Die Vorbereitungen zur Stadtratswahl haben begonnen.

Stadtratswahl
Stadtratswahl

Das letzte Kapitel des politischen Rödermarkplans wird umgesetzt.
Wer wird Erster Stadtrat oder Erste Stadträtin, wenn Jörg Rotter (CDU) am 1. Juli das Bürgermeisteramt antritt? Lesen Sie weiter bei OP-Online

Keine Angst. Die Bürger schreiten deshalb nicht schon wieder zur Wahlurne. Die Bürger haben mit der Stadtratswahl nur indirekt etwas zu tun.
Diese Stelle wird öffentlich ausgeschrieben. Dann wird die Mehrheit der Stadtverordneten, sicherlich wie abgesprochen einem ihrer Parteimitglieder den Posten zuschieben. Letztendlich wird die Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung (AL/Die Grünen, CDU) den „Ersten Stadtrat“ küren. Ob da immer nach Lebenslauf oder Eignung entschieden wird, ist mir nicht bekannt.
Der „politische Rödermarkplan“ dürfte für den Posten ein Mitglied der AL vorgesehen haben.

Haben die Bürger Einfluss darauf, wer Erster Stadtrat wird? Da sich aus der Kommunalwahl (wieder in 2021) die Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung ergibt, haben die Bürger auch einen gewissen Einfluss auf die Stadtratswahl.

Siehe auch
» Eine Frage bei Twitter. Ist „Stadtrat“ eine Berufsbezeichnung?
» 06.04.2019 In 2013 gab es ein tolles Stellenangebot in Rödermark.
» 05.04.2019 Warum ein neuer Stadtrat.
» 14.03.2013 Was der Erste Stadtrat können soll

„Der Magistrat trödelt“

HotSpot in Rödermark.
Diese Fraktionen haben den Antrag zum WLAN HotSpot in Rödermark gestellt. (Zu Kommentar OP, Schattenantrag der FDP)

WLAN Antragsteller
WLAN Antragsteller

[..]Mittlerweile trödele der Magistrat zwei Jahre und vier Monate. Generell würden „etliche genehmigte Anträge auf die lange Bank geschoben“, es gehe in Rödermark nicht voran, kritisiert SPD-Fraktionsvorsitzender Samuel Diekmann.[..] Quelle: OP-Online

Bei OP-Online Kommentar wird die Frage aufgeworfen, ob es Bedarf und Zahlen zu einem Bedarf gibt. Mir sind keine Zahlen bekannt. Der Bedarf soll ja erst festgestellt werden. Im Auftrag an den Magistrat steht.

„3. Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen eines projektbezogenen, 6-monatigen Probebetriebes unter Einschaltung eines externen Anbieters/Netzbetreibers auf dem Rathausplatz in Ober-Roden einen offen WLAN-Hotspot einzurichten. Quelle


Zeigt sich danach kein Bedarf, kein WLAN-Hotspot in Rödermark.

Den Testbetrieb hätte seinerzeit ein ortsansässiger Netzwerkbetreiber für die Stadt kostenlos durchgeführt.

Nicht alles dauert in Rödermark
Gibt es etwas, was dem Magistrat gefällt, geht es ratzfatz.

Unter den 65 Ausstellern waren auch sechs Gäste aus Saalfelden, [..] Dessen Präsident Anton Göllner, [..] führte die Gruppe aus Österreich an und verriet: „Ich glaube, KiR hat es auch uns zu verdanken, dass sie das Seitzhaus als Kunsthaus haben: Ihr Bürgermeister war mit einer Delegation bei uns, als wir unseres eingeweiht haben, und war doch wohl etwas neidisch. ‚Ich glaube, ich weiß da auch etwas’, meinte er – und kurz danach hatte KiR das Kunsthaus zu seiner Verfügung.“ Quelle: OP-Online. (Hervorhebung durch den Admin)

BTW
Dass das KIR das Seitzhaus übernommen hat, ist eine gute Sache. Ohne KIR würde diese, für den Abriss vorgesehene Immobilie, so langsam verrotten und dem Gesamtbild des „Tor zur Kulturhalle“ nicht gut tun.

Rödermark Magistratswahl. Lassen Sie sich nicht durch Sprüche blenden.

Hier Magistratserweiterung.

[..]Das hat Konsequenzen für den ehrenamtlichen Magistrat: Der soll von sechs auf acht Mitglieder vergrößert werden, damit sich die Mehrheitsverhältnisse auch in der Stadtregierungn widerspiegeln ([sic]) .[..] Quelle: OP-online
Stadtregierung = Magistrat.

