Satzung zur Änderung der Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark
Satzung zur Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark.
Mehreinnahmen der Stadt:
Aus der geplanten Erhöhung der Kostenbeiträge um jährlich 3% ergeben sich derzeit Mehrerträge in Höhe von ca. 10.000 € in einem Kalenderjahr.
Die FDP erwartet vom Magistrat der Stadt Rödermark endlich Klarheit darüber zu schaffen, ob die „ausgesetzten“ Beitragsgebühren für die Zeit, in der keine Betreuung der Kinder stattfinden konnte, zu zahlen sind. Die FDP schreibt, dass z.B. Heusenstamm beschlossen hat, dass nur für tatsächlich geleistete Betreuungsleistungen gezahlt werden muss.
Die Hinhaltetaktik in Rödermark, auf eine kreisweite Entscheidung zu warten, wurde in Heusenstamm beendet. [..] zumal andere Kommunen im Kreis hierzu mittlerweile klare Beschlüsse gefasst haben und von einer kreiseinheitlichen Regelung nichts Greifbares zu hören ist [..] Quelle: Pressemeldung FDP Roedermark
Rödermark intern Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.
Bisher hatte ich gedacht, dass für die Entscheidung einer GebührenBEFREIUNG für die Zeit, in der die Kitas geschlossen waren/sind, ein Kreisbeschluss abgewartet wird. Man wird sich dann in Rödermark diesem Beschluss anschließen. Wie ich dazu komme, so zu denken, kann ich nicht mehr nachvollziehen. Ich finde auch keine Quellen, aus denen ich zitieren könnte.
Dem scheint es allerdings nicht so zu sein. Ob man die Beträge, die bisher ausgesetzt sind, bald einfordern wird oder nicht, liegt wohl in der Entscheidungsgewalt der Stadtverordneten. So jedenfalls kann man den Text von offizieller Seite der Stadt Rödermark verstehen.
Jetzt frage ich mich, warum kann man den Eltern nicht schon jetzt mitteilen, dass die zurzeit ausgesetzten Gebühren NICHT/DOCH zu zahlen sind? Allein mit den Stimmen der Koalition (CDU/AL), also der Parteien, denen Bürgermeister und Erste Stadträtin angehören, wäre in der Stadtverordnetenversammlung eine Mehrheit für eine Entscheidung (für/gegen) vorhanden. Schwer vorstellbar ist, dass eine der Oppositionsparteien bzw. die Koalition sich gegen einen Antrag zur GebührenBEFREIUNG für die Ausfallzeiten aussprechen wird.
Also Herr Bürgermeister, Frau Erste Stadträtin, lassen Sie die Eltern nicht weiter im Ungewissen. Für das Hinhalten gibt es, wenn die Entscheidung in den Händen der Stavo liegt, wohl kaum nachvollziehbare Gründe.
Rödermark intern Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.
Nachtrag [..]Die Gebühren für April und Mai sind ausgesetzt. Auch die Gebühren für den Juni werden zunächst ausgesetzt, da sind sich die Kommunen kreisweit einig. Weitere Entscheidungen zu den Gebühren müssen in der Stadtverordnetenversammlung getroffen werden, da sie die Gebührenverordnungen der KiTas betreffen. [..]So zu lesen auf einer Mitteilung der Stadt Rödermark. Quelle
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In den Kitas beginnt nach Pfingsten die eingeschränkte Regelbetreuung. Heißt im Klartext: Auch Eltern, die nicht in den systemrelevanten Berufen arbeiten und bisher keinen Anspruch auf Notbetreuung hatten, können ab 2. Juni ihre Kinder in die Kindertagesstätten bringen. Weiter bei OP-Online.
Dort kann man u.a.lesen, dass für die Gebührenregelung auch nach Monaten noch keine endgültige Entscheindung herbergeführt wurde.
[..] Im April und Mai waren sie für Kinder, die nicht die Notbetreuung in Anspruch nehmen konnten, ausgesetzt worden. Wie die weitere Regelung zu den Gebühren für den Juni aussieht, ist noch nicht entschieden. [..]
Wahrscheinlich will der Magistrat keine eigene Entscheidung treffen und wird abwarten, was andere entscheiden und man dann diese Entscheidung für Rödermark übernehmen kann. 🙁
Antworten des Magistrats zu Fragen der FDP und SPD
FDP. Zu „„Aussetzung“ der städtischen Kita-Gebühren“
Die Antwort ist jetzt da. Nun dürfte klar sein, dass noch nicht alles klar ist. Was klar sein dürfte, Zinsen werden keine erhoben. Was noch nicht klar ist, müssen die Eltern für April/Mai die Gebühren zahlen oder nicht? Siehe
[..] Die Beiträge sind zunächst für die Monate April 2020 und Mai 2020 ausgesetzt. Zinsen würden lediglich bei Stundungen erhoben.[..]
Was ist für Juni geplant?
SPD. Zu „Angebot und Nachfrage an Sozialwohnungen in der Stadt“ Hier die Antwort.
Mir gestellte Fragen im Zusammenhang mit Erzieher.
Sind die Erzieher in Kurzarbeit geschickt worden? Ich glaube – Nein. Obwohl dies scheinbar möglich ist.
[…] Der Bundestag hat am 13.03.2020 im Eilverfahren einen Gesetzesentwurf für erleichtertes Kurzarbeitergeld beschlossen. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeit anzeigt und Kurzarbeitergeld beantragt. Allerdings gab es im Bereich der Kitas noch nie Kurzarbeitergeld und ver.di hat keine Hinweise auf eine entsprechende Anzeige bzw. Antragstellung. [..] Quelle: gesundheit-soziales.verdi.de
Googeln Sie mit dem Suchbegriff „Kurzarbeit Erzieher“
Rödermark intern Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.
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