Rödermark Heimatblatt. Das kann doch nicht wahr sein.

Da gruselt es einem, der Blutdruck steigt. Man ist fassungslos. Heute habe ich im „Heimatblatt Rödermark“ zum Erziehergehalt gelesen.

[..]Das sehen die Verantwortlichen bei der Stadt anders. Eine Einstufung in die Entgeltgruppe S8b könne nur bei besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten erfolgen, argumentiert Bürgermeister und Personaldezernent Roland Kern. [..] Quelle: Heimatblatt Rödermark 30.06.2016. Hervorhebung durch den Admin

Bei einer solchen Aussage schwillt – zumindest mir – der Kamm.
Man hatte den Erziehern die Höhergruppierung nach S8 zugesagt. Die Tätigkeitsmerkmale der S8 waren schon zu dem damaligen Zeitpunkt bekannt. Da hat man das noch akzeptiert. Und jetzt plötzlich nicht mehr. 🙁 Da kann man nur zu dem Schluss gelangen. Der Chef hat jetzt ein Machtwort gesprochen.

Ich zitiere den Tarifvertrag.
„Erzieherinnen/Erzieher mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten.“
Tätigkeitsmerkmale der S8 bei Archive.org vom 5.8.2013

Neue Eingruppierung nach „Einigungspapier“. Wie Sie sehen, gibt es keine S6 oder S8 (ohne Anhängsel a oder b) mehr.

Eingruppierungsmerkmale
Eingruppierungsmerkmale

Quelle: Einigungspapier

Was ist die Aussage vom Bürgermeister wert? Eigentlich doch überhaupt nichts. Den Satz hätte er sich sparen können.
Genau das, was er laut „Heimatblatt Rödermark“ als Argument angibt, die Erzieher NICHT nach S8b einzuGRUPPIEREN, war schon zu dem Zeitpunkt der Vereinbarung zwischen dem Ersten Stadtrat und Eltern bekannt.

Die Erzieher hätten, wenn der Beschluss im Haushaltsjahr 2015 umgesetzt worden wäre, auch OHNE die notwendige Qualifikation in S8 einGRUPPIERT werden müssen. Nach den  folgenden Tarifverhandlungen wurden die Gruppen S6 und S8 gestrichen und für die S6 die S8a und für die S8 die S8b geschaffen. Hat man die Erzieher zum Zeitpunkt des Tarifvertrages noch NICHT höherGRUPPIERT, hätte jetzt die Eingruppierung nach S8b erfolgen müssen, da diese Gruppe die alte Gruppe S8 repräsentiert. Wenn die Erzieher sich in der S8 befunden hätten, hätte die HöherGURPPIERUNG ebenfalls nach S8b erfolgen müssen.

Natürlich muss man den Bürgermeister verstehen. Die angeleierte Höhergruppierung Ende 2013 vom ersten Stadtrat, Herrn Rotter, ist schlichtweg ohne kräftige Gebührenerhöhung nicht zu zahlen. Siehe hierzu: Erzieher Rödermark. Konzept zur Anhebung S6 nach S8 bezahlbar?

Die Art und Weise der Rückbesinnung ist für mich schlichtweg eine Katastrophe. Es bestätigt sich der Spruch, der zur Politikmüdigkeit führt: „Die machen doch eh, was sie wollen. Warum sollen wir noch wählen gehen?“
Man sollte sich an die eigene Nase fassen, wenn man die Bürger kritisiert, die nicht zur Wahl gegangen sind.