Kein Mitglied und keine Fraktion einer Gemeindevertretung hat von Verfassungs wegen einen Anspruch darauf, bewirken zu können, dass das kommunale Verwaltungsorgan Gemeindevorstand/Magistrat genau entsprechend dem Stärkeverhältnis der Fraktionen in der Gemeindevertretung zusammengesetzt ist, also jede Fraktion genau eine diesem – auf die Gemeindevertretung bezogenen Stärkeverhältnis – entsprechende Zahl von Sitzen erhält. Quelle: Bundesverwaltungsgericht. Punkt 34

Die kommende „Koalition oder lose Verbindung der AL/Die Grünen und CDU“ werden wohl die Magistratserweiterung in der kommenden Woche beschließen. Unterstützt wird das Vorhaben von FDP und FWR. Zurzeit lehnt die SPD Rödermark die Magistratserweiterung ab.

Worum geht es? Nehmen wir zunächst einen Satz aus einem Artikel der Frankfurter Rundschau:

[..]Die Vergrößerung des Magistrats sei ein Zugeständnis an die durch die Kommunalwahl erstarkten Fraktionen von FDP und Freien Wählern.[..] Quelle: fr-Online.de

Diese Aussage soll wohl die Großzügigkeit der AL/Die Grünen zum Ausdruck bringen. Ist es denn wirklich so? Mitnichten. Wenn keine der Fraktionen einen gemeinsamen Wahlvorschlag vorlegt, haben FDP und FWR einen Sitz im Magistrat und AL/Die Grünen und CDU würden einen Magistratsplatz verlieren. Und das darf nicht sein. Man gibt doch nicht etwas ab, wenn es auch anders gehen könnte.

Probieren Sie es einfach einmal aus. Geben Sie bei dem Hare Niemeier Rechner Folgendes ein:

» Klicken Sie auf Profil 1

» Geben Sie bei Wahlvorschlag
1) = 15 Stadtverordnete der CDU
2) = 10 Stadtverordnete der AL/Die Grünen
3) = 6 Stadtverordnete der SPD
4) = 4 Stadtverordnete der FDP
5) = 4 Stadtverordnete der FWR

» Anzahl der Mandate: 6

» Haken setzen bei Mehrheitsklausel anwenden.

» Button Hare-Niemeyer anklicken.

Sie sehen die Sitzverteilung: CDU zwei Sitze und alle anderen Fraktionen jeweils einen Sitz.

Der Magistrat wurde NICHT aufgeblasen und jede Fraktion hat mindestens einen Sitz.
Die Mehrheit im Magistrat hätte durch Ersten Stadtrat und Bürgermeister die „Koalition oder lose Verbindung der AL/Die Grünen und CDU„. Aber man muss zwei Parteifreunden mitteilen: „Ihr seid nicht mehr im Magistrat.“

Nein, so nicht. Es geht darum, von der zurzeit bestehenden Stärke nichts abgeben zu müssen. Der Bestand muss erhalten werden, obwohl die Abgabe einer vernünftigen Erklärung schwerfällt.

Man könnte nun an die beliebte gemeinsame Liste denken. Damit ist es in unserem Fall möglich, FDP und FRW ins Grübeln zu bringen. Beispiel wie oben, wobei Sie bei:
» Wahlvorschlag
1) = 25 Stadtverordnete der AL/Die Grünen und CDU
2) = 6 Stadtverordnete der SPD
3) = 4 Stadtverordnete der FDP
4) = 4 Stadtverordnete der FWR
eingeben.

» Button Hare-Niemeyer anklicken.

Sie sehen die Sitzverteilung: AL/Die Grünen und CDU vier Sitze, SPD einen Sitz und FDP ODER FWR nach Losentscheid.

Aha, jetzt wird aus der o.g. Äußerung der AL/Die Grünen ein Schuh. Ohne gemeinsame Liste wäre ja für jeden ein Platz im Magistrat. In den Köpfen der „Koalition oder lose Verbindung der AL/Die Grünen und CDU“ scheint nur das Szenario – gemeinsame Liste – zu existieren. Damit könnte man der FDP und den FWR unausgesprochen drohen. Wobei; für eine Magistratserweiterung ist die Zustimmung der SPD, FPD und FWR bei der konstituierenden Sitzung völlig wurscht. Die Macht liegt in den Händen der „Grün/Schwarzen Koalition oder losen Verbindung„. Eine Einstimmigkeit dürfte nach außen aber eine bessere Wirkung haben.
 
