Rödermark. Schulweg seit Jahren sicher.

Bemerkungen zu dem Artikel bei OP-Online. Schulweg seit Jahren sicher!

Wenn man den Artikel betrachtet, kann man annehmen, die Stadt Rödermark (Ordnungsamt) kümmert sich intensiv um einen sicheren Schulweg.
Das mag ja auch in den Augen der Ordnungspolizei so sein. Nur leider nicht ganz aus meiner Sicht. Es gehört auch dazu, Hinweise von Bürgern ernst zu nehmen und darauf zu reagieren.
Vor längerer Zeit hatte ich mehrfach auf ein Sicherheitsrisiko beim sicheren Schulweg aufmerksam gemacht. Keine Reaktion der Rödermärker Ordnungspolizei.

Ich wäre ja zufrieden gewesen, wenn eine Antwort gekommen wäre, wie etwa:
„Das von Ihnen geschilderte Sicherheitsrisiko ist aus unserer Sicht nicht vorhanden.“
Warum eine solche Antwort nicht gekommen ist? Keine Ahnung!
Dies hat mir aber gezeigt, wie man bei der Stadt Rödermark auf Einwände der Bürger reagiert.
 

Nachdem ich dem ADAC die Fotos der besagten Stelle zugeschickt habe, sah man dort ein gewisses Gefährdungspotenzial. Der vom ADAC beauftragte Sachverständige begutachtete dann mit mir die betroffene Stelle des sicheren Schulwegs vor Ort und stufte diese dann als nicht besonders gefährlich ein.
OK. Damit kann man ja etwas anfangen, auch wenn man anderer Meinung ist. Ich bin ja schließlich auch kein geschultes Sicherheitsorgan.

Als Bürger fragt man sich dann: Warum nimmt der ADAC der mit Bildern belegten Anfragen ernst und die Stadt antwortet nicht einmal? Und jetzt so ein Artikel. (..aus dem Artikel: Schulwegsicherung hat in Rödermark mehrere Aspekte )

Weiter in dem Artikel bei OP-Online:
Nicht ganz richtig von H. Herrn Löw geschrieben steht in dem Artikel

..[]..musste die Stadt auf Druck des Landes ja die seit Jahren bewährte Tempo-30-Regelung aufheben. Quelle: OP-Online.de

Anm. für Herrn Löw. Eine 30-er Regelung hätte NICHT AUFGEHOBEN WERDEN MÜSSEN)
Es könnte der Eindruck entstehen, die Stadt Rödermark wäre ein Opfer.
 
Der Satz ist so FALSCH. Richtig wäre:

Musste die Stadt auf Druck des Landes ja die seit Jahren bewährte 30-er-Zone aufheben.

 
Richtiger wäre:

musste die seit Jahren bewährte 30-er-Zone aufgegeben werden, damit die Stadt Rödermark die gewährten Zuschüsse für die Straßenerneuerung nicht zurückzahlen muss. Eine partielle 30-er Beschränkung wäre aber weiterhin möglich und würde den Zuschuss nicht gefährden.

 
Zu dem Thema sicherer Schulweg
Der sichere Schulweg in Rödermark Ober-Roden?
 
Zu dem Thema Odenwaldstraße:
Rödermark Odenwaldstrasse Oh Herr Pelka, Oh Offenbach-Post
Odenwaldstraße Rödermark und Babenhäuserstraße Dietzenbach.


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Odenwaldstraße Rödermark und Babenhäuser Straße.

Die Schilder sind gestellt. 🙁
 

Wie die Anwohner der Odenwaldstraße bereits bemerkt haben, wurde die 30-er Zone zurückgebaut. Es kann wieder mit 50 km/h durch die Odenwaldstraße (ist jetzt auch wieder Vorfahrtstraße) gefahren
werden.

Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass die zurzeit noch eingebauten optischen Bremsen entfernt werden müssen, damit Rödermark die gewährten Förderungen ( Zuschüsse ) behalten kann.

Warum die Verantwortlichen der Stadt Rödermark nicht die Möglichkeit nutzen, punktuell die Geschwindigkeit auf 30-km/h zu begrenzen, ist mir völlig schleierhaft. Eine punktuelle Geschwindigkeitsbegrenzung ist NICHT FÖRDERUNGSSCHÄDLICH. Das hat auch Bürgermeister Kern, wie bei OP-Online zu lesen, ausgesagt.

