Grundsteuer. Millionen Bürger betroffen……

…. Bürger in Rödermark nicht.

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Rödermark erhöht laut dem Haushaltsplanentwurf 2023 die Grundsteuer B NICHT.

Die Haushaltssituation der Stadt Rödermark ist zwar angespannt, aber noch kommen wir ohne weitere Steuererhöhungen aus

Aus der Rede zur Haushaltseinbringung Kämmerin A. Schülner
 
» Siehe auch Stavo 13.12.2022


Ich bin fast sicher. In Rödermark wird man die Grundsteuer C erheben

Neue Grundsteuer B
Neue Grundsteuer B

Grundsteuer C für baureife, aber unbebaute Grundstücke

2019. Der Koalitionsvertrag der die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD sieht die Wiedereinführung der 1964 abgeschafften Baulandsteuer (Grundsteuer C) vor. Quelle
 
Grundsteuer C. Sie kann bis zu fünf Mal so hoch ausfallen wie die sonstige Grundsteuer.
Quelle


Was ist die neue Grundsteuer C?
Insbesondere in Ballungsgebieten besteht ein erheblicher Wohnungsmangel. Die damit verbundene Entwicklung der Werte der Grundstücke wird vermehrt dazu genutzt, baureife Grundstücke als Spekulationsobjekt zu halten. Grundstücke werden teilweise nur aufgekauft, um eine Wertsteigerung abzuwarten und die Grundstücke anschließend gewinnbringend wieder zu veräußern. Diese Spekulation mit Bauland verhindert, dass dringend benötigter Wohnraum entsteht. Auch dieses Problem wurde mit der Reform der Grundsteuer angegangen. Künftig können Gemeinden für baureife, aber unbebaute Grundstücke einen höheren Hebesatz festlegen, wenn auf diesen keine Bebauung erfolgt. Diese sogenannte Grundsteuer C verteuert damit die Spekulation und schafft finanzielle Anreize, auf baureifen Grundstücken tatsächlich auch Wohnraum zu schaffen. Lesen Sie weiter beim www.bundesfinanzministerium.de

Siehe auch
» Gesonderter Hebesatz für baureife Grundstücke. Finanzamt Hessen
» 2021 Hessisches Grundsteuergesetz
» 2021 Grundsteuer C: Hessen will gegen Spekulation vorgehen
» 2019 Reform der Grundsteuer beschlossen.
» 2019 Bündnis 90/Die Grünen erinnern an Grundsteuer C
» CDU. Bebaubare Grundstücke müssen genutzt werden!
» Mit der neuen Grundsteuer C bekommen Kommunen ….


Wie § 25 Abs. 5 GrStG räumt § 13 HGrStG den hessischen Gemeinden ab dem Jahr 2025 die Möglichkeit ein, eine Grundsteuer C für baureife, aber noch nicht bebaute Grundstücke zu erheben. Die Gründe hierfür ergeben sich aus der entsprechenden Gesetzesmaterialien des Bundes (u.a. Bundesrats-Drucksache 353/19). Quelle Hessischer Landtag (Gesetzentwurf)
 
Siehe auch: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-GrStGHErahmen


Weitere Informationen zur neuen Grundsteuer

Post vom Finanzamt. Grundsteuer B.

Nicht wegwerfen. Wird noch gebraucht.
Nicht wegwerfen. Wird noch gebraucht.

Für Mieter nicht relevant. Die müssen später nur zahlen.

Wenn Sie im Juni Post vom Finanzamt bekommen (haben), und sich dieses Schreiben auf die Grundsteuerreform 2022 (2025) bezieht, unbedingt dieses Schreiben aufheben.

Sie benötigen für die »Erklärungsabgabe« zumindest das Aktenzeichen aus diesem Anschreiben. Sie können schon einmal die notwendigen Daten vorbereiten (siehe Checkliste), bis Sie diese dem Finanzamt auf dem passenden elektonischem Formular übermitten können.

Übermittlung der Daten NUR ELEKTRONISCH mit Elster
Die Pflicht zur elektronischen Abgabe gilt nicht nur in Hessen. Für die digitale Übermittlung können Sie ELSTER (www.elster.de) nutzen. ELSTER steht für „ELektronische STeuerERklärung“ und ist ein kostenloser und sicherer Service der Steuerverwaltungen in Deutschland. Die elektronische Abgabe kann ab dem 1. Juli 2022 erfolgen.

» Checkliste Grundsteuer B
Siehe auch
» Informationen zur Grundsteuerreform


Berechnung nach dem Beispiel bei Bund der Steuerzahler. HESSEN ANWÄHLEN
 
Angenommener Bodenrichtwert 100
Angenommener durchschnittlicher Bodenrichtwert 200

  • Wohnfläche 140 qm (140*0,50)=56 // 56/100*70 49,00
  • Grundstück 500 qm (500*0,04)=20
  • Ausgangsbetrag 69,00 // Wohnbaufläche + Grundstück // 49,00 + 20,00 = 69,00
  • Faktor 0,81 (Bodenrichtwert / durchs. Bodenrichtwert)0,3 = 0,81 // 100/200 = 0,5 // 0,5∧0,3 = 0,81
  • Steuermessbetrag 55,90 // Ausgangsbetrag * Faktor // 69,00 * 0,81 = 55,90
  • Hebesatz * Steuermessbetrag = 220,00 // 55.00 * 400 /100 = 220,00

Die Grundsteuer beträgt demnach 220,00 €.


