuelle Hilferufe und Aufrufe der Bürgermeister/-innen
    sind natürlich begrüßenswert, aber kommen doch im Ergebnis viel zu spät.
  • Quelle: roedermark.sitzung-online.de


    Auf die Worte der Ersten Stadträtin (Kämmerei) bin ich gespannt.

    Gab es jemals drastische Worte zu
    einem bestehenden Haushalt, der noch vor einer Zeit mit „wir haben alles richtig gemacht“ und mit Eigenlob überschüttet wurde?

    Das wird die wohl schwierigste und unangenehmste Stadtverordnetenversammlung für die Stadtkämmerin und dem Bürgermeister werden.
    Ich bin auf die Worte der Ersten Stadträtin (Kämmerin) gespannt, wie bzw. ob sie den Bürgern erklären wird, was sie nicht nur 2025, sondern auch in 2026 erwarten können.

    Evtl. könnten die Stadtverordneten,
    die sich vor Beginn der Stadtverordnetenversammlung zur Besprechung (Ältestenrat) treffen, den Magistrat bitten, den anwesenden Bürgern den Betrag zu nennen, den die Stadt als „auskömmliche Finanz-Ausstattung“ benötigt. Da der Bürgermeister Rotter mit seinen 12 Kollegen des Kreises Offenbach medienwirksam auf die Unterfinanzierung hingewiesen hat, müsste der Betrag ja bekannt sein, insbesondere schon deshalb, weil diese Frage schon Bestandteil einer Anfrage war.

    Der Bürgermeister ist wohl mit der Arbeit der
    Stadtverordneten, oder wen meint er damit, wohl nicht so ganz zufrieden.
    [..]Gleichzeitig betont er, dass Beteiligung und Mitsprache weiterhin möglich bleiben sollen – aber gezielter, projektbezogener und ergebnisorientierter. [..] Quelle: Op-Online

    Anmerkung
    Bürgermeister Rotter hat kraft seines Amtes der Ersten Stadträtin zu Beginn seiner Amtszeit u.a. das Dezernat Finanzen (Stadtkämmerei) übertragen.
    Ich denke, auch wenn der Bürgermeister Aufgaben delegiert, bleibt er verantwortlich im Sinne der Gesamtverantwortung

    Siehe auch
    » Debatte über Gewerbe- und Grundsteuer B
    » Bebauungsplan und Veränderungssperre für Ober-Roden
    » Die Stadtkämmerin wa am 17.06.2025 nicht anwesend.
    » GUT, dass wir einen Doppelhaushalt haben!
    » Niederschrift zur Stadtverordnetenversammlung 20.05.2025 ist da.
    » Rödermark hatte ca. 18.150.000,00 € im Jahr 2024 zur freien Verfügung.
    » Kann man über den Haushalt diskutieren, wenn man die Zahlen nicht kennt?
     
    #Kommunalwahl2026
    Kommunalwahl 2026

     

    Zu Grundsteuer 990%. Geht das gut?

    Ohne transparente und aktuelle Informationen zum städtischen Haushalt geht der interessierte Bürger am 17.06.2025 in die Stadtverordnetenversammlung und stellt sich die Frage, wie eine haushaltspolitische Entlastung gelingen soll, ohne wie geplant einen Grundsteuererhöhung in Höhe von 450% einzufordern? Angesichts der bisherigen haushaltspolitischen Entscheidungen des hauptamtlichen Magistrats ist fraglich, ob selbst diese Maßnahme zur Konsolidierung ausreicht.