Sprüche wie: Kollegial tauchten in diesem Zusammenhang in der Vergangenheit oft auf. Kollegial; jeder der Magistratsmitglieder ist gleichgestellt. Nur bei Stimmengleichheit entscheidet der Bürgermeister. Oder, der Magistrat soll die Mehrheiten in der Stadtverordnetenversammlung widerspiegeln. Der Magistrat ist kein Parlament, sondern Organ einer Selbstverwaltungskörperschaft.

Der so konkretisierte Spiegelbildlichkeitsgrundsatz gilt nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG allerdings nur für die Besetzung der aus der Gemeindevertretung abgeleiteten Gremien (vgl. zum Parlamentsrecht BVerfG, Urteil vom 8. Dezember 2004 – 2 BvE 3/02 – BVerfGE 112, 118 ), die an der Erfüllung der dem Plenum zugewiesenen Aufgaben als Vertretung des (Gemeinde-)Volkes mitwirken. Dagegen erstreckt sich der Anwendungsbereich des Spiegelbildlichkeitsgrundsatzes nicht auf die Bildung des Gemeindevorstands (Anm. Magistrat), der kein Vertretungs-, sondern ein Verwaltungsorgan ist.
Hervorhebungen durch den Admin.
Quelle: Bundesverwaltungsgericht. Punkt 22, 31

Durch das Wahlverfahren Hare-Niemeier ist über die Mehrheitsklausel dafür gesorgt, dass Fraktionen, die mehr als 50% der Stimmen haben, auch die Mehrheit im ehrenamtlichen Magistrat bekommen. Damit Fraktionen, die sich in irgendeiner Form zusammengeschlossen haben, die 50% Hürde bei der Wahl überspringen können, gibt es die Möglichkeit, einen gemeinsamen Wahlvorschlag vorzulegen. Auf Rödermark und dem Wahlergebnis von 2016 übertragen.

» Keine der Fraktionen überspringt die Mehrheit von 19 Stimmen.

» In 2011 ist das Endergebnis mit/ohne gemeinsamen Wahlvorschlag identisch. Mehrheitsklausel kam nicht zur Anwendung.

» In 2016. Ohne gemeinsamen Wahlvorschlag bekommt „Koalition oder lose Verbindung der AL/Die Grünen und CDU“ insgesamt drei Sitze. Mit gemeinsamen Wahlvorschlag vier Sitze. Mehrheitsklausel braucht nicht angewendet zu werden.

Kosten für die Magistratserweiterung
Die zusätzlichen Aufwendungen sind im Haushaltsplan 2017 ff zu veranschlagen und belasten den mit dem Land Hessen im Rahmen der Schutzschirmvereinbarung vereinbarten Abbaupfad. [..] Quelle: Tagesordnung Ö10
Sprich, an anderer Stelle muss eingespart werden.

 
 
Siehe auch
» Bundesverwaltungsgericht
» Konstituierende Stavo
» Völliges Unverständnis bei AL/Grüne über Behauptungen der SPD
» Zusammenfassung Bürgermeisterwahl 2017 in Rödermark.
 
Sollte in einem Artikel ein gedanklicher Fehler existieren, dann bitte ich darum, mir diesen auch mitzuteilen.
Über die Kommentarfunktion ist eine völlig anonyme Mitteilung gewährleistet.
Es könnte ja sein, dass ich, um meine Meinung zu einem Thema zu untermauern, mit falschen Informationen handle und damit versuche, die Leser zu täuschen. Oder ganz einfach nur Blödsinn schreibe.
 
Beachte bei Stärkeverhältnis:

[..] Auffassung ausdrücklich zurückgewiesen, die Ausschüsse einer Gemeindevertretung müssten nicht notwendig ein Spiegelbild der Mehrheitsverhältnisse in der Gemeindevertretung nach Fraktionen sein, sondern könnten auch ein Spiegelbild der Mehrheitsverhältnisse in der Gemeindevertretung nach gemeinsamen Wahlvorschlägen verschiedener durch eine Koalitionsvereinbarung verbundener Fraktionen sein. Dies folgt daraus, dass der verfassungsrechtlich gebotene Spiegelbildlichkeitsgrundsatz den Anspruch jedes Mitgliedes der Gemeindevertretung und jeder von den Mitgliedern gebildeten Fraktion auf gleichberechtigte Mitwirkung schützt. Gegenstand und Bezugspunkt der Abbildung ist das Stärkeverhältnis der politischen Kräfte, die sich zur Wahl der Gemeindevertretung gestellt und zwischen denen die Wähler entschieden haben, und nicht der politischen Mehrheiten, die sich erst nach der Wahl in der Gemeindevertretung durch Koalitionsabreden gebildet haben. Sitzverschiebungen zu Gunsten einer Koalitionsmehrheit können deshalb nur durch dem Spiegelbildlichkeitsgrundsatz gleichrangige kollidierende verfassungsrechtliche Vorgaben gerechtfertigt werden.[…]
Hervorhebungen durch den Admin.
» Bundesverwaltungsgericht. Punkte 21, 22, 23

AL/Die Grünen reagieren auf SPD Vorwurf.

[..]Die Aussage der SPD, die Erweiterung des ehrenamtlichen Magistrats von sechs auf acht Personen diene dem Machterhalt der schwarz-grünen Mehrheit, stößt auf heftige Kritik bei der Anderen Liste / Die Grünen. Von „bewusster Irreführung der Bevölkerung“ ist in einem Schreiben der Grünen die Rede.[..] Quelle: fr-online.de

 
Ich kann mir denken, dass ein Beitrag bei Facebook der Auslöser war.
SPD Rödermark. Postenschacherei – nicht mit uns als SPD!
 

Der Magistrat soll nach 5 Jahren wieder aufgestockt werden.

Rödermark. Der Magistrat soll nach 5 Jahren wieder aufgestockt werden.
Man kann es kaum glauben. Bei der kommenden Stadtverordnetenversammlung steht die Erweiterung des Magistrats auf der Tagesordnung. Ich sehe da nur einen Grund. AL/Die Grünen und die CDU wollen keinen Magistratsplatz verlieren. Koste es, was es wolle. Siehe hierzu auch 7.4.2016 MTV klagt über Kürzungen der Stadt „Mögliche Fusionen“ in der Vereinswelt.

Status Quo
Rein in die Kartoffeln, raus aus die Kartoffeln
Der Magistrat wurde in 2011 auf die jetzige Größe verkleinert. Der Magistrat besteht seit dem 1.4.2011 aus 6 ehrenamtlichen (3xCDU, 2xAL, 1xSPD) und 2 hauptamtlichen (Bürgermeister und Erster Stadtrat) Mitgliedern. Die CDU und AL/Die Grünen haben sich in der letzten Wahlperiode zu einer Koalition zusammengeschlossen und stellten in der Stadtverordnetenversammlung bisher die Mehrheit.

Der Erste Stadtrat (hauptamtlich) wird von der Stadtverordnetenversammlung für 6 Jahre gewählt. Die letzte Wahl war 2013. Der Bürgermeister wird 2017 von den Bürgern neu gewählt.

Bis zum 30.4.2016 setzt sich der Magistrat wie folgt zusammen: 3xCDU, 2xAL/Die Grünen und 1xSPD. Eine Mehrheit im Magistrat ist durch die Koalition  CDU und AL/Die Grünen gegeben. Jede Fraktion für sich alleine hätte keine Mehrheit. Auch dann nicht, wenn man die Stimmen der beiden hauptamtlichen Magistratsmitglieder hinzurechnet.

In den vergangenen drei Jahren drang es nicht an die Öffentlichkeit, dass es zu einer Überlastung des ehrenamtlichen Magistrats gekommen ist und deshalb eine Aufstockung notwendig wäre. Das zum Status quo.

Nach der Kommunalwahl
Nach der Kommunalwahl 2016 haben CDU und AL/Die Grünen jeweils einen Sitz im Magistrat verloren. Ohne einen gemeinsamen Wahlvorschlage bei der Magistratswahl hätte CDU 2 Sitze im ehrenamtlichen Magistrat und die restlichen Fraktionen jeweils eine Sitz.

Und das darf doch wohl nicht sein. CDU nur zwei Sitze im ehrenamtlichen Magistrat und die AL/Die Grünen nur noch einen Sitz! Schnell soll der Magistrat der Schutzschirmkommune per Beschluss um 2 Mitglieder aufgestockt werden. Damit hat dann die CDU wieder seine 3 Sitze, AL/Die Grünen behalten die 2 Sitze und jeweils 1 Sitz haben SPD, FDP und FWR.