…[] ..An gefährlichen Punkten werde die Stadt aber Tempo 30 beibehalten – was das Land auch ausdrücklich erlaubt. quelle: OP-Online.de

Da zurzeit KEINE Tempo 30 Beschränkungen in der Odenwaldstraße ausgewiesen wurde (auch nicht bei der schlecht einsehbaren Kreuzung Eisenbahnstraße/Lengertenweg) gibt es auch nach der obigen Aussage scheinbar keine gefährlichen Stellen in der Odenwaldstraße. Da fragt man sich doch, warum gab es vorher eine 30-Zone?! :-(.
Da fragt man sich weiter, was soll die Doppelstrategie (siehe weiter unten). Es gibt doch nichts Gefährliches in der Odenwaldstraße! 🙁

Unabhängig davon, ob eine Klage Erfolg haben wird oder nicht, die Logik einer solchen Klage ist mir absolut unverständlich. Sicherheit? Kann nicht sein. Sonst würde die Stadt zur Sicherheit der Bürger zumindest jetzt schon die punktuell zugelassenen 30-er Schilder aufstellen. Z.B. ab Parkplatz S-Bahn Richtung Schule. Es handelt sich hier um max. 6 Schilder an vorhandenen Masten. Es ist auch noch zu beachten, die Odenwaldstraße ist Teil des sicheren Schulwegs in Rödermark.
Auch für Klageschrift wäre es sicherlich wichtig die 30-Schilder zu montieren um damit dokumentieren wie wichtig die 30-er ZONE war/ist. Aber jetzt nichts mehr hinzustellen (obwohl möglich) … zeigt die St…….gestrichen

…[]…Gleichzeitig klagt sie gegen das Land, um Tempo 30 und rechts vor links wieder einführen zu können. Diese Doppelstrategie hat der Magistrat am Montag beschlossen, teilte Bürgermeister Roland Kern (AL) mit…[]…
Quelle: op-online.de

Werten Sie ganz einfach die Aussagen von Bürgermeister Kern. Beachten Sie die Jahreszahlen und lesen den Artikel bei faz.net zu dem ähnlich gelagerten Fall der Babenhäuser Straße in Dietzenbach.

 
Hier Babenhäuser Straße in Dietzenbach.
Quelle: faz.net

29. Dezember 2009
…. [] …Die Bauarbeiten für den rund 700 Meter langen Abschnitt begannen im September 1999 und nahmen 17 Monate in Anspruch. Neue Kanal- und Trinkwasserrohre wurden ebenso verlegt wie Gasleitungen. Auf rund drei Millionen Euro beliefen sich die Kosten. Der Beschilderungsplan aus dem Jahr 2000 sah vor, Babenhäuser Straße und Bahnhofstraße als Tempo-30-Zone auszuweisen. Seither gilt dort die Regelung „Rechts vor links“.

Diese Umwidmung wurde im April vom Landesrechnungshof und dem Amt für Straßen- und Verkehrswesen beanstandet. Die Behörden hatten überprüft, ob die Zuschüsse ordnungsgemäß verwendet wurden. Die Tempo-30-Regelung entspreche weder dem Antrag noch den Förderbedingungen, urteilten sie. Maßgeblich dafür, der Stadt einen Zuschuss zu bewilligen, sei gewesen, dass beide Straßen „verkehrswichtige innerörtliche Straßen“ darstellten. Diese dürften zwar verkehrsberuhigt sein, müssten aber als Vorfahrtstraßen ausgewiesen werden. Es entspreche nicht den Förderrichtlinien, dort pauschal eine Tempo-30-Zone mit durchgängiger „Rechts -vor-links“-Regelung einzurichten. Bis 31. Dezember soll die Stadt beide Straßen entsprechend umwidmen.
Lesen Sie den ganzen Artikel bei faz.net

Meines Wissens nach hat Dietzenbach sich das Geld für eine Klage gespart. WARUM? Die waren bestimmt der Meinung die Klage wird erfolglos bleiben.
 