    Eine Hebesatzerhöhung von 450 % wollte man ursprünglich haben.
    Dann kam man bei der Stadtverordnetenversammlung am 17.05.2025 im letzten Moment auf die Idee, noch einmal nachzudenken. Jetzt steht im Raum, die Grundsteuer von 800% auf 990% und die Gewerbesteuer von 380% auf 400% zu erhöhen. Dabei sollte man gemachte Aussagen zur Gewerbesteuererhöhung noch einmal überprüfen.
    Ob man eine Senkung der geplanten Erhöhung der Grundsteuer von 450% auf nunmehr 190% (noch zuzustimmen) als seriös bezeichnen kann, fällt mir sehr schwer. Siehe

    Fragen, die die Opposition stellen sollte,
    damit die sicherlich in großer Zahl anwesenden Zuhörer die Antwort vom Magistrat zu hören bekommen:

  • Reicht diese Erhöhung 990% auch für 2026?
  • Ist mit der Erhöhng von 990% sichergestellt, dass die Lquidität bis um Jahresende reicht?
  • Müssen Kredite aufgenommen werden, womit man Finanzlöcher stopfen kann?
  • Muss der Bürger in 2026 mit einer weiteren Grundsteuererhöhung rechnen?
  • Wenn es ein Erhöhung geben wird, wird man die dann auf einen Termin nach der Kommunalwahl verschieben?

  • Entwicklung Haushalt 2025

    2.000.000 € Restbetrag Rücklage zum 01.01.2025
    +++++++++++
    8.350.000 € mögliche Entstehung Fehlbetrag 2025
    -150.000 € Überschuss ordentliches Ergebnis Haushaltsplan 2025
    ———–
    8.200.000 € verbleibender Fehlbetrag 2025
    -2.000.000 € Entnahme aus Rücklage
    ————
    6.200.000 € verbleibender Fehlbetrag nach Entnahme Rücklage
    ca. 2.000.000 Erhöhung Kreis- und Schulumlage um 3,5 % bleibt als nicht leistbarer Fehlbetrag ausgewiesen
    0 € Stand Rücklagen zum 31.12.2025
    Quelle: Entwicklung Haushalt 2025


    Grundsteuerhöhung 4.300,00 € (450%)
    6.200.000 Fehlbetrag
    4.300.000 Grundsteuererhöhung ca. (Hebesatz 1250)
    ………………………….bei Hebesatz 990 = ca. 1.820.00)
    ———-
    1.900.000 Fehlbetrag. Ohne die Erhöhung (ca. 2 Mio.) der Kreis- und Schulumlage.


    Bei gleichbleibendem Gewerbesteueraufkommen (Jahresabschluss 2024 i.H.v. 16.840 Mio. €) wird mit Mehreinnahmen in Höhe von 0,9 Mio. € jährlich gerechnet. Beschlussfassung zur Anhebung des Hebesatzes der Gewerbesteuer von 380 auf 400 Prozentpunkte.

    Bürgermeister Rotter: [..] für die Betriebe entsteht dadurch laut Bürgermeister Rotter kein Nachteil,[..] Quelle: OP-Online

    Link noch nicht freigeschaltet.
    » Mehreinnahme bei einer Hebesatzänderung der Gewerbesteuer von 380% auf 400%. Siehe: Rechenweg
     
    » (?Keine?) Mehrbelastung Einzelunternehmen bei der Hebesatzänderung von 380% auf 400%. Siehe: Rechenweg

    Hier stand vor einiger Zeit in dem Artikel ein Absatz, mit dem der Artikel noch nicht den Status -ÖFFENTLICH- hätte haben dürfen. Durch eine schlechte Internetverbindung an meinem Standort konnte ich erst jetzt diesen Absatz entfernen.


    Siehe auch
    » 18.150.000,00 € im Jahr 2024 zur freien Verfügung.
    » Quartalsbericht Q1 des Magistrats mit veralteten Zahlen?
    » Wie die Stadt jetzt sparen will – 2,4 Millionen Euro als Ziel
    » Stadtverordnetenversammlung 17.06.2025
     
    #Kommunalwahl2026
    Kommunalwahl 2026

    Kommt ein McDonalds nach Rödermark? Ja! Eröffnung ist für den Herbst geplant.

    Antwort auf meine Frage: Kommt McDonals nach Rödermark

    Hiermit bestätigen wir Ihnen, dass in Rödermark ein neues McDonald’s Restaurant eröffnet. Der Bau hat heute offiziell begonnen und die Eröffnung ist für den Herbst geplant.