Erinnern wir uns an die vorbereitenden Aktionen zu dem geplanten Bürgerentscheid der SPD, FDP und FWR. Mitglieder der vorgenannten Fraktionen,- die die anfallende Arbeit des Magistrats bewerten können (als Bürger sollte man das zumindest voraussetzen), waren noch vor ca. 3 Jahren der Meinung, dass ein zweites hauptamtliches Magistratsmitglied (erster Stadtrat) überflüssig ist – könnten jetzt Erweiterung des Magistrats zustimmen. Die o.g. drei Fraktionen  müssen sich an Ihre Aktion vor ca. 3 Jahren (obensparen.de) erinnern lassen und dürften dieser Erweiterung eigentlich nicht zustimmen.

An der zu bewältigenden Arbeit oder Mehrheiten kann es demnach wohl kaum liegen. Es geht es nur um Pöstchen. Der Posten-Arithmetik muss sich alles andere unterordnen. Es kann ja nicht sein, dass CDU und AL jeweils ein Magistratsmitglied in den Ruhestand schicken muss. Pöstchen, für die die Bürger zahlen müssen. Zahlen über die Grundsteuer B.

In diesem Zusammenhang sollten Sie sich meinen Artikel – Kommunalwahl ist gelaufen – ansehen. Dort sind verschieden Konstellationen aufgeführt wie sich der Magistrat zusammensetzen könnte. Die einzige Fraktion, die einen Platz ganz sicher im Magistrat haben, sind – CDU, AL und die SPD. –

Wird kein gemeinsamer Wahlvorschlag vorgelegt, haben alle Fraktionen mindestens einen Sitz im Magistrat. Durch einen gemeinsamen Wahlvorschlag kann erreicht werden, dass FDP und FWR um einen Platz im Magistrat zittern müssen. Siehe

Warum man den Magistrat aufstocken sollte. CDU H. Gensert
Herr Gensert betrachtet die Sitzverteilung im Magistrat (ohne Aufstockung auf 8) nur durch die Brille „gemeinsamer Wahlvorschlag“.

Bliebe es bei der bisherigen Regelung, hätten CDU und AL/Grüne zusammen vier Sitze, die sie selbst aufteilen könnten, die SPD hätte einen. FDP und FW müssten auslosen, wer von beiden einen Platz im Magistrat erhält. „Wenn man fünf Fraktionen unterbringen will, wird es mit sechs ehrenamtlichen Stadträten schwierig“, sagt Gensert. Quelle:  fr-online

Die CDU muss so – mit gemeinsamen Wahlvorschlägen und Aufstockung – argumentieren. Man muss ja dafür sorgen, dass Parteimitglieder den Sitz im Magistrat behalten dürfen. – Ohne gemeinsamer Wahlvorschläge und ohne Aufstockung – würde JEDE Fraktion mindestens einen Platz im Magistrat SICHER haben. Es wäre also überhaupt nicht schwierig, die fünf Fraktionen unterzubringen. Aber jeweils ein Pöstchen wäre für CDU und AL verloren. Die Bürger würden sich freuen. Man hätte für den Magistrat weniger über die Grundsteuer B, Hundesteuer ….. zu zahlen. Aber wen interessiert das?

Die SPD Rödermark hat als einzige Fraktion angekündigt, einer Magistratserweiterung NICHT zuzustimmen.

Vor dem Artikel bei fr-online. FDP und FWR befanden sich in der Zwickmühle
Fraktionen könnten mit Recht sagen „Wenn man keinen Vertreter im Magistrat hat, beeinträchtigt das die Arbeit der Stadtverordneten.“

Wird vernünftigerweise der Magistrat NICHT aufgestockt, gibt es für jede Fraktion mindestens einen Sitz im Magistrat. CDU und AL verlieren jeweils einen Sitz.  Durch einen gemeinsamen Wahlvorschlag AL/Die Grünen und CDU würde man insgesamt einen Sitz im Magistrat verlieren.  FDP ODER  FWR werden durch Losentscheid einen Sitz bekommen. Diese Tatsache kann als „Leckerli“ genutzt werden, damit die Aufstockung des ehrenamtlichen Magistrats auf 8 Sitze EINSTIMMIG beschlossen wird (kann mal hilfreich sein). Damit wären die bisherigen fünf Pöstchen für CDU und AL/Die Grünen gesichert und SPD, FDP sowie FWR hätten einen Sitz im Magistrat sicher.