Zur Erinnerung. Was wird gefördert

[]…Die Einbindung einer Straße in eine Tempo-30-Zone führt zwingend dazu, dass es sich nicht um eine verkehrswichtige innerörtliche Straße handeln kann. Folglich darf eine Verkehrsinfrastrukturförderung nicht erfolgen bzw. müssen bereit gestellte Fördermittel im Rahmen der Zweckbindung zurückgefordert werden..[]…von ZEICHEN 274 (zulässige Höchstgeschwindigkeit), z.B. im Bereich von Querungsstellen im Zuge von Schulwegen oder anderen punktuellen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, nicht förderschädlich…

Ich habe mich nach den Kosten für einen evtl. Rechtsstreit erkundigt. Wenn es in der Odenwaldstraße um ca. 500.000 Euro zurückzuzahlender Zuschüsse geht, liegen die Kosten in der ersten Instanz bei ca. 10.000.00 Euro. Viel Geld für eine aus meiner Sicht zu erwartenden Niederlage. Aber der Bürger zahlt das ja gerne :-(.

Lesen Sie die auch älteren Artikel zu diesem Thema.
Rödermark. Zuschüsse für den Straßenbau Nachtrag
Rödermark Odenwaldstraße. Da wird Rödermark abgewatscht.
Rödermark Odenwaldstraße. Oh Herr Pelka, Oh Offenbach-Post
Rödermark. Frankfurter Straße
Rödermark. Frankfurter Straße. Da wird evtl. was kommen!
 
Nachtrag
Ist zwar nicht das Thema Odenwaldstraße aber es hat etwas mit Schildern zu tun.
Man muss Geld für Schilder in der Odenwaldstraße ausgeben weil dort die Verwaltung, nach Ansicht der Rechnungshof, einen Fehler korrigieren muss.
Man wird 20 Schilder aufstellen wenn die Videoüberwachung in den nächsten Jahren am Banhof installiert wird.
Aber man hat kein Geld um in Rödermark auf ein knapp 100.000,00 Euro Projekt in Waldacker hinzuweisen.
 
 
Nachtrag 10.09.2011
Klage wurde eingereicht.
 


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Rödermark Odenwaldstraße. Da wird Rödermark abgewatscht.

Die Stadt setzt in den nächsten Tagen in der Odenwaldstraße, später noch in der Freiherr-vom-Stein-Straße und in der Babenhäuser Straße neue Verkehrsregelungen in Kraft. Wie bereits mehrfach mitgeteilt, sieht sich die Stadt zu diesem Schritt veranlasst, weil der Landesrechnungshof andernfalls die Rückzahlung von insgesamt rund einer Million Euro an Fördermitteln des Landes zuzüglich Zinsen von der Stadt fordert.

„Wir tun das nicht aus innerer Überzeugung, ganz im Gegenteil“, sagte Erster Stadtrat Alexander Sturm am Donnerstag während der wöchentlichen Magistratspressekonferenz. „Pikant ist, dass ausgerechnet aufgrund einer Prüfung des Landesrechnungshofes erhebliche Mehrkosten entstehen.“ Neue Verkehrsschilder samt Installation schlagen für die drei Straßen mit insgesamt rund 50.000 Euro zu Buche. Um der sofortigen Geldzahlung entgehen zu können, sind die Verkehrsänderungen zunächst unvermeidbar. Die Stadt wird anschließend zur Klärung der Rechtsstreitigkeiten eine Klage einreichen. Die Klageschrift dazu ist bereits in Vorbereitung.

Die Änderungen bestehen darin, dass die Rechts-vor-Links-Regelung in der Odenwaldstraße aufgehoben wird. Ausnahme ist die Kreuzung Odenwaldstraße /Otzbergstraße. Dort bleibt die seitherige Vorfahrtsregelung bestehen. An den anderen Kreuzungen ist die Odenwaldstraße zukünftig vorfahrtsberechtigt. Weiterhin gilt dann in der Odenwaldstraße eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die seitherige Tempo-30-Zone, welche in Teilbereichen bestand, wird aufgehoben.

Die Verkehrsteilnehmer werden vor allem um Beachtung der neuen Vorfahrtsregelung gebeten.