    Schön, wenn wir Ihnen mit diesen Informationen ein wenig weiterhelfen können! Wir freuen uns auf Ihren nächsten Besuch!

    » Facebook. Hier wird dem Hinweis „Viel Müll beim MCD“ auf den Grund gegangen.


    Wie hoch können die Gewerbesteuereinnahmen sein?
    Laut Internet bewegt sich der Umsatz eines mittelgroßen MCD so zwischen 1,5 und 3 Mio. Gewinnmargen bei Franchiseunternehmen nach Abzug aller Kosten ca. 5-10%. 5 % von 2,5 Mio. € Umsatz = 125.000 € Gewinn vor Steuer.
    Gewerbesteuer bei 380% könnte sein: 16.625
    Gewerbesteuer bei 400% könnte sein: 17.500


     
    Siehe auch
    » McDonalds in der Offenbach Post.
     

    Gewerbesteuererhöhung auf 400%

    Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften dürfen die gezahlte Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer anrechnen. Dazu werden das 4-fache des Gewerbesteuermessbetrages steuermindernd geltend gemacht. Auf diese Art erfolgt eine Kompensation der Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von 400 Prozent.

    Eine „Kompensation“ bedeutet im Allgemeinen einen Ausgleich, aber nicht automatisch einen 100%igen Ausgleich.


    Ein Hebesatz von 400 % entspricht genau dem Vierfachen des Gewerbesteuermessbetrags
    Beispiel ohne Gewähr. Freibeträge sind beim Gewinn bereits abgezogen.
    Wenn Anrechenbar größer ist als die Gewerbesteuer, keine Mehrbelastung (bei der Einkommensteuer) bei einer Steigerung des Hebesatzes von 380% auf 400%.
     


    Beispiel 1: Ein Hebesatz von 380 %. Gewinn 400.000
     
    Gewerbesteuermessbetrags bei 400.000 € Gewinn.
    Gewerbesteuermessbetrag = 400.000 × 3,51 = 14.000 €
    — 14.000 x 4 = 56.000

    Gewinn 400.000 €. Hebesatz 380%
    Anrechenbar auf ESt (§35 EStG) = 56.000 €
    Gewerbesteuer = 14.000 x 3,8 = 53.200 € (3,8 = Hebesatz 380%)
    Keine Mehrbelastung bei einer Steigerung2 des Hebesatzes von 380% auf 400%.


    Beispiel 2: Ein Hebesatz von 400 %. Gewinn 400.000
     
    Gewerbesteuermessbetrags bei 400.000 € Gewinn.
    Gewerbesteuermessbetrag = 400.000 × 3,51 / 100 = 14.000 €
    — 14.000 x 4 = 56.000

    Gewinn 400.000 €. Hebesatz 400%
    Anrechenbar auf ESt (§35 EStG) = 56.000 €
    Gewerbesteuer = 14.000 x 4 = 56.000 € (4 = Hebesatz 400%)
    Keine Mehrbelastung bei einer Steigerung2 des Hebesatzes von 380% auf 400%.


    Beispiel 3: Ein Hebesatz von 450 %.Gewinn 400.000
     
    Gewerbesteuermessbetrags bei 400.000 € Gewinn.
    Gewerbesteuermessbetrag = 400.000 × 3,51 / 100 = 14.000 €
    — 14.000 x 4= 56.000)

    Gewinn 400.000 €. Hebesatz 450%
    Anrechenbar auf ESt (§35 EStG) 56.000
    Gewerbesteuer = 14.000 x 4,5 = 63.000,00 (4,5 = Hebesatz 450%)
    Nicht anrechenbarer Teil 7.000,00
    Mehrbelastung3 von 7.000,00 bei einer Steigerung des Hebesatzes von 380% auf 450%.

    13,5% Im Gewerbesteuergesetz (GewStG) festgelegt
    2Keine Mehrbelastung bei der Einkommensteuer. Nur bei der Gewerbesteuer. (GewStG)
    3Mehrbelastung bei der Einkommensteuer UND Gewerbesteuer. (GewStG).


    » Begriffe. Kameralistik vs Doppik