Wie man sehen kann, befand sich die FDP sowohl die FWR (SPD hat den Platz sicher) in einer Zwickmühle. Einerseits verlangt man immer wieder – die Verwaltung muss schlanker werden und damit Kosten einzusparen und andererseits will/muss man für die politische Arbeit die besten Voraussetzungen/Informationen  haben.

Mein Fazit.
Jetzt, nach dem Artikel bei fr-online, braucht man sich auch als FDP und FWR nicht mehr zu fürchten, wenn man der Magistratserweiterung NICHT zustimmt. Die Magistratserweiterung wird mit Stimmenmehrheit der AL/Die Grünen und CDU kommen. Es wird aber KEINE EINSTIMMIGKEIT geben. Laut fr-online wird zumindest die SPD dieser Erweiterung NICHT zustimmen. An den Gedanken, weiterhin mit sechs ehrenamtlichen Magistratsmitglieder zu arbeiten, wird wohl kaum noch ein Gedanke verschwendet. CDU und AL werden nicht einen der Posten freiwillig abgeben. Die haben den Posten doch bestimmt schon den  Mandatsträgern zugesichert.
Wie geschrieben
– Der Bürger zahlt die Pöstchen über die  Grundsteuer B …… –
Magistrat wird ohne Not erweitert und kostet dem Bürger in Zukunft mehr Geld. Dafür spart die Stadt bei den Vereinszuschüssen.

[..]Dass die Klubs die im Schnitt um 25 Prozent gedrosselten Finanzspritzen zu akzeptieren hätten, weil die Stadt nicht umhin komme, ihren Haushalt (auch mit derlei unpopulären Maßnahmen) wieder ins Lot zu bringen: Das betonen Politiker von CDU und AL/Grünen – frei nach dem Motto: „Alle müssen Opfer bringen, wenn es gilt, der finanziellen Schieflage entgegen zu wirken.“ (Hervorhebung duch den Admin Quelle: 7.4.2016 Dreieich Zeitung

Wie war es in der Vergangenheit.
Mauschelei kann man es nicht nennen (Siehe auch) . Es ist ja alles rechtens. Aber, wenn man sieht, wie in der Politik schon auf der niedrigsten Ebene gearbeitet wird, kann man das Desinteresse der Bürger bei den Wahlen und an den Stadtverordnetenversammlungen schon verstehen. Wer wundert sich noch über eine Wahlbeteiligung von unter 50%. Kandidaten, die nicht im Traum daran denken nach einer erfolgreichen Wahl diese auch anzunehmen, stellen sich zur Wahl.  Herr Rotter von der CDU zum Beispiel.
» Wenn sich Herr Rotter zur Bürgermeisterwahl stellen sollte und gewählt wird, ist es dann sichergestellt, dass er sein Amt annimmt?
» Bei der Wahl des Magistrats 2011 gab es keinen Aufreger, als zwei Stadtverordnete die Seiten wechselten und einem CDU-Kandidaten zu einem Pöstchen im Magistrat verholfen haben. Siehe Rechenkünstler und Postenschieber. Die Offenbach Post sprach seinerzeit von einer – schwarz-grünen Harmonie –.
» Was hat Rödermark in den vergangenen 5 Jahren der Koalition so richtig weitergebracht? Abgesehen von dem erfolgreichen Weg hin zu einem ausgeglichenen Haushalt, der aber nicht durch die Arbeit der Koalition oder des Magistrats zurückzuführen ist. Steuer- und Gebührenerhöhungen sowie unerwartete Geldzuweisungen waren der Hauptgrund. Siehe Rödermark. Leistungsbilanz mal etwas anders dargestellt.
» Für mich hat die CDU in Rödermark total ihr Gesicht verloren. Und warum ist das so? Alles wegen des Postens?

Der Alltag wird in Rödermark wohl erst wieder eintreten, wenn die Bürgermeisterwahl gelaufen ist. Dann können alle Ängste (wird unser Kandidat auch gewählt) ad acta gelegt werden und man kann sich wieder mit aller Kraft den Sorgen der Bürger (Wähler) und der Stadt zuwenden.

Siehe auch
» SPD Rödermark. Postenschacherei – nicht mit uns als SPD!.
» Rödermark. Vereinsförderung. Wunschdenken und Realität.
» Leistungsbilanz der Koalition in den letzten 5 Jahren. 
» obensparen.de
» Etwas über die Arbeit von Stadtverordnete, Magistrat Bürgerbegehren uvam.