Auszug von oben:
….Die Stadt wird anschließend zur Klärung der Rechtsstreitigkeiten eine Klage einreichen. Die Klageschrift dazu ist bereits in Vorbereitung…..
🙁
Ich hoffe ja, dass diese meiner Meinung nach schon jetzt feststehende Niederlage der Stadt Rödermark nicht allzu teuer wird. Wie ich als nicht Jurist zu solcher Aussage komme? Nun ja, lesen Sie den Artikel
Zuschüsse für den Straßenbau


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Rödermark. Etwas zur Odenwaldstraße.

Zu dem Thema Odenwaldstraße bald wieder Rennstrecke?
 
Die Webseiten der Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung (HSVV) sind nicht mehr zu erreichen.

 
Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung (Die Webseiten der Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung sind nicht mehr zu erreichen.)
 Nichtförderfähige Sammel-, Quartier- und Gewerbestraßen

Nicht förderfähig sind grundsätzlich dagegen Straßen:
» ohne überörtliche Verbindungsfunktion,
 
» Straßen in Gewerbe- und Industriegebieten, die ausschließlich oder überwiegend der inneren Verkehrserschließung des Gebietes dienen.
 
» ohne Einrichtungen mit zentralörtlicher Funktion, die am Ortsrand enden oder dort in Feldwege übergehen,
 
» in kleineren Ortschaften, die in geringer Entfernung weitgehend parallel zu klassifizierten Straßen verlaufen oder als Schleichweg zur Umgehung klassifizierter Straßen genutzt werden (Ausnahme: die Straße hat eine wichtige Funktion als Umleitungsstrecke oder erfüllt die Kriterien der förderfähigen Straßentypen),
 
» mit Zielen außerhalb der Bebauung, die zu Ausflugszielen, kulturellen Einrichtungen, Sportstätten führen, deren Einzugsgebiet auf die Kommune oder deren Nachbarorte beschränkt ist (z.B. Waldparkplätze, Grillplatz, Ausflugslokale mit geringem Einzugsbereich)
 
» Tempo 30-Zonen (Zonenschilder) oder Verkehrsberuhigte Bereiche nach StVO

3.7.5.4 Unvereinbarkeit von Tempo 30 – Zonen, Verkehrsberuhigte Bereiche
Der Einrichtung von Tempo-30-Zonen liegt ein flächenhafter Ansatz nach der Straßenverkehrsordnung zugrunde, der in Wohngebieten die Erhöhung der Verkehrssicherheit bewirken soll. In Gewerbe- und Industriegebieten ist die Einrichtung nicht zugelassen. Die Anordnung soll auf Grundlage einer flächenhaften Verkehrsplanung der Gemeinde erfolgen, in deren Rahmen zugleich das innerörtliche Vorfahrtsstraßennetz festgelegt wird. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen), noch auf weitere Vorfahrtsstraßen erstrecken.
Die Einbindung einer Straße in eine Tempo-30-Zone führt zwingend dazu, dass es sich nicht um eine verkehrswichtige innerörtliche Straße handeln kann. Folglich darf eine Verkehrsinfrastrukturförderung nicht erfolgen bzw. müssen bereit gestellte Fördermittel im Rahmen der Zweckbindung zurückgefordert werden, wenn diese Ausschilderung nachträglich eingerichtet wird.
Im Unterschied zur Unvereinbarkeit von Tempo-30-Zonen und der Verkehrsinfrastrukturförderung ist die Anordnung von ZEICHEN 274 (zulässige Höchstgeschwindigkeit), z.B. im Bereich von Querungsstellen im Zuge von Schulwegen oder anderen punktuellen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, nicht förderschädlich.
Auch die Ausweisung einer Straße zum „Verkehrsberuhigten Geschäftsbereich“ ist nicht förderfähig. Gemäß der STVO wird der „verkehrsberuhigte Geschäftsbereich/Tempo 20-Zone“ den Zonengeschwindigkeiten zugeordnet (entsprechend der Einrichtung von Tempo-30-Zonen, ZEICHEN 274.1 und 274.2). Die Einbindung einer Straße in eine geschwindigkeitsreduzierte Zone bedeutet daher, dass es sich nicht oder nicht mehr um eine verkehrswichtige innerörtliche Straße handelt. Folglich sind die so ausgeschilderten Straßen nicht förderfähig, müssen ggf. bereit gestellte Fördermittel zurückgefordert werden.
Ist eine Straße oder eines Straßenabschnittes als „Verkehrsberuhigter Bereich“ (STVO ZEICHEN 325, ZEICHEN 326) ausgewiesen, handelt es sich ebenfalls nicht um eine verkehrswichtige innerörtliche Straße, so dass im Rahmen der Verkehrsinfrastrukturförderung keine Zuwendungen gewährt werden können.
 