Die 0,3 wurden vom Gesetzgeber festgesetzt.
In Rödermak liegt der Hebesatz zurzeit bei 715%
Bodenrichtwerte steuert das Finanzamt bei.

Grundsteuerreform. Beispiel Bonn. Grundsteuer könnte sich verdoppeln.

Grundsteuer
Grundsteuer

Das Bonner Wirtschaftsprüfungsunternehmen DHPG hat beispielhaft für den General-Anzeiger errechnet, welche Veränderungen es für Eigentümer beziehungsweise ihre Mieter geben könnte[..]. Während in einem Fall eine Verdoppelung der Steuerbelastung droht, würde diese im anderen Fall sinken (siehe Grafik). Quelle: general-anzeiger-bonn.de


Siehe auch
Zusammenfassung Grundsteuer B

26.09.2019 HiB. Grundsteuer wird neu geregelt

Wehret den Anfängen. Damit wir Bürger nicht weiter ausgenommen werden wie die Weihnachtsgänse, müssen wir darauf achten, wo in den anstehenden Fällen das Land, der Bund und auch die Kommune weitere Geldquellen anzapfen könnte.

Grundsteuerbremse. JETZT
Grundsteuerbremse. JETZT

Aktuell das Land.
Das Land will Gelder behalten, die den Kommunen zustehen. Die Kommunen benötigen jeden Cent. Da Rödermark nach dem Willen der Schwarz/Grünen Landesregierung wohl jährlich auf ca. 750.000,00 € verzichten muss, wird eine Grundsteuererhöhung wohl unausweichlich sein. Siehe hierzu: ACHTUNG. Das Land will uns zustehendes Geld behalten. Es geht um mehr als 750.000,00 €

Anstehende Grundsteuerreform:
In dem Gesetzentwurf und dem von CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf heist es:
[..]“An die Gemeinden wird daher appelliert, die aus der Neubewertung des Grundbesitzes resultierenden Belastungsverschiebungen durch eine gegebenenfalls erforderliche Anpassung des Hebesatzes auszugleichen, um ein konstantes Grundsteueraufkommen zu sichern„[..]
 
Der vorstehende Satz richtet sich an die Kommunen, dass man einer Grundsteuererhöhung, die durch die Grundsteuerreform kommen könnte, entgegenwirken soll.
 
Die Hebesätze an die neue Grundsteuer sollten so anpasset werden, dass die Reform nicht zu einer Steuererhöhung missbraucht wird. Die Reform sollte aufkommensneutral umgesetzt werden.
 
Die Einnahmen über die Grundsteuer B stehen der erhebenden Gemeinde/Stadt zu. Für die Berechnung der Grundsteuer benötigt die Stadt Steuermessbetrag und Hebesatz. Steuermessbetrag wird vom Finanzamt festgelegt, Hebesatz von der Stadt. Das bisherige, dreistufige Besteuerungsverfahren (1. Ermittlung des Grundsteuerwertes, 2. Steuermesszahl, 3. Hebesatz) soll beibehalten werden. Seite 10
 
Sollte sich im Rahmen der Grundsteuerreform der Steuermessbetrag nach oben verändern, wird sich auch die Belastung der Bürger erheblich erhöhen. Die Stadt ÄNDERT NICHT den Hebesatz und trotzdem könnte sich die Grundsteuer erheblich erhöhen. Dem muss entgegengewirkt werden. Es muss eine Grundsteuerbremse zum Schutz der Bürger eingeführt werden.
Für einen Beschluss zu einer Grundsteuerbremse benötigt man NICHT den genauen/finalen Gesetzestext. Die Grundsteuerbremse kann SOFORT beschlossen werden.
 
Die Grundsteuerbremse kann sich selbstverstädlich NICHT auf einzelne Grundstücke beziehen, sondern nur auf die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer.
 
Ein erste Versuche zur Einführung einer Grundsteuerbremse gab es in 2015 von FWR und FDP. Der Grund seinerzeit war nicht die Grundsteuerreform.

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Berlin: (hib/HLE) Die Grundsteuer in Deutschland wird umfassend reformiert. Dieses Ziel verfolgt der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (19/13453). Für die Erhebung der Steuer soll in Zukunft nicht mehr auf den Bodenwert zurückgegriffen werden, sondern es sollen auch Erträge wie Mieteinnahmen berücksichtigt werden. Für die Bundesländer ist eine Öffnungsklausel vorgesehen, damit sie die Grundsteuer mit einem abgeänderten Bewertungsverfahren erheben können. Dafür soll mit einem gesonderten Gesetz das Grundgesetz geändert werden.

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