Siehe auch

19.12.2013 Nach Gesprächen mit Eltern, Kita-Leiterinnen und den freien Trägern favorisiere der Magistrat diese so genannten linearen Steigerungen, sagte Sozialdezernent Jörg Rotter. Zwei Prozent müssen Eltern mehr zahlen, wenn die Stadt ihre 105 Erzieherinnen weiter wie bisher bezahlt. Werden sie zwei Gehaltsgruppen höher eingestuft, schlägt die Stadt ihre Gebühren um drei Prozent auf. Quelle: op-online

» Rödermark Erzieher Chronologie einer ?Höhergruppierung?“
» Zusammenfassung. Kindergarten/KiTa KiGa. Gebührenerhöhung KiGa

Wer hat uns verraten? .Die CDU und AL/Die Grünen? Magistrat?
In diesem Interview (20.05.2015 Video bei YouTube ) wird von Höhergruppierung gesprochen.
Ab 0:50 im Video …..eine Zulage zur bisherigen Eingruppierung zu gewähren bzw. eine Höhergruppierung schon zu beschließen. Die konnten wir noch nicht vollziehen, weil der Haushalt noch nicht genehmigt ist…..Gemeint war der Doppelhaushalt 2015/2016

Nachtrag

QR-Code im Heimatblatt
QR-Code im Heimatblatt


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Karl Schäfer. BM-Kandidat der AL/Die Grünen.

Karl Schäfer, der Direktor des Arbeitsgerichts Darmstadt, ist Bürgermeisterkandidat der Anderen Liste. Die grüne Parteibasis schickte den 55-Jährigen mit einem mächtigen Vertrauensvorschuss ins Rennen um die Nachfolge von Roland Kern, dessen zweite Amtszeit am 31.5.2017 endet. Lesen Sie weiter bei OP-Online



Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Zurücknahme der Höhergruppierung

Zurücknahme der Höhergruppierung

Rede von Samuel Diekmann bei der Stavo am 21.06.2016
(Hier die Nachvertont Rede)

Erzieherinnen und Erziehergehalt
Samuel Diekmann

Zurücknahme der Höhergruppierung

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich will den ganzen Vorgang nicht juristisch bewerten, das sollen und werden – wie wir wissen – die Gerichte tun, denn gegen diese Neugruppierung werden Erzieherinnen und Erzieher zu Recht klagen.
Sehr wohl aber will ich auf die moralische Verpflichtung der Stadt und auch von uns als Stadtverordneten eingehen. Wir haben den Erzieherinnen und Erzieherinnen und Eltern vor rund einem Jahr etwas anderes zugesagt und machen jetzt die Rolle rückwärts!
Im Februar 2014 hieß es in der Beschreibung des Sachverhaltes unseres gemeinsamen Beschlusses, dass man sich 3 x mit Elternvertretungen getroffen hat mit dem Ergebnis, ich zitiere:
Die Elternvertretungen haben sich einvernehmlich für jährliche lineare Erhöhungen um 3% (bzw. 2%) ausgesprochen. Mit der Option von 3% soll eine Höhergruppierung des Fachpersonals nach S 8, im Interesse einer Sicherung der Fachkräfte für die Kinderbetreuung in Rödermark, verbunden werden.
Was heißt das im Klartext? Die Grundlage unseres damaligen Beschlusses war die Absprache mit den Elternvertretungen, dass die Erzieherinnen und Erzieherinnen in S8 (heute S8b) eingestuft werden… intensiv besprochen – versprochen! Und jetzt?!
Im Januar 2015 wurde das Ganze dann auch den Erzieherinnen und Erzieherinnen durch den Magistrat schriftlich in einer uns vorliegenden Nebenabrede zum Arbeitsvertrag in Aussicht gestellt, als Sofortmaßnahme wurde eine Zulage verabredet:
§ 2 Die Zulage entfällt nachdem der Haushaltsplan für das Jahr 2015 in Kraft getreten ist und die Höhergruppierung nach Eg S 8 durchgeführt wurde.
Jetzt stellen wir fest, dass die Erzieher aber scheinbar niemals wirklich – wie versprochen – in die S8 eingruppiert wurden, dies soll nun alles nur ein Missverständnis sein…?!
Sie argumentieren heute die ganze Zeit allen Ernstes, dass die Erzieherinnen und Erzieherinnen niemals in der alten Stufe S8 – heute S8b – gewesen seien? Mit der erwähnten…
Nebenabrede,
Gehaltszetteln,
Stellenplan
Begründung unseres Beschlusses aus 2015