Die gesamten Dokument können Sie hier downloaden: Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung
Die Links befinden sich auf der angewählten Seite oben rechts unter Downloads.
 
30-er Zone und zulässige Höchstgeschwindigkeit 30
Aus wikipedia:
Tempo-30-Zonen, die dort amtlich Tempo 30-Zone[3] heißen, können in Deutschland auf der Basis des § 45 Abs. 1c der StVO eingerichtet werden. Der Beginn der Zone wird mit Zeichen 274.1 und das Ende der Zone mit Zeichen 274.2 gekennzeichnet. Nach § 45 Abs. 1c StVO ist die Vorfahrt innerhalb einer Tempo-30-Zone grundsätzlich durch die Regel „Rechts vor links“ festgelegt (§ 8 StVO), für ältere ampelgeregelte Einmündungen besteht jedoch Bestandsschutz. In Tempo-30-Zonen dürfen darüber hinaus keine benutzungspflichtigen Radwege ausgewiesen werden. Seit dem 1. Februar 2001 müssen in Deutschland Tempo-30-Zonen nicht mehr durch Hindernisse auf der Fahrbahn angekündigt werden. Mit der neu eingeführten Vorschrift des § 39 Abs. 1a StVO wurde festgelegt, dass der Autofahrer innerhalb geschlossener Ortschaften abseits der Vorfahrtstraßen mit der Anordnung von Tempo-30-Zonen jederzeit zu rechnen hat.
Quelle: Wikipedia


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Odenwaldstraße bald wieder Rennstrecke?

Gestern bei der Stadtverordnetenversammlung wurde bekanntgegeben: „Es gibt ein Problem mit den geleisteten Zuschüssen in Höhe von ca. 1,1Mio Euro für die Erneuerung von 3 Straßen (Oderwaldstraße, Freiherr-vom Stein-Straße und Babenhäuser Straße) in Rödermark.

Bei der Odenwaldstraße geht es um 500.000 Euro.
 
Das könnte z.B. mit der Odenwaldstraße passieren.
 
» Kompletter Rückbau der 30-Zone und Abschaffung der Vorfahrtregel „rechts vor links“
 
» Die Stadt Rödermark bezahlt den Zuschuss (bei der Odenwaldstraße 500.000 insges. ca. 1.1 Mio Euro zurück)
 
» Die Begründung der Stadt Rödermark zu dem ergangenen Bescheid wird akzeptiert. Und alles bleibt wie es ist.
 
 
Der Stadt Rödermark trifft keine Schuld. Zu dem damaligen Zeitpunkt gab es laut Bürgermeister Kern die jetzt angemahnten Bedingungen nicht.
Satz gestrichen. Siehe Rödermark. Zuschüsse für den Straßenbau

Man kann nur hoffen, dass hier die Vernunft zum Wohle der Bürger und Verkehrssicherheit siegen wird. Der finanzielle Aufwand für den Rückbau (damit man die Zuschüsse nicht zurückerstatten muss) dürft die Stadtkasse ganz ordentlich belasten und heute sicher ausgewiesene Schulwege verlaufen dann wieder auf einer Rennstrecke.

Wenn die Begründung der Stadt Rödermark nicht akzeptiert wird und wir die Straßen in dem jetzigen Zustand belassen, haben die Rödermärker ca. 1.1 Mio zu zahlen.

Sicherlich werden die in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Parteien auf Ihren Webseiten mehr zu diesem Thema schreiben und die Anlieger der betroffenen Straßen mit weiteren Informationen versorgen.


 
Damit Sie es einfacher haben, hier die Links zu den Parteien:
CDU CDU-Rödermark.
AL/Die Grünen AL-Die Grünen.
SPD-Rödermark SPD-Rödermark.
FDP-Rödermark FDP-Rödermark
Freie Wähler Freie Wähler
 
Nachtrag 25.06.2011
Lesen Sie diesen Artikel hier. Ein Dokument der Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.