… mussten die Erzieher aber von etwas anderem ausgehen.
Sie, Herr Bürgermeister, Herr 1. Stadtrat, und wir, die Stadtverordnetenversammlung haben den Erzieherinnen und Erzieherinnen, Eltern und der Öffentlichkeit zugesagt, dass unsere Fachkräfte besser bezahlt werden und höhergruppiert werden und nur weil jetzt dem Magistrat der neue Tarifvertrag nicht passt, sollen alle Zusagen zurückgenommen werden!
Lassen Sie uns, uns alle ehrlich machen. Wir diskutieren hier keine Zurücknahme einer „freiwilligen Leistung“, sondern die Rücknahme unseres Versprechens!
Die Begründungen im Antrag des Magistrats sind auch nicht überzeugend:
„(1) Die Vergütung entsprechend der alten Eg S 8 war eine übertarifliche Leistung und entsprach nicht der tariflichen Eingruppierung“ – stimmt, aber diese (freiwillige) übertarifliche Leistung sollte nur solange bezahlt werden, bis die tatsächliche Höhergruppierung in S8 (alt) vollzogen ist (siehe Nebenabrede). Das wurde scheinbar nie getan – das ist der eigentliche Skandal!
„(3) Die Tätigkeitsmerkmale der Eg S 8 (alt) bzw. Eg S 8b (neu) sind zzt. nicht erfüllt.“ – komisch, unsere Nachbarkommunen sehen das wohl anders. Die Tätigkeitsmerkmale für S8 alt sind die gleichen wie die der neuen S8b. Wussten Sie, Herr Bürgermeister und Sie Herr 1. Stadtrat, dies bereits damals und haben in vollem Bewusstsein, dass für Sie, die Stadt eine Höhergruppierung nicht in Frage kommt, das Versprechen abgegeben? Oder hatten Sie sich in einer solch wichtigen Frage nicht ausreichend informiert?
„(5) Eine erneute übertarifliche Bezahlung ist nicht finanzierbar.“ – hier liegt der Hund begraben! Die Stadtspitze und die sie tragende Mehrheit können oder wollen das alte Versprechen nicht leisten bzw. einlösen.
„(7) Es ist nicht erkennbar, dass die übertarifliche Bezahlung die Personalsituation verbessert.“ – das wird sich zeigen! Erste Anzeichen, dass Ihnen jetzt schon einige Bewerber wieder abgesprungen sind gibt es doch bereits und auch einige enttäuschte Erzieher bei uns überlegen sich zu gehen. Und einmal ehrlich: Wie lange haben Sie denn getestet, ob eine tariflich abgesicherte erhöhte Bezahlung, zusammen mit den von Ihnen genannten besonders guten Arbeitsbedingungen in unseren Kitas, nicht attraktiv wären? Wir alle wissen es: überhaupt nicht!!!
Mancher hier anwesende Stadtverordnete ist selber Mama oder Papa, hatte oder hat selber Kinder in einer Rödermarker KITA. Ja mancher war hier sogar als Elternteil sehr aktiv, hat mit Feste organisiert, war selber Mitglied der Elternvertretung… – und heute?! Wie können Sie hier heute einfach so mitmachen?
Ich sage, lassen Sie sich, liebe Kolleginnen und Kollegen Stadtverordnete, von keinem fraktionellen Druck in ihrer Abstimmung beeinflussen – sie sind nur Ihrem Gewissen verpflichtet, sonst gar nix…
wenn Sie Zweifel haben, dann enthalten Sie sich wenigstens…
und wenn Sie mutig sind und zu unserem Versprechen an die Erzieherinnen und Erzieherinnen und Eltern stehen wollen, dann lehnen Sie diese Vorlage zusammen mit uns ab!
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Hier die Nachvertont Rede)
 
 
» „Goldener Pinsel“ für Rotter und Kern fürs Anschmieren der Erzieherinnen und Erzieher
» Rödermark. Erzieherinnenentgeld Rechtslage
» Rödermark. Erzieher Chronologie einer ?Höhergruppierung?


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

BM Kandidat der SPD Rödermark Samuel Diekmann plant neue „Rödermärker Mitte

Der Bürgermeisterkandidat der SPD Rödermark,
Samuel Diekmann plant neue „Rödermärker Mitte“

Der Ideenwettbewerb zur zukünftigen Gestaltung Rödermarks hat begonnen. Die SPD stellte jetzt einen Antrag, der ihrem Bürgermeisterkandidaten Samuel Diekmann die Verwirklichung seiner innovativen Ideen zu einer neuen Umgestaltung der Rödermarker Mitte ermöglichen wird. Lesen Sie weiter bei der SPD-Rödermark

Erzieher. Chronologie einer ?Höhergruppierung?

Ein Punkt bei der Stadtverordnetenversammlung am 21.06.2016. Tagesordnungspunkt Ö5.
 
Eine vom Magistrat gemachte Zusage soll zurückgenommen werden. HöherGRUPPIERUNG der Erzieher in die Gehaltsgruppe S8 (jetzt S8b)
Erklärung:
S6 entfällt im Tarifvertrag. S6 ist jetzt S8a.
S8 entfällt. S8 ist jetzt S8b
D.h., wenn die Erzieher sich jetzt in der S8a befinden, erfolgte KEINE Höhergruppierung.

[..]Rödermark hat die 140 Erzieherinnen in den städtischen Kindergärten Anfang des Jahres (Anm. 2015) von S?6 auf S?8 hoch gruppiert. Damit will der Magistrat die kommunalen Kitas zu attraktiven Arbeitsplätzen machen und die steigenden pädagogischen Anforderungen im Erziehungs- und Sozialdienst anerkennen.[..] Quelle: OP-Online am 9.4.2015 .

Einen Widerspruch kann ich nicht finden.

Kurzfassung.
Alles, was hier zusammengetragen wurde, stammt aus öffentlich zugänglichen Unterlagen. Aussagen von mir befragten Personen finden hier keinen Niederschlag.

Ordnet man all diese Aussagen richtige ein, ergibt sich für mich folgende Situation.

Planung
» Vom Ersten Stadtrat, Herr Rotter, wurde die Zusage gegeben, alle Erzieher ab dem 1.1.2015 in die Gehaltsgruppe S8 einzuordnen.

» Zum Zeitpunkt der Zusage, die Mitarbeiter in die Gehaltsgruppe S8 einzugruppieren, gab es die Gehaltsgruppen S8a und S8b nicht.

» Den Erziehern entstehen bei der Höhergruppierung (S6 nach S8) KEIN finanzieller Schaden. Ist tariflich festgehalten und nachzulesen. Lediglich eine Einstufung in eine niedrigere Stufe könnte vereinzelt vorkommen. Bedeutet aber in diesem Fall kein Nachteil für die Mitarbeiter.

» Die Erzieher müssten sich nach der tariflichen Einigung, Mitte 2015, in der neu geschaffenen Gehaltsgruppe S8b befinden.

» Gehaltsgruppe S8b ist von den Tarifpartnern (Verdi, VKA) für die Eingruppierung der Erzieher der Gruppe S6 NICHT vorgesehen.

» Eine Bezahlung nach S8b (so wie es in Rödermark eigentlich sein müsste) ist schlichtweg nicht zu bezahlen.

» Die für mich absolut nicht nachvollziehbare Aktion des Ersten Stadtrates hat den Bürgern ca. 300.000,00 Euro gekostet. (200.000,00 p. Jahr)

» Gehaltsgruppe S6 und S8 entfallen im Tarifvertrag.

Wie diese Versprechen scheinbar umgesetzt wurde.

» Die Mitarbeiter wurden nicht wie zugesagt am 1.1.2015 in die Gehaltsgruppe S8 eingruppiert.

» Man zahlte den Mitarbeitern der Gruppe S6 über eine übertarifliche Zulage das Gehalt eines Mitarbeiters der Gruppe S8

» Die Mitarbeiter werden nach dem Tarifabschluss die Gehaltsgruppe S8a einsortiert. Gehaltsgruppe S6 und S8 entfallen im Tarifvertrag.


Hier die Langfassung Erzieher. Chronologie einer ?Höhergruppierung? weiterlesen→